Zehnter Landesparteitag
2026/2027

Der Landesparteitag ist das höchste Organ des Landesverbandes Hamburg. Er berät und beschließt über grundsätzliche politische und organisatorische Fragen.
Einberufung und Zeitplan der 2. Tagung des 10. Landesparteitags
Der Landesvorstand hat am 4.7.26 die Einberufung und den Zeitplan der 2. Tagung des 10. Landesparteitags beschlossen:
Anträge
- Die Einreichung von Anträgen und Änderungsanträgen erfolgt digital über die Webseite des Landesparteitags in OpenSlides. Die Landesgeschäftsstelle leistet bei Bedarf während der Geschäftszeiten technische Hilfestellung. Alle Delegierten sollten bereits Zugangsdaten haben (es sind dieselben wie bei der Tagung im April 2026). Wer für OpenSlides noch Zugangsdaten benötigt, kann die einfach per E-Mail anfordern.
- Die Kontaktadresse für Anträge lautet: antraege@die-linke-hamburg.de.
- Gemäß Bundessatzung §4(1) gilt: “Jedes Mitglied hat das Recht […] Anträge an alle Organe der Partei zu stellen”.
- Für die Behandlungspflicht von Anträgen und Änderungsanträgen durch den Landesparteitag muss gemäß Landessatzung §14(6) zur jeweiligen Antragsfrist gegeben sein: “Anträge, welche von Bezirks- und Ortsverbänden, landesweiten Zusammenschlüssen, Organen der Partei, Kommissionen des Landesparteitages oder mindestens von 25 Delegierten gestellt werden, sind durch den Landesparteitag zu behandeln oder an den Landesvorstand zu überweisen.”
- Schreibt bitte beim Einreichen direkt dazu, wer alles den Antrag oder Änderungsantrag stellt. (Ein Nachreichen dieser Info per Mail an antraege@die-linke-hamburg.de ist aber auch möglich.)
Es reicht! Kürzt euch doch selbst!
Auf dem Bundesparteitag 2025 haben wir als Die Linke entschieden, die Hoffnung organisieren zu wollen.
Und auf dem Bundesparteitag 2026 haben wir als Die Linke entschieden, dass dafür der Widerstand organisiert werden muss.
Und das ist dringend notwendig. Die Kriegsgefahr steigt, die Vorboten der Klimakatastrophe zeigen sich immer deutlicher, die soziale Spaltung wächst und die Rechte ist weiter auf dem Vormarsch. In der aktuellen Gesellschaftsunordnung des autoritären Neoliberalismus stellt sich nicht mehr die Frage, ob wir gerade eine Krise des Kapitalismus erleben, sondern allenfalls wie viele.
Die Angriffe der Bundesregierung auf grundlegende Errungenschaften eines solidarischen Miteinanders verkauft uns die Regierung Merz euphemistisch als „Modernisierung des Sozialstaats“. Sie spricht von notwendigen harten Entscheidungen, und dass wir über unseren Verhältnissen leben würden, und lobt sich ohne rot zu werden im nächsten Satz für steigende Rüstungsausgaben.
Heute ist es die Aufrüstung, doch der Neoliberalismus findet immer ausreichend Gründe für das Schreddern des Sozialstaats, wie New Labour und die Agenda 2010 eindrucksvoll bewiesen haben. Allerdings schaffen die Auflösung der sogenannten Weltordnung, die Zunahme internationaler Krisen und Kriege sowie der aus dem Gleichgewicht geratene internationale Handel zwei parallele Phänomene. Zum einen ist das Kapital in diesen Zeiten geringen Wachstums auf der Suche nach sicheren -am besten staatlich abgesicherten- Anlageformen, zum anderen steigt die Angst in der Bevölkerung vor tatsächlichen oder auch nur wahrgenommenen Bedrohungen. So wird ein gesellschaftliches Klima geschaffen, in dem selbst vermeintlich progressive Stimmen die Wiedereinführung der Wehrpflicht fordern und ein Drohnen-Startup nach dem anderen das Kapital der Investoren einwirbt, die sich damit ein Stück vom Kuchen des 110 Milliarden Euro umfassenden Verteidigungshaushalts sichern wollen.
Für uns hingegen bleibt nur die Aussicht auf mehr und längeres Arbeiten, eine gekürzte Rente, weniger Wohngeld, keinen Therapieplatz, höhere Pflegekosten, Überlastung der Hausärzt*innen, Entprofessionalisierung der Sozialen Arbeit, weniger Unterhaltsvorschuss, Totalsanktionen, das Reißen jeder Klimaziele und Grenzschließungen.
Die Regierung Merz organisiert den Generalangriff auf die sozialen Errungenschaften der letzten Jahrzehnte. Das betrifft zuerst die sogenannten „freiwilligen Leistungen“, wie die Integrationsangebote für Migrant*innen, Hilfen für Wohnungslose, Drogen- und Suchtkrankenhilfe, die offene Kinder- und Jugendarbeit, Frauenhäuser und weitere. Die Kürzungen der Leistungen im Krankheits- und Pflegefall treffen ein sowieso schon angeschlagenes Gesundheitssystem. Die geplante „Rentenreform“ mit der Absenkung des Rentenniveaus, aber auch der Angriff auf die Hinterbliebenenrente werden die jetzt schon gestiegene Altersarmut noch einmal verschärfen. Darüber hinaus droht durch die Ausweitung der Arbeitszeit sowie Aufweichung des Kündigungsschutzes eine Rolle rückwärts bei den Rechten der Arbeitnehmer*innen.
Diese Kürzungen wurden und werden auf Bundesebene vorbereitet, und zwar mit ausdrücklicher Unterstützung des Hamburger Finanzsenators Dressel, der selbst weitere Einschnitte beim Sozialstaat fordert. Es ist daher nur konsequent, dass der eingeschlagene Weg der Bundesregierung im Hamburger Haushalt weitergegangen wird. Der Anfang September in der Bürgerschaft vorgestellte Entwurf ist eine Katastrophe für die soziale Infrastruktur der Stadt. Die Ausgaben für Kinder und Jugendliche sowie die Schulbegleitung werden bereits jetzt zurückgefahren. Das droht die sozialen Fortschritte der letzten Jahrzehnte in den Bereichen Kinderrechte und Inklusion nachhaltig zu beschädigen. Gekürzt werden soll bei sozialer Integration, Obdachlosen- und Suchthilfe. Besonders hart trifft die Kürzungspolitik des Senats die Universitäten. Ihnen wird ein rigider Sparzwang aufgedrückt, der in der Konsequenz dazu führt, dass an Unis wie der HCU mehr als 20 Prozent des Personals verloren gehen wird. Statt in Bildung und Wissenschaft zu investieren, kürzt der Senat in diesen so wichtigen Feldern besonders radikal. Die Gebühren für Kitas und Schulessen sollen erhöht werden. Gleichzeitig sind die Behörden kaum noch in der Lage die staatlichen Aufgaben zu organisieren und zu kontrollieren.
Es reicht!
Ob Gewerkschaften, Sozialverbände, Betroffeneninitiativen oder linke Aktivist*innen; sie alle sagen laut „Es reicht!“ und stellen sich dieser Politik der sozialen Kälte entgegen. Sie organisieren sich in Bündnissen und Netzwerken, auf Demos und Kundgebungen und im direkten Gespräch mit den Menschen. Sie bringen ihren Protest auf die Straße und vor das Hamburger Rathaus.
Kürzt euch doch selbst!
Das Geld für eine andere Politik wäre vorhanden, wenn der Senat denn willens wäre, den Rotstift einmal nicht bei den Armen dieser Stadt anzusetzen, sondern bei der eigenen Symbol- und Klientelpolitik. Über 260 Millionen Euro Steuerrückstände sind 2025 verjährt, Gesamtrückstände von 1,2 Milliarden werden nicht eingetrieben, weil die Finanzämter chronisch unterbesetzt sind. 600 Millionen Euro soll die Rettung des Elbtowers kosten, und 250 Millionen Euro gibt die Stadt für den Neubau der Kühne Oper aus. Und jährlich 3,4 Milliarden Euro gehen nach konservativer Schätzung jedes Jahr alleine durch die Aussetzung der Vermögenssteuer verloren.
Widerstand und Hoffnung
Dem Generalangriff auf die sozialen Errungenschaften muss mit einem Generalangriff der sozialen Bewegung begegnet werden. Die Linke versteht sich als Teil dieser Protestbewegung gegen den sozialen Kahlschlag und gegen die zynische Rhetorik einer Kriegstüchtigkeit im Namen der Friedenssicherung. In der parlamentarischen Arbeit beraten wir uns intensiv mit Gewerkschaften und Sozialverbänden für eine gemeinsame Linie im Sinne der Beschäftigten und der Menschen unserer Stadt. Als Partei arbeiten wir mit verschiedenen Initiativen und zivilgesellschaftlich Engagierten im Bündnis unkürzbar gegen Sozialabbau und Aufrüstung. Und als Mitglieder unserer Partei arbeiten wir jeden Tag daran, im Gespräch mit unseren Nachbar*innen und Kolleg*innen und bei Aktionen unserer Bezirksverbände und Stadtteilgruppen, die Menschen zu überzeugen in Widerspruch und Widerstand gegen die unsoziale Politik von CDU, SPD und Grüne in Bund und Land zu gehen.
Die Linke versteht sich als Pol der Hoffnung. In diesen krisenhaften Zeiten können wir uns nicht darauf beschränken, Widerstand gegen geplante Kürzungen zu organisieren, denn der Erhalt des Status Quo allein wäre auch nur der Erhalt von Kinder- und Altersarmut, Niedriglöhnen, Rassismus und Polizeigewalt. Als Linke müssen wir diejenige politische Kraft sein und bleiben, die den Menschen wieder glaubhaft vermitteln kann, dass ein besseres Leben für sie, eine gerechtere Welt für uns alle weiterhin möglich ist. Das ist unsere Aufgabe, sei es in der Gestaltung konkreter Politik vor Ort wie auch in dem Aufzeigen der Möglichkeiten einer demokratisch sozialistischen Gesellschaft.
Denn nur eine solche Gesellschaft wird die zukünftigen Herausforderungen meistern können.
Nur eine solche Gesellschaft kann das gute Leben für Alle organisieren – in der solidarischen Stadt von morgen!
Klimakatastrophe endlich konsequent bekämpfen! Zukunftsentscheid und Klimaneutralität sozial gerecht umsetzen!
Wir alle erleben derzeit mit Hitzewellen, Dürren, Waldbränden und Stürmen direkt Auswirkungen der Klimakatastrophe. Mit über 12.000 geschätzten Hitzetoten in Deutschland im Sommer 2026 wurde eine Übersterblichkeit erreicht, die die während der Coronakrise übersteigt. Währenddessen hat Deutschland seinen Anteil am CO2-Budget zur Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels bereits aufgebraucht (so der Sachverständigenrat für Umweltfragen der Bundesregierung, März 2025), dabei hat das Bundesverfassungsgericht im März 2021 die Verpflichtung des Staats zu wirksamem Klimaschutz aus den Freiheitsrechten künftiger Generationen abgeleitet. Hamburgs CO2-Emissionen wiederum sind 2025 um 2,6% im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. (Schätzbilanz von Umweltbehörde und Statistikamt Nord, Juni 2026) Die mindestens benötigte Verringerung von 98% gegenüber 1990 stagniert also bei einem Niveau von 41,3%. Hamburg und damit dem rot-grünen Senat, der eigentlich die Klimaneutralität bis 2045 umsetzen wollte, bescheinigte der WWF im Bundesländer-Ranking zur Energiewende im September 2025 noch den letzten Platz bei der Realisierung von Klimaschutzmaßnahmen.
Doch gerade wegen dieser ernsten Lage lohnt es, um jede Veränderung und um jedes Zehntelgrad zu kämpfen. Wir müssen sofort handeln, schnellstmöglich Klimaneutralität erreichen und die Stadt an bereits eingetretene Folgen der Klimakatastrophe anpassen. Das sehen auch große Teile der Hamburger Bevölkerung so und stimmten vor einem Jahr eindeutig für den Zukunftsentscheid – und somit für sozialverträgliche Klimaneutralität bis 2040 gekoppelt an jährliche Emissionsziele. Darauf reagierte Tschentscher mit dem verantwortungslosen Statement, dass in der aktuellen Legislaturperiode bis 2030 keine grundlegende Umplanung nötig sei. Der letzte Zwischenbericht zeigt zwar, dass einige Bereiche inhaltlich sinnvoll angegangen werden, aber nicht mit ausreichender Intensität und Priorität und somit die vom Senat teilweise schon formulierten Versprechen nichts wert sind. Außerdem ist seitdem für die Öffentlichkeit weitestgehend intransparent, welche Maßnahmen die Regierung ergreift und plant. Gleichzeitig kritisierte der Senat, dass der Zukunftsentscheid bei seiner Gesetzesänderung keine konkreten Pläne zur Umsetzung eines sozialverträglichen Klimaschutzes mitgeliefert hat. Diesem Vorwurf wollen wir hiermit einen Katalog von Maßnahmen entgegensetzen.
Die Linke fordert seit langem Klimaneutralität bis 2035 und legt dabei einen Schwerpunkt auf Gerechtigkeit. Untrennbar davon ist, dass es einen Systemwandel braucht, der die Klimakatastrophe an ihrer strukturellen Ursache bekämpft, mit planetaren Grenzen vereinbar ist und die Überreichen als Haupt verursachende in Verantwortung nimmt. Aus diesem Grund muss die Umsetzung von den Verursacher*innen und der Stadt als Verantwortliche für die Daseinsvorsorge getragen werden, statt weiter Gelder in teure, klimaschädliche und geschichtsvergessene Prestigeprojekte zu investieren. Außerdem muss die breite Bevölkerung mit ihren Perspektiven und Lebensrealitäten in der Veränderung begleitet und darin einbezogen werden, unter anderem durch Klimaanpassung, stabilisierende Sozialmaßnahmen, Umverteilung und Demokratisierung.
Deswegen fordern wir als Linke vom Senat, endlich entschlossene, wirkungsvolle Klimapolitik zu machen und den Zukunftsentscheid umzusetzen! Klimaschutz muss außerdem immer im gesamtgesellschaftlichen Kontext gedacht werden. Dazu liefern wir einen themenübergreifenden Maßnahmenkatalog und verpflichten uns selbst, in den Arbeits- und Bezirksgruppen der Partei auch über den Landesparteitag hinaus an Lösungen zu arbeiten.
Strom, Wärme, Gebäude
Zur Erreichung der Hamburger Klimaziele und den durch den Zukunftsentscheid vorgegebenen Zeitpunkt der Klimaneutralität 2040 ist sowohl eine Transformation des Gebäudesektors als auch die Dekarbonisierung und Energieverteilung im Energiesektor notwendig.
Von ca. 985.400 Wohnungen (Stand 2022) sind ca. 21% selbst bewohntes Eigentum und ca. 77% Mietwohnungen, sodass sich das Hauptaugenmerk der Gebäudemaßnahmen auf die letztgenannten richten muss. Wirksamer Klimaschutz ist nicht nur Wohlstandssicherung, er schützt auch vor den kaum noch kalkulierbaren Folgekosten des Klimawandels. Klimaschutz muss politisch ganzheitlich, sozial gerecht und konsequent umgesetzt werden Die steigende Zahl einkommensschwacher, armutsgefährdeter, oder Sozialhilfe empfangender Haushalte ist überproportional durch Wohn- und Energiekosten belastet.Besonders vor diesem Hintergrund muss die Energiewende zwingend sozial ausgewogen geplant und ausgeführt werden!
Maßnahmen:
Energieerzeugung
1. Pflichtbelegung mit Solarenergie auf allen geeigneten Dach- und Fassadenflächen öffentlicher Liegenschaften mit Blick auf vorrangigen Einsatz von PVT-Kollektoren (PV + Thermie). Wärmenutzung (Warmwasser, Heizung) in kalten Jahreszeiten und Nutzung des Thermieanteils zur passiven nächtlichen Kühlung im Sommer (Reduzierung elektr. betriebener Klimaanlagen) schneller und ambitionierter mit deutlich erhöhtem Ausbauziel verfolgen.
2. Messbarer, transparenter, kurzfristiger Ausbau von PV, vorrangig PVT-Anlagen auf öffentlichen Parkplätzen. Bei Einsatz von PVT-Anlagen mit Zwischenspeicherung des sommerlichen Wärmeüberschusses in großen saisonalen Speichern.
3. Die Stadt Hamburg erhält das vorrangige Nutzungsrecht, um auf allen privaten (Firmen-)Parkplätzen, die nicht zur energetischen Eigenversorgung genutzt werden, aufgeständerte dezentrale Kraftwerke mit PV – bevorzugt PVT – zu errichten und zu betreiben.
4. Rückkühlung der sich zunehmend aufheizenden, stehenden Gewässer (Seen, Teiche) und Verhinderung starker Algenbildung durch Einsatz von Wasser-Wasser-Wärmepumpen.
5. Mehr Tempo beim Ausbau von (möglichen) Standorten für (Fluss-) Wasserwärmepumpen.
6. Für Gebiete ohne Fernwärmeanschluss: Förderung und Aufbau von regenerativen dezentralen Quartiers- oder Wohngebietsbezogenen Wärmeerzeugungsanlagen bei gleichzeitigem Aufbau von Nahwärmenetzen, soweit möglich als Quartiersgenossenschaftsanlagen.
7. Schnellere, leichtere und bürokratiearme Flächensuche und Ausweisung inkl. der Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen.
8. Bevölkerungsbeteiligung an der Energiewende, wie Bürgerenergiegesellschaften, Bürgerforen, transparente und inklusive Kommunikation, Anpassung an die individuellen Bedürfnisse der Betroffenen, gerechte Transformationsprozesse.
9. Windkraftparks generell nur mit Speichersystemen oder Elektrolyseuranlagen zur Erzeugung von Wasserstoff genehmigen und bestehende Windparks schnellstmöglich entsprechend nachrüsten. Begründung: Windanlagen sollen bei Überschuss-Stromerzeugung nicht mehr vom Energieversorger abgeschaltet werden, sondern Überschussstrom muss gespeichert werden.
Energienutzung
10. Verstärkter Fernwärmenetzausbau durch einfachere und leichtere Genehmigungsverfahren beschleunigen.
11. Nahwärmenetzausbau und gleichzeitiger Ausbau dezentraler Wärmeerzeugung in Genossenschaftsmodellen durch einfachere und leichtere Genehmigungsverfahren beschleunigen.
12. Fernwärme aus regenerativen Energien: Der Fernwärmepreis muss immer unterhalb des günstigsten Wärmepreise aus fossilen Quellen angesiedelt sein. (Derzeit ist in einigen Stadtgebieten Fernwärme die teuerste Energie).
13. Unabhängige und kostenlose Energieberatung für alle Miethaushalte mit geringen Einkommen . (Derzeit nur für Bezieher*innen von Grundsicherung, Sozialhilfe, Wohngeld, BAföG, Kinderzuschlag und Haushalte unterhalb der Pfändungsfreigrenzentabelle)
14. Erweiterung, Verlängerung (nach Juli 2027) und stärkere Bewerbung des Zuschussprogramms (90% max. 500 €) für Balkonkraftwerke für Haushalte mit geringem Einkommen. (Definition siehe vorherigen Punkt) Ausweitung der max. Leistung von 800 auf 1.000–1.200 W/p.
15. Einführung einer gestaffelten regressiven Förderung dieser Maßnahme für Haushalte mit Einkommen oberhalb der Pfändungsfreigrenze.
16. Verpflichtung der Immobilienwirtschaft, für alle vermieteten Bestandsgebäude größer als 3–4 Wohneinheiten einen hydraulischen Abgleich inkl. Nachweis durchzuführen inkl. Heizlastberechnung in Anlehnung an die 2024 ausgelaufene EnSiMiMaV (Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristige Maßnahmen). Die Maßnahme betrifft alle Bestandswohngebäude im aktuellen unsanierten Zustand.
Gebäude
17. Energetische Sanierung der kommunalen Liegenschaften und der kommunalen Wohnungsbaubauten. bis spätestens 31.12.2039.
18. Verpflichtende, unabhängige Energieberatung inkl. des möglichen Einsatzes von Dach- und Fassadenbegrünung mit Nachweis für alle Vermietungs-, Wohngebäude ab 3–4 Wohneinheiten, inkl. eines verbindlichen nach sozialen Indikatoren und Vorgaben ausgestalteten Sanierungsfahrplans (energetische Sanierung der Gebäudehülle). Ein besonderes Augenmerk gilt hierbei unsanierten und sich extrem aufheizenden und abkühlenden Dachgeschossen. Eine Fassadenbegrünung senkt Außenwandtemperaturen an Hitzetagen um bis zu 15°C und kühlt durch Feuchtigkeitsabgabe. Fazit: Reduzierung elektrisch betriebener Klimageräte.
19. Anreize schaffen für eine schnellere Umsetzung von energetischer Sanierung von Wohngebäuden mit dem Steuerungsinstrument einer stetig steigenden CO2-Abgabe (fossile Brennstoffe), die ausschließlich von Vermieter*innen getragen werden, nach dem schwedischen Modell.
20. Umgehend eine Sanierungsstrategie entwickeln, die Energieeffizienz und die soziale Bedürftigkeit bewertet und geringe Einkommen entlastet. Gebäude wo viele Menschen mit geringen Einkommen (Sozialleistungen oder Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze) von Energiearmut und/oder hohen Wohnkosten betroffen sind, haben Vorrang in der Sanierungsreihenfolge.
21. Die soziale Sanierungsstrategie (Sozial vor Technik) muss zwingend die Mieter*innenseite schützen und warmmietenneutral erfolgen. Nach aktuellem Mietrecht z.B. durch geringere oder wegfallende Modernisierungsumlagen.
22. Auf Bundesebene darauf hinwirken, dass die seit Inkrafttreten der Heizkostenverordnung 1981, stufenweise abgeschaffte Bruttowarmmiete – nach dem seit 2000 erfolgreichen schwedischen Modell – wieder eingeführt wird.
Verkehr
Der Verkehrssektor ist mit einem Anteil von fast 30% (Verursacherbilanz 2024) an den Hamburger CO2-Emissionen ein entscheidender Hebel für den Klimaschutz. Während andere Bereiche bereits Emissionen einsparen, wird im Bereich der Mobilität keine CO2-Reduzierung erzielt.
Saubere, sichere und effiziente Fortbewegung muss für alle zugänglich werden, unabhängig von Einkommen, Einschränkungen und dem Wohnort. Daher muss der Umweltverbund (ÖPNV, Rad- und Fußgängerverkehr) ausgebaut und die äußeren Stadtteile gut angebunden werden. Diese Mobilitätsformen müssen neben dem motorisierten Individualverkehr als gleichberechtigt anerkannt werden. Aus diesem Grund kann die ausschließlich Elektrifizierung des Individualverkehrs kann nicht die Antwort auf die notwendige Transformation des Verkehrssektors sein, wenn sie dazu führt, dass sie die genannten Maßnahmen verdrängt. Nur, wenn wir die ökologische Notwendigkeit mit echter sozialer Teilhabe vereinen, schaffen wir die gesellschaftliche Akzeptanz für eine moderne und klimaneutrale Mobilität. Die politische Vernachlässigung und die geplanten Mittelkürzungen sind unvereinbar mit wirkungsvollem Klimaschutz und entsprechend abzulehnen!
Maßnahmen:
23. Die Ziele sind nicht nur mit „bequemen Maßnahmen" erreichbar: Push (Abschreckungs)-Instrumenten (Verteuerung, Parkraumverknappung) und Pull-Maßnahmen (Anreize) müssen kombiniert eingesetzt werden.
24. Stadtweiter Ausbau der E-Ladestruktur.
25. „Nur-Anwohner*innen“-Parken ausweiten.
26. Parkgebühren erhöhen und damit gleichzeitig kommunale Einnahmen generieren sowie Fahrzeuge in der Stadt verringern.
27. Umfassende Elektrifizierung, Taktverdichtung und Ausbau des ÖPNV, sinnvoller Baustopp der U5 (Siehe die neue Studie zur U-5 ) und geplante Strecken durch Straßenbahn ersetzen, mehr Busse, Verlässlichkeit, Sicherheit und Informationen durch mehr Bahnpersonal und Awareness/Security sowie die Barrierefreiheit garantieren,
28. keine weiteren Fahrpreiserhöhungen, stattdessen unverzüglicher Einstieg in die schrittweise Realisierung eines für alle kostenlosen ÖPNV bis 2030, wie dies für Schüler*innen bereits heute der Fall ist, zusätzlich finanziert durch die Unternehmenssteuern.
29. P+R-Stellplätze und kostenlose Fahrradboxen standardmäßig an Bahnhöfen/-stationen installieren.
30. Radwege und Radschnellwege ausbauen, schützen und instandhalten.
31. Sharingangebote verbessern (Car-/Bikesharing, hvv switch mehr fördern und mit der Bevölkerung gestalten),und bessere Park-Systeme mit festen Abstellstationen einführen Fußgänger*innenverkehr: versiegelte Wege und Flächen so barrierearm gestalten, dass keine Hindernisse aufgrund des Untergrundes entstehen (kein Kopfsteinpflaster, ebene Wege und Flächen), sinnvoll geführte, durchgängige und von Betroffenen gestaltete Leitsysteme, auch innerhalb von Gebäuden. Alle Zebrastreifen müssen ausreichend ausgeleuchtet sein und signalgesteuerte Übergänge mit kurzen Wartezeiten versehen sein.
32. Infrastruktur an die vermehrt autoarme Nutzung anpassen, Gehwege sind nicht als Parkplätze zu nutzen.
33. Innerstädtisch grundsätzlich Tempo 30.
34. Betriebliches Mobilitätsmanagement: Verpflichtung großer Hamburger Arbeitgeber (über 500 Beschäftigte) sowie großer Einrichtungen (Theater, Kinos, Einkaufscenter, Hallen/Stadien, Universitäten) mit mehr als 500 Besucher*innen am Tag, Verkehrskonzepte zu entwickeln, die darauf abzielen, dass die Beschäftigten und die Besucher*innen mit dem HVV, dem Fahrrad oder zu Fuß kommen, dazu HVV-Unterstützung (könnte 41.153 t/a CO2-Emissionen ersparen).
35. Grünes H2/E-Fuels in Schwerlast-, Schiff- und Flugverkehr einsetzen. Darüber hinaus sind auch Biokraftstoffe in Betracht zu ziehen, die keine Agrarflächen beanspruchen.
36. Der Flugverkehr muss reduziert werden, indem er auf die Schiene verlagert wird. Kurzstreckenflüge unter 500 km müssen verboten werden.
37. Privatflüge, die nicht als Notfalleinsätze dienen, sollen nicht mehr zugelassen werden. Das Verbot von Nachtflügen muss konsequent durchgesetzt werden
38. Zur Entlastung des Regional- und Güterverkehrs ist eine zweite Schienen-Elbquerung zwingend notwendig.
39. Keine Atomtransporte durch Hamburg.
40. Der Altonaer Bahnhof muss für den Fernverkehr erhalten bleiben.
Landwirtschaft
Landwirtschaft und Ernährung spielen bei der Klimakatastrophe ebenfalls eine bedeutende Rolle. Aus diesem Grund braucht es in viel größerem Umfang ökologischen Landbau und innerhalb dessen Regionalität sowie Reduzierung der Tierproduktion. Die chemisch basierte agro-industrielle Landwirtschaft trägt mit der aus ihr folgenden Bodendegradierung und dem Methanausstoß aus der Massentierhaltung genauso zum Ausstoß klimaschädlicher Emissionen bei wie die Herstellung von chemischen Düngern und Schädlingsbekämpfungsmitteln, die diese Form der Landwirtschaft benötigt. Durch eine geänderte, organische Bearbeitung der Böden mit vielfältigen Fruchtfolgen hingegen binden diese Böden bedeutend mehr Kohlenstoff als konventionell bearbeitete. Mit dem Einsatz von Grün- und anderen natürlichen Düngern sowie der Re-Mineralisierung durch Gesteinsmehlausbringung werden die Emissionen bei der Düngemittelherstellung verringert.
Maßnahmen:
41. Die Stadt Hamburg transformiert nach dem Vorbild der Stadt Kopenhagen mit der Kopenhagen House of Food-Stiftung mit begleitender Beratung die Nahrungsmittelversorgung öffentlicher Küchen zu einem Bio-Anteil in den Grundzutaten bis zu 90%. Die Beratung zielt auf die gleichzeitige Transformation des Ernährungsaufbaus und der Kochprozesse, mit der eine Umstellung ohne Kostensteigerung möglich ist und es nicht zu 20–30% Kostensteigerungen kommt, die bei einem einfachen Austausch der Nahrungsmittel zu erwarten wären. Mit weiteren Vorgaben zu Saisonalität, Vielfalt, Abfallminimierung, grünem Transport und Verpackung kann die öffentliche Lebensmittelbeschaffung einen großen Beitrag zur Förderung regionaler Bio-Betriebe leisten und somit zum Schutz von Klima, Umwelt und Artenvielfalt in Hamburg und seiner Umgebung beitragen. Zusätzlich wird ein großer Beitrag zur gesunden Ernährung der Hamburger Bürger*innen in allen Kantinen in öffentlicher Hand geleistet, z.B. in Bildungseinrichtungen, Krankenhäusern, usw.
42. Die Stadt Hamburg fördert verstärkt regionale und biologische Landwirtschaft sowie Initiativen für Urban Gardening und Solidarische Landwirtschaft (SoLaWis) und trägt so nicht nur zu einer Ernährung mit höheren Nährwerten und verringerten Schadstoffen, sondern auch zu Böden, die deutlich mehr CO2 speichern können, Abfallminimierung und Transportverringerung bei.
Land- und Forstnutzung
Die Art und Weise, wie Land genutzt wird, sich diese Nutzung ändert oder Forstwirtschaft auf ihm betrieben wird, hat einen starken Einfluss auf die Treibhausgasbilanzierung.
Während z.B. Wälder, Äcker, Grünland und Moore Treibhausgase aufnehmen und als Kohlenstoffsenke wirken, entstehen durch Siedlungen, Entwaldung oder die Entwässerung von Moorböden Emissionsquellen.
Maßnahmen:
43. Durch Umwidmung von Randflächen und die Verdichtung bestehender Grünkorridore schafft die Stadt Hamburg zusätzliche Waldflächen und forstet diese als Klimawälder auf. Sie schützt die über 4258 ha Wald, über die sie derzeit verfügt, und passt diese an den Klimawandel an. Für einen transformativen Ansatz gilt es, zusätzlich zu prüfen, inwieweit weitere Flächen in Waldflächen umgewidmet werden können.
44. Als effektivster CO2-Speicher aller Landlebensräume hilft die Wiedervernässung von Mooren nicht nur bei der Einsparung von CO2-Emissionen, sondern auch dabei, CO2 wieder aus der Atmosphäre zu ziehen. Mit den Mooren im Norden (Wandsbek) und im Südwesten (Harburg) wie dem Wittmoor, dem Stapelfelder Moor und dem Nincoper Moor hat Hamburg hier entsprechendes Potential. Neben 188 ha als Moor deklarierten Flächen gibt des auf dem Hamburger Stadtgebiet geschätzt weitere 185 ha Moorböden unter landwirtschaftlicher Nutzung. Zusammengenommen wären ca 370. ha wiedervernässbar.
45. Wiedervernässung von Mooren steht im Flächen- und somit im Interessenkonflikt mit landwirtschaftlicher Nutzung. Ein Ansatz zum finanziellen Ausgleich kann hier die Kombination von Paludikulturen (z.B. Röhricht für Dachreet) in Kombination mit Photovoltaik sein, der gleichzeitig noch zusätzlich zur CO2-Einsparung mitwirkt. Unter anderem durch Abschattung kann die Verdunstung gedämpft werden und sommerlichem Austrocknen und dem mit diesem Umstand verbundenen Emittieren von Methan entgegenwirken. Die Stadt Hamburg unterstütz im Rahmen der Wiedervernässung bei Prüfung und Umsetzung dieses Ausgleichansatzes.
46. Im Interessenkonflikt zwischen landwirtschaftlicher Nutzung und dem Flächenbedarf für den Photovoltaik-Ausbau kann die Kombination, die sogenannte Agri-Photovoltaik, durch Schutz vor durch den Klimawandel zunehmenden negativen Umwelteinflüssen wie überhöhter Verdunstung, zu starke Einstrahlung und Sturmschäden ein Ansatz mit positiver Wirkung sein. Hier müssen landwirtschaftliche Betriebe bei der Umsetzung beraten und unterstützt werden.
Abfallwirtschaft
Der Sektor Abfallwirtschaft kann ebenso einen wichtigen Beitrag zur Emissionsreduzierung leisten.
Hierbei spielen besonders Abfallvermeidung, verstärkte Kreislaufwirtschaft und Nutzung von Abwärme aus der Müllverbrennung für das Fernwärmenetz eine Rolle.
Maßnahmen:
47. Die Stadt Hamburg führt über die Stadtreinigung ein einheitliches, städtisches Mehrwegsystem für den Außer-Haus-Verzehr ein. Analog zu Glas- und Altpapiercontainern werden an zentralen Stellen durch die Stadtreinigung Pfandcontainer für die vereinfachte, nicht an Öffnungszeiten und Betriebe gebundene Rückgabe aufgestellt. Durch die Reduzierung des Mülls wird nicht nur CO₂ vermieden, sondern auch die Sauberkeit in der Stadt gesteigert und die Kosten für die kommunale Entsorgung reduziert.
48. Zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung und daraus resultierendem Abfall muss Hamburg sich dafür einsetzen, dass Containern straffrei wird.
49. Zu Verminderung des Ressourcenverbrauchs und im Sinne des neu geltenden Rechts auf Reparatur fördert die Stadt Hamburg Leih- und Reparaturläden
50. Die Nutzung und Begasung von Holz mit dem hoch klimaschädlichen Gas Sulfuryldifluorid im Hafen ist zu verbieten.
Industrie und Gewerbe, Handel, Dienstleistungen
Der Industriesektor ist einer der größten Verursacher energiebedingter Emissionen, des Artensterbens und war 2024 Auslöser von 26% des CO2-Ausstoßes in Hamburg. Besonders ausschlaggebende Emissionsursachen und damit Hebel für Transformation liegen in den Produktionsprozessen. Es sind also massive Veränderungen nötig, bei denen immer zu bedenken ist, dass sie 132.000 industriebeschäftigte Menschen einschneidend in ihrem Alltag betreffen. Dabei möchten wir sie begleiten, auffangen und den Wandel mit ihnen gemeinsam gestalten.
Im Sektor Gewerbe, Handel und Dienstleistungen entstehen Emissionen meist als Nebenprodukt des laufenden Betriebs. Dieser Bereich ist sehr heterogen und reicht vom kleinen Handwerksbetrieb über Handels- und Bürogebäude bis zu öffentlichen Einrichtungen. Entsprechend vielseitig und auf Situationen zugeschnitten müssen auch die Lösungen in diesem Sektor sein.
Viele grundlegende Punkte wie energetische Umstellung von Produktionsabläufen und Optimierung von Anlagetechnik geht der Senat bereits an, setzt aber oft auf Freiwilligkeit, befristete Unterstützung und wartet auf Bund und EU. Ein Anstieg industrieller Emissionen um 6% von 2023 zu 2024 zeigt, dass industrielle Transformation als “Das Gleiche in Grün” nicht ausreicht. Wir müssen die Systemfrage stellen und Formen des Wirtschaftens entwickeln, die Mensch und Umwelt vor den Profit stellen. Dieser Unsicherheit des Übergangs zwischen der Umformung der jetzigen Industrie und dem Aufbau einer neuen Wirtschaft können wir nur durch schrittweise Gestaltung im Prozess gemeinsam begegnen – als Partei und im Dialog mit den Menschen.
Maßnahmen:
51. Produktionsprozesse dekarbonisieren: Energiebedarf industrieller Wertschöpfung senken, fossil betriebene Prozesse auf Strom, Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energien umstellen. Abwärmenutzung. Ergänzend nicht-elektrifizierbare Prozesse, beispielsweise in Metall- und Mineralölindustrie, auf grünen Wasserstoff umstellen.
52. Grüner Wasserstoff in öffentlicher Hand, klar reguliert und ausschließlich für industrielle Nutzung.
53. Betriebliche Wärmeversorgung und Prozesswärme auf erneuerbare Energien umstellen, dezentral über Wärmepumpen und Biomasse sowie netzgestützt über dekarbonisierte Fernwärme.
54. Gewerbeprozesse energieeffizient umstellen.
55. Holzprodukte zur Energiegewinnung verbieten
56. Optimierung von Anlagentechnik: u.a. hydraulischer Abgleich, Effizienzanzeigen an Heiz- und Kühlanlagen, intelligentes Gebäudemanagement, kontinuierliches Energiemanagement. Einrichtung von (an die jeweilige Betriebsgröße angepassten) Effizienzstandards und -pflichten.
57. Förderung an verbindliche Pläne mit klaren Transformationspfaden in den Bereichen Dekarbonisierung, Betriebs- und Anlagentechnik sowie Gebäudesanierung koppeln. Hierfür auch Nutzung und Ausbau von ökologisch ausgerichteten Industriepartnerschaften und -netzwerken. Aktuelle Beratungsangebote entfristen, ausbauen, regelmäßig wiederholen und mit Monitoring/Audits kombinieren.
58. Förderinstrumente für energetische Sanierung erweitern, auch vermehrt für private Nichtwohngebäude, und dabei die vielfältigen Ausgangslagen berücksichtigen bzw. Prozesse entbürokratisieren.
59. Förderung von demokratisch kontrolliertem Betriebseigentum durch (Re)Kommunalisierung oder genossenschaftlichem Eigentum: Die Rekommunalisierung der Hafeninfrastruktur und der Ausbau von Energiegenossenschaften, Bürger*innenenergie sowie eine öffentliche Beteiligung an Solar- und Windanlagen.
60. Nachhaltigkeitspotenziale vom Hafen voranbringen: Sanierung und effizientere, intensivere Nutzung bestehender Flächen statt neu zu bauen, Gütertransporte von der Straße auf Schiene und Wasserwege verlegen, Landstrom weiter ausbauen und Nutzungspflicht für Kreuzfahrt- und Containerschiffe sofort umsetzen, Reedereien auf emissionsfreie Antriebe und Kraftstoffe verpflichten
61. Reduzierung digitaler Außenwerbung und Abschaltung nächtlicher gewerblicher Beleuchtung, um Energie zu sparen
Rechenzentren als Potenzial nutzen
Hamburgs rund 50 Rechenzentren, laut BUKEA 26 private und 24 öffentliche, mit einer IT- Leistung von ca. 100 MW und einem Stromverbrauch von ca. 680 GWh/a als mögliche Abwärmequellen betrachten. Konservativ gerechnet kann so eine kurz- bis mittelfristig in Wärmenetzen nutzbare Abwärme von ca. 150–250 GWh/a erreicht werden, was für die Beheizung von ca. 12.500–20.000 Wohnungen (12 MWh/a/Wohneinheit) ausreicht. Diese Potenziale gezielt sozial nutzen und energetisch ineffiziente Mietwohnungen sowie einkommensschwache Haushalte in Heizkosten und gegen CO2-Belastung unterstützen.
62. Dafür muss der Senat ein „Hamburger Programm zur 100% erneuerbaren Strom- und Abwärmenutzung bei Rechenzentren“ entwickeln, wozu gehört:
1. kurzfristig ein vollständiges Rechenzentrumkataster mit allen Standort-, Strom- und Abwärmerelevanten Daten erstellen.
2. Die Genehmigung für neue Rechenzentren darf nur mit einem verpflichtenden Abwärmenutzungsplan erteilt werden. Bereits bestehende Rechenzentren haben ihn innerhalb einer Übergangsfrist zu erarbeiten und vorzulegen.
3. Betriebsgenehmigungen für neue Rechenzentren sollen nur mit nachgewiesenem Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz erteilt werden. Wegen der relativ niedrigen Abwärmetemperaturen (30–50°C) sind kalte Nahwärmenetze als energetisch effizientere Variante zu bevorzugen.
4. Rechenzentren zur Transparenz verpflichten, jährlich alle relevanten Energie- und Abwärmedaten im Rahmen eines Monitorings zu veröffentlichen.
63. Keine neuen Gaskraftwerke zur Stromversorgung von Rechenzentren.
64. Vorrang für öffentliche, europäische Infrastruktur statt Abhängigkeit von Großkonzernen. Auf effiziente, standortübergreifende Kooperation statt Konkurrenz setzen.
Anstöße für eine neue Wirtschaft, die Menschen und die Umwelt ins Zentrum rückt
65. Neben Verursacherbilanz auch eine verbrauchsbasierte Bilanzierung stellen, die ermittelt, welche Emissionen Hamburger*innen durch ihre Nachfrage verursachen, und somit weitere Handlungsfelder eingrenzt.
66. Vernetzt mit Forschung und Expert*innen neue Maßstäbe für wirtschaftlichen Erfolg und Wohlstand entwickeln, die Menschen, Nachhaltigkeit und Resilienz statt Wachstum und Profiten ins Zentrum rücken. Einheitliche Indikatoren festlegen und Fortschritte prüfen. Maßstäbe wie der Genuine Progress Indicator GPI, der Planetary pressures-adjusted Human development Index PHDI oder die SDG 17 als Vorbilder.
67. Governance der Stadt nachhaltig und Sozial- und Klimaverträglichkeit zur Priorität machen, u.a. bei Subventionen, Partnerschaften, Finanzierung und Forschung.
68. Abbau klimaschädlicher Industrie, aber Menschen in den Übergängen begleiten. Betriebe bei Transformation zu nachhaltigen Sektoren unterstützen und z.B. Umschulungen statt Entlassungen befördern. Sozialsysteme stärken, um in Erwerbslosigkeit und Umorientierung zu unterstützen.
69. Gezielt umweltfreundliche, transformationsbefördernde Wirtschaftsfelder durch finanzielle Förderung und Bildungsprogramme stärken (städtische Initiativen stärken und ausweiten), neben Klimatechnik auch Reparatur, Verleih und Kreislaufwirtschaft.
70. Suffizienzstrategien entwickeln: Immaterielle(re) Berufsfelder wie Gesundheit, Bildung, Dienstleistung und Kultur stärken, Überproduktion und damit zusammenhängende Arbeitsstunden und Produktion unter Sicherung der Arbeitsplätze und Löhne herunterfahren.
71. Angst vor der Zukunft bekämpfen, indem wir sie mit den Menschen gemeinsam gestalten. Gesprächsformate mit und zwischen Beschäftigten, Gewerkschaften und Erwerbslosen organisieren. Bürger*innenräte gründen, die neue wirtschaftliche Richtung gemeinsam einschlagen, konkret statt akademisiert reflektieren und Schritt für Schritt Ziele ermitteln.
Klimaanpassungsmaßnahmen
Klimaanpassungsmaßnahmen sind kein Thema der Zukunft mehr, sondern müssen Menschen schnellstmöglich vor der Klimakatastrophe schützen, die uns bereits trifft. Klimaanpassung ergänzt den Klimaschutz, ersetzt ihn aber nicht: Ohne konsequente Emissionsminderung verschlimmern sich die Umstände weiter und der Anpassung werden immer stärkere Grenzen gesetzt. Zugleich sind die Folgen des Klimawandels sozial ungleich verteilt: Besonders vulnerable Gruppen wie Ältere, Pflegebedürftige, Kinder, Vorerkrankte, Behinderte, einkommensschwache Haushalte und Wohnungslose sind überproportional betroffen und werden seltener durch Klimaanpassungsmaßnahmen geschützt (z.B. gedämmte Wohnungen). Alle Maßnahmen sind sozialverträglich und gerecht umzusetzen.
Hamburg verfügt seit 2025 über eine Strategie zur Klimaanpassung und einen Hitzeaktionsplan. Dass zu wenig passiert, liegt also nicht an fehlendem Wissen, sondern an zu wenig Verbindlichkeit, Finanzierung, Priorisierung, sozialer Absicherung, transparenter Kommunikation und Verantwortung.
Maßnahmen:
Ökologische Anpassungsmaßnahmen
72. Förderungen von Fassadenbegrünung, (Solar-)Dachbegrünung und Entsiegelungsprojekte sollen weitergeführt, proaktiv und bürokratiearm angewendet werden.
73. Verbindlicher und konsequenter Plan für Entsiegelung von Flächen.
74. Grünflächenversorgung (z.B. in Form von Grünpatenschaften) nach Umweltgerechtigkeit sinnvoll priorisieren (grün-unterversorgte, sozial benachteiligte Quartiere).
75. Ausweitung von Flächen mit Bäumen und sinnvolle Verschattung von öffentlichen Flächen, Straßen, Wegen, Fußgängerzonen, Spielplätzen mit Bäumen,
76. Kühlung/Beheizung kritischer Infrastruktur (aus Erneuerbaren), vor allem Schulen, Kindergärten, Pflegeheime, Senior*innentreffs, Jugendtreffs, Krankenhäuser.
77. flächendeckende Trinkwasserspender, gekennzeichnet und priorisiert in dicht bewohnten, sozial benachteiligten Quartieren errichten, an öffentliche und kostenfreie WCs anbinden, Zielwert für Versorgungsdichte festlegen.
78. Wasserknappheit vorbeugen, Trinkwasser sparende Methoden, Wassernutzungshierarchie für Trockenperioden festlegen (Bevölkerung und kritische Infrastruktur,z.B. Krankenhäuser, vor Industrie).
79. Einrichtung eines Monitorings zur Nutzung des Grundwassers zu Grundwasserständen, Nutzungsmengen und Qualität von unabhängigen Stellen sowie eine davon abhängige Nutzungsbegrenzung für die Industrie und eine generelle Befristung von Vertragsdauern für die Grundwassernutzung
80. Die Stadt Hamburg muss eine Strategie zur effektiven Nutzung von Grauwasser entwickeln. Dazu muss die Regenwassernutzungserlaubnis von der reinen Grünflächenbewässerung auch auf die Nutzung für WC-Spülungen und Waschmaschinen ausgeweitet werden. Neubauten (Wohn-, Nichtwohn- und öffentliche Bauten), sind nur noch mit Einbau einer solchen erweiterten Regenwassernutzungsanlage zu genehmigen. Es ist zu prüfen, inwieweit bei Bestandsbauten eine solche erweiterte Regenwassernutzungsanlage nachgerüstet werden soll. Zeitgleich ist die Förderrichtlinie (zur Zeit max. 3.000,– € Zuschuss) zu überprüfen und gegebenenfalls zu erweitern.
81. Dusch- und Warmwasser fließen mit Temperaturen von ca. 30 - 40°C ins Abwasserrohr. Diese nutzbare thermische Energie muss hocheffizient über Abwasserwärmerückgewinnung (AWR) recycelt werden. Hierzu sind -vornehmlich dezentral - Abwasserwärmerückgewinnungstrategien auf Gebäude- und Quartiersebene zu entwickeln. So sollen Neubauten (Wohn-, Nichtwohn-, öffentliche Bauten) und neue Quartiere nur noch mit AWR- Anlagen genehmigt werden. Bei Bestandsbauten ist vor Sanierungs- und umfangreichen Instandhaltungsmaßnahmen die Nachrüstung zu prüfen und wo immer möglich einzubauen.
Soziale Klimaanpassung
82. Rechte für Mieter*innen an Klimafolgen anpassen; sommerlicher Wärmeschutz auch im Bestand möglichst aus erneuerbaren Energien umsetzen (vor allem auch SAGA/Sozialimmobilien); Wohnungskühlung und Wärmeschutz warmmietenneutral umsetzen, um klimabedingte Verdrängung zu verhindern und soziale Gerechtigkeit zu garantieren.
83. Kühle Orte niedrigschwellig, kostenfrei, diskriminierungsfrei und ohne Konsumzwang öffnen
84. Hitze-Hilfsprogramm für wohnungslose Menschen (analog zu Winternotprogramm); aktiv aufsuchende, mehrsprachige Angebote für isolierte Ältere, Pflegebedürftige und schwer erreichbare Gruppen.
85. Priorisierung von unterversorgten und sozial benachteiligten Quartieren bei allen Maßnahmen.
86. gesundheitsorientierte Stadtplanung, die ökologische und allergologische Aspekte zusammen denkt und Biodiversität als Schwerpunkt sieht, damit Erholung und Regeneration für alle Menschen möglich ist.
87. Klimaanpassung verbindlich unter Sozialverträglichkeitsgebot des Zukunftsentscheids fassen, soziale Gerechtigkeitslücken-Analyse durchführen; Förderprogramme sozial staffeln.
Katastrophenschutz, Kommunikation und Monitoring
88. Verstärkter und schneller Ausbau von Sprühwasservernebelungsanlagen nach dem Vorbild des Nebelfelds am Jungfernstieg (Temperatursenkung ca. 5 - 10°C) im Rahmen des Hamburger Hitzeschutzplans. Die derzeitige Prüfung von 5 Standorten im HH- Mitte soll auf alle Innenstadtteile und Bereiche mit großer verdichteter Bauweise erweitert werden. Hierbei sollen die Pumpen mit lokal erzeugter Solarenergie oder durch Anschluss an das auf Ökostrom umgestellte Hamburger Energienetz betrieben werden.
89. Inklusiven, barrierefreien Katastrophenschutz verankern: Warnung/Evakuierung in leichter Sprache, mehrsprachig, visuell/taktil; Vorhaltepflicht lebens- und versorgungsrelevanter Ressourcen für Pflege und Kliniken; barrierefreie, hitze- und starkregensichere Mobilität der Bevölkerung ermöglichen (auch bei Evakuierungen).
90. Fördern von relevanten Ehrenämtern wie Technisches Hilfswerk, freiwillige Feuerwehr oder DLRG und Strukturen durch die Finanzierung von Festanstellungen stärken.
91. Präventive Maßnahmen (Kellerräume abdichten und Rückstausicherungen für alle Gebäude) und zukunftsweisenden Hochwasser-, Sturm- und Überschwemmungsschutz ausbauen.
92. Quartiers-Notfalltreffpunkte (Notfallinformationspunkte) für Blackout- und Extremwetterlagen einrichten und kommunizieren.
93. Kommunikation zu richtigem Verhalten in Extremwetterlagen und Katastrophen verbindlich in Lehrplan aufnehmen, regelmäßig und altersgerecht vermitteln, Informationsmaterial zugänglich an das Elternhaus weitergeben.
94. Besser über UV- und Hitzefolgen und -schutz am Arbeitsplatz aufklären.
95. Kommunikation und Aufklärung digital, inklusiv und bürger*innennah ausbauen.
96. Stand der Entwicklung berichten und durch Kartierungen von bspw. Stadtgrün und Entsiegelung für Bevölkerung nachvollziehbar machen und soziale Verwundbarkeit durch Hochwasser und Starkregenereignisse aufzeigen.
97. Hochwasserprävention an Gebäuden (Rückstausicherungen, Souterrain-Schutz). Schwammstadt-Prinzip und unterirdische Retention verbindlich und konsequent umsetzen.
Von der antifaschistischen Haltung in die Handlung kommen
Die Rechtsentwicklung in Deutschland ist inzwischen unverkennbar. Für politisch Linke ist es essenziell, anzuerkennen, dass dies keine zufällige Entwicklung, sondern das Ergebnis jahrzehntelanger neoliberaler Politik ist. Im Schatten von stagnierenden Löhnen, steigenden Preisen, Aushöhlung des Sozialstaats, Unterversorgung der Kommunen und Verunsicherungen über die Weltlage, finden populistische Rhetorik, Sündenböcke und Rassismus Anklang. Konservative Parteien setzen Inhalte durch, die nicht von dem Programm der AfD zu unterscheiden sind.
Wieder sehen wir, dass die herrschende Klasse hierbei als Steigbügelhalter für den Faschismus agiert: Sie finanzieren nicht nur faschistische Parteien wie die AfD, sondern auch außerparteiliche Organisationen, Lobbyorganisationen, Desinformationskampagnen und Weiteres.
Der Kampf gegen den Faschismus ist untrennbar mit dem Kampf gegen seine gesellschaftlichen Voraussetzungen verbunden. Wenn Löhne unter Druck geraten, Mieten steigen und sich Reichtum und Macht konzentrieren, können rechte Kräfte soziale Ängste rassistisch und nationalistisch umdeuten. Unsere Antwort ist die solidarische Organisierung der arbeitenden Klasse über Herkunft, Geschlecht und Aufenthaltsstatus hinweg. Antifaschismus heißt deshalb auch, soziale Kämpfe zu stärken und gemeinsam mit Gewerkschaften, Mieter*inneninitiativen, migrantischen Organisationen und sozialen Bewegungen gesellschaftliche Gegenmacht aufzubauen.
Extrem rechte, rassistische, sexistische und queerfeindliche Politik finden immer mehr Anklang in der bürgerlichen Mitte, der arbeitenden Klasse und der Jugend. Die Inklusion in der Schule ist in Gefahr, Obdachlose, Migrant*innen, Mitglieder der LGBTQIA+ Community und politisch Linke sind immer häufiger gewalttätigen Angriffen ausgesetzt, Lehrer*innen werden unter Vorwand der Neutralitätspflicht von politischer Aufklärungsarbeit und dem Schutz der Demokratie abgehalten. Auch wenn wir aus Solidarität und nicht aus Eigennutz handeln muss klar sein: Im Falle eines faschistischen Regimes in Deutschland wird es uns alle treffen.
Auch in Hamburg nimmt die rechte Präsenz zu. Rechtsextreme, rassistische, völkische und sozialdarwinistische Positionen werden sichtbarer und selbstverständlicher. Sowohl auf der Straße, im Parlament, als auch im Alltag. Das lässt sich nicht allein an Zahlen messen. Rechte Bedrohung bedeutet für viele Hamburger*innen schon heute, angefeindet, eingeschüchtert, ausgeschlossen und angegriffen zu werden.
Den Mitgliedern der Partei Die Linke ist diese Entwicklung bekannt; die Haltung des Antifaschismus ist einer der Grundsätze unserer Politik. Doch der Antifaschismus darf nicht bloß eine innere Haltung bleiben. Die Geschichte zeigt: Selbst, wenn sich antifaschistische Kräfte zahlreich organisieren und gegen den Faschismus ankämpfen, können sie unterliegen. Wir müssen aus den Fehlern der Vergangenheit lernen und früh damit beginnen, die antifaschistische Organisierung verstärkt als Priorität verstehen, um uns den faschistischen Kräften in unserer Gesellschaft mit Wissen, Haltung und Militanz entgegenzustellen.
Wer von extrem Rechten eingeschüchtert, bedroht, angegriffen, ausgegrenzt wird, soll sich auf uns verlassen können. Bei der Verteidigung der Grund- und Menschenrechte, der erkämpften demokratischen, emanzipatorischen Errungenschaften – der Arbeiter*innenbewegung, der Frauenbewegung und anderer fortschrittlicher Bewegungen -, beim Kampf gegen die Angriffe auf Vielfalt, gegen Ausgrenzung, gegen die völkische Umgestaltung des Bildungswesens oder die Angriffe auf die Freiheit der Kunst unterstützen wir euch. "Wir kämpfen an eurer Seite", muss unsere Botschaft, aber vor allem unsere Praxis sein.
Forderungen
Der Landesparteitag beschließt:
- Die LAG Antifa, unterstützt und finanziert vom Landesvorstand, hält regelmäßige, landesweite, antifaschistische Konferenzen ab. Im Mittelpunkt soll die Frage nach erfolgreichen Strategien im Kampf gegen Faschismus stehen.
Thematisiert werden soll auch, wie die Linke durch den besonderen Schutz, den sie als Partei genießt, außerparteiliche Strukturen unterstützen kann. Eingeladen werden Expert*innen und Vertreter*innen von zivilgesellschaftlichen, antifaschistischen, sozialen und migrantischen Vereinen, Initiativen, Gruppen, Bündnissen und Organisationen, gewerkschaftliche Aktive, aber auch andere Landesarbeitsgemeinschaften, da wir Antifaschismus als Querschnittsthema verstehen und interdisziplinär betrachten müssen. Zur Planung und Umsetzung dieser wird ein offener Arbeitskreis gegründet, in welchem die LAG Antifa, der Landesvorstand und weitere an der Planung interessierte Landesarbeitsgemeinschaften, Bündnisse, Organisationen, Initiativen, Vereine und Gruppen vertreten sind. Dieser trifft sich in regelmäßigen Abständen und setzt die erste Konferenz bis spätestens 01/2027 um. - Der Landesvorstand erarbeitet in Zusammenarbeit mit der LAG Antifa sowie externen Expert*innen ein Strategiekonzept zum Thema Recherchearbeit zu rechten Strukturen und Aktivitäten in und um Hamburg. Hierbei ist es elementar wichtig, sich mit bestehenden Strukturen zu vernetzen, die Arbeit dieser zu würdigen und sich Unterstützung von diesen einzuholen. Das Konzept liegt spätestens zum nächsten Landesparteitag im April 2027 vor.
- Die Bezirksfraktionen werden angehalten, während Wahlkämpfen regelhaft sowie bei vermehrter Aktivität von rechten Parteien nach Bedarf Kleine Anfragen nach Infoständen rechter Parteien zu stellen.
- Die Partei begibt sich von der antifaschistischen Haltung in die Handlung. Dies bedeutet einerseits die verstärkte Mobilisierung zu und Beteiligung an antifaschistischen Protesten und Aktionen des zivilen Ungehorsams, andererseits auch die Befähigung und Ermutigung der Parteimitglieder durch Aktionstrainings, Workshops zum Umgang mit Repressionen, digitaler Sicherheit und Datenschutz, Demo-Anmeldungen, Erste Hilfe auf Demos und weiteren Themen. Der Landesparteitag beauftragt den Landesvorstand — in Zusammenarbeit mit Expert*innen und der LAG Antifa — solche anzubieten.
- Bei Protesten und Aktionen des zivilen Ungehorsams gegen Aktivitäten extrem Rechter nutzen der Landesvorstand und die Partei Rechercheergebnisse, mobilisieren mittels sozialer Medien und Plakaten, leisten Aufklärungsarbeit durch Flyer und Broschüren. Dies gilt insbesondere für Infostände und Demonstrationen rechter Parteien oder Organisationen.
- Der Landesvorstand unterstützt die Anreise zu Protesten und Aktionen des zivilen Ungehorsams, die weiter entfernt stattfinden, finanziell und bewirbt dies transparent bei Parteimitgliedern.
- Der Landesparteitag bittet den Landesvorstand in Zusammenarbeit mit der Bürgerschaftsfraktion auf der Grundlage des Gutachtens der Gesellschaft für Freiheitsrechte weitere Initiativen für ein AfD Verbot zu entwickeln und zu ergreifen.
Alle Anträge zur 2. Tagung des 10. Landesparteitags (die bis zum Ablauf der Antragsfrist am 11.9.26 um 23:59 Uhr eingereicht wurden)
Kandidaturen / Wahlen
Kandidaturen bitte per E-Mail einreichen. Eingereichte Kandidaturen werden hier auf der Website des Landesparteitags veröffentlicht. Schriftliche Bewerbungen (1 Seite DIN A4 als PDF-Datei) werden zeitnah hier und in OpenSlides veröffentlicht.
Der Parteitag wählt den neuen Landesvorstand, es sind also zu wählen:
- 2 Landessprecher*innen
- 1 Landesschatzmeister*in
- 1 Landesgeschäftsführer*in
- 1 jugendpolitische*r Sprecher*in
- 8-12 weitere Vorstandsmitglieder
Für die/den jugendpolitische*r Sprecher*in hat (gemäß §16.1 Landessatzung) der Landesverband Hamburg des Jugendverbands das Vorschlagsrecht. Die*der jugendpolitische Sprecher*in muss jünger als 35 Jahre sein. Findet sich im ersten Wahlgang keine Mehrheit, dürfen alle Parteimitglieder, die Mitglied im Jugendverband sind, kandidieren.
Zur Quotierung* gilt (gemäß §10.4 Bundessatzung), dass grundsätzlich mindestens zur Hälfte Frauen zu wählen sind. Es muss also mindestens eine Landessprecherin gewählt werden. Und von allen Mitgliedern des Landesvorstands müssen ebenfalls mindestens die Hälfte Frauen sein.
Die Gesamt-Größe des Landesvorstands (13-17 gemäß Landessatzung) legt der Parteitag vor Beginn der Wahlen fest. Aus den Vorschriften zur Quotierung ergibt sich folgende Zusammensetzung nach Geschlechtern:
| Größe des Landesvorstands | Anzahl Frauen | Anzahl keine Frauen |
| 13 | mindestens 7 | höchstens 6 |
| 14 | mindestens 7 | höchstens 7 |
| 15 | mindestens 8 | höchstens 7 |
| 16 | mindestens 8 | höchstens 8 |
| 17 | mindestens 9 | höchstens 8 |
* Es gibt schon länger eine Debatte über eine Änderung der Quotierungsregeln (um FLINTA*-Personen, die keine Frauen sind, ebenfalls zu berücksichtigen). Aus dieser Debatte ist bisher aber noch keine Änderung der Bundessatzung und der Wahlordnung erfolgt (die erforderlich wäre, um die Quotierungsregeln zu ändern).
Bisher erklärte Kandidaturen für den Landesvorstand (Sortierung: alphabetisch nach Nachnamen):
- als Landessprecher*in
- Christin Feiler-Siegert
- Thomas Iwan
- Gosia (Malgorzata) Lazurek
- als Landesschatzmeister*in
- als Landesgeschäftsführer*in
- Christoph Timann
- als jugendpolitische*r Sprecher*in
- Mesut Demirtaş – vorgeschlagen durch den Jugendverband
- als weiteres Vorstandsmitglied
An- und Abmeldung
- Delegierte zum Landesparteitag müssen sich nicht extra anmelden. Aber bitte meldet euch ab, wenn ihr nicht teilnehmen könnt, damit nachrückende Ersatzdelegierte informiert werden können.
- Für die Kinderbetreuung bitte unbedingt anmelden!
- Gäste müssen sich nicht zwingend anmelden – aber bitte tut es trotzdem, damit helft ihr unserer Planung:
Termine
Vor- und Nachbereitung der Tagungen des Landesparteitags
Der Landesvorstand hat die Termine der Tagungen des 10. Landesparteitags beschlossen.
Die jeweilige Einberufung (u.a. mit den Vorschlägen zur Tagesordnung und zum Zeitplan) erfolgt spätestens acht Wochen vor der jeweiligen Tagung.
Anträge zum Landesparteitag können jederzeit per OpenSlides eingereicht werden, allerdings spätestens vier Wochen vor der jeweiligen Tagung. Die Kontaktadresse für Anträge lautet: antraege@die-linke-hamburg.de
Beschlüsse der Landesparteitage findet ihr hier.
Alle Grundsatzdokumente (z.B. die Wahlordnung und die Satzungen) findet ihr hier.
Delegierte des 10. Landesparteitags
Hier findet ihr den Delegiertenschlüssel und die Delegierten zum 10. Landesparteitag (2026-27).
Hinweis: Link nur für Parteimitglieder zugänglich
