Zum Hauptinhalt springen

Keine Lust auf Kriegsdienst?

Lass dich beraten!

„Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden." Artikel 4 Abs. 3 GG
Wenn du aus Gewissensgründen den Dienst an der Waffe ablehnst, darf dich der Staat nicht dazu zwingen. Dieses Recht gilt unabhängig davon, ob du bereits gemustert wurdest, die Wehrpflicht besteht oder ein Verteidigungsfall eintritt.

Die Linke Hamburg bietet eine Kriegsdienstverweigerungsberatung (KDV) in ihren Büros an. Lass dich von uns oder bei Friedens- und Zivildienstorganisationen, wie der DFG-VK, beraten. 

Unsere Berater*innen sind geschulte Personen, die dich auf dem Weg dabei unterstützen, deinen Wehrdienst zu verweigern. In Gruppen und individuellen Einzelgesprächen zeigen wir dir auf, welche Schritte auf dich zukommen und begleiten dich dabei.

Wir beraten dich grundsätzlich. 

Das bedeutet, dass wir keine Begründungen für dich schreiben. Das musst du selbst machen. Wir können - wenn du möchtest - einen gemeinsamen Blick auf deine Gewissensbegründung werfen und unsere Erfahrungen mit dir teilen.

Wir schweigen über dich.

Die Berater*innen teilen keine Informationen über dich, auch nicht mit anderen Kolleginnen und Kollegen. In besonderen Fällen halten Berater*innen mit Kolleg*innen Rücksprache und holen sich selbst Rat. Dein Name wird dabei auch untereinander nicht genannt.

Deinen Antrag stellst du schriftlich an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr. Er besteht aus Folgendem:

  • Ein formloses Schreiben. Formulierungshilfe: 

„Hiermit beantrage ich die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gemäß Art. 4 Abs. 3 Grundgesetz. Ich kann es mit meinem Gewissen nicht vereinbaren, an einem Kriegsdienst mit der Waffe teilzunehmen."

  • Ein tabellarischer Lebenslauf
  • Eine persönliche Gewissensbegründung

Unterschreibe den Antrag mit deiner Unterschrift, schreibe das Datum zu und lege die Gewissensbegründung als Anlage bei.

In der Begründung erklärst du in eigenen Worten, warum du den Dienst mit der Waffe ablehnst. Hier ein paar mögliche Gründe für einen Gewissenskonflikt:

  • Töten oder die Anwendung von Waffengewalt sind mit deinem Gewissen nicht vereinbar.
  • Du hast eine pazifistische, religiöse, humanistische oder politische Haltung, die dem Militärdienst widerspricht.
  • Du lehnst Gewalt als Mittel der Konfliktlösung grundsätzlich ab.

Versende den Antrag per Einschreiben oder persönlich mit Eingangsbestätigung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr. Die volle Anschrift ist:

Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
- Wehrersatzbehörde -
Militärringstraße 1000
50737 Köln

Bewahre Kopien aller Unterlagen auf. Sobald dein Antrag eingegangen ist, darfst du in Friedenszeiten nicht einberufen werden, bis über den Antrag entschieden wurde.

  • Schreibe selbst. Verwende keine Textvorlagen oder von KI-generierten Texte. Wenn deine Begründung als nicht persönlich oder als automatisch erstellt erkannt wird, kann das als Gegenargument gegen die Echtheit deiner Gewissensentscheidung verwendet werden.
  • Sei ehrlich und konkret. Beschreibe, was dich persönlich bewegt. Es geht um deine Erfahrungen, Werte oder Überzeugungen, die sich durch deinen Lebensweg entwickelt haben.
  • Bleib sachlich und respektvoll. Die Entscheidung trifft eine Behörde, ein ruhiger Ton ist hilfreich.
  • Vermeide politische Floskeln und bleibe authentisch. Der Schreibstil ist nicht relevant, wichtiger ist deine Haltung.

Offene Beratungen

In der Gruppenberatung geben wir dir einen Überblick über den Ablauf einer Verweigerung. Hier hast du die Möglichkeit erste Nachfragen zu deinen Überlegungen zu stellen.

Beratung zur Kriegsdienstverweigerung

Ort: Hamburg, Die Linke Hamburg Nord
Veranstalter: Die Linke hilft - KDV Beratung

Beratung zur Kriegsdienstverweigerung

Ort: Hamburg, Die Linke Hamburg Nord
Veranstalter: Die Linke hilft - KDV Beratung

Beratungstermin machen

Einen persönlichen Beratungstermin kannst du direkt in einer unserer Beratungsstellen machen oder unsere allgemeine E-Mail-Adresse kdv@die-linke-hamburg.de anmailen.

Unsere Beratungsstellen:

Wahlkreisbüro Jan Libbertz
Schopstraße 1 20255 Hamburg
jan.libbertz@linksfraktion-hamburg.de
Tel.: 040-30227179

Grundsätze unserer Beratung

  • Jede*r kann sich beraten lassen (junge Menschen, Eltern, Veteranen, usw.).
  • Alle Berater*innen sind im Umgang insbesondere mit jungen Menschen und mit dem Thema Kriegsdienstverweigerung geschult.
  • Die Berater*innen müssen ein aktuelles Führungszeugnis vorgezeigen, bevor sie Beratungen durchführen.
  • Bei den Beratungsgesprächen wird so wenig wie möglich schriftlich notiert. Kontakte (z.B. per E-Mail) werden bis zu sechs Monate gespeichert. Danach werden sie gelöscht. Du hast jederzeit die Möglichkeit, dass deine Daten sofort gelöscht werden. Hierzu wende dich an datenschutz@die-linke.de.
  • Wir haben unsere Berater*innen von erfahrenen Menschen der DfG-VK schulen lassen. Es gibt unseriöse Anbieter, die pauschale Aussagen zur Verweigerung treffen. Wir warnen ausdrücklich vor solchen Trittbrettfahrer*innen.
Zurück zum Kopf der Seite