Gerechte Bildung braucht ein inklusives Schulgesetz
Kurz und kompakt erklärt
Schule im 21. Jahrhundert steht vor neuen Herausforderungen. Die Vereinten Nationen haben mit ihren Übereinkommen zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen und den Rechten von Kindern Maßstäbe gesetzt, die nun endlich umgesetzt werden müssen. Dem wollen wir mit unserem Entwurf für ein neues Hamburgisches Schulgesetz Rechnung tragen. Seit 1997 wurde das zurzeit gültige Schulgesetz 23 Mal geändert und ist mittlerweile ein Flickenteppich. Das in diesem Gesetz verankerte Zwei-Säulen-Modell wird dem Inklusionsauftrag nicht gerecht, weil es faktisch die soziale Spaltung unserer Stadt untermauert. Unser Gesetzentwurf sieht vor, dass alle Kinder mit dem Eintritt in eine staatliche allgemeinbildende Schule ihr Recht auf Bildung so wahrnehmen können, dass sie in der Schule ihrer Wahl in ihrem eigenen Tempo alle Schulabschlüsse erwerben können. Jede
Schule muss sich gleichermaßen an dieser Aufgabe beteiligen. Kein Kind darf zurückgelassen oder abgeschult werden, um zu vermeiden, dass Kinder scheitern und den Verlust ihrer schulischen Bezüge verlieren.
Die Linksfraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft legt einen Entwurf für ein neues Schulgesetz vor. Dieses Gesetz orientiert sich an den UN-Konventionen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und über die Rechte von Kindern. Es entspricht damit den Vorgaben zur Umsetzung der UN-Konventionen in nationales Recht. Das Gesetz ist ein Baustein, um den Bildungserfolg unabhängig von der sozialen Herkunft zu machen und trägt damit zur sozialen Gerechtigkeit bei. Die zentralen Punkte des Gesetzentwurfs sind hier zu lesen.
Der gesamte Gesetzesentwurf
- 2019-11-_Schulgesetzentwurf_-_Inklusives_Schulgesetz.pdf PDF-Datei (475 KB)
Die Kurzversion als Flyer herunterladen
- 2025-03_-_Flyer_-_Inklusives_Schulgesetz.pdf PDF-Datei (2 MB)
