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Gerechte Bildung braucht ein inklusives Schulgesetz

Kurz und kompakt erklärt

Schule im 21. Jahrhundert steht vor neuen Herausforderungen. Die Vereinten Nationen haben mit ihren Übereinkommen zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen und den Rechten von Kindern Maßstäbe gesetzt, die nun endlich umgesetzt werden müssen. Dem wollen wir mit unserem Entwurf für ein neues Hamburgisches Schulgesetz Rechnung tragen. Seit 1997 wurde das zurzeit gültige Schulgesetz 23 Mal geändert und ist mittlerweile ein Flickenteppich. Das in diesem Gesetz verankerte Zwei-Säulen-Modell wird dem Inklusionsauftrag nicht gerecht, weil es faktisch die soziale Spaltung unserer Stadt untermauert. Unser  Gesetzentwurf sieht vor, dass alle Kinder mit dem Eintritt in eine staatliche allgemeinbildende Schule ihr Recht auf Bildung so wahrnehmen können, dass sie in der Schule ihrer Wahl in ihrem eigenen Tempo alle Schulabschlüsse erwerben können. Jede
Schule muss sich gleichermaßen an dieser Aufgabe beteiligen. Kein Kind darf zurückgelassen oder abgeschult werden, um zu vermeiden, dass Kinder scheitern und den Verlust ihrer schulischen Bezüge verlieren.

Die Linksfraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft legt einen Entwurf für ein neues Schulgesetz vor. Dieses Gesetz orientiert sich an den UN-Konventionen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und über die Rechte von Kindern. Es entspricht damit den Vorgaben zur Umsetzung der UN-Konventionen in nationales Recht. Das Gesetz ist ein Baustein, um den Bildungserfolg unabhängig von der sozialen Herkunft zu machen und trägt damit zur sozialen Gerechtigkeit bei. Die zentralen Punkte des Gesetzentwurfs sind hier zu lesen.

Gemeinsam lernen im eigenen Takt

statt im Gleichschritt

Schüler_innen lernen auf unterschiedlichen Wegen in eigener Zeit. Die Lern- und Entwicklungsverläufe von Schüler_innen gleichen Alters haben eine große Spannweite. Darum macht unser Schulgesetzentwurf die individuelle Lernentwicklung zum Maßstab. In einem Altersjahrgang bestehen Lernunterschiede von mehreren „Lernjahren“. Dem muss eine inklusive Schule Rechnung tragen, indem sie der Förderung und Begleitung der Lernentwicklung ihrer Schüler_innen eine individuelle Lern- und Förderplanung zugrunde legt. Alle Schüler_innen lernen mit- und voneinander in ihrem eigenen Takt.

Rhythmisierter Ganztag

statt Halbtagsschule plus Betreuung am Nachmittag

Ganztagsschulen bieten einen zeitlichen Rahmen für erfolgreiches Lernen und für den Ausgleich ungleicher Bildungschancen. Voraussetzung hierfür ist, dass sich das Lernen über den ganzen Tag verteilt, dass sich Phasen der Anspannung und Phasen der Entspannung abwechseln. Erfolgreiches Lernen braucht einen Rhythmus, braucht zur Verarbeitung des Gelernten immer wieder Pausen, Zerstreuung und Rückzug, Bewegung und Spiel. Ganztagsschulen bieten anregende Lernumgebungen, die das ganzheitliche Lernen mit Kopf, Herz und Hand unterstützen. Sie eröffnen Schüler_innen Zugänge zu Bildungsgütern, die viele Elternhäuser nicht bieten können. Darum sieht unser Schulgesetzentwurf für alle Hamburger Schulen einen rhythmisierten Ganztag vor und trägt zur Entkopplung von Lernerfolg und sozialer Herkunft entscheidend bei.

Inklusion

statt Ausgrenzung

Inklusion ist das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe und Förderung. Dieses Recht steht allen Schüler_innen gleichermaßen zu. Inklusion ist eine Aufgabe, der alle Schulen verpflichtet sind. Jede Schule ist für ihre Schüler_innen und deren Bildungswege verantwortlich, niemand darf ausgeschlossen werden. Bisher sind die Gymnasien verpflichtet, nach der sechsten Klasse Kinder mit Leistungsrückständen abzuschulen. Diese Pflicht untergräbt das Recht der Eltern auf freie Schulwahl. Unser Schulgesetzentwurf sieht ein uneingeschränktes Elternwahlrecht vor. Schulen müssen die individuelle Lernentwicklung ihrer Schülerinnen so fördern, begleiten und unterstützen, dass sie den bestmöglichen Abschluss erreichen können. Inklusion fordert von den Schulen, sich nach den individuellen Entwicklungsverläufen der Schüler_innen zu richten, so unterschiedlich, originell und kreativ diese auch sein mögen. In-
dividuelle Förderpläne legen die für die aktive und gleichberechtigte Teilnahme am Schulleben nötigen Ressourcen fest, die seitens der Behörde bereitzustellen sind.

Schulentwicklung in regionaler Verantwortung

statt nach behördlichem Gutdünken

Die bestehenden Regionalen Bildungskonferenzen vernetzen die Bildungseinrichtungen einer Region und fördern deren Koopera-
tion. Unser Gesetzentwurf erweitert die Aufgaben dieser Gremien um die regionale Schulentwicklungsplanung. Bisher schreibt die Schulbehörde in unregelmäßigen Zeitabständen den Schulentwicklungsplan fort und stellt ihren Entwurf zur Diskussion. Künftig sollen regionale Schulentwicklungspläne von den Regionalen Bildungskonferenzen erstellt werden. Turnusmäßig oder auch anlassbezogen wird das bestehende Angebot vor dem Hintergrund der aktuellen Anforderungen überprüft. Auf dieser Grundlage erstellt die Schulbehörde für einen Zeitraum von fünf Jahren einen landesweiten Schulentwicklungsplan, der mit Blick auf die verfügbaren Haushaltsmittel und regionenübergreifenden Herausforderungen die regionalen Schulentwicklungspläne zusammenführt.

Der gesamte Gesetzesentwurf

Die Kurzversion als Flyer herunterladen

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