Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD gemäß Art. 21 Abs. 2 GG - Schutz der Demokratie in Hamburg und bundesweit

Beschluss der 2. Tagung des 9. Landesparteitags
  1. Die Fraktion Die Linke in der Hamburgischen Bürgerschaft wird beauftragt, in der Bürgerschaft und gegenüber dem Senat Initiativen einzubringen, die darauf abzielen, dass der Senat eine Bundesratsinitiative zur Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD gemäß Art. 21 Abs. 2 GG startet.
  2. Die Landespartei startet gemeinsam mit zivilgesellschaftlichen Bündnissen eine Informations- und Aufklärungskampagne zu den verfassungsfeindlichen Zielen der AfD, insbesondere mit Bezug auf Hamburg. Dies kann z.B. durch eigene oder gemeinschaftliche Publikationen, Podiumsdiskussionen, Demonstrationen und Öffentlichkeitsarbeit geschehen.
  3. Die Landespartei setzt sich gemeinsam mit zivilgesellschaftlichen Bündnissen, antifaschistischen Initiativen und investigativen Journalist*innen dafür ein, dass Ressourcen, Schutz und politische Unterstützung für den Kampf gegen Rechtsextremismus in Hamburg ausgebaut werden.

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