Politische Werbung – Transparenzbekanntmachung

Kampagne der Linken Hamburg zum Referendum über die Olympischen und Paralympischen Spiele – Bürgerentscheid am 31. Mai 2026

 

Dies ist die Transparenzbekanntmachung gemäß Art. 12 der Verordnung (EU) 2024/900 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO) sowie der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1410. Sie informiert Sie umfassend über die werbende Stelle, die Inhalte, die Finanzierung, die Verbreitung und die eingesetzten Targeting-Verfahren der Kampagne.

 

1. Einordnung der Kampagne

Die Kommunikationskampagne der Linken Hamburg zum Referendum über die Bewerbung um die Austragung Olympischer und Paralympischer Spiele ab 2036 ist politische Werbung im Sinne des Art. 3 Nr. 2 TTPW-VO. Sie ist darauf ausgerichtet, das Abstimmungsverhalten der Hamburger Bevölkerung beim Bürgerentscheid am 31. Mai 2026 zu beeinflussen.

 

Die Linke Hamburg spricht sich öffentlich gegen die Olympia-Bewerbung aus und tritt damit als Sponsor im Sinne von Art. 3 Nr. 10 TTPW-VO und als politischer Akteur im Sinne von Art. 3 Nr. 4 TTPW-VO auf. Diese Bekanntmachung gilt für sämtliche Werbemittel, die im Rahmen dieser politischen Werbekampagne im Sinne des Art. 3 Nr. 5 TTPW-VO veröffentlicht werden.

 

2. Sponsor der Kampagne

Sponsor: Die Linke Hamburg

Anschrift: Burchardstraße 21, 20095 Hamburg

Vertretungsberechtigt: Christoph Timann, Geschäftsführer

Operativ verantwortliche Person: Heike Faust-Benecke

E-Mail heike.faust@die-linke-hamburg.de

Website: www.die-linke-hamburg.de/neinzuolympia/

Rechtsform: Partei

Sitzland: Deutschland (EU-Mitgliedstaat)

Politischer Akteur i.S.v. Art. 3 Nr. 4 TTPW-VO: Ja (Partei)

Kontrollierende Einrichtung: Die Linke Hamburg, Burchardstraße 21, 20095 Hamburg

Co-Sponsoren: Keine

 

3. Bezug zur konkreten Abstimmung

Art der Abstimmung: Bürgerentscheid (Volksentscheid) gemäß Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg

Gegenstand: Bewerbung der Freien und Hansestadt Hamburg um die Austragung Olympischer und Paralympischer Spiele ab 2036

Abstimmungstermin: 31. Mai 2026

Position des Sponsors: Empfehlung zur Ablehnung der Olympia-Bewerbung

Weiterführende offizielle Informationen: https://www.die-linke-hamburg.de/neinzuolympia/

 

4. Verbreitungszeitraum

Beginn der Kampagne: 1. März 2026

Ende der Kampagne   voraussichtlich 31. Mai 2026

Heiße Phase nach Art. 5 TTPW-VO (3 Monate vor Abstimmung): 1. März 2026 bis 31. Mai 2026

Letzte Aktualisierung dieser Bekanntmachung: 04.05.2026

 

Wichtig zur heißen Phase: Da der Bürgerentscheid am 31. Mai 2026 stattfindet, läuft ein wesentlicher Teil der Kampagne ab Anfang März 2026 innerhalb der drei-Monats-Sperrfrist nach Art. 5 TTPW-VO. In diesem Zeitraum dürfen keine Sponsoren mit Sitz außerhalb der Europäischen Union an der Kampagne mitwirken. Der Sponsor versichert hiermit, dass alle Mittel ausschließlich aus EU-Quellen stammen und sämtliche eingebundenen Dienstleister ihren Sitz in der EU haben.

 

5. Finanzierung der Kampagne

5.1 Aufgewendete Beträge (Gesamtkampagne)

Kampagnenbudget gesamt: 50.000 EUR

davon Mediabudget (Kino, Instagram-Video-Kampagne bei den Eimsbütteler Nachrichten, Advertorial-Teaser auf mopo.de): EUR 12.300

5.2 Quellen der Mittel: Eigenmittel der Partei

Geografische Herkunft der Mittel: Vollständig innerhalb der Europäischen Union (Deutschland). Keine Mittel aus Drittstaaten.

Private Mittel oder Drittmittel: Keine

 

6. Beteiligte Anbieter politischer Werbedienstleistungen

Folgende Dienstleister wirken an Konzeption, Produktion oder Verbreitung der Kampagne mit (Art. 3 Nr. 6 TTPW-VO):

 

Pfefferminz Agentur für Kommunikation GmbH

Mittelweg 89

20149 Hamburg

 

Kinowerbung über: Kinowerbung.de GmbH & Co. KG, Elbberg 7, 22767 Hamburg

 

Targeting und Verarbeitung personenbezogener Daten: Für die Verbreitung der Werbemaßnahmen werden keine besonderen Targetingtechniken eingesetzt und keine sensiblen personenbezogenen Daten für Targeting verwendet.

 

Eingebundene Content Creators / Influencer: Keine

 

7. Sonderregeln in der heißen Phase (Art. 5 TTPW-VO)

Da der Bürgerentscheid am 31. Mai 2026 stattfindet, gilt vom 1. März 2026 bis 31. Mai 2026 das Verbot der Sponsoring-Tätigkeit für Sponsoren mit Sitz außerhalb der Europäischen Union (Art. 5 Abs. 1 TTPW-VO). Der Sponsor erklärt:

 

Die Linke Hamburg hat ihren Sitz in der Europäischen Union.

Es werden ausschließlich Mittel aus EU-Quellen eingesetzt.

Sämtliche eingebundenen Dienstleister haben ihren Sitz in der Europäischen Union oder einem EWR-Staat.

Es findet keine Mit-Finanzierung oder Mit-Sponsoring durch Akteure aus Drittstaaten statt.

 

8. Aufbewahrung und Europäisches Archiv

Diese Transparenzbekanntmachung wird gemäß Art. 12 Abs. 5 TTPW-VO einschließlich aller Aktualisierungen für sieben Jahre nach Ende der Kampagne unter dieser URL verfügbar gehalten.

Sämtliche Online-Anzeigen werden in das Europäische Archiv für politische Online-Anzeigen nach Art. 13 TTPW-VO eingespeist und sind dort dauerhaft abrufbar.

Aufzeichnungen über Beauftragungen, Vergütungen, Zielgruppendefinitionen und Verbreitungsdaten werden bei der Linken Hamburg sowie bei den beauftragten Agenturen für sieben Jahre vorgehalten und auf Anforderung der zuständigen Behörden bereitgestellt.

 

9. Meldung möglicher Verstöße

Wer den Verdacht hat, dass diese Kampagne oder einzelne ihrer Werbemittel den Anforderungen der TTPW-VO nicht entsprechen, kann dies wie folgt melden:

 

Direkte Meldung an den Sponsor: heike.faust@die-linke-hamburg.de 

(Beantwortung in der Regel innerhalb von 14 Tagen)

Koordinierungsstelle Digitale Dienste (DSC) bei der Bundesnetzagentur: Tulpenfeld 4, 53113 Bonn / www.dsc.bund.de

 

Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (für Targeting-Fragen): Graurheindorfer Straße 153, 53117 Bonn; www.bfdi.bund.de

 

Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (für Targeting-Fragen auf Landesebene): Ludwig-Erhard-Straße 22, 20459 Hamburg; datenschutz-hamburg.de

 

Diese Transparenzbekanntmachung wird in deutscher Sprache bereitgestellt.

 

Eine PDF-Version steht zum Download bereit.

 

Rechtsgrundlagen: Verordnung (EU) 2024/900 vom 13. März 2024 (TTPW-VO), insbesondere Art. 5, 11, 12, 18 und 19; Durchführungsverordnung (EU) 2025/1410 der Kommission vom 9. Juli 2025; Leitlinien der Kommission zur Anwendung der Verordnung (EU) 2024/900 vom 8. Oktober 2025; Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz (PWTG) in der jeweils geltenden Fassung; Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679.