Mehr als 8? Ich glaub, es kracht!
Arbeitszeitverkürzung für alle.
Aktuelles Arbeitszeitgesetz und Mythos Flexibilisierung
Das Arbeitszeitgesetz hingegen besagt etwas anderes! Die tägliche Höchstarbeitszeit von 8 Stunden (in Ausnahmefällen 10 Stunden) gilt an 6 Tagen die Woche. Auch der Samstag gilt im Gesetz als Werktag. Das sind 48 Stunden (bzw. 60 Stunden die Woche). Das aktuell geltende Arbeitszeitgesetz, viele Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen lassen zurzeit schon viel Spielraum für Flexibilität. Sie ermöglichen 10-Stunden-Tage, Arbeit auf Abruf, kürzere Ruhezeiten und eine Sechs-Tage-Woche. Wer länger arbeiten will, kann das in der Regel bereits tun.
Die Arbeitgeberverbände suggerieren, dass der 8 Stunden Tag zu starr für die moderne Arbeitswelt sei. Die Arbeitsabläufe erforderten mehr Flexibilität. Dies, so die Arbeitgeber, würde auch den Bedürfnissen der Arbeitnehmer entsprechen, um z.B. Familie und Beruf miteinander vereinbaren zu können. Sicher – das Bedürfnis vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach mehr Selbstbestimmung ihre Arbeitszeit zu gestalten ist zu unterstützen. Ihnen geht es in der Regel um eine eigenständige Verteilung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Den Arbeitgebern hingegen geht es um etwas völlig Anderes.
Aktuell gibt es keine konkrete Gesetzesvorlage. Was aber bislang bekannt ist, dass die tägliche Höchstarbeitszeit in eine wöchentliche geändert werden soll. Damit wären Arbeitstage von über 12 Stunden möglich. Eine Verlängerung der Arbeitszeit durch die Hintertür.
Eine aktuelle DGB-Umfrage zeigt: „Wenn Beschäftigte mehr arbeiten wollen, scheitert das nicht am Arbeitszeitgesetz, sondern an starren betrieblichen Abläufen und der Ablehnung durch Vorgesetzte. Die Arbeitgeber sind somit selbst das größte Hindernis für flexible Arbeit. Weitere wichtige Faktoren sind verlässliche Kinderbetreuung und eine bessere Pflegeinfrastruktur. Statt die tägliche Höchstarbeitszeit auszuweiten, brauchen Beschäftigte mehr Arbeitszeitsouveränität. Dies gilt besonders für Frauen, die oft in Teilzeit arbeiten. Viele von ihnen sind bereit, ihre Arbeitszeit zu erhöhen, brauchen dafür aber die richtigen Rahmenbedingungen.“ Die jetzige Idee die Höchstarbeitszeit über die gesamte Woche zu rechnen, ist ein Versuch durch die Hintertür die tägliche Höchstarbeitszeit zu verlängern!
Warum ist das Thema „Arbeitszeit“ so wichtig?
Das Gesamtarbeitszeitvolumen befindet sich auf einem Rekordniveau. Gleichzeitig ist die Zahl der Erwerbstätigen so hoch wie noch nie. Der Arbeitsmarkt hat sich in den vergangenen Jahrzehnten strukturell verändert. Die sinkende durchschnittliche Jahresarbeitszeit ist dabei nicht Ausdruck geringerer Arbeitsleistung,sondern steht im Zusammenhang mit dem Anstieg der Teilzeitbeschäftigung. Vor diesem Hintergrund steigt das Gesamtarbeitszeitvolumen, während die durchschnittliche Arbeitszeit pro Person sinkt. Eine Aufweichung des Arbeitszeitgesetz ändert nichts, Geschlechterungerechtigkeit wird dadurch eher noch größer.
Eine gesetzliche Verkürzung auf eine 40-Stunden-Woche würde keine Senkung des Lohneinkommens verursachen. Denn das im Unternehmen zu leistende Arbeitsvolumen bleibt auch bei kürzeren Arbeitszeiten für alle stets das Gleiche. Somit müssen mehr Leute eingestellt werden und die Masse der Arbeitslosen schrumpft, wodurch der Druck auf die Löhne geringer wird. Wie bei jeder Ware auf dem Markt verteuert sich auch die Ware Arbeitskraft, wenn sie knapp wird. Unter anderem deshalbbekommen Ingenieure derzeit mehr Geld als Reinigungskräfte. Der gemeinsame Kampf um Arbeitszeitverkürzung bietet die Basis für einen erfolgreichen Lohnkampf. Die 40-Stunden Schranke im gesellschaftlichen Durchschnitt, erhöht die Nachfrage nach Arbeitskräften. Die Nachfrage erhöht den Preis der Ware Arbeitskraft, also den Lohn der abhängigen Klasse. Dies kommt allen Branchen und Berufen zugute.
Alle abhängig Beschäftigten wirksam schützen
Eine gesetzliche Regelung ist deshalb notwendig, weil nur noch ein kleiner Teil der Beschäftigten überhaupt tarifgebunden arbeitet. Das heißt, wenn die Arbeitszeit allein auf der tariflichen Ebene verkürzt wird, gibt es für die Arbeitgeber einen weiteren Anreiz zur Tarifflucht.
Stattdessen muss die verkürzte Arbeitszeit für alle gelten, damit die Gesundheit aller Beschäftigter geschützt wird. Eine tarifliche Regelung kann die gesetzliche ja zusätzlich noch unterschreiten oder die spezifische Ausgestaltung in der jeweiligen Branche regeln.
In Deutschland sind nur noch 49 % aller Beschäftigten tarifgebunden. Etwa 43% aller Beschäftigten haben einen Betriebsrat. Über die Hälfte aller lohnabhängig Beschäftigten sind nicht durch einen Tarifvertrag in ihrem Arbeitszeitrahmen geschützt. Ihnen bleibt nur der gesetzliche Schutz.
Sollte das Arbeitszeitgesetz von dem 8-Stunden Normalarbeitstag weiter entkernt werden, wäre diese Masse der Arbeitnehmerinnen der Willkür der Arbeitgeber weitestgehend ausgesetzt. Gleichzeitig würde sich der Druck auf tarifgebundene Betriebe und Gewerkschaften massiv erhöhen, um die Grenzen der bestehenden Arbeitszeitregelungen nach oben zu verschieben.
Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind also negativ betroffen, sollte der 8-StundenTag geschliffen werden. Dies ist ein Kampf den alle gemeinsam zu führen haben. Ob gewerkschaftlich organisiert oder nicht. Das Arbeitszeitgesetz geht uns alle an!
Durch einen Kampf um die Arbeitszeitverkürzung wird die Einheit aller Lohnabhängigen hergestellt, d.h. auch nicht gewerkschaftlich organisierte Kolleginnen und Kollegen werden eingebunden. Nur bei einem Kampf um eine Arbeitszeitverkürzung für alle kann das Gesamtinteresse aller abhängig Beschäftigten wirksam werden.
Mitten im Sommer der Zumutungen graben die so genannten Sozialreformen dem Sozialstaat mehr und mehr das Wasser ab:z.B. durch die Ausweitung sachgrundloser Befristungen, die Aufweichung des Kündigungsschutzes und des 8-Stunden-Tages, durch ein „GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz“ auf dem Rücken der Patient*innen, die Abschaffung der… Weiterlesen






