Verbesserung Arbeitsweise Amt für Migration

Beschluss des Landesvorstands

Die Linke setzt sich für eine grundlegende Verbesserung der Arbeitsweise der Leistungsabteilung des Amts für Migration Hamburg ein.

Lange Bearbeitungszeiten, mangelnde Erreichbarkeit und fehlende Leistungen im Verantwortungsbereich des Amts für Migration gefährden die Existenz von Schutzsuchenden. Seit der Zentralisierung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Amt für Migration Hamburg im Jahr 2023 haben sich die Probleme noch verschärft. Das Amt für Migration darf nicht weiter als Abschreckungsinstrument des Senats missbraucht werden. Die Linke setzt sich dafür ein, dass das Amt für Migration bei der Bewilligung von Leistungen wieder funktionsfähig wird. Wir schlagen folgende Schritte vor:

1. Sofortige Personalaufstockung und strukturelle Umorganisation Offene Stellen in der Leistungsabteilung müssen umgehend besetzt werden. Zusätzlich ist eine temporäre Task-Force zur Bearbeitung offener Fälle einzusetzen. Eine Prüfung der Rückverlagerung einzelner Aufgaben an die Bezirke ist notwendig. 

2. Verbindliche Bearbeitungsfristen und verbesserte Erreichbarkeit Leistungen nach AsylbLG müssen innerhalb gesetzlich definierter Fristen gewährt werden. Anträge, Nachfragen und Notlagen müssen zeitnah bearbeitet werden. Die persönliche Vorsprache und telefonische Erreichbarkeit sind auszubauen. 

3. Wahrung der Menschenwürde und rechtlicher Standards Jeder Mensch hat Anspruch auf ein Leben in Würde. Die Einhaltung des Existenzminimums darf nicht durch Verwaltungsfehler gefährdet werden. Eine unabhängige Stelle sollte Missstände erfassen und Betroffene unterstützen. 

4. Transparenz, Evaluation und politische Verantwortung Der Senat ist aufgefordert, monatliche Berichte zur Lage vorzulegen, die Situation extern evaluieren zu lassen und politische Konsequenzen zu ziehen. Die Betroffenen und ihre Interessenvertretungen sind in diesen Prozess einzubeziehen. 

5. Digitalisierung und Entlastung Digitale Anträge und Statusabfragen müssen kurzfristig eingeführt werden. Gleichzeitig darf die Digitalisierung den Zugang zu Leistungen nicht erschweren, insbesondere für Menschen ohne digitale Kompetenzen.