Gegen Restriktionen der Migration und Partizipation

Beschluss des Landesvorstands

Der Landesvorstand hat am 25.02.2026 beschlossen:

Das neue deutsche und europäische Migrationsrecht ab 2025/2026 fokussiert sich auf eine stärkere Begrenzung von Fluchtmigration, schnellere Asylverfahren und „effizientere“ Abschiebungen.

Damit bewegt sich die Migrationspolitik der Bundesregierung deutlich nach rechts und bedient Forderungen und Mythen der AfD. Die Maßnahmen zur Begrenzung der sogenannten „irregulären Migration“ werden mit deren Kosten und einer angeblichen Bedrohung der inneren Sicherheit begründet. Deutschland und die EU verabschieden sich damit endgültig von einer humanen Migrationspolitik.

Die deutschen Beschlüsse m Überblick:

  • Familiennachzug: Der Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten ist seit dem 24.07.2025 ausgesetzt.
  • EU-Asylreform (GEAS): Ab Juni 2026 sollen Asylanträge von Personen aus Staaten mit geringer Anerkennungsquote direkt an den EU-Außengrenzen innerhalb von Wochen geprüft und abgewiesen werden.
  • Einbürgerung: Die „Turbo-Einbürgerung“ nach nur drei Jahren wurde abgeschafft; Es bleibt beim Regelfall von fünf Jahren Aufenthaltsdauer für die Einbürgerung.
  • Rückführungen: Ziel ist eine beschleunigte Abschiebung von abgelehnten Asylbewerber*innen, unterstützt durch ein neues Gesetz, das sogar eine faktische Inhaftierung ermöglichen soll.

In diesem Kontext steht die Kürzung der Bundesmittel für die psychosozialen Zentren mit dem Haushalt 2026 um fast 50%. Bereits 2025 gab es deutliche Kürzungen. Die ohnehin schon unterfinanzierte Versorgung traumatisierter Geflüchteter steht damit kurz vor dem Kollaps. Es drohen Aufnahmestopps, Therapieabbrüche und Schließungen von psychosozialen Zentren. Trotz eines Haushaltsbeschlusses der Hamburgischen Bürgerschaft von 2024, die Kürzungen für 2025 und 2026 abzufedern, hat die zuständige Behörde das Geld für 2025 immer noch nicht ausgezahlt. Therapieplätze stehen derzeit so gut wie nicht zur Verfügung. Von einem besonderen Schutz vulnerabler Geflüchteter, für den z.B. ein Screening auf Traumatisierungen und psychische Belastungen bei der Erstaufnahme erforderlich wäre, ist Hamburg damit weiter entfernt denn je.

In diesem Kontext steht auch die Bekanntgabe des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vom 09.02.2026, die Zulassung zu Integrationskursen zu beschränken. Bis auf Weiteres werden keine Teilnehmer*innen mehr zugelassen, für die der Kurs nicht verpflichtend ist. Das betrifft:

  • Asylbewerber*innen
  • Menschen aus der Ukraine
  • EU-Bürger*innen
  • Menschen, die mit einer Duldung in Deutschland leben.

Bereits erteilte Zulassungen behalten ihre Gültigkeit. Zudem können Menschen, die Leistungen von der Arbeitsagentur oder vom Jobcenter erhalten von diesen zu einem Kurs zugelassen werden. Ebenso gibt es die Möglichkeit, von der Ausländerbehörde verpflichtet zu werden, z.B. bei Familiennachzug. In Hamburg gibt es die noch nicht verifizierte Schätzung, dass fast 50 % der Teilnehmenden keinen Kurs mehr besuchen können.

Die vorherige Ampelkoalition hatte die Integrationskurse für die nun eingeschränkte Gruppe geöffnet, um eine möglichst schnelle und bessere Integration in Arbeit und Leben zu ermöglichen. Das Argument der Einsparung von Kosten und Entlastung des Bundeshaushalts ist sowohl fiskal- als auch gesellschaftspolitisch falsch. Folgekosten durch die verzögerte Arbeitsaufnahme und die dadurch verlängerte Abhängigkeit von Sozialleistungen sind deutlich höher als die Einsparung durch die neue Regelung.

Zudem beinhaltet der Integrationskurs nicht nur den Spracherwerb, sondern stellt einen handlungsorientierten Unterricht dar, der die Menschen für das Alltags- und Berufsleben in Deutschland vorbereiten soll. Er endet mit dem Modul „Orientierungskurs“, der Geschichte, Politik, Gesellschaft und System Deutschlands beinhaltet. Das Zertifikat Integrationskurs erhalten Teilnehmende, die den Deutschtest für Zuwander*innen (DTZ) auf B1-Niveau (Europäischer Referenzrahmen) und den Test „Leben in Deutschland“ (oft Einbürgerungstest genannt) bestehen. 

Das Trägerrundschreiben des BAMF eröffnet zudem, dass Menschen als Selbstzahlende an den Integrationskursen teilnehmen könnten. Im Moment kostet ein Modul 458,- € und wird entweder komplett oder zu 50% (bei Erwerbstätigen) vom BAMF finanziert. Dass Asylsuchenden und EU- Bürger*innen aus dem „Niedriglohn-Sektor“ diese Kosten nicht tragen können, bedarf keiner weiteren Erläuterung. Die Regelungen des BAMF sind ein Schlag ins Gesicht und ein Rückschritt in Zeiten der ersten Migrationsgeneration.

Petitum:

Der Landesvorstand Hamburg wird:

  • einen Antrag in den Parteirat einbringen, sich für eine Rücknahme der Kürzungen bei der psychosozialen Versorgung von Geflüchteten und der Beschränkung der Zulassung zu Integrationskursen des Bundesamtes einzusetzen;
  • sich klar für die Wiedereinführung der ergänzenden Sprachkurse der Sozialbehörde Hamburg, die im Rahmen der neuen Förderrichtlinie der Integrationszentren im Juli 2025 gestrichen wurden, positionieren;
  • unsere Forderung nach einer Aufstockung der Mittel für das Landesprogramm „Deutschkurse für Flüchtlinge“ öffentlich machen, sobald sich abzeichnet, dass durch die Kürzungen der Bundesmittel eine erhöhte Nachfrage entsteht;
  • mehr für die Sichtbarkeit der migrationspolitischen Themen innerhalb und außerhalb der Partei tun. Hierzu gehört auch, das Thema im Leitantrag zum nächsten Landesparteitag sowie in der Debatte um ein neues Parteiprogramm hinreichend zu bearbeiten;
  • dazu beitragen, dass in der öffentlichen Debatte über den Umgang mit Fluchtmigration die universellen Menschenrechte Vorrang vor den nationalen Interessen haben und dass den vorherrschenden, migrationsfeindlichen Narrativen und Mythen offensiv eine faktenbasierte und positive Erzählung über Migration entgegengestellt wird,
  • darauf hinwirken, dass eine bessere Vernetzung zu dem Thema zwischen Fraktionen und Partei sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene entsteht.