Anerkennung landesweiter Zusammenschluss LAG KlingelLinks

Beschluss des Landesvorstands

Der Landesvorstand hat am 24.01.2026 beschlossen:

Gemäß §5.3 Landessatzung erkennt der Landesvorstand die in Gründung befindliche LAG KlingelLinks als landesweiten Zusammenschluss an.