Anerkennung landesweiter Zusammenschluss LAG KlingelLinks
Der Landesvorstand hat am 24.01.2026 beschlossen:
Gemäß §5.3 Landessatzung erkennt der Landesvorstand die in Gründung befindliche LAG KlingelLinks als landesweiten Zusammenschluss an.
Der Landesvorstand hat am 24.01.2026 beschlossen:
Gemäß §5.3 Landessatzung erkennt der Landesvorstand die in Gründung befindliche LAG KlingelLinks als landesweiten Zusammenschluss an.