Wahlprüfsteine
für die Bürgerschaftswahl 2025
Der regelmäßige Austausch zwischen gesellschaftlich relevanten Gruppen, Interessenverbänden und politischen Parteien ist uns sehr wichtig und nimmt eine zentrale Rolle in unserer politischen Arbeit ein.
In den vergangenen Jahren ist die Anzahl der Wahlprüfsteine, die bei uns eingegangen sind, immer weiter angestiegen. Daher war es uns kaum noch möglich, die vielen Anfragen und die zum Teil sehr umfangreichen Fragenkataloge mit den vorhandenen Personalkapazitäten zu bewältigen, insbesondere da die Beantwortung oft kurzfristig erfolgen sollte.
Vor diesem Hintergrund haben wir Linken uns mit den Hamburger Landesverbänden von GRÜNEN, SPD, CDU und FDP für den Bürgerschaftswahlkampf 2025 auf ein neues gemeinsames Verfahren geeinigt, das einigen von Ihnen sicherlich schon von der Bundestagswahl und anderen Landtagswahlen bekannt ist:
- Wir bitten Sie, Ihre Wahlprüfsteine an unsere Parteien und unsere Kandidatinnen und Kandidaten ausschließlich über das Online-Formular auf unserer Webseite einzureichen (siehe unten), auch um die Verwaltung zu erleichtern und damit den Prozess zu beschleunigen. Dieses Eingabeformular finden Sie ab dem 1. September 2024 hier auf unserer Internetseite (und entsprechend bei den anderen Parteien).
- Sie können bis zu acht Fragen einreichen. Die Zeichenzahl pro Frage ist auf 300 Zeichen begrenzt.
- Der Versand der Antworten erfolgt ab dem 1. November 2024. Zu diesem Zeitpunkt werden die Parteien ihre Wahlprogramme und Positionen für die kommende Legislaturperiode weitgehend erarbeitet und verabschiedet haben.
- Wir sind bestrebt, Wahlprüfsteine innerhalb von vier Wochen zu beantworten.
- Ihre Wahlprüfsteine können Sie bis zum 17. Januar 2025, also bis sechs Wochen vor der Bürgerschaftswahl einreichen.
- Wenn es einen landesweiten Verband gibt, konzentrieren wir uns bei der Beantwortung auf dessen Fragen und verweisen Untergliederungen oder Bezirksverbände darauf.
Wir bitten um Ihr Verständnis für das neue Verfahren und freuen uns auf Ihre Fragen.
Die Wahlprüfsteine
und unsere Antworten
Frage 1: Was werden Sie veranlassen, um eine unabhängige Asylverfahrensberatung flächendeckend sicherzustellen?
Die Asylverfahrensberatung (AVB) ist ein wichtiges Unterstützungsangebot, um Menschen in der komplexen rechtlichen Situation nach Ankunft in Deutschland zu orientieren. Seitdem die Förderung der AVB über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) läuft, ziehen sich die Bundesländer mehr und mehr aus der Verantwortung. In Hamburg gibt es gar keine finanzielle Unterstützung für die AVB vom rot-grünen Senat. Das geht gar nicht! Denn die Träger müssen einen erheblichen Eigenanteil für die Bereitstellung der AVB leisten, der zuletzt auch noch erhöht wurde. Dies benachteiligt Träger, die tarifgebunden sind. Wer den eigenen Berater*innen also einen fairen Lohn zahlt, ist strukturell benachteiligt. Wir sagen: Wer eine verantwortungsvolle Aufgabe wie die Asylverfahrensberatung übernimmt, soll auch anständig bezahlt werden. Hier kann einfach entgegengewirkt werden, indem auf Landesebene die Eigenanteile der Träger übernommen werden, so dass eine bedarfsgerechte, unabhängige und qualifizierte AVB ermöglicht wird. In seiner Antwort auf unsere Schriftliche Kleine Anfrage zur AVB hat der Senat jedoch überwiegend ausweichend geantwortet und gezeigt, dass er keine finanzielle Verantwortung für die AVB übernehmen will: https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/89047/22_16783_asylverfahrensberatung_in_hamburg#navpanes=0
Die AVB muss auch dort stattfinden, wo sie gebraucht wird, also vor allem an den Erstaufnahmestandorten. Das ist aktuell nicht gewährleistet und muss verbessert werden.
Oft bekommen Menschen noch keine Leistungen nach dem AsylbLG und noch kein Sozialticket, wenn sie einen Beratungsbedarf haben. Es muss klar sein, dass die Fahrtkosten zur AVB übernommen werden und das Fahrtgeld muss einfach und unbürokratisch gezahlt werden.
Frage 2: Bessere Perspektiven für afghanische Flüchtlinge jenseits der Asylverfahren müssen ermöglicht werden; wie werden Sie das fördern?
Wir fordern auf Landesebene ein Landesaufnahmeprogramm für Menschen aus Afghanistan (siehe Ziffer 3). Dies kann unabhängig vom Asylverfahren bessere Perspektiven für afghanische Geflüchtete schaffen. Darüber hinaus gebe es die Möglichkeit einer Aufnahme nach § 22 AufenthG. Diese liegt allerdings in Bundeszuständigkeit. Im Übrigen setzen wir und für bessere Teilhabe und Integrationschancen aller Geflüchteten ein. Dies muss selbstverständlich auch für afghanische Geflüchtete gelten.
Frage 3: Werden Sie umfassende Landesaufnahmeprogramme für Menschen aus Afghanistan, besonders für gefährdete Frauen, einführen? Welche Schritte werden Sie dafür unternehmen?
Ja, die Linke fordert ein Landesaufnahmeprogramm für Menschen aus Afghanistan. Dies soll insbesondere für besonders schutzbedürftige Gruppen in Afghanistan Anwendung finden, dazu gehören Frauen und queere Personen. Es sollen aber auch Familienangehörige der in Hamburg lebenden Menschen aus Afghanistan umfasst sein. Anstoßen kann ein Landesaufnahmeprogramm nur der Hamburger Senat, so dass wir dies bisher aus der Opposition nur anregen konnten. Letztlich bedarf ein LAP des Einvernehmens mit dem BMI. Es wäre daher eine sinnvolle Vorgehensweise, das Thema auf der Innenministerkonferenz einzubringen.
Frage 4: Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, damit traumatische Belastungen bei Geflüchteten frühzeitig erkannt und behandelt werden können?
In Hamburg gibt es kein anständiges Screening nach Schutzbedarfen. Dies hat die Antwort auf unsere Große Anfrage zu Schutzbedarfen von Geflüchteten (Drs. 22/14290) deutlich gemacht. Es bedarf bereits beim Aufnahmegespräch die Beteiligung von fachkundigem Personal, um vulnerable Gruppen frühzeitig zu erkennen und eine bedarfsgerechte Schutzunterbringung zu gewährleisten.
Darüber hinaus brauchen wir eine bedarfsgerechte Finanzierung der Psychosozialen Zentren. Hier werden aktuell schwere Fehler begangen. Durch Verschlechterung der Bedingungen beim Asylbewerberleistungsgesetz sind Geflüchtete mittlerweile 36 Monate von der gesundheitlichen Regelversorgung ausgeschlossen, statt bislang bereits 18 Monate. Darüber hinaus gab es in den vergangenen beiden Jahren Kürzungen der Bundesmittel für die psychosozialen Zentren. Hamburg muss sich für die bedarfsgerechte Finanzierung der PSZ einsetzen und eigene Mittel für diese essentielle Unterstützungsleistung aufbringen.
Frage 5: Wie werden Sie sicherstellen, dass auch noch in der Abschiebeeinrichtung jeder Einzelfall geprüft werden kann und den Betroffenen jede mögliche Hilfe gegeben wird?
Sämtliche Abschiebehaftfälle Hamburgs werden in die gemeinsame Abschiebehafteinrichtung der Länder Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern in Glückstadt inhaftiert. Das Abschiebegefängnis Glückstadt steht seit seiner Gründung im Sommer 2021 in der Kritik, da dort Menschen inhaftiert werden, denen keine Straftat zur Last gelegt wird. Seit Jahresbeginn 2024 haben sich die Problemlagen in der Abschiebehafteinrichtung Glückstadt zugespitzt mit Fällen von Selbstverletzung und dem Ausfall der Sozialberatung vor Ort. Laut EU-Rückführungsrichtlinie ist „eine Inhaftnahme nur gerechtfertigt, um die Rückkehr vorzubereiten oder die Abschiebung durchzuführen und wenn weniger intensive Zwangsmaßnahmen ihren Zweck nicht erfüllen.“ Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam bedeuten für die inhaftieren Personen nicht nur eine Einschränkung, sondern oft eine Verletzung der Grundrechte. Viele der inhaftierten Personen sind dabei unrechtmäßig inhaftiert. Bundesweit werden ca. 60% der Inhaftierungen in Abschiebehaft vom Bundesgerichtshof für rechtswidrig erachtet, so dass auch aus rechtlicher Perspektive eine engmaschige Begleitung der Vorgänge in der Abschiebehafteinrichtung dringend geboten ist.
Die Linke unterstützt die Ausweitung des Abschiebemonitorings der Diakonie ab der Abschiebehaftanstalt Glückstadt. Diese Fälle sind bislang vom Abschiebemonitoring ausgeklammert. Darüber hinaus kritisieren wir die fehlende Demokratische Kontrolle der Abschiebehaft durch Hamburg. Obwohl die meisten Inhaftierten in Glückstadt aus Hamburg kommen, gibt es keinen eigenen Beirat Hamburgs und keine Beteiligung am Landesbeirat der Abschiebehaft. Hamburg nimmt sich damit selbst Einflussmöglichkeiten auf die Situation in Glückstadt.
Frage 6: Unterstützen Sie finanziell und organisatorisch die Hamburger Stiftung für politisch Verfolgte
Die Linke hat nur sehr begrenzte Mittel, die nur in Veranstaltungen fließen dürfen, an denen die Partei beteiligt ist. Die Abgeordneten der Linken spenden aber einen Teil ihrer Bezüge in einen Fonds, aus dessen Mitteln auch migrationspolitische Initiativen und Anliegen unterstützt werden, z.B. die Ausrichtung der We’llcome United Konferenz. Die Hamburger Stiftung für politisch Verfolgte war bislang nicht unter den Unterstützungsempfängern. Wenn es konkrete organisatorische oder finanzielle Bedarfe gibt, kann aber ein Antrag beim Fonds gestellt werden.
Frage 7: Werden Sie verpflichtende Antirassismus-Trainings als Bestandteil der Polizeiausbildung und als Teil regelmäßiger Fortbildungen fest verankern?
Verpflichtende Antirassismus-Trainings sind notwendig, da rassistische Denkmuster oft unbewusst durch Sozialisation und polizeiliches Erfahrungswissen geprägt werden. Institutionelle Strukturen wie Korpsgeist und die Klassifikation bestimmter Orte als „Kriminalitätsschwerpunkte“ verstärken Stereotype und begünstigen diskriminierendes Verhalten. Antirassismus-Trainings fördern durch Wissensvermittlung, Selbstreflexion und Sensibilisierung ein kritisches Bewusstsein für eigene Vorurteile und Privilegien. Da in der polizeilichen Ausbildung explizit antirassistische Inhalte fehlen, sind solche Trainings essenziell, um individuellen und strukturellen Rassismus abzubauen. Sie helfen, diskriminierende Polizeipraktiken zu verhindern und das Vertrauen in die Polizei zu stärken. Aus diesen Gründen hat die LINKE bereits die Einführung verpflichtender Antirassismus-Trainings in der Polizei beantragt (vgl. Drs. 22/4605 und 22/9694), der von allen anderen Fraktion abgelehnt wurde. Auch in der kommenden Legislatur werden wir uns aber für die Einführung verpflichtender Antirassismus-Trainings einsetzen. Die Auseinandersetzung mit strukturellen Rassismus darf aber nicht nur auf der Ebene der individuellen Einstellungsmuster oder dem Handeln einzelner Polizist*innen verbleiben, sondern muss auch die strukturellen Dimensionen und spezifischen Bedingungen der Institution Polizei einbeziehen.
Frage 8: Werden Sie veranlassen, dass es für die Polizei in Hamburg eine unabhängige, wissenschaftlich aufgesetzte quantitative und qualitative Erhebung von Daten zu einzelnen Problembereichen, etwa zum Ausmaß von Racial Profiling (diskriminierende Polizeikontrollen) und rassistischen Einstellungen, gibt?
Studien zu Rassismus innerhalb der Polizei sind notwendig, weil rassistische Diskriminierung, insbesondere racial Profiling, trotz gesetzlichem Verbot weiterhin existiert. Viele Betroffene berichten von häufigen Polizeikontrollen allein aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes, während staatliche Akteure, darunter die Polizei Hamburg, die Existenz dieser Praxis oft leugnen. Eine wissenschaftliche Untersuchung kann dazu beitragen, Einflussfaktoren sichtbar zu machen, die rassistische Diskriminierung in der Polizei begünstigen oder verstärken. Dazu gehören polizeiliches Erfahrungswissen, institutionelle Strukturen, stereotype Vorstellungen von Normalität und Kriminalität sowie rechtliche Rahmenbedingungen wie verdachtsunabhängige Kontrollen. Da Rassismus oft unbewusst reproduziert wird und nicht nur auf individuelle Einstellungsmuster zurückzuführen ist, braucht es eine fundierte, systematische Analyse, um strukturellen Rassismus innerhalb der Polizei zu erkennen und wirksame Maßnahmen dagegen zu entwickeln. Aus diesen Gründen hat die LINKE bereits beantragt, dass eine wissenschaftliche Studie zu racial profiling und Rassismus in der Polizei durchzuführen (Drs.22/1117). Der Antrag wurde leider von allen anderen Fraktionen abgelehnt, wir werden uns aber auch in Zukunft dafür einsetzen, dass unabhängige, wissenschaftliche Studien zu Problembereichen innerhalb der Polizei Hamburg gibt.
Frage 9: Wie werden Sie gegen Racial Profiling, also verdachtsunabhängige Kontrollmöglichkeiten wie in § 15a I 1 Nr. 4 SOG vorgesehen, vorgehen? Werden Sie das Ausstellen von Kontrollquittungen verpflichtend machen?
Racial profiling ist diskriminierend, verletzt die Grundrechte der Betroffenen und schädigt das Vertrauen in ein rechtsstaatliches Handeln der Polizei. Obwohl viele Menschen auch in Hamburg alltäglich von racial profiling betroffen sind, leugnet die Polizei und der Senat bis heute, dass racial profiling existiert. Der Kampf gegen racial profiling muss daher auf vielen Ebenen geführt werden. Zunächst müssen die sogenannten „gefährlichen Orte“, in denen anlasslose Kontrollen möglich sind, die ein Einfallstor für racial profiling sind, abgeschafft werden. Innerhalb der Polizei braucht es umfassende verpflichtende und regelmäßige Fortbildungen zu Diskriminierung und Diversität, um die Sensibilität für diskriminierendes Polizeihandeln zu erhöhen.
Auch die Einführung von Kontrollquittungen kann dazu beitragen, racial Profiling zu bekämpfen und rassistische Polizeikontrollen transparenter zu machen. Ein Quittungssystem würde dazu beitragen, rassistische Polizeipraktiken sichtbar zu machen und eine statistische Erfassung der Kontrollanlässe ermöglichen. Dadurch könnten gezielt problematische Muster identifiziert und struktureller Rassismus innerhalb der Polizei bekämpft werden. Zudem würde die Pflicht zur schriftlichen Begründung der Kontrolle Beamte dazu anhalten, objektive Kriterien für ihr Einschreiten nachzuweisen, wodurch rassistisch motivierte Maßnahmen reduziert werden könnten. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass solche Quittungen nicht nur die Zahl diskriminierender Kontrollen senken, sondern auch das Vertrauen in die Polizei stärken und eine bessere Überprüfung rassistischer Diskriminierung ermöglichen. Aus diesen Gründen hat die LINKE bereits beantragt, Kontrollquittungen bei Polizeikontrollen auszuhändigen (vgl. Drs.22/2653). Der Antrag wurde leider von allen anderen Fraktionen abgelehnt, wir werden uns aber auch in Zukunft für diese Forderung einsetzen.
Frage 10: Wie soll in Zukunft mit den „gefährlichen Orten” umgegangen werden? Soll an dieser Regelung festgehalten werden? Wird die Kriminalitätsrate hier weiterhin evaluiert? Gibt es striktere Vorgaben für Polizeikontrollen?
Die sogenannten „gefährlichen Orte“ ermöglichen anlasslose Kontrolle und sind daher Einfallstore für für racial Profiling und rassistische Diskriminierung. An diesen Orten darf die Polizei Personen ohne konkreten Verdacht kontrollieren, was in der Praxis häufig dazu führt, dass insbesondere Menschen, die nicht als weiß gelesen werden, überproportional oft überprüft werden.
Solche Maßnahmen verletzen aus Sicht der LINKEN das Diskriminierungsverbot und fördern polizeiliche Willkür. Da es keine objektiven Kriterien gibt, wer kontrolliert wird, entstehen rassistische Routinen, die strukturellen Rassismus innerhalb der Polizei verstärken. Studien und Berichte von Betroffenen zeigen, dass diese Praxis vor allem marginalisierte Gruppen trifft. Zudem zeigen die Erfahrungen, dass sie keinen nennenswerten Beitrag zur Bekämpfung von Kriminalität leisten. Aus diesen Gründen wollen wir die sogenannten „gefährlichen Orte“ abschaffen.
Frage 11: Wie werden Sie mit der Verwendung von Tasern bei Polizeieinsätzen umgehen?
DIE LINKE lehnt den polizeilichen Einsatz von Tasern ab, weil Taser gefährlich und kein geeignetes Mittel zur Deeskalation sind. Taser werden zwar oft als „nicht tödliche Alternative“ dargestellt, tatsächlich gibt es aber zahlreiche Fälle, in denen ihr Einsatz zu schweren Verletzungen oder sogar zum Tod geführt hat – besonders bei Menschen mit Vorerkrankungen oder unter Drogeneinfluss. Zudem werden Taser in der Praxis häufig nicht als letztes Mittel, sondern in Situationen eingesetzt, die auch ohne polizeiliche Gewaltanwendung gelöst werden könnten. Besonders vulnerable Gruppen, darunter psychisch kranke Menschen, sind überdurchschnittlich oft betroffen. Ferner könnte der Einsatz von Tasern die generelle Hemmschwelle für Gewaltanwendung senkt, weil sie als vermeintlich harmlose Waffe wahrgenommen werden. Anstatt auf weitere Zwangsmittel zu setzen, fordert DIE LINKE eine bessere deeskalierende Ausbildung der Polizei sowie verstärkte Prävention und Krisenintervention.
Frage 12: Die Beschwerdestelle und das Dezernat Interne Ermittlungen (DIE) sind mit Polizeiressourcen besetzt und die Beschwerdestelle dem Polizeipräsidenten unterstellt. Wie werden Sie sicherstellen, dass diese Organe die kritische Distanz und Unabhängigkeit erhalten, die für ihre Arbeit notwendig sind?
Fehlverhalten in und durch die Polizei muss konsequent bekämpft werden. Dazu bedarf es eines Kulturwandels durch Maßnahmen gegen Korpsgeist und gegen ein Klima des Wegschauens bei Fehlverhalten innerhalb der Polizei. Dazu bedarf es aber auch eines deutlichen Ausbaus der externen demokratischen Kontrolle der Polizei. Die LINKE setzt sich daher für eine unabhängige Polizeibeschwerdestelle mit eigener Ermittlungskompetenz ein. Die aktuelle Beschwerdestelle ist hingegen innerhalb der Polizei angesiedelt, weisungsgebunden, überwiegend mit Polizist*innen besetzt und damit nicht unabhängig. Wir halten die jetzige Beschwerdestelle daher für kaum reformierbar, solange der Systemfehler der fehlenden Unabhängigkeit nicht behoben wird.
Frage 13: Seit Jahren ist in jedem Beschwerdebericht zu erkennen, dass Nicht-Deutsche Hamburger*innen die Beschwerdestelle kaum nutzen. Welche Maßnahmen planen Sie, um diesem Problem zu begegnen?
Die fehlende Unabhängigkeit der Beschwerdestelle führt aus unserer Sicht dazu, dass sie bei Betroffenen von polizeilichen Fehlverhalten zu Recht kein Vertrauen genießt. Auch die bisherigen Tätigkeitsberichte lassen Zweifel daran aufkommen, dass die Beschwerdestelle gewillt und in der Lage ist, polizeiliches Fehlverhalten, wie Polizeigewalt, aber auch gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Diskriminierung durch Polizist*innen grundlegend zu bekämpfen. Um diesen Vertrauen gewinnen zu können, ist es neben der Unabhängigkeit der Beschwerdestelle erforderlich, dass die Beschwerdestelle, sich an die Seite der Betroffenen stellt, ihre Erfahrungen ernst nimmt und einen echten Willen zur Veränderung beweist. Dies sehen wir bei der aktuellen Beschwerdestelle nicht gegeben.
Frage 14: Die Einführung der Kennzeichnungspflicht war ein wichtiger Schritt zur Schaffung von mehr Transparenz. Leider gilt diese nur für geschlossene Einsätze und ist laut Umfragen nur schwer erkennbar, da die Kennzeichnung auf der Brust sehr klein ist.ie planen Sie die Kennzeichnungen in Hamburg zu erweitern und sichtbarer zu machen?
Die LINKE hat sich seit Jahren für die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Polizist*innen eingesetzt. Die 2021 eingeführte Kennzeichnungspflicht in Hamburg ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, in ihrer Ausgestaltung aber völlig unzureichend. Sie gilt nur für geschlossene Einheiten und auch nur anlässlich bestimmter Ereignisse. Damit lässt die Regelung viel zu viele Lücken und führt regelmäßig dazu, dass auch bei Großlagen zahlreiche nicht-individuell gekennzeichnete Polizist*innen eingesetzt werden (z.B. in der sogenannten Alarmhundertschaft, bei der es sich nicht um eine geschlossene Einheit handelt). Zudem ist auch aus unserer Sicht die bestehende Kennzeichnung zu klein und sollte durch eine individuelle Kennzeichnung am Helm ergänzt werden. Wir haben bereits in der Vergangenheit die Schließung dieser Lücken gefordert (z.B. mit Drs. 22/11895 und 22/6569) und werden uns auch weiter dafür einsetzten, dass alle Hamburger Polizist*innen unabhängig von Einsatzart oder -anlass ohne Ausnahme individuell gekennzeichnet sein müssen.
Frage 1: Wie wollen Sie die Hamburgerinnen und Hamburger vor Lärm, Stau und schlechter Luft schützen? Welche konkreten Maßnahmen werden Sie ergreifen, um die CO2-Emissionen des Verkehrssektors in Einklang mit den Pariser Klimazielen bzw. den im Hamburger Klimaschutzgesetz festgelegten Zielen zu bringen?
Die Hauptursache für die genannten Belastungen ist der Autoverkehr. Dieser lässt sich nur mit alternativem Angebot UND mit Druck reduzieren. Häufiger fahrende Bahnen und Busse, erheblich mehr Busspuren und Fahrradstreifen auf den Straßen sowie breitere Gehwege erhöhen das Alternativangebot und nehmen dem Autoverkehr Straßen- und Parkraum weg. Die vom Senat geplante, neue U-Bahnlinie 5 wird frühestens in den 2040er Jahren fertig und fährt häufig an den Bedarfen der Fahrgäste vorbei. Mit den 16 Mrd. Euro für nur 24 Kilometer U-Bahn lässt sich ein ganzes Straßenbahnnetz für Hamburg bauen: oberirdisch, barrierefrei und schon bis 2030 mit den ersten nutzbaren Kilometern.
Frage 2: Wie viel Geld will ihre Partei jährlich bis 2030 für die Radverkehrsförderung in Hamburg ausgeben?
So viel wie nötig und möglich! Im Moment scheitern viele Projekte an dem fehlenden Personal und nicht am Geld. Allerdings finden wir als LINKE, dass jährlich 100 Kilometer neuer/erneuter Radverkehrsanlagen mindestens das Ziel sein müssen, die vom Senat aktuell angepeilten 75 Kilometer sind zu wenig.
Frage 3: Werden Sie auf mehrspurigen Straßen wie z.B. den zukünftig zu beplanenden Magistralen eine Fahrspur für den Radverkehr umwidmen? Sind Sie bereit, zugunsten einer deutlich effizienteren und klimafreundlichen Mobilität den zur Verfügung stehenden Straßenraum neu zu verteilen - auch zu Lasten des Autoverkehrs?
Definitv ja zur Umverteilung des Straßenraums zugunsten des Umweltverbundes, sonst kann die notwendige Reduzierung des Autoverkehrs nicht gelingen. Wir brauchen Busspuren - später auch für die Straßenbahn zu nutzen – sowie eigene Radspuren. Das wird nicht immer konfliktfrei zu planen sein, aber mit viel gutem Willen lassen sich auch hier Wege finden.
Frage 4: Bis wann will ihre Partei die Radschnellwege für Pendlerinnen und Pendler ins Zentrum als Ergänzung zum Veloroutennetz fertig stellen? Wo brauchen wir aus ihrer Sicht geschützte Radwege (Protected Bike Lanes) in Hamburg?
Die Machbarkeitsuntersuchungen für die Radschnellwege sind schon seit Jahren fertig. Für die sieben Strecken in Hamburg kann und muss die Fertigstellung in den nächsten Jahren erfolgen, möglichst vor 2030. Protected Bike Lanes sollten Standard an Hauptverkehrsstraßen und andern Straßen mit viel motorisierten Verkehr sein.
Frage 5: Setzen Sie sich dafür ein, den Kfz-Durchgangsverkehr in Wohngebieten gezielt zu unterbinden, wenn ja mit welchen konkreten Maßnahmen? Wird sich ihre Partei für eine autofreie Innenstadt und weitergehende autofreie Quartiere einsetzen und wenn ja, welche?
Den Durchgangsverkehr rauszuhalten ist eine wichtige Maßnahme für mehr Wohnqualität und Sicherheit. In verschiedenen Stadtteilen gibt es bereits Initiativen (z.B. Eimsbüttel/Superbüttel, Ottensen freiRaum/Ottenser Gestalten). Der Superblock mit einem System von Einbahnstraßen hält den MIV raus und lässt den Rad- und Fußverkehr gut durchfließen (Stichwort Modal Filter).„Autofrei“ ist leider zum falschverstandenen Kampfbegriff geworden. Natürlich werden Menschen mit Behinderungen mit dem eigenen Auto oder mit dem Taxi ihre Ziele in der Innenstadt oder in autoarmen Quartieren erreichen können. Natürlich werden Stadtreinigung, Feuerwehr, Krankenwagen etc. weiterhin dort fahren können.
Gute ÖPNV- und Rad-/Fußwegverbindungen sind eine Voraussetzung für autoarme Quartiere. Eine weitere ist die – sicherlich nicht immer einfache – Diskussion und Planung mit Anwohner*innen und Anlieger*innen.
Frage 6: Wie wollen Sie Radfahrerinnen und Radfahrer sowie zu Fuß Gehende im Straßenverkehr besser schützen? Wie wollen Sie Kreuzungen sicherer machen? Werden Sie sich für mehr Tempo30 einsetzen? Was haben Sie vor, um das Verkehrsklima in Hamburg insgesamt zu verbessern?
DIE LINKE fordert schon lange Tempo 30 flächendeckend als Regelgeschwindigkeit. Damit die Sicherheit vor allem für die ungeschützten Verkehrsteilnehmenden erhöht und der Straßenlärm reduziert wird. Eine Verlangsamung des Verkehrs ist auch ein Beitrag für ein besseres Verkehrsklima. Damit die gegenseitige Rücksichtnahme im Verkehr nicht nur auf dem Papier steht, wird es noch viele Kampagnen brauchen. Die immer größer werdenden Autos (SUV oder „Panzer“) erhöhen für alle anderen Verkehrsteilnehmden die Unfall- und Verletzungsgefahr im Straßenverkehr, deshalb gilt es Wege zu finden, die Nutzung einzuschränken (bei Zufahrten, beim Parken, …). Im internationalen Vergleich scheint das niederländische Kreuzungsdesign den größten Schutz für Radfahrende zu bieten. Wir wollen dies zum Standard auch in Hamburg machen.
Frage 7: Ist das Fahrradparken aus ihrer Sicht verbesserungswürdig? Wenn ja, mit welchen Maßnahmen stellen Sie sich Verbesserungen grundsätzlich vor?
Straßenschilder und Laternenmasten sind und bleiben nur Notlösungen zum Fahrradanschließen. An vielen Stellen, vor allem im Umfeld von Bahnhaltestellen, fehlt es an geeigneten Abstellanlagen. Wenn Hamburg einen Radverkehrsanteil wie Amsterdam anstrebt, braucht es folgerichtig auch eine ähnliche Infrastruktur. Auch beim Fahrradparken. Dort wurden am Hauptbahnhof kürzlich zwei neue Parkhäuser mit 11.000 Plätzen eröffnet. Das sind Dimensionen in denen auch Hamburg denken muss, will es wirklich Fahrradstadt werden.Dezentral in den Stadtteilen muss zunächst der Bedarf kartiert werden: wo sind die Hotspots mit Fahrrädern an Zäunen und Laternen? Darauf aufbauend können dann Lösungen gesucht werden, wie z.B. treppenfreie Fahrradparkhäuser oder Umwandlung von Autoparkplätzen. Das bisherige Vorgehen, Bügel „irgendwo“ auf Restflächen aufzubauen, um eine Planzahl (1.000-Bügel-Programm) zu erfüllen, hat nicht zu einer durchgreifenden Verbesserung der Parksituation geführt.
Frage 1: Schließen sie aus, dass die Priese für Mensaessen, Studierendenwohnheime und den Semesterbeitrag zum STW weiter erhöht werden? Soll auch über das STW hinaus Wohnraum für Studierende bezahlbar gemacht werden? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum?
Die Linke ist gegen eine weitere Erhöhung der Preise für Mensaessen, Studierendenwohnheime und den Semesterbeitrag beim Studierendenwerk. Studierende sind durch hohe Mieten und Preissteigerung in allen Lebensbereichen ohnehin stark belastet und sollten nicht die fehlende Unterstützung des Landes kompensieren müssen. Die Linke fordert deshalb die Erhöhung der Landeszuschüsse zum Studierendenwerk um 10 Prozent sowie die Absenkung der Preise für Mensaessen auf das Niveau von 2017. Dafür haben wir uns zu letzt in einem Antrag im Rahmen der Haushaltsberatungen eingesetzt (Drs. 22/17233).
Frage 2: Planen Sie die Grundfinanzierung der hamburger Unis über das Inflationsniveau zu steigern? Sollen dabei Einrichtung wie z.B. die StaBi, die Forschungsstelle Hamburg (Post-)Kolonial und Kleinstfächer in den Geisteswissenschaften gesichert werden? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum?
Statt einer wirksamen Aufstockung der Grundzuweisungen, setzt der Hamburger Senat weiter auf Drittmittel, Exzellenzstrategie und die Finanzierung sogenannter Leuchtturmprojekte. Das führt nicht nur zu einer drastischen Unterfinanzierung der Hochschulen, sondern auch zu einer ungleichen Verteilung der Mittel innerhalb der Hochschulen. Schon durch die letzte Hochschulvereinbarung wurden Kosten- und Tarifsteigerungen der vorangegangenen sieben Jahre nicht gedeckt. Die Linke will die Grundfinanzierung der Hochschulen stärken und zusätzlich zu den bereits vertraglich vereinbarten Zuwächsen um weitere 6 Prozent auf insgesamt 8 Prozent steigern (Drs. 22/17233).
Trotz des wichtigen wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Beitrags zur Aufarbeitung kolonialer Geschichte plant der Senat die Forschungsstelle zu schließen und die finanziellen Mittel – von 200.000 Euro jährlich auf 75.000 Euro für lediglich zwei Jahre – zu kürzen. Dies ist nach Ansicht der Linken ein erheblicher Rückschritt. Deswegen fordern wir: die geplanten Kürzungen rückgängig zu machen und die Finanzierung der Forschungsstelle für Kolonialgeschichte auch zukünftig mit 200.000 Euro jährlich abzusichern.
Frage 3: Wollen Sie die Hochschulen in der Aufstellung und Umsetzung von Nachhaltigkeitsstrategien unterstützen? Wollen Sie die klimaneutrale Transformation der Universitäten zusätzlich noch weiter fördern? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum?
Hochschulen spielen eine zentrale Rolle bei der gesellschaftlichen Transformation und können als Vorreiter für Klimaschutz und Nachhaltigkeit wirken. Die Linke setzt sich dafür ein, die klimaneutrale Transformation der Hochschulen aktiv zu fördern. Dies umfasst eine gezielte finanzielle Unterstützung beispielsweise für Maßnahmen wie energetische Sanierungen oder die Begrünung und Entsiegelung von Flächen.
Frage 4: Planen Sie die Campusse als sozialen Begegnungspunkt zu stärken, zu entsiegeln und zu begrünen? Wollen Sie dabei die Zusammenarbeit zwischen Unis, Bezirken und beteiligten städtischen Unternehmen fördern? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum?
Die Linke setzt sich dafür ein, die Campusse als soziale Begegnungspunkte zu stärken, zu entsiegeln und zu begrünen. Hochschulcampusse sollen Orte des Lernens, der Erholung und des sozialen Miteinanders werden, die zugleich einen Beitrag zu Klimaschutz und Nachhaltigkeit leisten. Eine Begrünung verbessert das Mikroklima, schafft Aufenthaltsqualität und bietet Rückzugsorte für Studierende.
Dabei unterstützen wir eine enge Zusammenarbeit zwischen Universitäten, Bezirken und städtischen Unternehmen. Als Linke haben wir uns im Rahmen eines Antrags dafür eingesetzt, dass Bezirke für entsiegelte Flächen eine entsprechende Kompensation bekommen, um so eine Entsiegelungsoffensive in Hamburg zu starten. Dies schafft Anreize, versiegelte Flächen nachhaltig zurückzubauen und in grüne, soziale Räume zu verwandeln.
Frage 5: Wollen Sie die Forderungen nach einem Tarifvertrag für Studentische Beschäftigte und einer Personalratsvertretung von und für diese umsetzen? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum?
Die Linke unterstützt die Forderung nach einem Tarifvertrag für studentische Beschäftigte (TVStud) und hat diese wichtige Forderung mit Anfragen und Anträgen auch immer wieder ins Parlament getragen.
Frage 6: Wollen Sie das Deutschlandsemesterticket für Hamburger Studierende beizubehalten? Haben Sie Pläne um Studierenden einen Preis von maximal 29€ im Monat zu garantieren?
Die Linke setzt sich für eine Preisstabilität beim Semesterticket ein. Darüber hinaus fordert Die Linke den unverzüglichen Einstieg in die schrittweise Realisierung eines für alle kostenlosen ÖPNV bis 2030, wie dies für Schüler*innen bereits heute der Fall ist.
Frage 7: Wollen Sie Studierende mit einem Migrationshintergrund, aus Arbeiter*innenhaushalten, aus dem Ausland, mit Behinderung oder chronischen Krankheiten unterstützen, sowie FLINTA* und Studierende mit diversen Religionszugehörigkeiten stärker schützen? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum?
DIE LINKE fordert, dass die Beschäftigung mit Antidiskriminierung, Diversität und Barrierefreiheit zum festen Bestandteil an allen Hamburger Hochschulen wird. Nur so kann die Hochschule zu einem diskriminierungsfreien Ort werden – und damit zum Vorbild für die gesamte Stadt.
In einem Antrag hat sich Die Linke dafür eingesetzt, dass die Hochschulen in ihren Diversity-Konzepten nach § 3 Absatz 4 HmbHG das Thema Klassismus adressieren und dafür beispielsweise Mentor*innenangebote auch für Studierende ohne Abitur und Arbeiter:kinder einrichten.
Frage 8: Wollen Sie Zivilklauseln für Hamburger Hochschulen und Universitäten und anderen Forschungseinrichtungen unterstützen? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum?
Die Linke fordert für alle wissenschaftlichen Einrichtungen Hamburgs eine Zivilklausel, die auch durchgesetzt wird. Keine Drittmittel für Rüstungsforschung und Forschung zu psychologischer Kriegsführung. Keine Gastvorlesungen und keine Kooperation mit Hochschulen der Bundeswehr. Dies haben wir auch immer wieder in parlamentarischen Initiativen in der Vergangenheit eingebracht.
Frage 1: Schutz sensibler Zeitfenster und der Nacht. Ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr und eine Begrenzung der Flugbewegungen in den Tagesrandzeiten (6 bis 7 Uhr und 21 bis 23 Uhr) mindert die gesundheitlichen Belastungen der Fluglärmbetroffenen. Wie setzen Sie sich für den Schutz dieser Zeiten ein?
Das die Nutzungszeiten des Flughafens mit den Anforderungen für ein gesundes Wohnumfeld nicht zu vereinbaren sind, ist zweifelsfrei der Fall. Wir hatten uns bereits der Volkspetition ‚Nachts ist Ruhe‘ als Partei angeschlossen und als Fraktion in den Debatten sowie in der Allianz für Fluglärmschutz für eine entsprechende Einigung eingesetzt. Als Problem erweist sich dabei leider immer wieder die Zuständigkeitsfrage und der Verweis auf die Bundesebene. Wir wollen eine Neufassung des Norddeutschen Luftverkehrskonzepts in dem erstmalig die Aspekte des Gesundheits-, Klima- und Umweltschutzes berücksichtigt werden und daraus abgeleitet auch eine Regelung der Betriebszeiten des Flughafens. Abgesehen davon halten wir es auch für möglich in Hamburg selber die bestehende Nachtflugbeschränkung um eine Stunde auf 22 Uhr auszudehnen. Dazu gehört dann auch ein entsprechender Sanktionsmechanismus bei Verstößen. Die Vorschläge dazu liegen auf dem Tisch und müssen umgesetzt werden. Die Reduzierung des Flugbetriebs in den Tagesrandzeiten ist wünschenswert und sollte als Ziel für den Flughafenbetrieb endlich formuliert werden, um dann über mögliche Wege zur Umsetzung zu befinden.
Frage 2: Nachhaltiger und sozial gerechter Lärmschutz. Unterstützen Sie verbindliche und nachhaltig finanzierte Fluglärmschutzprogramme für alle betroffenen Anwohner? Wenn ja, wie stellen Sie sicher, dass diese Programme effektiv umgesetzt werden und sozial gerecht ausgestaltet sind?
Die Fluglärmschutzprogramme des Flughafens Hamburg müssen endlich so gestaltet werden, dass auch Mieterinnen und Mieter als Antragsberechtigte eingebunden werden. Des Weiteren brauchen wir eine Verstetigung des passiven Fluglärmschutzes. Das Förderprogramm soll, neben der Ausdehnung auf weitere Antragsberechtigte, auch eine größere Fläche umfassen und über den Haushalt der Stadt abgesichert werden und nicht nur über einzelne Programme, die aus dem Budget des Flughafens finanziert werden. Für die Nutzung des Förderprogramms muss die Förderfähigkeit konkretisiert werden. Eine einmal beantragte Förderung darf nicht dazu führen, dass es keine weitere Förderung mehr gibt und auf die bereits erfolgte Förderung verwiesen wird.
Frage 3: Förderung alternativer Technologien zur Lärm- und Emissionsreduktion. Welche Schritte planen Sie, um leisere Flugzeugtypen und alternative Antriebstechnologien wie Wasserstoff zu fördern und eine Reduktion von Lärm- und Schadstoffbelastungen zu erreichen?
Bei Technologien zur Lärm- und Emissionsreduktion des Luftverkehrs liegen die Karten auf dem Tisch. Auf Ebene Hamburgs ist nach unserem Dafürhalten die Lösung nur über die Gebührenordnung des Flughafens möglich, die bereits in Bezug auf die Lautstärke der Flugzeuge eine solche Regelung beinhaltet. Eine Fortschreibung und Verschärfung dieser Regelung, unter Einbeziehung auch der Emissionen erscheint uns zielführend. Grundsätzlich bleibt aber festzustellen, dass der beste Lärm- und Emissionsschutz nach wie vor (und auch zukünftig) weniger Flugverkehr ist. Denn eins ist zumindest klar: egal welcher Antrieb, auch mit Batterie- oder Wasserstoffantrieb: er ist nicht klimaneutral.
Frage 4: Kurzstreckenflüge und klimafreundliche Alternativen. Unterstützen Sie ein Verbot von Kurzstreckenflügen zugunsten von Bahnverbindungen? Wie wollen Sie sicherstellen, dass diese Maßnahmen auch die Lärmbelastung in Hamburg spürbar reduzieren?
Wir wollen kommerzielle Flüge bis zu 500 Kilometern Entfernung (das beträfe z.B. Amsterdam, Kopenhagen oder Frankfurt) zugunsten von Bahnverbindungen ersetzen. Im Gegensatz zur nicht mehr angebotenen Strecke Hamburg-Berlin möchten wir das aber nicht dem Markt überlassen, sondern hier gesetzliche Regelungen schaffen, die aber Bundesrecht wären. Inwiefern hier, über Emissions- und Lärmaspekten hinaus, auch die Streckenlänge in den Gebührenkatalog einfließen kann, sollte geprüft werden. Beim Ersatz von (Kurz-)Flugstrecken sollte auch eine adäquate Bahnverbindung vorhanden sein. Das ist, auch innerhalb der Kurzstrecke, nicht überall der Fall. Hier sind die nationalen Eisenbahngesellschaften und Regierungen in Obligo solche Verbindungen zu schaffen.
Frage 5: Nutzung des Fluglärm-Messstellennetzes für verbindliche Maßnahmen. Wie wollen Sie sicherstellen, dass die durch das Fluglärm-Messstellennetz erhobenen Daten verbindlich für Lärm- und Gesundheitsschutzmaßnahmen genutzt werden? Planen Sie eine stärkere Verknüpfung mit politischen Entscheidungen?
Die Werte der Fluglärmmessungen müssen in eine Neufestlegung des Lärmdeckels für den Flughafen einfließen, die schon sehr lange überfällig ist. Darüber hinaus setzen wir uns für den Wegfall der Altflughafenregelung bei den Lärmwerten ein, die eine 5dB höhere Lärmbelastung für Hamburg erlaubt. Der Flughafen arbeitet viel zu sehr in trauter Eintracht mit der Wirtschaftsbehörde im stillen Kämmerlein. Grenzwerte müssen regelmäßig evaluiert werden und in Bezug auf Fluglärm und Lärmschutzprogramme müssen hier die Messstellenwerte in die politische Diskussion und Entscheidung einbezogen werden.
Frage 6: Gesundheitsschutz als oberstes Ziel. Wie priorisieren Sie die Gesundheit der Anwohner gegenüber den wirtschaftlichen Interessen des Flughafens? Sind Sie bereit, Maßnahmen durchzusetzen, die eventuell wirtschaftliche Nachteile für den Flughafen bedeuten?
Der Gesundheitsschutz der vom Fluglärm betroffenen Menschen ist ein hohes Gut und sollte nicht relativiert werden. Das betrifft auch die Auswirkungen auf den Klimawandel, die über die Fluglärmbereiche noch weit hinausgehen. Die Intransparenz der Beteiligungsstruktur des Flughafens, genauer gesagt der hinter der Beteiligung liegenden Interessen, vertraglich vereinbart oder nur implizit vorausgesetzt, verhindert eine genaue Beurteilung des Handlungsrahmens. Grundsätzlich ist es daher ein Ziel für uns auch den Flughafen Hamburg wieder vollständig in öffentliches Eigentum zu überführen. Luftverkehr ist auch nach Aussage der derzeitigen rot-grünen Regierungskoalition, öffentliche Daseinsvorsorge und die sollte weder die Gewinnorientierung als oberste Priorität haben, noch ganz oder teilprivatisiert sein.
Frage 7: Flugtaxen sind eine potenziell neue Quelle von Fluglärm und Umweltbelastungen in dicht besiedelten Gebieten. Unterstützen Sie die Einführung von Flugtaxis in Hamburg? Wenn ja, welche Maßnahmen planen Sie, um negative Auswirkungen auf Lärmschutz, Umwelt, die Lebensqualität der Anwohner zu verhindern?
Nein, wir unterstützen die Einführung von Flugtaxis nicht. Wir wollen diese Transportlösung für nur einen kleinen Teil der Bevölkerung nicht auch noch auf dem Rücken der Vielen umgesetzt wissen. Flugtaxis sind die Verkehrswende rückwärts.
Frage 8: Transparenz und Bürgerbeteiligung. Die Flughafenpolitik hat erhebliche Auswirkungen auf die Lebensqualität der Anwohner. Unterstützen Sie transparente Entscheidungsprozesse und eine stärkere Bürgerbeteiligung bei Fluglärm- und Klimaschutz? Wenn ja, welche konkreten Schritte planen Sie?
Wir unterstützen eine stärkere Bürgerbeteiligung nicht nur in diesen Fragen. Die Bürgerschaft hat im Juni den Weg für Bürgerräte freigemacht, um die bis dahin bestehenden datenschutzrechtlichen Bedenken auszuräumen. Einen Bürgerrat für Klimaschutzmaßnahmen hatten wir bereits 2019 gefordert. Der Antrag wurde aber mit den Stimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt. Ein Bürgerrat allein ist jedoch noch keine Lösung der partizipativen Krise in Hamburg. Die Vielzahl der Beiräte und Stakeholder-Gremien hat nicht zu einer stärkeren Beteiligung oder gar zu einem ergebnisoffenen Diskussions- und Entscheidungsprozess geführt. Dafür wäre ein Umdenken der Legislative und Exekutive in Hamburg notwendig und klare Regelungen über Wirkungsmöglichkeiten partizipativer Gremien, wie z. B. eines Bürgerrats.
Frage 1: Wie bewerten Sie den Erfolg des „Bündnis für das Wohnen in Hamburg“ in der letzten Legislaturperiode?
Ist es ein Erfolg? Seit Bestehen des „Bündnisses“ 2011 sind zu mehr als zwei Dritteln teure freifinanzierte und Eigentumswohnungen entstanden, die am Bedarf günstiger, für das Gros der Menschen erschwinglicher Wohnungen vorbeigegangen sind. Kurz, die Wohnungsnot hat in Hamburg massiv zugenommen, die Explosion der Mieten hält weiter an.
Frage 2: Welche Kernmaßnahmen müssen ergriffen werden, um den Wohnungsmarkt schnellstmöglich wieder in Schwung zu bringen?
Es muss erheblich mehr öffentliches Geld in den sozialen Wohnungsbau fließen, um den Neubau von jährlich mindestens 5.000 neuen Wohnungen mit dauerhafter Mietpreis- und Sozialbindung zu garantieren. Die FHH muss selbst wieder zur pro-fitunabhängigen Bauherrin werden, dafür bedarf es eines entsprechend großen Investitionsfonds und nicht zuletzt der Schaffung einer stadteigenen Bauhütte. Brachen und ungenutzte städtische Areale müssen schnellstens dem Sozialwohnungsbau zugeführt werden. Statt der Genehmigung von Abrissen muss viel stärker im Bestand gebaut werden.
Frage 3: Die Baukosten galoppieren davon. Welche Einsparpotenziale sehen Sie im Einflussbereich des Hamburger Senats?
Die durch die Änderungen der HBauO geschaffenen Erleichterungen bzw. Einsparungen müssen sich auch in niedrigeren Mieten dauerhaft widerspiegeln. Serielles Bauen ohne Verzicht auf soziale Standards ist zu fördern. Eine Begrenzung der Bodenpreise, ein Bodenpreisdeckel würde die Neubaukosten reduzieren. Städtische Grundstücke sollen prinzipiell nicht mehr für frei finanzierte oder gar teure Eigenheimprojekte, sondern ausschließlich für den sozialen Wohnungsbau Verwendung finden. Die FHH muss endlich auch wieder selbst bauen bzw. bauen können. Dafür bedarf es vor allem eines profitbefreiten städtischen Wohnungsbauprogramms und der Schaffung eigener Baukapazitäten (Bauhütte).
Frage 4: Wie stehen Sie zu den gesetzlich eingeführten und politisch diskutierten Instrumentarien der Mietenregulierung?
Ohne staatliche Regulierung würde der Wohnungsmarkt noch stärker aus allen Fugen geraten. Die sich ausweitende Wohnungsnot gerade im preisgünstigen Segment und die anhaltende Mietenexplosion sind allerdings deutliche Indizien dafür, dass die bisherigen gesetzlichen Maßnahmen nicht im Entferntesten ausreichen, einen sozialverträglichen Wohnungsmarkt zu schaffen. Statt der weitgehend unwirksamen Mietpreisbremse bedarf es eines Mietendeckels und einer konsequenten Verfolgung von Mietwucher; statt lascher Begrenzung der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen muss endlich ein Um-wandlungsverbot her; statt befristeter Mietpreisbindungen muss das Prinzip gelten, „einmal gefördert – immer gebunden“…
Frage 5: Die Eigentumsquote von gut 20% liegt in HH weit hinter der anderer Bundesländer. Deutschland liegt mit 47,6 % an vorletzter Stelle in Europa. Befürworten Sie eine Eigentumsförderung und wenn ja, welche Maßnahmen müssen für den Bau bzw. Erwerb von Wohneigentum ergriffen werden?
Nein. Der vergleichsweise hohe Anteil an Mietwohnungen ist ein großes Verdienst vorrangig des sozialen Wohnungsbaus der Nachkriegszeit und Ausdruck einer guten Tradition in den deutschen Großstädten. Für das oft vorgetragene Argument der Sicherheit im Alter brauchen wir eine andere Rentenpolitik. In vielen europäischen Ländern haben Menschen ihre Eigentumswohnungen nicht mehr finanzieren können und wurden zwangsgeräumt. Und angesichts des Flächenfraßes durch den Neubau verbietet sich die Ausweisung von neuen Eigenheimgebieten in Hamburg von selbst.
Frage 6: Welchen Beitrag der Wohnungswirtschaft sehen Sie beim Thema Mobilitätswende?
Arbeit und Lernen, Leben und Schlafen, eine gute Nahversorgung gehören wieder verstärkt gemeinsam geplant, in Form von Quartieren, die diese Funktionen erfüllen und damit auch kurze bzw. kürzere Wege erlauben. In den Geschosswohnungsbauten sind mehr Gemeinschaftsräume und gemeinsam zu nutzende Angebote unterzubringen (z.B. Lastenfahrräder-, Fahrrad- und Autosharingplätze).
Frage 7: Welchen Anteil der Wohnungswirtschaft sehen Sie beim Thema Klimaschutz?
Die Wohnungswirtschaft muss ihren Beitrag zur Rettung des Klimas massiv verstärken, sind Bau und Nutzung von Gebäuden doch für fast ein Drittel der CO2-Emissionen in Deutschland verantwortlich. Nachhaltige Akzente gesetzt werden können u.a. durch die Beherzigung der Maxime Ausbau und Sanierung statt Abriss und Neubau. Der energetischen Sanierung von Altbauten der Nachkriegszeit kommt dabei eine besondere Bedeutung zu, sie muss für die Mieter*innen allerdings kostenneutral erfolgen, die zusätzlichen Mietkosten dürften die eingesparte Summe der Energieausgaben nicht übersteigen. Ein wichtiger Faktor ist auch die wohnortnahe Energieversorgung mit Wärmepumpen, Solardächern, Balkonkraftwerken etc. – alles Beispiele, die ein Umdenken und vor allem geeignete Maßnahmen der der Wohnungswirtschaft erfordern.
In Skandinavien wurden Großwärmepumpen erfolgreich eingesetzt, die mehrere 10.000 Haushalte versorgen.
Frage 8: Welches wäre Ihre erste wohnungspolitische Maßnahme nach Antritt einer Senatsbeteiligung?
Über den Bundesrat wird die gesetzliche Voraussetzung für einen Mietendeckel geschaffen. Die SAGA senkt angesichts ihrer alljährlich rund 200 Millionen Euro Überschüsse ihre Mieten – im Interesse der Mieter*innen ihrer ungebundenen Wohnungen und mit Blick auf die positiven Auswirkungen auf den Hamburger Mietenspiegel. Zugleich würde eine neu geschaffene, personell gut ausgestattete Task Force im Wohnraumschutz tätig werden: Mietwucher, Leerstände und illegale Ferienwohnungen bekämpfen, gegen Vernachlässigung der Vermieter*innenpflichten (Instandhaltungspflicht, Schimmelbefall usw.) vorgehen.
Frage 1: Was tun Sie dafür, den ÖPNV in Hamburg zu einem offenen und zugänglichen Angebot für alle Bürgerinnen und Bürger zu machen? Werden Sie sich für ein umfassendes Förderprogramm des Senats zum Abbau bestehender Barrieren einsetzen?
Im ÖPNV muss neben der Zugänglichkeit für mobilitätseingeschränkte Menschen, auch konsequent das 2-Sinne-Prinzip gelten: jede visuelle Information muss auch akustisch und/oder taktil erfassbar sein und jetzt akustische Information muss auch visuell erfassbar sein. Dies kann nicht allein über smartphone-basierte Apps erfolgen und damit der Digital-Kompetenz der Fahrgäst*innen überantwortet werden, sondern der ÖPNV muss auch ohne Smartphone barrierefrei zugänglich sein. Diese Anforderungen müssen nicht nur bei den Hochbahn-eigenen Verkehrsmitteln gelten, sondern auch für Busse von Subunternehmen, wie Umbrella. Für Menschen mit einer Reizfilterschwäche (z.B. bei einer Autismus-Spektrum-Störung oder einer ausgeprägten ADHS) hält der ÖPNV aber auch viele weitere „unsichtbare“ Barrieren bereit durch laute Geräusche, grelle Lichtquellen und menschliches Gedränge. Hier kann der Shuttle-Dienst MOIA eine Erleichterung sein. Deshalb befürworten wir eine Vereinbarung mit MOIA, damit die so betroffenen Menschen den Shuttle-Dienst zum HVV-Tarif nutzen können.“
Frage 2: Seheingeschränkte Menschen haben Probleme, sich zu orientieren. Setzen Sie sich dafür ein, dass das Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg bei allen relevanten Baumaßnahmen von Anfang an einbezogen wird? Planen Sie Programme, um die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum sicherzustellen?
Wird Barrierefreiheit bei einer Baumaßnahme von Anfang an mitgedacht, ergeben sich die besten und auch die günstigsten Lösungen. Maßnahmen zur Barrierefreiheit, die erst hinterher oder spät im Planungsprozess ergriffen werden, führen oft zu weniger guten Ergebnissen und mit Sicherheit zu teureren Ergebnissen. Höhere Kosten werden dann oft als Grund angeführt, warum Barrierefreiheit nicht (vollständig) umgesetzt wird. Deshalb ist es dringend notwendig, dass das Kompetenzzentrum von Anfang an mit einbezogen ist. Barrierefreiheit ist im öffentlichen Raum sicherzustellen, das bedeutet aber nicht nur Straßen, Ämter und so weiter, sondern das sollte sich auch auf private Gebäude beziehen, wenn dort öffentliche oder öffentlich geförderte Leistungen z.B. von privaten oder gemeinnützigen Trägern erbracht werden.
Frage 3: Seheingeschränkte Menschen müssen sich auf öffentlichen Straßen sicher bewegen. Wie sorgen Sie dafür? Wie verhindern Sie Gefahren > durch E-Roller, Baustellen, schlecht markierte Treppen und Mischverkehrsflächen, die Orientierung und Sicherheit beeinträchtigen?
Die Linke setzt sich ein für barrierearme Querungsmöglichkeiten an Kreuzungen und Einmündungen für den Fußverkehr. Rad- und Fußwege sollen baulich getrennt werden, wo immer das möglich ist. Für die Bereitstellung von Gehwegschäden, sollen weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden. E-Scooter sollen nur noch an festen Stationen abgestellt werden können, wo sie den Fußverkehr nicht behindern. Wir wollen bei Verstößen die kommerziellen Anbieter finanziell belangen. Barrierefreiheit und gute Markierungen müssen endlich auch in der Praxis gelebte Realität bei der Planung von Baustellen werden.
Frage 4: Planen Sie einen Nachteilsausgleich für hochgradig sehbehinderte und taubblinde Menschen?
Wir befürworten die Einführung eines Taubblindengeldes, eine „kleinen Blindengeldes“ für hochgradig sehbehinderte Menschen. Außerdem fordern wir die Einführung eines Gehörlosengeldes insbesondere für Gehörlose Senior*innen, denn sie erfahren heute in besonderem Maße Nachteile, die durch das Verbot der Gebärdensprache in ihrer Schulzeit verursacht wurden.
Frage 5: Bei altersbedingten Augenerkrankungen, die zu einem Sehverlust führen können, sind die Dimensionen einer Volkskrankheit erreicht. Werden Sie Strukturen dafür schaffen, dass Betroffene eine Rehamaßnahme in Anspruch nehmen können? Unterstützen Sie Pilotprojekte in Hamburg?
Die mangelnde Barrierefreiheit im Gesundheitswesen ist ein Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention. Bisher hat sich in Hamburg zu diesem Thema zu wenig getan. Wenn Senior*innen mit altersbedingten Augenerkrankungen oder Blindheit nicht oder nur zum Teil an Rehamaßnahmen teilnehmen können (z. B. weil kein Leitsystem vorhanden ist oder weil physio- und sporttherapeutische Angebote nicht ausreichend verbalisiert werden), hat das Folgen für die Gesundheit und die Lebensqualität, Pflegebedürftigkeit tritt (früher) ein. Hier braucht es dringend eine Veränderung. Deshalb unterstützen wir ausdrücklich Pilotprojekte, die hier ansetzen, damit dann perspektivisch auch die Reha-Regelversorgung in der Breite für blinde und sehbehinderte Menschen zugänglich wird.
Frage 6: Wie stellen Sie die Versorgung von Materialien und Assistenz für seheingeschränkte Schüler*innen an Regelschulen sicher? Was tun Sie, damit betroffene Erwachsene Bildungsangebote in Hamburg in Anspruch nehmen können? Was tun Sie für das Erreichen des Zieles der Inklusion in Hamburg?
Die UN-Behindertenrechtskonvention verankert das Recht von Menschen mit Behinderung den gleichberechtigten Zugang zu Bildung. Dazu gehört auch die Bereitstellung von Assistenz, Hilfsmitteln und Materialien sowohl für Kinder und Jugendlich wie für Erwachsene. Schon 2019 hat die Linksfraktion den Entwurf für ein inklusives Schulgesetz vorgelegt, das sich konsequent sowohl an der UN-Behindertenrechtskonvention wie auch der UN-Kinderrechtskonvention orientiert.
Frage 7: Was tun Sie für die berufliche Teilhabe seheingeschränkter Menschen? Wie stellen Sie sicher, dass für behinderte Menschen, die bei der Stadt Hamburg beschäftigt sind, die Zugänglichkeit von IT-Anwendungen gewährleistet ist? Was tun Sie, damit mehr Menschen mit Behinderungen eingestellt werden?
Ähnlich wie beim Bauen ist auch beim „Bauen“ einer IT-Anwendung die Barrierefreiheit der Anwendung von vornherein mit einzuplanen. Wir fordern, dass dies verpflichtend bei den IT-Anwendungen der Stadt passiert, unabhängig davon, ob es aktuell blinde oder sehbehinderte Beschäftigte gibt, die später mit dieser Anwendung arbeiten sollen. Spätere Anpassungen sind teurer und fehleranfälliger. Das ist nicht nur ein Nachteil für die Stadt als Arbeitgeberin, sondern das ist insbesondere auch ein Nachteil für die blinden und sehbehinderten Beschäftigten der Stadt, die in ihrer Arbeit, in ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Karrieremöglichkeiten behindert werden. Das gilt ebenso für die Bewerber*innen mit Sehbehinderung, die gerne für die Stadt Hamburg arbeiten wollen.
Menschen mit Schwerbehinderung, auch solche mit Hochschulabschluss sind häufiger und länger arbeitslos als der Durchschnitt. Dabei braucht die Stadt Hamburg sie dringend als Fachkräfte. In ihrer Personalstrategie sollte die Stadt einen Schwerpunkt darauflegen, ihre eigene Rekrutierungspraxis so zu gestalten, dass vorhandene Hindernisse abgebaut werden. Das muss kontinuierlich evaluiert werden. Dabei allein auf die Beschäftigungsquote der Stadt zu achten, reicht nicht, denn diese Quote sagt nichts über Neu-Einstellungen aus.
Frage 8: Das Beschreiben des visuellen Geschehens ist zentraler Baustein für die Teilhabe seheingeschränkter Menschen an zahlreichen Facetten des > gesellschaftlichen Lebens, wie Sport, Kultur, Film etc. Was tun Sie, um Angebote mit Audiodeskription zu fördern? Was tun Sie, damit der NDR sein Angebot ausbaut?
Nur für die wenigsten Sendungen des NDR werden Versionen mit Audiodeskription erstellt. Oft sind es am Tag nur 2-3% der Sendungen und an einigen Tagen auch gar keine. Das entspricht nicht unserem Anspruch an einen demokratischen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der eine Grundversorgung mit Informationen, Bildung und auch Unterhaltung garantieren soll, das schließt auch die Grundversorgung von Menschen mit Sehbehinderungen mit ein. Deswegen muss der NDR eine deutliche Ausweitung der Angebote vornehmen.
Frage 1: Welchen Nutzen erkennen Sie in der Speicherpraxis der "Datei Gewalttäter Sport" sowie der auf äquivalenter Datenspeicherungen auf Landesebene? Wie positioniert sich Ihre Partei zu der jüngst immer lauter gewordenen grundsätzlichen Kritik an diesen Dateien?
DIE LINKE lehnt die polizeilichen Dateien „Gewalttäter Sport“ und die Hamburger Datei „Sportgewalt“ entschieden ab, da sie in erster Linie der Stigmatisierung und Kriminalisierung von Fußballfans dienen. Oft genügen bereits geringfügige Vorfälle, um in diesen Datenbanken erfasst zu werden, während den Betroffenen kaum wirksame Möglichkeiten zur Gegenwehr oder Löschung ihrer Daten eingeräumt werden. Eine Eintragung kann jedoch schwerwiegende Konsequenzen für die Betroffenen nach sich ziehen. Angesichts der zunehmenden und oft unverhältnismäßigen Datenerhebung und -nutzung durch die Polizei setzt sich DIE LINKE für eine konsequente Stärkung der informationellen Selbstbestimmung ein. Polizeiliche Datenerhebungen müssen strikt auf das unbedingt notwendige Maß begrenzt, vor ungerechtfertigten Zugriffen geschützt und durch klare Betroffenenrechte wie Informationspflichten und Löschansprüche begleitet werden. Auch die „automatisierte Datenanalyse“, also die softwaregestützte Auswertung polizeilicher Daten (u.a. aus den gruppenbezogenen Datenbanken wie „Sportgewalt“), die der Senat in der vergangenen Legislaturperiode eingeführt hat, lehnen wir ab. Sie stellt einen tiefgreifenden Eingriff in die Grundrechte dar und gefährdet die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger.
Frage 2: Wie steht Ihre Partei zur eingeführten Kennzeichnungspflicht von geschlossenen Einheiten der Landesbereitschaftspolizei? Ist eine Erweiterung der individuellen Kennzeichnung von Polizistinnen und Polizisten Ihrerseits geplant? Wenn nein, warum nicht?
Die LINKE hat sich seit Jahren für die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Polizist*innen eingesetzt. Die 2021 eingeführte Kennzeichnungspflicht in Hamburg ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, in ihrer Ausgestaltung aber völlig unzureichend. Sie gilt nur für geschlossene Einheiten und auch nur anlässlich bestimmter Ereignisse. Damit lässt die Regelung viel zu viele Lücken und führt regelmäßig dazu, dass auch bei Großlagen zahlreiche nicht-individuell gekennzeichnete Polizist*innen eingesetzt werden (z.B. in der sogenannten Alarmhundertschaft, bei der es sich nicht um eine geschlossene Einheit handelt). Wir haben bereits in der Vergangenheit die Schließung dieser Lücken gefordert (z.B. mit Drs. 22/11895 und 22/6569) und werden uns auch weiter dafür einsetzten, dass alle Hamburger Polizist*innen unabhängig von Einsatzart oder –anlass ohne Ausnahme individuell gekennzeichnet sein müssen.
Frage 3: Wie bewerten Sie die bisherige Tätigkeit der Beschwerdestelle für polizeiliches Fehlverhalten? Welche Vorstellungen vertreten Sie hinsichtlich dieser extern gelegen, aber bisher nicht unabhängigen Beschwerdestelle für Betroffene von "Polizeigewalt"?
Fehlverhalten in und durch die Polizei muss konsequent bekämpft werden. Dazu bedarf es eines Kulturwandels durch Maßnahmen gegen Korpsgeist und gegen ein Klima des Wegschauens bei Fehlverhalten innerhalb der Polizei. Dazu bedarf es aber auch eines deutlichen Ausbaus der externen demokratischen Kontrolle der Polizei. Die LINKE setzt sich daher für eine unabhängige Polizeibeschwerdestelle mit eigener Ermittlungskompetenz ein. Die aktuelle Beschwerdestelle ist hingegen innerhalb der Polizei angesiedelt, weisungsgebunden, überwiegend mit Polizist*innen besetzt und damit nicht unabhängig. Sie genießt aus diesem Grund zu Recht kein Vertrauen bei Betroffenen von Polizeigewalt. Auch die bisherigen Tätigkeitsberichte lassen Zweifel daran aufkommen, dass die Beschwerdestelle gewillt und in der Lage ist, polizeiliches Fehlverhalten, wie Polizeigewalt, aber auch gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Diskriminierung durch Polizist*innen grundlegend zu bekämpfen. Wir halten die jetzige Beschwerdestelle daher für kaum reformierbar, solange der Systemfehler der fehlenden Unabhängigkeit nicht behoben wird.
Frage 4: Wie bewertet Ihre Partei den Einsatz sogenannter ULS der Polizei (Polizeidrohnen)? Welche Bereiche zur Verwendung sehen Sie?
Der Einsatz von Drohnen stellt einen schweren Eingriff in Persönlichkeitsrechte dar, da er eine Vielzahl von Personen betrifft, die Videoübertragungen und/oder -aufzeichnungen in der Regel unbemerkt bleiben und Betroffenen des Drohneneinsatzes in der Regel nicht transparent gemacht wird, dass es sich um eine polizeiliche Maßnahme handelt. Zudem sind sämtliche datenschutzrechtliche Fragestellungen ungeklärt. Ungeklärt ist zudem, ob und unter welchen Voraussetzungen der Einsatz von Drohnen durch die Polizei eigentlich zulässig ist. Der Hamburger Senat hat – anders als andere Bundesländer – auf die Schaffung einer eigenständigen Rechtsgrundlage für den Einsatz von Polizeidrohnen verzichtet und damit viele Rechtsfragen offengelassen. Die LINKE sieht im Einsatz von Polizeidrohnen daher eine große Gefahr für die Grundrechte der Betroffenen und setzt sich für eine strenge Regulierung von polizeilichen Drohneneinsätzen, sowie die strikte Beschränkung auf bestimmte Einsatzzwecke (etwa Tatortrekonstruktionen) ein.
Frage 5: Ist ihrerseits die Videoüberwachung des öffentlichen/teilöffentlichen Raums als ein sinnvolles kriminalpräventives Instrument anzusehen? Plädieren Sie in diesem Zusammenhang für eine weitere Nutzung der technischen Möglichkeiten (automatischen Speicherung/Wiederkennung) von biometrischen Daten?
Die kriminologische Forschung kommt hinsichtlich der kriminalpräventiven Wirkung von Videoüberwachung zu sehr verhaltenen Ergebnissen und angesichts dieser sehr schwachen Effektivität, halten wir eine derart eingriffsintensive Maßnahme, die zudem noch eine Vielzahl von Menschen betrifft, für unverhältnismäßig. DIE LINKE lehnt die Videoüberwachung daher als Eingriff in die Persönlichkeitsrechte ab und fordern ein Verbot der biometrischen Gesichtserkennung und Verhaltensmusteranalysen für die Sicherheitsbehörden.
Den Pilotversuch am Hansaplatz, bei dem der öffentliche Raum mittels einer KI-basierten Software zur automatisierten Verhaltensanalyse bedeutet eine große Gefahr für die Persönlichkeitsrechte. Die Intransparenz, welche Verhaltensweisen als auffällig gelten, führt zu einem Konformitätsdruck und unbewusster Verhaltensanpassung. Datenschutzbedenken bleiben ungeklärt, und marginalisierte Gruppen könnten diskriminiert werden, da ihre typischen Verhaltensweisen fälschlich als auffällig gelten. Dies verstärkt die staatliche Kontrolle im öffentlichen Raum.
Auch den Einsatz von Gesichtserkennungssoftware lehnen wir ab, da sie tief in Grundrechte eingreift und Überwachungsstrukturen massiv ausbaut. Besonders problematisch ist, dass solche Systeme oft fehlerhaft arbeiten und vor allem Menschen marginalisierte Gruppen häufiger falsch identifizieren, was zu Diskriminierung und ungerechtfertigten Eingriffen führt. Zudem befürchten wir, dass derartige Technologie dazu genutzt werden könnten, um politische Proteste zu überwachen und soziale Bewegungen zu kontrollieren.
Frage 6: Sollten Sie sich für eine weitergehende Nutzung der technischen Möglichkeiten (automatischen Speicherung/Wiederkennung) von biometrischen Daten im Rahmen der Videoüberwachung einsetzen. In welchem Umfang sprechen Sie sich für dieses Mittel aus?
Entfällt.
Frage 7: Halten Sie die Vorratsdatenspeicherung für ein geeignetes Mittel zur Aufklärung von Straftaten? Und treten Sie dementsprechend auch für eine präventive und verdachtsunabhängige Speicherung von (Nutzer)Daten ein?
Die anlasslose Speicherung von Kommunikationsdaten aller Menschen behandelt die gesamte Bevölkerung wie potenzielle Verdächtige, was dem Prinzip der Unschuldsvermutung widerspricht. Die Vorratsdatenspeicherung ist ein massiver Eingriff in die Grundrechte, insbesondere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und ist – auch angesichts des nicht-signifikanten Beitrages zur Kriminalitätsbekämpfung – unverhältnismäßig. Stattdessen würde durch die Vorratsdatenspeicherung der Erfassung und Speicherung von sensiblen Daten ermöglicht und der Überwachung Tür und Tor geöffnet. Die gespeicherten Daten können Rückschlüsse auf das soziale und politische Verhalten von Menschen zulassen, wodurch beispielsweise Aktivist*innen, Journalist*innen oder politische Bewegungen überwacht und eingeschüchtert werden könnten. Die Vorratsdatenspeicherung ist daher nicht nur eine Gefahr für die Grundrechte, sondern auch für den demokratischen Diskurs. Die LINKE spricht sich daher entschieden gegen die Vorratsdatenspeicherung aus.
Frage 8: Plädieren Sie für eine Übernahme der polizeilichen Einsatzkosten bei Fußballspielen durch die Vereine und falls Ja, aus welchen Gründen?
Die Gewährleistung der Sicherheit ist eine öffentliche Aufgabe und sollte entsprechend aus staatlichen Mitteln finanziert werden. Die Übertragung der Kosten für Polizeieinsätze auf die Vereine und die DFL betrachten wir daher als einen Schritt hin zur Privatisierung öffentlicher Daseinsvorsorge, den wir aus grundsätzlichen Überlegungen ablehnen. Zudem sehen wir die Gefahr, dass diese Praxis als Türöffner für die generelle Abwälzung von Polizeikosten auf Veranstalter*innen, etwa bei Versammlungen, dienen könnte.
Vor diesem Hintergrund ist die Kostenübertragung für Polizeieinsätze bei Fußballspielen äußerst problematisch und wird von der LINKEN abgelehnt. Wir befürchten, dass insbesondere Vereine aus unteren Ligen finanziell überfordert werden, was ihre Existenz bedroht und die soziale und kulturelle Bedeutung des Fußballs als Breitensport schwächt. Dies könnte zu einer weiteren Kommerzialisierung des Profifußballs führen und den Zugang für einkommensschwächere Fans erschweren, da höhere Kosten oft auf Ticketpreise umgelegt werden.
Darüber hinaus haben die Vereine keinerlei Einfluss darauf, wie die Polizei die Spiele klassifiziert (z. B. als Hochrisikospiel), welche Einsatztaktiken angewendet oder wie viele Einsatzkräfte und Einsatzequipment mobilisiert werden. In der Debatte um die Kosten von Fußballspielen sollte daher auch dafür genutzt werden, die oft martialischen Polizeieinsätze an Spieltagen kritisch zu hinterfragen und für eine generelle Reduzierung der Polizeipräsenz sowie eine Abrüstung dieser Einsätze einzutreten.
Frage 1: Welche konkreten Vorschläge haben Sie zum Thema Bürokratieabbau?
Viele Institutionen und Firmen, die auf Zuschüsse und Zuwendungen angewiesen sind, erhalten lediglich Projektförderungen. Diese müssen wiederholt beantragt, abgerechnet und evaluiert werden. Wir wollen daher sinnvolle Förderungen verstetigen und künftig als institutionelle Förderungen vertraglich absichern.
Frage 2: Welche wirtschaftspolitischen Maßnahmen planen Sie, um neue Unternehmen in Hamburg anzusiedeln und Start-ups zu fördern UND welche Rahmenbedingungen für bestehende Betriebe halten Sie für ausbaufähig
Hamburg ist eine wachsende, multikulturelle Stadt. Wer nach Hamburg zugewandert ist, wer aus anderen Sprachräumen kommt, hat jedoch vom Start weg Hürden auf dem Arbeitsmarkt zu überwinden. Damit Menschen gleiche Chancen haben und Betriebe ihre offenen Stellen besser besetzen können, sollen Sprach- und Integrationskurse ausgebaut werden statt gekürzt. Wo absehbar Bundesmittel wegfallen, ist Hamburg aufgerufen - schon aus eigenem Interesse - diese Kurse aufzufangen und jedem Menschen spätestens nach drei Monaten einen wohnortnahen Sprachkurs bis zum Sprachlevel B2 anzubieten. Außerdem sollen alle hier lebenden Menschen unverzüglich auch hier arbeiten dürfen und vor Abschiebung geschützt sein.
Frage 3: Wie stehen Sie zur Schuldenbremse?
Wir lehnen die Schuldenbremse ab. Für Investitionen - und hier verwenden wir einen weitreichenden Investitionsbegriff der Ausgaben in Bildung, frühkindliche Erziehung und andere Bereiche einschließt - sollen auch dauerhaft neue Kredite aufgenommen werden dürfen. Deutschland hat viele Probleme, eine zu hohe Schuldenquote gehört nicht dazu. Unter den G7-Staaten ist Deutschland mit unter 65% Schuldenstand im Verhältnis zum BIP mit großem Abstand am geringsten verschuldet. Innerhalb Deutschlands ist Hamburg im Verhältnis zu seiner Wirtschaftskraft noch weniger verschuldet. Gleichzeitig verfällt unsere Infrastruktur, Brücken überschreiten ihre eigentliche Lebenserwartung und in der Staatsbibliothek tropft es durch das Dach. Auch im Sinne nachhaltiger Finanzen ist diese Schuldenbremse daher abzuschaffen. Insbesondere die strikten Vorgaben, wonach Nettoneuverschuldung ausgeschlossen werden soll, also der Finanzhaushalt ohne Kreditaufnahmen auszugleichen ist, entspricht keiner ökonomischen Logik und wird zurecht auch von Wirtschaftsforschungsinstituten einhellig kritisiert. Ökonomisch sinnvoller ist es, durch verstetigte Steuereinnahmen - für die Stadt Hamburg daher insbesondere eine gerechte Erbschafts- und Vermögensteuer - die laufenden Aufwendungen und den Wertverzehr beim öffentlichen Eigentum auszugleichen, so dass langfristig der Ergebnishaushalt der Stadt ausgeglichen werden kann. Wie jedes Wirtschaftsunternehmen auch sollte die Stadt in dem Maße zusätzliche Kredite aufnehmen dürfen, wie auch zusätzliche Werte entstehen.
Frage 4: Welche Sparpotenziale sehen Sie im Hamburger Haushalt?
Es gibt einige Großprojekte die vor allem dem Senatsprestige dienen oder die ökonomisch und sozial nicht nachhaltig sind, die wir ablehnen. Beispiele sind die wiederkehrende und teure Olympiabewerbung, die U5, deren Verkehrsziele mit einer Stadtbahn besser und günstiger erreichbar wären, die A26 Ost, die zwar der Bund bezahlt aber am Ende auch aus unseren Steuermitteln, die neu geplante Mega-Köhlbrandbrücke, die wir nicht bräuchten, wenn die künftigen Mega-Frachtschiffe - wenn überhaupt - einfach an unseren anderen Terminals elbabwärts anlanden. Es gibt aber auch kleinere Budgets, wie die stark aufwachsende PR-Abteilung bei Innensenator Andreas Grote, die wir ablehnen.
An anderen Stellen zeigt sich, dass es klüger wäre, einmal mehr Geld in die Hand zu nehmen als dauerhaft Geld zu bezahlen. Das gilt für unsanierte Gebäude oder auch für größere Projekte wie das Bezirksamt Hamburg Nord, das Hamburg über Jahrzehnte teuer anmietet statt selbst zu bauen. Ähnliches galt für die Finanzbehörde am Gänsemarkt. Hier gilt: Lieber kreditfinanziert Werte schaffen als dauerhaft eine stetig steigende Miete zu zahlen. Das weiß jeder Betrieb und jeder Mensch der eine Immobilie erwirbt. Das sollte die öffentliche Hand auch beherzigen.
Frage 5: Wie stehen Sie grundsätzlich zu den 360 städtischen Beteiligungen und von welchen Unternehmen würden Sie sich im Falle eines Wahlerfolgs trennen?
Die öffentlichen Beteiligungen sind ganz überwiegend eine Erfolgsgeschichte. Die formelle Privatisierung von Aufgaben in Form von GmbHs und AGs hat natürlich auch ihre Nachteile. Die politischen Gestaltungsmöglichkeiten sind indirekter und teilweise - etwa beim Bodenpersonal am Flughafen - werden verschachtelte Beteiligungsstrukturen auch dazu verwendet, das Lohngefüge nach unten zu drücken. Auf der anderen Seite haben wir dann Gehaltsexzesse in den Geschäftsführungen, wo einzelne Vorstände ein Jahreseinkommen von nahezu einer Million Euro haben oder sogar darüber - wie bei der HHLA. Das darf nicht sein und das müssen wir ändern. Weder Gehaltsexzesse noch Einkommen unterhalb des Tarifvertrags soll es weiterhin geben.
Wenn die Beteiligungsstruktur vor allem den Zweck verfolgt, dass zusätzliche Investitionen abseits der Schuldenbremse durchgeführt werden, fällt die Notwendigkeit für diese Auslagerungen weg, sobald die Schuldenbremse bei investiven Krediten entfällt. Dann können einige Bereiche in den Kernhaushalt zurück übertragen werden. Bei anderen Bereichen wie der Vielzahl an Immobiliengesellschaften oder Marketinggesellschaften, könnte man sicher Aufgaben zusammenführen. Auch braucht Hamburg nicht mehrere stadteigene Gebäudereinigungsdienste. Streng genommen brauchen wir diese gar nicht, denn sie sind ein Beispiel welche Aufgaben man im Kernhaushalt wahrnehmen sollte.
Einige Unternehmen im öffentlichen Eigentum verkürzen ihre Existenz darauf, die besseren Renditebringer zu sein. Doch öffentliche Beteiligungen sollten nie das Ziel haben, vorrangig Renditen zu erwirtschaften. Sie müssen dem öffentlichen Wohl dienen. In einigen Bereichen wie bei der SAGA oder auch den Energienetzen sollte ganz bewusst auf ein Renditeziel verzichtet werden um die Mieten in SAGA-Beständen geringer zu gestalten und alle VerbraucherInnen Hamburgs durch niedrigere Netzentgelte bei Strom, Gas und Fernwärme zu entlasten.
Frage 6: Planen Sie, angesichts der stagnierenden Bauwirtschaft, eine Senkung der Grunderwerbsteuer?
Der Erwerb der ersten selbst genutzten Wohnimmobilie, vor allem für Familien, sollte sozial gestaffelt teilweise bis ganz von der Grunderwerbsteuer befreit sein. Solange der Bundesgesetzgeber diese Möglichkeit nicht einräumt, können wir dies über eine Rückerstattung in gleicher Höhe realisieren.
Frage 7: Welche Kosten zur Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur erwarten Sie in der nächsten Legislaturperiode?
Der Verfall der Verkehrsinfrastruktur ist enorm, Brücken, Kaimauern aber auch der Nahverkehr brauchen riesengroße Investitionen. In den kommenden fünf Jahren reden wir in Hamburg über einen Milliardenbetrag in deutlich zweistelliger Höhe. Bundesweit schätzt das Deutsche Institut für Urbanistik den jährlichen Finanzbedarf alleine für den Verkehrssektor auf 53 Milliarden Euro ein. Der Umstieg auf E-Mobilität bei Bus und Bahn, die damit zusammenhängende Energieinfrastruktur und angrenzende öffentliche Investitionen bedeuten für Hamburg einen besonders hohen Anteil dieser Gesamtbedarfe.
Frage 8: Hamburg führt seit Jahren das Wohnnebenkosten-Ranking an. Mit welchen Maßnahmen möchten Sie dies ändern und abschließend: Wie würden Sie Ihre zukünftige Finanzpolitik in einem Satz beschreiben?
Wir wollen die Grundsteuer-Umlagefähigkeit abschaffen und so MieterInnen entlasten. Weitergedacht: Wenn wir eine Vermögensteuer für Multimillionäre hätten, könnten wir die Grundsteuer auch komplett abschaffen.
Ein anderer Punkt: Unsere stadteigenen Hamburger Energienetze sollen sich nicht mehr auf Rendite getrimmt werden, sondern die Höhe der Netzentgelte darauf beschränken, das Netz zu erhalten und auszubauen. Wir wollen die Erlösobergrenzen, die das Gesetz für Netzbetreiber vorsieht, also nicht ausschöpfen. Das macht Heizung und Strom günstiger.
Finanzpolitik in einem Satz:
Niedrige Einkommen sollen entlastet werden, aber sehr reiche und Vermögende zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben mehr herangezogen werden, so dass die meisten Menschen etwas mehr Geld in der Tasche haben, aber kein Mensch mehr Milliardär werden kann.
Frage 1: Die Bündelung von mehreren Anbauvereinigungen an einem Standort ("Growhubs") erleichtert Kontrollen sowie die aufgrund der Auflagen teils schwierige Standortfindung. Länder könnten dies einschränken. Beabsichtigen Sie hierzu Einschränkungen in Ihrem Bundesland und wenn ja, nach welchen Kriterien?
Nein, wir beabsichtigen keine solchen Einschränkungen bzgl. mehrerer Anbauvereinigungen an einem Standort, wir sehen hier tatsächlich Vorteile bei der Professionalität im Anbau und der Kontrolle.
Frage 2: Beabsichtigen Sie die Anzahl der Anbauvereinigungen je Kommune und Standort zu begrenzen und wenn ja, inwieweit?
Nein, solche Beschränkungen zur Anzahl von Anbauvereinigungen sind derzeit nicht vorgesehen.
Frage 3: Sichere Orte zum Cannabiskonsum sind im öffentlichen Interesse und dienen u.a. der Suchtprävention und dem Jugendschutz. Würden Sie die Ansiedlung und Etablierung solcher Orte, insbesondere in Vereinen wie Cannabis Social Clubs (nicht Anbauvereinigungen) oder der Gastronomie im urbanen Raum, unterstützen?
Ja, wir befürworten sichere Konsumorte, wenn diese in den Räumlichkeiten von Cannabis Social Clubs oder in nur für erwachsene Menschen zugänglichen Bereichen der Gastronomie liegen, in denen der Jugendschutz auch kontrolliert wird.
Frage 4: Anbau und Abgabe des Cannabis dürfen durch Anbauvereinigungen an unterschiedlichen Orten erfolgen. Abgabestellen in wohnsitznähe verstärken die Zurückdrängung des Schwarzmarkts. Inwieweit würden Sie die Ansiedlung und Etablierung von Abgabestellen im urbanen Raum unterstützen?
Die Linke befürwortet die Schaffung legaler Abgabe/Verkaufsstellen. Diese könnten bspw. in Apotheken oder extra lizenzierten Läden geschaffen werden. Besonders die Vermarktung als Abfüllung könnte auch ohne nochmalige Prüfung in der Apotheke qualitätsgesichert erfolgen.
Frage 5: Sind Sie dafür, dass die Anbau- und die Abgabestelle in unterschiedlichen Bundesländern liegen dürfen?
Ja, gerade bei den engen räumlichen Verknüpfungen zwischen unterschiedlichen Bundesländern bspw. Hamburg und Schleswig-Holstein oder Niedersachsen erscheint eine solche Regelung sinnvoll und auch möglich.
Frage 6: Befürworten Sie, dass die Abstandsmessung sich - anstatt der Verwendung der Luftlinie - ausdrücklich auf den öffentlich zugänglichen Fußweg bezieht? Z. B. durch Bebauung (geschlossene Straßenzüge, Bahnstrecken, Autobahnen etc.) oder Gewässer können die Fußwege um ein vielfaches länger sein.
Die Linke stellt das Abstandsgebot grundsätzlich infrage, da es in seiner jetzigen Form zentrale Ziele der Legalisierung konterkariert. Das starre Abstandsgebot führt de facto dazu, dass weite Teile des Stadtgebietes – wie in Hamburg – zu konsumfreien Zonen erklärt werden. Eine Bemessung anhand der tatsächlich zugänglichen Wege anstelle starrer Luftlinien-Mindestabstände wäre daher ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. So kann sichergestellt werden, dass Kinder und Jugendliche weiterhin geschützt werden, ohne dass Erwachsene durch unnötige Restriktionen vom legalen Markt ausgeschlossen werden.
Frage 7: Welche Initiativen gab es von Ihrer Fraktion in der aktuellen Legislaturperiode zum Thema Cannabis Anbauvereinigungen? Bitte listen Sie Anträge, Anfragen etc. konkret und mit Link auf, damit wir Ihre (parlamentarische) Arbeit besser einschätzen können.
Anfrage „Cannabisgesetz in der Praxis“: https://dserver.bundestag.de/btd/20/143/2014335.pdf
Gesetzesentwurf zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes – Entkriminalisierung von Cannabis: https://dserver.bundestag.de/btd/20/025/2002579.pdf
Anfrage: Anbau und Import von medizinischem Cannabis: https://dserver.bundestag.de/btd/20/044/2004460.pdf
Antrag: Differenzierter Umgang von Cannabis-Konsument*innen im Straßenverkehr https://dserver.bundestag.de/btd/20/025/2002578.pdf
Mündliche Anfrage im Bundestag zur Umsetzung der zweiten Säule https://dserver.bundestag.de/btp/20/20177.pdf#P.22908
Anfrage (22/14183): Teillegalisierung von Cannabis
Anfrage (22/12843): Was bedeutet die Kriminalisierung von Cannabis für Polizei und Justiz?
Frage 8: Sind Sie dafür, den Genehmigungsprozess entsprechend Ihrer Aufgabe gemäß den Zielen des Cannabisgesetzes (CanG) so zu gestalten, dass möglichst viele Vereine gegründet werden können?
Die Linke setzt sich dafür ein, den Genehmigungsprozess für Cannabisvereine so unbürokratisch wie möglich zu gestalten, um die Ziele des Cannabisgesetzes (CanG) effektiv zu erreichen. Das Genehmigungsverfahren für die Gründung von Vereinen muss transparent, eindeutig geregelt und frei von überflüssigen bürokratischen Hürden gestaltet sein. Wir fordern, dass Behörden die Vereine aktiv unterstützen, anstatt sie durch übermäßige Anforderungen oder Verzögerungen zu blockieren.
Frage 1: Was gedenken Sie zu tun um sicherzustellen, dass die Bearbeitung und Auszahlung von Vergütungsanträgen der Berufsbetreuer*innen schneller erfolgt, z.B. durch Ermöglichung eines automatisierten Datenabgleichs?
Die Arbeit der Berufsbetreuerinnen ist von großer Bedeutung und verdient eine angemessene Honorierung. Wir setzen uns deshalb nachdrücklich für eine schnellere Bearbeitung und Auszahlung von Vergütungsanträgen ein. Die derzeitigen Wartezeiten sind inakzeptabel, da sie sowohl die berufliche Existenz der Berufsbetreuerinnen als auch die Versorgung der betreuten Personen gefährden.
Eine automatisierte Datenübertragung, insbesondere im sensiblen Bereich der Sozialdaten, bewerten wir aus Gründen des Datenschutzes und der Datensicherheit kritisch. Aktuell fehlen einheitliche Standards für die sichere Übertragung und Verarbeitung solcher Daten.
Das Kernproblem liegt jedoch in der personellen Unterbesetzung der Gerichte. Deshalb setzen wir uns für eine deutlich bessere personelle Ausstattung, insbesondere in den Geschäftsstellen der Gerichte, ein. Nur so kann zukünftig eine zeitnahe und zuverlässige Auszahlung der Vergütung sichergestellt werden.
Frage 1: Investitionen von Pflegeeinrichtungen tragen dazu bei, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Jedoch werden die Kosten nicht in voller Höhe von Hamburg anerkannt. Wie soll die Refinanzierung der tatsächlichen Investitionskosten der Pflegeeinrichtungen sichergestellt werden?
Die Linke fordert in ihrem Antrag, dass die Stadt wieder Verantwortung für die Pflegeinfrastruktur übernimmt wie es §9 SGB XI vorsieht und den Bewohner*innen ein monatliches Pflegeinvestitionsgeld zahlt. Damit verbunden ist auch eine Transparenz darüber, was, wieviel und wofür investiert wird. Darüber besteht zurzeit keine Transparenz. Investitionskosten werden zwar den Bewohner*innen in Rechnung gestellt, aber sie haben kein Einblicks- oder Kontrollrecht.
Frage 2: Zum 01.11.2024 wurde die Fachkraftquote flexibilisiert, obwohl die Fachkraftausstattung durch das sog. Personalbemessungsverfahren gesetzlich geregelt wurde. Wie soll die Personalausstattung in Pflegeheimen zukünftig gestaltet sein um nachgefragte Betten auch wieder belegen zu können?
Die Linke sieht die Absenkung der Fachkraftquote als Antwort auf den Pflegenotstand sehr kritisch. Die Personalbemessung muss sich an den Bedarfen der Pflegebedürftigen orientieren. Das Problem ist, dass viele Pflegekräfte aufgrund von Überlastung und schlechten Arbeitsbedingungen den Beruf verlassen. Bei entsprechenden Verbesserungen könnten sich aber viele Fachkräfte eine Rückkehr in den Beruf oder eine Ausstockung ihrer Arbeitszeit vorstellen wie die Studie der Arbeitnehmerkammer Bremen ergeben hat.
Frage 3: 10 % der Ausbildungszeit zur Pflegefachkraft sind durch kaum vorhandene PraxisanleiterInnen zu begleiten. Die Praxisanleiter-Richtlinie in Hamburg verschärft dieses Problem. Auch Lehrer sind Mangelware. Welche Änderungen sind zur Steigerung der Ausbildungszahlen und PraxisanleiterInnen geplant?
Zu viele Praxisanleiter*innen sind neben ihrer Aufgabe in der Praxisanleitung noch zu oft und zu stark in die regulären Pflegeaufgaben eingebunden, das vermindert die Qualität der Ausbildung und wirkt sich negativ auf die Auszubildenden aus. Gut ausgebildete Pflegepädagog*innen sind unerlässlich für eine gute Pflegeausbildung, deswegen begrüßen wir es, dass Rot-Grün im Jahr 2023 einen Studiengang Pflegepädagogik auf den Weg gebracht hat. Neben guten Lehrkräften helfen den Auszubildenden auch eine gute Vorbereitung auf die Ausbildung, sowie begleitende Hilfen, um die Ausbildungsziele zu erreichen. Damit mehr Menschen eine Ausbildung in der Pflege machen können, muss auch günstiger Wohnraum für Auszubildende entstehen (siehe Wahlprüfstein 4).
Frage 4: Die Anwerbung und Anerkennung von ausländischen Pflegekräften sind aufwändig und bürokratisch. Die Einführung einer „Kompetenzvermutung“, würde für die notwendige Entlastung sorgen. Zudem fehlt Wohnraum. Wie soll das Anerkennungsverfahren beschleunigt werden und wo sollen die Personen unterkommen?
Grundsätzlich sehen wir die Anwerbungen von ausländischen Pflegekräften nicht unkritisch. Andere, in der Regel ärmere Länder investieren in die Ausbildung von Pflegekräften und die abgeworbenen Pflegekräfte gehen den Heimatländern verloren. Pflegeanbieter in Deutschland wenden große Summen auf, um ausländische Pflegekräfte anzuwerben, statt das Geld in die Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu stecken und so Arbeitskräfte zu halten oder zur Rückkehr zu bewegen oder ausländische Menschen, die schon in Deutschland leben, vorzubereiten und zu unterstützen, damit sie eine Ausbildung beginnen und erfolgreich abschließen können. Selbstverständlich sollen sich internationale Pflegekräfte für eine Arbeit in Deutschland entscheiden können. Wichtig hierbei ist, dass es sich um faire Anwerbe- und Arbeitsbedingungen handelt. Die Linke zeigt in ihrem Wahlprogramm wie wir in Hamburg mehr Wohnungen und vor allem günstigere Wohnungen bekommen können, u.a. durch Einführung eines Mietendeckels und den Neubau von Sozialwohnungen besonders durch die Stadt. Solch eine Wohnungspolitik kommt auch neu eingewanderten Pflegekräften zugute. Einer Kompetenzvermutung bei ausländischen Gesundheitsfachkräften mit mind. 3jähriger Ausbildung oder Studium und adäquaten Sprachkenntnissen stehen wir aufgeschlossen gegenüber. Auch ermöglicht es den neu eingewanderten Fachkräften von Anfang an eine angemessene Bezahlung, statt über lange Zeit nur als Hilfskraft entlohnt zu werden.
Frage 5: Eine Umfrage bei bpa-Mitgliedern erbrachte 2023 das Ergebnis, dass die Stadt Hamburg bei Pflegeeinrichtungen fast 5 mio. € Schulden hat. Ferner sind die Bewilligungszeiten von (notwendigen) Leistungen enorm angestiegen. Wie soll die Leistungsfähigkeit der Sozialämter in Hamburg gesteigert werden?
Auch die gemeinnützigen Pflegeeinrichtungen leiden darunter, dass die Grundsicherungsämter oft erst Monate nach der Aufnahme eines Pflegebedürftigen zahlen, z.T. auch weil die Klärung von Ansprüchen (gibt es zahlungspflichtige Angehörige? Gibt es verwertbares Vermögen oder bestehen doch Versicherungsansprüche?) lange Zeit in Anspruch nimmt. Zudem sind die Grundsicherungsämter oft kaum telefonisch erreichbar, so dass eine unhaltbare Situation entsteht. Die Linke fordert in ihrem Antrag, das Personal in den Grundsicherungsämter um mindestens ein Drittel aufzustocken und durch Entbürokratisierung zu entlasten, indem der Bewilligungszeitraum verlängert wird.
Zu denken wäre auch daran, dass die Grundsicherungsämter bei komplizierten Fällen in Vorleistung gehen und etwaige Ansprüche nachwirkend eintreiben.
Frage 6: Die Verkehrssituation in Hamburg bleibt herausfordernd. Das gilt auch für ambulante Pflegedienste, für die nicht immer eine Tour mit dem Fahrrad möglich ist. Wie sollen Pflegedienste in die Lage versetzt werden rechtzeitig die Versorgung bei ihren Pflegekunden sicherstellen zu können?
Die Linke spricht sich aus für die Einrichtung von Serviceparkplätzen, auf denen kurzzeitig Pflegedienste, aber auch Hebammen oder Handwerker*innen parken dürfen, um zu ihren Kund*innen zu kommen.
Frage 7: Die Kosten für notwendige Pflege steigen spürbar. Pflegebedürftige werden gleichzeitig mit versicherungsfremden Kosten belastet und ferner mit Ausbildungskosten für die Pflegefach- und -hilfskräfte. Wie wird sichergestellt, dass Pflegebedürftige sich die Pflege leisten können, die sie brauchen?
Die Linke tritt ein für eine solidarische Kranken- und Pflegevollversicherung, sowie für eine gemeinnützige Pflege, denn eine menschenwürdige Pflege kann und darf nicht auf Profit ausgerichtet sein. Die private Kranken- und Pflegeversicherung wird auf Zusatzleistungen beschränkt und alle, auch Gutverdiener*innen, Beamte und Politiker*innen zahlen den gleichen Prozentsatz ihres Einkommens (Löhne, Gehälter, Kapital-, Miet- und Pachterträge) in die Solidarische Krankenversicherung ein, die Beitragsbemessungsgrenze wird aufgehoben. Für alle mit einem Bruttoeinkommen bis 6.200 Euro können so die Beiträge sogar gesenkt werden. Schritte hin zu einer solidarischen Pflegevollversicherung hat die Linke schon vor 5 Jahren im Bundestag beantragt.
Frage 8: 2023 gaben 70 % der Pflegeeinrichtungen an, dass sie in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind. In Hamburg mussten 2024 drei Pflegeeinrichtungen und viele Pflegedienste schließen. Wie soll die Wirtschaftlichkeit von Pflegeeinrichtungen gefördert werden, um weitere Schließungen zu verhindern?
In einem System, in dem Unternehmen mit der Pflege Gewinne erwirtschaften können, ist es angelegt, dass sie auch Verluste erwirtschaften können. Deshalb tritt die Linke ein für eine grundlegende Umstellung der Pflegefinanzierung. Weg von einer gewinnorientierten Gesundheitsversorgung hin zu einer gemeinnützigen Gesundheitsversorgung verbunden mit einer Reform der Kranken- und Pflegeversicherung zu einer solidarischen Beschäftigtenversicherung (siehe Wahlprüfstein 7)
Frage 1: Die berufspolitische Problematik der selbständigen Buchhalter und Bilanzbuchhalter ist uns bekannt.
Im politischen Alltag in Hamburg haben wir mit dieser Problematik bisher keine Berührungspunkte gehabt und haben ihre Wahlprüfsteine als Anlass genommen, uns mit der Problematik, vor denen selbstständige (Bilanz-)Buchhalter*innen stehen, zu befassen. Auf bundespolitischer Ebene indes haben wir natürlich diverse Berührungspunkte mit dem Steuerberatungsgesetz.
Frage 2: Die Befugnisse selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter, die im §6 Nr. 4 Steuerberatungsgesetz geregelt sind, sollten in der Praxis angepasst werden. Erlaubt werden sollte
a) Die Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung
b) Die Einrichtung der Buchhaltung
Nach §8 Abs. 4 Steuerberatungsgesetz dürfen sich selbständige Buchhalter und Bilanzbuchhalter auch als solche bezeichnen. Sind Sie dafür, dass selbständige (Bilanz-)Buchhalter mit dem Begriff "Buchhaltung" auch werben dürfen, ohne die ihnen erlaubten Tätigkeiten im Einzelnen aufzählen zu müssen?
a) Um die berufspolitische Situation selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter zu verbessern, setzen wir uns für folgende Änderungen ein.
b) Aus folgenden Gründen sind wir gegen Änderungen der aktuellen berufsrechtlichen Situation für selbständige Buchhalter und Bilanzbuchhalter.
Wird die europäische Kommission zur Deregulierung des Steuerberatungsgesetzes von Ihrer Partei unterstützt?
Wir möchten die Fragen in Einem beantworten:
Grundsätzlich sieht DIE LINKE den Steuerberatungsmarkt im Spannungsfeld zwischen ausreichender Qualität des Beratungsangebots (Verbraucher- / Vertrauensschutz) und der Gefahr einer ständischen Monopolisierung. Insoweit ist eine Öffnung des Marktes für Steuerberatungsleistungen eine Gratwanderung, da Qualitätssicherung und Marktöffnung in Widerspruch treten könnten. Einerseits sind die beruflichen Herausforderungen für die auf dem Gebiet der Steuerberatung Tätigen aufgrund der Komplexität und Variabilität der steuerlichen Gesetzgebung außerordentlich hoch. Im Sinne hoher Qualitätsstandards sollte daher das Anforderungsprofil an Steuerberater*innen nicht verwässert werden. Andererseits muss aus unserer Sicht nicht jegliche Hilfe in Steuersachen unbedingt ausschließlich durch Steuerberater*innen erbracht werden. Wir sehen durchaus noch Nachfragepotenziale für ein differenziertes Angebot von Hilfen in Steuersachen und können uns daher eine inhaltlich wie sachlich beschränkte Marktöffnung vorstellen. In diesem Sinne würden wir eine begrenzte Öffnung des Marktes für die geprüften Buchhalter*innen, Steuerfachwirte / Steuerfachwirtinnen und Lohnsteuerhilfevereine begrüßen – unter der Voraussetzung des Nachweises entsprechender Qualifikationen (z. B. Zusatzprüfung). Unter dieser Voraussetzung können wir uns auch die Zuarbeit von (Bilanz)-Buchhalter*innen in den Bereichen Umsatzsteuervoranmeldung und Einrichtung der Buchhaltung vorstellen und stehen auch einer werbenden Darstellung durch (Bilanz)-Buchhalter*innen positiv gegenüber.
Frage 1: Befürworten Sie weitere Windenergieanlagenstandorte in Hamburg sowohl im Hafen als auch im Außengebiet der Bezirke sowie in Gewerbe- und Industriegebieten und wie bewerten Sie die Mitte September von der BSW und der BUKEA vorgeschlagenen neuen „Windenergiegebiete“?
Ja. Wir glauben, dass in Hamburg Platz für einen Zubau, bzw. ein konsequentes Repowering ist. Die im September vorgeschlagenen Flächen von der BSW und der BUKEA sind unserer Ansicht für diesen Zweck weitgehend ungeeignet. Es handelt sich um eine Verhinderungsplanung, die lediglich den gesetzlichen Anforderungen entspricht, aber unbrauchbar ist, wenn Windenergie in Hamburg ausgebaut werden soll.
Frage 2: Unterstützen Sie das Anliegen des amtierenden Hamburger Senats, das Flächenziel von 0,5 Prozent bereits Ende 2027 zu erreichen?
Grundsätzlich begrüßen wir eine frühestmögliche Klarheit bezüglich der Ausweisung der Eignungsgebiete. Angesichts der Planungs- und Genehmigungszeiträume gibt es hier die Möglichkeit früher in die Umsetzung kommen zu können. Das darf aber nicht auf Kosten der Beteiligung an dem Verfahren passieren.
Frage 3: Für einen schnellen Ausbau braucht es auch schnelle Genehmigungsverfahren. In welcher Form unterstützt Ihre Partei diese Notwendigkeit?
Die Genehmigungsverfahren innerhalb der Behörden sind eindeutig zu lang und müssen beschleunigt werden. Hier bieten sich in Bezug auf Standardisierung und Digitalisierung nach unserer Auffassung erhebliche Potentiale. Insbesondere das Ping-Pong-Spiel zwischen Behörde und Antragsteller muss verhindert werden. Die Beteiligungsmechanismen im Rahmen der Genehmigungsverfahren möchten wir erhalten. Sie sind ein wichtiger Baustein zur Akzeptanz Erneuerbarer Energien und unseres Erachtens nicht die Ursache für die Länge der Verfahren.
Frage 4: In den bereits ausgewiesenen und in den neuen Gebieten sollte auch der Bau von Solarfreiflächenanlagen möglich sein, um die Stromproduktion zu erhöhen und zu verstetigen. Hierfür sind entsprechende Bebauungspläne erforderlich. Wie steht Ihre Partei dazu und wie wollen Sie diese ggf. umsetzen?
Wir begrüßen grundsätzlich die Nutzung der ausgewiesenen Flächen auch für den Bau von Solarfreiflächenanlagen. Da dies vor allem knappe Flächen der Landwirtschaft betrifft, wollen wir eine duale Nutzung als Agri-PV-Flächen sicherstellen. Dazu erwarten wir ein positives Ergebnis von entsprechenden Pilotprojekten, z.B. auch am Kompetenzzentrum Gartenbau.
Frage 5: Erneuerbare Energien werden zukünftig nicht nur für die Stromversorgung benötigt, sondern auch für die Sektorenkopplung. Neben der Elektromobilität betrifft dies auch die Wärmewende und die Wasserstofferzeugung. Unterstützen Sie entsprechende Projekte und die dafür erforderliche Strombereitstellung?
In beiden Bereichen begrüßen wir die Nutzung grünen Stroms, um die Wärmwende und die Wasserstoffproduktion zu unterstützen. Wir betonen in diesem Zusammenhang aber auch, dass wir eine deutliche Effizienzsteigerung der eingesetzten Energie brauchen, denn die auf dem Tisch liegenden Zahlen zum Energiebedarf und die der geplanten Kapazitäten laufen weit auseinander.
Frage 6: Ab 2027 wird ab der ersten Stunde negativer Strompreise keine Vergütung mehr bezahlt (§ 51 EEG). Dadurch ist die Wirtschaftlichkeit neuer Projekte stark gefährdet. Hier bedarf es dringend einer Änderung des Strommarktdesigns und einer Umstellung des EEG auf ein Mengenmodell. Wie stehen Sie dazu?
Auch aufgrund des schleppenden Netzausbaus sehen wir ebenfalls die Notwendigkeit, schrittweise eine Standortkomponente in das EEG zu integrieren, um netzdienliche Investitionen stärker anzureizen. Dies wird im Grundsatz mit § 51 EEG adressiert. Allerdings könnte der Umfang negativer Strompreise künftig zunehmen, was die Wirtschaftlichkeit von Anlagen gefährden könnte. Die nicht vergüteten Strommengen sollten darum entsprechend einem Marktmengenmodell nach dem Ende der bislang 20-jährigen Vergütungszeit hinten angehängt und vergütet werden. Der Zinseffekt würde weiterhin eine gewisse Lenkungswirkung entfalten.
Frage 7: Was halten Sie von verbindlichen Beteiligungsmodellen in Hamburg und welche Modelle favorisieren Sie ggf.?
Die Linke favorisiert eine solide und verbindliche finanzielle Beteiligung von Standortkommunen. Die derzeitigen Regelungen im EEG sind zu schwach, um dauerhaft die Akzeptanz der Bevölkerung zu gewährleisten.
Unser Vorschlag: Kommunen bekommen einen staatlichen Bonus von 25.000 Euro pro Megawatt gebauten Windrad oder gebauter PV-Großflächenanlage direkt in die Gemeindekasse, sowohl für Bestands- als auch für Neuanlagen oder Repowering. Das Geld muss in Hamburg dann den betroffenen Bezirken zur Verfügung gestellt werden. So profitiert die lokale Bevölkerung direkt vom Ausbau der Erneuerbaren Energien. Zusätzlich wollen wir die im Erneuerbaren-Energie-Gesetz als Kann-Bestimmung festgelegten Zahlungen von Betreibern von Wind- und Solaranlagen an Standortkommunen verpflichtend machen, auf Bestandsanlagen ausdehnen und von 0,2 Cent auf 0,5 Cent je kWh eingespeiste Strommenge erhöhen.
Frage 8: Das Pumpspeicherkraftwerk in Geesthacht ist direkt über eine 110 KV Stromleitung mit den Hamburger Windparks in Altengamme und Curslack verbunden. Was tun Sie damit das von Vattenfall betriebene PSW in Zukunft wieder genutzt wird damit z.B. WEA bei negativen Preisen nicht abgeregelt werden müssen?
Das Pumpspeicherkraftwerk stellt einen wichtigen Zwischenspeicher für grünen Strom dar und ist schon heute verfügbar. Wir haben den Versuch Hamburgs begrüßt das Pumpspeicherwerk von Vattenfall zu kaufen. Leider sind die Verhandlungen vor mehreren Jahren von Vattenfall eingefroren worden. Wir setzen uns für einen Neustart der Verhandlungen ein und setzen auf ein mit der schleswig-holsteinischen Landesregierung abgestimmtes Vorgehen.
Frage 1: Um wieviel Euro würden Sie die jährliche Infrastrukturförderung für private Musikbühnen (bis 1.000 Personenkapazität) von bislang 350.000 € erhöhen? Würden Sie zudem einer Implementierung einer strukturellen Steigerung von jährlich +1,5% zustimmen?
DIE LINKE spricht sich für den Ausbau der Infrastrukturförderung der Hamburger Livemusik-Szene aus und setzt sich dafür ein, einen festen Haushaltstitel für den Live Concert account (LCA+) einzurichten. Ein momentaner Umfang von 6250 Euro pro bewilligte*n Antragsteleller*in (das entspricht einer Förderung von 66 Euro pro Konzert) muss deutlich erhöht werden. Mit einer höheren Infrastrukturförderung könnten auch mehr Clubs berücksichtigt werden. Wir fordern eine Erhöhung von weiteren 1.650.000 Euro. Der Implementierung einer strukturellen Steigerung von jährlich mind. 1.5% stimmen wir zu.
Frage 2: Wie stehen Sie einer Einrichtung eines jährlichen Investitionstopfs für Schallschutz- und Energieeffizienzmaßnahmen gegenüber? Wie groß (EUR) sollte dieser Topf ausfallen und welche Möglichkeiten für eine niedrigschwellige Förderrichtlinie nach Berliner Vorbild des Schallschutzfonds sehen Sie?
Das Berliner Vorbild ist ein gutes Beispiel für ein niederschwelliges Antragsverfahren im Bereich Schallschutzvorhaben. Gefördert werden bauliche Maßnahmen im Innen- und Außenbereich der Club und innovative Konzepte sowie für Lärmschutzgutachten bei einem durchschnittlichen Zuschuss von 50.000 Euro. In Hamburg brauchen wir dringend eine veränderte personelle und strukturelle Ausstattung, die ein niederschwelliges und im Vergleich zum heutigen Zeitpunkt vereinfachtes Verfahren ermöglicht. Es darf nicht sein, dass Clubs in Vorkasse gehen müssen. Die Förderung muss ab Leistungsphase 1 gelten.
Frage 3: Werden Sie Förderprogramme für Awareness-Arbeit (z.B. Schulung von Personal, Schutzmaßnahmen, (pers.) Sicherheit bei Großveranstaltungen, Awareness im öff. Raum, Inklusion, Barrierefreiheit (sichtbare u. unsichtbare Behinderungen, Altersdiskriminierung), etc.) aufsetzen und wenn Ja, in welcher Höhe?
Diskriminierendes oder grenzüberschreitendes Verhalten ist mit den Prinzipien der Partei DIE LINKE nicht vereinbar. Gerade das Nachtleben ist anfällig für grenzüberschreitendes Verhalten. Deshalb braucht es eine Fortsetzung des Awarenessprogramms to be aware, das Erkenntnisse impulsgebend für die Weiterarbeit aufnimmt und strukturelle Mängel bezüglich der Umsetzung von diskriminierungsfreien Räumen aufgreift. Die jetzige Förderhöhe muss sich in den nächsten Jahren verstetigen und um eine bedarfsgerechte Summe, die sich aus der Evaluation des jetzigen Förderprogramms ergibt, ergänzt werden.
Frage 4: Wie würden Sie konkret dafür eintreten, dass für die Hamburger Musikclubs konstant verfügbare Open Air Fläche/n in den Monaten Mai bis Oktober zur kollektiven Selbstverwaltung gefunden und langfristig nutzbar überlassen wird?
Fehlende Open Air Flächen bilden ein wesentliches Problem in kulturpolitischen Fragestellungen unserer Stadt. Die LINKE sieht es als wichtige Aufgabe des Senates, in Selbstverwaltung von engagierten Initiativen und Verbänden zu investieren, die personelle und strukturelle Aufgaben in der kulturellen Flächensuche und hier im spezifischen Fall Open Air Flächen übernimmt. Dem Club Kombinat sollen für vorbereitende Maßnahmen der Freiluftveranstaltungsflächen für kollektive Nutzungen einen Personalkostenanteil von jährlich 63.000 Euro bereitgestellt werden.
Frage 5: Würden Sie als Instrument für eine kulturelle Stadtentwicklung die Einflussnahme der Behörde für Kultur und Medien auf die Sprinkenhof erhöhen? Wenn ja, wie stellen Sie sicher, dass nicht alleinig die Finanzbehörde (LIG) über Kulturflächen entscheiden kann?
Für die kulturelle Stadtentwicklung braucht es in erster Linie Kontinuität und langfristige Planung für ein Raumprogramm, das deutlich mehr und bezahlbare kulturelle Flächen vorsieht für unsere Stadt. Leider gibt es an diversen Stellen negative Erfahrungen mit der Sprinkenhof und das besonders bei kulturellen Gebäuden. Die Stärkung der „Kunden“ von Sprinkenhof durch die ISZ in der Finanzbehörde reicht da bei weitem nicht aus. Eine höhere Einflussahme der BKM auf die Sprinkenhof begrüßen wir daher grundsätzlich. Der Kulturbehörde muss bei kulturellen Räumen im Aufsichtsrat und der Gesellschafterversammlung von Sprinkenhof vertreten sein.
Frage 6: Nachdem bislang eine Mehrheit für die Bereiche Klassik, Neue Musik und Jazz existierte, fordern wir eine Reform des Musikstadtfonds, in dem für mind. die nächsten Jahre die Jury-Besetzung mit Mehrheiten für Popularmusik besetzt wird. Würden Sie diese Reform in Koalitionsverhandlungen vertreten?
Wir unterstützen kräftig einen Mehrbedarf an Konzertförderungen im Bereich Popularmusik und fordern bei der Auswahl der Jurybesetzung ein Augenmerk eine ausgeglichene Expertise für die einzelnen Musikgenres. Der Musikstadtfonds ist mit zu wenig Mittel ausgestattet, um sowohl Klassik, neue Musik, Jazz und Popmusik zu fordern und sollte deutlich erhöht werden, um allen unterschiedlichen Genres gerecht zu werden und eine vielfältige Musikstadt Hamburg abzubilden.
Frage 7: Es bedarf einer Kraftanstrengung für mehr verfügbare Flächen und Vereinfachungen für Anmeldungen und Durchführungen für nicht kommerzielle, spontane Freiluftpartys (Free Open Airs). Was sind ihre Instrumente, um diese Anforderungen zu erfüllen?
Hamburgs Subkultur lebt von spontanen, nicht kommerziellen Freiluftpartys und sind eine große Bereicherung für eine lebendige Stadt und im gerade im Sommer nicht weg zu denken. Wir brauchen ein Konzept, das die Durchführung solche Open Airs ermöglicht. Freiluftpartys sollen gefördert werden und mit sehr unaufwändigen bürokratischen Verfahren organisiert und angemeldet werden können. Wir brauchen mehr potentielle Räume. Dafür sollte auch Teile des Hafens genutzt werden können.
Frage 8: Der Bund gewährt den Ländern inzwischen das Recht zur Aufsetzung einer Landesverordnung über die Durchführung von Modellvorhaben zu Substanzanalysen (Drug-Checking). Würden Sie sich in Koalitionsverhandlungen dafür einsetzen, dass Hamburg seine Landesverordnung dahingehend anpasst? Wenn ja, wie?
DIE LINKE ist davon überzeugt, dass ein Teil schwerwiegender psychischer Notfälle, Unfälle und Todesfälle durch Drug-Checking vermieden werden könnte und setzt sich für eine progressive Drogenpolitik ein. Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern zeigten, dass ein kostenloses Drug-Checking nicht nur der Schadensreduzierung diene sondern auch dafür sorgen, dass Konsument*innen würden mehr Informationen bezüglich des Wirkstoffgehalts und weiteren Inhaltsstoffen erhalten. Studien haben erwiesen, dass der Drug_Cheking nicht konsumfördernd wirke, sondern zum vorsichtigeren Konsum beitrage. Wir haben bereits einen Antrag zu Drug-Checking in die Hamburgische Bürgerschaft eingebracht und darin eine entsprechende Rechtsverordnung zur Durchführung eines stationären und/oder mobilen Angebots zum Drug-Checking in Hamburg im Sinne des § 10b BtMG gefordert. Der Antrag wurde von Rot-Grün abgelehnt.
Frage 1: Warum sollten Tarifbeschäftige und Beamtinnen und Beamte (inkl. der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger) ihre Partei wählen?
Als Linke ist es Teil unserer DNA, dass wir an der Seite der Gewerkschaften und Tarifbeschäftigen stehen. Wertschätzung, gute Arbeit und faire Bezahlung sind für uns essentielle Themen. Selbstverständlich setzen wir uns regelmäßig für die konsequente Einhaltung und Verbesserung der Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst ein.
Frage 2: Der hamburgische öffentliche Dienst hat derzeit rund 4.700 offene Stellen. Nennen Sie uns bitte 5 konkrete Maßnahmen, mit denen ihre Partei die Attraktivität des hamburgischen öffentliche Dienstes steigern möchte (Maßnahmen für die Personalbindung und die Personalgewinnung erwünscht).
- Metropolzuschlag („Hamburg Zulage“) von 400€ im Monat
- Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich
- Entlastung durch auskömmliche Stellenplanung und auch tatsächliche Besetzung der Stellen
- Stärkung der Mitbestimmung durch die Beschäftigten in Betriebs- und Personalräten
- gezielte Nachwuchsförderung und -werbung, um junge Menschen für den öffentlichen Dienst zu begeistern
Frage 3: Zurzeit liegen über 8.200 Klagen auf amtsangemessene Alimentation beim VG Hamburg. Das VG Hamburg hat die Alimentation für die Jahre 2011 bis 2021/2022 als zu niedrig bewertet. Wollen Sie dieses Problem gemeinsam mit den Gewerkschaften zu lösen, auch um den Rechtsfrieden wieder herzustellen?
Damit haben wir uns in Hamburg nicht abschließend befasst.
Frage 4: Seit 2011 gibt es die politische Garantieerklärung des jeweiligen Bürgermeisters, dass die Tarifergebnisse auch auf den Beamtenbereich zeit- und inhaltsgleich übertragen werden. Würde sich ihre Partei für eine solche Garantieerklärung für die kommende Legislaturperiode ab März 2025 einsetzen?
Natürlich halten auch wir eine solche Garantieerklärung für sinnvoll und angebracht.
Frage 5: Da im Sommer 2025 die Tarifverhandlungen für Zulagen für „bürgernahe Dienstleistungen im TV-L“ für die Beschäftigten der FHH beginnen, möchten wir von ihrer Partei gerne wissen, für welche „bürgernahen Dienstleistungen“ diese Zulagen aus Sicht ihrer Partei dann verhandelt werden sollen?
Die Zulage sollte nicht nur für die Bezirke gelten. Hamburg Service, Amt für Migration, KFZ-Zulassungsstellen?
Frage 6: Die Kolleginnen und Kollegen des hamburgischen öffentlichen Dienstes warten seit Jahren vergeblich auf einen Fahrtkostenzuschuss der FHH. Wird sich ihre Partei in der nächsten Legislaturperiode dafür einsetzen, dass die Kolleginnen und Kollegen diesen Zuschuss endlich erhalten?
Ja, wir setzen uns klar für die Einführung eines Fahrtkostenzuschusses für die Beschäftigten des hamburgischen Öffentlichen Dienstes ein. Dieser Zuschuss ist längst überfällig, denn er sorgt für finanzielle Entlastung, fördert umweltfreundliche Mobilität und stärkt Hamburgs Attraktivität als Arbeitgeber. Gerade in Zeiten steigender Kosten ist es wichtig, die Beschäftigten zu unterstützen und ihre wertvolle Arbeit für die Stadt anzuerkennen. Wir fordern eine unbürokratische Umsetzung, die allen zugutekommt, und sehen den Zuschuss als klares Zeichen der Wertschätzung und Gerechtigkeit. Hamburg darf hier nicht länger hinterherhinken.
Frage 7: Welche Schwerpunkte wollen Sie bei der Digitalisierung und dem Bürokratieabbau im hamburgischen öffentlichen Dienst setzen? Wie wollen Sie KI zukünftig im hamburgischen öffentlichen Dienst nutzen?
Wir setzen auf eine bürgernahe und moderne Verwaltung, die durch digitale Lösungen einfacher und effizienter wird. Dazu gehören mehr Online-Angebote, vereinfachte Antragsverfahren und die Abschaffung veralteter Insellösungen. Die Beschäftigten müssen durch moderne IT-Systeme und funktionierende Schnittstellen entlastet werden, während unnötige Bürokratie konsequent abgebaut wird. Dabei binden wir die Erfahrungen der Mitarbeitenden aktiv ein und legen großen Wert auf Datenschutz sowie digitale Souveränität durch offene und unabhängige Technologien.
Künstliche Intelligenz kann Routineaufgaben automatisieren, die Servicequalität für Bürger:innen verbessern und Beschäftigte spürbar entlasten – beispielsweise durch Chatbots, automatisierte Datenanalysen oder optimierte Planungsprozesse. Dabei muss der Einsatz von KI verantwortungsvoll, transparent und stets ergänzend erfolgen, ohne menschliche Entscheidungen zu ersetzen. KI soll helfen, effizienter zu arbeiten und Ressourcen gezielter einzusetzen, immer unter Wahrung ethischer Standards und Mitbestimmung der Beschäftigten.
Frage 8: Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst nimmt immer weiter zu. Welche konkreten Maßnahmen schlägt ihre Partei vor, um Beschäftigte des hamburgischen öffentlichen Dienstes besser gegen Gewalt zu schützen?
Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst ist ein alarmierendes Problem, das wir als Gesellschaft nicht tolerieren dürfen. Gerade die Menschen, die täglich für das Funktionieren unserer Stadt sorgen, verdienen Schutz, Respekt und sichere Arbeitsbedingungen.
Zunächst sind verlässliche Zahlen über die Häufigkeit und Art von Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst nötig, um die Dimension und Ausprägung dieses Phänomens genau beurteilen zu können. Die Beschäftigten sollten regelmäßige Schulungen und Deeskalationstrainings erhalten, um in gefährlichen Situationen besser vorbereitet und handlungsfähig zu sein. Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst ist häufig auch ein Ausdruck tiefer sozialer Spannungen. Daher fordern wir präventive Maßnahmen wie den Ausbau von Jugend- und Sozialarbeit, die Förderung von Gemeinwesenprojekten und die Stärkung des sozialen Zusammenhalts in benachteiligten Stadtteilen. Für Betroffene muss ein niedrigschwelliger Zugang zu psychosozialer Unterstützung gewährleistet werden, um sie nach solchen belastenden Erfahrungen schnell und effektiv zu unterstützen.
Frage 1: Laut DSchG soll die FHH sich für die Verbreitung des Wissens über Denkmäler in der Öffentlichkeit einsetzen. Sinnvoll wäre der Aufbau einer öffentlichen Datenbank wie dem „Denkmalatlas Niedersachsen“. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass hierfür mind. zwei Projektstellen eingerichtet werden?
Ja. Die Verbreitung des Wissens über Denkmäler ist wichtig, um den Wert des kulturellen Erbes und den Denkmalgedanken in der Öffentlichkeit zu vermitteln. Insbesondere für unbequeme Denkmäler wie Bunker oder solche, die noch nicht lange unter Denkmalschutz stehen. In einem „Denkmalatlas Hamburg“ kann über die Geschichte der Objekte informiert werden und über die Gründe, warum ihre Erhaltung im öffentlichen Interesse ist. Die Grundlage für so einen Atlas kann das Geoportal Hamburg sein, in dem die Denkmäler bereits kartiert sind und schon ein paar Infos dazu zu finden sind. Um das Projekt bekannt zu machen und junge Menschen zu erreichen, sollte es wie beim Vorbild in Niedersachsen mit einem Kanal in den Sozialen Medien vertreten sein.
Frage 2: Das Bildarchiv der FHH dokumentiert mehr als 150 Jahre Stadtgeschichte und besitzt großes Vermittlungspotential, ist im Staatsarchiv aber nur sehr eingeschränkt zugänglich. Soll das Bildarchiv endlich einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht und vermittelt werden, und wenn ja, wie?
Ja. Auch hier ist Digitalisierung das Zauberwort. So wird die Recherche erleichtert und es muss nicht erst ein Termin mit dem Staatsarchiv ausgemacht, nach Wandsbek gefahren und dort durch einen Haufen Archivalien gewühlt werden. Mit der Digitalisierung werden die Dokumente nicht nur leichter zugänglich gemacht, sondern auch für zukünftige Generationen gesichert. Das Museum für Kunst und Gewerbe und einige Geschichtswerkstätten haben es mit dem Digitalisierungsprojekt in Zusammenarbeit mit „Digicult“ vorgemacht. Diese Bestände sollten mit denen von Bildarchiv und anderen von Staatsarchiv sowie der Staats- und Universitätsbibliothek in einem digitalen Regionalportal zusammen zugänglich gemacht werden.
Frage 3: Derzeit gibt es in Hamburgs Hochschulen keinen Lehrstuhl für Denkmalschutz und Denkmalpflege, mit entsprechenden Negativ-Folgen für historische Baukultur. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass das Thema in der Hochschullandschaft verankert wird, z.B. mit einer Professur für Denkmalschutz an der HCU?
Ja. Neben Geschichte und Theorie von Architektur und Städtebau sollten an der HafenCity Universität (HCU) zukünftig auch Denkmalschutz und Denkmalpflege Thema in der Ausbildung von Architekt*innen und Stadtplaner*innen sein und ein entsprechender Lehrstuhl eingerichtet werden. Dieser kann gemäß dem Anspruch des transdisziplinären Lernens der HCU mit dem kunstgeschichtlichen Seminar an der Uni Hamburg verknüpft sein.
Frage 4: Aktuell erfahren Bürger:innen von Denkmal-Abrissen erst, wenn alle Entscheidungen schon getroffen sind. Wie bei der Sternbrücke werden so schlechte Planungen zu spät kritisch überprüft. Werden Sie sich für eine frühere öffentliche Information / Beteiligung bei Abrissen einsetzen, und wenn ja, wie?
Ja. Die Linke Hamburg setzt sich für mehr Transparenz und Beteiligung der Bürger*innen ein. Ausschusssitzungen sollten grundsätzlich öffentlich stattfinden, um Abriss- und Bauvorhaben nicht nur unter parlamentarische, sondern auch unter gesellschaftliche Kontrolle zu stellen. Außerdem braucht es bei umstrittenen Projekten einen anderen Weg zu grundlegenden Entscheidungen. Zum Beispiel durch für den Senat verbindliche Bürgerentscheide oder die Umsetzung von Bezirksentscheiden. Das würde unsere Demokratie wieder stärken und verlorenes Vertrauen zurückgewinnen.
Frage 5: Die FHH stellt weder Geld noch Personal für bürgerschaftliches Engagement in der Denkmalpflege zur Verfügung. Werden Sie sich für einen Engagement-Fördertopf von mind. 100.000 EUR/Jahr wie in Berlin einsetzen? (vgl.: https://www.berlin.de/landesdenkmalamt/aktivitaeten/buergerschaftliches-engagement/ )
Ja. Die finanzielle Förderung von Initiativen, Vereinen und Stiftungen in den Bereichen Denkmalschutz und Stadterhaltung wurde 2018 in Berlin von dem linken Kultursenator Klaus Lederer eingeführt. Mit diesem Fördertopf wird die amtliche Denkmalpflege vor allem bei der Vermittlung des Wissens über Denkmäler und des Denkmalgedankens unterstützt. Ob es dieses Programm auch in Zukunft in Berlin geben wird, ist fraglich. So will der schwarz-grüne Senat (CDU und SPD) im nächsten Haushalt allein im Kulturbereich 130 Mio. Euro einsparen.
Frage 6: Der Denkmalrat ist ein unabhängiges Sachverständigengremium, das die Behörde in Denkmalfragen berät. Der Rat arbeitet ehrenamtlich und verfügt über kein Budget, um bei strittigen Fragen Gutachten einzuholen. Werden Sie sich für eine finanz. Ausstattung des Denkmalrates einsetzen, und wenn ja, wie?
Ja. Der Denkmalrat ist ein wichtiges Gremium und muss für strittige Fälle in die Lage versetzt werden, Fachgutachten in Auftrag zu geben. So kann der Denkmalrat seine Positionen tiefergehend überprüfen und seine Haltung gegenüber Kulturbehörde und Denkmalschutzamt fundiert darlegen.
Frage 7: Das Denkmalschutzamt kann denkmalbedingten Mehraufwand von Denkmal-Eigentümer:innen nur mit 800.000 EUR/Jahr fördern. Diese könnten ihre Denkmäler aber viel besser instandhalten, wenn sie mehr staatliche Unterstützung erhielten. Planen Sie, das Zuwendungsbudget zu erhöhen, und wenn ja, um wieviel?
Der Erhalt von Denkmälern ist im öffentlichen Interesse und so kann dieser auch durch staatliche Unterstützung gefördert werden. Wie hoch die Förderung ist, sollte aber in Einzelfall entschieden und an Einkommen und Vermögen der Eigentümmer*innen gekoppelt werden. Die finanzielle Unterstützung vom Staat darf nicht dazu dienen, den Profit von Einzelnen auf Kosten der Gesellschaft zu maximieren.
Frage 8: Hamburg besitzt zahlreiche Denkmäler im öffentlichen Raum wie Brunnen, Statuen oder historische Zäune, für deren Pflege die Bezirke verantwortlich sind. Viele dieser Objekte befinden sich in einem schlechten Zustand. Werden Sie sich für einen besseren Umgang mit ihnen einsetzen, und wenn ja, wie?
Ja. Der schlechte Zustand vieler Objekte liegt an dem mangelnden Bewusstsein für den Wert der Denkmäler und knappen Ressourcen. Den besseren Umgang mit ihnen kann durch bessere Vermittlung und Ausbildung (siehe oben) erreicht werden und in dem die Bezirke finanziell besser ausgestattet werden, damit sie mehr Personal für die Pflege von Denkmälern einstellen können und Geld für ihren Erhalt zur Verfügung haben. Zudem werden wir als Die Linke die Denkmäler im öffentlichen Raum im Blick haben, uns über Hinweise von Bürger*innen über Denkmäler im schlechten Zustand freuen und uns mit ihnen für ihre Erhaltung einsetzen.
Frage 1: Die Kinderrechte sind in der Verfassung von Hamburg verankert. Gleichwohl gibt es immer noch Verbesserungsbedarf. Wie stehen sie zu einer Kinderverträglichkeitsprüfung bei Gesetzen, um ihre Auswirkungen auf die Kinderrechte zu checken?
Als Linksfraktion stehen wir dafür, dass Kinderrechte nicht nur in der Theorie gegeben sind, sondern effektiv und konkret umgesetzt werden. Aus diesem Grund befürworten wir ausdrücklich die Einführung einer Kinderverträglichkeitsprüfung bei allen Gesetzesvorhaben. Zudem stehen wir dafür, dass auch wirklich alle Kinder bedacht werden, denn vor allem die Lebenslagen von besonders vulnerablen Kindern, bspw. Kindern mit Fluchtgeschichte oder Kindern mit Behinderungen sind häufig durch besondere Herausforderungen und Exklusionserfahrungen geprägt. Neben einer Kinderveträglichkeitsprüfung bei Gesetzesvorhaben fordern wir eine institutionalisierte Monitoring Struktur, welche auf die Einhaltung von Kinderrechten achtet und regelmäßig Verbesserungsvorschläge für die Praxis formuliert. Die Vorschläge der unabhängigen Monitoringstelle müssen dann auch verbindlich Eingang in den politischen Alltag finden. Zugleich gehört zur Einhaltung von Kinderrechten auch der Ausbau von präventiven Maßnahmen bspw. im Bildungssystem und auch die Möglichkeit der Kinder, selber wirksam die Missachtung ihrer Rechte anzuprangern, in dem bspw. Formate der politischen Beteiligung von Kindern- und Jugendlichen (bspw. Jugendparlamente) ernst genommen werden und strukturell an die Politik der Bürgerschaft gekoppelt werden.
Frage 2: Durch die Istanbul-Konvention wurde die Abwehr von Gefahren für Frauen und Kinder und ihre Prävention staatliche Pflichtaufgabe. Doch es gibt nicht genügend Frauenhaus-Plätze, um Frauen und Kindern einen sicheren Ort zu bieten. Welche Maßnahmen planen Sie, um diesen Notstand zu beseitigen?
In Hamburg fehlen laut Schlüssel der Istanbul-Konvention rund zweihundert Frauenhausplätze. Für uns ist dieser Fakt nicht nur staatliches Versagen, sondern ganz konkret unterlassene Hilfeleistung und ein völlig untragbarer Zustand. Wir drängen seit Jahren auf den weiteren Ausbau der Hilfsstrukturen und Schutzplätze für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder. Außerdem braucht es mehr Personal und eine einfachere Vermittlung in den regulären Wohnungsmarkt, etwa über spezielle Kontingente für betroffene Frauen.
Wir wollen den Schutz vor Gewalt und die vollständige Umsetzung der Istanbul Konvention zur Priorität erklären. Das betrifft nicht nur den Ausbau der Schutzstrukturen, sondern auch den Ausbau präventiver Ansätze und insbesondere der Täterarbeit.
Frage 3: Entgegen dem Bundestrend steigt das Armutsrisiko in Hamburg. Die Gruppe der Alleinerziehenden ist dabei überproportional stark betroffen. Welche Maßnahmen planen sie, um diese Gruppe besser vor Armut zu schützen?
Die Linke setzt sich seit Jahren aktiv für die Unterstützung von Alleinerziehenden ein und bringt dazu regelmäßig Anträge in den Bundestag und in die Hamburgische Bürgerschaft ein. Wir setzen uns für eine Kitaplatz-Garantie für Alleinerziehende und eine flächendeckende Ganztagsbetreuung an Schulen ein. Diese Maßnahmen sind notwendig, um Eltern aus der Teilzeitfalle zu holen und ihnen die Möglichkeit zu geben, ein eigenständiges Einkommen zu erzielen. Zudem fordern wir, dass Schulmittagessen für alle Kinder kostenlos wird – insbesondere Kinder von Alleinerziehenden würden davon profitieren.
Das Unterhaltsrecht muss dringend an die Lebensrealitäten angepasst werden. Wir wollen den Unterhaltsvorschuss ausweiten und sicherstellen, dass er nicht mehr auf das Bürgergeld angerechnet wird, um finanzielle Lücken zu schließen und betroffene Familien besser abzusichern. Außerdem fordert Die Linke die Einführung einer Steuergutschrift für Alleinerziehende, damit die steuerliche Entlastung alle erreicht und nicht nur besserverdienende Alleinerziehende. Eine wirksame Kindergrundsicherung ist ebenfalls seit Jahren eine zentrale Forderung der Linken, um Kinderarmut nachhaltig zu bekämpfen.
Frage 4: Leistungsdefizite, Chancenungleichheit, Lehrkräftemangel etc. – auch Hamburg ist betroffen. Wie wollen Sie für Kinder und Jugendliche bessere Bildungsperspektiven schaffen?
Wir folgen den bildungswissenschaftlichen Erkenntnissen, dass längeres gemeinsames Lernen Ergebnisse verbessert und Bildungsungleichheit reduziert. Dementsprechend fordern wir eine Schule für alle, die Verantwortung für alle Kinder übernimmt und ihren Fokus auf die individuellen Bedarfe der Schüler*innen legt.
Statt Ziffernnoten wollen wir alternative Bewertungskriterien, die den Schüler*innen präzisere Anstöße geben. Auch fordern wir, dass Schule sich mehr auf Kompetenzen, soziales Miteinander und weniger auf schlichtes Faktenlernen fokussiert. Durch diese Maßnahmen erhöhen sich Lernspaß und Rückmeldungen, sodass Kinder es einfacher haben, ihren Interessen gemäß zu lernen.
Statt Sparpolitik brauchen wir einen attraktiven Lehrer*innenberuf und multiprofessionelle Teams aus Pädagog*innen, Medizinischem Fachpersonal uvm.
Frage 5: Hamburgs Kinderärzte diagnostizieren immer häufiger Sprachdefizite bei Kindern. Die Deutsche Kinderhilfe fordert deutschlandweit eine verbindliche Vorschule für Kinder ab 4. Wie stehen sie zur Einführung einer Vorschule für Kinder ab 4?
In Hamburg gibt es die Vorstellung der Viereinhalbjährigen. Kindern, die nach dieser Vorstellung Bedarf haben, sollen im ausreichenden Umfang gefördert werden können, auch im Rahmen der Vorschule. Wir wollen, dass diese Förderungen endlich ausfinanziert werden und alle nötigen Mittel bereitgestellt werden, um die Bedarfe aller Kinder zu erfüllen.
Auch müssen Familie müssen von Beginn an begleitet und unterstützt werden, um frühkindliche Bildung zu stärken. Das Programm Bundesprogramm „Frühe Hilfen“ etwa muss ausfinanziert werden, um seinen eigenen Anspruch erfüllen zu können.
Frage 6: Immer mehr Kinder in Hamburg sind zu dick. Eine Schulverpflegung mit verpflichtend vorgeschriebenen DGE-Standards, die JEDEM Kind eine beitragsfreie Mahlzeit ermöglicht, gilt als Schlüssel für gesündere und leistungsfähigere Kinder. Werden Sie sich dafür stark machen?
Ja, wir fordern seit Jahren gesundes und kostenfreies Schulessen für alle Schüler*innen. Sowohl im Bund, als auch bei uns in Hamburg. Es darf nicht sein, dass Gesundheit der Kinder vom Geldbeutel der Eltern abhängt!
Frage 7: Der Bewegungsmangel von Kindern und Jugendlichen nimmt dramatisch zu. Gerade für den Abbau von Stress und Aggressionen ist Sport ein wirksames Mittel. Mit welchen Maßnahmen wollen Sie in Hamburg den (Schul-)Sport und die Bewegung im Kindes- und Jugendalter gezielt fördern?
Der Bewegungsmangel bei Kindern und Jugendlichen ist eine alarmierende Entwicklung, die soziale und gesundheitliche Ungleichheiten verschärft. Wir setzen uns daher für eine umfassende Förderung von Bewegung und Sport in Hamburg ein – insbesondere an Schulen, in Kitas und im öffentlichen Raum.
Folgende Maßnahmen halten wir dabei für erstrebenswert:
- Bessere Sportinfrastruktur: Ausbau moderner Sportanlagen an Schulen und kostenfreie, wohnortnahe Bewegungsflächen in allen Stadtteilen.
- Mehr Bewegung im Schulalltag: Bewegungsangebote im Ganztag und niedrigschwellige Aktivitäten.
- Kostenfreier Zugang zu Vereinssport: Förderung von Vereinsmitgliedschaften für Kinder aus einkommensschwachen Familien.
- Bewegung im öffentlichen Raum: Ausbau von Spielplätzen, Outdoor-Angeboten und sicheren Schulwegen, um zum Beispiel zu Fuß oder mit dem Rad zur Schule zu kommen
Bewegung ist nicht nur eine Frage der Gesundheit, sondern auch eine der sozialen Gerechtigkeit. Kinder und Jugendliche unabhängig von ihrer sozialen Herkunft Zugang zu Sport und Bewegung zu ermöglichen, ist für uns ein wichtiges Anliegen.
Frage 8: 80 Hamburger Kitas haben sich mit einem offenen Brief an die Sozialbehörden gewandt, da das Geld für die Aufrechterhaltung der Einrichtungen nicht ausreicht. Wie stehen sie zu einer Reform des Kita-Gutscheinsystems?
Der Brandbrief unterstreicht erneut, dass die Vielfalt der Kita-Landschaft in Hamburg in akuter Gefahr ist und insbesondere kleinere Kitas unter einem besonderen Druck stehen. Gerade sie haben aber auch dazu beigetragen, dass der Rechtsanspruch auf Betreuung ermöglicht werden konnte.
Bereits in der überfüllten öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am 20.06.24 wurde deutlich, dass es an vielen Stellen massive Probleme gibt. Eine der größten Widersprüchlichkeiten ist derzeit sicherlich, dass Beschäftigte ab einer gewissen Erfahrungsstufe aufgrund der unzureichenden Refinanzierung Kitas in finanzielle Schwierigkeiten bringen, weil sie zu „teuer“ werden. Gleichzeitig soll aber ein weiteres Abwandern von erfahrenden Fachkräften verhindert werden.
Ja, es gibt etliche weitere Stellschrauben im Kita-Gutscheinsystem, die sich dringend verändert werden müssen. Darüber hinaus braucht es eine deutlich bessere finanzielle Ausstattung. Die Schuldenbremse lehnen wir ab. Sie sorgt mit dafür, dass insbesondere in der öffentlichen Daseinsfürsorge Probleme in die Zukunft verlagert und damit auch vergrößert werden.
Frage 1: Wie bewerten sie die innere Sicherheit in Hamburg u. die Leistungsfähigkeit der Polizei Hamburg? Wo sehen sie dringenden politischen Handlungsbedarf, um die innere Sicherheit unserer Stadt u. die Professionalität der Hamburger Polizei – Stichwort Digitalisierung – zu verbessern?
Hamburg ist insgesamt eine sehr sichere Stadt - allerdings nicht für alle Menschen gleichermaßen. Vor allem im Bereich der Verfolgung von Frauen, der Femizide und der rassistischen und rechtsextremen Straf- und Gewalttaten sind Kriminalitätsphänomene zu beobachten, denen deutlich mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden muss. Die Polizei Hamburg verfügt über eine hohe Leistungsfähigkeit und kann ihre Aufgaben weitgehend erfüllen.
Um die Digitalisierung der Polizei voranzutreiben, bedarf es einer Reihe gezielter Maßnahmen, die sowohl die technische Ausstattung als auch die organisatorischen Strukturen betreffen. Diese Maßnahmen sind nicht nur zur Steigerung der Effizienz, sondern auch zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Polizei notwendig. Dazu muss die Polizei mit moderner Technik ausgestattet werden, um schnell und effizient auf digitale Informationen zugreifen zu können. Dazu gehört die Bereitstellung leistungsfähiger Computer, mobiler Geräte und sicherer Netzwerke. Darüber hinaus müssen Systeme integriert werden, um eine reibungslose Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Institutionen zu gewährleisten. Die Digitalisierung stellt aber auch neue Anforderungen an das Personal. Daher ist es entscheidend, dass alle Polizist*innen regelmäßig in digitalen Werkzeugen und modernen Technologien geschult werden. Dabei geht es nicht nur um den Umgang mit modernen Geräten, sondern auch um den sicheren Umgang mit Daten und die gesetzlichen Vorgaben zu Datenschutz und IT-Sicherheit. Denn die Wahrung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung ist bei der Digitalisierung der Polizei von entscheidender Bedeutung, um die Rechte der Bürger*innen zu schützen. Angesichts der zunehmenden Erhebung und Nutzung personenbezogener Daten durch digitale Technologien muss sichergestellt werden, dass diese nur nach klaren gesetzlichen Vorgaben verarbeitet werden.
Der Schutz vor Missbrauch, Diskriminierung und unkontrollierter Überwachung ist daher unerlässlich.
Frage 2: Priorität sollte es sein, für eine gerechte Bewertung des Polizeiberufes zu sorgen. Aus Sicht der DPolG ist die Einführung der zweigeteilten Laufbahn im Polizeivollzug, um u. a. mindestens mit der Besoldung A 11 ruhegehaltsfähig pensioniert zu werden, überfällig. Teilen sie diese Auffassung?
DIE LINKE hat gegenüber der Einführung einer zweigeteilten Laufbahn im Polizeivollzug Bedenken, da die Abschaffung des mittleren Dienstes dazu führen kann, dass sich die Diversität und Repräsentanz von Menschen aus unterschiedlichen sozioökonomischen Lebenslagen und unterschiedlichen Bildungsbiographien innerhalb der Polizei reduziert wird. Es muss daher bei einer zweigeteilten Laufbahn sichergestellt werden, dass auch Bewerber*innen mit Realschulabschluss Zugang zum Polizeiberuf erhalten können. Die Attraktivität der Polizei kann aus unserer Sicht auch durch andere Maßnahmen, insbesondere durch die Verbesserung der Arbeitsbedingungen, gesteigert werden.
Frage 3: Gerechte Bezahlung u. Aufstiegsmöglichkeiten müssen auch für die Verwaltungsbeamten u. die tarifbeschäftigten Kollegen möglich sein. Wie soll es der Polizei gelingen, Kollegen außerhalb des Polizeivollzuges zu gewinnen u. zu halten, wenn die Lohn- u. Gehaltsstrukturen so bleiben wie sie sind?
Gerechte Bezahlung und faire Arbeitsbedingungen sind nicht nur für die Polizeibeamten wichtig, sondern auch für das Verwaltungspersonal und die Tarifbeschäftigten, die oft übersehen werden, obwohl sie einen entscheidenden Beitrag zum Funktionieren der Polizei leisten. Ihre Leistungen müssen endlich angemessen honoriert werden. Dazu gehört eine Anhebung der Tarif- und Besoldungsgruppen, damit die Bezahlung der tatsächlichen Belastung und Verantwortung entspricht. Gerade in Städten wie Hamburg ist eine Anpassung an die gestiegenen Lebenshaltungskosten notwendig. Gerechte Aufstiegschancen dürfen nicht nur für Polizeibeamte gelten. Auch Verwaltungsangestellte brauchen klare Perspektiven, z.B. durch Fortbildung und mehr Durchlässigkeit zwischen den Laufbahnen. Gleichzeitig muss der öffentliche Dienst insgesamt gestärkt und attraktiver gemacht werden - durch faire Bezahlung, familienfreundliche Arbeitszeiten, flexible Modelle und sichere Arbeitsplätze.
Auch die Arbeit der Verwaltungsangestellten muss dringend mehr Anerkennung finden. Sie übernehmen zentrale Aufgaben in Planung, Organisation oder IT, die oft unterschätzt werden. Diese Tätigkeiten verdienen sowohl finanzielle als auch öffentliche Wertschätzung.
Letztlich braucht es mehr Solidarität zwischen Vollzugsbeamten, Verwaltungsangestellten und Tarifbeschäftigten, um gemeinsam für bessere Bedingungen und eine gerechte Bezahlung einzutreten. Eine Polizei, die auf die Leistungen ihrer Verwaltungskräfte angewiesen ist, kann sich Missstände in diesem Bereich nicht leisten. Nur mit einer gerechten Bezahlung und fairen Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten kann die Polizei ihre Aufgaben langfristig und effektiv erfüllen.
Frage 4: Befürworten sie die Einführung einer sogenannten Hamburg-Zulage für Mitarbeiterinnen u. Mitarbeiter des hamburgischen öffentlichen Dienstes, um finanzielle Mehrbelastungen abzufedern? a) Wenn ja, in welcher Höhe? b) Wenn nein, warum nicht?
Wer in Hamburg arbeitet, muss sich das Leben in Hamburg auch leisten können. DIE LINKE befürwortet daher eine Hamburgzulage in Höhe von 400 € (Brutto berechnet auf eine Vollzeitstelle) und beantragen die Kosten bereits für den Haushalt 2025/2026 bereitzustellen, so dass dies Anfang 2025 auf den Tariflohn aufgeschlagen werden kann. DIE LINKE befindet sich dazu im guten Austausch mit den Gewerkschaften, insbesondere ver.di, die diese Notwendigkeit auch sehen. Die Mehrbelastungen von Beschäftigten, vor allem bei den Wohnkosten, sind so hoch, dass die in Deutschland ansonsten gerade so auskömmlichen Eingruppierungen hier nicht ausreichen. Das führt auch zu zweierlei Problemen: Für die Beschäftigten fehlt es im Geldbeutel und weil das so ist, findet die Freie und Hansestadt Hamburg oft kein Personal, das bereit ist bei gleich hohen Gehältern mehr an Lebenshaltungskosten in Hamburg zu bezahlen. So bleiben zu viele Stellen unbesetzt – mit den bekannten und gravierenden Folgen. Es ist also auch im Interesse der Stadt, der Entlastung der sonstigen Beschäftigten und für die Erfüllung unserer Aufgaben, durch eine Hamburgzulage diese zusätzlichen Lebenshaltungskosten ein stückweit auszugleichen um als Arbeitgeber attraktiv bleiben zu können.
Frage 5: Nicht nur die Polizei, sondern der gesamte öffentliche Dienst in Bund, Ländern u. Kommunen leidet massiv unter dem Arbeits- u. Fachkräftemangel – ein Ende ist vorerst u. sehr lange nicht in Sicht. Wie will ihre Partei diesem Personalmangel politisch begegnen?
Der öffentliche Dienst und auch die Polizei steht angesichts des massiven Arbeits- und Fachkräftemangels vor großen Herausforderungen und muss sich – angesichts der Konkurrenz mit der Privatwirtschaft – deutlich attraktiver werden. Um diesem Personalmangel entgegenzuwirken, müssen gezielte Maßnahmen ergriffen werden. Zunächst muss der öffentliche Dienst durch eine deutliche Anhebung der Gehälter attraktiver gemacht werden. Die Bezahlung muss sich an der gesellschaftlichen Bedeutung der Arbeit orientieren. Zudem fordern wir eine Hamburgzulage in Höhe von 400 €, um die Lebenshaltungskosten zu berücksichtigen und die Attraktivität des öffentlichen Sektors zu erhöhen.
Darüber hinaus müssen die Arbeitsbedingungen vor allem durch Arbeitsentlastung verbessert werden. Dies erfordert mehr Personal, eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie eine Modernisierung der Arbeitsmittel. Auch für die Nachwuchsgewinnung braucht es mehr als warme Worte und bunte Kampagnen, nämlich bessere Bezahlung, Übernahmegarantien und gezielte Förderung.
Frage 6: Hamburg braucht eine effiziente, professionelle Bürgerpolizei. Eine starke Polizei trägt wesentlich dazu bei rechtsstaatliche Verhältnisse zu garantieren, die Daseinsvorsorge u. den Zusammenhalt zu sichern. Teilen sie diese Auffassung u. wie wollen sie diese Bringschuld des Staates sicherstellen?
DIE LINKE setzt sich für eine moderne, bürgernahe, transparente und grundrechtsfreundliche Großstadtpolizei ein, deren Aufgaben strikt auf Gefahrenabwehr und Strafverfolgung beschränkt sind. Eine Polizei, die sich als „Bürgerpolizei“ versteht, muss ihren Schwerpunkt auf Prävention und Deeskalation statt auf reine Repression legen. Vertrauen zwischen Polizei und Bevölkerung entsteht nur durch Dialog und konsequentes Vorgehen gegen Diskriminierung, Racial Profiling und unverhältnismäßige Gewalt. Sicherheit kann nicht allein durch mehr Polizeipräsenz erreicht werden. Auch die gesellschaftlichen Ursachen von Unsicherheit - wie Armut, soziale Ungleichheit und mangelnde Bildungsgerechtigkeit - müssen angegangen werden. Der Staat ist in der Pflicht, mehr in soziale Dienstleistungen, Bildung und Daseinsvorsorge zu investieren, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken und präventiv für Sicherheit zu sorgen. Auch die Polizei muss unter strenger demokratischer Kontrolle stehen, um Machtmissbrauch zu verhindern und rechtsstaatliches Handeln zu gewährleisten. Unabhängige Beschwerdestellen, mehr Transparenz und die Einbeziehung der Zivilgesellschaft in sicherheitspolitische Entscheidungen sind unabdingbar. Besonderes Augenmerk gilt dem Schutz marginalisierter Gruppen. Diskriminierung und Rassismus müssen sowohl innerhalb der Polizei als auch im Umgang mit der Bevölkerung entschieden bekämpft werden. Die Bringschuld des Staates kann nicht (allein) von der Polizei erfüllt werden. Soziale Probleme erfordern soziale Lösungen und die Polizei darf nicht Nothelfer*in einer verfehlten Sozialpolitik sein. Nur eine umfassende, sozial gerechte Politik, die die Ursachen von Unsicherheit bekämpft, kann den gesellschaftlichen Zusammenhalt langfristig sichern.
Frage 7: Bürokratieabbau u. Aufgabenkritik gehören zum Standardvokabular, wenn es darum geht, Strukturen aufzubrechen u. Personalmangel zu kompensieren. Für die DPolG hat eine kritische Betrachtung der Tätigkeiten u. der Abbau einer überbordenden Bürokratie Priorität. Teilen sie unsere Einschätzung?
Wir setzen uns für eine ausreichende Personalausstattung der Polizei ein. Die hohe Zahl der Überstunden ist ein starkes Indiz für die angespannte Personalsituation. Vor einer weiteren Erhöhung der Einstellungszahlen steht aus unserer Sicht eine Aufgabenkritik der Polizei durch die Polizei selbst und durch die Politik, letztere vor allem durch Entkriminalisierung in verschiedenen Bereichen. Allein die (vollständige) Legalisierung von Cannabis, die Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein und der Sexarbeit (durch Aufhebung der Kontaktverbotsverordnung) sowie die Aufhebung der Residenzpflicht könnten zur Entlastung der Polizei beitragen. Auch aus bürgerrechtlicher Sicht notwendige neue Einsatzstrategien bei Versammlungen, die nicht nur auf Machtdemonstration durch massiven Personal- und Geräteeinsatz setzen, sowie die Abschaffung der Task Force BtM, die eine enorme Anzahl von Polizeistunden bindet, können zur Entlastung beitragen.
Unnötige bürokratische Hürden sind abzubauen. Allerdings ergeben sich aus der strikten rechtsstaatlichen Bindung der Polizei und den daraus resultierenden Anforderungen unvermeidbare Anforderungen an die Dokumentation und Transparenz polizeilichen Handelns, die nicht eingeschränkt werden dürfen.
Frage 1: Welche Maßnahmen im Bereich der Hamburger Steuerverwaltung wollen Sie in den ersten 6 Monaten angehen?
Besonders unter den Superreichen wird viel zu wenig geprüft, obwohl bei 75 Prozent der überprüften Millionäre Steuerhinterziehung festgestellt wird. Die Stellen für Großbetriebsprüfungen und bE-Fälle sollen daher ausgeweitet werden und ein Programm zur Gewinnung sowohl für Steuerprüfende als auch für AnwerberInnen soll aufgesetzt werden. Die Strafverfolgungsbehörden und Finanzämter sollen personell und technisch in die Lage versetzt werden, Steuerhinterziehung als Geschäftsmodell konsequent zu verfolgen.
Frage 2: Im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen SPD und den Grünen ist die Zusage zur Übernahme der Tarifergebnisse auf die verbeamteten Mitarbeitenden, setzen Sie sich für eine Fortführung dieser Zusage ein und beinhaltet diese auch die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger?
Ja, die Tarifergebnisse sollten 1:1 übernommen werden und dies gilt dann auch entsprechend für Versorgungsempfänger*innen.
Frage 3: Der Bedarf an Arbeitskräften nimmt in der Steuerverwaltung zu. Gleichzeitig verlassen viele junge Kolleg: innen diese während oder kurz nach der Ausbildung/Studium. Nennen Sie uns bitte Maßnahmen, um die Steuerverwaltung nachhaltig attraktiver für Nachwuchskräfte zu machen und diese zu halten?
Hamburgs Verwaltung muss den höheren Lebenshaltungskosten in der Stadt gerecht werden. Es braucht daher eine Hamburgzulage in Höhe von 400 Euro monatlich (je Vollzeitstelle), die auf die tarifliche Eingruppierung aufgeschlagen wird, um gegenüber der umliegenden Fläche ein attraktiver Arbeitgeber zu bleiben. Wir wollen außerdem mit Beschäftigtenvertretern in ständigem Austausch sein, wie die Attraktivität für Beschäftigte der Steuerverwaltung verbessert werden kann.
Frage 4: Welche konkreten Maßnahmen plant Ihre Partei, um den Klagen auf amtsangemessene Alimentation zu begegnen?
Das Abstandsgebot ist zum einen durch angemessene Eingruppierung und Tarifabschlüsse zu gewährleisten und zum anderen wirkt auch hier die Hamburgzulage entsprechend.
Frage 5: In vielen Gebäuden, die von der Hamburger Steuerverwaltung genutzt werden, besteht ein erheblicher Investitionstau. Welche Maßnahmen planen Sie, um die Gebäude wieder attraktiver zu gestalten?
Wir wollen wieder Eigentümerin der Verwaltungsrelevanten Gebäude werden. Der vormalige Verkauf Gänsemarkt 36 war ein Fehler wie eigentlich alle Primo-Geschäfte. Der Rückkauf ist richtig, wenn auch teurer als es nie verkauft zu haben. Gebäude in eigenem Eigentum sind außerdem besser zu erhalten. Dafür müssen Investitionen, auch für Grundinstandsetzungen, auch durch Nettokreditaufnahmen möglich sein, zumal diese im Ergebnishaushalt zum Zeitpunkt der Sanierung ergebnisneutral sind. Um nicht nur einen ambitionierten Sanierungsfahrplan zu haben, sondern diesen auch realisieren zu können, braucht Hamburg zusätzliche Ingenieure, die langfristig zusätzlich ausgebildet werden sollten und kurzfristig durch finanzielle Anreize in den Dienst der FHH und seiner Beteiligungen angeworben werden sollen.
Frage 6: Das deutsche Steuerrecht gehört zu den kompliziertesten der Welt. Welche Maßnahmen will Ihre Partei auf Bundesebene oder in Hamburg anstoßen, um die Bearbeitung einfacher zu gestalten?
Diverse Ausnahmetatbestände die regelmäßig durch „aktive Steuergestaltung“ und entgegen dem Sinn des Steuerrechts durch große Unternehmen ausgenutzt werden, sollen ersatzlos gestrichen werden.
Frage 7: Die Steuerverwaltung verfügt über eine eigene, wichtige IT-Abteilung, die jedoch weit mehr IT-Fachpersonal benötigt. Was plant Ihre Partei mit diesem Bereich der Steuerverwaltung?
Auch im Bereich der IT muss Hamburg durch angemessene Eingruppierung und die Hamburgzulage ein attraktiver Arbeitgeber werden. Außerdem sind langfristig IT-Fachkräfte durch eine Ausweitung entsprechender Studiengangskapazitäten auszubilden. Ein angemessener Stellenplan mit dann viel weniger Vakanzen soll auch die Belastung der Beschäftigten verringern und so z.B. Überlastungen und hohe Krankenstände vermeiden. Wir wollen außerdem mit Beschäftigtenvertretern in ständigem Austausch sein, wie die Attraktivität für Beschäftigte der Steuerverwaltung verbessert werden kann.
Frage 8: Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst nimmt immer weiter zu. Welche konkreten Maßnahmen schlägt ihre Partei vor, um Beschäftigte des hamburgischen öffentlichen Dienstes besser gegen Gewalt zu schützen?
Gewalt gegen Beschäftigte ist inakzeptabel. Es müssen neben der konkreten Gewaltanwendung auch deren Ursachen bekämpft werden. Zunächst sind daher verlässliche Zahlen über die Häufigkeit und Art von Gewalt gegen Beschäftigte nötig, um die Dimension und Ausprägung des Phänomens beurteilen zu können. Die Beschäftigten sollten Schulungen und Deeskalationstrainings erhalten, um auf gefährliche Situationen besser vorbereitet zu sein. Auch sollten Mitarbeitende zur Vermeidung eskalierender Situationen nie alleine sein, weder im Außeneinsatz noch im Innendienst.
Gewalt ist oftmals auch ein Ausdruck tiefer sozialer Spannungen. Wir fordern präventive Maßnahmen, beginnend in den Bildungseinrichtungen und wollen der Armut und dem berechtigten Gefühl der Abgehängtheit durch eine bessere Sozialpolitik begegnen. Für die von Gewalt betroffenen Beschäftigten muss im Bedarfsfall ein niedrigschwelliger Zugang zu Unterstützungsmaßnahmen gewährleistet werden. Um diese Maßnahmen finanzieren zu können, braucht es eine auskömmliche Finanzierung beim gesamten öffentlichen Dienst.
Frage 1: Die Hamburgische Bürgerschaft muss sich für die Herabsetzung der Regelaltersgrenze bzw. die Erhöhung der Entgeltpunkte in der Rentenversicherung für beruflich Pflegende einsetzen (siehe Pflegeberufegratifikationsschein (PBGS) des DBfK) um die Attraktivität des Pflegeberufs zu steigen.
JA. Ein Beruf in der Pflege geht mit gesundheitlichen Belastungen einher, nicht nur, aber auch durch die Schichtarbeit, die besonders belastend ist. Viele Pflegekräfte halten gesundheitlich gar nicht bis zur Regelaltersgrenze durch. Mit einer Herabsetzung der Regelaltersgrenze wird der Beruf attraktiver und Pflegekräfte bekommen für die großen gesundheitlichen Belastungen ihres Berufes einen gewissen Ausgleich. Das ist angesichts des krassen Pflegekräftemangels eine Frage der Notwendigkeit und der Gerechtigkeit.
Frage 2: Die Hamburgische Bürgerschaft muss eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie gewährleisten, indem sie für eine bevorzugte Zuteilung von Kita-, Hort- und anderen Betreuungsplätzen für Kinder beruflich Pflegender sorgt.
JA. Eine Arbeit in der Pflege muss auch für Pflegekräfte mit Kindern ohne Hürden möglich sein, doch für viele gleicht die Organisation der Kinderbetreuung einem Tetris-Spiel. Bei der Zuteilung von Kita-und Hortplätzen kommt es auf die Zahl der Wochenarbeitsstunden an und nicht auf den Zeitraum, auf den sich die Arbeitsstunden verteilen können. Das funktioniert nicht für Eltern, die in der Pflege in Schichten arbeiten. Deshalb müssen sie das Angebot einer ganztägigen Betreuung bekommen.
Frage 3: Die Hamburgische Bürgerschaft muss verbindliche Vorgaben zur tatsächlichen Personalbesetzung im Nachtdienst in der stationären Langzeitpflege (Hamburgisches Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz und Verordnungen) machen. Für je 30 Bewohner:innen muss mindestens eine Pflegefachperson anwesend sein.
JA
Frage 4: Die Hamburgische Bürgerschaft muss sich zur Gewährleistung einer adäquaten Versorgung dafür einsetzen, dass Pflegefachpersonen mit erweiterten Kompetenzen in der Regelversorgung eingesetzt werden – z.B. Advanced Practice Nurses im Krankenhaus, Community Health Nurses, Schulgesundheitspflegende.
JA
Frage 5: Die Hamburgische Bürgerschaft muss ein Gesundheitsberuferegister inklusive der Registrierung von Pflegefachpersonen einrichten, um angesichts des Fachkräftemangels eine adäquate Gesundheitspersonalplanung vornehmen zu können.
JA. Zurzeit ist es schwierig aktuelle und verlässliche Daten z.B. über Berufsverweildauern, Berufsausstieg bzw. -umstieg, Berufsrückkehr, Ausbildungsabrüche in der Pflege, der Hebammen etc. zu bekommen. Diese Daten werden aber dringend gebraucht, um eine verlässliche Planung zu ermöglichen und wirksame Maßnahmen gegen den Pflegenotstand zu ergreifen und den Erfolg messen zu können. Deshalb befürworten wir ein Gesundheitsberuferegister.
Frage 6: Die Hamburgische Bürgerschaft muss den Anteil der hochschulischen Ausbildungsquote durch zusätzliche pflegebezogene Studienplätze und primärqualifizierende Studiengänge auf mindestens 30% erhöhen.
dazu gibt es keine einheitliche Position.
Frage 7: Die Hamburgische Bürgerschaft muss sich um die Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Praxisanleitung (10 % der während eines Praxiseinsatzes zu leistenden Ausbildungszeit) in der Pflegeausbildung kümmern und deren Einhaltung staatlich kontrollieren lassen.
JA. Wegen des Pflegenotstands müssen Auszubildende in der Pflege viel zu oft Lücken in der Personalbesetzung ausgleichen und auch Praxisanleiter*innen haben deswegen viel zu oft nicht die ausreichende Zeit Auszubildende anzuleiten neben ihren sonstigen Aufgaben in der Pflege. Hier brauchen wir eine staatliche Kontrolle, damit angehende Pflegekräfte eine gute Praxis-Ausbildung bekommen und Praxisanleiter*innen auch gute Arbeit leisten können. Das Problem wird zu einem erheblichen Anteil verursacht durch ein Finanzierungssystem im Krankenhaus, das in erster Linie auf Gewinne ausgerichtet ist, statt auf die Bedürfnisse von Patient*innen und Beschäftigte. Hier setzt sich die Linke seit langem dafür ein, das Krankenhäuser dem Gemeinwohl verpflichtet sein sollen, statt Profite zu machen.
Frage 8: Die Hamburgische Bürgerschaft muss verpflichtende Fortbildungen für Pflegefachpersonen zu Klimaschutz und Hitzeschutzmaßnahmen einführen und finanzielle Mittel zur Förderung dieser Bildungsarbeit bereitstellen.
JA. Die Folgen des Klimawandels treffen besonders vulnerable Menschen, zu denen Kranke, Pflegebedürftige, Senior*innen und ärmere Menschen gehören. Pflegefachpersonen und auch Community-Health-Nurses können hier wichtige Arbeit leisten, um den Hitzeschutz zu verbessern, die Versorgung während einer Hitzeperiode zu verbessern (z.B. in Bezug auf Medikation) und dafür braucht es selbstverständlich Bildung. Gleichzeitig muss sich die Personalbesetzung in der Pflege verbessern, denn für einen wirksamen Hitzeschutz, braucht es auch Zeit und Aufmerksamkeit.
Frage 1: Wissenschaftliche Publikationen erscheinen heute vorwiegend in digitaler Form. Dadurch wird es möglich, durch öffentliche Gelder finanzierte Forschung auch für alle frei zugänglich zu publizieren (Open Access). Wie werden Sie die Hamburger Wissenschaft in diesem Wettbewerb unterstützen?
Der freie Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen ist essentiell für (kritische) Bildung, Open Access verfolgt als Ziel, Wissen und Information in digitaler Form ohne finanzielle, technische oder rechtliche Barrieren zugänglich zu machen. Das ist von essentieller Bedeutung für den Erhalt von demokratischen Prozessen in der Zukunft. Die leicht zugängliche transparente Informationsversorgung und die Sichtbarkeit von Forschungsergebnissen ist dringender denn je. Für Hochschulen und Universitäten entstehen durch Open Access zusätzliche Kosten wie zum Beispiel für gleichzeitige Zugangskosten und Publikationskosten. Es bedarf einer Kostendeckung durch den Senat.
Frage 2: Open Science steht für Zugang zu und Teilhabe an Forschungsprozessen, -ergebnissen und methoden. Andere Bundesländer stellen sich hier strategisch auf. ‚Hamburg Open Science' wurde dagegen nicht fortgesetzt. Wie werden Sie Infrastruktur und Unterstützungsleistungen für Open Science fördern?
Es ist bedauerlich, dass das wichtige Projekt „Hamburg Open Science“ nicht fortgesetzt wurde. Der niederschwellige und kostenfreie Zugang zu Forschungsergebnissen ist elementar. Wir setzen uns ein, dass das Projekt wiederaufgenommen wird und die infrastrukturellen und personellen Ressourcen gestellt werden.
Frage 3: Bibliotheken ermöglichen den freien Zugang zu Information, Kultur und Bildung. Die Nutzung der Bibliotheken in Hamburg ist mit vergleichsweise hohen Gebühren verbunden. Was wird Ihre Partei dafür tun, dass alle Menschen im Stadtgebiet Bibliotheken ohne finanzielle Hürden nutzen können?
(Kulturelle) Bildung darf keine Frage des Geldbeutels sein. Wir fordern die kostenlose Ausleihe von Medien für Menschen unter 18 Jahren. Außerdem wollen wir eine Gebührenbefreiung für Menschen mit niedrigem Einkommen. Insgesamt stehen wir für günstige Ausleihen ein. Hohe Gebühren bilden eine Barriere, Bücher und Medien auszuleihen und das hat zur Folge, dass die öffentliche Unterstützung sich auf einen zu kleinen Anteil an Nutzer:innen verengt.
Frage 4: Welchen Stellenwert genießen bei Ihrer Partei Bibliotheken als konsumfreie Lernorte; und was möchten Sie nach der Wahl dafür tun, um diese flächendeckend als Ergänzung zu Schule, Ausbildung und Beruf zu erhalten oder auszubauen?
Die Bücherhallen sind zentrale Orte für Begegnungen im Stadtteil. Wir setzen uns dafür ein, dass alle Standorte über eine entsprechende Infrastruktur verfügen, die für armutsbetroffene Menschen und Menschen, deren Muttersprache nicht deutsch ist, gerne als Treffpunkt und Lernort genutzt wird. Die Zentralbibliothek ist ein positives Beispiel für kulturelle Diversität in der Stadt. Das muss auf andere Standorte ausgeweitet werden. Dafür bedarf es ein weitreichendes Sanierungsangebot und konkrete Konzepte.
Frage 5: Das Hamburger Institut für Sozialforschung (HIS) wird im Jahr 2028 geschlossen. Die Zukunft von Bibliothek und Archiv im HIS mit dem besonderen Sammlungsschwerpunkt Protest und Soziale Bewegungen ist ungeklärt. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass diese bedeutsamen Sammlungen in Hamburg bleiben?
Ja. Die Schließung des Hamburger Institut für Sozialforschung ist ein großer Verlust. Es muss eine Lösung gefunden werden, wie die Sammlung zu Protest und sozialen Bewegungen der Öffentlichkeit zugänglich bleiben kann.
Frage 6: Würde Ihre Partei die Informations- und Meinungsbildungsfreiheit durch Bibliotheken und eine Garantie für ein unabhängiges Medien- und Informationsangebot in Bibliotheken gesetzlich verankern?
Ja
Frage 7: Würde Ihre Partei auch eine gesicherte staatliche Finanzierung in einem Bibliotheksgesetz gesetzlich verankern?
Ja. In den skandinavischen Ländern sind moderne Bibliotheken Zentrum der Stadt oder des Stadtteils. Davon können wir lernen.
Frage 1: Wie beurteilen Sie das von der Ampel-Regierung umgesetzte Cannabisgesetz, nach dem nun der legale Besitz und Eigenanbau von Cannabis sowie Anbauvereine möglich sind?
Die Linke befürwortet die längst überfällige Entkriminalisierung von Cannabis. Aber das Cannabisgesetz der Bundesregierung ist nicht weitreichend genug. Wir lehnen unter anderem die Überregulierung der Cannabis-Clubs, die weitreichenden und realitätsfremden Konsumverbote ab. Stattdessen setzt sich Die Linke für eine tatsächliche Legalisierung von Cannabis ein. Konsumierende sollten nicht allein auf den aufwändigen Eigenanbau oder Anbauvereinigungen angewiesen sein. Geprüftes Cannabis muss zum Eigengebrauch an lizensierten Verkaufsstellen erwerbbar sein.
Frage 2: Die gesetzlichen Regelungen zur Entkriminalisierung von Cannabiskonsum und Anbauvereinen werden je nach Bundesland sehr unterschiedlich ausgelegt (Bußgeldkatalog, Konsumverbote auf Volksfesten, Genehmigung und Kontrolle von Anbauvereinigungen). Wollen Sie diese Ermessensspielräume eher für liberale …
Die Linke steht für eine echte Entkriminalisierung und eine liberale Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen – frei von überzogener Kontrolle und Bevormundung. Die Linke lehnt eine Kriminalisierung durch die Hintertür in Form überzogener Bußgelder oder übermäßiger Kontrollen ab.
Die Ermessensspielräume, die den Bundesländern eingeräumt werden, wollen wir klar für eine liberale und praxisnahe Auslegung nutzen. Wir fordern transparente, nachvollziehbare und unbürokratische Regelungen, die den Cannabiskonsum in legalen Rahmenbedingungen ermöglichen und den Gesundheitsschutz fördern. Auch die Genehmigung und Kontrolle von Anbauvereinigungen sollten pragmatisch und unbürokratisch gestaltet werden, um deren Gründung nicht unnötig zu erschweren.
Frage 3: In einem weiteren Schritt ist geplant, kommunale, wissenschaftliche Modellprojekte zuzulassen, die die Auswirkungen eines komplett regulierten Cannabismarktes vom Anbau bis zum Verkauf in Fachgeschäften erforschen sollen. Wie stehen Sie zu solchen Modellprojekten in Ihrem Bundesland?
Die Linke befürwortet die geplanten kommunalen und wissenschaftlichen Modellprojekte und setzt sich dafür ein, dass Hamburg aktiv an solchen Modellprojekten teilnimmt.
Frage 4: 2023 wurde die gesetzliche Grundlage für wissenschaftliche Modellprojekte geschaffen, in denen die Auswirkungen von Substanzanalysen illegaler Drogen (Drug Checking) erforscht werden sollen. Befürworten Sie dies in Ihrem Bundesland? Würden Sie ggf. solche Projekte aus Landesmitteln fördern?
Die Linke ist davon überzeugt, dass ein Teil schwerwiegender psychischer Notfälle, Unfälle und Todesfälle durch Drug-Checking vermieden werden könnte. Denn Konsument*innen hätten so mehr Informationen bezüglich des Wirkstoffgehalts und weiteren Inhaltsstoffen. Wir haben einen Antrag zu Drug-Checking in die Hamburgische Bürgerschaft eingebracht und darin eine entsprechende Rechtsverordnung zur Durchführung eines stationären und/oder mobilen Angebots zum Drug-Checking in Hamburg im Sinne des § 10b BtMG gefordert. Selbstverständlich befürworten wir die Förderung solcher Projekte mit Landesmitteln.
Frage 5: Wie stehen Sie zur flächendeckenden Einführung von THC-Speicheltests anstelle von Urintests bei Verkehrskontrollen? Sehen Sie wegen des CanG und des neuen THC-Grenzwertes einen Bedarf für mehr Verkehrskontrollen?
Die Linke befürwortet die flächendeckende Einführung von THC-Speicheltests anstelle von Urintests bei Verkehrskontrollen. Speicheltests sind weniger eingriffsintensiv und gewährleisten dennoch eine zuverlässige Überprüfung der Fahrtüchtigkeit. Einen generellen Bedarf für mehr Verkehrskontrollen sehen wir im Zusammenhang mit dem Cannabisgesetz (CanG) und dem neuen THC-Grenzwert nicht. Stattdessen plädieren wir für eine verstärkte Aufklärung über die Risiken des Fahrens unter THC-Einfluss.
Frage 6: Welche drogenpolitischen Initiativen gab es von Ihrer Fraktion in der aktuellen Legislaturperiode? (Bitte listen Sie Anträge, Anfragen etc. konkret und mit Link auf, damit wir Ihre parlamentarische Arbeit besser einschätzen können!)
Antrag (22/17235) zu Haushaltsplan-Entwurf 2025/2026, Einzelplan 4 Sozialbehörde: Hamburg sozial und gesund, Obdachlosigkeit bis 2030 beenden: Straßensozialarbeit statt Securities
Antrag (22/15377): Substitution rettet Leben: Versorgungslücken bei der Behandlung schließen und mehr Ärzt*innen für die Substitution gewinnen
Antrag (22/15519): Entkriminalisierung rettet Leben: Arbeit der Drogenkonsumräume rechtssicher gestalten
Antrag (22/12612) Leben retten: Drug-Checking in Hamburg endlich umsetzen
Antrag (22/11220): Verelendung am Hauptbahnhof beenden: Angebote für obdachlose Drogenkonsument:innen schaffen
Antrag (22/10277): Haushaltsplan-Entwurf 2023/2024, Einzelplan 4, Aufgabenbereich 259 Gesundheit - Für eine gute Gesundheitsversorgung vor Ort: Lokale Gesundheitszentren ausbauen, Gesundheitsfachkräfte einsetzen, Drogen- und Suchthilfe stärken
Antrag (22/4583): zu Haushaltsplan-Entwurf 2021/2022, Einzelplan 4, Aufgabenbereich 259, Produktgruppe 259.03 - Wege aus der Sucht aufzeigen – Risikogruppen von Chemsex beraten
Antrag (22/4575) zu Haushaltsplan-Entwurf 2021/2022, Einzelplan 4, Produktgruppe 259.03 Gesundheitsförderung, Sucht und Prävention - Finanzielle Stärkung der Drogen- und Suchthilfe verstetigen und den Herausforderungen der Corona-Pandemie Rechnung tragen
Antrag (22/3822): Keine Prüfaufträge: Finanzierung des Drob Inn verstetigen
Anfrage (22/5836): Niedrigschwellige Drogen- und Suchthilfe rund um den S-Bahnhof Holstenstraße
Anfrage (22/1490): Sucht und Substitution in Haft
Anfrage (22/14183): Teillegalisierung von Cannabis
Anfrage (22/12843): Was bedeutet die Kriminalisierung von Cannabis für Polizei und Justiz? Quartalsweise Anfrage zu Taskforce gegen Drogendealer
Frage 7: Welche drogenpolitischen Initiativen planen Sie in der nächsten Legislaturperiode?
Die Linke setzt auf eine Drogenpolitik, die die Lebenssituation von Menschen verbessert, anstatt Sucht mit Repression und Verdrängung zu begegnen. Unser Ziel ist es, den Zugang zu sozialen und gesundheitlichen Hilfen zu erleichtern, frühzeitig mit Aufklärung zu beginnen und wirksame Präventionsmaßnahmen zu stärken.
Wir setzen uns weiterhin für eine „echte“ Legalisierung und die wissenschaftliche Erforschung von Cannabis ein.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt für uns auf dem Ausbau und der Verbesserung des Hilfesystems für Menschen mit Suchterkrankungen, um ihnen die Unterstützung zu bieten, die sie benötigen.
Frage 8: Wie stehen Sie grundsätzlich zur vollständigen Legalisierung von Cannabis, also einer bundesweiten, vollständigen Regulierung des existierenden Cannabismarktes mit Fachgeschäften wie z.B. in Kanada?
Die Linke steht grundsätzlich für die vollständige Legalisierung von Cannabis und befürwortet eine bundesweite, staatlich regulierte Freigabe des Cannabismarktes, ähnlich wie in Kanada. Ein legaler, kontrollierter Verkauf in Fachgeschäften würde nicht nur den Schwarzmarkt effektiv eindämmen, sondern auch den Jugend- und Gesundheitsschutz stärken. Durch klare Regulierungen könnte die Qualität von Cannabis überwacht, der Zugang für Minderjährige verhindert und begleitende Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen gezielt ausgebaut werden. Zudem würde eine vollständige Legalisierung Ressourcen bei Polizei und Justiz freisetzen, die sinnvoller eingesetzt werden könnten. Unser Ziel ist eine verantwortungsvolle, soziale und gesundheitlich orientierte Regulierung des Cannabismarktes, die Konsument*innen nicht kriminalisiert und gesellschaftliche Realitäten anerkennt.
Frage 1: Wie stehen Sie zu der Frage, ob Telefonreanimation (die telefonische Anleitung zur Wiederbelebung durch den Disponenten beim Notruf) in Deutschland verpflichtend eingeführt werden sollte, da es viele Menschenleben zusätzlich rettet?
Finden wir richtig! Die Linke steht grundsätzlich allen Vorschlägen zur Unterstützung der Laien-Reanimation positiv gegenüber.
Frage 2: Wie stehen Sie zu der Option die Schülerausbildung in Wiederbelebung in Deutschland flächendeckend verpflichtend einzuführen, da es viele Menschenleben zusätzlich rettet?
Das halten wir für absolut richtig. In Hamburg gibt es bereits an einigen Schulen Präventionskonzepte, die regelmäßige Erste-Hilfe-Kurse und Reanimationstrainings umfassen. Dieses Engagement begrüßen wir ausdrücklich und unterstützen die Idee Gesundheitsbildung in die Lehrpläne zu integrieren – einschließlich der Vermittlung von Wiederbelebungsmaßnahmen. Es ist unverständlich, warum die Pflicht zu lebensrettenden Sofortmaßnahmen (LSM) ausschließlich mit dem Erwerb der Fahrerlaubnis verknüpft wird, da Verkehrsunfälle nur einen geringen Teil der Notfälle ausmachen.
Frage 3: Wie stehen Sie zu der Option flächendeckend in ganz Deutschland Ersthelfersysteme (z.B. Apps zur Alarmierung von sich in der Nähe befindlichen Ersthelfern im Fall von Herz-Kreislaufstillstand) einzusetzen?
Die Linke unterstützt die Idee flächendeckender Ersthelfersysteme, da längst bewiesen ist, dass auch Laien durch Reanimation die Überlebenschancen bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand erheblich verbessern können. Bei der Nutzung entsprechender Apps muss der Datenschutz der Nutzer*innen oberste Priorität haben. Ist dieser gewährleistet, spricht nichts gegen ihren Einsatz. Besonders sinnvoll wäre es, solche Apps als Teil staatlicher Infrastruktur zu etablieren, sie entsprechend zu fördern und unter einer Open-Source-Lizenz bereitzustellen.
Frage 1: Der Klimawandel ist überall zu beobachten, klimaneutrale Lösungen für Verkehr, Wohnen, Wirtschaften und auch für den Sportbetrieb müssen entwickelt werden. Wie wollen Sie und Ihre Partei die Vereine und Verbände unterstützen, einen klimaneutralen Sportbetrieb anbieten zu können?
Grundsätzlich gibt es in Hamburg eine Reihe Klimaschutz unterstützende Maßnahmen. Die Vereine und Verbände sind in vielen einzelnen Bereichen betroffen und Klimaschutz ist daher eine Art Puzzle durch die einzelnen Förder- und Beratungsangebote. Als Veranstalter von Sportevents oder auch Feiern betrifft es Mobilitätskonzepte zur An- und Abfahrt von Veranstaltungen. Als Betreiber*in, Inhaber*in oder Nutzer*in von Gebäuden betrifft es die energetische Sanierung, die Wärme- und Energieversorgung. Und auch die Fortbildung der eigenen Beschäftigten ist eine Daueraufgabe, die die Vereine und Verbände meistern müssen. Das kostet alles Geld und führt in einen Dschungel von verschiedenen Zuständigkeiten und bürokratischen Prozessen. Bei den Anträgen für Photovoltaik-Anlagen auf städtischen Flächen hat der Senat jahrelange die Vereine hingehalten und musste erst durch ein eigenes Rechtsgutachten des HSB auf Trab gebracht werden. Den Sportvereinen und Verbänden sollte eine Bündelung der Zuständigkeiten in der Verwaltung angeboten werden. Zum einen braucht es eine Beratung zum CO2-Fußabdruck der jeweiligen Institution über alle Aspekte des Vereinsbetriebs hinweg - von der Mobilität, über die Energieversorgung bis hin zur Fortbildung der Vereinsmitglieder und zum anderen sollen Vereine und Verbände, die sich hauptsächlich auf ehrenamtliches Engagement stützen, sich nicht auch noch alleine auf den Weg durch die Bürokratie machen müssen. Deshalb: Ein zentrales Programm und eine zentrale Zuständigkeit zum Klimacheck der Vereine und Verbände und eine Betreuung der Klimamaßnahmen durch Verwaltung und Behörde von der Antragsberatung über die Antragsstellung bis hin zur Abwicklung.
Frage 2: Die Olympischen Spiele in Paris haben auch in Deutschland viele Menschen fasziniert und begeistert. Wie stehen Sie und Ihre Partei zu einer erneuten Hamburger Bewerbung für Olympia 2040?
Wir freuen uns über jede wachsende Begeisterung für den Sport - besonders, wenn sie sich nicht nur in Zuschauer*innenzahlen, sondern auch in eigener sportlicher Betätigung niederschlägt. Solange das Internationale Olympische Komitee (IOC) nicht komplett reformiert und Korruption ausgeschlossen wird, solange die Einnahmen in Milliardenhöhe beim IOC bleiben und nur in kleinerem Umfang für den Sport genutzt werden, solange die ausrichtenden Städte und Länder die Verluste tragen, lehnen wir Olympische Spiele in Hamburg und in Deutschland ab.
Frage 3: Vielfach wird darüber geklagt, dass viele Kinder nicht mehr richtig schwimmen lernen. Schwimmkurse sind ständig ausgebucht, Schulschwimmen gibt es praktisch nicht mehr. Wie wollen Sie die Schwimmfähigkeiten der Grundschüler*innen fördern?
Es gibt zu wenig Schwimmzeiten und -flächen und zu wenig Schwimmlehrer*innen/-trainer*innen. Die Schwimmlernoffensive des Senats dümpelt seit Jahren vor sich hin. Schon vor Corona konnten besonders in ärmeren Stadtteilen erschreckend wenig Kinder schwimmen. Aktuell sieht es nicht viel besser aus (aktuelle Zahlen, die wir beim Senat abgefragt haben, finden sich hier https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/87507/bist_du_arm_gehst_du_eher_unter_wie_sieht_es_aus_mit_der_schwimmfaehigkeit_der_kinder_in_den_hamburger_stadtteilen#search=%22Schwimmf-higkeit%22
Deshalb beantragt die Fraktion Die Linke für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 erneut eine Aufstockung der notwendigen Gelder - damit alle Kinder schwimmfähig (Bronzeabzeichen) werden. Die Abstimmung über diesen Antrag erfolgt erst nach Redaktionsschluss des ETV-Magazins.
Frage 1: Setzen Sie sich für die Erhaltung des Heilpraktikers in der jetzigen Form als freien und selbstständigen Heilberuf neben dem Arzt ein, um der Bevölkerung zusätzlich zur ärztlichen Versorgung eine Behandlung mit natürlichen und nebenwirkungsarmen Heilmethoden zu ermöglichen?
Wenn es neben der klassischen Medizin, auch natürliche und nebenwirkungsarme Heilmethoden gibt, ist das gut. Der Beruf des Heilpraktikers/der Heilpraktikerin muss immer ganz konkret in Verbindung mit den Behandlungsmethoden betrachtet werden.
Frage 2: Wie stehen Sie dazu, dass man Sachkundenachweise für die Ausübung der Heilpraktiker Tätigkeit einführt, z.B. im Bereich Hygiene, Notfallmedizin o.ä.?
Wenn dies zu mehr Patient*innensicherheit sowie die Verbesserung von Standards und Qualität führt, sind wir unbedingt dafür. Die LINKE befürwortet eine Pflicht zu regelmäßiger Weiterbildung.
Frage 3: Von verschiedenen Gruppierungen werden Einschränkungen unseres Therapieumfangs (z.B. invasive Maßnahmen) generell für den gesamten Berufsstand gefordert. Unterstützt Ihre Partei solche Forderung? Wie steht Ihre Partei generell zu Beschränkungen unserer Therapiefreiheit?
Sicherheit und Nutzen der angewandten Therapiemethoden sind für uns ausschlaggebend. Wenn beispielsweise invasive Maßnahmen durchgeführt werden dürfen ohne dass dafür eine entsprechende Qualifikation nachgewiesen werden muss, sehen wird das durchaus kritisch. Für DIE LINKE ist zentral, dass keine Risiken für Patient*innen bei der Anwendung der Therapiemethoden entstehen. Sowohl nicht durch die Therapie selbst oder als auch dadurch, dass notwendige medizinische Behandlungen unterlassen werden.
Frage 4: Wie sehen Sie die Ausübung der Heilkunde durch Personen, die weder Ärzte noch Heilpraktiker sind, wie z.B. Gesundheitsberater, Rückencoaches o.ä.? Welche Maßnahmen beabsichtigen Sie zur Regulierung und Überwachung solcher Tätigkeiten, um den Schutz der Patienten sicherzustellen?
Patient*innen müssen darauf vertrauen können, dass die Behandelnden für die Ausübung der Behandlungsmethode befähigt sind. Um die Patient*innensicherheit zu gewährleisten ist für uns besonders wichtig, dass Behandlungsmethoden hinsichtlich ihres gesundheitlichen Nutzens evidenzbasiert überprüft werden können. Als LINKE sind uns deshalb einheitliche Ausbildungsinhalte wichtig, die das gewährleisten.
Frage 1: Welche Ziele möchte Ihre Partei bei globalen Klimaschutz erreichen und sehen Sie den Beitrag im Sektor Mobilität für hinreichend, wenn Ihrer Verkehrspolitik gefolgt wird?
Die Linke will die Stadt Hamburg bis 2035 klimaneutral gestalten, ein sehr ehrgeiziges Ziel. Doch: Jeder Euro heute für den Klimaschutz bewahrt zukünftige Generationen vor einem Vielfachen der Kosten - und der Gefahren.
Ein wirksamer Klimaschutz kann nur mit und nicht gegen die Bevölkerung erfolgen. Daher müssen die sozialen Folgen von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen stets mitgedacht werden. Viele Menschen leben bereits jetzt an der Grenze ihrer finanziellen Belastbarkeit und brauchen daher Entlastungen und ein echtes Klimageld.
Der Verkehrssektor ist für 20% der CO2-Emissionen verantwortlich. Deshalb setzen wir auf schnell realisierbare Alternativen zur Nutzung des eigenen Pkw: engere Takte bei Bus und Bahn, mehr Busspuren und der Bau einer Straßenbahn gehören unbedingt dazu.
Frage 2: Für den Straßenraum gibt es viele gute Vorschläge, wie dieser zu nutzen ist. Gewünscht werden mehr Gehwege, mehr Radwege, mehr Busspuren, eine Straßenbahn, mehr Fahrspuren und Parkplätze für den Kfz-Verkehr, mehr Straßengrün usw. Wofür soll Ihrer Ansicht nach mehr Fläche bereitgestellt werden?
Eine aus ökologischer Sicht gleichberechtigte Aufteilung des Verkehrsraums zwischen Autos, Fahrrädern, ÖPNV und Fußgänger*innen bedeutet eine Stärkung des Umweltverbundes zu Lasten des Autos. Ohne Einschränkungen wird der MIV nicht sinken. Für die Sicherheit und für die Gesundheit ist Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit- eben auch auf Hauptverkehrsstraßen - unerlässlich
Frage 3: Seit gut 30 Jahren gibt es die Möglichkeit, dass Busse und, so man welche hätte, Straßenbahnen auf Lichtsignalanlagen einwirken, so dass diese vorrangig Fahrt bekommen. Möchten Sie diese Systeme weiter ausbauen und auch so nutzen, dass eventuell der andere Verkehr länger warten muss?
Eindeutig ja. Die Linke setzt sich für eine Priorisierung des Umweltverbundes mit Busspuren (bzw. Straßenbahnen auf eigner Trasse) und Ampelvorrangschaltungen ein.
Frage 4: Der Hamburger Hauptbahnhof ist bei Gleisen, Bahnsteigen und Treppenanlagen an seiner Kapazitätsgrenze. Der Deutschlandtakt benötigt vermeintlich einen Verbindungsbahnentlastungstunnel (VET). Wie stehen Sie zum Deutschlandtakt und zum VET und welche Aus- oder Rückbaumaßnahmen unterstützen Sie?
Der Deutschlandtakt ist in der Theorie eine gute Sache, leider erweckt die Deutsche Bahn zu oft den Eindruck, dass sie selbst nicht alles für ein gutes Angebot in Stadt und Land unternimmt.
Der VET bringt keinerlei Kapazitätserweiterungen für die S-Bahn. Für den Engpass auf der Verbindungsbahn wurden Alternativen zum VET nicht ansatzweise ausreichend geprüft.
Noch ist es nicht zu spät, den Fern- und Regionalbahnhof an seinem jetzigen Standort zu erhalten. Diebsteich ist und bleibt eine schlechte Lösung.
Anfang 2025 wird Die Linke eine Studie zur Entlastung des Hauptbahnhofs präsentieren, die auch eine weitere Schienen-Elbquerung enthält.
Die Linke fordert ein Gesamtkonzept für eine starke Schiene in Hamburg und plädiert dafür, auch unkonventionelle Ideen zu prüfen.
Frage 5: Die nächste leistungsfähige Elbquerung liegt 160km flussaufwärts in Wittenberge. Halten Sie Sie die gebündelte Elbquerung aller Schienenstränge in Hamburg für ausreichend oder setzen Sie sich für eine weitere schienengebundene Elbquerung in Hamburg ein und wo?
Nein, es braucht dringend eine zusätzliche Querungsmöglichkeit. Anfang 2025 wird Die Linke eine Studie zur Entlastung des Hauptbahnhofs präsentieren, die auch eine weitere Schienen-Elbquerung enthält.
Die grundsätzliche Machbarkeit einer westlichen Elbquerung für Regional- oder S-Bahn-Verkehre wurde in einer kürzlich vorgestellten Machbarkeitsstudie bestätigt, kam aber zu keinem positiven Nutzen-Kosten-Verhältnis, was u.a. an der Vorgabe lag, keinen Verkehr vom Hauptbahnhof abzuziehen.
Der Nutzen einer zweiten, zusätzlichen Eisenbahnverbindung lässt sich nicht ausschließlich monetär bewerten. Denn mag sich der Nutzen einer Eisenbahnverbindung rein betriebswirtschaftlich nicht rechnen, entstehen doch spätestens beim Ausfall der einzigen und dazu noch maroden Elbquerung enorme volkswirtschaftliche Schäden, die mit der Nutzen-Kosten-Rechnung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) in keiner Weise abgebildet werden.
Frage 6: Welche weiteren Projekte der Erweiterung des Schienennetzes in Hamburg verfolgen Sie?
- Den Bau einer modernen Straßenbahn, vielfach auf eigenem Gleiskörper – sie hat eine höhere Kapazität als Busse, ist nachweislich günstiger, nachhaltiger, schneller und barriereärmer als die aktuell im Bau befindliche U5.
- Die U5 fährt an den Bedarfen der meisten Hamburger*innen vorbei. Der bereits begonnene Bauabschnitt von Bramfeld bis U Borgweg soll fertiggestellt werden. Stopp der weiteren Bauabschnitte und Nutzung der Mittel für ein Straßenbahnnetz.
- Zweite Schienen-Elbquerung, um Regional-, Fern- und Güterverkehr nach Süden zu entlasten.
- Verlängerung der U4 bis zum Reiherstiegviertel und Beteiligungsprozess für die weitere Trasse im oberirdischen Verlauf, z.B, als Straßenbahn, nach Harburg.
- Ausbau der Querverbindungen, insbesondere eine Nutzung der Güterumgehungsbahn für den Personenverkehr als Ringlinie.
- Harburg und Bergedorf als Fernbahnhöfe erhalten und zur Entlastung des Hauptbahnhofs ausbauen.
- Ausbau der Kapazitäten des Schienenverkehrs in der Metropolregion und Förderung des Schienengüterverkehrs: Erarbeitung eines Konzepts zur Verlagerung von der Straße auf die Schiene.
- Für den Güterverkehr braucht es außerdem dringend einen Ausbau und die Elektrifizierung der Strecke Lübeck-Büchen-Lüneburg.
- Kapazitätserweiterung des Hamburger Hauptbahnhofs
Frage 7: Wie stehen Sie zum Deutschlandticket insgesamt und der zusätzlichen Förderung Hamburgs für Schüler und Personen mit geringem Einkommen im Besonderen?
Das Deutschlandticket hat einen enormen Schub für den Regional- und Nahverkehr gebracht. Allerdings war mit 49 Euro schon die Schmerzgrenze für viele erreicht. Statt diesen Preis weiter zu erhöhen, will Die Linke mittelfristig zu einem kostenlosen/fahrscheinfreien ÖPNV für alle kommen. Die kostenfreie Nutzung für Schüler*innen ist ein wichtiger Schritt zur „Gewöhnung“ und Bindung an den ÖPNV. Für Senior*innen und andere Menschen mit wenig Einkommen (auch für Wohngeldberechtigte) wollen wir bereits jetzt ein kostenfreies Sozialticket einführen.
Frage 8: Verfolgen Sie für die nächste Legislatur eine Verringerung oder ein Aufwuchs der Verkehrsleistung im Öffentlichen Nahverkehr und verfolgen Sie dabei ein dezidiertes Ausbauziel, wie z.B. den Hamburg-Takt?
Natürlich wollen wir erheblich mehr Verkehrsleistungen im ÖPNV haben. Um die Verlagerungsziele sicher zu erreichen müssten künftig die bestellten Platzkilometer jährlich um 5% statt 3% steigen.
Der Hamburg-Takt des Senats ist bisher in vielen Punkten eine Mogelpackung. Zum einen gaukelt er vor, dass alle 5 Minuten ein Bus oder eine Bahn kommt. Geplant ist jedoch nur, dass jede*r Hamburger*in innerhalb von 5 Minuten eine Haltestelle oder einen Haltepunkt zu erreichen. Wie lange dann gewartet werden muss, ist offen. Die versprochenen zusätzlichen Bushaltestellen und Buslinien scheinen gerade den für Planungskapazitäten und – geldern der U5 zum Opfer zu fallen. Und dass Hamburg in 5 Jahren mit autonomen Shuttles einen Großteil des ÖPNV abwickeln kann, ist eine Illusion – oder ein Ablenkungsmanöver.
Frage 1: Prävention und Aufklärung: Wie verbessern Sie die Aufklärung über die Risiken von Alkoholkonsum in der Schwangerschaft insbesondere zu FASD, um die Fallzahlen zu senken? Wie berücksichtigen Sie die 2024 aktualisierte S3-Leitlinie zu FASD bei Kindern und Jugendlichen?
Dass immer noch jedes Jahr in Deutschland rund 12000 Babys mit FASD zur Welt kommen zeigt, dass fortwährende Aufklärung über die Risiken und Folgen des Alkoholkonsums während der Schwangerschaft unerlässlich ist. Die Linke fordert deshalb niedrigschwellige, zielgruppengerechte Informationskampagnen, die bereits in der Schwangerschaftsvorsorge, in Bildungseinrichtungen und in Gesundheitsämtern verankert sind. Ärzt*innen sowie Fachkräfte im Gesundheits- und Sozialwesen müssen besser geschult werden, um werdende Eltern umfassend und einfühlsam aufzuklären.
Die aktualisierte S3-Leitlinie zu FASD bei Kindern und Jugendlichen bietet wichtige Handlungsempfehlungen für Diagnostik und Therapie. Wir werden uns dafür einsetzen, dass diese Leitlinie konsequent in die Praxis umgesetzt wird, insbesondere durch eine verstärkte Förderung von Früherkennung, interdisziplinären Versorgungsstrukturen und gezielten Hilfen für betroffene Familien.
Frage 2: Früherkennung und Diagnostik: Welche Strategien planen Sie zur Verbesserung der Früherkennung und Diagnostik (insbesondere bei Erwachsenen) von FASD in Hamburg, um rechtzeitige Unterstützung zu gewährleisten?
Die S3-Leitlinie müsste nach Auffassung der Linken auch auf den Erwachsenenbereich erweitert werden. Die Linke setzt sich dafür ein, dass niedrigschwellige Angebote geschaffen werden, die Betroffene bei der Diagnose unterstützen und einen Zugang zu passgenauen Hilfen und Therapien sicherstellen.
Frage 3: Gesundheitsversorgung: Für Erwachsene gibt es aktuell keinerlei Diagnostik in HH! Wie stellen Sie sicher, dass Menschen mit FASD Zugang zu spezialisierten Gesundheitsdiensten und Diagnostik erhalten, unter Berücksichtigung der 2024 aktualisierten S3-Leitlinie?
Die Linke sieht den akuten Handlungsbedarf bei der Gesundheitsversorgung und Diagnostik für Erwachsene mit FASD in Hamburg. Es ist inakzeptabel, dass Betroffene bislang keinen Zugang zu spezialisierten Diagnostikangeboten haben. Wir setzen uns dafür ein, dass entsprechende Versorgungsstrukturen aufgebaut werden, die den Vorgaben der 2024 aktualisierten S3-Leitlinie entsprechen. Dazu gehören spezialisierte Zentren und Anlaufstellen, die Diagnostik, Therapie und Beratung aus einer Hand anbieten. Wir fordern außerdem eine gezielte Aus- und Weiterbildung von Fachkräften im Gesundheitswesen, um die Versorgungslücke zu schließen und Betroffenen den Zugang zu einer bedarfsgerechten Gesundheitsversorgung zu garantieren.
Frage 4: Soziale Unterstützungssysteme: Wie stärken Sie soziale Unterstützungssysteme für Menschen mit FASD und ihre (Pflege)-Familien, um Alltagsbewältigung zu erleichtern, unter Berücksichtigung der 2024 aktualisierten S3-Leitlinie?
Die Linke setzt sich für den Ausbau von niedrigschwelligen Beratungs- und Unterstützungsangeboten ein. Dazu gehören beispielsweise Anlaufstellen, die Informationen, Hilfestellungen und Vernetzungsmöglichkeiten bieten. Außerdem setzen wir uns für den Ausbau von familienentlastenden Diensten ein. Unser Ziel ist es, die gesellschaftliche Teilhabe von Betroffenen zu stärken und ihre Familien bestmöglich zu unterstützen.
Frage 5: Bildung und Berufsaussichten: Welche Maßnahmen führen Sie ein, um Bildungs- und Berufsmöglichkeiten für Menschen mit FASD zu verbessern und ihre Inklusion zu fördern, gemäß der 2024 aktualisierten S3-Leitlinie?
Die Linke setzt sich dafür ein, Bildungs- und Berufschancen für Menschen mit FASD nachhaltig zu verbessern und ihre Inklusion zu fördern. Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte müssen geschult werden, um individuelle Förderpläne umzusetzen und betroffene Schüler*innen bestmöglich zu unterstützen.
Im Bereich der beruflichen Teilhabe setzen wir uns für einen besseren Zugang zu Ausbildung und Arbeitsplätzen ein, etwa durch gezielte Förderprogramme oder begleitende Unterstützung im Arbeitsalltag. Ziel sollte sein, individuelle Potenziale zu fördern und Menschen mit FASD ein selbstbestimmtes Leben in Bildung und Beruf zu ermöglichen.
Frage 6: Forschung und Entwicklung: Welche Investitionen planen Sie in die FASD-Forschung, um das Verständnis zu vertiefen und wirksamere Strategien zu entwickeln? Unterstützen Sie eine regionale oder bundesweite FASD-Erhebung?
Die Linke unterstützt die Forderung nach einer verstärkten Förderung der FASD-Forschung, um das Verständnis der Ursachen, Auswirkungen und wirksamen Unterstützungsstrategien zu vertiefen. Besonders wichtig ist es nach Auffassung der Linken, wissenschaftliche Erkenntnisse schnell in die Praxis zu überführen, um Betroffenen und ihren Familien konkret zu helfen.
Zudem befürwortet Die Linke eine FASD-Erhebung, um verlässliche Daten zur Häufigkeit und regionalen Verteilung zu erhalten. Solche Erhebungen sind entscheidend, um Bedarfe besser zu erkennen, Versorgungslücken zu schließen und langfristig wirksame Strategien auf den Weg zu bringen.
Frage 7: Interdisziplinäre Zusammenarbeit: Wie gewährleisten Sie die Zusammenarbeit verschiedener Fachbereiche wie Pädiatrie, Psychologie und Sozialarbeit, um eine ganzheitliche Versorgungsstrategie gemäß der 2024 aktualisierten S3-Leitlinie zu bieten?
Die Linke setzt sich für interdisziplinäre Gesundheitszentren in den Stadtteilen ein mit Sozial- und psychologischer Beratung unter einem Dach. So könnten beispielsweise auch interdisziplinäre Fallbesprechungen durchgeführt werden, um so die ganzheitliche Versorgung zu gewährleisten.
Frage 8: Finanzierung und Nachhaltigkeit: Halten Sie den Ausbau des FASD-Fachzentrums Hamburg e.V. für notwendig? Wie wird die langfristige Finanzierung sichergestellt, um unabhängige Dienstleistungen kontinuierlich bereitzustellen?
Die Linke erkennt die wertvolle Arbeit des FASD-Fachzentrums Hamburg e.V. an. Der Ausbau und die langfristige Finanzierung solcher spezialisierten Einrichtungen sind von großer Bedeutung, um betroffenen Menschen und ihren Familien unabhängige und kontinuierliche Unterstützung zu ermöglichen. Wir setzen uns dafür ein, dass eine nachhaltige öffentliche Förderung geprüft wird, um Angebote wie Prävention und Beratung langfristig abzusichern. Eine verlässliche Finanzierung ist entscheidend, um Versorgungslücken zu schließen und bestehende Strukturen zu stärken.
Frage 1: Viele Fußballfans haben zuletzt den Eindruck gewonnen, dass ihre Fan- und Bürgerrechte immer stärker eingeschränkt werden. Warum sollten Fußballfans Ihre Partei wählen? Sieht Ihre Partei einen Bedarf für zusätzliche präventive oder repressive Maßnahmen im Zusammenhang mit Fußballspielen in Hamburg?
Die Hamburger Sportvereine, insbesondere die Fußballvereine, werden von einer starken und engagierten Fanszene getragen, die einen wesentlichen Beitrag zur Sportkultur beitragen. Immer wieder müssen die Fans jedoch erleben, dass sie vorverurteilt, kriminalisiert und durch polizeiliche Maßnahmen gegängelt werden. Oftmals dienen Stadien auch als Experimentierfelder für repressive Maßnahmen, die dann auf andere Bereiche ausgeweitet werden. Wir setzen uns für eine starke Fankultur und die Abrüstung der Polizei bei deren Begleitung ein. Studien zeigen, dass eine deutlich reduzierte polizeiliche Begleitung von Spieltagen nicht zu mehr Unsicherheit führt, sondern – im Gegenteil – zur Deeskalation beiträgt. Es braucht alternative Sicherheitskonzepte, die auf Dialog und Prävention setzen. DIE LINKE setzt sich zudem für ein Modellprojekt zum legalen Einsatz von Pyrotechnik in Stadien und bei Fanmärschen ein.
Frage 2: Im Oktober 2024 haben die Innen- und Sportminister*innen der Bundesländer mit DFB und DFL u.a. eine zentrale, von den Vereinen unabhängige Stadionverbotskommission angekündigt. Wie bewertet Ihre Partei die bisher gängige Praxis der Stadionverbotsvergabe und wie sieht sie diese in der Zukunft?
Stadionverbote bedeuten für aktive Fans eine ganz erhebliche Strafe dar und sollten der absolute Ausnahmefall sein. Schon jetzt werden Stadionverbote aber oftmals leichtfertig und vor allem ohne abgeschlossene Verfahren auf unsicherer Beweislage verhängt. Einer zentralen Kommission mit DFL und DFB fehlt es aus unserer Sicht an dem Wissen über die Verhältnisse in den jeweiligen Vereinen und Fanszenen, um können daher kaum eine individuelle und sachgerechte Entscheidung treffen. Der Erlass von Stadionverboten sollte daher auch weiterhin den Vereinen überlassen werden und zwar unter enger Einbeziehung der Fanvertretungen und Fanprojekten.
Frage 3: Im September 2024 hat sich die Hamburgische Bürgerschaft für die Beteiligung von Fußballvereinen an den Polizeikosten ausgesprochen. Wie steht Ihre Partei zu diesem Vorhaben?
Die Gewährleistung der Sicherheit ist eine öffentliche Aufgabe und sollte entsprechend aus staatlichen Mitteln finanziert werden. Die Übertragung der Kosten für Polizeieinsätze auf die Vereine und die DFL betrachten wir daher als einen Schritt hin zur Privatisierung öffentlicher Daseinsvorsorge, den wir aus grundsätzlichen Überlegungen ablehnen. Zudem sehen wir die Gefahr, dass diese Praxis als Türöffner für die generelle Abwälzung von Polizeikosten auf Veranstalter*innen, etwa bei Versammlungen, dienen könnte.
Vor diesem Hintergrund ist die Kostenübertragung für Polizeieinsätze bei Fußballspielen äußerst problematisch und wird von der LINKEN abgelehnt. Wir befürchten, dass insbesondere Vereine aus unteren Ligen finanziell überfordert werden, was ihre Existenz bedroht und die soziale und kulturelle Bedeutung des Fußballs als Breitensport schwächt. Dies könnte zu einer weiteren Kommerzialisierung des Profifußballs führen und den Zugang für einkommensschwächere Fans erschweren, da höhere Kosten oft auf Ticketpreise umgelegt werden.
Darüber hinaus haben die Vereine keinerlei Einfluss darauf, wie die Polizei die Spiele klassifiziert (z. B. als Hochrisikospiel), welche Einsatztaktiken angewendet oder wie viele Einsatzkräfte und Einsatzequipment mobilisiert werden. In der Debatte um die Kosten von Fußballspielen sollte daher auch dafür genutzt werden, die oft martialischen Polizeieinsätze an Spieltagen kritisch zu hinterfragen und für eine generelle Reduzierung der Polizeipräsenz sowie eine Abrüstung dieser Einsätze einzutreten.
Frage 4: Welche Vorstellungen vertritt Ihre Partei hinsichtlich einer unabhängigen Beschwerdestelle für Betroffene von Polizeigewalt und hinsichtlich der Einführung eines Polizeibeauftragen, wie es ihn im Bund und in anderen Bundesländern bereits gibt?
Fehlverhalten in und durch die Polizei muss konsequent bekämpft werden. Dazu bedarf es eines Kulturwandels durch Maßnahmen gegen Korpsgeist und gegen ein Klima des Wegschauens bei Fehlverhalten innerhalb der Polizei. Dazu bedarf es aber auch eines deutlichen Ausbaus der externen demokratischen Kontrolle der Polizei. Die LINKE setzt sich daher für eine unabhängige Polizeibeschwerdestelle mit eigener Ermittlungskompetenz ein. Die aktuelle Beschwerdestelle ist hingegen innerhalb der Polizei angesiedelt, weisungsgebunden, überwiegend mit Polizist*innen besetzt und damit nicht unabhängig. Sie genießt aus diesem Grund zu Recht kein Vertrauen bei Betroffenen von Polizeigewalt. Auch die bisherigen Tätigkeitsberichte lassen Zweifel daran aufkommen, dass die Beschwerdestelle gewillt und in der Lage ist, polizeiliches Fehlverhalten, wie Polizeigewalt, aber auch gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Diskriminierung durch Polizist*innen grundlegend zu bekämpfen. Wir halten die jetzige Beschwerdestelle daher für kaum reformierbar, solange der Systemfehler der fehlenden Unabhängigkeit nicht behoben wird.
Frage 5: Im Jahr 2024 wurden bei Fußballspielen im Volksparkstadion erstmals Polizeidrohnen eingesetzt. Wie bewertet Ihre Partei dieses Einsatzmittel und seinen Nutzen bei Fußballspielen?
Der Einsatz von Drohnen stellt einen schweren Eingriff in Persönlichkeitsrechte dar, da er eine Vielzahl von Personen betrifft, die Videoübertragungen und/oder -aufzeichnungen in der Regel unbemerkt bleiben und Betroffenen des Drohneneinsatzes in der Regel nicht transparent gemacht wird, dass es sich um eine polizeiliche Maßnahme handelt. Zudem sind sämtliche datenschutzrechtliche Fragestellungen ungeklärt. Ungeklärt ist zudem, ob und unter welchen Voraussetzungen der Einsatz von Drohnen durch die Polizei eigentlich zulässig ist. Der Hamburger Senat hat – anders als andere Bundesländer – auf die Schaffung einer eigenständigen Rechtsgrundlage für den Einsatz von Polizeidrohnen verzichtet und damit viele Rechtsfragen offengelassen. Die LINKE sieht im Einsatz von Polizeidrohnen daher eine große Gefahr für die Grundrechte der Betroffenen und setzt sich für eine strenge Regulierung von polizeilichen Drohneneinsätzen, sowie die strikte Beschränkung auf bestimmte Einsatzzwecke (etwa Tatortrekonstruktionen, nicht aber bei Fußballspielen) ein.
Frage 6: 2021 wurde die Regelung zur Kennzeichnungspflicht von geschlossenen Einheiten der Landesbereitschaftspolizei entfristet. Wie bewertet Ihre Partei diese Kennzeichnungspflicht und sieht sie Bedarf, Regelungslücken zu schließen (z.B. im Hinblick auf Alarmhunderschaften und Hundeführer*innen)?
Die LINKE hat sich seit Jahren für die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Polizist*innen eingesetzt. Die 2021 eingeführte Kennzeichnungspflicht in Hamburg ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, in ihrer Ausgestaltung aber völlig unzureichend. Sie gilt nur für geschlossene Einheiten und auch nur anlässlich bestimmter Ereignisse. Damit lässt die Regelung viel zu viele Lücken und führt regelmäßig dazu, dass auch bei Großlagen zahlreiche nicht-individuell gekennzeichnete Polizist*innen eingesetzt werden (z.B. in der sogenannten Alarmhundertschaft, bei der es sich nicht um eine geschlossene Einheit handelt). Wir haben bereits in der Vergangenheit die Schließung dieser Lücken gefordert (z.B. mit Drs. 22/11895 und 22/6569) und werden uns auch weiter dafür einsetzten, dass alle Hamburger Polizist*innen unabhängig von Einsatzart oder -anlass ohne Ausnahme individuell gekennzeichnet sein müssen.
Frage 7: Es hat sich in der Vergangenheit mehrfach gezeigt, dass der Einsatz von Pfefferspray durch die Polizei in einem vollbesetzen Fußballstadion zu einer erheblichen Anzahl an Verletzen führt. Wie steht Ihre Partei zu einem Verbot des Einsatzes von Pfefferspray in Fußballstadien?
Auch in Hamburg haben wir in den vergangenen Jahren Polizeieinsätze in und um das Volksparkstadion und das Millerntor erlebt, bei denen die Polizei unverhältnismäßig agierte und die Sicherheit und körperliche Unversehrtheit der Fans gefährdete. Wir fordern insbesondere die Hamburger Polizei, die für ihre eskalative Einsatzstrategie bekannt ist, dringend auf, ihre Einsatztaktik zu überdenken, abzurüsten und zukünftig auf Deeskalation zu setzen. Der Einsatz von Pfefferspray birgt unkalkulierbare Risiken, da es eine große Streubreite hat und für Menschen mit Allergien oder Atemwegserkrankungen sehr gefährlich sein kann. Zudem kann es gerade in engen Räumen wie Stadien zu Panikreaktionen führen, völlig Unbeteiligte treffen und zur Eskalation von Konflikten beitragen. DIE LINKE hält Pfefferspray daher für kein geeignetes Einsatzmittel in Stadien und Fanblöcken.
Frage 8: 2016 musste in Hamburg die bis dahin geheime Datenbank über Fußballfans (Datei „Gruppen- und Szenegewalt“) gelöscht werden. Wie bewertet Ihre Partei generell Datenbanken über Fußballfans, insbesondere vor dem Hintergrund des jüngsten BVerfG-Urteil zur Datei „Gewalttäter Sport“?
DIE LINKE lehnt die polizeilichen Dateien „Gewalttäter Sport“ und die Hamburger Datei „Sportgewalt“ entschieden ab, da sie in erster Linie der Stigmatisierung und Kriminalisierung von Fußballfans dienen. Oft genügen bereits geringfügige Vorfälle, um in diesen Datenbanken erfasst zu werden, während den Betroffenen kaum wirksame Möglichkeiten zur Gegenwehr oder Löschung ihrer Daten eingeräumt werden. Eine Eintragung kann jedoch schwerwiegende Konsequenzen für die Betroffenen nach sich ziehen. Angesichts der zunehmenden und oft unverhältnismäßigen Datenerhebung und -nutzung durch die Polizei setzt sich DIE LINKE für eine konsequente Stärkung der informationellen Selbstbestimmung ein. Polizeiliche Datenerhebungen müssen strikt auf das unbedingt notwendige Maß begrenzt, vor ungerechtfertigten Zugriffen geschützt und durch klare Betroffenenrechte wie Informationspflichten und Löschansprüche begleitet werden. Auch die „automatisierte Datenanalyse“, also die softwaregestützte Auswertung polizeilicher Daten (u.a. aus den gruppenbezogenen Datenbanken wie „Sportgewalt“), die der Senat in der vergangenen Legislaturperiode eingeführt hat, lehnen wir ab. Sie stellt einen tiefgreifenden Eingriff in die Grundrechte dar und gefährdet die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger.
Frage 1: Werden sie sich dafür einsetzen, dass eine Reform der Lehrerarbeitszeitverordnung stattfindet und dass eine Dienstzeitregelung für jede Sozialpädagog*in, jede Erzieher*in, jede Therapeut*in erstellt und umgesetzt wird, in der der tatsächliche Arbeitsbedarf der jeweiligen Profession abgebildet ist?
JA und auch: Einführung einer Erfassung der geleisteten Arbeitszeit.
Frage 2: Werden Sie eine dringend notwendige, weisungsbefugte Fachaufsicht einsetzen, die den systemischen und professionsgebundenen Einsatz jeder Profession des Pädagogischen und Therapeutischen Fachpersonals überwacht und steuert? Wenn ja: Wie? Wenn nein: Warum nicht?
JA. Parlamentarisch können wir uns mit (ggf. erster Schritt) Anfragen und (ggf. zweiter Schritt) Anträgen dieser Angelegenheit annehmen.
Frage 3: Werden sie sich dafür einsetzen, dass die Demokratieförderung an Schulen systematisch angegangen und mit Ressourcen ausgestattet wird und dass der politischen Bildung auch in der dualen Ausbildung ein hoher Stellenwert verschafft wird und diese curricular fächerübergreifend verankert wird?
JA, das ist dringend nötig (Haushaltsantrag 2023/24: eine Stelle für Demokratie am LI).
Frage 4: Werden Sie die Träger im Kinder- und Jugendbereich finanziell unterstützen, damit die Tarifabschlüsse des Bundes und der Kommunen im vollen Umfang umgesetzt werden können, ohne, dass dringend benötigte Fachkräfte entlassen bzw. Einrichtungen geschlossen werden müssen?
Wir kämpfen aktiv für die Stärkung der Träger im Kinder- und Jugendbereich und fordern eine bedarfsgerechte Ausfinanzierung der Träger, die Tarifsteigerungen und die komplexen Bedarfslagen und steigende Preise berücksichtigt. Zudem setzten wir uns grundsätzlich für höhere Löhne im sozialen Sektor ein. Hierzu sind wir regelmäßig im Austausch mit freien Trägern und Verbänden und unterstützen diese durch unsere parlamentarische Arbeit: Anträge in der Bürgerschaft auf Ausfinanzierung der Kinder- und Jugendarbeit, Schriftliche Anfragen an Senat und damit verbundene Öffentlichkeitsarbeit/Sichtbarmachung der Schieflagen im Bereich Kinder- und Jugendarbeit. Wenn die LINKE regieren würde, gäbe es im Bereich Kinder- und Jugendarbeit eine gründliche Finanzierungsoffensive in vielen Bereichen.
Frage 5: Werden Sie sich dafür einsetzen, den gesetzlichen festgelegten Fachkräfteschlüssel gemäß § 16a, Abs.1 und 2 (KiBeG) von 1:4 in der Krippe und 1:10 im Elementarbereich als reale Anwesenheit pro Tag, unter Einbezug von Personalausfällen wie Krankheit, Urlaub und Fortbildungen zu berechnen?
JA. Mittelbare Pädagogik muss zwingend in der Berechnung des Betreuungsschlüssels berücksichtigt werden. Durch die jetzige Regelung ist der Betreuungsschlüssel reine Makulatur, steht auf Papier geschrieben, hat aber nichts mit der Realität in den Kitas vor Ort zu tun. Das haben etliche Rückmeldungen von Kitas in den letzten Jahren und besonders auch die öffentliche Anhörung im Familienausschuss am 20.06.24 gezeigt.
Frage 6: Werden sie ihrer Regierungsverantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz nachkommen, regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen und daraus resultierende wirksame Maßnahmen sicherzustellen sowie eine Arbeitszeiterfassung für alle Beschäftigten an Schulen einzuführen?
JA, wenn die GEW uns hilft, die Regierung zu übernehmen – oder zumindest als sehr starke Opposition im Parlament und außerhalb den nötigen Druck aufbauen zu können, um die Regierung zum Handeln zu zwingen.
Frage 7: Werden Sie Karriereperspektiven neben der Professur (Lecturer/Researcher mit TenureTrack zum festangestellten Senior Lecturer/Researcher) für Daueraufgaben verankern und die Einhaltung eines Stellenumfangs von Promotionsstellen von 65 % in den ZuL-Vereinbarungen mit den Hochschulen festschreiben?
JA. Die Linke setzt sich für ein Entfristungsprogramm und planbare Karrierewege an Hochschulen ein. Dies sollte auch in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit den Hochschulen festgeschrieben werden.
Die Promotion ist die zentrale Qualifikation für eine wissenschaftliche Laufbahn und trotzdem wird sie in aller Regel nur mangelhaft finanziell abgesichert. Eine angemessene Mindestvertragslaufzeit muss sowohl der realen durchschnittlichen Promotionsdauer als auch der tatsächlichen Arbeitsbelastung an Hochschulen beschäftigter Doktorand*innen Rechnung tragen und sollte deshalb sechs Jahre umfassen. Darüber hinaus muss den Promovierenden zugesichert werden, dass sie mindestens 2/3 ihrer Arbeitszeit für ihre Dissertation aufwenden dürfen – um der Überlastung durch zusätzliche Aufgaben am Fachgebiet und eine Verzögerung des Promotionsabschlusses entgegenzuwirken.
Frage 8: Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die arbeitnehmerähnlichen Dozent*innen an der VHS ein Ausfallhonorar bei Krankheit erhalten (90% für bis zu 6 Wochen) oder alternativ eine tarifliche Festanstellung (TV L EG 13)?
Wenn ja: Wie? Wenn nein: Warum nicht?
JA. Dieser Schritt ist überfällig.
Frage 1: Wie beurteilen Sie das Bündnis? Und welche Themen finden im Bündnis bisher noch zu wenig Beachtung (bzw. welche Themen möchten Sie dort intensiver behandeln)?
Das Bündnis hat seit 2011 nicht dazu beigetragen, erheblich mehr günstigen Wohnraum zu schaffen. Vielmehr hat es dafür gesorgt, dass mehr als zwei Drittel der Wohnungsneubauten teure freifinanzierte oder Eigentumswohnungen geworden sind. Statt für einen sozialverträglichen Wohnungsmarkt einzutreten, begleitet und verstärkt das Bündnis den Kurs der steigenden Mieten. Erforderlich ist ein stärkerer Einfluss der Mietervereine und Mieter*innen, damit sich der Wohnungsbau an den Bedürfnissen der Hamburger*innen orientiert.
Frage 2: Mieten. In Hamburg wurde die Mietpreisbremse bis 2025 verlängert. Inwiefern besteht Verbesserungspotenzial zur aktuellen Regelung? Und wie stehen Sie zu einem Mietenstopp?
Die Mietpreisbremse erlaubt zu viele Ausnahmen und stellt eher einen zahnlosen Tiger dar. Renovierungen dürfen keine Mieterhöhungen bei neu vermieteten Wohnungen begründen.
Ein Mietenstopp ist erforderlich. Bereits der Mietendeckel in Berlin hat gezeigt, dass die Mieten deutlich gesenkt werden konnten. Der richtige Weg eines neuen Mietenstopps durch ein Bundesgesetz würde die steigenden Angebotsmieten (etwa 50 % in den letzten 14 Jahren) beenden. Quelle dafür:
Frage 3: Wohnungsbau. Wie viele Wohnungen sollte Hamburg künftig jährlich bauen, um der Wohnungsnot zu begegnen? Wo besteht noch Potenzial für den Wohnungsbau und mit welchen Rezepten könnten künftig mehr Wohnungen entstehen? Wie würden Sie den Wohnungsbau fördern (u. U. auch mit neuen Programmen)?
Hamburg braucht pro Jahr 5.000 neue Wohnungen mit dauerhafter Mietpreis – und Sozialbindung. Dafür muss die Stadt erheblich mehr öffentliche Gelder aufwenden. Spekulationsobjekte wie das Holstenquartier müssen endlich dem allgemeinen Nutzen zugeführt werden. Die Stadt kann und muss ihr Vorkaufsrecht viel intensiver nutzen. Und es müssen die richtigen Wohnungen gebaut werden. Denn obwohl mehr als die Hälfte aller Haushalte nur aus einer Person besteht, sind die Neubauwohnungen durchschnittlich über 80 m² groß. Kleinere Wohnungen lösen auch ein weiteres Problem: Auf der selben Grundstücksfläche können viel mehr Wohnungen entstehen, als wenn (zu) große Wohnungen gebaut werden.
Frage 4: Energet. Sanierung. Bis 2030 sollen die CO2-Emissionen in Hamburg um 70 Prozent zu 1990 sinken. Müssen die Vorschriften zur Energieeinsparung im Gebäudesektor dafür künftig verändert werden (und ggf. wie)?
Der Gebäudesektor ist ein großer Co2-Emitent. Gleichzeitig ist es schwierig, hier Maßnahmen zu entwickeln, die für alle umsetzbar sind. Die Förderung der Wärmepumpen ist ein wichtiger Baustein. In Skandinavien wurden Großwärmepumpen erfolgreich eingesetzt, die mehrere 10.000 Haushalte versorgen. Da können wir sicherlich noch einiges lernen. Klimaneutralität ist ein wichtiger Schritt hin zu einer lebenswerten Stadt.
Grundsätzlich liegen alle notwendigen Vorschriften auf dem Tisch, mit denen der notwendige Anteil der CO2-Einsparungen für den Gebäudesektor erreicht werden soll. Wir fordern aber eine zeitnahe Leistungsbilanz der Maßnahmen und im Fall von Abweichungen ein schnelles Nachsteuern. Ohne der ersten Bilanz des Klimaplans vorzugreifen, könnte ein Nachsteuern in einer Kombination von stärkerer Förderung von Wärmepumpen - wir setzen und für eine bis zu 100prozentige Förderung ein -, einer gebietsbezogenen Anschlusspflicht an das Fernwärmenetz und einer Präferierung von energetischen Sanierungen die warmmietenneutral sind. Inwieweit hier jeweils Vorschriften nachgeschärft werden müssen, oder Anreizsysteme erfolgsversprechender sind, hängt von der konkreten Situation ab. Ziel ist aber, dass alle Maßnahmen die CO2-Einsparungsziele erfüllen und daran müssen sich im Falle von Untererfüllungen die Maßnahmen orientieren.
Was sollen die Eigentümer beitragen? Und wie sollte die Förderung dafür ausgebaut werden?
Die Förderung sollte kostenneutral für die Mieter:innen gestaltet werden. Modernisierungen ermöglichen derzeit Mieterhöhungen und wälzen die Kosten damit auf die Mehrheit der Hamburger:innen ab, während Vermieter:innen noch höhere Gewinne aus den Mieten eintreiben. Hier sind Förderungen erforderlich, die ein Verzicht auf Mieterhöhungen zur Bedingung machen. Bei selbstgenutztem Grundeigentum treten wir, je nach Bedarf, für eine Erhöhung der Fördersätze ein um Grundeigentum, das zur Alterssicherung gedacht ist, nicht zur Kostenfalle für Eigentümerinnen und Eigentümer werden zu lassen.
Frage 5: Infrastruktur. Wie beschleunigen Sie den Ausbau der Infrastruktur für Strom und Wärme?
Der Ausbau der öffentlichen Energienetze ist essentiell. Wir setzen uns daür ein, dass den Hamburger Energiewerken und Stromnetz Hamburg/Hamburger Energienetze prioritär mit Green Bonds und Garantien Hamburgs die Mittel für die notwendigen massiven Investitionen an die Hand gegeben werden. Die Wärmewende ist ein zentraler Baustein der Hamburgischen Klimapolitik. Dazu wollen wir dafür Sorge tragen, dass Wärmenetze in der Stadt für eine bessere Planung und eine gemeinsame Strategie, in die Hand Hamburgs übergehen, wo dies noch nicht der Fall ist.
Ist ein weiterer Ausbau der Fernwärme nötig (ggf. in welchen Stadtteilen)? Wie würden Sie zu starke Preissteigerungen bei der Fernwärme verhindern?
Ein Weiterer Ausbau, auch über das bisher bekannte Maß der Planung, ist dringend notwendig. Besonders der Bereich südlich der Elbe muss einen massiven Ausbau der Fernwärme erfahren. Hinzukommen aber auch große Bereiche im Osten der Stadt, die städtisch geprägt, aber fernwärmemäßig unterversorgt sind. Die Preissteigerungen im Fernwärmebereich betrafen in erster Linie börsennotierte Unternehmen, die mit intransparenten Abrechnungen und exorbitanten Preissteigerungen die Kundinnen und Kunden zur Kasse bieten wollen. Wir brauchen hier einerseits die Überführung privatwirtschaftlich betriebener Wärmenetze in öffentliche Hand und andererseits eine stärkere Regulierung der Wärmepreise mit einer bundesweiten Preisaufsicht. Die Wärmeversorgung ist öffentliche Daseinsvorsorge und damit staatliche Aufgabe.
Frage 6: Verkehr. Mit welchen Bausteinen würden Sie die Verkehrswende in Hamburg gestalten (wie bauen Sie hierfür auch den Öffentlichen Personennahverkehr aus)?
In Hamburg muss eine Straßenbahn gebaut werden. Im Vergleich zum U5-Projekt können dadurch mehr Stadtviertel angeschlossen werden, die Fahrzeiten verkürzt und mehr Haltestellen zu niedrigeren Kosten geschaffen werden. Statt der Erhöhung des 49-€-Tickets auf 58 € muss der ÖPNV bis 2030 schrittweise kostenlos werden und die Elbquerung für die Schiene erweitert werden.
Und um wieviel soll damit der Autoverkehr zurückgehen (wie verteilen Sie die Verkehrsflächen entsprechend um)?
Die Straßen werden dadurch beträchtlich vom Autoverkehr entlastet. Der gewonnene Platz kann für Bus- und Straßenbahnspuren genutzt, die Parkplätze zu Grün- und Gewerbeflächen umgewandelt werden.
Frage 1: Werden Sie für Leistungsberechtigte im SGB II, SGB XII und AsylbLG die Kostenübernahme für die Anschaffung von energiesparenden Haushaltsgeräten einführen? Wenn ja, in welcher Höhe?
Die Linke fordert die Gewährung von bedarfsdeckender Kostenübernahme von energiesparenden Haushaltsgeräten für Menschen welche auf Bürgergeld, Asylbewerberleistungen oder Grundsicherung im Alter angewiesen sind. Zudem sollten Altgeräte gegen energiesparende Neugeräte unkompliziert eingetauscht werden können.
Frage 2: Werden Sie für Leistungsberechtigte im SGB II, SGB XII und AsylbLG die Kostenübernahme für die Anschaffung von digitalen Geräten und Internet einführen? Wenn ja, in welcher Höhe?
Die Linke fordert konkret einen Zuschuss von 500 Euro für digitale Ausrüstung (22/9964) in ihrem Antrag. Eine umfassende Ausstattung mit digitalen Endgeräten und die Finanzierung eines Internetanschlusses gehören mittlerweile zu den unerlässlichen Voraussetzungen für die gesellschaftliche Teilhabe. Aber wie der aktuelle Digitalindex belegt, ist es allein damit nicht getan, sondern es bedarf auch einer umfassenden Anwender*innenschulung – und Beratung, um die notwendige Kompetenz für die Handhabung zu erlangen.
Vor allem seit der vom Senat betriebenen voranschreitenden Digitalisierung der Behörden und Ämter,- welche mit der Einschränkung der analogen Kontaktmöglichkeiten einhergeht, ist hier die Stadt in der Pflicht für alle Bürger*innen den Zugang zur Daseinsvorsorge abzusichern.
Die Linke fordert daher eine bedarfsdeckende Kostenübernahme für digitale Endgeräte sowie die Finanzierung von notwendigen Scanner und Drucker so wie der Bereitstellung von Anwenderkursen und flächendeckenden Digitalcafés mit Anwender*innenberatung.
Frage 3: Werden Sie für Leistungsberechtigte im SGB II, SGB XII und AsylbLG die Erstausstattungspauschale erhöhen? Wenn ja, in welcher Höhe?
Die Linke fordert die Übernahme von Kosten der Erstausstattung einer Wohnung in tatsächlicher Höhe. Dazu gehören sowohl die Kosten für die Renovierung, Haushaltsgeräte und Möbel.
Frage 4: Werden Sie dafür sorgen, dass die Übernahme der Stromkosten in den Kosten der Unterkunft durch Jobcenter und Grundsicherungsämter in tatsächlicher Höhe erfolgt bzw. die den Regelsatzanteil übersteigenden Teile als „unabweisbarer Bedarf“ übernommen werden?
Die Linke setzt sich für die Abschaffung von Stromsperren und der Verstetigung des Härtefallfonds für Energieschuldner*innen ein.
Vor allem muss sowohl die Beantragung als auch die Erstattung leicht verständlich, schnell und unbürokratische erfolgen. Eine diesbezügliche Information ist allen, die auf Leistungen der Grundsicherung angewiesenen Menschen zukommen zu lassen.
Frage 5: Werden Sie in der Gesellschafterversammlung von team.arbeit.hamburg dafür sorgen, dass in Hamburg auf die Verhängung von Sanktionen verzichtet wird?
Die Linke lehnt Sanktionen grundsätzlich ab.
Wie sind derzeit nicht Teil der Gesellschafterversammlung, versuchen in aber in diesem Sinne über Bürgerschaftsanträge Einfluss zu nehmen.
Frage 6: Werden Sie ein kostenloses Sozialticket für Sozialleistungsberechtigte einführen oder zumindest den Sozialtarif weiter bei 19 Euro belassen?
Die Linke setzt sich mittelfristig für einen kostenfreien ÖPNV für Alle ein.
Jetzt wollen wir ein kostenfreies Sozialticket und auch den Kreis der Berechtigten um Wohngeldempfänger*innen erweitern.
Frage 7: Welche Schritte werden Sie unternehmen, um die Sozialbindungen im Wohnungsbestand der SAGA zu verstetigen und ein Hamburger Wohnungsbewirtschaftungsgesetz einzuführen?
Wir wollen es machen wie Wien: Alle öffentlich geförderten Wohnungen bleiben für immer in der Sozialbindung. In Hamburg fallen von den aktuell 80.000 Sozialwohnungen bis 2028 mehr als 20.000 aus der Bindung. Damit wird es für die 600.000 Haushalte, die heute schon eine geförderte Wohnung beanspruchen könnten, noch aussichtsloser, eine zu erhalten.
Mit einem Mietendeckel werden bereits überhöhte Mieten gesenkt und Mietsteigerungen stark begrenzt. Indexmieten werden verboten, die Möblierung von Wohnungen als Grund für extrem übersteigerte Mieten wird ausgeschlossen. Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wird verboten.
Frage 8: Welche Position vertritt Ihre Fraktion zur verfassungswidrigen Verschärfung der Sanktionsregelungen im Bürgergeld und zur Reduzierung der Weiterbildung?
Die Fraktion setzt sich grundsätzlich gegen Sanktionen ein und hat diesbezüglich immer wieder Anträge eingebracht. Die von der Politik und Medien geführte diskriminierende Debatte zu Lasten von Bürgergeldempfänger*innen hat zu einer Stigmatisierung von Armut geführt. Nur 4% aller im Jobcenter gemeldeten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Hamburg sind wirklich marktnah direkt in Arbeit vermittelbar.
Wir setzen auf Aus- und Weiterbildung, nur so können Menschen dauerhaft und nachhaltig in den Arbeitsmarkt gebracht werden.
Frage 1: Wie wollen Sie die Patient*innen-Versorgung im Bereich der Ergotherapie in Hamburg sicherstellen, vor allem in Kontext mit der anstehenden Krankenhaus-Reform und der Patient*innen-Versorgung nach ambulanten Operationen? Welche Maßnahmen planen Sie, um dem Fachkräftemangel entschieden entgegenwirken und somit die Patient*innen-Versorgung zu sichern?
Für Die Linke ist klar: Ergotherapie ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Rehabilitation, Prävention und Gesundheitsförderung – sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich. Daher fordern wir:
- Eine stärkere Integration der Ergotherapie in die sektorübergreifende Versorgungsplanung, um Versorgungslücken gezielt zu identifizieren und zu schließen.
- Eine bedarfsgerechte Finanzierung der Ergotherapie, die die wirtschaftliche Existenz der Praxen sichert und gleichzeitig eine flächendeckende Versorgung gewährleistet.
- Bessere Arbeitsbedingungen und faire Bezahlung, um mehr Fachkräfte für die Ergotherapie zu gewinnen und langfristig zu halten.
Frage 2: Wie stehen Sie zu unserer Forderung nach einer primärqualifizierenden hochschulischen Ausbildung („Voll-Akademisierung“) für die Therapieberufe? In welcher Form werden Sie sich einsetzen, die Ausbildung in den Therapieberufen hochschulisch und zeitgemäß zu gestalten? Welche Möglichkeiten der beruflichen Weiterentwicklung sehen Sie für diese Berufe?
Die Linke setzt sich für die Akademisierung von Berufsfeldern ein, in denen eine wissenschaftliche Ausbildung erforderlich ist oder deren Anforderungen in den letzten Jahren erheblich gestiegen sind.
Wichtig ist uns dabei, dass die Akademisierung nicht dazu führt, dass Menschen ohne klassische Hochschulzugangsberechtigung ausgeschlossen werden. Deshalb fordern wir ein Hochschulzugangsgesetz, das insbesondere Menschen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung den Zugang zur Hochschule erleichtert. Zudem müssen Übergangsregelungen geschaffen werden, um bereits tätige Ergotherapeut*innen nicht zu benachteiligen.
Frage 3: Welche Maßnahmen ergreifen Sie, um in Zukunft die Stellen der ergotherapeutischen Lehrkräfte aufzuwerten und zu sichern?
DIE LINKE setzt sich für die Sicherstellung und Stärkung der Ausbildung in den Therapieberufen ein. Die Finanzierung der schulgeldfreien Ergotherapie-Ausbildung in Hamburg muss langfristig gesichert werden, um den Zugang zu diesem wichtigen Berufsfeld weiterhin offen zu halten.
Wir fordern eine angemessene Bezahlung der Lehrkräfte in der Ergotherapie-Ausbildung. Um dem drohenden Lehrkräftemangel entgegenzuwirken, setzen wir uns für eine Erhöhung der Vergütung sowie für eine bessere tarifliche Absicherung dieser Berufsgruppe ein.
Darüber hinaus plädieren wir für eine dauerhafte Erhöhung der staatlichen Zuschüsse für die Ausbildungseinrichtungen, um die Qualität der Lehre zu gewährleisten und Ausbildungsplätze langfristig zu sichern. Ohne qualifizierte Lehrkräfte droht ein Rückgang der Ausbildungskapazitäten, was die Versorgungssicherheit in der Ergotherapie gefährden würde.
Frage 1: Wie kann aus Ihrer Sicht die Gleichrangigkeit von Kita und Kindertagespflege in Hamburg tatsächlich umgesetzt werden?
Frage 2: Wie kann aus Ihrer Sicht dafür gesorgt werden, dass der Bereich Kindertagespflege auch in Hamburg angemessene Förderung aus den künftigen Bundesprogrammen erhält?
Frage 3: In Hamburg ist ein stetiger Rückgang der Kindertagespflegepersonen zu verzeichnen. Auch nach der Überarbeitung der Kindertagespflegeverordnung ist der Rückgang nicht gestoppt. Welche Maßnahmen müssen aus Ihrer Sicht noch ergriffen werden, um diesen Trend zu stoppen?
Frage 4: Haben Sie eigene Lösungsideen, die Vergütung der Betreuungsleistung in Hamburg angemessen und fair zu gestalten?
Frage 5: Wie kann man Ihrer Meinung nach eine praktikable Trennung der Aufgaben erreichen? Würden Sie sich für einen besseren Personalschlüssel in den Kindertagespflegebörsen einsetzen?
Frage 6: Welche Verbesserungsmöglichkeiten zur Verlässlichkeit der Kindertagespflege würden Sie ergreifen?
Frage 7: Welche weiteren Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Kindertagespflege halten Sie für wichtig?
Wir beantworten die Fragen als Block:
Die frühkindliche Bildung und Betreuung ist strukturell in Hamburg unterfinanziert. Dies betrifft auch insbesondere den Bereich der Kindertagespflege.
Dass Beschäftigte in der Kindertagespflege Löhne unterhalb des Mindestlohns erhalten, ist skandalös und muss über verschiedene Wege angegangen werden. Dazu gehört sicherlich auch die Erhöhung der Tagespflegesätze. Geleistete Arbeit muss auch bezahlt und anerkannt werden. Dazu gehört auch die Arbeit, die nicht unmittelbar die direkte Kinderbetreuung berührt. Die bezirklichen Tagespflegebörsen müssen personell gestärkt werden. Vertretungen müssen verbindlich und vollumfänglich refinanziert werden. Dazu könnte auch die Einführung eines verbindlichen Springerpools und dessen verbindliche Refinanzierung einen Beitrag leisten. Weiter müssen verbindliche Standards geschaffen werden, die Tagespflegepersonen bei Krankheit nicht im Regen stehen lässt.
Neben den bestehenden Problemen sind auch die Anforderungen in der Betreuung gestiegen. Dies hat unterschiedliche Gründe, die u.a. auch noch Nachwirkungen aus der Corona-Pandemie beinhalten.
Generell sind die Mittel des Kita-Qualitätsgesetz der Bundes-Ampel nicht ausreichend und fangen nicht einmal die Inflationsentwicklungen der vergangenen Jahre auf. Auch der Bund steht in der Verpflichtung die frühkindliche Bildung und Betreuung besser auszufinanzieren und darf sich hier nicht aus der Verantwortung stehlen, aber auch Hamburg als Stadt mit der höchsten Millionärsdichte muss mehr Mittel bereitstellen.
Dies nötigen zusätzlichen Mittel müssen gegenfinanziert werden. Dies muss einerseits einnahmenseitig über eine gerechtere Steuerpolitik erfolgen, die auseinandergehende Schere zwischen Arm und Reich wieder schrittweise schließt und andererseits müssen die Schuldenbremsen auf Bundes- und Landesebene mindestens reformiert, wenn nicht gar ausgesetzt werden. Es ist absurd, wenn Hamburg mit einem gewissen Stolz verkündet, den Schuldenstand von 2009 erreicht zu haben und gleichzeitig drängende Probleme in der sozialen Infrastruktur nicht angegangen, Probleme in die Zukunft geschoben und damit vergrößert werden.
Frage 1: Drug-Checking und Drogenkonsumräume: Wie stehen Sie zur Einführung von Drug-Checking in Hamburg? Welche Schritte planen Sie zur Umsetzung? Sind Änderungen der Konsumraumverordnung nötig? Wie bewerten Sie akzeptierende Drogenarbeit? Welche Strategien verfolgen Sie beim Kokain- und Crackkonsum?
DIE LINKE ist davon überzeugt, dass ein Teil schwerwiegender psychischer Notfälle, Unfälle und Todesfälle durch Drug-Checking vermieden werden könnte. Denn Konsument*innen hätten so mehr Informationen bezüglich des Wirkstoffgehalts und weiteren Inhaltsstoffen. Wir haben einen Antrag zu Drug-Checking in die Hamburgische Bürgerschaft eingebracht und darin eine entsprechende Rechtsverordnung zur Durchführung eines stationären und/oder mobilen Angebots zum Drug-Checking in Hamburg im Sinne des § 10b BtMG gefordert.
Wir sind für den Ausbau der akzeptierenden Drogenarbeit. DIE LINKE setzt sich deshalb für die Einrichtung einer Notschlafstelle für Drogengebraucher*innen im Süderelberaum ein und den Ausbau von bestehenden Plätzen, wie beispielsweise beim Projekt Nox sowie für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Sozialarbeiter*innen und medizinischem Personal in Drogenkonsumräumen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Rechtsverordnung zum Betrieb von Drogenkonsumräumen dahingehend geändert wird, dass zukünftig die Beihilfe zum Konsum und die Abgabe von geringen Mengen illegaler Substanzen unter den Drogengebraucher*innen entkriminalisiert wird. Denn auch nach 30 Jahren Drogenkonsumräumen in Hamburg ist die Rechtslage weiterhin paradox. So sind bisher die Abgabe, der Erwerb und der Besitz illegaler Drogen verboten, der Betrieb von Drogenkonsumräumen und der dort stattfindende aber Konsum nicht.
DIE LINKE setzt sich für eine Drogenpolitik ein, die die Verbesserung der Lebenssituation von Menschen in den Fokus rückt und nicht auf Repression und Verdrängung setzt. Insbesondere zur Verbesserung der Situation von Crack-Konsument*innen rund um den Hamburger Hauptbahnhof fordern wir einen integrierten, tolerierenden, aufsuchenden und unterstützenden Ansatz, der den Ausbau von Konsum- und Ruheräumen vorsieht.
Frage 2: Cannabis-Legalisierung und Jugendschutz: Wie beurteilen Sie die Umsetzung der Teil-Legalisierung von Cannabis? Welche weiteren Schritte sind geplant? Wie sichern Sie Prävention für Jugendliche und die steigende Nachfrage nach Suchtberatung? Welche Konzepte haben Sie zur frühen Intervention?
DIE LINKE befürwortet die längst überfällige Entkriminalisierung von Cannabis. Aber das Cannabisgesetz der Bundesregierung ist nicht weitreichend genug. Wir lehnen unter anderem die Überregulierung der Cannabis-Clubs, die weitreichenden und realitätsfremden Konsumverbote ab. Stattdessen setzt sich DIE LINKE für eine tatsächliche Legalisierung von Cannabis ein. Konsumierende sollten nicht allein auf den aufwändigen Eigenanbau oder Anbauvereinigungen angewiesen sein. Geprüftes Cannabis muss zum Eigengebrauch an lizensierten Verkaufsstellen erwerbbar sein. Entsprechend wollen wir die Kapazitäten der Suchthilfe ausbauen und spezielle Präventionsangebote insbesondere für Kinder und Jugendliche schaffen. Wir sind für die Einführung einer Cannabissteuer, um mit den Mehreinnahmen Prävention, Jugend- und Gesundheitsschutz sowie die Suchtberatung abzusichern.
Frage 3: Glücksspiel und Computerspiele: Wie gehen Sie mit Online-Glücksspielen und Glücksspielelementen in Games um? Planen Sie Auflagen wie Sozialkonzepte für die Computerspielindustrie? Wie begegnen Sie Internetnutzungsstörungen?
DIE LINKE setzt sich auf Bundesebene für ein Verbot von Spielmechaniken in Computer- und Videospielen ein, die kostenpflichtige virtuelle Behälter oder Pakete sowie Glücksrad- oder Spielautomatenwalzen-ähnliche Funktionen darstellen und die Gegenstände im Spiel (sog. „Items“) nach dem Zufallsprinzip kostenpflichtig vergeben. Wir wollen Spieleentwickler*innen zu einer Kenntlichmachung von Wahrscheinlichkeiten für die Vergabe von zufallsgenerierten kostenpflichtigen Spielinhalten verpflichten.
Der kompetente und selbstbestimmte Umgang mit Internet und anderen Medien muss frühzeitig erlernt werden, deswegen unterstützen wir Projekte an Schulen oder in außerschulischen Bereich, wie beispielsweise in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, die der frühzeitigen Intervention dienen.
Frage 4: Zielgruppen und Institutionen der Suchthilfe: Wie sprechen Sie heterogene Zielgruppen an? Wie sehen Sie die Rolle der Landesstelle für Suchtfragen? Wie unterstützen Sie deren Arbeit?
Hamburg verfügt zwar über ein differenziertes Drogen- und Suchthilfesystem, gleichwohl gibt es aus unserer Sicht Verbesserungsbedarfe. Denn immer noch sind nicht alle Beratungs- und Unterstützungsangebote barrierefrei und für alle zugänglich. Barrierefreiheit muss bei der Ausgestaltung des Drogen- und Suchthilfeangebots mitgedacht werden. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass digitale Angebote andere Zielgruppen ansprechen. Als LINKE setzen wir uns dafür ein, dass die Digitalisierung in der Beratung weiter ausgebaut und refinanziert wird.
Wir nehmen die Landesstelle für Suchtfragen als zuverlässigen Kooperationspartner wahr, dessen Expertise wir schätzen. DIE LINKE bemüht sich um einen guten Austausch, um so die Forderungen der Sucht- und Drogenhilfe in der Bürgerschaft einzubringen.
Frage 5: Psychiatrieplan und Versorgungsangebote: Welche Schritte planen Sie zur Umsetzung des Psychiatrieplans, besonders bei Entgiftungsplätzen? Wie wollen Sie ambulante/tagesklinische Angebote auch für Heranwachsende ausbauen? Wie vernetzen Sie Versorgungsketten besser?
Wir begrüßen die Erarbeitung des Psychiatrieplans und die Einbindung auch der Perspektiven von Psychiatrie-Erfahrenen und Suchthilfe-Erfahrenen Menschen. Bei der Umsetzung des Psychiatrieplans kommt es darauf an, die Weiterentwicklung nicht als Nullsummenspiel zu betrachten. Bei Bedarf müssen auch zusätzliche Mittel bereitgestellt werden, damit die Verbesserungen, die im Psychiatrieplan erarbeitet wurden auch tatsächlich die Situation von psychisch erkrankten Menschen und suchtkranken Menschen spürbar verbessern.
Der Ausbau stationärer und ambulanter Angebote, auch für Heranwachsende, muss gemeinsam in Verbünden gestaltet werden. Dabei sollten Menschen mit Suchthilfe-Erfahrung und Psychiatrie-Erfahrung strukturell eingebunden werden. Aber auch die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sind dabei ein wichtiger Faktor, sie müssen so gestaltet werden, dass die Beschäftigten körperlich und psychisch gesund bleiben.
Frage 6: Substitution und Essstörungen: Wie stellen Sie die Substitution in Hamburg in den nächsten Jahren sicher, angesichts des mangelnden Angebots an Substitutionsärzt*innen und -praxen? Wie begegnen Sie der steigenden Prävalenz von Essstörungen?
Auch in Hamburg hat sich die Anzahl der substituierenden Ärzt*innen in den letzten Jahren deutlich verringert. Das haben Anfragen der LINKEN an den Senat ergeben. Wir haben uns deshalb in einem Antrag an die Bürgerschaft dafür eingesetzt Anreize für Ärzt*innen für die Substitutionsbehandlung zu schaffen. Beispielsweise durch die Übernahme der Kosten der Weiterbildung oder die entsprechende Ausstattung der Praxen.
Um den gestiegenen Bedarfen Rechnung zu tragen, hat sich DIE LINKE in der Bürgerschaft für den Ausbau der niedrigschwelligen Beratungsangebote für Menschen mit Essstörungen eingesetzt und die entsprechende Aufstockung der Mittel in diesem Bereich gefordert.
Frage 7: Wohnsituation und Teilhabe: Welche Strategien verfolgen Sie zur Verbesserung der Wohnsituation abhängigkeitserkrankter Menschen? Wie bewerten Sie das geplante Zentrum für Teilhabe und welche Erwartungen haben Sie an dessen Wirkung für die Zielgruppe?
Als LINKE setzen wir uns seit Langem für Housing First und den Ausbau der Plätze ein. Housing First stellt zuerst einen Wohnraum zur Verfügung und bietet erst auf dieser Grundlage andere Unterstützungen an. Wohnen wird als Ausgangspunkt der Unterstützung verstanden, nicht als dessen Ziel. Abstinenz ist keine Bedingung für die Bereitstellung von Wohnraum. So werden Housing First-Nutzer*innen beispielsweise aktiv dazu ermutigt, schädigenden Konsum von Alkohol und Drogen zu minimieren und eine Behandlung in Anspruch zu nehmen. Sie werden aber nicht verpflichtet, dies zu tun. Außerdem muss die SAGA als städtisches Wohnungsunternehmen mehr in die Pflicht genommen werden und die Versorgungsverpflichtung im Rahmen der Kooperationsverträge von 1000 auf mindestens 2500 Wohnungen erhöht werden.
Frage 8: Finanzierung und Fachkräfte: Wie sichern Sie die Finanzierung der Suchthilfe langfristig? Wie vermeiden Sie negative Auswirkungen strenger Haushaltsvorgaben? Wie machen Sie die Arbeit in der Suchthilfe attraktiv angesichts des Fachkräftemangels?
Die Einrichtungen der Drogen- und Suchthilfe sind aufgrund des fehlenden Ausgleichs von finanziellen Mehrbelastungen in den vergangenen Jahren, beispielsweise durch Tarifsteigerungen oder Miet- und Energiekostensteigerungen, von faktischen Kürzungen betroffen. Dies führt zu Personalabbau, was wiederum eklatante Versorgungslücken nach sich ziehen würde. Hinzukommt, dass die Finanzierung häufig nur für ein oder zwei Jahre sichergestellt ist.
Als LINKE setzen wir uns für eine verlässliche, langfristige und bedarfsgerechte Finanzierung der Drogen- und Suchthilfe ein, nur so kann die Planungssicherheit der Träger überhaupt erst sichergestellt werden. Tarifsteigerungen sowie Miet- und Betriebskostensteigerungen müssen an die realen Kosten angepasst und sollten nicht aus dem laufenden Budget bezahlt werden. Mit einer verlässlichen finanziellen Perspektive wird die Drogen- und Suchthilfe auch zu einem attraktiven Arbeitgeber.
Frage 1: Die Handelskammer Hamburg schlägt die Gründung einer Zukunftsstiftung mit einem Stiftungskapital von 1 Milliarde Euro vor, um gezielt Innovationen zu fördern. Unterstützt Ihre Partei diese Forderung? Wie wollen Sie den Innovationsstandort Hamburg und ins. Startups fördern?
Wir erkennen an, dass die bisherigen Förderungen für innovative Geschäftsideen oft nicht abgerufen werden, weil sie unattraktive Konditionen haben. Wir sind offen für die Idee einer Neukonzeptionierung der bisher vor allem über die Wirtschaftsförderung und IFB ausgehändigten Mittel. Für Linke sind vor allem innovative Unternehmen förderungswürdig, die einem sozialen Gesellschaftlichen Zweck dienen und die auch intern ein solidarisches Wirtschaftssystem unterstützen. Wir wollen daher schwerpunktmäßig Unternehmen fördern, die im Eigentum der Belegschaft stehen wie Genossenschaften. Öffentliche Förderungen dürfen am Ende nicht dazu führen, dass betriebliche Risiken sozialisiert und entstehende Gewinne am Ende privatisiert werden.
Frage 2: Welche Schritte plant Ihre Partei, um Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und Bürokratie abzubauen? Gibt es konkrete Pläne, z.B. digitale Verwaltungsprozesse einzuführen und die öffentliche Verwaltung zu modernisieren, um Unternehmen eine effizientere Zusammenarbeit zu ermöglichen?
Die Linke Hamburg steht für eine Digitalisierung ohne Abhängigkeit zu großen Tech-Konzernen. Wir wollen daher eine konsequente Orientierung an Open-Source-Produkten in der Verwaltung und bei der Kommunikation mit der öffentlichen Hand, auch um auf sich ändernde Anforderungen besser und schneller reagieren zu können als über starre Systeme von SAP, Microsoft und anderen. Wir wollen sinnvolle Schnittstellen rechtssicher gestalten und dabei den Prinzipien von Datenschutz und Datensparsamkeit gerecht werden.
Die Bürgerschaftsfraktion setzt sich dafür ein, ein einziges Vergabeportal mit den höchsten Standards zu schaffen, dass sämtliche Vergaben der Kernverwaltung als auch der öffentlichen Beteiligungen abdeckt. So brauchen sich Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben wollen, künftig nur einmal anzumelden und brauchen ihre generelle Eignung für öffentliche Vergaben nur ein einziges Mal nachzuweisen und in der Folge darauf Bezug nehmen. So wird die Umsetzung der Vergaberechtlichen Vorgaben für Unternehmen vereinfacht. Es soll der Grundsatz gelten: Einmal den Nachweis erbringen - sich überall bewerben dürfen.
Frage 3: Die Hamburger Wirtschaft will bis 2040 klimaneutral werden. Aktuell hindern komplexe Regulierungen viele Unternehmen daran, Transformationsprozesse schnell und effizient umzusetzen. Welche konkreten Maßnahmen planen Sie, um bürokratische Hürden abzubauen und Regulierung zu vereinfachen?
Die Linke fordert, dass Hamburg sogar schon 2035 Klimaneutral wird. Als eine Maßnahme sollen Transformationsräte zur Einbindung beteiligter Gruppen eingerichtet werden.
Frage 4: Der Hamburger Hafen verliert seit Jahren an Wettbewerbsfähigkeit. Welche konkreten Maßnahmen plant Ihre Partei, um den Hafen zukunftsfähig weiterzuentwickeln?
Hamburg muss sich in seinen Hafenplänen darauf einstellen, dass die Umschlagzahlen weder die mal avisierten 25 Mio. TEU noch die jetzt versprochenen 13 Mio. TEU erreichen wird. Die politische Herausforderung wird sein, den nicht für neue Rekordquantitäten, sondern mit qualitativen Ziele zu erreichen. Dazu gehören sowohl der Energiehafen, industrielle Ansiedelungen aber auch der Universalhafen jenseits der Containerschleusen. Wir wollen eine stärkere Kooperation der deutschen und europäischen Seehäfen. Statt auf Konkurrenz setzen wir auf eine bessere Zusammenarbeit - auch um eine weitere sinnlose Elbvertiefung überflüssig zu machen. Darüber hinaus setzen wir uns für eine vollständige Rekommunalisierung der Hafeninfrastruktur ein. Der MSC-Deal war ein Fehler, denn mit dieser Reederei als Partner wird die Stadt den Hamburger Hafen nicht entschieden und zu seinen Gunsten weiterentwickeln können.
Frage 5: Welche Pläne haben Sie, um die Erreichbarkeit unserer Stadt/Quartiere für alle Menschen sicherzustellen und welche Infrastrukturmaßnahmen sind aus Ihrer Sicht besonders wichtig, um die Mobilität in Hamburg anforderungsgerecht und nachhaltig zu gestalten?
Die Hamburger Stadtentwicklung hat strahlenförmig aus der Innenstadt hinaus stattgefunden. Das zeigt sich auch bei den U- und S-Bahnen. Hier fehlen Querverbindungen für eine bessere und auch schnellere Erreichbarkeit von etlichen Stadtteilen. Hierfür und auch für viele überlastete Buslinien will Die Linke die Straßenbahn wieder nach Hamburg holen. Mit den 16 Mrd. Euro, die für die 24 Kilometer lange U5 geplant sind, lässt sich ein ganzes Straßenbahnnetz mit mehreren hundert Kilometern bauen. Anders als mit der U5, die mit ihrem Streckenverlauf oft an den Bedarfen der Menschen vorbeifährt, kann die Straßenbahn die Menschen dort abholen, wo bessere ÖPNV-Anbindungen gebraucht werden.
Gerechte und gute Verkehrspolitik bedeutet auch Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutz. Der Verkehrssektor ist für 20% der CO2-Emissionen verantwortlich. Deshalb muss der Umweltverbund – Fuß, Rad, Bus und Bahn - zu Lasten des Platzes für Autoverkehr gestärkt werden. Mehr, breitere und besser geschützte Rad- und Fußwege werden benötigt. Busse, die im Stau stehen, verlocken nicht zum Umsteigen/Aussteigen aus dem Auto. Deshalb müssen viele Busspuren geschaffen werden – die später dann auch für die Straßenbahn genutzt werden können. Und die Bahnen müssen in den Stoßzeiten häufiger fahren.
Ohne Frage werden Menschen mit Beeinträchtigungen weiterhin ihr Auto nutzen können, werden Taxen fahren, werden Ver- und Entsorgung mit Kraft- und Lastfahrzeugen stattfinden, werden in den Quartieren Park- und Haltemöglichkeiten für Handwerker*innen, Pflegedienste und andere Dienstleistungen vorhanden sein.
Für den Regional, Fern- und Güterverkehr von/nach Süden ist eine zweite Schienen-Elbquerung erforderlich. Die Güterumgehungsbahn kann für einen Schienenpersonenverkehr in dichtem Takt genutzt werden.
1. Bürokratieabbau
Bürokratie ist für die meisten Handwerkerinnen und Handwerker das Problem Nummer eins. Gerade kleine Betriebe sind überproportional davon betroffen. In vielen Fällen müssen sie identische Anforderungen wie Großunternehmen erfüllen, ohne auch nur annähernd vergleichbare Ressourcen oder Strukturen zu haben. Der Abbau von Bürokratie für das Handwerk ist entscheidend, um die Betriebe von übermäßigem Verwaltungsaufwand zu entlasten, damit sie ihre Ressourcen effizienter einsetzen können – für Kunden, Beschäftigte und Wirtschaftsstandort.
1.1 Prozesse vereinfachen
Verwaltungsverfahren müssen einfacher werden – das geht durch Digitalisierung, wenn sie einfach und nutzerfreundlich gemacht ist und von den tatsächlichen Bedürfnissen der Unternehmen ausgeht:
Grundsätzlich sollte ein Betrieb jeden Antrag auch digital stellen können. Wiederkehrende Anträge sollten durch Rückgriff auf vorhandene Daten erleichtert werden. So werden Betriebe davon entlastet, dieselben Daten in verschiedenen Formaten (Dokumentationen und Reportings) immer wieder liefern müssen. Bereits erhobene und damit vorhandene Daten von Betrieben, wie etwa Angaben für das Statistische Landesamt, sollten von den Behörden untereinander im Rahmen eines Informationsaustausches bezogen werden. Bereits bestehende Kundenkonten bei verschiedenen Behörden sollen auf ein Unternehmenskonto zusammengeführt werden.
Hamburg muss ferner in Abstimmung mit den Nachbar-Bundesländern Verwaltungsvereinfachungen voranbringen, um spürbare Erleichterungen innerhalb der Metropolregion zu erreichen – unterschiedliche Vorgaben und Verwaltungspraktiken machen es den Betrieben im eng vernetzen Wirtschaftsraum der Metropolregion unnötig schwer.
Schließlich: In Fällen behördlich festgestellter Zielkonflikte von Verpflichtungen/Auflagen, wenn also zum Beispiel der Einbau einer Wärmepumpe mit dem Denkmalschutz oder der Einbau einer Photovoltaik-Anlage mit einer Erhaltungsverordnung im Gebiet kollidiert, muss behördenintern ein klarer Lösungsweg moderiert werden. Diese „Mediation“ könnte bspw. ein behördenübergreifendes Gespräch unter Einschaltung der Handwerkskammer sein.
Wird Ihre Partei diese Forderung unterstützen?
Hierzu hat Die Linke keine abschließende Meinung
1.2 Informationspflicht umkehren
Krankenkassen sollten Arbeitgeber informieren, wie lange ein Beschäftigter krankgeschrieben wurde. Sofern der Beschäftigte früher in den Arbeitsprozess eintritt, kann unbürokratisch eine Richtigstellung erfolgen, um der Lohnbuchhaltung korrekte Angaben liefern zu können.
Wird Ihre Partei diese Forderung unterstützen?
Die Linke hat hierzu keine abschließende Position entwickelt. Bisher sehen wir keinen Bedarf die Informationspflicht umzukehren. Denn mit dem Meldeportal ist nach Auffassung der Linken bereits viel Bürokratie abgebaut worden.
1.3 Archivierungspflichten vereinfachen
Die Bonpflicht (Bundesgesetz für Steuergerechtigkeit) hat sich nicht bewährt. Sie sollte abgeschafft und die Archivierungspflicht vereinfacht werden – nicht nur verkürzt, wie zuletzt ohne echten Entlastungseffekt geschehen. Auch muss der Betrieb in Zukunft die Wahl zwischen einer digitalen oder haptischen Aufbewahrung haben. Auch die Umsetzung des Geldwäschegesetzes (GwG) schafft für die Betriebe vielfach unverhältnismäßige Belastungen. Schwellenwerte, ab denen Erläuterungen geschrieben werden müssen, sollten mit Blick auf die realen Verhältnisse im inhabergeführten Mittelstand angehoben werden.
Wird Ihre Partei diese Forderung unterstützen?
Nein. Maßnahmen gegen Geldwäsche und Steuerbetrug sind wichtig, um Steuergerechtigkeit zwischen allen Beteiligten zu gewährleisten, Steuerhinterziehung wirksam zu bekämpfen und die öffentlichen Ausgaben gegenfinanzieren zu können. Leider haben die Steuerrückstände in Hamburg ein neues Allzeithoch erreicht. Um die öffentlichen Haushalte nicht zu stark zu belasten, ist der korrekte Steuervollzug daher zu gewährleisten. Wer seine Steuern korrekt zahlt, darf gegenüber Mitbewerbenden nicht im Nachteil sein.
1.4 Öffentliche Auftragsvergabe erleichtern
Die öffentlichen Auftraggeber in Hamburg brauchen eine verbindliche Vorgabe für die Verwendung einer einheitlichen Vergabeplattform, so dass die Bieter nicht verschiedene Vergabe-Management-Systeme bedienen müssen. Denn dieser Zusatzaufwand kostet Zeit und stiftet keinerlei Nutzen im Sinne des Vergaberechts.
Wird Ihre Partei diese Forderung unterstützen?
Ja.
2. Mobilität
Die Mobilität ist für das Hamburger Handwerk von entscheidender Bedeutung. Eine gut ausgebaute und funktionierende Verkehrsinfrastruktur ist essenziell, um Materialien und Werkzeuge rechtzeitig zu den Einsatzorten zu transportieren und Kunden zuverlässig zu erreichen. Nur durch effiziente Mobilitätslösungen können unsere Betriebe ihre Leistungen termingerecht und wirtschaftlich erbringen sowie herausragende Projekte wie die Energiewende umsetzen. Bei allen verkehrspolitischen Maßnahmen müssen die Auswirkungen auf den Wirtschaftsverkehr in der Abwägung zentrale Bedeutung haben – wenn der Wirtschaftsverkehr nicht fließt, kostet das Zeit, Geld, Investitionen und letztlich Arbeitsplätze.
2.1 Handwerker-Parkausweis einführen
Das Bewohnerparken begünstigt nur Anwohner, nicht aber das in den Quartieren ansässige Gewerbe. Betriebe benötigen teilweise zwei Ausnahmegenehmigungen pro Firmenfahrzeug – eines für das Parken beim Kunden wie auch für das Parken am Betriebssitz, wenn dieser in einem Bewohnerparkgebiet liegt. Das Handwerk benötigt in Hamburg daher einen einheitlichen, bürokratiearmen und digitalen Parkausweis für Handwerker, der das Parken sowohl am Betriebssitz als auch beim Kunden beinhaltet. Idealerweise ist dieser Parkausweis auf andere Firmenfahrzeuge übertragbar. Bis zur Umsetzung eines einheitlichen Handwerker-Parkausweises muss die Verwaltung ihren Ermessensspielraum maximal ausschöpfen, damit Handwerksbetriebe ihre Tätigkeiten bei ihren Kundinnen und Kunden sowie am Betriebssitz ausführen können.
Wird Ihre Partei diese Forderung unterstützen?
Ja.
2.2 Parkzonen für das Handwerk schaffen
Sowohl in verdichteten Wohngebieten als auch in Geschäftsstraßen braucht das Handwerk Platz, um Fahrzeuge während laufender Tätigkeiten beim Kunden abzustellen. Viele Gewerke sind zudem darauf angewiesen, ihr Fahrzeug für ihre Tätigkeit in unmittelbarer Reichweite verfügbar zu haben. Der Umbau bzw. die Umwandlung von Schräg- zu Längsparkplätzen führt zu einem massiven Verlust von Parkplätzen im verdichteten Stadtraum. Bereits bestehende Engpässe werden durch solche Maß- nahmen weiter verschärft. Daher darf innerstädtischer Parkraum nicht weiter reduziert werden, wenn nicht zeitgleich konkrete und verlässliche Maßnahmen erfolgen, um Parkraum spezifisch für Akteure des Wirtschaftsverkehrs zu schaffen. Dabei darf die Politik ihren Blick nicht allein auf die Bedürfnisse von Lieferverkehren richten, sondern muss auch die erforderlichen längeren Parkdauern handwerklicher Servicefahrzeuge berücksichtigen. Auch dort, wo der Straßenraum zugunsten von mehr Flächen für den Fahrradverkehr neu aufgeteilt wird, darf der notwendige Parkraum nicht verloren gehen. Zudem werden in allen Geschäftsstraßen ausreichend Flächen für Lieferzonen gebraucht.
Wird Ihre Partei diese Forderung unterstützen?
Ja.
2.3 In leistungsfähige Quartiersgaragen investieren
Wenn das städtebauliche Ziel verfolgt wird, den öffentlichen Straßenraum von Kraftfahrzeugen zu entlasten, muss die Verkehrspolitik perspektivisch insbesondere in der inneren Stadt und den Gründerzeitquartieren sowie entlang der Hauptverkehrsstraßen leistungsfähige Quartiersgaragen schaffen. Diese sollten als moderne Mobility Hubs geplant werden, in denen im Erdgeschoss Handwerksbetriebe (z.B. Zweiradmechaniker- und Kfz-Handwerk) Platz finden können, und die Möglichkeiten für moderne Mobilitätsformen bieten.
Nein, weil es nicht darum geht, den Autoverkehr bzw. die parkenden Autos unter die Erde zu verlagern, sondern beides zu verringern. In der inneren Stadt und in den Gründerzeitquartieren ist der ÖPNV bereits relativ gut. Mit einer Erweiterung des Angebots, auch durch eine Straßenbahn, können Alternativen zum eigenen Auto geschaffen werden.
2.4 ÖPNV verbessern
Wer die Mobilitätswende ernst meint, muss Restriktionen für den motorisierten Individualverkehr mindestens zeitgleich mit effektiven Investitionen in einen leistungsfähigen und kundenorientierten ÖPNV begleiten. Dazu muss insbesondere in Hamburg das tangentiale Verkehrsnetz ausgebaut werden, beispielsweise durch Expressbusse entlang der und zwischen den Ringen. Denn: Wenn der Anteil des Kfz-Verkehrs effektiv und nachhaltig gegenüber dem Umweltverbund reduziert werden soll, dann muss der Nahverkehr attraktiver und komfortabler werden. Dazu gehört insbesondere eine spürbare Verkürzung der Taktungen von Bussen, S- und U-Bahnen, damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gerade auch aus den Randgebieten und der Metropolregion die Möglichkeit erhalten, früh und spät die Arbeitsstätten in der Stadt zu erreichen oder zu verlassen
Wird Ihre Partei diese Forderung unterstützen?
Ja. Die Linke setzt dabei auch auf eine moderne Straßenbahn für Hamburg.
2.5 Baustelleninformationen transparent machen
Bereits 2018 hat der Senat das Ziel ausgegeben, die Baustellenkoordination zu verbessern und darauf zu achten, dass die Baustellenkommunikation auf einen zeitgemäßen Stand gebracht wird. Dieses Ziel ist bisher nicht erreicht. Laut führenden Verkehrsuntersuchungen liegt Hamburg fest im Spitzenfeld der deutschen Stau-Metropolen. Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur sind unerlässlich und auch für die Wirtschaft wichtig. Zugleich gilt: Das Handwerk ist im Sinne seiner Mitarbeiter wie auch seiner Kunden auf fließenden Verkehr angewiesen. Daher muss erreicht werden, dass notwendige Baustellen von Bezirken, Fachbehörden und insbesondere Dritten (Leistungsträger, Deutsche Bahn, städtische Betriebe) besser koordiniert werden. Um dies zu gewährleisten, sollten alle Baustellen frühzeitig in einem zentralen Portal veröffentlicht werden, das auf mobilen Endgerä- ten einfach eingesehen werden kann. Zudem müssen die Informationen stetig aktualisiert sowie privaten Dienstleistern und Anbietern von Navigationssystemen zur Verfügung gestellt werden.
Wird Ihre Partei diese Forderung unterstützen?
Ja.
3. Berufliche Bildung und Fachkräfte
Unter dem Einfluss des demografischen Wandels in Kombination mit einem erhöhten Fachkräftebedarf z.B. im Klimahandwerk nutzt das Hamburger Handwerk laufend neue Wege der Gewinnung und Entwicklung von Arbeits- und Fachkräften. Dementsprechend setzt auch die Handwerkskammer sich gemeinsam mit anderen Organisationen des Handwerks, mit Betrieben und Beschäftigten in vielfältiger Weise für den Fachkräftezugang der Branche ein. Wichtige Aspekte sind hierbei etwa die Integration von Fachkräften aus dem Ausland in Arbeit und Ausbildung sowie die Sichtbarmachung handwerklicher Inhalte in der schulischen Bildung. In diesen und weiteren Handlungsfeldern werden konkrete Lösungsbeiträge der Politik dringender denn je gebraucht. Beispielhaft seien mit Blick auf die kommende Legislaturperiode vor allem folgende Punkte genannt:
3.1 Ausbildung gleichwertig zum Studium fördern
Ausbildung und Studium sind zwei gleichwertige Möglichkeiten, in das Berufsleben einzusteigen. Nachdem der akademische Weg lange Zeit von Gesellschaft und Politik priorisiert worden ist, wächst in den letzten Jahren das Bewusstsein hinsichtlich der Relevanz der dualen Berufsausbildung. Dennoch werden beide Wege noch nicht gleichwertig gefördert. Das muss sich ändern – etwa im Bereich einer Ausbildungsförderung analog zur Studienstarthilfe und bei der Höhe jeweils verfügbarer BAföG-Förderungen.
Wird Ihre Partei diese Forderung unterstützen?
Ja.
3.2 Bezahlbaren Wohnraum für Auszubildende schaffen
Ein besonderer Fall der Ungleichbehandlung von akademischer und beruflicher Ausbildung liegt bisher bei der Unterbringung vor: In Hamburg gibt es derzeit für insgesamt weniger als 3 % der 28.000 Auszubildenden einen Platz in einem Azubi-Wohnheim. Im Vergleich dazu liegt die Versorgungsquote für Studierende mit 5.504 Wohnheimplätzen bei immerhin 7,8 %. Der Senat hat sich in seinem 2020 geschlossenen Koalitionsvertrag vorgenommen, dass bis 2030 insgesamt 2.500 neue Wohnheimplätze für Auszubildende und Fachschüler entstehen sollen. Bisher wurde davon etwa ein Fünftel tatsächlich gebaut bzw. befindet sich in konkreter Planung. Bereits jetzt verringert sich aber die Zahl zugezogener Auszubildender in Hamburg. Dies hat mehrere Ursachen – allerdings ist ein hinreichendes günstiges Wohnraumangebot ein wichtiger Faktor für die Attraktivität der Ausbildungsmetropole Hamburg. Das Handwerk fordert die Hamburger Politik daher auf, die Geschwindigkeit bei der Umsetzung der bereits bestehenden Ausbaupläne für Azubi-Wohnheime zu erhöhen und auch darüber hinaus zu denken – damit Ausbildung in Hamburg dauerhaft einen Platz findet. Dabei muss auch den besonderen Belangen der Auszubildenden in handwerklichen „Splitterberufen“ Rechnung getragen werden, deren Beschulung länderübergreifend als Blockunterricht stattfindet. Zudem fordert das Handwerk eine verpflichtende Azubi-Wohnen-Quote beim Neubau von sozialem Wohnraum sowie die Möglichkeit, dass Betriebe für ihre Auszubildenden Wohnraum in Gewerbegebieten anbieten dürfen.
Wird Ihre Partei diese Forderung unterstützen?
Ja, teilweise. Wohnen in Gewerbegebieten ist problematisch. Nicht nur für Auszubildende, sondern für sehr viele Menschen sind die Mieten in Hamburg zu teuer. Deshalb wollen wir für alle einen Mietendeckel, damit die Mieten auf das notwendige Maß reduziert werden und auch für kleine Einkommen bezahlbar sind.
3.3 An allen allgemeinbildenden Schulen Handwerk möglich machen
Die allgemeinbildende Schule hat den Auftrag, die Entfaltung der Person und die Selbstständigkeit ihrer Entscheidungen und Handlungen so zu fördern, dass Schülerinnen und Schüler am gesellschaftlichen und beruflichen Leben teilhaben können. Ein wichtiges Element dabei ist das praktische Ausprobieren, das Arbeiten mit den Händen und das Erlebnis, selbst etwas konzipiert und geschaffen zu haben. Werkstätten und Küchen, in denen konkrete praktische Erfahrungen gesammelt werden können, gehören daher im Verbund mit geeigneten Lernangeboten aus unserer Sicht dringend in alle allgemeinbildenden Schulen.
Wird Ihre Partei diese Forderung unterstützen?
Ja.
3.4 Berufsschulen im Umgang mit Schülerinnen und Schülern mit Schwierigkeiten stärken
Immer mehr Jugendliche starten mit Defiziten und persönlichen Problemen in eine Ausbildung. Dies muss nicht nur im Betrieb, sondern auch in der Berufsschule aufgefangen werden. Hierzu sollen Berufsschullehrkräfte gezielt geschult werden, um auch Schülern und Schülerinnen mit Schwierigkeiten eine gute Begleitung durch die Ausbildung zu gewährleisten und Ausbildungsabbrüche zu verhindern.
Wird Ihre Partei diese Forderung unterstützen?
Ja.
3.5 Lehrkräftepraktika und -fortbildungen im Handwerk verbindlich machen
Nicht nur bei den Schülerinnen und Schülern, sondern auch bei Lehrkräften ist eine zunehmende Handwerksferne festzustellen. Gleichzeitig soll die berufliche Orientierung in den weiterführenden Schulen fächerübergreifend als Querschnittsthema behandelt werden. Lehrkräfte sollten in die Lage versetzt werden, Unterrichtstheorie mit realen, modernen Praxisbeispielen zu bereichern. Um Lehrkräfte mit aktuellen Handwerksberufen und -tätigkeiten in Berührung zu bringen, sollten von den abzuleistenden Weiterbildungsstunden daher mindestens vier Stunden im Handwerk abgeleistet werden – um dies zu realisieren, sollte die Stadt konkrete Anreize schaffen.
Wird Ihre Partei diese Forderung unterstützen?
Ja.
3.6 Meisterausbildung besser fördern
Seit Januar 2019 erhalten Absolventinnen und Absolventen der Meisterprüfung sowie vergleichbarer Aufstiegsfortbildungen in Hamburg eine Prämie von 1.000 Euro. Die Einführung dieser Meisterprämie war ein guter und notwendiger Schritt – sie setzt Anreize für Fortbildung, senkt finanzielle Hürden und rückt die Meisterausbildung ein Stück näher heran an die weitgehend staatliche Finanzierung der akademischen Ausbildung. Zwölf Bundesländer bieten inzwischen eine solche Prämie an, mit Berlin werden es in Kürze 13 sein. Die Prämie variiert dabei zwischen 1.000 Euro als niedrigstem und demnächst 5.000 Euro (Berlin) als höchstem Wert. Hamburg strebt eine höhere Weiterbildungsbeteiligung in kleinen und mittleren Unternehmen an, gleichzeitig suchen viele Betriebsinhaber im Handwerk derzeit eine qualifizierte Nachfolge. Eine zeitgemäße Meisterprämie, orientiert insbesondere an den anderen Stadtstaaten, trägt zur Erhöhung der Attraktivität des Aus- und Weiterbildungsstandorts Hamburg bei. Das Handwerk fordert die Hamburger Politik auf, die Meisterprämie auf 4.000 Euro anzuheben, um in der Fachkräftekonkurrenz mit anderen Bundesländern jungen Leistungsträgern im Handwerk, die inzwischen bundesweit gesucht werden, passende Anreize zu bieten.
Wird Ihre Partei diese Forderung unterstützen?
Ja.
3.7 Praktikumsprämie für Schülerferienpraktika im Handwerk einführen
Im Jahr 2020 hat Sachsen-Anhalt eine Praktikumsprämie für Schülerferienpraktika im Handwerk eingeführt. Ausgezahlt wird sie an Schülerinnen und Schüler, die ein Praktikum in einem Handwerksbetrieb machen. Die Prämie beträgt 120 Euro pro Woche und kann maximal für vier Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden. Finanziert wird sie hauptsächlich vom Wirtschaftsministerium des Landes Sachsen-Anhalt. Die beteiligten Kammern verzeichnen für die Jahre 2020 bis 2022 jeweils eine Übergangsquote der Praktikanten in Ausbildung von etwa 30 %. Das ist ein starker Wert. Thüringen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern haben bereits nachgezogen und die Praktikumsprämie in 2024 eingeführt. Das Handwerk fordert die Hamburger Politik auf, nach dem Vorbild anderer Bundesländer eine Hamburger Praktikumsprämie für Schülerferienpraktika im Handwerk einzuführen.
Wird Ihre Partei diese Forderung unterstützen?
Ja.
3.8 Rahmenbedingungen für Frauen im Handwerk verbessern
Das Handwerk braucht mehr Frauen – ob als Unternehmerinnen, Meisterinnen, Gesellinnen oder Auszubildende. Ziel des Hamburger Handwerks ist es, noch mehr junge Frauen zu einer Karriere in vielen zukunftsorientierten Berufen im Handwerk zu ermutigen. Damit dies gelingt, müssen auch die Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf stimmen. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen dürfen nicht auf den Kreis der Beschäftigten begrenzt bleiben, sondern müssen im Bereich des inhabergeführten Handwerks auch Selbständige einschließen. So braucht es etwa eine funktionierende und durchdachte Absicherung während der Schwangerschaft, in der Elternzeit und in der folgenden Familienphase eine verlässliche Betreuungssituation.
Wird Ihre Partei diese Forderung unterstützen?
Ja.
3.9 Integration von ausländischen Fach- und Arbeitskräften maximal vereinfachen
Hamburg steht mit der erforderlichen Integration Geflüchteter in Ausbildung und Arbeit vor einer gro- ßen Aufgabe sowohl in sozialpolitischer als auch in wirtschaftspolitischer Hinsicht. Gleiches gilt für die Schaffung von Arbeitsmarktzugängen für Menschen aus dem Ausland, die fluchtunabhängig den Weg in unsere Stadt finden. Damit dieses Gemeinschaftswerk gelingt, müssen alle bestehenden Verfahren und Förderstrukturen kritisch betrachtet und so weit wie irgend möglich vereinfacht werden. Dies betrifft neben der Flexibilisierung und Entbürokratisierung bestehender gesetzlicher Regelungen die Steigerung der Kundenorientierung und Geschwindigkeit von Ausländerbehörden und Arbeitsverwaltung sowie die Sicherstellung zielführender Sprachlernangebote.
Wird Ihre Partei diese Forderung unterstützen?
Ja.
4. Flächen für das Handwerk
Ausreichende und bezahlbare Flächen sind für das Hamburger Handwerk von zentraler Bedeutung. Handwerksbetriebe benötigen geeignete Flächen für Werkstätten, Lager und Büros, um ihre Dienstleistungen effektiv erbringen zu können. Nur durch die langfristige Sicherung und Bereitstellung solcher Flächen können Betriebe wachsen, innovative Lösungen entwickeln und zur wirtschaftlichen Stärke Hamburgs beitragen.
4.1 Bezahlbare Standorte schaffen
Steigende Boden- und Baukosten sowie die Flächenkonkurrenzen in einem Stadtstaat wie Hamburg schlagen sich auf die Preise für die Miete oder den Erwerb von Gewerbeflächen nieder. Es muss daher ein ausreichendes städtisches Angebot bezahlbarer, handwerksgeeigneter Gewerbe- bzw. Wirtschaftsförderungsflächen zur Verfügung gestellt und dieses Angebot auf geeignete Art und Weise transparent gemacht werden. Um dem steigenden Verdrängungsdruck zulasten des Handwerks entgegenzuwirken, müssen vorhandene konzentrierte Handwerksstandorte gerade auch an den Magistralen geschützt und im Zuge der Magistralenstrategie neue Standorte für das Handwerk identifiziert und geschaffen werden.
Wird Ihre Partei diese Forderung unterstützen?
Ja.
4.2 Neue Handwerkerhöfe möglich machen
2024 hat der Senat sich eine Strategie zur Entwicklung neuer Gewerbehof-Standorte gegeben. Es ist von zentraler Bedeutung, dass hier den Plänen zeitnah konkrete Taten folgen. Denn im Lichte des bestehenden Verdichtungsdrucks und der anspruchsvollen Ausbauziele im Bereich Wohnen ist klar: Damit Handwerksbetriebe auch in Zukunft ihren Platz in der Stadt haben, brauchen wir mehr „gestapeltes Handwerk“ nach dem Vorbild der „Meistermeile“ am Offakamp. Zudem gilt: Gewerbliche Baugemeinschaften aus dem Handwerk zur gemeinschaftlichen Entwicklung von Handwerkerhöfen sollten durch die Stadt effektiv unterstützt werden. Im Wohnungsbau gibt es eine solche Begleitung bereits heute – auch der inhabergeführte Mittelstand braucht sie.
Wird Ihre Partei diese Forderung unterstützen?
Ja.
4.3 Handwerk in gemischt genutzten Quartieren erhalten
Der Bestandsschutz bezeichnet das Recht, eine bauliche Anlage weiterhin nutzen zu dürfen, obwohl sich zwischenzeitlich die baurechtlichen Vorschriften geändert haben. Es schützt den Bestand eines Gebäudes vor Eingriffen, die durch neue gesetzliche Regelungen entstehen könnten oder vor verändertem Gebietscharakter oder Planrecht, nach dem es nicht mehr genehmigungsfähig wäre. Vom Bestandsschutz gedeckt sind in gewissem Umfang Unterhaltungs-, Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen, nicht aber wesentliche qualitative und quantitative Änderungen, wie eine Erweiterung des Gebäudes und damit das Wachsen von Unternehmen am Standort. Der Bestandsschutz sollte daher so ausgeweitet bzw. angepasst werden, dass eine zukunftsfähige Weiterentwicklung von Betrieben im Quartier gewährleistet werden kann. Dies gilt insbesondere auch für gemischt genutzte Quartiere, in denen die heranrückende Wohnbebauung immer öfter zum Problem für Handwerksbetriebe wird - egal, ob sie schon lange ihren Betriebssitz am selben Ort haben oder nicht.
Wird Ihre Partei diese Forderung unterstützen?
Ja.
4.4. Leben und Arbeiten im Quartier ermöglichen
Das Handwerk spielt eine entscheidende Rolle für die lokale Wirtschaft und das soziale Gefüge eines Quartiers. Seine Präsenz vor Ort sichert nicht nur die schnelle und flexible Versorgung der Bevölkerung mit handwerklichen Dienstleistungen, sondern trägt auch zur Belebung und Stärkung der Nachbarschaft bei. Günstiger Wohnraum in unmittelbarer Nähe zu ihren Arbeitsstätten ermöglicht es Handwerkerinnen und Handwerkern, ihre beruflichen und privaten Lebensbereiche besser zu verbinden. Gleichzeitig wird der Verkehr reduziert, da lange Pendelwege entfallen. Dies kommt nicht nur dem Handwerk zugute, sondern auch der gesamten Stadtgesellschaft, indem es die soziale Durchmischung fördert und eine nachhaltige Stadtentwicklung unterstützt.
Wird Ihre Partei diese Forderung unterstützen?
Ja.
4.5. Handwerk frühzeitig einbeziehen
Die Handwerkskammer sollte künftig systematisch die Möglichkeit erhalten, die spezifischen Belange des Handwerks im ausreichenden Maße im Vorfeld von Planungen geltend zu machen. Dafür muss sie frühzeitig in die Planungsphase einbezogen werden.
Wird Ihre Partei diese Forderung unterstützen?
Ja.
5. Handwerk effektiv fördern
5.1 Masterplan Handwerk
Im Jahr 2011 wurde erstmalig der „Masterplan Handwerk“ als Vereinbarung zwischen Senat und Handwerk geschlossen. Er legt gemeinsame Ziele und Maßnahmen fest, um die Standortbedingungen für das Handwerk besser zu machen. Mit dem Masterplan Handwerk 2030 wurde 2022 erneut die gemeinsame Strategie bis zum Ende des laufenden Jahrzehnts festgelegt. Dieses Instrument der engen Zusammenarbeit zwischen Senat und Hamburger Handwerk sollte auch in der Zukunft fortgeführt werden.
Wird Ihre Partei diese Forderung unterstützen?
Ja.
5.2 Digitalisierung im Handwerk
Mit „Hamburg Digital“ und dem „Mittelstand Digital Zentrum Hamburg“ besteht eine Förderkulisse, die es auch Handwerksbetrieben ermöglicht, die digitale Transformation bewältigen zu können. Von der kostenfreien Einzelberatung über Workshops und Informationsveranstaltungen bis zu Investitionszuschüssen wird Handwerksbetrieben eine gute Bandbreite an Unterstützungen geboten, zukunftsfit zu werden und zu bleiben. Diese Unterstützung für das Handwerk im digitalen Umwandlungsprozess sollte fortgeführt werden und eine Förderung der Fortbildung für Mitarbeitende im Handwerk einschließen, damit auf dem Weg der Digitalisierung die Belegschaften optimal mitgenommen werden.
5.3. Faire Partnerschaft mit dem Handwerk pflegen
Ein gesundes Handwerk gehört zum Rückgrat der städtischen Wirtschaft. Um diesen Wert zu sichern, müssen klare und faire Rahmenbedingungen bestehen, die die Wettbewerbsfähigkeit des Handwerks erhalten und fördern. Die öffentlichen Unternehmen Hamburgs haben im Handwerk einen starken Umsetzungspartner. Diese Partnerschaft darf nicht dadurch geschwächt werden, dass Regiebetriebe handwerkliche Wertschöpfungsstufen in den eigenen Unternehmensaufbau integrieren. Zugleich ist es bei allen Geschäftsbeziehungen zwischen Handwerk und städtischen Partnern wichtig, dass die Beschäftigten des Handwerks bei der Arbeit an städtischen Projekten und in städtischen Objekten optimale Arbeitsbedingungen erleben.
Wird Ihre Partei diese Forderung unterstützen?
Nein. Öffentliche Beteiligungen, die Aufgaben zweckmäßig selbst erfüllen können, sollten dies auch weiterhin oder sogar vermehrt tun können.
Frage 1: In Hamburg fehlen infrastrukturell verankerte Schutzräume vor Marginalisierung und Diskriminierung. Diese Schutzräume sollten niedrigschwellig und anonym in den Sozialräumen zur Verfügung stehen. Einrichtungen, die im Stadtteil fest zur Infrastruktur gehören sind auszubauen. Was tun Sie konkret, um solche Räume für junge Menschen und ihre Familien flächendeckend zu entwickeln? Wo sehen Sie Schwerpunkte für den Ausbau einer sozialen Infrastruktur? Welche Rolle spielen dabei Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, Familienförderung, Jugendsozialarbeit, Straßensozialarbeit?
Stabile soziale Infrastruktur ist für uns kein ‚nice to have‘, sondern ein unverzichtbarer Bestandteil der Quartiere. Orte und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur machen einen Stadtteil erst lebenswert, ermöglichen Teilhabe, stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt, fördern die Integration und Demokratie, ermöglichen Begegnungen und eröffnen Handlungsspielräume – unabhängig von Herkunft und Einkommen. Wir setzten uns sehr aktiv dafür ein, dass die soziale Infrastruktur in den Hamburger Stadtteilen auch der soziodemographischen Entwicklung entspricht und sich an den reellen Bedarfen der Bewohner*innen aus den Stadtteilen orientiert. Durch unsere parlamentarische Arbeit (Debatten, Anträge, Anfragen) fordern wird aktiv und kontinuierlich einen sukzessiven Ausbau der sozialen Infrastruktur und einen aktiven Barrierreabbau, sodass wir in Hamburg gleichzeitig von einer inklusiven Stadt sprechen können, in der Begegnungen tatsächlich möglich sind. Die Linksfraktion hat bspw. in dem parlamentarischen Antrag ein für alle Bezirke verbindliches und prozesshaftes Verfahren gefordert, welches das Ziel verfolgt, die bezirklichen Bedarfe hinsichtlich der sozialen Infrastrukturangebote ergebnisoffen zu ermitteln. Anhand der ermittelten Bedarfe sollen weitere Angebote/Orte geschaffen werden, bzw. bestehende Angebotsstruktur angepasst werden. Dabei müssen dennoch bestimmte Mindeststandards beibehalten werden: wir fordern, dass es für alle Einrichtungen der sozialen Infrastruktur einen Plan gibt, der mit einem Zieldatum bauliche Barrierefreiheit anstrebt. Gleichzeitig fordern wird, dass es bei Quartieren mit mehr als 500 Wohneinheiten grundsätzlich immer Zugänge zu Angeboten sozialer Infrastruktur gibt. Die Einrichtungen der Kinder- Jugend- und Familienhilfe müssen bedeutend gestärkt werden, wir wollen, dass diese Orte personell und materiell so ausgestattet werden, dass sie ohne Überlastung deren Arbeit machen können, so fordern wir bspw., dass alle Jugendhäuser mit mindestens zwei Vollzeitstellen ausgestatten werden müssen. Wir kritisieren seit Jahren den Zustand, dass die Kinder- und Jugendhilfe nicht annähernd bedarfsgerecht finanziert wird. Wir fordern eine fachlich fundierte Jugendhilfeplanung, in der Bezirke und Vertreter*innen aus der Praxis über die Ausgaben mitbestimmen. Aktuell verfügt Hamburg über keine Jugendhilfeplanung, welche den pädagogischen Grundsätzen und Bedarfen der Zielgruppe entsprechen würde. Die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, Familienförderung, Jugendsozialarbeit, Straßensozialarbeit dürfen nicht abgebaut und finanziell gedeckelt werden. Ganz im Gegenteil, sie müssen flexibel und schnell auf die gesellschaftlichen Problemlagen und Veränderungen reagieren. Armut steigt, rechtsextreme Angriffe auf demokratische Institutionen häufen sich, Menschen fühlen sich in der Stadt nicht sicher und haben Zukunftsängste, Teilhabe vieler Menschen ist eingeschränkt. Bei der aktuellen Überlastung im Feld der Kinder- und Jugendhilfe ist es kaum möglich (Unterstützungs-)Angebote den Bedarfen entsprechend auszuweiten: bspw. präventive Programme der politischen oder sexuellen Bildung, Stärkung medialer Kompetenz, Bildung zur Nachhaltigkeit und so weiter. Eine lebenswerte und solidarische Stadt braucht stabile und wachsende soziale Infrastruktur!
Frage 2: Die Offene Kinder- und Jugendarbeit ist eine der wenigen institutionell gerahmten Orte für junge Menschen, Demokratie konkret zu praktizieren. Dies passiert weder in der Schule noch in den Sphären des Konsums oder der Familie (vgl. Sturzenhecker & Schwerthelm 2016, 198). Rechte Ideologien verunsichern junge Menschen und ihre Familien und tragen mit ihren vereinfachenden Parolen und scheinbaren Lösungsansätzen zur gesellschaftlichen Spaltung bei und sind demokratiegefährdend. Junge Menschen, die sich demokratisch engagieren, werden angegriffen, Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit bedroht. Wie wollen Sie die dort stattfindende demokratiefördernde und antifaschistische Arbeit unterstützen?
Für uns sind Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit eine wichtige Demokratiestütze. Wir möchten, dass diese Einrichtungen institutionell abgesichert bleiben und möglichst allen Kindern zugänglich sind. Daher fordern wir, dass es in allen Quartieren ab 500 Wohneinheiten Jugendclubs gibt, diese sollen allumfänglich barrierefrei gestaltet werden und die personelle Ausstattung muss den Bedarfen entsprechen. So sollen in jedem Jugendclub mindestens zwei Vollzeitstellen zur Verfügung stellen, zudem müssen feste Stellen (Stellenanteile) für Projekte der politischen Bildung (bspw. Antidiskriminierungsarbeit o.ä.) eingeplant werden, sodass diese nicht auf Honorarkräfte verlagert werden und kontinuierlich angeboten werden können. Zudem müssen die Hürden und der große bürokratische Aufwand bei der Antragsstellung auf Zuwendungen abgebaut werden. Die Zuwendungen müssen mindestens für zwei Jahre bewilligt werden, wobei gleichzeitig für eine flexible Zuwendungserhöhung (bspw. für Finanzierung von Tariferhöhungen, steigende Strompreise etc.) gesorgt werden muss.
Frage 3: Die Offene Kinder- und Jugendarbeit stellt vielfältige Potenziale für Partizipationsgelegenheiten und -erfahrungen für junge Menschen bereit, wie mehrere Studien belegen (u.a. Rauschenbach, Gunda Voigts, 16. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung). Hinzu kommt, dass das Arbeitsfeld darüber hinaus Erfahrungen zum Aufbau von Selbstvertretungen hat, wie sie mit dem neuen Paragrafen 4a SGB VIII zusätzlich gefördert werden sollen. Echte Partizipation ist Ermächtigung junger Menschen und verbunden mit Abgabe von Macht der Erwachsenen. Das braucht Zeit- und Personalressourcen. Eine Projektförderung von Offener Kinder- und Jugendarbeit, die kennziffern- und zielzahlenbasiert arbeitet und die Ausarbeitung detaillierter Konzepte und Verwendungsnachweise forciert, erschwert zudem die Abgabe wirkmächtiger Entscheidungen an junge Menschen. Welche Ressourcen planen Sie für die Unterstützung von Selbstvertretungen und Selbstorganisationen? Wo sehen Sie Entwicklungsbedarfe in Bezug auf Machtabgabe und Entscheidungsbefugnisse junger Menschen zum Beispiel auf bezirklicher oder hamburgweiter Ebene? Was braucht es, damit junge Menschen partizipieren und sich sowie ihre Interessen selbst vertreten können?
Die Unterstützung von Selbstvertretungen und Selbstorganisationen junger Menschen bildet eine zentrale Voraussetzung für eine lebendige Demokratie. Jugendzentren, Jugendhäuser- und Clubs stellen wichtige Orte der außerschulischen Bildung aber auch demokratischer Beteiligung dar, es sind Orte, wo sich Jugendliche organisieren können, wo sie (ggf. mit Hilfe von Sozialpädagog*innen) eigene Projekte anstoßen und organisieren können, Logistik wie Räume, Technik, Know-How von Erfahrenen etc. nutzen können um sich mit eigenen als auch neuen und vielleicht auch herausfordernden Themen auseinanderzusetzen. Zugleich sind es auch Lernorte, wo sich Kinder und Jugendliche ausprobieren, ihre Grenzen testen, ihre Identität entwickeln – das alles sind Prozesse, bei den Vertrauen und Sicherheit notwendig sind, gleichzeitig muss es möglich sein, Fehler zu machen und aus diesen zu lernen. In Jugendclubs werden Jugendliche akzeptiert, so wie sie sind und werden durch die Sozialpädagog*innen parteiisch unterstützt, ohne einen Leistungsdruck. Das Potential und die demokratiefördende Kraft dieser Orte wird jedoch völlig vernachlässigt, das muss sich verändern! Stärkere politische Partizipation von Kindern und Jugendlichen heißt stabile, personell und materiell gut ausgestattete Jugendhäuser, den Demokratie muss auch erlernt und aktiv angestoßen werden. Dieses aktive Fordern von demokratischen Prozessen und politischen Auseinandersetzungen muss auf unterschiedlichen Ebenen passieren und grundsätzlich in den Lebenswelten der Jugendlichen verankert werden. Wir setzten uns dafür ein, dass einerseits in der Schule die Schulparlamente an Bedeutung gewinnen und den tatsächlich ein Gestaltungsspielraum und Entscheidungsbefugnisse zugesprochen werden, andererseits sollen Workshops, Projektwochen und andere interaktive Formate der politischen Bildung ausgeweitet werden.
Auch die gesetzlich verankerte Jugendbeteiligung nach § 33 BezVerwG darf nicht nur als scheinpartizipativ umgesetzt werden. Sie muss vereinheitlicht und institutionalisiert werden. Es muss dafür gesorgt werden, dass alle Jugendlichen von dieser Möglichkeit wissen und sich auch angesprochen fühlen. Dazu gehört ein konsequenter Barrieabbau und gute Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der Jugendbeteiligung und ebenfalls ein klar formuliertet Output, der aus dem Prozess der Jugendbeteiligung abgeleitet wird. Anders gesagt, den Jugendlichen, die sich beteiligen wollen, muss auch klar sein, dass deren Beteiligung und deren Stimme tatsächlich was verändern und bewirken kann – sonst können sie sich die Zeit auch sparen lassen. Grundsätzlich müssen die Entscheidungsbefugnisse junger Menschen gestärkt werden, sie sollen nicht nur in beratenden Funktionen agieren, sondern direkt mitbestimmen. Das kann zum Beispiel durch die Arbeit von Jugendparlamenten passieren, welche über die Belange der Stadt mitbestimmen, indem deren Förderungen tatsächlich auch in die Debatten der Bürgerschaft Eingang finden.
Frage 4: Der Fachkräftemangel ist besonders hoch in den Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit. Die Offene Kinder- und Jugendarbeit ist im Vergleich zum Bereich der Hilfen zur Erziehung und zur Kita in Bezug auf Personal-, Finanz- und Trägerstrukturen benachteiligt, Fachkräfte zu akquirieren und zu binden (vgl. Gunda Voigts, 2024). Wie werden Sie das Arbeitsfeld darin unterstützen, dem Fachkräftemangel etwas entgegenzusetzen? Wie können Sie die Offene Arbeit in besonderer Weise stärken, damit diese nicht noch weiter im Sozialen Arbeitsfeld marginalisiert wird?
Der Fachkräftemangel hat nur wenig damit zu tun, dass Menschen keine Lust mehr hätten in sozialen und helfenden Berufen zu arbeiten. Der Fachkräftemangel betrachten wir als ‚selbstgemacht‘, denn die prekären Beschäftigungsverhältnisse gerade im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit treiben Menschen in andere Branchen. Wir fordern an der Seite der Beschäftigten gerechte Löhne und personelle Ausstattungen der Einrichtungen, damit diese Arbeitsfelder wieder attraktiv für Menschen werden: es braucht eine gründliche Fachkräfteoffensive: gute Löhne, gute betriebliche Gesundheitsversorgung, Möglichkeiten sich Weiterzubilden, institutionalisierte Instrumente die das Team stärken wie Supervision und kollegiale Beratungen. Zugleich ist die prekäre Situation im sozialen Sektor in gesamtgesellschaftliche Zusammenhänge eingebettet, die durch Konkurrenz und Ausgrenzung bestimmt werden. So zum Beispiel auch die repressive Asylpolitik und die Verweigerung Menschen Zugang zur Arbeit und Ausbildung zu ermöglichen ein Teil des Problems, den wir ‚Fachkräftemangel‘ nennen. Die Offene Arbeit braucht einerseits Anerkennung als eine wichtige Demokratiestütze andererseits eine auskömmliche Finanzierung.
Frage 5: Laut § 79 Abs. 2 SGB VIII ist ein angemessener Anteil der Gesamtaufwendungen der Jugendhilfe für die Jugendarbeit zu verwenden, die Sachverständigenkommission der Bundesregierung des 11. Kinder- und Jugendberichts hält einen Anteil von mindestens 15% für fachlich angezeigt. Dieser Forderung wird jedoch bei der Haushaltsaufstellung durch die Hamburgische Bürgerschaft nicht entsprochen. In Hamburg lag der Anteil der Kinder- und Jugendarbeit im Jahr 2022 bei 2,3%? Halten Sie die Forderungen der o.g. Sachverständigenkommission nach einem Anteil von 15% für die Jugendarbeit für richtig? Wenn ja, wie wollen Sie sich in Ihrer Fraktion für eine Umsetzung einsetzen?
Wir halten die Forderungen für richtig und sind der Meinung, dass Jugendarbeit bedarfsgerecht ausfinanziert werden muss, wo die Bedarfe liegen und wie hoch sie sind, das müssen Expert*innen aus der Praxis bestimmen, denn nur sie können fundiert und fachgerecht beziffern, welche Kosten auf sie zukommen um eine gute pädagogische Arbeit zu leisten. Somit stehen wir dahinter, dass Jugendarbeit mindestens 15% der Gesamtaufwendungen ausmachen muss.
Frage 6: Wir beobachten eine ordnungspolitische, disziplinierende Entwicklung in der Jugendhilfe: Inobhutnahmen steigen, junge Menschen werden kriminalisiert und pathologisiert. Sie finden zudem in Hamburg zu wenige Angebote – sowohl im Bereich der Offenen Arbeit als auch im Bereich der Hilfen zur Erziehung. Angebote der Jugendhilfe – insbesondere, wenn es um Lebensorte junger Menschen geht – sind zentraler Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Zumindest dort, wo „der Markt“ passende Angebote nicht vorhält, muss die Stadt selbst gute sozialräumliche Einrichtungen schaffen, um nicht weiter auf die in Hamburg nach wie vor verbreitete lebensweltferne auswärtige Unterbringung angewiesen zu sein. Es braucht unserer Auffassung nach einen Ausbau der Jugendhilfe außerhalb von Marktmechanismen, um wirklich entlang der Interessen und Bedürfnisse zur Verfügung zu stehen und junge Menschen nicht als Profiteigner zu objektivieren, sondern als zu handelnde und entscheidungsfähige Subjekte zu achten. Was halten Sie von einer sozialräumlich verorteten Jugendhilfe im Trägerverbund, selbstverwalteten Sozialraumbudgets oder aber Re-Kommunalisierungen? Was tun Sie dafür?
Wir stehen klar für ein solidarisches Miteinander abseits von Leistungsorientierung und Konkurrenz. Wir fordern eine sozialräumlich verortete Jugendhilfe im Trägerverbund, Angebote der Jugendhilfe müssen in den Lebenswelten der Kinder- und Jugendlichen angesiedelt sein. Auch Sozialraumbudgets bringen mehr Selbstverwaltung und Selbstbestimmung auf lokaler Ebene, aktuell ist die Rückkopplung der bezirklichen Bedarfe an die Entscheidungsmacht der Bürgerschaft unzureichend und viele Forderungen aus den Bezirken werden nicht berücksichtigt ( mangelnde Finanzierung betrifft natürlich häufig kleinere Einrichtungen und Träger, die nur wenig Lobby genießen), das haben auch die Haushaltsverhandlungen gezeigt – im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe haben die Bezirksversammlungen deutlich mehr Geld gefördert, als im Haushaltsplan bewilligt wurde. Jugendhilfe muss unabhängig und parteiisch mit Jugendlichen gestaltet werden, dafür sollen freie Träger mit genügend Ressourcen aus den Kommunen ausgestattet werden, zugleich müssen aber auch Prozesse der Re-Kommunalisierung der Stadt vorangetrieben werden, vor allem in Bereichen wie Gesundheits-, Energieversorgung, Wohnraum. Wenn freie Träger keine Räume mehr für deren Einrichtungen finden, weil die Stadt ‚ausverkauft‘ ist, lässt sich keine Jugendarbeit gestalten. Nur in Kommunen, die demokratisch und im Sinne ihrer Bewohner*innen ihre Ressourcen verteilen, kann ein gutes Aufwachsen gelingen. Als Oppositionspartei fordern wir solche Veränderungen durch die Mittel, die uns zur Verfügung stehen: Anträge im Parlament, Öffentlichkeitsarbeit, Debatten usw.
Frage 1: Was plant Ihre Partei, damit Kinder auch in Zukunft in einem lebenswerten Hamburg aufwachsen können? Welche fünf prioritären Handlungsfelder stehen für die kommende Legislaturperiode im Fokus?
Armutsbekämpfung, soziale und kulturelle Teilhabechancen, leistbares Wohnen, die Ausfinanzierung der sozialen Infrastruktur und eine bessere gesundheitliche Versorgung insbesondere in benachteiligten Stadtteilen sind prioritäre Handlungsfelder, die auch Kinder direkt oder indirekt betreffen. Um zu verhindern, dass die Schere zwischen Arm und Reich nicht noch weiter auseinandergeht, muss Hamburg in all diesen Feldern mehr Geld in die Hand nehmen. Einerseits ist Hamburg die Stadt mit der höchsten Millionärsdichte, andererseits bleiben dringende Investitionen mit Verweis auf die Schuldenbremse aus. Dies verschiebt jedoch lediglich Problemlagen, die in der Zukunft nur anwachsen werden.
Die massive Sparpolitik bei Kindern verschärft soziale Probleme und behindert ein gutes Aufwachsen für alle.
Frage 2: Welche konkreten Maßnahmen plant Ihre Partei, um die Qualität in Kitas während der nächsten Legislaturperiode zu verbessern?
Die Linke strebt an, dass jedes Kind die Kita 8 Stunden besuchen kann. Dies würde auch zu einer Vereinfachung des Kita-Gutscheinsystem, beispielsweise in der Beantragung führen. Wir sehen, dass u.a. aufgrund des Fachkräftemangels eine Erhöhung auf 8 Stunden nicht heute auf morgen passieren kann, und befürworten ein schrittweises Vorgehen an dieser Stelle. Insgesamt müssen einige Stellschrauben im Kita-Gutscheinsystem, wie z.B. die Geschwisterkindregelung auf den Prüfstand. Daher befürworten wir eine wissenschaftliche Evaluation. Außerdem muss die mittelbare Pädagogik Fest in den Betreuungsschlüssel eingerechnet werden. Diese Tätigkeiten machen etwas 25 Prozent des Arbeitsalltags der Fachkräfte aus und müssen auch in der Finanzierung anerkannt werden.
Außerdem fordert Die Linke die Einführung eines beitragsfreien Kita-Frühstück, damit alle Kinder gleichberechtigt in den Kita-Tag starten können. Insgesamt ist der Bereich Kita strukturell unterfinanziert. Jeder investierte Euro in die (frühkindliche) Bildung lohnt sich aber doppelt und dreifach. Die Etablierung von verbindlichen Tarifstandards in der Bezahlung der Fachkräfte ist ein wichtiges Anliegen, um die geleistete Arbeit anzuerkennen und die Arbeitsbedingungen zu attraktiveren.
Frage 3: Welche konkreten Maßnahmen plant Ihre Partei, um die Qualität in Schulen und dem damit verbundenen Ganztag während der nächsten Legislaturperiode zu steigern?
Wir wollen einen gut rhythmisierten Ganztag mit sich abwechselnden Phasen von An- und Entspannung, statt einem von der Lehre entkoppelten Nachmittag. Außerdem wollen wir an allen Schulen multiprofessionelle Teams einsetzen, damit Lehrkräfte durch Sonderpädagog*innen, medizinisches Fachpersonal u.a.m. unterstützt werden – idealerweise in Doppelbesetzungen in jeder Klasse.
Beim Schulbau muss der Raum als dritter Pädagoge verstanden werden, der inklusiv und kindgerecht gestaltet ist, Schulen sollen in die sozialen Gefüge ihrer Stadtteile eingebettet werden.
Für die gute Versorgung der Schüler*innen wollen wir, dass Schüler*innen den ganzen Tag frisches und gesundes Essen kostenlos zur Verfügung gestellt bekommen, auch Hygieneprodukte und Lehrmittel, inklusive digitaler Endgeräte, müssen jedem Kind zur Verfügung gestellt werden.
Den psychisch auslaugenden Stress im leistungsorientierten Schulsystem wollen wir verringern, indem wir das Abschulen abschaffen und Ziffernnoten durch bewährte Alternative Rückmeldeformate ersetzen.
Frage 4: Bei Kindermitte e.V. sind über 40 Träger mit ca. 100 Kitas und GBS-Standorten in Hamburg Mitglied. Welche Bedeutung hat für Ihre Partei die Vielfalt der Kita- und Bildungslandschaft in Hamburg, und wie möchten Sie diese Vielfalt auch zukünftig stärken?
Wir sehen die Heterogenität der Gesellschaft als Stärke, von der auch Kitas und Schulen profitieren. Die Vielfalt in der Kita-Landschaft hat mit dafür gesorgt, dass der Grundanspruch auf Besuch einer Kita für viele Kinder überhaupt erst möglich wurde. Dazu haben auch kleinere Kitas und Träger ihren wesentlichen Anteil geleistet. Der letzte Brandbrief von über 80 Kitas und die öffentliche Anhörung im Familienausschuss Insbesondere die kleineren Kitas und Träger dürfen jetzt nicht im Regen stehen gelassen werden. Die bereits erwähnte vorgeschlagene Evaluation des Kita-Gutscheinsystems muss auch kleinere Träger und Kitas mit in den Fokus nehmen. Sie sind von wachsender Bürokratie überdurchschnittlich belastet.
Um mit den Herausforderungen einer vielfältigen Schüler*innenschaft erfolgreich umzugehen, brauchen alle Schulen multiprofessionelle Teams. In der Lehrer*innenausbildung müssen Pädagogik, Inklusion und Deutsch als Zweitsprache endlich den Stellenwert einnehmen, den sie auch im schulischen Alltag haben.
Frage 5: Wie wollen Sie alle Kitas und Schulen konkret dabei unterstützen, inklusiv zu arbeiten und das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz bis 2028 umzusetzen? Welche prioritären Maßnahmen möchten Sie angehen?
Wir wollen, dass die Vorgaben aus den UN-Kinderrechten und der UN-Behindertenrechtskonvention in Hamburg endlich angewandt werden und fordern deshalb vollständige Inklusion an jeder Hamburger Schule. Dafür sind multiprofessionelle Teams und ausreichend viele Schulbegleitungen im Pool-Modell notwendig. Die Inklusionsleistung ist in Hamburg sehr ungleich auf die Schulen verteilt, darum wollen wir alle Schulen so ausstatten, dass sie Inklusion erfolgreich meistern können. Derzeit gibt es im Bereich der Kita-Plätze der Eingliederungshilfe für viele Kinder Probleme einen Kita-Platz zu finden. Dies zeigen auch die Zahlen bei den Kitaplatznachweisverfahren, wobei wir von einer höheren Dunkelziffer ausgehen, da davon auszugehen ist, dass Eltern irgendwann nach monatelangersuche auf die Inanspruchnahme eines EGH-Platzes aufgeben. Der Senat ist gefordert, dass Kinder schneller begutachtet werden. Derzeit kann dies teilweise länger als sechs Monate dauern. Außerdem muss eine Finanzierung ab dem Zeitpunkt der Antragstellung garantiert werden und nicht erst, wenn ein Gutachten vorliegt. Insgesamt müssen etwaige Therapiekosten refinanziert werden. Die derzeitigen Entgelte sind auch von der strukturellen Unterfinanzierung betroffen. Beim Platzangebot gibt es durchaus Kitas und Träger, die ein Interesse daran haben, EGH-Plätze anzubieten, dies aber finanziell und mit Blick auf die Betriebserlaub nicht stemmen können. Hier muss der Senat auf die Kitas zugehen, um ein besseres Platzangebot schaffen zu können.
Frage 6: Der Bereich der frühkindlichen Pädagogik ist ein wachsender Arbeitsmarkt, der ambitionierte und gut ausgebildete Fachkräfte benötigt. Welche Maßnahmen sind aus Ihrer Sicht notwendig, um angehenden und etablierten Fachkräften Entwicklungsmöglichkeiten und berufliche Perspektiven aufzuzeigen?
Durch die Berücksichtigung der mittelbaren Pädagogik als fester Bestandteil im Betreuungsschlüssel soll mit dafür sorgen, dass Fachkräfte genügend Zeit für Fort- und Weiterbildungen haben. Im Bereich der Nachwuchsgewinnung sollen Ausbildungsformen ohne Vergütung der Vergangenheit angehören. Dazu gehört auch die Abschaffung des Schulgelds.
Verbindliche Tarifstandards müssen außerdem etabliert werden, um die Arbeit in einer Kita zu attraktiveren und auch Erfahrungsstufen besser abbilden zu können. Bessere Arbeitsbedingungen und die Berücksichtigung der mittelbaren Pädagogik können auch dazu beitragen, dass bei der steigenden Teilzeitquote eine Trendumkehr erfolgen kann und insgesamt eine Entlastung der bestehenden Fachkräfte erfolgen kann.
Frage 7: In Hamburg gibt es verschiedene Beauftragte, die die Interessen unterschiedlicher Gruppen im Senat und bei Gesetzesinitiativen einbringen. Unterstützen Sie die Einführung einer:s Landeskinderbeauftragten für Hamburg, um die Interessen von Kindern in allen Ressorts umfassend zu vertreten?
Mit der Einführung und der konkreten Ausgestaltung eines Landeskinderbeauftragten hat Die Linke sich konkret bisher noch nicht befasst.
Frage 8: Kindermitte e.V. setzt sich für eine Gesellschaft ein, die mehr für ihre Kinder tut und das Beste gibt. Was sollte Hamburg tun, um die kinderfreundlichste Stadt Europas zu werden?
Um kinderfreundlichste Stadt in Europa zu werden, müsste Hamburg zu einer Stadt werden, wo die soziale Herkunft nicht über den weiteren Bildungsweg und Zukunft mitentscheidet, der Kampf gegen Kinderarmut ernst genommen wird, die soziale und kulturelle Teilhabe für alle Kinder garantiert ist, alle Kinder die Kita acht Stunden und die Schulen den ganzen Tag besuchen können. Kitas und Schulen müssen dafür entsprechend finanziell ausgestattet werden und die Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit ausgebaut und personell gestärkt werden. Weiter muss sich die Stadt Hamburg auf Bundesebene für eine armutsfeste Kindergrundsicherung einsetzen. Außerdem muss auch das Stadtbild kinderfreundlich und gesund werden: Mit Grünflächen, Sportangeboten, sauberer Luft und sicheren Rad- und Fußwegen.
Bis dahin ist es sicherlich noch ein weiter Weg.
Frage 1: HIV/STI Prävention und Aufklärung. Welche Maßnahmen plant Ihre Partei, um die Prävention von HIV/STI-Infektionen in Hamburg weiter zu stärken, insbesondere bei besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen?
Die Linke setzt auf zielgruppengerechte Prävention und den Ausbau von Aufklärungsangeboten, um HIV- und STI-Infektionen in Hamburg effektiv zu bekämpfen. Wir wollen insbesondere gefährdete Bevölkerungsgruppen wie junge Menschen, Sexarbeiter*innen, LGBTQIA+-Personen und Migrant*innen stärker unterstützen, da diese oft besonderen Herausforderungen gegenüberstehen.
Konkret möchten wir:
- Niedrigschwellige Test- und Beratungsangebote ausbauen, um den Zugang zu Prävention und Behandlung zu erleichtern.
- Schulen, Jugendzentren und soziale Einrichtungen verstärkt in Präventionsarbeit einbinden, um junge Menschen frühzeitig über Risiken, Schutzmöglichkeiten und den Abbau von Stigmata aufzuklären.
- Aufsuchende Arbeit fördern, insbesondere in Communities, die schwer erreichbar sind, und in Kooperation mit Fachorganisationen wie Aidshilfen und Beratungsstellen zusammenarbeiten.
- Den kostenlosen Zugang zu Kondomen und Präventionsmedikamenten wie PrEP erleichtern, um den Schutz vor Infektionen auch benachteiligten Gruppen zugänglich zu machen.
Darüber hinaus ist uns wichtig, den Fokus nicht nur auf die medizinische Ebene zu legen, sondern auch auf den Abbau von Diskriminierung.
Frage 2: HIV/STI Prävention und Aufklärung. Wie wird Ihre Partei die sexualpädagogische Aufklärung in Schulen und anderen Bildungseinrichtungen ausbauen, um Wissen über HIV/Aids zu fördern und Stigmatisierung zu reduzieren?
Die Linke setzt sich dafür ein, sexualpädagogische Aufklärung in Schulen und Bildungseinrichtungen auszubauen, um Wissen über HIV/Aids zu fördern und Stigmatisierung abzubauen. Dazu möchten wir eine progressive Sexualerziehung fest im Lehrplan verankern, Fortbildungen für Lehrkräfte stärken und die Zusammenarbeit mit externen Fachstellen wie Aidshilfen fördern. Bildung zu HIV/Aids und anderen sexuell übertragbaren Infektionen soll ein fester Bestandteil des Schulunterrichts sein, der nicht nur Fakten vermittelt, sondern auch den Abbau von Vorurteilen und den respektvollen Umgang mit Betroffenen thematisiert.
Frage 3: Zugang zu HIV/STI Tests und Behandlung. Wie möchte Ihre Partei sicherstellen, dass in Hamburg niedrigschwelliger Zugang zu HIV/STI -Tests flächendeckend gewährleistet ist?
Die Linke setzt sich dafür ein, dass der niedrigschwellige Zugang zu HIV- und STI-Tests in Hamburg flächendeckend und barrierefrei gewährleistet ist. Wir fordern, dass entsprechende Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für alle ohne bürokratische Hürden verfügbar sind.
Wir möchten den Zugang nicht nur auf Gesundheitsämter beschränken, sondern auch freie Träger, Aidshilfen und Beratungsstellen stärker einbinden und finanziell ausreichend unterstützen. Diese Einrichtungen leisten bereits wichtige Arbeit, gerade für gefährdete und schwer erreichbare Gruppen. Durch eine auskömmliche Finanzierung sollen sie in die Lage versetzt werden, niedrigschwellige und anonyme Test- sowie Beratungsangebote langfristig und flächendeckend anzubieten. Unser Ziel ist ein umfassendes Netzwerk, das Prävention, Testmöglichkeiten und Behandlung für alle Menschen in Hamburg zugänglich macht – unabhängig von Herkunft, Einkommen oder Lebenssituation.
Frage 4: Zugang zu HIV/STI Tests und Behandlung. Welche Maßnahmen ergreift Ihre Partei, um sicherzustellen, dass alle Menschen mit HIV schnell Zugang zu einer qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung und modernen Medikamenten haben?
Die Linke setzt sich dafür ein, dass alle Menschen mit HIV schnell Zugang zu qualitativ hochwertiger medizinischer Versorgung und modernen Medikamenten erhalten. Hierfür wollen wir den Öffentlichen Gesundheitsdienst finanziell und personell besser ausstatten, um flächendeckend niedrigschwellige Angebote zu gewährleisten.
Wir setzen uns dafür ein, dass regelmäßige HIV- und STI-Tests als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für alle zugänglich sind – unabhängig von der Zugehörigkeit zu sogenannten Risikogruppen.
Frage 5: Welche konkreten Pläne hat Ihre Partei, um die Diskriminierung von Menschen mit HIV/Aids in Hamburg zu bekämpfen, insbesondere am Arbeitsplatz und im Gesundheitssystem? Unterstützt Ihre Partei dabei Programme zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit HIV/Aids?
Menschen sollten die Möglichkeit haben, in jedem Lebensbereich offen mit einer HIV-Infektion umzugehen, ohne Nachteile befürchten zu müssen – sei es am Arbeitsplatz, in der Zahnarztpraxis oder Pflegeheim, im Jobcenter oder im Sportverein. Ein zentraler Schritt, um Vorurteile abzubauen, ist die Vermittlung von aktuellem Faktenwissen über HIV, denn Aids ist längst nicht mehr das, was es einmal war.
In der Antidiskriminierungsarbeit setzen wir sowohl auf intersektionale, merkmalsübergreifende Ansätze als auch auf spezifische Maßnahmen, die gezielt HIV bezogene Diskriminierung adressieren. Daher unterstützen wir die gezielte Förderung von Initiativen in diesem Bereich und die systematische Erhebung von Diskriminierungsrisiken und -erfahrungen. Nur so können wir die Problemlagen umfassend analysieren und gezielte Maßnahmen ergreifen, um eine diskriminierungsfreie Gesellschaft zu fördern.
Frage 6: Welche zusätzlichen Mittel wird Ihre Partei für soziale Beratungsstellen, gemeinnützige Organisationen und Selbsthilfegruppen für Menschen mit HIV/Aids in Hamburg bereitstellen? Setzen sie sich für einen Ausbau des psychiatrischen und psychotherapeutischen Angebotes ein?
Die Linke setzt sich für die bedarfsgerechte Finanzierung von Beratungsstellen und den Ausbau von Beratung für bisher unterversorgte Zielgruppen ein. In mehreren Anträgen haben wir uns für den Ausbau und die Schaffung zusätzlicher psychotherapeutischer KV-Sitze in bisher unterversorgten Stadtteilen eingesetzt. Die Linke fordert kommunale Gesundheitszentren mit ärztlicher, sowie psychologischer und Sozialberatung, umso den Ausbau und den Zugang zu psychotherapeutischen Angeboten wohnortnah sicherzustellen.
Frage 7: Besondere Zielgruppen der HIV/STI Prävention. Wie gedenkt Ihre Partei, spezifische Präventions- und Unterstützungsangebote für besonders gefährdete Gruppen wie LGBTQIA+, Migrant*innen, Sexarbeiter*innen und Drogengebraucher*innen auszubauen?
Wir wollen erfolgreiche Projekte, die bereits eine wichtige Arbeit leisten, weiter stärken und ausbauen, damit sie noch mehr Menschen erreicht werden können und Präventions- und Unterstützungsangebote noch breiter zugänglich werden.
Frage 8: Besondere Zielgruppen der HIV/STI Prävention. Plant Ihre Partei, die PrEP (Prä-Expositions-Prophylaxe) und die HIV Therapie für gefährdete Gruppen ohne Krankenversicherung kostenlos oder zu günstigeren Konditionen zugänglich zu machen?
Für uns als LINKE ist klar: Für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz, insbesondere ohne Papiere und ohne festen Wohnsitz, muss der Zugang ins Gesundheitssystem und eine schnell realisierbare Behandlung gewährleistet sein. Deshalb setzen wir uns auch zukünftig für die Einführung eines anonymen Behandlungsscheins ein. Die Inanspruchnahme von Leistungen darf nicht zur Informationsweitergabe an andere Behörden führen.
Frage 1: Geschlechter- /diversitätsgerechte Gesundheitsversorgung. Welche Maßnahmen wollen Sie ergreifen, um körpermedizinische, psychotherapeutische und psychiatrische Versorgung für transgeschlechtliche Menschen zu verbessern, Versorgungslücken zu schließen, Zugangsbarrieren und Diskriminierung abzubauen?
DIE LINKE sieht die zwingende Notwendigkeit der Schaffung von Ansprechstellen für trans*-, inter und nichtbinäre Menschen an Kliniken. Außerdem braucht es Weiterbildungsangebote bzw. Ausbildungs- und Studiencurriculae für Ärzt*innen, medizinisches Personal sowie Pflegekräfte, um geschlechtersensible Kompetenzen auszubauen. Hierzu ist es wichtig, mit allen Akteur*innen ins Gespräch zu kommen und konkrete Lösungen zu schaffen, damit die medizinische Versorgung von trans*, inter und nichtbinären Menschen endlich verbessert wird und sich an ihrer Selbstbestimmung orientiert. Die Linke setzt sich in ihrem Wahlprogramm für eine gute Gesundheitsversorgung für trans* ein: Das Selbstbestimmungsgesetz erfasst lediglich den Geschlechtseintrag. Bei der medizinischen Transition müssen nach wie vor hohe Hürden insbesondere zur Kostenübernahme überwunden werden. DIE LINKE im Bundestag hat deshalb bereits 2021 einen Antrag eingebracht, der fordert, die trans*-Gesundheitsversorgung in die Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen. Mit der Aufnahme der Bedarfe ins Sozialgesetzbuch V würde Rechtssicherheit hergestellt. Die Praxis fachlich überkommener und unnötiger Antragsverfahren auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse und die damit verbundene Verpflichtung, auch ohne psychische Erkrankung und eigenen Behandlungswunsch eine Psychotherapie zu durchlaufen, muss aufhören. Auch Hamburg muss sich hier für Verbesserungen einsetzen. Die Versorgung von trans*, inter* und nichtbinären Personen muss auch in Hamburger Gefängnissen sichergestellt sein. So darf es etwa nicht zur Unterbrechung von Hormongaben durch die Haft kommen. Die Gesundheitsversorgung für Geflüchtete enthält zudem viele Einschränkungen und umfasst zum Beispiel auch die Weiterversorgung bei begonnen Transitionen nicht. Hier setzt sich die Linke für Verbesserungen des Asylbewerberleistungsgesetzes ein.
Frage 2: Queere Emanzipationsarbeit. Immer häufiger erleben queere Menschen Anfeindungen, Hass und Gewalt im Alltag. LSBTI* und nicht-binäre Menschen müssen frei, sicher und selbstbestimmt leben können. Werden Sie auch in Zukunft psychosoziale Beratungsarbeit absichern bzw. Mittel aufstocken?
Die patriarchalen Denkmuster und Handelsweisen, die zu queerfeindlicher Gewalt und Hass führen, sind aktuell wieder verstärkt auf dem Vormarsch. Diesen Ursachen von Queerfeindlichkeit entgegenzutreten, ist ein Langzeitprojekt. Wer die eigene gesellschaftliche Position gefährdet sieht, zum Beispiel durch fehlende Absicherung im Alter, am Arbeitsplatz und beim Wohnen, hat eine stärkere Neigung, sich autoritäreren Positionen zuzuwenden und sich diskriminierend zu verhalten, um vermeintliche Stabilität in die eigene Lebenswelt zu bringen. Linke Politik richtet sich gegen Unsicherheit und Zukunftsängste, indem wir für eine stärkere Regulierung des Wohnungsmarkts, armutsfeste Renten, faire Arbeitsbedingungen und eine gesetzliche Gesundheitsversorgung für alle stehen. Uns ist aber auch klar, dass dies denjenigen nichts nützt, die aktuell von queerfeindlicher Gewalt betroffen sind. Sie brauchen jetzt unseren Schutz und eine gute Versorgung! Die langfristige und auskömmliche Finanzierung von Projekten wie der Beratung bei Diskriminierung wegen des Geschlechts, sexueller Orientierung oder Geschlechteridentitäten durch „read“ und der Beratungs- und Selbsthilfestrukturen im mhc sind daher essentiell wichtig.
Wichtig ist auch ein niedrigschwelliger und – soweit möglich – vertrauensvoller Zugang zu den Strafverfolgungsbehörden. Insbesondere die Erreichbarkeit der Staatsanwaltschaft für die Community lässt sich noch deutlich verbessern wie das die Antworten des Senats auf unsere aktuelle Anfrage zur queerpolitischen Arbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft (Bürgerschafts-Drucksache 22/16914) zeigen. Berlin geht mit gutem Beispiel voraus, dort sind zwei namentlich benannte Staatsanwält*innen zuständig und telefonisch erreichbar.
Auch Aufklärungsarbeit ist weiterhin wichtig zur Prävention und Bekämpfung von queerfeindlicher Gewalt. Die Finanzierung queersensibler Fortbildungen von Personen in diskriminierungsnahen Aufgabenbereichen, wie Lehrer*innen und Richter*innen, muss gewährleistet sein. Ein Hamburger Landesantidiskriminierungsgesetz nach Berliner Vorbild würde zudem der Verwaltung einen wichtigen Rahmen setzen und zur besseren Bekämpfung von Diskriminierung beitragen.
Frage 3: Pflege und Diversität im Alter. Werden Sie Fach- und Vernetzungsstellen mit den Schwerpunkten psychosoziale Beratung, Pflege und Wohnen bereitstellen, um im Regelsystem der Altenhilfe, Pflege und Senior*innarbeit die Bedürfnisse von älteren LSBTIQ*Personen zu vermitteln und zu sensibilisieren?
Queere Senior*innen sollten darauf vertrauen können, dass sie auch im Alter und bei Pflegebedürftigkeit auf ein diskriminierungsfreies Umfeld stoßen, das sie willkommen heißt. QI*A-MenschenDazu gehört auch, mit den Lebenswelten, den biographischen Erfahrungen und spezifischen Bedürfnissen von LSBT*QI*A-Personen und Menschen mit HIV und AIDS vertraut zu sein. Im Alter sind Menschen vermehrt auf fremde Hilfe und Pflege angewiesen, das ist in sich schon eine vulnerable Lebenssituation. Gerade deswegen ist es so wichtig, dass die Regelversorgung sich öffnet und sensibilisiert. Dabei gilt es, die verschiedenen Akteur*innen (u.a. Einrichtungen der Pflege und Alternhilfe, queere Senior*innen und ihre Community-Institutionen etc.) zu einander zu bringen. Dafür sind Beratungs- und Vernetzungsstellen unerlässlich.
In 2022 haben wir in der Bürgerschaft den Antrag „Endlich handeln und LSBTQIA*-sensible Pflege fördern“ in der Bürgerschaft gestellt. In diesem Antrag haben wir neben den Vernetzungsstellen u.a. auch gefordert, ein Förderprogramm aufzulegen, um Pflegeeinrichtungen dabei zu unterstützen ein Qualitätssiegel für LSBT*QI*A-sensible zu erwerben. Zudem haben wir gefordert, dass alle Gesetze, Verordnungen und Gremien in Bezug auf Senior*innen daraufhin geprüft werden, inwieweit sie die die Belange queerer Senior*innen berücksichtigen und queere Senior*innen vor Diskriminierung schützen. Leider wurde unser Antrag abgelehnt.
Selbstverständlich werden wir uns weiterhin für das Thema einsetzen.
Frage 4: Schutz für queere Geflüchtet. In zahlreichen Ländern dieser Welt droht LSBTIQ* Gefahr für Freiheit, Leib und Leben. Mit welchen Maßnahmen wollen Sie eine Verbesserung von sicheren Unterkünften und Beratungsangeboten für queere Geflüchtete in Hamburg gewährleisten?
Viele queere Menschen fliehen vor Gewalt, Diskriminierung und strafrechtlicher Verfolgung in ihren Herkunftsländern, in denen LSBTIQ*-Personen kriminalisiert oder sozial ausgegrenzt werden. In einigen Ländern drohen sogar lebenslange Haft oder die Todesstrafe aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität. Die Möglichkeiten eines Bundeslands international auf die Menschenrechtslage Einfluss zu nehmen sind sehr begrenzt. Die Linke hat sich aber vehement gegen die Demontage des Asylrechts auf EU-Ebene eingesetzt, von der auch queere Geflüchtete betroffen sein werden. Denn es werden zunehmend vermeintlich „sichere Drittstaaten“ definiert, die für queere Menschen nicht sicher sind. Gleiches gilt für vermeintlich „sicherer Herkunftsstaaten“. Queere Geflüchtete sind oft mehrfach marginalisiert: durch ihren Status als Geflüchtete und durch ihre sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität. Auch in Deutschland erleben queere Geflüchtete weiterhin Diskriminierung, etwa in Unterkünften oder innerhalb der Community.
Deshalb fordern wir die Möglichkeit der dezentralen Unterbringung für queere Geflüchteten in eigenen Schutzunterkünften. Für die Sicherheit queerer Geflüchteter ist die Rückzugsmöglichkeit in abgeschlossenen Wohnraum besonders wichtig. Zudem sollte der Aufenthalt von LSBTIQ*-Geflüchteten in Erstaufnahmen und Folgeunterkünften so kurz wie möglich gehalten werden und das Angebot an Wohnraum, auch in Zusammenarbeit mit privaten Trägern, weiter ausgebaut werden. Als Regenbogenstadt trägt Hamburg besondere Verantwortung, LSBTIQ*-Geflüchtete nach besten Kräften zu unterstützen und sie in Deutschland in Sicherheit und Stabilität willkommen zu heißen. Dafür muss aber weit mehr für die frühzeitige Identifikation von Schutzbedarfen getan werden, wie unsere Große Anfrage zur Unterbringungssituation queerer Geflüchteter (Drucksache 22/8734) ergeben hat. Es braucht gleich bei der Ankunft ein professionelles und achtsames Identifizierungsverfahren von Schutzbedarfen vulnerabler Gruppen. Ohne ein solches Verfahren werden ihre Schutzbedarfe oft übersehen, was zu anhaltenden Gefährdungen führen kann.
Die Beratungsstrukturen für queere Geflüchtete wie z. B. die Koordinationsstelle Flucht- und Migrationsarbeit LSBT*I im Magnus-Hirschfeld-Centrum müssen gestärkt und verstetigt sowie der Zugang dazu erleichtert werden. Zudem benötigen all diejenigen, die potenziell mit vulnerablen Geflüchteten zu tun haben, entsprechende Fortbildungen.
Eine weitere Diskriminierung besteht darin, dass die Gesundheitsversorgung für Geflüchtete viele Einschränkungen enthält und zum Beispiel die Weiterversorgung bei begonnen Transitionen nicht umfasst. Hier setzt sich die Linke für Verbesserungen des Asylbewerberleistungsgesetzes ein.
Frage 5: Respekt und Akzeptanz in der Arbeitswelt LSBTIQ. Beschäftigte erleben am Arbeitsplatz Ausgrenzung, Mobbing und Diskriminierung. Welche Maßnahmen wollen Sie ergreifen um den professionellen und diskriminierungsfreien Umgang mit Themen der sexuellen und geschlecht Vielfalt zu erhöhen?
Auf Landesebene haben wir im Hinblick auf Beschäftigungsverhältnisse vor allem die Möglichkeit, Einfluss auf die Arbeitsverhältnisse der Verwaltungsbediensteten zu nehmen. Dazu haben wir einen Gesetzesentwurf für ein Landesantidiskriminierungsgesetz in das Parlament eingebracht (Bürgerschafts-Drucksache 22/3528). Wenn das Gesetz zustande gekommen wäre, hätten wir mittlerweile in Hamburg einen Schadenersatzanspruch im Falle von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und der sexuellen Identität und eine Landesantidiskriminierungsstelle. Außerdem beinhaltete der auch mit den Stimmen von Rot-Grün abgelehnte Gesetzesentwurf eine Pflicht, Diskriminierung vorzubeugen sowie verbesserten Rechtsschutz gegen Diskriminierung.
Im Falle von Ausgrenzung, Mobbing und Diskriminierung ist es wichtig, schnellen und niedrigschwelligen Zugang zu einer vertrauenswürdigen Beratung an Deiner Seite zu haben. Die langfristige und auskömmliche Finanzierung von Projekten wie der Beratung bei Diskriminierung wegen des Geschlechts, sexueller Orientierung oder Geschlechteridentitäten durch „read“ und der Beratungs- und Selbsthilfestrukturen im mhc ist für uns essentieller Bestandteil unserer Queerpolitik. Bei Diskriminierung am Arbeitsplatz ist in Hamburg auch die Gewerkschaft eine starke und queerpositive Partnerin an der Seite der Beschäftigten. Die Förderung der gewerkschaftlichen Arbeit ist uns als Linke ein besonderes Anliegen.
Die Fraktion Die Linke in der Hamburgischen Bürgerschaft ist selbst Arbeitgeberin, daher haben wir auch bei unseren Arbeitsplätzen gehandelt. Die Linksfraktion hat sich ein Schutzkonzept zum Umgang mit Diskriminierung am Arbeitsplatz unter anderem wegen des Geschlechts oder der sexuellen Identität gegeben. Es gibt zwei gewählte schutzbeauftragte Personen, die ansprechbar sind im Diskriminierungsfall und regelmäßige verpflichtende Schulungen als Präventionsmaßnahme. Auch auf Parteiebene gibt es Vertrauenspersonen als Ansprechpartner*innen für Menschen, die durch Grenzüberschreitungen Diskriminierung erfahren haben, ausdrücklich auch aufgrund von Trans*- und Queerfeindlichkeit.
In private Arbeitsverhältnisse kann wegen der Gesetzeskompetenz für das Arbeitsrecht nur auf Bundesebene eingegriffen werden. Die Linke setzt sich auf Bundesebene für den verbesserten Schutz vor Mobbing und Bossing am Arbeitsplatz ein. Unter anderem sieht unser Antrag (Bundestags-Drucksache 19/16480) vor, Mobbing als Rechtsbegriff zu definieren und analog zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Betroffenen von Mobbing und Bossing am Arbeitsplatz einen Rechtsanspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zu bieten und das Arbeitsschutzgesetz und weitere arbeitsrechtliche Regelungen im Hinblick auf Prävention zur Vermeidung von Mobbing und Bossing zu ergänzen. Solche Gesetzlichen Regelungen verbessern die Position von Betroffenen
Frage 6: HIV/AID. Männer*, die Sex mit Männern* haben (Schwule, Bisexuelle,Trans* u.a.), haben ein deutlich höheres Risiko sich mit HIV/STI zu Infizieren und stellen die größte Gruppe der HIV Neudiagnosen. Mit welchen (finanziellen) Mitteln wollen sie die HIV/STI Prävention bei MSM in Hamburg absichern?
Die Linke ist überzeugt, dass eine umfassende und zielgruppenspezifische Präventionsarbeit nicht nur Leben schützt, sondern auch langfristig Kosten im Gesundheitswesen senkt. Deswegen unterstützt Die Linke die Forderung nach einer langfristigen finanziellen Absicherung der Präventionsarbeit. Die dafür erforderlichen Mittel müssen vom Hamburger Senat zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus setzt sich Die Linke dafür ein, dass der Zugang zur HIV-Präexpositionsprophylaxe (PrEP) sowie zu Tests und Behandlungen für sexuell übertragbare Infektionen für alle, die sie benötigen, barrierefrei und kostengünstig möglich ist.
Frage 7: Werden Sie sich für eine deutlich größere Sichtbarkeit von Lesben* einsetzen und Gelder zur Finanzierung spezifischer Projekte und Veranstaltungen (Preis für Lesbische* Sichtbarkeit, Medienkampagne, 10jähriges Jubiläum Dyke* March in Hamburg, Lesbische*Herstory u.a.) bereitstellen?
Uns ist bewusst, dass patriarchale Strukturen auch vor der queeren Community nicht halt machen. Die Förderung queerer Lebensweisen in ihrer ganzen Breite ist für die Linke von Bedeutung, mit einem besonderen Augenmerk auf diejenigen Personenkreise, die zum Beispiel aufgrund von Mehrfachdiskriminierung und Intersektionalität überdurchschnittlich von Ausgrenzung und Unsichtbarkeit der Problemlagen betroffen sind.
Es ist uns ein wichtiges Anliegen, die Lesbische* Sichtbarkeit zu fördern. In unserer bisherigen Rolle als Oppositionspartei hatten wir dafür selbst keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Aber selbstverständlich unterstützen wir grundsätzlich Haushaltsentscheidungen, die auf die Stärkung lesbischer* Sichtbarkeit gerichtet sind. Als Partei beteiligen wir uns finanziell am Dyke*March, auch wenn uns für nicht-parteieigene Veranstaltungen nur begrenzte Mittel zur Verfügung stehen. Beim Dyke*march waren wir in den vergangenen Jahren zudem durch Begleitung unserer queerpolitischen Sprecherin Carola Ensslen als parlamentarische Beobachterin präsent.
Frage 8: Kinder u. Jugend. Wie wollen Sie auch in Zukunft die queere Kinder – und Jugendhilfe finanziell fördern? Mit welchen Maßnahmen möchten Sie die Jugendhilfe zukunftsfähig strukturell absichern? Wie planen Sie sich für die Rechte von Kindern und Jugendlichen auf ein selbstbestimmtes Leben einzusetzen?
Wir kämpfen dafür, dass sich Anerkennung queerer Identitäten auf alle Lebensbereiche streckt und Sensibilisierung für die weitreichenden Diskriminierungen, den queere Kinder- und Jugendliche ausgesetzt sind, in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe vorangetrieben wird. Wir stehen dafür ein, dass queere Kinder- und Jugendliche genug (Schutz)räume haben, die sie sich aneignen können und wo sie sich geschützt austauschen, ausprobieren und entspannen können. Solche Räume müssen ein fester Bestandteil der sozialen Infrastruktur in Hamburg werden. Dazu gehören queere Jugendclubs und Jugendclubs mit Projekten, Räumen und Angeboten für queere Jugendliche. Dafür muss der Bereich der Kinder- und Jugendarbeit grundsätzlich reformiert und vor allem bedarfsgerecht ausfinanziert werden. Wir fordern, dass Einrichtungen der offenen Kinder und Jugendarbeit personell so besetzt sind, dass pädagogische Projekte und Projekte der politischen Bildung nicht auf prekär beschäftigte Honorarkräfte verlagert werden, sondern konzeptuell ein fester Bestandteil der pädagogischen Arbeit in den Jugendhäusern werden. Auch andere Einrichtungen, die unmittelbar das Leben queerer Kinder und Jugendlicher betreffen, sollen spezifische Angebote entwickeln, so fordern wir bspw. die Einrichtung eines queeren Familienzentrums. Auch stationäre Angebote der Jugendhilfe sind spezifisch für queere Jugendliche kaum vorhanden. Wir setzten uns für den Ausbau von dezentralen und lebensnahen Kinder- und Jugendwohngruppen, dazu gehören auch Wohngruppen für queere Jugendliche. Auch bereits im Bereich der Bildung-/Ausbildung von sozialpädagogischen Fachkräften bleibt das Thema unterrepräsentiert, so kritisieren wir beispielsweise das staatliche Ausbildungsangebot des Sozialpädagogischen Fortbildungszentrums Hamburg, welches Queereinsteiger*innen qualifiziert dahingehend, dass diversitätssensible Ansätze und Themen kaum vorkommen. Wir stehen dafür ein, dass es in Hamburg endlich eine fachfundierte Jugendhilfeplanung gibt, welche Expert*innen aus der Praxis und Verbände auf Augenhöhe einbezieht und mit ihnen gemeinsam einen Plan für die Finanzierung der Jugendhilfe entwickelt. In so einem Format hätten auch Interessensveräbnde und Stellen, die mit queeren Jugendlichen arbeiten die Möglichkeit auf einem direkten Wege die Jugendhilfe mitzugestalten. Im Zuge der Haushaltsdebatten machen wir deutlich, dass die Kinder- und Jugendhilfe drastisch unterfinanziert ist. Würde unsere Partei regieren, würde die bedarfsgerechte Ausfinanzierung der Jugendhilfe einen Schwerpunkt auf dem Weg zu einer solidarischen Stadt bilden. Dazu gehört auch die Reformierung der Jugendhilfe hin zu einer, die inklusiv und für alle Jugendliche gedacht ist, auch für queere Kinder- und Jugendliche.
Frage 1: Auf welchem Platz Ihrer Prioritätenliste steht die Verbesserung der Rahmenbedingungen der frühkindlichen Bildung in Ihrem Wahlprogramm und warum? Wie viele Plätze hat Ihre Liste? Wenn Sie nur die Hälfte Ihrer Vorhaben / Liste umsetzen könnten, wären diese Verbesserungen dann prioritär?
Die Schwerpunkte liegen beim Sozialen und bei Mieten und Wohnen. Hamburg ist die Stadt mit der höchstens Millionärsdichte und gleichzeitig von wachsender Armut, Ungleichheit und explodierenden Mieten betroffen. Die soziale Infrastruktur, Bildung, die Bekämpfung von Armut und Wohnen sind prioritäre Themen im Wahlprogramm. All diese Themen betreffen direkt oder indirekt auch Hamburgs Kitas, die die negativen Folgen der sozialen Ungleichheit auch zu spüren bekommen. Im Bereich der Kitas streben wir einen Betreuungsanspruch von 8 Stunden für jedes Kind an. Dadurch wird das Gutschein-System auch vereinfacht. Weiter stehen die (Re-)Finanzierung der mittelbaren Pädagogik, Tarifzahlungen der Kita-Beschäftigten und die Einführung eines beitragsfreien Frühstücks im Fokus.
Frage 2: Welche Finanzmittel sollen wie und in welchen Anteilen eingesetzt werden, um die Betreuungs- und Ausstattungssituation zu verbessern? Welche finanzielle Beteiligung der Eltern planen Sie für die Zukunft?
In den vergangenen Haushaltsverhandlungen haben wir zusätzliche Mittel in Höhe von 35 Millionen Euro für die Einführung eines beitragsfreien Kita-Frühstücks ab dem Jahr 2026 beantragt. Weiter haben wir 80 Millionen zusätzliche Mittel zur Qualitätssteigerung in den Kitas und Trägern zur Verfügung zu stellen. Generell wird angesichts des aktuellen Haushalts von einer strukturellen Unterfinanzierung des Kita-Systems ausgegangen.
Unser Ziel bleibt, dass alle Kinder einen Anspruch auf acht Stunden in der Kita haben. Angesichts des Fachkräftemangels, dem zwingenden Bedarf die Arbeit in den Kitas zu attraktiveren und der zwingenden Ausweitung in der Fachkräftegewinnung, schlagen wir hier eine schrittweise Ausweitung des Betreuungsanspruchs vor. Weitere Stellschrauben im Kita-Gutscheinsystem, wie bei bspw. bei der Geschwisterkindregelung oder Refinanzierung von Tariflöhnen müssen zwingend geändert werden.
Frage 3: Was planen Sie konkret, um dem Fachkräftemangel kurz, mittel und langfristig zu begegnen und den Arbeitsplatz Kita / GBS nachhaltig attraktiv zu gestalten und Fachkräfte langfristig zu motivieren?
Zunächst muss eine untertarifliche Bezahlung von Kita-Beschäftigten hamburgweit ausgeschlossen werden. In der Ausbildung von pädagogischen Fachkräften sollten Ausbildungsformen, die keine Vergütung vorsehen, durch Angebote mit einer Ausbildungsvergütung ersetzt werden. Weiter muss die mittelbare Pädagogik im Betreuungsschlüssel berücksichtigt werden, was eine tatsächliche Verbesserung des Betreuungsschlüssels bedeuten würde, und die Fachkräfte entlasten würde.
Frage 4: Welche zusätzlichen Fort-, Weiterbildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten sehen Sie vor, um dem Fachkräftemangel und einem drohenden Absinken der beruflichen Qualifikation der pädagogischen MitarbeiterInnen, insbesondere Kräfte mit besonderen Fachkenntnissen in der Frühförderung, entgegenzuwirken?
Durch die Berücksichtigung der mittelbaren Pädagogik im Betreuungsschlüssel soll dazu beitragen, dass den Fachkräften der angemessene Spielraum für Fort- und Weiterbildung eingeräumt wird und diese Zeiten verbindlich in die Arbeitszeit mit eingerechnet werden. Derzeit ist dies nicht der Fall und geht in der allgemeinen Arbeitsbelastung häufig unter.
Frage 5: Wie soll zukünftig einem besseren Kinderschutz/ einer stärkeren Einhaltung der Kinderrechte sowie einer besseren Bildungsqualität und Sprachbildung in Hamburger Kitas Rechnung getragen werden?
Die Streichung des Bundesprogramms „Sprach-Kitas“ durch die Ampel-Regierung war ein großer Fehler. Der Bund ist auch in der Pflicht Kitas in der Sprachförderung und auch allgemein besser zu unterstützen, wenn der Anspruch an eine Kita als Bildungseinrichtung ernst gemeint ist. Durch eine bessere finanzielle Ausstattung von Programmen wie Kita Plus soll auf Landesebene die Sprachförderung gestärkt werden. Die zuletzt herausgebenden Bildungsleitlinien sind von der Fachwelt gelobt wurden. Allerdings nützt dies nichts, wenn den Kitas die Ressourcen und die Zeit fehlen diese umsetzen zu können. Auf Bundesebene setzten wir uns darüber hinaus für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ein.
Frage 6: Inwiefern beabsichtigen Sie, den Personalschlüssel zu erhöhen, ohne angelernte Kräfte und Azubis miteinzubeziehen, und die Ausfallzeiten (u.a. durch hohen Krankenstand) im Schlüssel zu berücksichtigen? Bis wann und in welchen Schritten planen Sie die Umsetzung?
Zunächst sollte anerkannt werden, dass der derzeitige Personalschlüssel von 1:4 im Krippen- und 1:10 im Elementarbereich sehr häufig nur auf dem Papier existiert, aber nichts mit der Realität vor Ort zu tun hat. Es ist die gängige fachliche Einschätzung, dass mittelbare Pädagogik 25 Prozent der Tätigkeit der Kita-Fachkräfte ausmacht. Dies sollte auch Berücksichtigung in der Finanzierung des Teilentgelts Personal/Leitung finden.
Frage 7: Gegenwärtig gibt es große Schwierigkeiten für Eltern zeitnah und wohnortnah einen EGH Kitaplatz mit guter fachlicher Betreuung zu erhalten. Welche konkreten Maßnahmen planen Sie kurz, mittel und langfristig um Inklusion, Frühförderung und Chancengerechtigkeit in Kita besser zu gestalten?
Leider ist die Frühförderung in der vergangenen Novelle des Kita-Betreuungsgesetz ausgeklammert worden. Aus Rückmeldungen, die wir erhalten haben, ist häufig nicht einmal das bezirkliche Kitaplatz-Nachweisverfahren bekannt. Daher ist von einer höheren Dunkelziffer im Bereich EGH auszugehen. Es gibt Kitas, die Interesse daran haben, EGH-Plätze anzubieten. Jedoch Dies muss der Senat aufgreifen und den Ausbau des Angebots an EGH-Plätzen auch finanziell gesondert fördern, um den Bedarf abdecken zu können. Auch die entsprechenden anfallenden Kosten für Therapien und Heilpädagogik müssen entsprechend refinanziert werden.
Frage 8: Inwieweit beabsichtigen Sie Kennwerte zur Betreuung und Qualität der frühkindlichen Bildung, wie Ausfallzeiten und Personalverfügbarkeit, hamburgweit digital zu erfassen, vergleichbar und transparent zu machen?
Die Fraktion Die Linke hat bereits in der Vergangenheit in der Bürgerschaft beantragt, dass beispielsweise Ausfallzeiten oder Leiharbeitsquoten erfasst werden. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Derzeit melden die Kitas Betreuungsausfälle an ein sogenanntes Funktionspostfach der Sozialbehörde. Eine weitere statistische Erfassung erfolgt nicht. Durch viele Rückmeldungen, Brandbriefe und auch den vielen Wortmeldungen in der öffentlichen Anhörung im Familienausschuss am 20.06.24 wurde mehr als deutlich, dass es eine Diskrepanz zwischen der Wahrnehmung des Senats und der Situation vor Ort gibt.
Frage 1: Der Hamburger Justizvollzug galt bis zur Jahrtausendwende als modern und progressiv. Was heißt für Ihre Partei moderner, evidenzbasierter Strafvollzug? Was sind Ihre Schwerpunkte zur Reduzierung der Rückfallkriminalität?
Für DIE LINKE muss ein moderner, evidenzbasierter Strafvollzug die Resozialisierung konsequent in den Mittelpunkt stellen. Der Hamburger Justizvollzug hat in den letzten 25 Jahren jedoch einen erheblichen repressiven Rollback erfahren, wodurch viele der einst progressiven Errungenschaften zurückgenommen wurden. Die Realität in den Gefängnissen gleicht heute einem „Verwahrvollzug“: Weder werden die Gefangenen ausreichend auf ihre Entlassung vorbereitet, noch erhalten sie nach der Haft angemessene Unterstützung bei zentralen Herausforderungen wie der Suche nach Wohnraum oder Arbeit. Die psychologische und psychiatrische Betreuung der Inhaftierten ist völlig unzureichend, und es fehlt an sozialen Hilfsangeboten, die für eine erfolgreiche Reintegration notwendig sind.
DIE LINKE setzt sich daher für einen Strafvollzug ein, der wissenschaftlich fundiert und nachhaltig wirkt. Der Fokus liegt auf dem Ausbau von Bildungs- und Qualifizierungsprogrammen, der Verbesserung der psychologischen Betreuung sowie auf umfassenden Resozialisierungsmaßnahmen. Dazu gehört auch die gezielte Vorbereitung auf ein Leben in Freiheit durch Vollzugslockerungen und Modellprojekte wie die kontrollierte Internetnutzung für Gefangene. Der offene Vollzug soll deutlich ausgeweitet und perspektivisch zum Regelvollzug werden. Diese Ansätze sind nicht nur humaner, sondern tragen auch wesentlich zur Reduzierung von Rückfallkriminalität bei und stärken die soziale Sicherheit insgesamt.
Frage 2: Derzeit und schon länger sind die JVA Billwerder, die JVA Fuhlsbüttel und die Untersuchungshaftanstalt voll oder sogar überbelegt. Bei nur 3,8 % Ersatzfreiheitsstrafenanteil (sehr niedrig im bundesweiten Vergleich!). Wie will Ihre Partei diese Situation entschärfen?
Die Überbelegung der Hamburger Justizvollzugsanstalten ist ein gravierendes Problem und Symptom einer Fehlsteuerung in der Strafpolitik. Als DIE LINKE fordern wir eine konsequente Neuausrichtung, um soziale Ursachen von Kriminalität anzugehen und Gefängnisse zu entlasten. Ein wesentlicher Ansatzpunkt ist die Abschaffung von Ersatzfreiheitsstrafen. Menschen sollten nicht wegen der Nichtzahlung von Geldstrafen, oft aus Armut heraus, inhaftiert werden. Stattdessen setzt DIE LINKE auf gemeinnützige Arbeit, Sozialarbeit oder Schuldnerberatung als Ersatzmaßnahmen. Darüber hinaus fordern wir eine restriktivere Anwendung der Untersuchungshaft und intensivere Bemühungen zu ihrer Abwendung (z.B. bei fehlenden festen Wohnsitz). Auch der Ausbau des offenen Vollzuges ist ein wichtiger Ansatz, um den geschlossenen Vollzug zu entlasten und für die Fälle vorzubehalten, in denen ein offener Vollzug ausgeschlossen ist. Langfristig kann eine sozial gerechtere Gesellschaft, der Abbau von Armut und die Förderung von Bildung und sozialen Hilfen entscheidend sind, um die Belastung des Justizvollzugs nachhaltig zu verringern und Rückfallkriminalität effektiv zu reduzieren.
Frage 3: 2023 starteten drei AVD-Lehrgänge mit 10, 11 und 15 Teilnehmern bei jeweils 20 geplanten Plätzen. Gleichzeitig gab es 44 altersbedingte und 24 weitere Austritte aus dem AVD, ähnlich sieht es 2024 aus. Wie will Ihre Partei das Nachwuchsproblem im Justizvollzug bei steigenden Gefangenenzahlen lösen?
Der fehlende Nachwuchs im Allgemeinen Vollzugsdienst (AVD) ist ein ernstes Problem, das die Funktionsfähigkeit des Strafvollzugs und die Resozialisierung gefährdet. Die Ursache für den Mangel an Nachwuchskräften sehen wir vor allem in den unattraktiven Arbeitsbedingungen, der hohen Belastung und der unzureichenden Wertschätzung der Beschäftigten im Justizvollzug. Um dieses Problem zu lösen braucht es eine deutliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Dazu gehören höhere Gehälter, eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie eine Reduktion der Arbeitsbelastung durch den Abbau von Überbelegung in den Haftanstalten. DIE LINKE setzt sich zudem für eine stärkere psychologische und organisatorische Unterstützung der Beschäftigten ein, um Burnout und Überforderung vorzubeugen. Auch die Ausbildung im AVD muss attraktiver gestaltet werden. DIE LINKE plädiert dafür, den Ausbildungslehrplan stärker auf Resozialisierungsarbeit und den Umgang mit psychisch belasteten Gefangenen auszurichten – nicht nur um einen besseren Vollzug zu erreichen, sondern auch um die Attraktivität des Berufs zu erhöhen.
Frage 4: Die Bundesregierung will HIV, Hepatitis B und C bis 2030 eindämmen (Bundesprogramm „BIS 20230“). Inhaftierte werden jedoch kaum behandelt (2022: 30 Hep-C-Behandlungen). Schätzungen zufolge sind bis zu 20 % der Inhaftierten Hep-C-positiv. Wie plant Ihre Partei, die Ziele „BIS 2030“ zu erreichen?
Eine Anfrage der Linksfraktion ergab, dass in Hamburg in den Jahren 2017 bis 2020 nur 20-25% der Inhaftierten, die positiv auf Hepatitis C getestet wurden, auch behandelt wurden. Begründet wurde diese niedrige Behandlungsrate damals vor allem damit, dass die Resthaftdauer nicht mehr ausreichen würde, um innerhalb dieser Zeit die Behandlung abzuschließen. Eine Untersuchung aus 2023 legt aber nahe, dass es noch andere Hindernisse gibt, warum keine Hepatitis-C-Behandlung stattfindet. Dazu gehörten neben der Stigmatisierung von Hep-C-Positiven nicht zuletzt auch finanzielle Erwägungen, was völlig inakzeptabel ist.
Inhaftierte sind in einem sehr weit überdurchschnittlichen Maß von Hepatitis-C-Infektionen betroffen, deswegen brauchen wir eine gezielte Fachstrategie für diese Zielgruppe: angepasste Aufklärungs- und Testangebote, Entstigmatisierung sowie eine finanzielle Ausstattung, sicherstellt, dass die Therapiekosten keinen Einfluss auf die Therapieentscheidung nehmen.
Frage 5: In Hamburg missbrauchen mind. 40 % der Inhaftierten Alkohol, Drogen oder Glücksspiel. Nur wenige erhalten die Möglichkeit, eine Therapie anstelle einer Strafe zu absolvieren (§35 BtMG). Wie plant ihre Partei, diesem Problem zu begegnen, insbesondere angesichts des Kostendrucks auf die Suchthilfe?
Die hohe Anzahl der Gefangenen mit einem missbräuchlichen Umgang von Suchtmitteln ist genauso alarmierend, wie die unzureichende Anwendung bzw. Umsetzung des § 35 BtMG. Therapieprogramme sind nicht nur humaner, sondern langfristig auch die bessere Strategie gegen Rückfallrisiken. Perspektivisch sind sie damit auch kostengünstiger als die Inhaftierung, weil sie Rückfallkriminalität und deren gesellschaftliche Kosten reduzieren kann. Trotz dieser Erkenntnisse erhalten nur wenige Gefangene Zugang zu adäquaten Behandlungsangeboten. DIE LINKE fordert daher einen massiven Ausbau von Therapieplätzen sowohl innerhalb der Haftanstalten als auch in der Zusammenarbeit mit externen Suchthilfeeinrichtungen. Die Behandlung sollte nicht mit der Entlassung enden, sondern es muss eine kontinuierliche Behandlung gewährleistet werden und dafür das Übergangsmanagement intensiviert werden. Angesichts des Kostendrucks auf die Suchthilfe setzt sich DIE LINKE für eine deutliche Erhöhung öffentlicher Mittel ein.
Frage 6: Vollzug, Übergangsmanagement und Bewährungshilfe verwenden verschiedene digitale Verwaltungssysteme, die kaum Schnittstellen aufweisen. SoPart soll zukünftig für alle eingeführt werden – wie steht Ihre Partei dazu, die Mittel für eine gelingende Vernetzung der Akteure sicherzustellen?
DIE LINKE begrüßt grundsätzlich die Idee einer besseren Vernetzung im Strafvollzug, Übergangsmanagement und der Bewährungshilfe durch ein einheitliches System. Dabei muss jedoch darauf geachtet werden, dass ausreichend Mittel für die Einführung, Schulung und langfristige Wartung bereitgestellt werden. Es ist wichtig, dass die Perspektiven der Fachkräfte vor Ort in den Entscheidungsprozess einbezogen werden, da sie am besten beurteilen können, ob die Fachanwendung den praktischen Anforderungen entspricht und tatsächlich hilfreich ist. DIE LINKE fordert daher, dass die Einführung von SoPart sorgfältig geplant und mit einer ausreichenden Finanzierung sowie der Beteiligung der Akteure umgesetzt wird.
Frage 7: Wie wird Ihre Partei sicherstellen, dass die Bediensteten in den JVAen demokratische Werte vertreten und diese an die Inhaftierten weitergegeben werden? Wie soll die Zusammenarbeit und die Finanzierung von externen Trägern der Demokratieförderung und Extremismusprävention gewährleistet werden?
DIE LINKE hat sich bereits in der Vergangenheit Fälle von Hasskriminalität durch den AVD öffentlich gemacht und eingefordert, dass gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit durch Mitarbeiter*innen im Vollzug nicht toleriert werden darf und es intensiverer Präventionsmaßnahmen bedarf. Dazu gehört eine regelmäßige Schulung der Mitarbeitenden in den Bereichen Menschenrechte, Demokratie und Antidiskriminierung und kontinuierliche Fortbildungen, die sie dazu befähigen, demokratische Prinzipien im Arbeitsalltag zu verankern und eine respektvolle, wertschätzende und diskriminierungsfreie Haltung gegenüber den Inhaftierten zu fördern.
Dabei sollten auch externe Träger*innen und Beratungsstellen im Bereich Demokratieförderung und Prävention von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit einbezogen werden, da diese über ein umfangreiches Fachwissen verfügen. Zudem setzen wir uns für die ausreichende und vor allem langfristige grundständige Finanzierung dieser Beratungsstellen und Projekte ein (etwa durch ein Demokratiefördergesetz).
Frage 8: Die christliche Gefängnisseelsorge ist in Deutschland fest verankert. Andere Bundesländer haben mittlerweile feste Vollzeitstellen für muslimische Gefängnisseelsorger geschaffen. Wie steht Ihre Partei zur Etablierung solcher Stellen für die Hamburger Justizvollzugsanstalten?
DIE LINKE unterstützt die Einführung von festen Stellen für muslimische Gefängnisseelsorger in den Hamburger Justizvollzugsanstalten. Auch Gefangene, die dem Islam oder anderen Religionen angehören, müssen Zugang zu geistlicher Unterstützung erhalten. Die Bereitstellung von muslimischen Seelsorgern ist ein Schritt hin zu mehr religiöser Vielfalt und Gleichbehandlung im Justizvollzug und fördert das interkulturelle Verständnis. DIE LINKE fordert die Etablierung solcher Stellen und die Sicherstellung des Zugangs zu religiöser Betreuung für alle Glaubensgemeinschaften. Gleichzeitig muss klar sein, dass die Seelsorge nicht als Ersatz für sozialtherapeutische und sozialarbeiterische Hilfe dienen kann. Die sozialen, psychologischen und therapeutischen Bedürfnisse der Inhaftierten müssen unabhängig von religiös begründeter Seelsorge ausreichend berücksichtigt werden. DIE LINKE fordert daher die Etablierung muslimischer Seelsorgestellen ergänzend zu einer umfassenden sozialen und therapeutischen Versorgung.
Frage 1: Ergänzung des Artikels 3 GG: Setzen Sie sich für eine Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes um die Merkmale „sexuelle und geschlechtliche Identität“ ein, um die rechtliche Gleichstellung von LSBTIQ*-Personen zu sichern?
Definitiv. Die Aufnahme der Merkmale „sexuelle Orientierung“ und „Geschlechtsidentität“ in Artikel 3 des Grundgesetzes ist längst überfällig. Es ist ein notwendiger Schritt, um die Gleichstellung von queeren Personen zu gewährleisten, Diskriminierung vorzubeugen und die Werte einer vielfältigen und offenen Gesellschaft zu fördern. Eine Ergänzung des Artikel 3 des Grundgesetzes wäre keine Symbolpolitik, sondern würde den Gesetzgeber dazu verpflichten, klare Maßnahmen zum Schutz von queeren Menschen zu ergreifen. Vor allem ist eine Schutzregelung mit Verfassungsrang stabiler vor Angriffen von rechts auf die Rechtsordnung insgesamt und insbesondere auf queere Rechte. Viele europäische Länder, wie Schweden, Österreich oder Portugal, haben bereits vergleichbare Verfassungsbestimmungen, die explizit sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität einbeziehen. In Deutschland steht die Ergänzung des Artikel 3 weiterhin aus, denn die CDU blockiert.
Angesichts der zunehmenden Angriffe gegen LSBTIQ*-Personen in Deutschland und in Hamburg ist es jedoch höchste Zeit, den Diskriminierungsschutz des Artikel 3 des Grundgesetzes auszuweiten. Dafür muss auf Bundesebene genügend Druck ausgeübt werden. Deshalb hat die Fraktion DIE LINKE bereits im Jahr 2020 einen gemeinsamen Antrag in der Hamburgischen Bürgerschaft verabschiedet, in dem festgehalten wird, dass sich der Hamburger Senat auf Bundesebene für eine Anpassung des Artikels 3 Grundgesetz engagieren soll.
Auch auf Bundesebene haben wir 2019 einen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf zur Änderung von Artikel 3 Grundgesetz zur verfassungsmäßigen Absicherung queerer Lebensweisen eingebracht. Dieser wurde zunächst in den Ausschuss überwiesen und dann mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU und AfD nicht mehr auf die Bundestags-Tagesordnung genommen.
Frage 2: Reform des Abstammungsrechts: Unterstützen Sie eine Reform des Abstammungsrechts, die beide Frauen in einer lesbischen Ehe automatisch als Mütter anerkennt, wenn ein Kind durch künstliche Befruchtung geboren wird?
Ja! Wir setzen uns für vielfältige Familienmodelle ein und sehen hier definitiv auch einen Bedarf der Novellierung des Abstammungsrechts auf juristischer Ebene. Die Reform des Abstammungsrechts ist notwendig, um die Gleichstellung voranzutreiben, Kinder rechtlich abzusichern und die gesellschaftliche Akzeptanz für Regenbogenfamilien zu fördern. Besonders tragisch ist, dass die Reform des Abstammungsrechts schon in greifbarer Nähe war und nun wegen der Verschleppung der queerpolitischen Regierungsvorhaben dem Ampel-Aus zum Opfer gefallen ist. Das derzeitige Abstammungsrecht benachteiligt lesbische und andere nicht heteronormative Paare und trans*, inter* und nicht-binäre Elternteile gegenüber heterosexuellen Ehepaaren. In heterosexuellen Ehen wird der Ehemann automatisch als Vater eines in der Ehe geborenen Kindes anerkannt, unabhängig von der biologischen Vaterschaft. Wenn ein Kind in eine Ehe von zwei Frauen oder Paaren mit anderen nicht heteronormativen Geschlechtsidentitäten geboren, so ist der nicht-gebärende Elternteil nicht unmittelbar als Elternteil anerkannt. Es gibt dann nur den langwierigen Weg über die Stiefkindadoption. Ist der (trans*) Vater der gebärende Elternteil, wird er automatisch als Mutter mit dem abgelegten Vornamen in die Geburtsurkunde eingetragen. Das bedeutet ein ständiges Zwangs-Outing jedesmal, wenn die Geburtsurkunde vorgelegt werden muss und kann insbesondere bei Auslandsreisen zu großen Schwierigkeiten und Diskriminierungen führen, wenn die Elternschaft des (trans*) Vaters angezweifelt wird. Wir müssen diese staatliche Diskriminierung beenden! Niemand sollte aufgrund seiner sexuellen Orientierung oder seiner Familienkonstellation benachteiligt werden. Wir fordern eine Reform, die lesbische Paare und Paare mit nicht-cisgeschlechtlichen Geschlechtsidentitäten als rechtliche Eltern ihrer Kinder anerkennt, unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder nicht. Trans* Väter sollten die Möglichkeit bekommen als Väter in die Geburtsurkunde eingetragen zu werden. Inter* und nicht-binäre Elternteile sollten die Möglichkeit bekommen als Elternteile in die Geburtsurkunde eingetragen zu werden, so dass die Geburtsurkunde die soziale und familiäre Realität widerspiegelt. Vor allem die Notwendigkeit der Stiefkindadoption gehört endlich abgeschafft.
Frage 3: Selbstbestimmungsgesetz umsetzen: Wie werden Sie sicherstellen, dass das Selbstbestimmungsgesetz in Hamburg konsequent diskriminierungsfrei umgesetzt wird, und welche weiteren Maßnahmen zur Unterstützung von trans*, inter* und nicht-binären Personen fordern Sie?
Das Recht auf Selbstbestimmung ist ein zentraler Bestandteil der persönlichen Freiheit und Würde. Eine diskriminierungsfreie Umsetzung des neuen Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) zeigt Respekt für die Identität und Autonomie jedes Menschen. Um eine konsequent diskriminierungsfreie Umsetzung zu gewährleisten, erfordert es Engagement auf allen Ebenen – von rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu öffentlicher Aufklärung. Es braucht deswegen regelmäßige Schulungen zu geschlechtlicher Vielfalt und trans* Themen für die Mitarbeitenden in Standesämtern und Gerichten. Sollte dies nicht bereits passiert sein, so braucht es in Hamburg zudem gemeingültige Weisungen für alle Mitarbeitenden in Behörden und Standesämtern, die konkrete Vorgehensweisen für eine diskriminierungsfreie Umsetzung vorgeben. Um Fälle von diskriminierender Umsetzung möglichst schnell zu korrigieren bedarf es Beschwerdemechanismen. Einfache Wege zur Meldung von Diskriminierung oder unangemessenem Verhalten (z. B. via Online-Tool) müssen in Hamburg bereitgestellt werden, inklusive klarer Maßnahmen für deren Bearbeitung. Des Weiteren ist ein regelmäßiger Austausch mit trans*Beratungsstellen wie 4Be oder der Beratungsstelle im Magnus-Hirschfeld-Centrum wichtig. Ein regelmäßiger Austausch zwischen Politik, Behörden und queeren Organisationen kann helfen, potenzielle Probleme frühzeitig zu identifizieren und zu lösen. Dafür ist es dringend notwendig, dass die Beratungsstellen finanziell gut ausgestattet sind, um Netzwerkarbeit zu betreiben und parallel dem großen Beratungsangebot gerecht zu werden. Abgesehen von unseren Ideen für eine diskriminierungsfreie Umsetzung des SBGGs fordern wir eine gute Gesundheitsversorgung für trans* Personen auf Grundlage der S3-Leitlinie zur trans*Gesundheit. Bei der medizinischen Transition müssen nach wie vor hohe Hürden insbesondere zur Kostenübernahme überwunden werden. Hamburg muss sich hier für Verbesserungen auf Bundesebene einsetzen. Ein Mangel besteht an qualifizierter Rechtsberatung, die auch trans* und inter*-Gesundheit umfasst und die es zu fördern gilt. Die Vorgaben der S3-Leitlinie müssen auch für trans*Personen in Hamburger Gefängnissen gelten. So darf es etwa nicht zur Unterbrechung von Hormongaben kommen. Einen besonderen Fokus legen wir auf die Verbesserung der sozialen Bedingungen für Queers, die überproportional stark von Wohnungslosigkeit und Gewalt betroffen sind. Hier braucht es spezielle Schutzräume für wohnungs- und obdachlose FLINTA*-Personen und eine Schutzunterbringung von queeren Refugees.
Frage 4: Bundesweiter Aktionsplan “Queer Leben”: Setzen Sie sich dafür ein, dass die Empfehlungen des bundesweiten Aktionsplans „Queer leben“ konsequent umgesetzt und regelmäßig evaluiert werden, um Hasskriminalität gegen LSBTIQ* zu reduzieren?
Ja, wir begrüßen sehr, dass es den Aktionsplan „Queer leben“ gibt, denn der Schutz Betroffener, die Erleichterung der Bestrafung von Hasskriminalität, die Verbesserung des Zugangs zu Beratung sowie die Ausweitung von Aufklärungs- und Forschungsarbeit sind Anliegen, die uns sehr wichtig sind und die wir voll unterstützen. Dass die Maßnahmen im bundesweiten Aktionsplan „Queer leben“ wirklich wirksam gegen Hasskriminalität sind, können wir nur hoffen. Der Erfolg der im Aktionsplan genannten Maßnahmen setzt voraus, dass diese gewissenhaft und konsequent umgesetzt werden. Deshalb sind wir sehr dafür, dass nicht nur die Maßnahmen mit Bezug auf Hasskriminalität, sondern der gesamte Aktionsplan regelmäßig evaluiert wird. Eine Evaluation ist nicht nur ein Kontrollinstrument, sondern ein integraler Bestandteil der Verbesserung der aktuellen Situation von LSBTIQ* Personen in Deutschland. Sie stellt sicher, dass die Ziele des Aktionsplans nicht nur erreicht, sondern auch nachhaltig umgesetzt und verbessert werden können.
Das (Wieder-)Erstarken queerfeindlicher Gewalt ist untrennbar verbunden mit den verbreiteten patriarchalen Denkmustern und der stärker werdenden Sehnsucht nach Autoritarismus in unserer Gesellschaft. Der aktuelle Rechtsruck ist auch dadurch geprägt, dass diese Denkmuster wieder stärker in den Vordergrund treten und die Grenzen des Sag- und Machbaren sich zum Nachteil queerer Menschen verschieben. Wer die eigene gesellschaftliche Position gefährdet sieht, zum Beispiel durch fehlende Absicherung im Alter, am Arbeitsplatz und beim Wohnen hat die Neigung sich autoritäreren Positionen zuzuwenden und sich diskriminierend zu verhalten, um vermeintliche Stabilität in die eigene Lebenswelt zu bringen. Diesen Ursachen von Queerfeindlichkeit entgegenzutreten ist ein Langzeitprojekt, dem wir uns als Linke verschrieben haben.
Frage 5: Aktionsplan gegen Feindlichkeit in Hamburg: Unterstützen Sie die kontinuierliche Umsetzung und Evaluation der Maßnahmen des Hamburger Aktionsplans zur Bekämpfung von Queerfeindlichkeit, inklusive der konsequenten Verfolgung von Hasskriminalität?
Auch in Hamburg steigen die Zahlen queerfeindlicher Hasskriminalität. Der Schutz von LSBTIQ* vor vor Gewalt und Hass ist oberstes Ziel. Zur Ursachenbekämpfung von Hasskriminalität siehe die Antwort zu 4. Darüber hinaus sind Aufklärungsarbeit und Strafverfolgung wichtige Schritte zu einer Verbesserung der Situation. Wir haben im Parlament ausdrücklich die Fortschreibung des Hamburger Aktionsplans Vielfalt und der darin enthaltenen Maßnahmen gegen Hasskriminalität unterstützt. Bei der Umsetzung bleiben die Maßnahmen allerdings teilweise noch halbherzig. Insbesondere die Erreichbarkeit der Staatsanwaltschaft für die Community lässt sich noch deutlich verbessern wie das die Antworten des Senats auf unsere aktuelle Anfrage zur queerpolitischen Arbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft (Bürgerschafts-Drucksache 22/16914) zeigen. Berlin geht mit gutem Beispiel voraus, dort sind zwei namentlich benannte Staatsanwält*innen zuständig und telefonisch erreichbar. Aufgrund der Geschichte der staatlichen Kriminalisierung queerer Lebensweisen in Deutschland begegnen die Ermittlungsbehörden verständlicherweise erheblichen Vorbehalten aus den queeren Communities bei der Mitwirkung im Rahmen der Strafverfolgung. Zudem mussten gewaltbetroffene Personen aus queeren Communities allzu oft die Erfahrung machen, dass ein Kontakt mit den Strafverfolgungsorganen negative Folgen für sie selbst hatte, sie im schlimmsten Fall durch die Behörden selbst auf diskriminierende Weise behandelt wurden. Das Vertrauen lässt sich nur durch Arbeitsstrukturen wieder gewinnen, in denen eine gute Zusammenarbeit mit der Community gewährleistet ist.
Darüber hinaus haben wir einen Gesetzesentwurf zu einem Landesantidiskriminierungsgesetz nach Berliner Vorbild vorgelegt. Ein solches Gesetz schafft Rechtssicherheit im Hinblick auf Diskriminierungsschutz durch die Verwaltung, wurde jedoch erst abgelehnt und die Einführung von Diskriminierungsschutz auf die lange Bank geschoben.
Betroffene von Gewalt und Diskriminierung müssen sich unabhängig orientieren und beraten lassen können. In Hamburg gibt es zur Beratung bei Diskriminierung wegen des Geschlechts, sexueller Orientierung oder Geschlechteridentitäten das Projekt read, dessen Finanzierung langfristig gewährleistet sein muss.
Frage 6: LSBTIQ*-Vertretungssitz im NDR-Rundfunkrat: Setzen Sie sich für die Einführung eines festen LSBTIQ*-Vertretungssitzes im NDR-Rundfunkrat ein, um queere Menschen demokratisch zu beteiligen und in der Berichterstattung besser zu vertreten?
Vielfalt braucht Repräsentation. Deshalb haben wird die Forderung nach einem LSBTIQ*-Selbstvertretungssitz mit Antrag vom 11.06.21 in das Hamburgische Parlament eingebracht. Mit Schriftlicher Kleiner Anfrage an den Senat haben wir uns zuletzt im Oktober 2024 nach dem Stand der Umsetzung erkundigt. Queere Menschen machen einen bedeutenden Teil der Gesellschaft aus, sind jedoch in vielen Bereichen unterrepräsentiert. Ein fester LSBTIQ*-Vertretungssitz im NDR-Rundfunkrat ist ein wichtiger Schritt, um queere Menschen demokratisch zu beteiligen, die eigenen Perspektiven und Anliegen angemessen zu vertreten und die Berichterstattung inklusiver und vielfältiger zu gestalten. Die Einführung eines solchen Sitzes hätte eine Vorbildfunktion für andere öffentliche Institutionen und könnte dazu beitragen, die Gleichstellung auf gesellschaftlicher Ebene weiter voranzubringen. Deshalb fordern wir einen LSBTIQ*-Vertretungssitz im NDR-Rundfunkrat. Andere Rundfunkräte wie z. B. der Rundfunkrat von Radio-Bremen, der MDR-Rundfunkrat oder der Rundfunkrat des RBB haben bereits eine LSBTIQ*-Selbstvertretung. Warum also nicht auch der NDR?
Frage 7: LSBTIQ*-Vertretungssitz im Landesseniorenbeirat: Unterstützen Sie die demokratische Beteiligung von queeren Senior*innen mit einem Sitz im Landesseniorenbeirat?
Ja, die demokratische Teilhabe von queeren Senior*innen ist wichtig und wir unterstützen einen eigenen queeren Sitz im Landesseniorenbeirat. Oft sind ältere queere Menschen unsichtbar, sowohl in der Gesellschaft als auch in der Senior*innenpolitik. Sie brauchen Repräsentanz. Zu begrüßen ist die Projektgruppe LSBTIQ* des Landesseniorenbeirates, die genauer hinschaut, wie es queeren Senior*innen geht und was von der Gesellschaft und Politik zu erwarten ist für ein faires und wertschätzendes Miteinander. Eine zusätzliche Verankerung durch eine queere Stimme im Landesseniorenbeirat und auch in den Bezirksseniorenbeiräten kann dafür sorgen, dass queere Lebensrealitäten und spezifischen Herausforderungen berücksichtigt werden. Zudem hilft Repräsentation, Vorurteile und Diskriminierung abzubauen und die Vielfalt unter Senior*innen anzuerkennen.
Wir unterstützen zudem das Projekt „Altern unterm Regenbogen“ ausdrücklich. Auch Einrichtungen der offenen Senior*innenarbeit sind Orte der Vielfalt, an denen es LSBTIQ*- und Kultursensibilität geben muss. Wir wollen eine finanzielle Verstetigung dieses Projekts.
Einsamkeit im Alter ist ein wichtiges Thema. Wir setzen uns für die Förderung von Projekten der aufsuchenden Senior*innenarbeit für LSBTIQ* und Menschen mit HIV ein.
Wir wollen zudem hauptamtliche Fachstellen für Pflege, Wohnen und Leben mit Assistenzbedarf von LSBTIQ* und Menschen mit HIV schaffen und nachhaltig finanzieren. Wir haben uns zudem mit Antrag in der Bürgerschaft für die Beteiligung Hamburgs am Ausbau queersensibler Pflege durch Etablierung des Qualitätssiegel Lebensort Vielfalt der Schwulenberatung Berlin eingesetzt.
Auch das queere Wohnen im Alter muss stärker auf die Agenda gesetzt werden. Das wollen wir durch die Förderung von quartiersbezogenen und pflegeintegrativen Wohnprojekten mit Schwerpunkt LSBTIQ* und Menschen mit HIV machen.
Frage 8: Internationale Lage und queere Geflüchtete: Mit welchen Maßnahmen wollen Sie zu einer Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage für LSBTIQ* und sicheren Unterkünften, sowie Beratungsangeboten für queere Geflüchtete in Hamburg beitragen?
Viele queere Menschen fliehen vor Gewalt, Diskriminierung und strafrechtlicher Verfolgung in ihren Herkunftsländern, in denen LSBTIQ*-Personen kriminalisiert oder sozial ausgegrenzt werden. In einigen Ländern drohen sogar lebenslange Haft oder die Todesstrafe aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität. Die Möglichkeiten eines Bundeslands international auf die Menschenrechtslage Einfluss zu nehmen sind sehr begrenzt. Die Linke hat sich aber vehement gegen die Demontage des Asylrechts auf EU-Ebene eingesetzt, von der auch queere Geflüchtete betroffen sein werden. Denn es werden zunehmend vermeintlich „sichere Drittstaaten“ definiert, die für queere Menschen nicht sicher sind. Gleiches gilt für vermeintlich „sicherer Herkunftsstaaten“. Queere Geflüchtete sind oft mehrfach marginalisiert: durch ihren Status als Geflüchtete und durch ihre sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität. Auch in Deutschland erleben queere Geflüchtete weiterhin Diskriminierung, etwa in Unterkünften oder innerhalb der Community.
Deshalb fordern wir die Möglichkeit der dezentralen Unterbringung für queere Geflüchteten in eigenen Schutzunterkünften. Für die Sicherheit queerer Geflüchteter ist die Rückzugsmöglichkeit in abgeschlossenen Wohnraum besonders wichtig. Zudem sollte der Aufenthalt von LSBTIQ*-Geflüchteten in Erstaufnahmen und Folgeunterkünften so kurz wie möglich gehalten werden und das Angebot an Wohnraum, auch in Zusammenarbeit mit privaten Trägern, weiter ausgebaut werden. Als Regenbogenstadt trägt Hamburg besondere Verantwortung, LSBTIQ*-Geflüchtete nach besten Kräften zu unterstützen und sie in Deutschland in Sicherheit und Stabilität willkommen zu heißen. Dafür muss aber weit mehr für die frühzeitige Identifikation von Schutzbedarfen getan werden, wie unsere Große Anfrage zur Unterbringungssituation queerer Geflüchteter (Drucksache 22/8734) ergeben hat. Es braucht gleich bei der Ankunft ein professionelles und achtsames Identifizierungsverfahren von Schutzbedarfen vulnerabler Gruppen. Ohne ein solches Verfahren werden ihre Schutzbedarfe oft übersehen, was zu anhaltenden Gefährdungen führen kann.
Die Beratungsstrukturen für queere Geflüchtete wie z. B. die Koordinationsstelle Flucht- und Migrationsarbeit LSBT*I im Magnus-Hirschfeld-Centrum müssen gestärkt und verstetigt sowie der Zugang dazu erleichtert werden. Zudem benötigen all diejenigen, die potenziell mit vulnerablen Geflüchteten zu tun haben, entsprechende Fortbildungen.
Eine weitere Diskriminierung besteht darin, dass die Gesundheitsversorgung für Geflüchtete viele Einschränkungen enthält und zum Beispiel die Weiterversorgung bei begonnen Transitionen nicht umfasst. Hier setzt sich die Linke für Verbesserungen des Asylbewerberleistungsgesetzes ein.
Frage 1: Wie wollen Sie die schulische Vielfalt (Grundschulen, Stadtteilschulen, Gymnasien, berufliche Schulen) stärken? Wie stehen Sie zum „Schulfrieden" in Hamburg?
Die Linke lehnt seit jeher das Konstrukt des 2-Säulen-Modells ab, weil es dem Auftrag der Inklusion und allen wissenschaftlichen Erkenntnisse der Bildungs- und Entwicklungsforschung widerspricht, weil es junge Menschen viel zu früh auf vermeintlich vorhersehbare Prognosen für ihre jeweiligen Bildungswege festlegt. Unsere kontinuierlich erhobenen Daten zeigen eine krasse Reproduktion sozialer Ungleichheit und korrespondiert mit allen Studien, die seit 2000 bis heute dem deutschen Schulsystem die fatale Abhängigkeit des Bildungserfolgs vom Elternhaus attestiert. Deswegen wollen wir die Vielfalt der Schüler*innen wertschätzen und fördern in einem Schulsystem, das verbindet und nicht ausgrenzt. Daraus ergibt sich unsere Ablehnung des in parlamentarischen Hinterzimmern vereinbarten Schul-Struktur-Friedens, weil er zum Ziel hat, das ungerechte Schulsystem abzusichern und nicht den Bildungserfolg eines jeden jungen Menschen.
Frage 2: Wie positionieren Sie sich zu G9 an Gymnasien?
Systemimmanent ist G 9 an den Gymnasien abzulehnen, weil damit das Alleinstellungsmerkmal der Stadtteilschulen, nämlich qualifiziert ALLE Abschlüsse (auch das Abitur nach neun Jahren!) anzubieten, angreift. Da wir aber eine Schule für Alle anstreben, unterstützen wir natürlich das Lernen im eigenen Takt und die Garantie, jedem Schüler/jeder Schülerin ausreichend Lernzeit zur Verfügung zu stellen. Gegen die vor Jahren beschlossene Schulzeitverkürzung haben wir uns immer positioniert, das war eine Fehlentscheidung, die sich heute bitter an vielen jungen Menschen rächt.
Frage 3: Welche Bedeutung haben für Sie bundesweit vergleichbare Standards in Hamburger Abschlussprüfungen?
Sie sind ein Ärgernis und nähren den Mythos vom Lernen im Gleichschritt in vermeintlich homogenen Klassen.
Frage 4: Wie soll vor dem Hintergrund der schwächer werdenden Basis-Kompetenzen von Grundschülern die Grundschule und die vorschulische Bildung entwickelt werden, um angemessene Lese-, Schreib- und Rechenfertigkeiten zu sichern?
Die Grundschule ist die Schule für Alle, die alle Kinder aufnimmt und auf ihrem Lernweg begleitet. Sie muss ausreichend mit Ressourcen, multiprofessionellen Teams und pädagogischem Know-How ausgestattet sein, damit alle Kinder, so unterschiedlich sie sind, zu ihrem individuellen Recht auf Bildung kommen. Dazu gehört natürlich auch ein Ganztag in schulischer Verantwortung und die flexible Gestaltung der Lernzeit von der Vorschule bis zum Übergang in eine weiterführende Schule, die im besten Fall in Kooperation mit der jeweiligen Grundschule steht oder schon als eine Langform Schule organisiert ist
Frage 5: Beabsichtigen Sie, die Lehrkräftearbeitszeitverordnung zu reformieren und an die zeitlichen Realitäten anzupassen? (Hintergrund: Viele Tätigkeiten der Lehrkräfte sind in der LArbZVO nicht wiedergegeben bzw. neu hinzugekommen.)
Wie wollen Sie sicherstellen, dass sich die Lehrkräfte auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können und sie bei bürokratischen und technischen Aufgaben hinreichend Entlastung erhalten? Welche Schwerpunkte und welchen Zeitplan haben Sie dafür?
Die LAZVO ist ungerecht und bildet schon lange nicht mehr die vielfältigen Aufgaben eines Kollegiums ab. Das derzeitige System führt zur Überlastung, Langzeiterkrankungen und bundesweit zur höchsten Teilzeitquote. Wir fordern schon lange eine transparente und ergebnisoffene Evaluation und eine Absenkung der Unterrichtsverpflichtung. Zur personalorientierten Arbeitszeitgestaltung sollten auch Schulen der betrieblichen Pflicht zur eigenständigen Arbeitszeiterfassung nachkommen. Auch benötigen die Schulen durchgängig Verwaltungs- und IT-Fachkräfte, die die Leitungen und Kollegien entlasten.
Frage 6: Welche Maßnahmen halten Sie für erforderlich, um schulischen Beschäftigten in jedem Lebensabschnitt einen gesunden Vollzeit-Arbeitsplatz zu ermöglichen, insbesondere vor dem Hintergrund starker Stundenreduzierungen und von Frühpensionierungen?
Zusätzlich zu einem gerechteren Arbeitszeitmodell brauchen Lehrkräfte regelhaften Gesundheitsschutz und einen fürsorglichen Dienstherrn, der ihre Arbeit wertschätzt und entsprechend würdigt und sie nicht auspresst und überfordert. In Hamburg gilt das Prinzip der Selbstverantworteten Schule, das sollte dann aber auch konsequent gelten, indem einzelne Schulen mehr Möglichkeiten und Freiräume für ihre Schul- und Unterrichtsentwicklung erhalten, ohne dass die Behörde aus der Hamburger Straße dann reinregiert.
Frage 7: Wie gedenken Sie im Kontext eines massiven Lehrkräftemangels den Arbeitsplatz Schule so attraktiv zu gestalten, dass dauerhaft genügend Personal zur Verfügung steht?
Ich gehe davon aus, dass die Realisierung unserer Forderungen bezüglich den Fragen 5 und 6 zu einer deutlichen Entspannung und zu mehr Zufriedenheit und Motivation der Lehrkräfte führen würde. Entscheidend ist aber auch die Lage der Lehrer*innenausildung und die Situation der Referendar*innen. Da braucht es deutlich mehr Pädagogik und Praxisanteile, wir befürworten eine einphasige Ausbildung und eine bessere und verantwortungsvolle Begleitung und Unterstützung der jungen Lehrer*innen.
Erwägen Sie in diesem Zusammenhang die Wiedereinführung einer jährlichen Sonderzahlung (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, 13. Monatsgehalt)?
Nein
Frage 8: Wie gedenken Sie sicherzustellen, dass die akademische Bildung des Lehrpersonals gesichert wird?
Siehe Antwort zur Qualität der Ausbildung
Wie begegnen Sie Problemen mit Seiten- und Quereinsteigern?
Seiten- und Quereinsteiger sind im Schulalltag durchaus hilfreich und bereichernd, sollten aber die Vollqualifizierung nicht ersetzen.
Frage 9: Die Klassengröße ist ein entscheidender Faktor für die individuelle Förderung der Kinder sowie die Belastung der Lehrkräfte. Welche Klassengröße ist Ihrer Meinung nach für die verschiedenen Schulformen angemessen?
Erfolgsfaktor für individuelle Förderung, ist nicht belegt (s. Hattie Studie). Wohl aber gilt, dass durchgehend mindestens zwei Pädagog*innen zuständig sein sollten für eine Lerngruppe und es Möglichkeiten geben muss, Schüler*innen, die in einer größeren Gruppe überfordert sind, in Kleingruppen zu betreuen. Es kommt also sehr viel mehr auf die Qualität der unterrichtlichen Gestaltung an als auf eine festgelegte Klassengröße.
Frage 10: Sollte Ihrer Meinung nach Unterricht auch am Nachmittag vertreten werden?
Da wir für einen Ganztag in schulischer Verantwortung eintreten, in dem sich Anspannung und Entspannung flexibel abwechseln und es keine Unterscheidung in Haupt- und Nebenfächer geben sollte, muss selbstverständlich auch am Nachmittag Ausfall vertreten werden.
Frage 1: Wie stellt die Linke sicher, dass ihre Migrationspolitik den Schutz der Geflüchteten und gleichzeitig den Zusammenhalt in der Gesellschaft fördert?
Eine gerechte Migrationspolitik und die Förderung des Zusammenhalts der Gesellschaft sind keine Gegensätze. Die wirkliche gesellschaftliche Spaltung vollzieht sich vor Allem in Bereichen, wie Bildung, Wohnen, Arbeit und Gesundheitsversorgung. Gesellschaftliche Spaltung betreibt, wer das Wohnen einem Markt überlässt, auf dem sich große Immobilienkonzerne an der Wohnraumknappheit bereichern mit hohen Mieten und schlechten Wohnbedingungen. Gesellschaftliche Spaltung bedeutet für uns Bildungsungerechtigkeit und dass Kinder aus reicheren Haushalten immer noch bessere Bildungschancen haben, gerade bei weiterführenden Bildungswegen. Gesellschaftliche Spaltung betreibt, wer eine Zwei-Klassen-Medizin und Pflege aufrechterhält, so dass die meisten Menschen mit hohem Vermögen und Einkommen sich nicht am Solidarsystem der Gesetzlichen Krankenversicherung beteiligen müssen.
Für diese gesellschaftlichen Probleme bietet die Linke zahlreiche Lösungen an, die für den Zusammenhalt der Gesellschaft förderlich sind und die Migrant*innen wie Nicht-Migrant*innen betreffen:
Die Begrenzung des Handlungsspielraums von Immobilienkonzernen und Vermieter*innen sowie die Förderung sozialen Wohnungsbaus.
- Die Abschaffung der Privaten Krankenversicherung und deren Integration in die Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.
- Den Fokus auf freieres schulisches Lernen mit mehr Kooperation statt Konkurrenz und eine Ausbildungsförderung, die zum Leben reicht.
- Die Stärkung der Gewerkschaften und eine sozial-ökologische Transformation der Wirtschaft.
Die Migrationspolitik der Linken ist geleitet vom Grundsatz der Menschlichkeit. Menschen sind in der Lage einander schrecklichste Gräueltaten anzutun. Das ist anschaulich an den Völkermorden und Kriegen der letzten Jahrzehnte zu sehen. Die Lehre nach dem zweiten Weltkrieg war, eine menschenrechtliche Ordnung zu schaffen, die es allen möglich macht, vor Verfolgung, Krieg oder Menschenrechtsverletzungen in ihren Heimatländern zu fliehen. Das Recht auf Asyl ist ein fundamentales Menschenrecht, das Schutz für diejenigen bietet, die in ihrer Heimat bedroht sind. Wir dürfen dieses Recht nicht leichtfertig relativieren, wie es aktuell viel zu oft geschieht.
Darüber hinaus wird Migration gegenwärtig zu einem Problem aufgebauscht, das jeder faktischen Grundlage entbehrt. Der Zusammenhalt der Gesellschaft ist nicht durch Migration selbst gefährdet. Der Zusammenhalt der Gesellschaft ist vielmehr durch die Angstmache vor Migration und die vermeintlich negativen Konsequenzen von Migration gefährdet.
Von den 84,6 Millionen Menschen, die in Deutschland leben, sind ca. 3,1 Millionen Schutzsuchende. Das sind gerade einmal rund 3,7 Prozent der Bevölkerung in einem der reichsten Länder der Welt. Eine vollkommene Überforderung des Landes sieht anders aus.
Eigentlich ist sogar das Gegenteil der Fall: In Deutschland werden Migrant*innen dringend benötigt, weil die geburtenstarken Jahrgänge laufend in Rente gehen und dies Pflegenotstand sowie Fachkräftemangel zur Folge hat. Das ist zwar nicht im Kern ein linkes Argument, weil für Die Linke eine gute Behandlung Geflüchteter auch wichtig ist, wenn diese nicht „benötigt“ werden. Fakt ist aber: Nach acht und mehr Jahren Aufenthalt haben geflüchtete Männer eine höhere Erwerbstätigenquote (86 Prozent) als die durchschnittliche männliche Bevölkerung in Deutschland (81 Prozent). 70 Prozent der erwerbstätigen Geflüchteten üben eine qualifizierte Tätigkeit aus. Mehr als die Hälfte aller erwerbstätigen Geflüchteten arbeitet als Fachkraft.
Frage 2: Wie will die Linke sicherstellen, dass ihre Forderung nach offenen Grenzen mit der sozialen Gerechtigkeit und den Bedürfnissen der bestehenden Bevölkerung vereinbar ist?
Die Linke setzt sich für soziale Gerechtigkeit und die Bedürfnisse der in Deutschland lebenden Bevölkerung ein, indem wir für günstiges Wohnen, ein stabiles Gesundheitssystem, gute Bildung und eine arbeitnehmer*innenfreundliche Politik kämpfen unabhängig von der Herkunft der Menschen (siehe die Antwort zu Frage 1).
Die Forderung nach offenen Grenzen ist eine Vision, die integrierter Teil eines migrationspolitischen Gesamtkonzepts ist. Die Linke fordert nicht, zum gegenwärtigen Zeitpunkt einfach die Grenzen zu öffnen und glaubt, dann sei alles gut. Selbstverständlich müssen im Rahmen eines Prozesses zum Abbau von Grenzhürden die Auswirkungen auf die Lebensbedingungen und Sicherheit in der Bundesrepublik berücksichtigt werden. Aber klar ist auch, dass diesseits wie jenseits der Grenzen Menschen leben, die sich frei bewegen wollen. Bewegungsfreiheit innerhalb der Europäischen Union war auch etwas, das vor hundert Jahren kein Mensch für möglich gehalten hat. Für die Linke ist wichtig, dass die nationalen Grenzen nicht die entscheidenden Faktoren für den Umgang von Menschen miteinander sein dürfen. Der Abbau von Grenzen ist daher eine Vision, die es braucht, um zu mehr Gerechtigkeit zu kommen. Wenn niemand bei der eigenen Geburt wüsste, in welchem Land sie oder er zur Welt kommen würde, wie würden wir uns dann Migrationspolitik wünschen?
Ein wichtiger Teil eines linken migrationspolitischen Gesamtkonzepts ist die Bekämpfung von Fluchtursachen. Deutschland ist als eines der reichsten Länder der Welt für einen beachtlichen Teil der CO2-Emissionen verantwortlich. Daher ist der Einsatz für das Klima auch gleichzeitig eine effektive Bekämpfung von Fluchtursachen.
Auch die deutsche Wirtschaft profitiert oft von der Ausbeutung in Ländern des globalen Südens und schafft so Fluchtursachen. Wir setzen uns dafür ein, dass wirksame Gesetze gegen solche Verhältnisse geschaffen werden und es dadurch auch in anderen Ländern ausreichend Wohlstand für ein gutes Leben gibt. Dass zum Beispiel Menschen in Coltanmienen im Kongo zu lebensgefährlichen Bedingungen arbeiten, hat mit dem Bedarf von Elektronikkonzernen an diesem Rohstoff zu tun, der in der Smartphoneproduktion verwendet wird. Derartige ausbeuterische Arbeitsbedingungen werden noch viel zu oft von der Bundesrepublik mitgetragen und es ist kein Wunder, dass Menschen fliehen müssen, die so leben.
Und letztlich profitiert die deutsche Rüstungsindustrie auch von der Vielzahl an Kriegen auf dieser Welt und befeuert diese mit Waffenlieferungen. Diese Kriege sind dann wieder ein Grund für Menschen, ihr Land verlassen zu müssen. Eine Gesamtstrategie für offene Grenzen sieht auch diese Fluchtursachen und bekämpft sie.
Frage 3: Wie will die Linke sicherstellen, dass die Integration von geflüchteten Menschen in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt langfristig gelingt? Welche konkreten Maßnahmen sind hierfür geplant?
Die Linke will sicherstellen, dass geflüchtete Menschen schnell ein Teil dieser Gesellschaft werden können. Zentrale Aspekte von Teilhabe sind der Zugang zu Bildung, zu Erwerbstätigkeit und zu Sprache.
Noch immer dürfen Geflüchtete während der ersten sechs Monate ihres Aufenthalts nicht arbeiten und danach nur mit Zustimmung durch die Arbeitsagentur. Es ist unnötig, Menschen in dieser Zeit von Sozialleistungen abhängig zu machen. Wir setzen uns für einen sofortigen Zugang zum Arbeitsmarkt ein.
In sehr vielen Fällen sind die langen Bearbeitungsdauern beim Amt für Migration in Hamburg dafür verantwortlich, dass Menschen nicht mit ihrer Ausbildung oder Arbeit starten dürfen. Die Bearbeitungsdauer für einen Antrag auf Aufenthalt beträgt in Hamburg aktuell sechs Monate (bei Anträgen auf Einbürgerung sind es sogar 18 Monate). Wenn die Behörde sechs Monate für die Bewilligung eines Ausbildungsaufenthalts benötigt, dann ist der Ausbildungsplatz oft verloren, wenn die Entscheidung endlich da ist. Wir setzen uns dafür ein, dass die Bearbeitungsdauer von Anträgen verkürzt wird, indem das Amt für Migration ausreichend Kapazitäten für die Bearbeitung von Anträgen erhält.
Ein weiteres Problem ist, dass ausländische Bildungsabschlüsse oft nicht ausreichend anerkannt werden. Wer aus der Ukraine mit einem fast vollständig abgeschlossenen Medizinstudium geflohen ist, bekommt hier teilweise nur drei Studiensemester anerkannt. Das darf nicht sein. Hier braucht es eine flexiblere Anerkennungspraxis. Oft sind auch die Sprachhürden viel zu hoch angesetzt. Viele Sprachkenntnisse lassen sich während der Ausbildung leichter lernen, ohne dass schon der Zugang zur Ausbildung von ihnen abhängig gemacht werden muss. Dafür setzen wir uns ein.
Die behördlichen Verfahren sind oft derart kompliziert, dass man nur mit einer fachkundigen Beratung durch den Behördendschungel durchsteigen kann. Wir setzen uns daher für Erhalt und Ausbau kompetenter Beratungsangebote ein wie die Migrationsberatung für Erwachsene. Aber auch psychosoziale Beratung ist wichtig, insbesondere für Menschen, die aus Kriegsgebieten geflohen sind und ihre Erlebnisse verarbeiten müssen, um eine echte Chance für einen Neustart zu haben.
Aber auch Partizipation an unserer Demokratie ist wichtig. Nur wer mitentscheiden und mit Verantwortung für diese Gesellschaft tragen darf, wird auch ein echter Teil der Gesellschaft. Wir setzen uns daher dafür ein, dass auf kommunaler Ebene alle Einwohner*innen wählen dürfen. Für das Wahlrecht auf Bundesebene ist die Einbürgerung entscheidend. Deswegen ist es gut, dass die Einbürgerungshürden nicht mehr ganz so hoch sind wie früher. Es darf aber einfach nicht sein, dass man – nachdem man schon alle Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt hat, noch weitere 18 Monate Lebenszeit auf die Bearbeitung des Antrags warten muss. Diese Wartezeiten sind echte Integrationskiller und mit der Linken nicht zu haben. Im Rahmen einer Umstrukturierung des Amts für Migration würden wir den Bereich der Antragsbearbeitung priorisieren.
Frage 4: Inwiefern sieht die Linke sich in einem moralischen Konflikt zwischen einerseits nationalen Interessen und andererseits der Verantwortung von universellen Menschenrechten, die jeder Migrant hat?
Den Begriff des „nationalen Interesses“ sehen wir kritisch, wenn dieser nicht genau definiert ist. In vielen Kriegen dieser Welt werden Menschen für ein – wie auch immer verstandenes „nationales Interesse“ getötet. Beim Begriff des „nationalen Interesses“ stellt sich erstmal die Frage, wessen nationales Interesse eigentlich gemeint ist. Deutsche, französische und ukrainische Schüler*innen haben zum Beispiel mehr gemeinsame Interessen als Rentner*innen, Fließbandarbeiter*innen und Schüler*innen aus Deutschland jeweils miteinander gemeinsam haben.
Wichtig ist für uns auch, Menschenrechte nicht durch Verweis auf ein „nationales Interesse“ auszuhebeln. Denn universelle Menschenrechte sind einer der wichtigsten Errungenschaften der letzten Jahrhunderte. Sie haben vielen Menschen erst Freiheit und Schutz vor unzumutbaren Lebensbedingungen gebracht. Freiheit von Ausbeutung, Unterdrückung und Sklaverei. Schutz vor Verfolgung und Verelendung.
Die Universalität der Menschenrechte bedeutet zum Beispiel auch, dass deutsche Staatsangehörige sie in Anspruch nehmen können, wenn sie fliehen müssen. Aktuell mag es nicht so Wahrscheinlich erscheinen, dass Menschen aus Deutschland fliehen müssen. Aber so etwas kann sich schnell ändern und dann freuen sich auch deutsche Staatsangehörige, wenn die Menschenrechte in anderen Teilen der Welt auch für sie gelten. Aus zahlreichen Aussagen der AfD ist erkennbar, dass sie Menschenrechte mit Füßen treten wird, wenn sie zu viel Macht bekommt. Das müssen wir gemeinsam verhindern. Absurderweise würde die Menschen, die die AfD unterstützen, am stärksten unter der AfD-Politik leiden, wie ein bekanntes Forschungsinstitut ermittelt hat: www.diw.de/de/diw_01.c.879742.de/publikationen/diw_aktuell/2023_0088/das_afd-paradox__die_hauptleidtragenden_der_afd-politik_waeren_ihre_eigenen_waehler_innen.html
Frage 5: Inwiefern steht die Linke in einem Konflikt mit anderen Parteien, weil unterschiedliche Ansichten zu Migrationspolitik vorliegen? Wie geht die Linke damit um?
In den vergangenen eineinhalb Jahren wurden viele migrationsfeindliche Gesetze von der Bundesregierung beschlossen. Die Bundesregierung hat sich auf europäischer Ebene an der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) beteiligt und dafür gesorgt, dass künftig auch Familien in haftähnlichen Zuständen an den EU-Außengrenzen untergebracht werden. Dieses Gesetz wird viel Elend produzieren. Außerdem will die EU an dem gescheiterten Konzept der „sicheren Drittstaaten“ festgehalten und dieses noch ausweiten. Mit diesem Konzept wird versucht die Verantwortung für Asylverfahren auf Staaten außerhalb der EU abzuwälzen. Die LINKE hat sich als einzige Fraktion im europäischen Parlament für eine menschenrechtsfreundliche GEAS-Reform eingesetzt.
Zuletzt wurde von der Bundesregierung das Asylbewerberleistungsgesetz nochmal verschärft, so dass einzelnen Personen die Leistungen komplett gestrichen werden können.
In Hamburg hat die rot-grüne Landesregierung außerdem als erstes Bundesland die Bezahlkarte für Asylbewerberleistungen eingeführt. Geflüchtete, die Asylbewerberleistungen bekommen, dürfen jetzt nur noch 50 EUR Bargeld (Kinder und Jugendliche nur 10 EUR). Den Rest von ihren monatlichen 184 EUR Leistungen können sie nur per Karte nutzen. Günstige Einkäufe auf dem Flohmarkt sind so nicht möglich. In vielen Geschäften können Geflüchtete mit der Karte nicht einkaufen, weil ein hoher Mindestbetrag für die Bezahlung erreicht werden muss. Diese Regelungen dienen einzig dazu, das Leben für Geflüchtete schwieriger und schlechter zu machen. Als Argument für die Bezahlkarte wurde die unbelegte Behauptung aufgestellt, dass von dem wenigen Geld, das Geflüchtete bekommen, Schlepper und Auslandsüberweisungen bezahlt werden. Wir finden es eine Frechheit, Menschen schlechter als nötig zu behandeln, nur aus Abschreckungsgründen.
In all diesen Fällen, hat die Linke gegen die migrationsfeindlichen Verschärfungen von Gesetzen gestimmt und Protest dagegen organisiert.
Konflikt zwischen Parteien ist normal und Teil des demokratischen Prozesses. Wir halten die aktuelle migrationspolitische Dynamik aber für sehr gefährlich. Denn unserem Eindruck nach haben vor allem die SPD und die Grünen eine migrationsfeindliche Position eingenommen, weil sie glauben, damit die AfD zu schwächen. Das Gegenteil war der Fall.
Die AfD wird oft gewählt von Menschen, die Angst vor einem Statusverlust haben. Diese Ängste sind aber meist nicht rational. Migration führt nicht wirklich zu einem Statusverlust bei der bereits in Deutschland lebenden Bevölkerung. Wenn diese Ängste aber zu ernst genommen werden, dann halten sie mehr Menschen für wahr, obwohl sie nicht stimmen. Diese Menschen haben dann eine höhere Neigung die AfD zu wählen. Damit schaden sie sich zwar selbst (siehe Antwort auf Frage 4) aber eben auch der Demokratie.
Die Linke versucht, in dieser Debatte sachlich zu bleiben und auf die schädlichen Folgen der migrationsfeindlichen Hetze hinzuweisen. Außerdem leisten wir Menschen konkrete Unterstützung im Alltag. Viele Linke sind in migrationsfreundlichen Bündnissen aktiv. In Hamburg unterstützen wir zum Beispiel Menschen mit Bezahlkarte dabei, mehr Bargeld zu bekommen.
Außerdem setzt sich die Linke dafür ein, dass unserer Kerninhalte rüberkommen:
Wer sich für günstiges Wohnen einsetzt, ein stabiles Gesundheitssystem, gute Bildung und eine arbeitnehmer*innenfreundliche Politik befürwortet, trifft mit der Linken die richtige Wahl.
Frage 1: Wie wollen Sie die Transparenz der Regierungsarbeit gewährleisten?
Die Linke ist die einzige der in der Hamburgischen Bürgerschaft vertretenen Parteien, die keine Großspenden von Konzernen, Banken, Versicherungen und Lobbyisten erhält. Unsere wichtigste Einnahmequelle sind unsere Mitgliedsbeiträge. Das macht uns unabhängig vom Einfluss Dritter. Wir machen Politik vor allem für Menschen und nicht für Großkonzerne. Wir sind nicht käuflich.
Die Forderungen von Transparency Deutschland zur Bekämpfung der Korruption und Herstellung von Transparenz müssen Gesetz werden in Deutschland. Umfassende Transparenz des Regierungshandelns ist das Gebot der Stunde. Die Linke will sowohl einen umfassenden Schutz für Whistleblower*innen als auch die Einrichtung eines verpflichtenden Lobbyistenregisters und eine Verhinderung der direkten Einflussnahme auf die Gesetzgebung. Wenn eine glaubwürdige Korruptionsbekämpfung zentraler Bestandteil von Politik werden soll, wie es Transparency völlig zurecht fordert, müssen sich die Parteien bewegen und zugleich für die Transparenz von politischen Prozessen und Entscheidungen streiten. Die Linke sieht sich diesem Ansatz verpflichtet, denn Transparenz stärkt die Demokratie und ermöglicht den Menschen, sich politisch zu beteiligen.
Frage 2: Würden Sie ein ausgelostes Bürgerforum zum Klimaschutz einsetzen?
Unbedingt würden wir uns für ausgeloste Bürgerforen zum Klimaschutz einsetzen. Wir haben bereits erstmalig in unserem Antrag zur Erklärung des Klimanotstands (Drucksache 21/18187) 2019 repräsentative Bürgerforen auf Bezirks- und Landesebene zu Klimaschutzmaßnahmen gefordert und auch immer wieder in den Bürgerschaftsdebatten die Möglichkeit dieser Foren angesprochen. 2019 war der gesetzliche Rahmen zwar noch unbestimmt, aber nach unserer Einschätzung hätte schon damals ein solches Instrument genutzt werden können. Mit der nun durch die Bürgerschaft auf den Weg gebrachten Änderung der gesetzlichen Grundlage für die Schaffung von Bürgerforen, entfällt auch der letzte Hinderungsgrund für ein solch partizipatives Instrument. Wir begrüßen ausdrücklich, dass mit Bürgerforen die Möglichkeit besteht Partizipation in der Stadt um ein weiteres Instrument der Beteiligung zu erweitern.
Frage 3: Wie würden Sie Möglichkeiten zur Teilnahme von Mitbürgerinnen und Mitbürgern ohne deutsche Staatsangehörigkeit an der politischen Willensbildung verbessern?
In Deutschland leben ca. 12 Mio. Menschen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit. Sie leben im Durchschnitt seit über 15 Jahren lang in Deutschland, ohne bei Wahlen politisch mitbestimmen zu können. Die Linke setzt sich für echte Teilhabe aller Hamburger*innen an der politischen Willensbildung ein. Nur wer nicht von der Mitgestaltung des eigenen Umfelds ausgeschlossen ist, kann auch wirklich teilhaben und sich integriert fühlen. Die Linke geht davon aus, dass sich verbesserte Partizipation auch in einer breiteren Beteiligung an gesellschaftspolitischen Debatten äußern wird und so positive Einflüsse auf unser demokratisches Gemeinwesen haben wird. Wir haben daher mit Antrag in der Hamburgischen Bürgerschaft für die Unterstützung der Forderung nach einem kommunalen Wahlrecht für Alle auf Bundesebene geworben (Bürgerschafts-Drucksache 19/1640). Diese Forderung ist auch Teil unseres Wahlprogramms. Darüber hinaus haben wir mit Bürgerschaftsantrag das Wahlrecht bei Volksinitiativen, Volksbegehren, Volksentscheiden sowie Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden für alle Hamburger*innen gefordert, die seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben (Bürgerschafts-Drucksache 22/1786). Im Bundestag hat Die Linke zudem mit Antrag vom vergangenen Jahr (Bundestags-Drucksache 20/5356) ein Wahlrecht für ausländische Staatsangehörige mit mindestens fünfjährigem Aufenthalt gefordert.
Die Linke unterstützt darüber hinaus migrantische Selbstorganisation als wichtigen Aspekt der Interessenvertretung und Form der demokratischen Teilhabe. In Hamburg haben wir aktuell zudem eine Wartezeit von 18 Monaten für einen Antrag auf Einbürgerung. Eine derart lange Bearbeitungsdauer ist auch aus Perspektive der Beteiligung an der politischen Willensbildung hochproblematisch. Wir setzen uns daher für eine personelle Stärkung der Einbürgerungsabteilung des Amts für Migration ein.
Frage 4: Sind Sie für demokratische Teilhabe der Lernenden im Schulsystem?
Ja, selbstverständlich. Unsere Schulpolitik dreht sich auf das Recht auf Bildung, das Recht auf Teilhabe und das Recht auf Mitbestimmung. Die jungen Menschen sollen in den Schulen Freude am Lernen haben, das wäre ein Ziel unserer Bildungspolitik. Als Grundlage haben wir ein inklusives Schulgesetz entworfen, das das Hamburger Schulgesetz nach den Erfordernissen der Inklusion und Integration, wie sie in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung, UN-BRK, und der UN-Konvention über die Rechte von Kindern, UN-KRK, niedergelegt sind. Diese Rechte gelten uneingeschränkt und in der Schule von Klasse 1 an. Die demokratische Mitbestimmung bei der Gestaltung des Schulsystems sind essentiell, um Beteiligung und demokratische Wirksamkeit für Schüler*innen erlebbar zu machen.
Frage 5: Wie würden Sie vorgehen, wenn es unter den Koalitionspartnern Uneinigkeit zu Abstimmungen im Bundesrat gibt?
Damit haben wir uns in Hamburg nicht abschließend befasst.
Frage 6: Wie würden Sie verhindern, dass Uneinigkeit in einer Mehrparteienkoalition zur Regierungsblockade führen?
Damit haben wir uns in Hamburg nicht abschließend befasst.
Frage 7: Wie stehen Sie zur Fünf-Prozent-Hürde?
Sperrklausel ganz abschaffen, Mitbestimmungerechte erweitern: Die Linke ist der Ansicht, dass die Sperrklausel komplett abgeschafft werden soll. Kleine Parteien und Wählergruppen benötigen auf Ortsebene auch viele Stimmen, damit es für ein Mandat ausreicht. Dies kann durchaus vier bis sieben Prozent bedeuten. Wir brauchen nicht weniger Demokratie durch Sperrklauseln, sondern mehr Demokratie! Die Linke fordert daher:
- Die Ausweitung des Wahlrechtes für Menschen ohne deutschen Pass
- Eine Absenkung des Wahlalters
- Ein Paritätsgesetz
- Die Abschaffung bzw Absenkung der undemokratischen Sperrklausel
Frage 8: In welchem Umfang wollen Sie die Bürgerbeteiligung bei wichtigen Regierungsvorhaben umsetzen?
Die Partizipation möglichst aller Menschen an politischen Prozessen zu ermöglichen und Bürgerbeteiligung zu stärken, ist für uns ein Querschnittsthema, dass sich durch alle politischen Bereiche zieht. Seit der Verbesserung der Möglichkeiten der direkten Demokratie gab und gibt es in Hamburg viele Volksinitiativen. Lange Zeit wurde das Engagement der Bürgerinnen und Bürger jedoch von Seiten der Politik und Verwaltung nicht als Bereicherung, sondern als Einmischung verstanden. Wir wollen eine neue politische Kultur, die die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger ernst nimmt und mit ihnen auf Augenhöhe diskutiert.
SAGA-Gewinn vollständig in Bestand und Neubau investieren | Ja |
SAGA-Mieterhöhungen für 5 Jahre stoppen | Ja |
Mehr staatlich geförderter Wohnungsbau | JA |
Weniger staatliche Vorschriften für Wohnungsbau | JA |
Mietwucher durch Bezirksämter verfolgen lassen | JA |
Wohnungsmängel durch Ämter ermitteln lassen | JA |
Es sind keine weiteren staatlichen Eingriffe in den Wohnungsmarkt erforderlich | NEIN |
Beim Mietenspiegel günstige Bestandsmieten berücksichtigen | JA |
Rechtswidrige Mieten aus dem Mietenspiegel streichen | JA |
Wirtschaftsstrafgesetz gegen überteuerte Mieten einsetzen | JA |
Der Markt soll die Miethöhe nach eigenen Regeln bestimmen | NEIN |
Staatliche Förderung des Baus sozialer Wohnungen einstellen | NEIN |
Mietpreisbremse abschaffen | JA |
Mit welchen Maßnahmen möchten Sie die Hamburger Wohnungskrise beheben?
Mieterhöhungen weit oberhalb der Inflationsrate und ohne jegliche bauliche/technische Verbesserung in einer Mietwohnung sind möglich, weil viele Gesetze das Wohlergehen der Vermieter*innen und nicht der Mieter*innen sichern. Den jahrzehntelangen Anstieg der Miete gilt es zu stoppen. Dafür brauchen wir einen bundesweiten Mietendeckel mit Mietenstopp bzw. starker Beschränkung von Mieterhöhungen – auch bei Modernisierung- , Absenkung überhöhter Mieten und Mietenbegrenzung bei Wiedervermietung. Die sog. Mietpreisbremse bringt nichts.
Große, nur an Gewinnmaximierung interessierte Wohnungsunternehmen mit mehr als 500 Wohnungen sind zu vergesellschaften.
In Städten wie Hamburg, wo es zu wenig bezahlbaren Wohnraum gibt, ist die Umwandlung von Miet- in gewinnbringende Eigentumswohnungen zu untersagen. Leerstand und das überbordende Angebot von Ferienwohnungen sind nicht hinnehmbar.
Mit der SAGA könnte die Stadt zeigen, wie eine vorbildliche Mieten- und Mieter*innenpolitik aussieht. Noch mehr sozialer Wohnungsneubau und Verzicht auf Mieterhöhungen sind angesichts der jährlichen, hohen SAGA-Überschüsse von mehreren hundert Millionen Euro drin.
Hamburg braucht viel mehr öffentlich geförderten Wohnungsbau, damit mindestens 5.000 Sozialwohnungen jährlich neu entstehen. Wie in Wien muss dann gelten: einmal öffentlich gefördert, für immer mietpreisgebunden!
Von den zigtausend (DIN)Vorschriften im Wohnungsbau können etliche gestrichen werden - solange dadurch keine minderwertigen Wohnungen entstehen. Energetische Sanierungen müssen warmmietenneutral für die Mieter*innen organisiert werden.
Frage 1: Ist Ihre Partei dafür, die erforderlichen Mittel für eine vollständige und wirkungsvolle Umsetzung der Maßnahmen zum Erhalt und zur Stärkung der Naturqualität und der Naturquantität von „Hamburgs Grün erhalten“ bereitzustellen (in der Drucksache 21/16980 2019 von der Bürgerschaft beschlossen)?
Ja, wir wollen zur Entwicklung und Stärkung der Naturqualität und Naturquantität entsprechende Mittel im Haushalt verankern. Zudem muss aber auch das massive Defizit für die Grünanlagenpflege beseitigt werden.
Frage 2: Ist Ihre Partei dafür, eine Biodiversitätsstrategie für Hamburg zu erarbeiten und umzusetzen?
Ja. Für uns ist es wichtig, dass der Strategie eine zügige Umsetzung folgt. Der massive Artenverlust ist bereits länger bekannt, jedoch bleib eine entschiedene Gegensteuerung bisher aus. Eine Umsetzungsperspektive muss daher in dieser Strategie von Anfang an enthalten sein und finanzielle Mittel entsprechend für die Umsetzung zur Verfügung gestellt werden.
Frage 3: Ist ihre Partei dafür, Lebensräume, Flächen des Biotopverbunds und bedrohte Arten der Roten Liste prioritär an ihren Standorten zu erhalten und damit über das gesetzliche Maß der Eingriffs-/Ausgleichsregelung hinaus besser zu schützen (Prinzip „Erhalt vor Ersatz“)?
Ja, denn der Erhalt von Lebensräumen, Flächen des Biotopverbunds und bedrohter Arten der Roten Liste prioritär an ihren Standorten ist weitaus sinnvoller, als ein Ersatz, der erst hergestellt werden muss. Zudem müssen Ausgleiche viel stärker kontrolliert werden.
Frage 4: Ist Ihre Partei dafür, auf das Lübecker Modell der naturnahen Waldbewirtschaftung umzustellen?
Ja, wir befürworten das Lübecker Modell zur naturnahen Waldbewirtschaftung.
Frage 5: Setzt sich Ihre Partei dafür ein, im Sinne einer Wiederherstellung von Natur (quasi als „Überragendes Öffentliches Interesse“) Enteignungen zu ermöglichen, um eine größere Flächenkulisse für Naturschutzmaßnahmen, z.B. bei einer erforderlichen Anhebung von Wasserständen, zu ermöglichen?
Abhängig von der individuellen Fallbeurteilung, Ja. Grundsätzlich befürworten wir Enteignungen, wenn sie übergeordneten Zielen dienen und Grundeigentümer*innen sich einer Einigung verweigern. Diese sind allerdings schon heute möglich. Jedoch birgt dies immer das Risiko langjähriger Rechtstreitigkeiten in sich. Trotzdem finden wir, dass auch die Stadt Hamburg offensiver mit dem Instrument der Enteignung umgehen muss.
Frage 6: Ist Ihre Partei dafür, Nachpflanzungen von Bäumen im öffentlichen Raum ausreichend zu finanzieren und dafür im Haushaltsplan die entsprechenden Mittel bereitzustellen?
Ja. Bäume sind ein wichtiger Faktor im Bereich der Klimaanpassung. Sie spenden Schatten, kühlen die Umgebungsluft und steigern die Aufenthaltsqualität. Bei notwendigen Baumfällungen soll orts- und zeitnah eine Nachpflanzung erfolgen.
Frage 7: Ist Ihre Partei der Meinung, dass der aktuelle Hafenentwicklungsplan 2040 ausreichend ist, um den fundamental veränderten Rahmenbedingungen (Krieg, internationale Schifffahrt, Häfen zu Hubs der Energiewende) gerecht zu werden?
Nein. Der Hafenentwicklungsplan versagt in den zentralen Aufgaben und ist zu allgemein gehalten. Er enthält keine konkreten Projekte und stellt nur allgemeine Prognosen dar. Insbesondere angesichts des MSC-Deals, der trotz Bedenken und trotz Widerstand durch SPD und Grüne durchgezogen wurde, fehlt eine grundlegende strategische Ausrichtung des Hamburger Hafens im Entwicklungsplan.
Frage 8: Setzt sich Ihre Partei dafür ein, konkrete Zwischenschritte zur Erreichung des Ziels der Bundesregierung von einem Flächenverbrauch von netto Null bis 2050 in sämtlichen Bereichen der Stadtentwicklung (Wohnen- Verkehr- Industrie und Gewerbe) festzulegen?
Ja. Grundlegend ist es sinnvoll zur Erreichung dieses Ziels Zwischenschritte zu formulieren. Jedoch hätte die Stadt Hamburg schon jetzt die Möglichkeit eine Entsiegelungsoffensive zu starten und Wohnbebauung vor allem auf bereits versiegelten Flächen zu vollziehen. Hier muss gegengesteuert werden, auch im Sinne des Klimaschutzes und der Steigerung der Aufenthalts-/Lebensqualität.
offene Frage: „Für welche drei Naturschutzthemen wollen Sie sich in der nächsten Legislatur in Hamburg einsetzen und wie?“
Wir wollen mehr Mittel in die Hand nehmen, insbesondere um das massive Defizit bei der Grünanlagenpflege zu beseitigen. Im Bereich der Klimaanpassung wollen wir u.a. eine Entsiegelungsoffensive starten. Dies kommt nicht nur den Menschen zugute, sondern auch der Stadtnatur, die durch Bebauung massiv beeinträchtigt wird. Wir wollen eine artenreiche Stadtnatur und eine Stadt, die dem Klimawandel gewachsen ist. Darüber hinaus werden wir uns der Weiterentwicklung des Hamburger Waldes als Natur- und Erholungswald widmen.
Frage 1: Wie wollen Sie dafür sorgen, das der Klimaschaden durch den Luftverkehr in Hamburg reduziert werden kann? Bitte den Umfang, den zeitlichen Horizont und den Grad der Bedeutung der Maßnahmen darlegen.
Wir wollen kommerzielle Flüge bis zu 500 Kilometer Entfernung zugunsten von Bahnverbindungen ersetzen. Im Gegensatz zu der nicht mehr angebotenen Flugstrecke Hamburg-Berlin wollen wir das aber nicht dem Markt überlassen, sondern hier gesetzliche Regelungen schaffen, die aber Bundesrecht wären. Inwiefern hier, über Emissions- und Lärmaspekte hinaus auch die Streckenlänge in den Gebührenkatalog einfließen kann, muss geprüft werden. Beim Ersatz von (Kurz-) Flugstrecken sollte auch eine adäquate Bahnverbindung vorhanden sein. Das ist, auch innerhalb der Kurzstrecke, nicht überall der Fall. Hier sind die nationalen Eisenbahngesellschaften und Regierungen im Obligo solche Verbindungen zu schaffen. Und der beste Klimaschutz in Bezug auf den Luftverkehr bleibt den Luftverkehr zu reduzieren. Unsere Vorschläge und Handlungsmöglichkeiten sind zu einem Teil vom Handeln des Bundes abhängig, daher ist ein belastbarer und seriöser Zeithorizont zurzeit nicht definierbar.
Frage 2: Wann soll Klimaneutralität des Luftverkehrs in Hamburg erreicht werden? Bitte geplante Maßnahmen, deren Umfang und zeitlichen Rahmen darlegen.
Einen Termin vor dem Zieldatum des Bundes zu benennen, birgt einen hohen
Unsicherheitsfaktor, da der Luftverkehr nur in Grenzen ein städtisches Thema ist. Wir fordern, dass Hamburg vor 2040 klimaneutral wird. Dementsprechend müssen der Flughafen und auch der Luftverkehr CO2-neutral sein, wobei die Verfügbarkeit entsprechender Antriebstechniken gegeben sein muss. Vor diesem Hintergrund lehnen wir es daher auch ab die CO2-Emissionen des Flugverkehrs aus der Hamburger Klimabilanz rauszurechnen.
Grundsätzlich, und gerade sobald CO2-neutrale Antriebstechniken marktreif sind, muss der Luftverkehr in die Klimaziele der Stadt eingebunden werden. Grundsätzlich ist aber festzuhalten, dass es klimaneutralen Luftverkehr nicht geben wird. Flugzeuge verursachen grundsätzlich einen klimatischen Effekt. Deshalb beschränken wir die Antwort auf die CO2-Neutralität des Luftverkehrs. Der Luftverkehr und das eingesetzte Flugzeugmaterial ist kein lokales Thema in Hamburg. Wir sind zwar der Überzeugung, dass die Nutzung des Flughafens, wenn entsprechende Antriebstechnologien zur Verfügung stehen, über die Einbeziehung der CO2-Last in die Gebührenordnung schnellstmöglich für (dann) alte Antriebstechniken unattraktiv gemacht werden kann und muss, aber auf die Bereitstellung solcher Technologien haben wir keinen Einfluss
Frage 3: Was wollen Sie gegen die massiven Verspätungen des Luftverkehrs und die zunehmenden Nachtflüge, die damit verbundenen Belastungen der Menschen unternehmen? Bitte geplante nachhaltige Maßnahmen, deren Umfang, zeitlichen Rahmen und Grad der Wichtigkeit dieser nennen.
Die Verspätungsregelung muss wieder auf eine rechtssichere Basis gestellt, und die Gebühren für Verspätungen müssen wieder eingeführt werden. Die Nachtflugbeschränkung ist um eine Stunde, auf 22 Uhr vorzuziehen. Deshalb fordern wir eine Überarbeitung der Betriebserlaubnis des Hamburger Flughafens, um solche Regelungen umzusetzen. Verspätete Flugzeuge müssen verstärkt auf Flughäfen mit Nachtflugerlaubnis umgeleitet werden und der leidige Begriff der ‚unvermeidbaren Verspätung‘ muss für Hamburg rechtssicher definiert werden, um Fluggesellschaften einen verlässlichen Rahmen für das verspätete (oder eben nicht) Ansteuern des Hamburger Flughafens zu geben.
Eine Überarbeitung der Betriebserlaubnis des Flughafens sollte innerhalb weniger Jahre möglich sein und kann zu einer nachhaltigen Belastungsminderung in der Nacht führen. Noch schneller sollten allerdings erste rechtssichere Regelungen für eine neue gebührenbewährte Verspätungsregelung und eine Definition der ‚unvermeidbaren Verspätung‘ gehen
Frage 1: "Schule muss ein Ort demokratischer Bildung und Beteiligung werden” und Schüler*innen müssen stärker demokratisch an der Gestaltung ihrer Schulen partizipieren können. Was genau versteht Die Linke unter "demokratischer Bildung und Beteiligung”?
Demokratie braucht Demokrat*innen. Deshalb wollen wir mehr Demokratiebildung im Unterricht. Der Wert, die Geschichte und auch die Partizipationsmöglichkeiten der Demokratie müssen besser gelehrt werden. Aber das kann nur die Grundlage dafür sein, dass Demokratie auch gelebt wird. Schulen sind aktuell überwiegend sehr hierarchisch organisiert. Schüler*innen haben kaum Möglichkeiten, im Schulalltag oder im Unterricht mitzugestalten. Das wollen wir ändern. Demokratiebildung, aber auch ein partizipatives Verständnis von Demokratie in allen Lebensbereichen, erfordert, dass an Schulen mehr demokratische Teilhabe möglich sein muss.
Außerdem fordern wir, dass die Schulpolitik enger mit den demokratischen Gremien – etwa den Eltern-, Schüler*innen- und Lehrer*innenkammern vernetzt ist. Die Politik sollte sich ihre Expertise aus der Praxis und dem schulischen Alltag mehr zu Nutze machen, um erfolgreich gestalten zu können. Dafür fordern wir die Einrichtung eines demokratisch von den Beteiligten zusammengesetzten Bildungsrates.
Frage 2: Welche konkreten Pläne hat DIE LINKE, um die Zahl an Wohnheimen für Studierende und Auszubildende in zentralen Lagen zu erhöhen und die Preise an die Bedürfnisse von jungen Menschen anzupassen?
Um steigende Wohnheimmieten zu verhindern, ist eine Erhöhung der finanziellen Unterstützung des Landes für das Studierendenwerk unabdingbar. Studierende sind durch hohe Mieten und Preissteigerung in allen Lebensbereichen ohnehin stark belastet und sollten nicht die fehlende Unterstützung des Landes kompensieren müssen. Die Linke fordert die Grundzuweisungen an das Studierendenwerk Hamburg an den Bundesdurchschnitt der Förderung aus Landesmitteln anzugleichen und auf 10 Prozent anzuheben, sowie den anteiligen Beitrag für das Studierendenwerk in Höhe von derzeit 85 Euro pro Semester abzuschaffen und den Einnahmenverlust des Studierendenwerks vollständig zu ersetzen. Nur so kann eine langfristige Begrenzung der Mieten gewährleistet und Studierende entlastet werden.
Anfragen von uns zeigen, dass zu Letzt über 2.800 Studierende und Auszubildende auf den Wartelisten des Studierendenwerks für einen Wohnheimplatz stehen. Dies dokumentiert einmal mehr den hohen Bedarf an bezahlbarem Wohnraum für Studierende in Hamburg. Gleichzeitig kommt der Masterplan 2030 des Senats nur schleppend voran. Nur 18 Plätze sind in 2024 geschaffen worden. Von den 2.000 Plätzen bis 2030 scheinen wir also noch Lichtjahre entfernt zu sein. Damit die Wahl des Studienorts nicht vom Einkommen und den finanziellen Möglichkeiten der Eltern abhängig ist, muss stärker in den Ausbau der Wohnheimplätze investiert werden. Die dafür erforderlichen Investitionsmittel müssen zusätzlich bereitgestellt werden, ohne auf die Grundzuweisungen an die Studierendenwerke angerechnet zu werden.
Frage 3: Wie wird konkret verhindert, dass dringend benötigter Wohnraum durch Ferienwohnungen oder spekulativen Leerstand zweckentfremdet wird? Welche Sanktionen sind gegen Vermieter*innen geplant, die gegen solche Regelungen verstoßen?
Zuständig für Ferienwohnung und bei Zweckentfremdung von Wohnraum durch Leerstand sind die bezirklichen Wohnraumschutzstellen. Die Linke hat mit diversen Anfragen auf die völlig unzureichende Personalausstattung dieser Stellen hingewiesen. Leider sind unsere Anträge für zusätzliche Stellen immer abgelehnt worden. Das Hamburgische Wohnraumschutzgesetz sieht Sanktionen - von Bußgeld bis zur treuhänderischen Übernahme der leerstehenden Wohnungen - vor. Diese werden jedoch viel zu selten angewandt.
Frage 4: Wie möchte DIE LINKE sicherstellen, dass das Verbot von Indexmieten rechtlich umsetzbar ist und Vermieter:innen nicht auf andere Wege ausweichen, um Mieten weiterhin in vergleichbarem Maß zu erhöhen, beispielsweise durch höhere Ausgangsmieten oder zusätzliche Nebenkosten?
Die Änderung der bundesgesetzlichen Rechtsgrundlage zur Abschaffung der Indexmieten ist nur ein Weg. Die Linke setzt sich als wichtigste Maßnahme zum Schutz der Mieter*innen für einen Mietendeckel ein. Damit werden die Mieten auf das erheblich niedrigere Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete gesenkt und Mieterhöhungen nur noch minimal ermöglicht. Der MIetendeckel in Berlin hat für viele Haushalte die Mieten monatlich um bis zu dreistellige Beträge gesenkt.
Frage 5: Welche konkreten Maßnahmen planen Sie, um Innovationen sowie junge Unternehmen in Hamburg zu fördern?
Die Linke setzt auf öffentliche Innovationsförderung, schwerpunktmäßig für Unternehmen im Gemeinschaftseigentum der Beschäftigen, wie bei Genossenschaften. Wir wollen städtische Innovationsfonds einrichten, um gemeinwohlorientierte Start-ups zu fördern. Beratungsangebote für Gründer*innen sollen kostenfrei zugänglich sein. Wir setzen auf Co-Working-Spaces in städtischer Hand und fördern gezielt Gründungen in Bereichen wie Klimaschutz, Digitalisierung und soziale Gerechtigkeit. So entsteht ein innovationsfreundliches Umfeld, das ohne Ausbeutung oder Verdrängung agiert.
Frage 6: Sie schreiben davon, Migranten und Geflüchtete nachhaltig in den Arbeitsmarkt integrieren zu wollen. Wie genau sieht Ihrer Ansicht nach eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt aus?
Nachhaltige Integration erfordert Sprachkurse, berufliche Qualifikationen und Zugänge zu Arbeitsplätzen mit fairen Bedingungen. Jeder Mensch soll Anrecht auf einen wohnortnahen Sprachkurs binnen weniger Monate haben. Der „Jobturbo“ als wohlklingendes Programm verhindert eine vollständige berufliche Qualifikation von Menschen mit Migrationshintergrund. Um langfristig bestmöglich für die Arbeitswelt und auch die Anforderungen, z.B. der freien Wirtschaft, gewappnet zu sein, müssen vor allem Sprache und berufliche Ausbildung, Fort- und Weiterbildung gefördert werden. Dies soll gewährleisten, dass MigrantInnen nicht dauerhaft in prekären Beschäftigungsverhältnissen verbleiben sondern für die offenen Stellen auf dem Hamburger Arbeitsmarkt qualifiziert sind. Die Linke setzt auf branchenspezifische Fortbildungen und diskriminierungsfreie Bewerbungsverfahren. Beratungszentren sollen den Einstieg erleichtern, während rechtliche Sicherheit den Zugang stabilisiert. Gemeinsam mit Gewerkschaften sichern wir gleiche Löhne und Arbeitsrechte für alle.
Frage 7: Neben attraktiveren Ausbildungsbedingungen in KiTas und Justiz: Wie möchten Sie den großen Fachkräftemangel in anderen Bereichen abmildern (Pflege, Industrie, Handwerk etc.)?
Die Linke fordert bessere Arbeitsbedingungen, höhere Löhne und flächendeckende Tarifbindung. Um Berufe wie Pflege, Industrie und Handwerk attraktiver zu machen, fördern wir kostenfreie Aus- und Weiterbildungen, Ausbildungsvergütungen sowie gezielte Fachkräfteprogramme. Zudem wollen wir Arbeitszeitverkürzungen bei vollem Lohnausgleich, um Überlastung zu reduzieren. Auch in diesem Bereich sehen wir Migration als Chance und treten auch darum fremdenfeindlichen Parolen die Ausweisungen und Zurückweisungen propagieren, offensiv entgegen. Einwandernde Fachkräfte sollen durch gezielte Programme integriert werden.
Frage 8: DIE LINKE möchte die polizeiliche Datenerhebung auf das “absolut notwendige Maß beschränken”. Wie wollen Sie dabei die Bürger*innen besser vor Straftaten im Internet und digitaler Gewalt (z.B. Hass im Netz) schützen? Gibt es konkrete Pläne für die Cybercrime Dienststelle beim LKA 54?
In einer zunehmend digitalen Gesellschaft, verlagert sich auch die Kriminalität zunehmend in den digitalen Raum. In vielen Bereichen sind die Strafverfolgungsbehörden dafür bisher nur unzureichend ausgestattet. Zunächst braucht es daher die stärkere Vermittlung von entsprechenden Kompetenzen in der Aus- und Fortbildung von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten, sowie die dafür erforderliche technische Ausstattung. DIE LINKE setzt sich für eine konsequente Verfolgung von Straftaten im Internet ein. Die Polizei hat aber bereits jetzt schon Möglichkeiten, gegen diese Straftaten vorzugehen. Wichtiger als neue Überwachungsbefugnisse ist, dass bestehende Gesetze konsequent angewendet und Ermittlungen mit Priorität behandelt werden. Betroffene müssen ernst genommen und besser unterstützt werden. Gerade im Bereich der Hasskriminalität erleben Betroffene viel zu oft das Gegenteil davon. Der Schutz vor digitaler Gewalt und Internetkriminalität erfordert keine breite Datenerhebung. Die Strafverfolgung muss gezielt gegen Täter*innen im Einzelfall erfolgen, nicht anlasslos gegen die breite Bevölkerung. Auch Plattformbetreiber*innen müssen stärker in die Pflicht genommen werden, um Hass, Betrug und andere Straftaten einzudämmen.
Konkrete Pläne für die Cybercrime-Dienststelle bestehen derzeit nicht. Klar ist aber, dass die tatsächlichen Bedarfe sorgfältig ausgelotet werden müssen und an die aktuellen Erfordernisse angepasst werden müssen. DIE LINKE setzt sich für wirksamen Schutz vor digitaler Gewalt und Kriminalität im Internet ein – ohne die Grundrechte aller Bürger*innen zu gefährden.
Frage 9: Welche konkreten Pläne hat DIE LINKE für die Digitalisierung der Hamburger Verwaltung? Andere Parteien planen beispielsweise, alle Behördengänge digital und möglichst automatisiert zu ermöglichen. Gibt es diese Bestrebungen auch bei DIE LINKE? Wie stehen Sie zur Rolle von Künstlicher Intelligenz dabei?
Die Digitalisierung der Verwaltung ist auch angesichts der rechtlichen Rahmenbedingung (Onlinezugangsgesetz), des demographischen Wandels, der zu einem steigen Fachkräftemangel führt und der Entbürokratisierung, eine gebotene Maßnahme. Wir fordern dazu z.B. die Einrichtung frei zugänglicher digitaler Servicepoints in den Behörden der Stadt um allen Menschen das digitale Angebot eröffnen zu können. Im Sportbereich wollen wir explizit die Sportstättenvergabe entgeltfrei und digital anbieten. Landesweit fordern wir ein Recht auf Internet und Zuschüsse zur digitalen Teilhabe, dort wo das Einkommen nicht reicht. Bei allen Digitalisierungsvorhaben sollen Open-Source-Produkte Vorrang vor proprietären Lösungen haben. Die Linke betrachtet digitale Angebote als nützliche Erweiterung der bestehenden Angebote, die sicherlich die Nutzung der hergebrachten Lösungen deutlich verringern wird. Trotzdem darf es nicht zu Einschränkungen oder gar Ablösungen der Präsenzangebote kommen. Auch offline lebende Menschen haben das Recht auf die Nutzung der Angebote der Verwaltung. Die Erreichbarkeit solcher Angebote darf weder zeitlich noch örtlich eingeschränkt werden. Genauso wenig darf die auch von uns befürwortete Digitalisierung zu Lasten der Beschäftigten gehen.
Den Einsatz künstlicher Intelligenz betrachten wir mit Sorge. Die EU hat mit dem KI-Gesetz einen ersten Rahmen geschaffen, was wir begrüßen. Hochrisikosysteme, und dazu zählen wir einen erheblichen Teil der Verwaltung, müssen vor Einsatz von einer Aufsichtsbehörde auf die Einhaltung gesetzlicher Grundlagen geprüft werden. Des Weiteren müssen Bürgerinnen und Bürger Hamburgs deutlich darüber in Kenntnis gesetzt werden, dass ihr Behördenvorgang unter Beteiligung oder zur Gänze KI-unterstützt bearbeitet wurde. Generell gilt, dass mit diesem neuen Zweig der IT Prozesse zur Entwicklung, zum Einsatz und zur Evaluation noch ganz am Anfang stehen. Hier muss schnellstmöglich nachgearbeitet werden um verlässliche und diskriminierungsfreie Anwendungen sicherzustellen.
Frage 1: Wie plant Ihre Partei mit zurückgehenden Kinderzahlen und einem eventuellen Platzüberangebot umzugehen? Wie planen Sie alteingesessene- und im ihren Vierteln verwachsene Kitas zukünftig auf sichere Beine zu stellen?
Ein eventuelles Platzüberangebot kann mit genutzt werden, um Qualitätssteigerungen zu ermöglichen. Alteingesessenen und insbesondere kleinere Einrichtungen haben mit dafür gesorgt, dass der Rechtsanspruch auf Betreuung realisiert werden konnte. Sie sollten jetzt angesichts vorhandener Schwierigkeiten nicht im Regen stehen gelassen werden.
Generell wird von einer strukturellen Unterfinanzierung der Kitas sowie der sozialen Infrastruktur in Hamburg ausgegangen. Dies machen etliche Rückmeldungen, der zuletzt verschickte Brandbrief von 80 Kitas oder auch die Wortmeldungen in der öffentlichen Anhörung im Familienausschuss am 20.06.2024 mehr als deutlich. Hier ist der Senat in der Pflicht Kitas so auszufinanzieren, dass sie dem Charakter als erste Bildungseinrichtung für Kinder gerecht werden können.
Frage 2: Wie wird sichergestellt, dass Kitaträger Tariflöhne zahlen können und wie gehen Sie mit Trägern um, die in Absprache mit ihren Angestellten bewusst keine Tariflöhne vereinbaren, um bessere Arbeitsbedingungen (mehr Urlaub, besserer Personalschlüssel, ...) zu verwirklichen?
Unser Ziel bleibt, dass generell Tariflöhne gezahlt werden und dass diese auch unverzüglich refinanziert werden müssen. Ein Abwägen von guten Arbeitsbedingungen dem Zahlen von Tariflöhnen sollte nicht der Fall sein. Generell ist von einer strukturellen Unterfinanzierung im Kita-System auszugehen. Dies wurde in der Vergangenheit durch etliche Rückmeldungen, Brandbriefe und auch der öffentlichen Anhörung im Familienausschuss am 20.06.2024 mehr als deutlich. Es ist paradox, wenn Fachkräfte ab einer gewissen Erfahrungsstufe ein finanzielles Loch in das Budget der Kitas reißen und gleichzeitig erfahrene Kräfte gehalten und eine Abwanderung der Fachkräfte in andere Bereiche verhindert werden soll. Dies ist einer von mehreren Widersprüchen, die derzeit vielen Kitas und Trägern das Leben schwer machen. Daher unterstützen wir die Forderung nach einer Evaluation. Generell müssen auch deutlich mehr Mittel für die Kitas bereitgestellt werden. Ein Beharren auf die Einhaltung der rückständigen Schuldenbremse lehnen wir ab, da sie die vorhandenen Probleme nur in die Zukunft verschiebt und somit auch vergrößert. Bereits 2022 warnten mehr als 100 namenhaften Wissenschaftler:innen aus dem Bereichen der frühkindlichen Bildung, Kindheitspädagogik, Bildung und Erziehung im Kindesalter vor einem drohenden Kita-Kollaps. Dieser Appel und alle weitern Brandbriefe müssen endlich ernst genommen werden.
Frage 3: Hamburg hat deutlich zu wenig Integrations- und Inklusionsplätze für Kinder mit Behinderungen. Wie plant Ihre Partei hier Plätze hinzuzugewinnen?
Derzeit gibt es im Bereich der Kita-Plätze der Eingliederungshilfe für viele Kinder Probleme einen Kita-Platz zu finden. Dies zeigen auch die Zahlen bei den Kitaplatznachweisverfahren, wobei wir von einer höheren Dunkelziffer ausgehen, da davon auszugehen ist, dass Eltern irgendwann nach monatelangersuche auf die Inanspruchnahme eines EGH-Platzes aufgeben. Der Senat ist gefordert, dass Kinder schneller begutachtet werden. Derzeit kann dies teilweise länger als sechs Monate dauern. Außerdem muss eine Finanzierung ab dem Zeitpunkt der Antragstellung garantiert werden und nicht erst, wenn ein Gutachten vorliegt. Insgesamt müssen etwaige Therapiekosten auch tatsächlich refinanziert werden. Die derzeitigen Entgelte sind auch von der strukturellen Unterfinanzierung betroffen. Beim Platzangebot gibt es durchaus Kitas und Träger, die ein Interesse daran haben, EGH-Plätze anzubieten, dies aber finanziell und mit Blick auf die Betriebserlaub nicht stemmen können. Hier muss der Senat auf die Kitas zugehen, um ein besseres Platzangebot schaffen zu können, welches den tatsächlichen Bedarf deckt.
Frage 4: Sie planen Ganztagsbetreuung für alle Kinder inklusive Früh- und Spätdiensten. Wie planen Sie mehr Fachkräfte zu gewinnen/zu halten, um die Betreuungsschlüssel verlässlich aufrecht zu halten? Gehört auch eine Einführung refinanzierter mittelbarer Pädagogik hierzu?
Der Ausbau des Betreuungsanspruchs auf 8 Stunden für alle Kinder bleibt unser Ziel. Wir sehen, dass dies aufgrund des Fachkräftemangels dies nicht von heute auf morgen passieren kann und schlagen eine schrittweise Ausweitung vor. Die Arbeit in einer Kita muss über verschiedene Wege attraktiver werden, sodass beispielsweise auch der steigenden Teilzeitquote entgegengewirkt werden kann. Dazu gehört auch zwingend die Refinanzierung der mittelbaren Pädagogik, die im Betreuungsschlüssel mitberücksichtigt werden muss. Es handelt sich hierbei um Tätigkeiten, die bereits tagtäglich geleistet werden müssen und so ist eine Anerkennung dringend geboten. Um besser neue Fachkräfte zu gewinnen, sollten Ausbildungsform ohne Vergütung und das Schulgeld der Vergangenheit angehören.
Frage 5: Welche Maßnahmen sind geplant um die psychischen Bedarfe von vielen jungen Menschen aufzufangen die aktuell keine Therapieplätze finden oder dort nicht ankommen?
Als Linksfraktion setzten wir uns durch die Instrumente der parlamentarischen Arbeit, die wir als eine Oppositionspartei nutzten können entschieden für eine bessere psychologische und psychiatrische Versorgung junger Menschen. Ganz konkret fordern wir beispielsweise einen sukzessiven Ausbau der Kooperation zwischen Jugendhilfe und Psychiatrie für Kinder- und Jugendliche mit besonderen psychiatrischen Bedarfen und zwar im Sinne von sozialraumorientierten niedrigschwelligen Angeboten, Anlaufstellen in Krisensituationen, Therapiezentren mit multiprofessionellen Teams, Konzepten für Entlastungssettings in Krisensituationen, Ausbau von ambulanten psychiatrischen Modellen, die die Jugendhilfe zusätzlich unterstützen und entlasten (Krisentageskliniken, spezialisierte Ambulanzen, mehrere Therapieplätze). Der Ausbau von psychosozialen Angeboten für Kinder und Jugendliche bedarf eines grundsätzlichen Umdenkens im Feld der Kinder- und Jugendhilfe:
Wir fordern einen verbindlichen Rahmen für einen engen Fachaustausch zwischen Jugendhilfe und Jugendpsychiatrie um nach bedarfsgerechten Lösungsmöglichkeiten für Kinder zu suchen (bspw. Fallberatungsgremien zu schaffen, der Ausbau der 2015 gegründeten Koordinierungsstelle) – aktuell stehen sich Jugendhilfe und Psychiatrie eher entgegen, es gibt Missverständnisse oder teilweise sogar Konflikte zwischen diesen zwei Parteien.
Ein weiteres Problem ist das Fehlen von Therapieplätzen und die erschwerten Zugänge, tatsächlich nimmt die Anzahl der Psychotherapeut*innen ab. Wir fordern eine gerechte Gesundheitsversorgung und wollen die Einrichtung von kommunalen Gesundheitszentren mit Hau- und Kinderärzt*innen, Psychotherapeut*innen und mit psychologischer und Sozialberatung. Die Versorgung der Stadtteile mit Therapieplätzen (und anderen Ärzt*innen) muss den reellen Bedarfen in dem Stadtteil entsprechen, aktuell beobachten wir vielmehr eine erschreckende Unterversorgung in Stadtteilen am Rande der Stadt.
Frage 6: Welche konkreten Maßnahmen ergreifen Sie für Kinder- und Jugendliche in staatlicher Obhut, um eine konsequente Doppelbesetzung von Wohngruppen zu ermöglichen?
Wir fordern die komplette Ausfinanzierung der Nachtschichten in den Kinder- und Jugendwohngruppen sowie eine stabile personelle Besetzung von min. zwei Fachkräften pro Schicht tags und nachts. Der Kinder- und Jugendhilfebereich in Hamburg befindet sich in einem desolaten Zustand. Der Kinder- und Jugendnotdienst, der für Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen zuständig ist, ist eine überfüllte Großeinrichtung, in der Gewalt n der Tagesordnung ist. Daher fordern wir eine grundsätzliche Dezentralisierung von Inobhutnahmen im Rahmen von kleineren wohnortnahen Wohngruppen mit familienähnlichen Strukturen. Das braucht eine große Finanzierungsoffensive und das Schaffen von ernsthaften Anreizen für Fachkräfte in diesem Bereich, das heißt deutlich bessere Löhne, bessere Gesundheitsversorgung, Zeitausgleich, Weiterbildungen, vereinfachte Zugänge zu Ausbildungs- und Studienplätzen etc.
Frage 7: Welche Maßnahmen ergreift Ihre Partei, um die jahrzehntelange Mangelsituation in den ASDs zu beseitigen?
Wir fordern radikale Maßnahmen, die für gute Arbeitsbedingungen von Mitarbeiter*innen in den ASDs sorgen (Lohnerhöhungen, Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich, gleichwertige angemessene Bezahlung der Mitarbeiter*innen, verbindliche Qualitätsstandards nach dem internationalen Ethikkodex der Sozialen Arbeit – Gesundheitsprävention, regelmäßige Supervision und Weiterbildungen, Kollegiale Beratungen, Mentoring für neue Kolleg*innen, Schutzkonzepte für Mitarbeiter*innen, Räume für Interessensvertretung der Zielgruppe etc.). Zugleich bedeutet es auch, dass der Senat sinnvoll den allgemeinen Fachkräftemangel bekämpft, in dem bspw. geflüchteten Menschen die Zugänge zur Arbeit und Ausbildungsplätzen erleichtert und grundsätzlich erlaubt werden, unabhängig vom Status.
Ein weiterer Aspekt sind Maßnahmen, die sich positiv auf die Familien und daher auch aus das Arbeitsfeld der ASDs auswirken: die präventive Arbeit im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe muss sukzessiv ausgebaut werden, bspw. durch Erweiterung der Spielräume beim Allgemeinen Sozialen Dienst und Etablierung von freiwilligen Angeboten wie ‚Eltern aktivierende Gruppenarbeit‘. Gestärkte und gut ausfinanzierte präventive Arbeit sorgt dafür, dass Fälle von Kindeswohlgefährdung senken und rechtzeitig abgewehrt werden können.
Frage 8: Welche konkreten Maßnahmen ergreifen Sie für Kinder- und Jugendliche in staatlicher Obhut um die jugendpsychologische Versorgung der Kinder und Jugendlichen in ausreichendem Maß sicherzustellen?
Wenn wir regieren würden, würden wir für eine tiefgründige Ausfinanzierung der Jugendhilfe sorgen, die sich an den Bedarfen orientiert, die von Expert*innen aus der Praxis und Kinder- und Jugendbeteiligungsgremien ermittelt werden, dazu zählt auch die jugendpsychologische Versorgung der Kinder- und Jugendlichen in der Obhut.
Frage 1: Was verstehen Sie unter „gleichberechtigte Aufteilung des Verkehrsraumes“? Bitte skizzieren Sie Ihre Pläne, insbesondere auch für die betroffenen Stadteile Bahrenfeld, Lurup und Osdorf sowie die bisher bekannten Magistralenplanungen.
In unserem Wahlprogramm heißt es: „Eine gleichberechtigte Aufteilung des Verkehrsraums zwischen Autos, Fahrrädern, ÖPNV und Fußgänger*innen bedeutet gegenüber dem Status Quo eine Stärkung des Umweltverbundes zu Lasten des Autos.“ Gerade entlang der StreBaLu sieht es so aus, dass Fußgänger*innen und Radfahrer*innen meistens an den Rand, auf schmale, oft kaputte Bordsteinwege, gedrängt werden, während der Autoverkehr vier Fahrbahnen hat. Für Busse hingegen gibt es keine eigenen Spuren, so dass diese zusammen mit den Autos im Stau stehen.
Konkret fordern wir entlang der StreBaLu eine eigene Spur für den Bus. Aus unserer Sicht kann das relativ schnell umgesetzt werden, der Engpass vor der Autobahnüberquerung lässt sich mit einer Vorrangschaltung (und Schleuse) regeln. Die Planungen des Senats für das Hochleistungsbussystem entpuppen sich hingegen immer mehr als Verzögerungstaktik, denn die Fertigstellung soll 10-15 Jahre dauern.
Breitere Gehwege und geschützte Radfahrstreifen sollen den Fuß-und Radverkehr sicherer und attraktiver machen.
Die vom Senat geplante Verbreiterung der Luruper Hauptstraße lehnen wir ab.
Frage 2: Wie wollen Sie vor dem Hintergrund der bestehenden gesetzlichen Straßenverkehrsregelungen, insbesondere zur VwV-StVO (Ausführungen zu Zeichen 245) und zugehöriger Rechtsprechung in Deutschland u.a. neue eigene Busspuren einrichten? Wir bitten um eine ausführliche verwaltungsrechtliche Erläuterung und eine zeitliche Präzisierung für die Einrichtung von Busspuren.
In der VwV sind zwei Kriterien maßgeblich:
„12. Die Anordnung von Sonderfahrstreifen soll in der Regel nur dann erfolgen, wenn mindestens 20 Omnibusse des Linienverkehrs pro Stunde der stärksten Verkehrsbelastung verkehren.“
Dieses Kriterium erfüllt die Buslinie 3 schon alleine. Nimmt man noch X3 und abschnittsweise die Linie 2 hinzu, liegt der erreichte Wert bei 38 Bussen pro Stunde und Richtung, also 76 Busse nach den Kriterien der StVO.
„1. | Die Anordnung von Sonderfahrstreifen kommt dann in Betracht, wenn die vorhandene Fahrbahnbreite ein ausgewogenes Verhältnis im Verkehrsablauf des öffentlichen Personenverkehrs und des Individualverkehrs unter Berücksichtigung der Zahl der beförderten Personen nicht mehr zulässt. Auch bei kurzen Straßenabschnitten (z. B. vor Verkehrsknotenpunkten) kann die Anordnung von Sonderfahrstreifen gerechtfertigt sein. Die Anordnung von Sonderfahrstreifen kann sich auch dann anbieten, wenn eine Entflechtung des öffentlichen Personenverkehrs und des Individualverkehrs von Vorteil ist oder zumindest der Verkehrsablauf des öffentlichen Personennahverkehrs verbessert werden kann.“ |
Eine Verbesserung des Busbetriebs auf der StreBaLu kann durch Busspuren sicher eintreten. Laut einer Anfrage unserer Bürgerschaftsfraktion (Drs. 22/15344) waren in den Monaten Januar-Mai 2024 auf den Linien 3 und X3 bis zu 32% der Fahrten verspätet. Nur zwei bis drei Wochen lang lag der Verspätungsanteil im einstelligen Prozentbereich.
Wir haben also allen Grund optimistisch zu sein, dass die Abwägungsentscheidung, die die StVO einfordert, zugunsten von Busspuren ausfällt.
Zeitlich nimmt die Detailplanung der Busfahrstreifen bei richtiger Prioritätensetzung etwa sechs Monate in Anspruch. Für den eigentlichen Verwaltungsprozess (Anordnung) und die Beschilderung und Fahrbahnmarkierung kommen dann noch wenige Wochen hinzu.
Frage 3: Wie wollen Sie verwaltungstechnisch eine Umwidmung von Busspuren auf Straßenbahnspuren angehen?
Für den Bau einer Straßenbahn muss ein eigenes Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Hier wird die exakte Streckenführung der Straßenbahn festgelegt. Da Straßenbahnen nach § 15 der BOStrab (Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung) einen eigenen oder besonderen Gleiskörper haben sollen, bietet sich die Nutzung vorhandener Busspuren an. Die Gleiskörper von Straßenbahn können dann wiederum für Busse freigegeben werden.
Frage 4: Ihr Bekenntnis zur Straßenbahn weist nur einen Bezug zur U5 aus. Wir bitten hinsichtlich der Straßenbahn um eine Positionierung zur geplanten S6-West sowie zu den Querverbindungen.
Die Linke fordert ein Straßenbahnnetz für ganz Hamburg. Ihre Frage bzw. Aussage bezieht sich auf unsere Studie „U5 in Hamburg – Alternative Straßenbahn“, in der wir aufgezeigt haben, dass die geplante U5 an den Bedarfen der Fahrgäste vorbeifährt. In der Studie schlagen wir eine „Grüne Linie“ als Querverbindung Rahlstedt-Stellingen-Böttcherkamp vor (s.a. Karte Seite 45). Im weiteren Ausbau des Straßenbahnnetzes werden dann z.B. Verbindungen nach Altona und auch nach Schenefeld geschaffen.
Die Straßenbahn wird komplett oberirdisch gebaut, aufwändig zu errichtende unterirdische Tunnel entfallen. Anders als bei der U-Bahn werden für die Haltestellen auch keine jahrelangen offenen Baugruben (rund 30-40 Meter breit und 100 Meter lang) notwendig. Da die Baukosten pro Straßenbahnkilometer weniger als ein Zehntel pro U-Bahn-Kilometer betragen, können viel mehr Strecken gebaut werden und somit mehr Menschen eine Schienenanbindung erhalten.
Die vom Senat vor einigen Jahren vorgestellte S6-Anbindung hat Die Linke unterstützt, damit endlich eine Schienenanbindung kommt. Doch im letzten Jahr stellte sich heraus, dass die S6 nach Bahrenfeld-Lurup-Osdorf immer unwahrscheinlicher wird. Der notwendige Nutzen-Kosten-Faktor von 1 für die Finanzierung durch den Bund wird nicht erreicht, eine Finanzierung allein durch Hamburg steht nicht in Aussicht. Die Inbetriebnahme der S6-West kann laut Senat erst erfolgen, wenn der Verbindungsbahnentlastungstunnel fertig ist. Laut Bundesverkehrsministerium ist das in den 2040er Jahren der Fall. Damit droht der S6 das gleiche Schicksal wie allen anderen Planungen seit 1974 bisher: sie bekommt ihren Platz nur in der Schublade. Deshalb fordert Die Linke eine Straßenbahn für Bahrenfeld, Lurup und Osdorf.
Frage 5: Wäre ein BHNS-System für Ihre Partei eine Alternative zu ihren Straßenbahn-Planungen? Wir bitten um Darlegung ihrer Positionen.
Ein erheblich verbesserter Busverkehr durch eigene Busspuren ist die am schnellsten realisierbare Maßnahme. Damit die hoffentlich zunehmende Zahl von Buskund*innen ausreichend Platz und Komfort findet, wird im nächsten Schritt eine Bahnanbindung nötig. Und dafür wollen wir die Straßenbahn haben.
Das BHNS-System klingt gut, doch der Senat macht daraus ein Projekt, das 10 – 15 Jahre bis zur Realisierung braucht. Die Linke will nicht, dass die Menschen in Bahrenfeld, Lurup und Osdorf so lange noch auf einen besseren ÖPNV warten müssen. Deshalb schlagen wir die Schaffung von normalen Busspuren vor, wie es sie an anderen Stellen in Hamburg schon gibt.
Frage 6: Welche verkehrspolitischen Positionen ihrer Partei werden in etwaigen Koalitionsverhandlungen als unverhandelbar erachtet, sodass Sie eine mögliche Koalition mit einer Partnerpartei, die gegenläufige Forderungen hat, ablehnen würden? Wir bitten um eine erklärende Positionierung
Im ihrem Parteitagsbeschluss zur Koalitionsfrage hat Die Linke festgehalten:
„Die Linke lädt die progressiven politischen Kräfte dazu ein, sofort nach der Wahl in der Bürgerschaft folgende Projekte zu beschließen:
…
Einstieg in die schrittweise Realisierung der Kostenfreiheit des ÖPNV und dessen zügiger Ausbau unter Einschluss der Stadtbahn, um das Klimaziel einer Verdopplung der Fahrgastzahlen bis 2030 tatsächlich zu erreichen
…
Sollten keine parlamentarischen Mehrheiten für mehr soziale Gerechtigkeit, Klimaschutz und Frieden zustande kommen, wird Die Linke aus der Opposition heraus gemeinsam mit fortschrittlichen Kräften der Zivilgesellschaft für diese Ziele kämpfen.
Frage 1: Hamburg hat im Gegensatz zu vielen Bundesländern bisher keinen Staatsvertrag mit den Hamburger Roma und Sinti geschlossen. Unterstützen Sie den Abschluss eines solchen Staatsvertrags?
Die Linke fordert als einzige Partei bereits seit über sieben Jahren einen Staatsvertrag mit den Hamburger Sinti und Roma. Dies haben wir durch kleine und große Anfragen sowie in Anträgen an den Senat zum Ausdruck gebracht und ihn damit unter Druck gesetzt, dies anzugehen. Wir werden weiterhin Druck ausüben, bis der Staatsvertrag endlich umgesetzt wird.
Frage 2: Wie wird die kürzlich beschlossene "Gesamtstrategie zur Bekämpfung des Antiziganismus und zur Förderung der gleichberechtigten Teilhabe der Sinti und Roma in Hamburg" konkret umgesetzt?
Die Linke begrüßt, dass der Senat sich mit der speziellen Form der Diskriminierung gegenüber Sinti und Roma auseinandersetzt und sie dabei auch teils einbindet. Allerdings halten wir die Strategie nicht für wirkungsvoll, da sie keine Regelungen vorsieht, auf die sich in Bezug auf Diskriminierung berufen werden könnte. Daher fordern wir einen Staatsvertrag, der Regelungen vorsieht, damit Antidiskriminierung nicht dem Ermessen der Behörden und Institutionen überlassen wird.
Frage 3: Wie werden Vertreter der Sinti- und Roma-Gemeinschaften in die Umsetzung und Weiterentwicklung der Strategie eingebunden?
Die Gemeinschaft der Sinti und Roma in Hamburg ist sehr vielfältig. Insbesondere diejenigen, deren Anliegen noch zu wenig Gehör finden, sollten durch den Senat einbezogen werden.
Frage 4: Wie können Sie gewährleisten, dass der Völkermord an Sinti und Roma während des Nationalsozialismus im Schulunterricht angemessen thematisiert wird und die Geschichte ihrer Verfolgung stärker ins öffentliche Bewusstsein gelangt?
Die Linke hat zum Beispiel in Anfragen, einem Antrag oder durch Veranstaltungen deutlich gemacht, dass sie die Thematisierung des Porajmos und die Geschichte der Sinti und Roma während des Nationalsozialismus und danach in Schulen und anderen öffentlichen Institutionen begrüßen würde.
Frage 5: Welche spezifischen Maßnahmen sind geplant, um Diskriminierung in den Bereichen Polizei, Justiz, Bildung, Wohnen, Arbeit und soziale Arbeit abzubauen?
Die Linke setzt sich als Oppositionspartei weiterhin durch Anfragen, Anträge und Veranstaltungen gegen die Diskriminierung von Sinti und Roma in allen Lebensbereichen ein. Dazu stehen wir in engem Austausch mit unterschiedlichen Akteur*innen aus der heterogenen Community, denn nur so können wir ihre Anliegen im Parlament vertreten.
Frage 6: Wie stellen Sie sicher, dass die Perspektiven von Sinti und Roma in politischen Entscheidungsprozessen berücksichtigt werden?
Die Linke fordert die Einbeziehung unterschiedlicher Perspektiven aus der Community der Sinti und Roma.
Frage 7: Unterstützen Sie die Schaffung eines ständigen Ansprechpartners oder Beirats für Sinti und Roma auf Landesebene?
Ein Beirat, der die diverse Community abbildet, kann die Interessen dieser nach außen vertreten. Die Linke würde sich über einen regelmäßigen Austausch mit dem Beirat freuen. Der Beirat könnte auch im Rahmen des Staatsvertrags und eines LADG Ansprechpartner sein.
Frage 8: Welche konkreten Projekte planen Sie zur Förderung und Bewahrung der Kultur und Sprache von Sinti und Roma in Hamburg?
Die Linkskfraktion setzt sich für die Förderung und Bewahrung der Kultur und Sprache der Sinti und Roma ein. Zuletzt haben wir einen Stadtrundgang zur politischen und kulturellen Geschichte der Sinti und Roma in Hamburg organisiert, sowie eine Veranstaltung zum Thema Diskriminierung. Im Rahmen einer ganzheitlichen Antidiskriminierungsstrategie muss gelebte Erinnerungskultur Platz finden.
Frage 1: Wie plant Hamburg, eine Strategie gegen antimuslimischen Rassismus zu entwickeln, die Diskriminierung bekämpft und die Teilhabe von Muslim:innen fördert? Wird ein Landesantidiskriminierungsgesetz verabschiedet, das Maßnahmen gegen antimuslimischen Rassismus und für Gleichberechtigung umfasst?
Frage 2: Plant Hamburg die Einführung eines Landes-Demokratie-Fördergesetzes, das Projekte und Initiativen zur Förderung von Demokratie, interkulturellem Dialog und der Bekämpfung von Rassismus unterstützt, insbesondere im Hinblick auf die muslimische Gemeinschaft und migrantische Organisationen?
Die Antwort bezieht sich auf Frage 1 und 2:
Als Partei, die für soziale Gerechtigkeit kämpft, ist der Einsatz gegen Rassismus und Diskriminierung für Die Linke sehr wichtig. Seit Jahren setzen wir uns daher auch gegen antimuslimischen Rassismus ein und bekämpfen diesen beispielsweise im Bildungsbereich, auf dem Wohn- und Arbeitsmarkt oder im Asylverfahren. Viele, die bei uns aktiv sind, sind selbst von antimuslimischem Rassismus betroffen und auch sonst stehen wir im regelmäßigen Austausch dazu mit Betroffenen, zum Beispiel in unseren Beratungsstellen, Moscheenvertreter*innen, der SCHURA, zivilgesellschaftlichen Initiativen, wie auch anderen Expert*innen und Beratungsstellen. Durch diesen Austausch ist es uns möglich die konkreten Anliegen Betroffener im Parlament zu vertreten.
Als einzige Partei fordern wir ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG), das idealerweise vor Diskriminierung schützen soll und im Nachhinein aber auch die Möglichkeit bietet, sich mit Hilfe einer unabhängigen Antidiskriminierungsstelle gegen Diskriminierung zu wehren und auch entschädigt zu werden (ähnlich wie es in Berlin bereits umgesetzt wird).
Wir fordern außerdem Datenerhebungen zum Thema „Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte“ und „Racial Profiling“ (Polizeikontrollen ohne Anlass aufgrund des Aussehens), um auch eine statistische Zahlengrundlage für unsere Arbeit zu haben.
Wir wollen alles in unserer Macht stehende unternehmen um Betroffene zu stärken und um Faschismus entschieden entgegenzutreten. Anschläge auf Moscheen, Synagogen, Geflüchtetenunterkünfte oder wie in Hanau oder Halle oder auf flüchtlingsfreundliche Politiker*innen wie Walter Lübcke dürfen sich nicht wiederholen.
Als einzige Partei fordern wir deswegen auch einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum rassistischen Mord des NSU in Hamburg um so auch parlamentarisch und rechtlich Aktivitäten von Neonazi-Gruppen in unserer Stadt nachgehen zu können.
Leider müssen in Hamburg Projekte, die zum Thema Diskriminierung arbeiten, jedes Jahr aufs Neue um ihre Existenz bangen. Die Regierenden finanzieren sie nicht ausreichend. Wir finden, dass es nicht sein kann, dass Projekte, die so wichtige Arbeit leisten von Jahr zu Jahr damit rechnen müssen pleite zu gehen. Daher fordern wir eine dauerhafte Finanzierung von Projekten, wie zum Beispiel dem Projekt „empower“.
Wir fordern die Prüfung eines Verbots der AfD, da diese die Demokratie aushöhlen will und keine demokratischen Werte vertritt.
Frage 3: Welche Maßnahmen plant die Stadt Hamburg, um muslimische Organisationen als soziale Akteur:innen im Stadtteil durch gezielte Fördermittel aus den Bereichen „Sozialer Zusammenhalt“ und „Vielfaltgestaltung“ langfristig zu stärken?
Frage 4:Wie gedenkt Hamburg, Grundstücke oder Gebäude auszuweisen, die für den Bau und Kauf von Moscheen und Gemeindezentren geeignet sind, und gleichzeitig bürokratische Hürden abzubauen, um den Bedürfnissen der muslimischen Gemeinschaft gerecht zu werden?
Frage 5: Wie plant Hamburg, den Zugang zu Räumen für das Gebet in öffentlichen und privaten Einrichtungen zu gewährleisten und gleichzeitig muslimisches Leben in der Stadt zu normalisieren?
Frage 6: Welche konkreten Maßnahmen wird Hamburg ergreifen, um den uneingeschränkten Zugang zu muslimischer Seelsorgearbeit in öffentlichen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Gefängnissen und Altenheimen zu gewährleisten? Welche Bemühungen gibt es, Strukturen muslimischer Seelsorge zu begünstigen und auch fin
Frage 7: Welche finanziellen Mittel wird Hamburg bereitstellen, um den Aufbau eines Muslimischen Wohlfahrtsverbandes zu fördern, der die sozialen Bedürfnisse der muslimischen Gemeinschaft koordinieren und stärken kann?
Frage 8: Welche konkreten Fördermittel wird Hamburg bereitstellen, um die Umsetzung des Staatsvertrags mit den islamischen Gemeinschaften zu unterstützen und sicherzustellen, dass die darin vereinbarten Rechte und Pflichten effektiv umgesetzt werden?
Die Antwort bezieht sich auf die Fragen 3-8:
Die Linke hat über viele sehr konkreten abgefragten Sachverhalte und insbesondere bei den abgefragten Summen keine konkreten Beschlüsse gefasst, die Ihre Fragen umfänglich beantworten könnten. Generell hat Die Linke die geschlossenen Staatsverträge mit den islamischen Gemeinden begrüßt und sich an der Evaluation konstruktiv beteiligt. Darin wird deutlich, dass in der Umsetzung der Staatsverträge noch einiges zu tun ist und auch seitens der Stadt Hamburg weitere Maßnahmen treffen zu sind. Dies betraf in der Vergangenheit beispielweise die personelle Ausgestaltung der Teilstudiengänge islamische Religion und der damit verbundenen Religionsunterricht für alle.
Gerade der Religionsunterricht für alle wird von uns als sehr wichtiges Instrument gesehen, um gegenseitige Verständnis zu fördern, die Religionen kennenzulernen und Vorurteile abzubauen. Daher muss auch dafür gesorgt werden, dass in Zukunft mehr islamische Lehrkräfte den Religionsunterricht erteilen können, damit der Religionsunterricht für alle auch mit Leben gefüllt wird.
Den Aufbau eines Wohlfahrtsverbands unterstützen wir ebenso, um Angebote der Sozialarbeit, Kinder- und Jugendhilfe, der Jugendarbeit und der Altenpflege zu professionalisieren und feste Füße stellen zu können.
In der muslimischen Seelsorgearbeit in Gefängnissen, Krankenhäusern befürworten wir eine weitere Etablierung auch mit hauptamtlichen Stellen. In Bezug auf Gefangene stellen wir fest, dass die Seelsorge nicht als Ersatz für sozialtherapeutische und sozialarbeiterische Hilfe dienen kann.
Bei den Verträgen ist auch in Zukunft darauf wertzulegen, dass beide Seiten, auch die Stadt Hamburg, bei der Umsetzung der Verträge zuverlässig arbeiten.
Die Kampagne, die von einigen Akteuren in den vergangenen Jahren gegen islamische Gemeinden und gegen die Staatsverträge gefahren wurden, verurteilen wir, weil sie die Gesellschaft spaltet und Vorurteile verfestigt. Einerseits sind islamische Gemeinden der Schura, Musliminnen und Muslime selbst Zielscheibe von islamistischen Kräften und andererseits werden sie mit ihnen in einen Topf geworfen. Diese Kampagne war und ist höchst unanständig und von Unwissenheit und/oder Böswilligkeit geprägt.
Der Islam gehört zu Hamburg wie jede andere Religion auch. Unser Ziel bleibt eine Stadt, die von gegenseitiger Anerkennung aller Religionen und auch nicht-religiösen Menschen geprägt ist und wo gesamtgesellschaftlich Feindlichkeit gegen Musliminnen und Muslime bekämpft und abgebaut wird.
Frage 1: Welche drei konkreten Ziele werden Sie in der kommenden Legislaturperiode in Bezug auf die Lehrkräftebildung prioritär verfolgen?
Die Linke fordert eine einphasige Lehrer*innenausbildung, die Studium und Praxis vereint, um die pädagogische und praktische Ausbildung zu verbessern.
Wir fordern, übermäßigen Stress im Vorbereitungsdienst, der nachweislich zu hoher psychischer Belastung führt, abzubauen.
Wir fordern mehr Kurse zu den Themen Inklusion, Pädagogik und Deutsch als Zweitsprache, um angehende Lehrer*innen erfolgreich auf die schulische Realität vorzubereiten.
Frage 2: Welche weiteren „Maßnahmen zur Gewinnung zusätzlicher Lehrkräfte und zur strukturellen Ergänzung der Lehrkräftebildung“ gemäß KMK-Beschluss vom 15. März 2024 planen Sie umzusetzen?
Mit der Einführung eines einphasigen Studienmodells unterstützen wir die Idee eines praxisintegrierenden dualen konsekutiven Bachelor-/Master-Staatsexamensstudium, auch für den Quer-/Seiteneinstieg, sowie eine stärkere Einbindung der Praxis in die gesamte Ausbildung.
Auch die generelle Vereinfachung von Quereinstiegs-Programmen halten wir für vielversprechend, ebenso die Möglichkeit von Ein-Fach-Lehrkräften.
Wir fordern mehr Studien- und Ausbildungsplätze für Lehramt in Hamburg, um dem realen Bedarf zu entsprechen.
Wir fordern außerdem, im Ausland qualifizierte Lehrkräfte einfacher zu integrieren.
Frage 3: Welche spezifischen Maßnahmen beabsichtigen Sie, um neue Zielgruppen für Lehramtsstudiengänge zu gewinnen?
Wir fordern ein praxisnahes Studium (s. Prüfstein 1 und 2).
Wir fordern einfachere Zugänge zum Studium für Menschen mit pädagogischer Ausbildung oder entsprechender Berufsausbildung.
Wir fordern, dass das Lehramtsstudium vom Kind aus gedacht wird. Das bedeutet ein Bewusstsein dafür, dass Lehrer*innen in erster Linie Kinder unterrichten und nicht Fächer.
Frage 4: Wie wollen Sie die Attraktivität des Lehramtsstudiums – insbesondere für die MINT-Fächer – steigern?
Die einphasige Ausbildung verbessert das Studium durch einen größeren Realitäts- und Berufsbezug.
Wir fordern, besonders den Vorbereitungsdienst zu verbessern. Etwa, indem Referendar*innen besser bezahlt werden und so nicht mehr von Nebentätigkeiten abhängig sind, oder auch durch eine transparentere Bewertung der Leistungen.
Wir fordern, dass die Universitäten Maßnahmen ergreifen, um die Abbruchquote im Lehramt zu verringern.
Wir fordern bessere Lebensbedingungen für Studierende in Hamburg durch Stipendien sowie durch günstigere und mehr Wohnangebote.
Frage 5: Inwieweit soll die HAW Hamburg (stärker als bisher) in die Lehrkräftebildung für die beruflichen Fachrichtungen eingebunden werden?
Wir halten eine Einbindung der HAW für sinnvoll, um mehr Kapazitäten zu schaffen. Wichtig ist dabei, dass neben den fachlichen auch pädagogische und didaktische Fähigkeiten vollumfänglich gelehrt werden können.
Frage 6: Wie beurteilen Sie die Funktion und Zuständigkeit des Zentrums für Lehrkräftebildung? Welche institutionellen und personellen Strukturen sind geplant, um dessen Funktionsfähigkeit zu erhöhen?
Die Linke begrüßt die Zusammenarbeit in der Lehrkräftebildung und schätzt den interdisziplinären Ansatz. Die strukturierte Begleitung von stetigen Reformen halten wir für sehr sinnvoll.
Wir fordern, dass pädagogische und didaktische Ziele in das Leitbild des Zentrums für Lehrkräftebildung aufgenommen werden.
Wir fordern, das Zentrum für Lehrkräftebildung zu einer Fakultät auszubauen, an der alle Lehramtsstudiengänge zugeordnet sind.
Frage 7: Welche konkreten Schritte planen Sie, um den Herausforderungen und Chancen der Künstlichen Intelligenz in der Lehrkräftebildung zu begegnen?
Wir fordern neue und angemessene Bewertungssysteme in Schulen, die den Möglichkeiten generativer KI Rechnung tragen. Für uns ist die Abschaffung von Noten bis zur zehnten Klasse dafür ein sinnvolles Mittel.
Wir fordern, dass Bildungskonzepte fortlaufend weiterentwickelt und evaluiert werden, um erfolgreichen Unterricht mit digitalen Werkzeugen zu ermöglichen.
Wir fordern, dass Lehrer*innen gezielt aus- und weitergebildet werden, um mit digitalen Werkzeugen (wie auch KI) umgehen und ihre Nutzung lehren zu können.
Wir fordern eine stärkere Förderung von Programmen gegen Medienabhängigkeit.
Frage 8: Welche Instrumente sollen genutzt werden, um in der nächsten Legislaturperiode die politisch-strategische Steuerung der Lehrkräftebildung zu optimieren?
Wir setzen uns dafür ein, Politik immer mit den Betroffenen zu machen. Dementsprechend wollen wir mit Lehrenden und Studierenden im Austausch sein.
Wir fordern eine Evaluation der Reform der Lehrer*innenbildung und eine partizipativ gestaltete Weiterentwicklung derselben.
Frage 1: Wie steht Ihre Partei zu den oben genannten Forderungen und was werden Sie tun, damit das Studierendenwerk Hamburg eine zentrale Stütze für die soziale Infrastruktur an den Hamburger Hochschulen bleibt?
Die Linke unterstützt die Forderung nach einer guten sozialen Infrastruktur für Studierende, bezahlbaren Wohnheimmieten und Mensapreise sowie den Ausbau sozialer und psychologischer Beratungsangebote. Um weitere finanzielle Belastungen der
Studierenden zu vermeiden, ist eine Erhöhung der finanziellen Hilfen des Landes an das Studierendenwerk unerlässlich. Studierende sind durch hohe Mieten und Preissteigerung in allen Lebensbereichen ohnehin stark belastet und sollten nicht die fehlende Unterstützung des Landes kompensieren müssen. Die Linke fordert die Grundzuweisungen an das Studierendenwerk Hamburg an den Bundesdurchschnitt der Förderung aus Landesmitteln anzugleichen und auf 10 Prozent anzuheben, sowie den anteiligen Beitrag für das Studierendenwerk in Höhe von derzeit 85 Euro pro Semester abzuschaffen und den Einnahmenverlust des Studierendenwerks vollständig zu ersetzen. Außerdem wollen wir die Mensapreise auf das Niveau von 2017 reduzieren und hier ebenfalls für einen finanziellen Ausgleich der Kosten sorgen.
Frage 2: Das Studierendenwerk Hamburg finanziert sich:
1. aus eigenen Umsätzen aus Mieten und Hochschulgastronomie, die zuletzt angehoben wurden,
2. aus Semesterbeiträgen, die zuletzt deutlich angehoben wurden, sowie
3. über die jährliche Mittelzuweisung der Freien und Hansestadt Hamburg.
Das Studierendenwerk Hamburg hat ein strukturelles Defizit von rund 5 Mio. Euro, welches bisher nicht behoben wurde. Wie wollen Sie die Finanzierung dauerhaft sichern, ohne die Studierenden zusätzlich finanziell zu belasten?
Hamburg investiert im bundesweiten Vergleich am zweit-wenigsten in die soziale Infrastruktur für Studierende. 2022 machten die Landeszuschüsse an das Studierendenwerk in Hamburg nur 4,8 Prozent der Gesamterträge aus (in Berlin sind es 17,4 Prozent). Die geringen grundständigen Zuwendungen des Senats führen zu diesem jährlichen Defizit von fünf Millionen. Wir wollen den Landeszuschuss an das Studierendenwerk an den Bundesdurchschnitt angleichen und auf zehn Prozent anheben. Nur so kann die Finanzierung dauerhaft gesichert werden, ohne die Studierenden zusätzlich zu belasten.
Frage 3: Wie beabsichtigt Ihre Partei dafür zu sorgen, dass der Masterplan 2030 ohne Verzögerungen umgesetzt wird und mehr bezahlbarer Wohnraum für Studierende entsteht (Neubau) und bezahlbarer Wohnraum erhalten bleibt (Sanierung), in dem auch Begegnungsräume ausreichend vorhanden sind?
Anfragen von uns zeigen, dass zu Letzt über 2.800 Studierende und Auszubildende auf den Wartelisten des Studierendenwerks für einen Wohnheimplatz stehen. Dies dokumentiert einmal mehr den hohen Bedarf an bezahlbarem Wohnraum für Studierende in Hamburg. Gleichzeitig kommt der Masterplan 2030 des Senats nur schleppend voran. Nur 18 Plätze sind in 2024 geschaffen worden. Von den 2.000 Plätzen bis 2030 scheinen wir also noch Lichtjahre entfernt zu sein. Damit die Wahl des Studienorts nicht vom Einkommen und den finanziellen Möglichkeiten der Eltern abhängig ist, muss stärker in den Ausbau der Wohnheimplätze investiert werden. Die dafür erforderlichen Investitionsmittel müssen zusätzlich bereitgestellt werden, ohne auf die Grundzuweisungen an die Studierendenwerke angerechnet zu werden
Frage 4: Welche Konzepte hat Ihre Partei zur verlässlichen und nachhaltigen Finanzierung des gestiegenen Bedarfs an sozialen Beratungs- und Unterstützungsangeboten wie Sozialberatung, psychosoziale Beratung, Beratung internationaler Studierender, Kinderbetreuungsangebote?
Die Linke setzt sich für eine verlässliche und bedarfsgerechte Finanzierung sozialer Beratungs- und Unterstützungsangebote ein. Wir fordern eine Erhöhung der Grundzuweisungen an die Hochschulen und das Studierendenwerk. Dabei legen wir Wert auf eine dauerhafte und planbare Finanzierung, um den gestiegenen Bedarf langfristig zu decken und Qualität sowie Zugänglichkeit der Angebote sicherzustellen.
Frage 5: Welche Maßnahmen wird Ihre Partei ergreifen, damit die soziale studentische Infrastruktur im Zuge der Internationalisierung der Hochschulen auch der steigenden Anzahl von Studierenden aus dem Ausland und entsprechend steigendem Bedarf an Wohnraum und Beratung gerecht wird?
Die Linke setzt sich dafür ein, die soziale studentische Infrastruktur gezielt an die Anforderungen der zunehmenden Internationalisierung der Hochschulen anzupassen. Dazu gehört insbesondere der Ausbau von bezahlbarem Wohnraum für Studierende, sowie der Ausbau der Kapazitäten der Beratungseinrichtungen für internationale Studierende. Auch hier sieht Die Linke die Notwendigkeit, den Landeszuschuss deutlich zu erhöhen.
Frage 6: Wie beabsichtigt ihre Partei etwaige Mehrkosten oder Einnahmeausfälle auszugleichen, die durch zusätzliche Nachhaltigkeitsmaßnahmen des Studierendenwerks entstehen?
Die Linke setzt sich dafür ein, dass die Mehrkosten und Einnahmeausfälle, die durch zusätzliche Nachhaltigkeitsmaßnahmen der Studierendenwerke entstehen, nicht auf die Studierenden abgewälzt werden. Wir fordern eine Erhöhung der öffentlichen Mittel, um diese Maßnahmen zu finanzieren. Dabei soll es zweckgebundene Förderprogramme geben, die gezielt nachhaltige Projekte wie energetische Sanierungen, die Förderung regionaler und ökologischer Lebensmittel in Mensen sowie die Reduktion von Abfällen unterstützen.
Frage 7: Welchen konkreten Reform- oder Veränderungsbedarf sehen Sie weiterhin beim BAföG?
Die Linke will ein bedarfsgerechtes, elternunabhängiges BAföG als Vollzuschuss. Um die Zahl der Empfänger*innen zu erhöhen, müssen Altersgrenzen abgeschafft, Förderlücken geschlossen und die Wohnpauschale erhöht werden. Die Förderhöchstdauer muss individualisiert und Leistungsüberprüfungen abgeschafft werden. Hürden für ausländische Studierende beim BAföG möchten wir abbauen und Personen mit Duldung oder Aufenthaltserlaubnis Anspruch auf BAföG-Leistungen ermöglichen.
Frage 8: Was sind Ihre Ziele in der Hamburger Hochschulpolitik in der kommenden Legislatur?
Die Linke verfolgt auch in der nächsten Legislaturperiode eine Hochschulpolitik, die sich konsequent für Chancengleichheit, soziale Gerechtigkeit und eine bessere Ausstattung der Hochschulen einsetzt. Ein zentrales Anliegen ist die Förderung von studieninteressierten jungen Menschen aus Familien ohne akademische Vorerfahrung, um Bildungsungerechtigkeiten abzubauen. Darüber hinaus setzt sich Die Linke für die Einführung eines elternunabhängigen, rückzahlungsfreien BAföG in ausreichender Höhe ein, um allen Studierenden ein sorgenfreies Studium zu ermöglichen. Um die Lebensbedingungen der Studierenden zu verbessern, fordert Die Linke eine bessere Finanzierung der Studierendenwerke, insbesondere zur Schaffung günstiger Wohnheimplätze und erschwinglicher Mensaessen, sowie einen starken Ausbau der Wohnheimkapazitäten.
Durch die Einführung eines Tarifvertrags für studentische Beschäftigte (TVStud) wollen wir faire Arbeitsbedingungen für diese wichtige Gruppe schaffen.
Die Linke fordert, die kompetitive Exzellenzinitiative zugunsten einer besseren Grundfinanzierung für alle Hochschulen abzuschaffen. Mehr unbefristete Stellen in der Wissenschaft sowie eine bessere Bezahlung für Beschäftigte in Mensen, Verwaltung und Reinigung sollen zu einem gerechteren Hochschulsystem beitragen.
Frage 1: Politik & Wahlversprechen
Junge Menschen nehmen wahr, dass Politiker:innen viele Versprechungen machen. Was tut Ihre Partei um das Vertrauen potentieller oder zukünftiger Wähler:innen zu sichern?
Unsere Partei kämpft dafür, dass alle Menschen, egal wo sie herkommen und wie sie aufgewachsen sind, sicher und zufrieden leben können. Das heißt: Sie erhalten einen guten Lohn, haben Zugang zur Gesundheitsversorgung, aber auch zu Bildung, Kultur und Freizeitangeboten und der Möglichkeit sich kostenfrei mit dem Hamburger ÖPNV zu bewegen. Und wissen, wovon wir reden: Wir sprechen mit den Menschen in unserer Stadt, hören Ihnen zu und versuchen, zu helfen. Unsere Politiker*innen sind bei Streiks und Demonstrationen, bieten Beratungsgespräche an und unterstützen so ganz konkret und praktisch Menschen in Notlagen. Dass wir wissen, was in der Stadt los ist und wie ein gutes und gerechtes Leben für alle aussehen soll, zeigen wir als Oppositionspartei durch unsere parlamentarische Arbeit in der Bürgerschaft. Ob es um günstigere Preise in Schwimmbädern geht, um besseren Schutz vor Gewalt, mehr Jugendclubs oder günstige Wohnungen: Unsere Anträge verfolgen immer das Ziel, genau dort zu helfen, wo es gerade brennt. Und erstaunlich viele werden auch politisch umgesetzt – auch wenn die Regierungsparteien das nicht so gern zugeben…
Frage 2: Kinder & Jugendliche in Hamburg
Was will Ihre Partei in Hamburg für Kinder und Jugendliche ändern? Wo setzt ihre Politik für Kinder und Jugendliche an?
Wir wollen, dass Kinder und Jugendliche gehört werden und wir wollen, dass sie in einer lebendigen und kreativen Stadt aufwachsen. Daher setzten wir uns dafür ein, dass Kinder und Jugendliche direkt und verbindlich mit ihren Wünschen in die Planungen der Stadt einbezogen werden: Kinder- und Jugendliche müssen die Möglichkeit haben, sich für Verbesserungen in ihren Stadtteilen einzubringen – und dann müssen diese Wünsche auch wirklich umgesetzt werden. Wir wollen, dass Hamburgs Stadtteile so viele Freizeitangebote und Jugendclubs haben – alle Kinder und Jugendlichen müssen die Möglichkeit haben, ihre Freizeit nach Lust und Laune zu gestalten - egal, wieviel Geld ihre Eltern haben. Wir brauchen viel mehr Jugendclubs und die Stadt muss Geld anfassen, damit Jugendtreffs besser ausgestattet sind (Computer, Sportgeräte, Ausflüge, Kurse etc.). Wir kämpfen für Kinder und Jugendliche für eine kostenlose Nutzung des Nahverkehrs, der Bücherhallen, von Bäderland und einem Sportverein und auch kostenlosen Eintritt in staatliche Theater und Museen. Die Orte für Kinder und Jugendliche müssen zudem barrierefrei sein - das heißt, allen jungen Menschen zugänglich, auch Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen. Zudem sollen alle Kinder die Möglichkeit haben, 8 Stunden täglich in die Kita zu gehen und dort auch ein kostenfreies Frühstück zu bekommen. Die Wartezeiten auf einen Termin bei Ärzt*innen sind viel zu lang – Hamburg braucht mehr Kinderärzt*innen, Therapeut*innen und Gesundheitszentren. Es gibt in Hamburg viele Kinder- und Jugendliche, die es besonders schwer haben, zum Beispiel, weil sie eine Fluchtgeschichte hinter sich haben oder weil sie Gewalt erlebt haben und nicht länger bei ihren Familien wohnen können. Sie brauchen einen besonderen Schutz und besondere Zuwendung, wir setzen uns dafür ein, dass diese Kinder in kleinen Wohngruppen oder bei Pflegefamilien wohnen und nicht in großen Masseneinrichtungen, wie es aktuell leider häufig der Fall ist. Wenn Jugendliche, die ohne Familien aufwachsen, 18 werden, sollte der Staat ihnen Wohnungen anbieten können - es landen leider viel zu viele junge Erwachsene auf den Straßen, weil sie nicht genug Unterstützung bekommen. Niemand sollte auf der Straße leben müssen!
Frage 3: Klima
Wie steht Ihre Partei zum Thema Klimaschutz und was sind ihre Pläne für den Klimaschutz in Hamburg?
Hamburg ist eine Stadt am Wasser – der Klimawandel wird uns besonders hart treffen. SPD und Grüne hatten sich das 1,5-Grad-Ziel vorgenommen – und es dann einfach gekippt. Für uns ist das ein Skandal und wir wollen es korrigieren – wollen etwa ein CO2-Budget für Hamburg einführen und die Maßnahmen danach ausrichten. Und wir wollen Zwischenziele definieren, damit notfalls schon früh nachgesteuert werden kann – denn wir können uns das Nichtstun überhaupt nicht leisten. Und auch andere Treibhausgase wie Methan, Lachgas und Sulfuryldifluorid (es wird für die Begasung von Holz im Hamburger Hafen verwendet und ist ein besonders übler Klimakiller) wollen wir reduzieren. Und wir wollen unsere Stadt fit machen für den Klimawandel: So können wir durch Entsiegelung sowie mehr Pflanzen und Bäume an Hitzetagen die Aufenthaltsqualität an Hitzetagen steigern und so auch die Gesundheit der Hamburger*innen schützen. Und, ganz wichtig: Ein klimafreundlicher Lebensstil darf nicht vom Geldbeutel abhängig sein – soziale Härten müssen wir abfangen.
Frage 4: Kinderarmut
Einige Kinder, mit denen wir gesprochen haben, wünschen sich, dass alle Kinder gleich viele Süßigkeiten bekommen. Andere haben sich gewünscht, dass alle Kinder und Jugendlichen in Hamburg Zugang zu dem Hobby haben, das sie gerne ausüben würden. Wir möchten diese Fragen erweitern und von Ihnen wissen, was Ihre Partei gegen Kinderarmut tut. Inwiefern kommt das Thema Kinderarmut und soziale Ungleichheit in Ihrem Parteiprogramm für die Hamburger Bürgerschaft vor?
Armut und die soziale Spaltung in unserer Stadt sind für Die Linke ein zentrales Thema. Denn Kinderarmut ist eine der größten gesellschaftlichen Ungerechtigkeiten unserer Tage. Arme Kinder sind in vielen Bereichen des Lebens benachteiligt und werden häufig vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen. Ob Kinobesuche, gesunde Ernährung, Musikinstrumente, Schwimmbadbesuche oder einfach nur eine neue Winterjacke – für viele Kinder in Armut bleibt all das unerreichbar. Diese Kinder haben schlechtere Chancen auf Bildung - und es ist auch weit weniger wahrscheinlich, dass sie eine Hochschule besuchen. Nicht selten sind diese armen Kinder, die armen Jugendlichen von morgen und die armen Eltern von übermorgen.
Und diesen Kreislauf müssen wir dringend durchbrechen. Die Linke setzt sich seit Jahren für eine Kindergrundsicherung ein. Unser Konzept sieht vor, dass jedes Kind - unabhängig von der finanziellen Situation der Eltern - eine armutsfeste Unterstützung erhält, die Chancengleichheit sicherstellt. Und wir haben ein fertiges Konzept für eine KiJu-Karte für Hamburg. Diese KiJu-Karte ermöglicht allen Kindern die kostenlose Nutzung von HVV, Bücherhallen, Bäderland und einem Sportverein sowie den kostenlosen Eintritt in staatliche Theater und Museen. Damit können wir die Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen steigern – sie ist also nicht länger vom Geldbeutel der Eltern abhängig. Um wirklich alle Kinder und Jugendlichen mitzunehmen, ihre individuelle Entwicklung zu fördern und sie bei Problemen zu unterstützen, fordert Die Linke aber auch den Ausbau von Kinder- und Jugendhilfen und der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Kinderarmut ist eng mit der Situation der Eltern verbunden. Armut in unserer Stadt zu bekämpfen, bedeutet daher auch immer, Familien zu stärken.
Frage 5: Mitbestimmung in der Schule
Wie würden Sie die Schulpolitik zusammenfassend beschreiben, die ihre Partei in Hamburg realisieren möchte? Welche Rolle spielt die Mitbestimmung Kinder und Jugendlicher basierend auf Ihrer Schulpolitik für Hamburg? Viele Kinder wünschen sich schon in der Grundschule Mitbestimmung in der Schule, zum Beispiel möchten Sie Fächer und Nachmittagsprogramme wählen. Einige haben sich auch gewünscht, mitzubestimmen, welche Spielgeräte oder Klettergerüste aufgebaut werden. Auch für Ausflüge und Klassenfahrten wollen die Kinder, mit denen wir gesprochen haben, gern gefragt werden.
Uns geht es in unserer Schulpolitik um das Recht auf Bildung, das Recht auf Teilhabe und das Recht auf Mitbestimmung. Wir wollen, dass unsere Schulen die Interessen und Bedürfnisse der jungen Menschen in den Mittelpunkt ihrer pädagogischen Arbeit stellen, so dass Mitsprache nicht am Cola-Automaten oder bei der Farbauswahl einer Schaukel endet und Lernfreude nicht an starren Stundenplänen scheitert! Unser Ziel ist es, dass JEDE Schule eine gute Schule ist und ein sicherer Ort für alle Schüler*innen, die sie besuchen - ohne Druck und Angst, sie wegen eines Durchhängers verlassen zu müssen, weil die Noten mal nicht stimmen. Stichwort Noten: Die gehören abgeschafft! An ihre Stelle setzen wir eine transparente und offene Feedbackkultur, die keine Einbahnstraße sein darf. Das heißt: Auch die jungen Menschen geben ihren Lehrkräften eine Rückmeldung über deren Unterricht! Wir treten dafür ein, dass die starre Trennung in einen schulischen Vormittag und einen betreuten Nachmittag aufgehoben wird. Ebenso muss geprüft werden, ob noch eine Strukturierung des Lernens in einzelne Fächer angemessen ist, ebenso in starre Lerngruppen, also die Klassen. Die Mitbestimmung bei der Gestaltung der Schulhöfe, von Ausflugszielen und Klassenfahrten sind essentiell, um Beteiligung und demokratische Wirksamkeit für Schüler*innen erlebbar zu machen.
Frage 6: Recht auf Bildung
Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Bildung. Leistungen der Schüler:innen hängen oft stark mit dem Elternhaus eines Kindes zusammen. Wie werden Sie als Teil der Hamburger Bürgerschaft zu einer Chancengleichheit im Hamburger Bildungssystem beitragen?
Das Problem ist ganz naheliegend: Die Schüler*innen leben in der Regel im Umfeld ihrer Schulen. Weshalb sich Hamburgs Spaltung in sehr reiche und sehr arme Stadtteile hier fortsetzt. Ein erster Schritt zur Verbesserung wäre für uns, innerhalb des bestehenden Schulsystems mehr Gerechtigkeit wirken zu lassen und in der Regel nur noch Stadtteilschulen als Neubauten vorzusehen. Außerdem müssen alle weiterführenden Schulen Verantwortung für ihre Schüler*innen und deren Lernwege übernehmen und alles dafür tun, dass alle zum bestmöglichen Abschluss geführt werden. Die Schüler*innenkammer - also die Vertretung aller Schüler*innen in Hamburg - fordert „Eine Schule für Alle“: Das bedeutet, dass es keine Konkurrenz zwischen den Schulen und Schulformen geben darf – alle Schulen müssen inklusiv arbeiten, ohne Ausgrenzung und Abschulung. Lehrmittel müssen allen Schüler*innen kostenfrei zur Verfügung steht – und zwar auch Tablets. Das Schulessen muss kostenfrei sein. Und der Spaltung in unserer Stadt wirken wir entgegen, in dem wir sicherstellen, dass Bildung innerhalb einer ganztägigen Schule stattfindet und so die Einflüsse wirtschaftlich ganz unterschiedlich starker Elternhäuser abgefedert werden.
Frage 7: Partizipation & Wahlalter
Kann Ihre Partei sich eine Senkung des Wahlalters zur Hamburger Bürgerschaft vorstellen?
Das Wahlrecht liegt in Hamburg aktuell bei 16 Jahren. Das finden wir super, denn das ist ein Alter, in dem Menschen in die Verantwortung gezogen werden können, sich aktiv und demokratisch zu beteiligen. Doch die Entscheidung, wann jemand wirklich verantwortungsbewusst Entscheidungen für die Gemeinschaft treffen kann, muss jede*r individuell entscheiden. Ob wir uns auch ein Wahlrecht ab 14 vorstellen können, müssen wir als Partei weiter diskutieren. Was aber mit 14 Jahren möglich ist, ist die Parteimitgliedschaft in der Linkspartei und dadurch auch die Möglichkeit sich an politischen Debatten zu beteiligen und unsere Gesellschaft gerechter zu gestalten! Wofür wir auch stehen, ist ein Wahlrecht unabhängig von Herkunft, denn es sollten alle, für die Hamburg ein Zuhause ist, die Möglichkeit haben mitzubestimmen! Wir wünschen uns in Hamburg ein Wahlrecht auch für Menschen ohne deutschen Pass.
Frage 8: Rassismus & Diskriminierung
Wie plant Ihre Partei, gegen Rassismus und Diskriminierung in Hamburg vorzugehen? Wie positionieren Sie sich zu diesem Problem in Ihrem Wahlprogramm?
Als Partei, die für soziale Gerechtigkeit kämpft, ist der Einsatz gegen Rassismus und Diskriminierung für Die Linke sehr wichtig. Wir verfolgen dabei einen ganzheitlichen Ansatz. Das bedeutet, dass unterschiedliche Diskriminierungsformen in allen Lebensbereichen mitgedacht werden: beispielsweise in Schulen, auf dem Wohnungs- und Arbeitsmarkt oder im Asylverfahren. Viele, die bei uns in der Partei aktiv sind, erleben selbst Diskriminierung - etwa Rassismus. Der Austausch mit Betroffenen und Aktivist*innen ist daher grundlegend für unsere Arbeit. Wir sprechen mit queeren Menschen, mit Menschen mit Behinderung, mit Menschen die von Antisemitismus, Rassismus oder Armut betroffen sind. Nur so können wir dann auch ihre konkreten Anliegen mit Anfragen und Anträgen ins Parlament bringen.
Als einzige Hamburger Partei fordern wir ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG), das vor Diskriminierung schützen soll – das aber auch im Nachhinein noch die Möglichkeit bietet, sich mit Hilfe einer unabhängigen Antidiskriminierungsstelle gegen Diskriminierung zu wehren und entschädigt zu werden - in Berlin wurde das ganz ähnlich umgesetzt. Wir fordern außerdem Datenerhebungen zum Thema „Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte“ oder „Racial Profiling“ (Polizeikontrollen ohne Anlass aufgrund des Aussehens), um auch eine statistische Zahlengrundlage zu haben. Wir wollen alles in unserer Macht Stehende unternehmen, um Betroffene zu stärken und um Faschismus entschieden entgegenzutreten. Anschläge wie in Hanau oder Halle, Anschläge auf Synagogen, Moscheen, Geflüchtetenunterkünfte oder auf flüchtlingsfreundliche Politiker*innen wie Walter Lübcke dürfen sich nicht wiederholen.
Deshalb haben wir auch ein weiteres Alleinstellungsmerkmal in Hamburg: Als einzige Partei fordern wir einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss in Hamburg zum rassistischen Mord der NSU-Terrorgruppe - so wollen wir auch parlamentarisch und rechtlich den Aktivitäten von Neonazis in unserer Stadt nachgehen können. Wir organisieren regelmäßig öffentliche Veranstaltungen zum Thema Diskriminierung, sodass auch eine breitere Öffentlichkeit einbezogen wird. Wir treffen uns mit Betroffenen und Organisationen, bieten Gespräche an und besuchen sie auf Wunsch in ihren Stadtteilen oder sie kommen zu uns. Außerdem organisieren wir Veranstaltungen oder Demos – gegen Rassismus, Sexismus und Queerfeindlichkeit oder für Barrierefreiheit.
Leider müssen in Hamburg Projekte, die zum Thema Diskriminierung arbeiten, jedes Jahr aufs Neue um ihre Existenz bangen. Der rot-grüne Senat finanziert sie nicht ausreichend. Wir finden: Es kann nicht sein, dass so wichtige Projekte Jahr für Jahr damit rechnen müssen, pleite zu gehen. Daher fordern wir eine dauerhafte Finanzierung von Projekten wie „empower“. Und natürlich stehen wir für ein Verbot der AfD – diese Partei vertritt alles andere als demokratische Ideale.
Frage 9: Sterbehilfe
Wie positioniert sich Ihre Partei zum Thema Sterbehilfe?
Menschen sollen in jeder Phase ihres Lebens selbstbestimmt handeln können. Die damit verbundenen ethischen Fragen werden auch bei den Linken ganz unterschiedlich gesehen und diskutiert. Die Linke setzt sich dafür ein, dass Menschen, die aus wohlüberlegter, freier und dauerhafter Entscheidung ihr Leben beenden wollen und dazu Hilfe suchen, dies unter würdevollen Bedingungen tun können. Der Staat hat hier eine besondere Verantwortung, die Entscheidungsfreiheit der Betroffenen zu respektieren und gleichzeitig sicherzustellen, dass niemand aus Verzweiflung oder aus Mangel an Unterstützung in sozialen, psychischen oder gesundheitlichen Notsituationen diesen Weg wählen muss.
Es ist nicht die Aufgabe des Gesetzgebers, die Motive Sterbewilliger zu bewerten. Vielmehr muss dafür Sorge getragen werden, dass jede*r Zugang zu umfassenden Hilfesystemen hat, die alternative Wege aufzeigen und Unterstützung bieten – sei es in Form von psychosozialer Beratung, palliativer Versorgung oder sozialer Absicherung. Selbsttötung sollte nicht leichter gemacht werden als der Zugang zu den Hilfesystemen. Sterbehilfe muss daher immer von einer Stärkung der Hilfesysteme begleitet werden.
Frage 10: Aufrüstung und Frieden
Wie positioniert sich Ihre Partei zum Thema Aufrüstung und Frieden?
Hamburgs Linke setzt sich für Frieden und Abrüstung ein. Sie lehnt eine Aufrüstung der Bundeswehr und eine weitere Erhöhung des Verteidigungshaushalts ab. Wir wollen all das Geld investieren in soziale Projekte, in Bildung und die Konversion - also die Umstellung der Rüstungsindustrie auf zivile, soziale und ökologisch sinnvolle Produkte. Außerdem sind wir für einen Stopp der Rüstungsexporte über den Hamburger Hafen, für die Aufnahme von Deserteur*innen aus Kriegsgebieten und eine Zivilklausel für alle wissenschaftlichen Einrichtungen Hamburgs. Wir lehnen feierliche Gelöbnisse der Bundeswehr genauso ab wie die Präsentation von Kriegsschiffen. Die Linke plädiert für eine friedliche Außenpolitik, die auf Diplomatie und Zusammenarbeit setzt – und nicht auf militärische Interventionen. Zudem setzen wir uns für die Stärkung von internationalen Friedensinitiativen, die Intensivierung von Städtepartnerschaften und die Bekämpfung der Ursachen von Konflikten - wie Armut, Ausbeutung und Ungerechtigkeit - ein.
Frage 11: Jugendliches Engagement
Wird Ihre Partei als Teil der Hamburger Bürgerschaft jugendliches Engagement und Ehrenamt unterstützen? Wenn ja, wie?
Wenn die LINKE regieren würde, würden wir Jugendverbände und Jugendprojekte viel besser finanzieren, da es für Jugendliche wichtige Orte der politischen Bildung und Engagement sind. Jugendliche brauchen genug Räume und sie müssen gut ausgerüstet sein, um sich einbringen und die Dinger verändern zu können: Dazu gehört technisches Equipment, Material, Übersetzer*innen oder auch die gute und unterstützende Anleitung von erfahrenen Menschen. Wir finden es wichtig, dass es mehr Orte gibt, wo sich ehrenamtlich Engagierte treffen und austauschen können oder auch Orte, wo sie emotionale Unterstützung erfahren – denn aktiv zu sein und sich für eine bessere Welt einzusetzen kann auch schon mal richtig an die Substanz gehen.
Frage 12: Mitwirkung
Wie können Kinder und Jugendliche an der Politik in Hamburg mitwirken? Wie sehen die Pläne Ihrer Partei für derartige Mitwirkung aus?
Wir wollen die Einrichtung von Kinder- und Jugendbeiräten mit eigenen Budgets in allen Hamburger Bezirken. Und die müssen dann auch bei allen wichtigen Belangen rund um Kinder- und Jugendpolitik auf Augenhöhe einbezogen werden. Politik wird aber nicht nur in Parlamenten gemacht, sondern auch auf der Straße, im Klassenzimmer, im Jugendclub, zu Hause am Familientisch, im Internet… Wir unterstützen politisches Engagement und schließen uns auch außerparlamentarischen Kämpfen an, etwa den Protesten von Fridays von Future. Wir sind ansprechbar und helfen gerne jüngeren Aktivist*innen, wenn es um Engagement für eine gerechte Welt der Vielen geht!
Frage 13: LGBTQI*-Rechte
Wie positioniert sich Ihre Partei zum Thema LGBTQI*-Rechte?
Für uns sind queere Rechte ein ganz wichtiges Thema! Auch in Hamburg nimmt Gewalt gegen LGBTQI*Menschen wieder zu. Für uns steht fest: Kein Mensch darf wegen des eigenen Geschlechts oder der eigenen Sexualität schlechter behandelt werden. In Hamburg gibt es jedes Jahr im August die große CSD-Demo, bei der wir auch als Partei aktiv sind. CSD steht für „Christopher-Street-Day“ und ist der Tag, an dem alle LGBTQI* für eine bessere Behandlung, gleiche Rechte und mehr Sichtbarkeit eintreten. Dort kann man mit uns zusammen für LGBTQI*-Rechte protestieren und uns an unserem Stand besuchen, mit uns sprechen, feiern und natürlich auch mit uns zusammen aktiv werden.
Wir protestieren aber nicht nur gegen Gewalt gegen Queers, sondern wollen auch konkrete Verbesserungen umsetzen. Auf Bundesebene setzen wir uns z.B. für eine bessere Gesundheitsversorgung von trans*Personen ein und dafür, dass LGBTQI*-Eltern genauso behandelt werden wie heterosexuelle Eltern. In Hamburg machen wir uns auch dafür stark, dass queere Geflüchtete besser vor Gewalt geschützt werden. Im Rechtsruck dieser Tage geraten die Rechte queerer Menschen wieder verstärkt unter Druck – die Linke steht kompromisslos für die Rechte von LGBTQI*Menschen ein.
Frage 14: Migration
Können Sie die Migrations- und Asylpolitik Ihrer Partei für Kinder und Jugendliche beschreiben? Wie will Ihre Partei handeln und warum?
Niemand kann etwas dafür, wo man geboren wird. In vielen Ländern auf der Welt herrscht Krieg oder Menschen werden aus anderen Gründen dort sehr schlecht behandelt, gefoltert oder getötet. Wir müssen all jenen Menschen Schutz bieten, die auf der Flucht sind. Wir setzen uns dafür ein, dass Geflüchtete in Hamburg ein sicheres und gutes Leben führen können. Wer aus einem anderen Land in Hamburg ankommt, soll sofort die Chance bekommen, Deutsch zu lernen. Geflüchtete Kinder sollen schnell in die Schule gehen können, damit sie mit anderen Kindern zusammen lernen können und hier Freunde finden und die Eltern müssen sofort arbeiten dürfen, um ihre Familie zu versorgen. Geflüchtete, die in Hamburg ankommen, leben oft sehr lange in Containern, manchmal sogar Zelten. Wir wollen, dass alle schnell in einer normalen Wohnung leben können. Geflüchtete Menschen müssen so behandelt werden wie alle anderen. Denn wir sind alle Menschen und das ist das Entscheidende! Rechte Parteien behaupten oft, Geflüchtete seien kriminell oder Terroristen. Das ist rassistischer Blödsinn und brandgefährlich. Der Zusammenhalt der Gesellschaft ist nicht durch Migration gefährdet - der Zusammenhalt der Gesellschaft ist durch die Angstmache vor Migration und die vermeintlich negativen Konsequenzen von Migration gefährdet. Von den 84,6 Millionen Menschen, die in Deutschland leben, sind rund 3,1 Millionen Schutzsuchende. Das sind gerade einmal rund 3,7 Prozent der Bevölkerung. Eine Überforderung Deutschlands - eines der reichsten Länder der Welt - ist das sicher nicht. Und außerdem: In Deutschland werden Migrant*innen dringend benötigt, weil die geburtenstarken Jahrgänge laufend in Rente gehen und dies Pflegenotstand sowie Fachkräftemangel zur Folge hat. Das ist zwar nicht im Kern ein linkes Argument, weil für Die Linke eine gute Behandlung Geflüchteter auch wichtig ist, wenn diese nicht „benötigt“ werden. Fakt ist aber: Nach acht und mehr Jahren Aufenthalt haben geflüchtete Männer eine höhere Erwerbstätigenquote (86 Prozent) als die durchschnittliche männliche Bevölkerung in Deutschland (81 Prozent). 70 Prozent der erwerbstätigen Geflüchteten üben eine qualifizierte Tätigkeit aus. Mehr als die Hälfte aller erwerbstätigen Geflüchteten arbeitet als Fachkraft. Wir setzen uns mit aller Kraft ein für gute Lebensbedingungen, schnelle Teilhabe und sinnvolle Integration von Migrant*innen.
Frage 15: Wirtschaft
Wie plant Ihre Partei, die Hamburger Wirtschaft zu unterstützen? Wo setzen Sie hierbei Prioritäten?
Unsere Wirtschaft leidet derzeit vor allem unter einer zerbröckelnden Infrastruktur. Der Ausbau der Glasfaserleitungen, die Strom- und Wärmenetze, die Verkehrsinfrastruktur oder praktisch alle Anlagen im Hafen – über Jahre und Jahrzehnte hat die öffentliche Hand, also der Staat, in Hamburg zu wenig investiert. Und jetzt haben wir auch noch die sogenannte „Schuldenbremse“, die solche Investitionen immer weiter erschwert. Wir stehen für eine andere Wirtschaftspolitik, die nicht nur unsere Infrastruktur wieder auf den neuesten Stand bringt, sondern der Wirtschaft auch zusätzliche Aufträge sichert, den Standort stärkt und durch gute Löhne und sichere Jobs auch dafür sorgt, dass die Hamburger*innen wieder Geld zum Ausgeben haben.
Wir wollen aber auch genauer hingucken: Die Wirtschaft überall dort fördern, wo sie Ressourcen schont und dem Gemeinwohl dient. Die Situation der Kleinstunternehmen und Soloselbstständigen verbessern. Und in unseren Bezirken und Quartieren einen funktionsfähigen Mix aus Einzelhandel und Gewerbe sichern. Die Stadt muss aktiv eingreifen, wenn Gebiete durch Tourismus oder Gentrifizierung ihr Gesicht verlieren – nur so lässt sich die gewachsene Vielfalt der Läden und Gewerbe erhalten.
Frage 16: Gesundheit
Welche Pläne hat Ihre Partei für das Hamburger Gesundheitssystem? Wie soll die (mentale) Gesundheit der Bürger*innen sichergestellt werden?
Gesundheit ist mehr als nur die Abwesenheit von Krankheit. Sie ist untrennbar mit den sozialen Lebensverhältnissen verbunden. Faktoren wie Wohnen, Arbeit, Einkommen, Stress, Ausgrenzung und Diskriminierung, Lärm und Gewalt prägen Wohlbefinden und Gesundheit der Menschen maßgeblich. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass Gesundheitspolitik nicht nur individuelles Verhalten in den Mittelpunkt stellt, sondern vor allem die sozialen und strukturellen Bedingungen angeht, die krankmachen.
Und wir wissen: Die ärztliche Versorgung in Hamburg ist ungleich verteilt: In Hamburgs reichen Gegenden finden wir viel mehr Haus- und Kinderärzt*innen sowie Psychotherapeut*innen als dort, wo Armut die Stadtteile prägt. Wir wollen daher städtische Gesundheitszentren einführen, die in unterversorgten Stadtteilen wohnortnah und barrierefrei mit Ärzt*innen-Teams, Sozialberater*innen und Psychotherapeut*innen wirksame Hilfe leisten. Die Linke ist davon überzeugt, dass nur durch einen umfassenden Ansatz, der soziale Ungleichheit in den Blick nimmt und Versorgungslücken schließt, Gesundheit für alle gewährleistet werden kann.
Frage 1: Die Krankenhausreform im Bund macht Qualitätsvorgaben. Nun kommt es entscheidend darauf an, dass diese Vorgaben nicht durch Ausnahmen „verwässert“ werden und sich die Kliniken noch stärker spezialisieren sowie Angebote konzentrieren. Wie wollen Sie das in Hamburg umsetzen?
Die Linke hat bereits im Vorfeld Kritik an der Krankenhausreform geübt und eigene Anforderungen an die Reform vorgelegt. Unseres Erachtens nach wurde die Chance auf einen Systemwechsel in der Krankenhauspolitik nicht genutzt. Anstatt die Fallpauschalen endlich abzuschaffen, werden sie künftig durch Vorhaltepauschalen ergänzt. Die Krankenhäuser sind so weiterhin gezwungen, vor allem auf die Kosten zu achten.
Wer die Qualität der Versorgung verbessern will, muss einer präziseren Funktionszuschreibung im Krankenhaussektor eine komplementäre Struktur im ambulanten Bereich zur Seite stellen. Wir schlagen dafür Versorgungszentren in kommunaler Trägerschaft vor, die erste wohnortnahe Anlaufstelle sind. Werden Krankenhäuser geschlossen, ohne dass die Gesundheitsversorgung insgesamt ausgebaut und verbessert wird, verstärkt dies in der Bevölkerung verständlicherweise die Wahrnehmung, sozial abgehängt zu sein. Die Linke setzt sich deshalb für eine sektorenübergreifende Bedarfsplanung ein. Bis zur Einrichtung einer solchen Bedarfsplanung gilt es, auch kurzfristig die Landeskrankenhausplanung deutlich zu verbessern. Ein wesentliches Kriterium der Planung muss die Erreichbarkeit sein. Im Notfall ist dies die gesamte Zeit von der Alarmierung bis zur Versorgung im Krankhaus, im Normalfall die gute Erreichbarkeit – auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Je spezialisierter die ambulante oder stationäre Behandlung wird, umso größer werden die akzeptablen Anfahrtswege zugunsten der Qualität und auch die Bedeutung der überregionalen Planung (z.B. Mitversorgereffekte, Häuser der Maximalversorgung, spezialisierte Behandlung seltener Erkrankungen etc.). Die Planung darf nicht an Landkreis- oder Ländergrenzen haltmachen, wenn sie die reale Versorgungssituation vor Ort verbessern soll.
Frage 2: Vielen Hamburger:innen ist unklar, wo ihnen bei akuten Beschwerden, auch in Bagatellfällen, am besten geholfen wird. Was tun? Wie stellen Sie sich die Zusammenarbeit u. Koordination von KV-Notdienst, Rettungsdienst u. Klinik-Notaufnahmen künftig vor, um Fehlsteuerung und Überforderung zu vermeiden?
Wir sehen in einer tatsächlich sektorenübergreifenden Gesundheitsversorgung, die Patient*innen sowie deren Bedürfnisse und außerdem die Beschäftigten in den Mittelpunkt stellt, die grundsätzliche Lösung von derzeitigen Fehlsteuerungen und Überlastungen. Nach unserer Auffassung ist die Inanspruchnahme der Notfallversorgung, obwohl möglicherweise ein Bagatellfall vorliegt, ein Problem, das auch durch die sektorale Gliederung der Gesundheitsversorgung verursacht wird. Gerade im Notfall müssen die Sektorengrenzen überschreitbar gestaltet sein oder sogar fehlen. Um eine wohnortnahe Notfallversorgung sicherzustellen, will Die Linke ambulante sektorenübergreifende Strukturen vorhalten und so Anlaufstellen für nicht lebensbedrohliche Notfälle schaffen. Durch einen „gemeinsamen Tresen“ kann eine standardisierte Patient*innensteuerung in den individuell angezeigten Behandlungszweig (Allgemeinmedizin, spezialisierte Versorgung, Notfallversorgung etc.) gewährleistet, sowie eine Überinanspruchnahme der Notaufnahmen verhindert und damit Verzögerungen bei der Versorgung kritisch kranker Patient*innen vermieden werden.
Eine weitere Möglichkeit der besseren Koordination sehen wir in der digitalen Vernetzung, sprich der Nutzung digitaler Plattformen zur Vernetzung der Notfallnummern (112 und 116 117) und der beteiligten Akteur*innen zur effizienten Steuerung der medizinischen Versorgung in Notfällen.
Frage 3: Die Eigenbeteiligung für Pflegebedürftige im ersten Jahr in einem Pflegeheim liegt in Hamburg bei 2857 Euro und ist zuletzt ständig gestiegen. Gleichzeitig hat sich Hamburg aus der Investitionskostenfinanzierung weitgehend zurückgezogen. Wie wollen Sie Pflegebedürftige finanziell entlasten?
DIE LINKE tritt dafür ein, die Pflegeversicherung von einer Teilleistungs- zu einer Vollversicherung umzuwandeln und zudem als Bürger*innenversicherung auszugestalten, in welche alle für alle Einkommen und ohne Bemessungsgrenze einzahlen. Pflege- und versicherungsfremde Leistungen, insbesondere auch die Ausbildungskosten, sollen steuerfinanziert sein. Wir plädieren bis dahin für eine Eigenanteil-Deckelung. Da in den Eigenanteilen auch die Investitionskosten für Pflegeheime enthalten sind, wollen wir, dass Hamburg den Pflegeeinrichtungen bzw. deren Trägern Zuschüsse zu den Investitionskosten - analog zur Krankenhausfinanzierung - aus dem Landeshaushalt gewährt. Schon 2020 hat sich Die Linke für eine zusätzliche finanzielle Entlastung von Pflegebedürftigen in Form eines Pflege-Wohngelds eingesetzt (siehe hierzu auch: Drs. 21/19940).
Frage 4: Gesundheit wird nicht allein von den Kassen verantwortet: Prävention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nur in gemeinsamer Anstrengung umgesetzt wird. Es kommt darauf an, dass der Gesetzgeber Rahmenbedingungen in den Lebenswelten unterstützt. Was sollte der künftige Senat anpacken?
Diejenigen, die durch einen schlechteren Gesundheitszustand am meisten von Prävention und gesundheitsfördernden Maßnahmen profitieren würden, werden durch diese häufig am wenigsten erreicht. Um das zu verändern, legt Die Linke einen besonderen Fokus auf aufsuchende, quartiersbezogene und partizipative Ansätze, die die Menschen in ihren Lebenswelten erreichen – wie zum Beispiel Community Health Nurses. Wichtig ist uns vor allem auch, dass neben der Verhaltensprävention die Verhältnisprävention spürbar verbessert wird, um u. a. gesundheitliche Unterschiede aufgrund des sozioökonomischen Status zu reduzieren.
Frage 5: Der digitale Umbau des Gesundheitswesens kommt bundesweit nach wie vor nur langsam voran. Im Stadtstaat ist zwar einiges auf den Weg gebracht worden, z.B. die Initiative H3 u. die Modellregion zur ePA. Aber dies ist im internat. Vergleich zu wenig. Welche Maßnahmen sollten jetzt ergriffen werden?
Die elektronische Patientenakte (ePA) bietet ein sehr großes Potential. Voraussetzung dafür ist nach Auffassung der Linken, dass sie klar patient*innengeführt bleibt, insbesondere auch für Menschen mit eingeschränkter Digitalkompetenz konzipiert wird, von Anfang an ein kleinteiliges Zugriffsmanagement erlaubt und nicht nur technologisch, sondern vor allem auch organisatorisch eine sehr gute Datensicherheit gewährleistet. Die Schnittstellen der Krankenhaussysteme sollten standardisiert werden. Auch für die Forschung und Innovationen in der Versorgung sind aggregierte Datenbestände, natürlich anonymisiert, unabdingbar.
Die Digitalisierung kann einen starken Beitrag für eine bessere Versorgung leisten. Digitale Sprechstunden, Telekonsile mit Fachärzt*innen, die ehealth-gestützte Integration neuer Gesundheitsberufe oder therapeutischer Versorgung müssen im Patient*inneninteresse erprobt werden und ggf. in die breite Versorgung gelangen.
Frage 6: In der GKV garantiert nur eine solide u. solidarische Finanzbasis den Versicherten eine umfassende u. qualitativ gute medizinische Versorgung. Wie sieht aus Ihrer Sicht eine auskömmliche u. nachhaltige GKV-Finanzierung aus? Und wie tragen Sie dazu bei, dass der Bund eine solche auch realisiert?
Die Linke will eine solidarische gesetzliche Krankenversicherung, in die alle Menschen nach ihrem gesamten Einkommen einzahlen, auch diejenigen, die sich derzeit privat versichern müssen oder dürfen, auch Beamt*innen, Selbstständige und Politiker*innen. Die Beitragsbemessungsgrenze soll abgeschafft werden, womit gesichert werden kann, dass in das System entsprechend der ökonomischen Leistungsfähigkeit eingezahlt wird. Private Krankenversicherungen führen unseres Erachtens zu einer Zwei-Klassen-Versorgung und stehen dem Solidarprinzip entgegen. Dafür hat sich Die Linke bisher und dafür wird sich Die Linke auch in Zukunft weiter einsetzen. Inwieweit von der Partei Die Linke in dieser Richtung im Bund und im Bundestag unmittelbar Einfluss genommen werden kann, hängt auch von den Ergebnissen der nächsten Bundestagswahl ab.
Frage 1: Kulturgut ist (auch) identitätsstiftend: der Schutz von Kunst- und Kulturgütern muss in Katastrophenfällen gewährleistet sein. Mit welchen konkreten Maßnahmen will Ihre Partei dies erreichen und gedenken Sie Restaurator:innen als Fachberater:innen für Kulturgutschutz in Krisenstäben zu etablieren?
Der Schutz und Erhalt von Kunst- und Kulturgütern sind im öffentlichen Interesse und damit auch ihre Rettung in Katastrophenfällen. Es braucht Notfallpläne für verschieden Szenarien wie Hochwasser- oder Brandereignisse, auf deren Grundlage schnell Krisenstäbe eingerichtet werden können, an denen natürlich auch Restaurator*innen als Expert*innen für die Feststellung und Behebung von Schäden an Kunst- und Kulturgütern beteiligt werden müssen.
Frage 2: Tätigkeitsspektrum und Verantwortung von Restaurator:innen mit Hochschulabschluss im öff. Dienst erweitern sich beständig. Leider spiegelt sich dies in der Entgeltordnung und Eingruppierung häufig nicht wider. Wie kann Ihre Partei eine Anpassung der EGO und angemessene Eingruppierungen voranbringen?
Wir setzen uns für gute Arbeitsbedingungen und eine faire Bezahlung aller Menschen ein. Wir unterstützen die Gewerkschaften und Beschäftigten bei ihren Kämpfen für bessere Tarifverträge und angemessene Eingruppierungen.
Frage 3: Bei Vergaben restauratorischer Leistungen an städt. Kulturgut zählt oft nur das wirtschaftlichste Angebot als Kriterium. Das führt u.U. zu unsachgemäßem Umgang mit den Objekten. Setzen Sie sich dafür ein, dass die im Vergaberecht vorgesehenen Werkzeuge zur Qualitätssicherung besser genutzt werden?
Wir fordern, dass öffentliche Aufträge nur noch Unternehmen bekommen dürfen, die Tarifverträge einhalten, auch bei ihren Subunternehmen. So kann durch Lohndumping verursachte schlechte Qualität entgegengetreten werden. Daneben sollten bei Vergaben von Aufträgen nicht nur darauf geachtet werden, was das günstigste Angebot ist, sondern auch ob die Anbieter*innen die notwendigen Qualifikationen für die Ausführung der Arbeiten mitbringen.
Frage 4: Haben Sie im Hinblick auf Frage 3 alternative Vorschläge zur Qualitätssicherung der restauratorischen Arbeiten an Kulturgut?
Nein.
Frage 5: Das Budget von jährlich 250.000€ für „Kunst im öffentlichen Raum“ muss Anschaffung und Erhalt von Objekten abdecken, daher ist K.i.ö.R. teils in desolatem Zustand! Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Pflege und Erhalt ein eigenes und angemessenes Budget bekommen?
Ja, Kunst und Kultur sind der Kit, der unsere Gesellschaft zusammenhält und muss ein angemessenes Budget bekommen.
Frage 6: Pflege und Wartung sind essenziell für den Erhalt von Kulturgut. Beides spart langfristig hohe Ausgaben für große Restaurierungsmaßnahmen. Wie kann die öffentliche Hand ihrer Verantwortung gerecht werden und sich strukturell anpassen?
Die öffentliche Hand muss mehr Geld für Personal und Pflege zum Erhalt von Kulturgut in die Hand nehmen. Die zuständigen Ämter kommen der Arbeit nicht mehr hinterher und durch begrenzte Mittel sind Kunst- und Kulturgüter bedroht. Es darf nicht erst gehandelt werden, wenn Gefahr im Verzug ist, sondern es braucht eine nachhaltige Pflege und Wartung.
Frage 7: Die öffentliche Hand muss mehr Geld für Personal und Pflege zum Erhalt von Kulturgut in die Hand nehmen. Die zuständigen Ämter kommen der Arbeit nicht mehr hinterher und durch begrenzte Mittel sind Kunst- und Kulturgüter bedroht. Es darf nicht erst gehandelt werden, wenn Gefahr im Verzug ist, sondern es braucht eine nachhaltige Pflege und Wartung.
Diese Frage können wir nicht pauschal beantworten. Es gibt Denkmaleigentümer*innen, die wir bei der Erhaltung gerne finanziell unterstützen, aber auch solche, die ihrer Erhaltungspflicht mit eigenen finanziellen Mitteln nachkommen können. Wir würden die Unterstützung letztlich an Einkommen und Vermögen der Eigentümer*innen koppeln. Die Unterstützung könnte, wie es jetzt schon üblich ist, zur Hälfte aus Bundes- und zu anderen Hälfte aus Landesmitteln kommen.
Frage 1: Die Fernwärme wird zukünftig in Hamburg eine noch stärkere Rolle spielen. Wie sollen Preisangemessenheit, -kontrolle, -transparenz und -stabilität bei den im Eigentum und nicht im Eigentum der Stadt stehenden Anbietern gewährleistet werden? Soll z.B. die Landeskartellbehörde gestärkt werden?
Wir setzen uns für einen sozial gerechten Preis ein, der auch Haushalten mit geringem Einkommen die Nutzung von Fernwärme ermöglicht. Generell soll bei der Energieversorgung eine sozial gestaffelte Tarifstruktur geben, die eine günstige Grundversorgung gewährleistet, während hohe Verbräuche zu hohen Mehrkosten führen. Dies kann den Nebeneffekt haben, dass Energie eingespart wird. Die Fernwärmepreise sollen enger staatlich kontrolliert und reguliert werden, um willkürliche Preiserhöhungen und einer undurchsichtigen Preisbildung einen Riegel vorzuschieben. Eine entsprechend unabhängige Behörde, die die Preisgestaltung kontrolliert, ist erforderlich.
Verbraucher*innen sollen zudem genau wissen, wie sich der Preis zusammensetzt. Die Kostenstruktur der Fernwärmeunternehmen muss offengelegt und für Verbraucher*innen nachvollziehbar sein. Um die Preisstabilität zu gewährleisten, setzen wir uns dafür ein, dass die Fernwärme auf Abwärme und Erneuerbare Energien fokussiert wird. Zudem soll in die Fernwärmeinfrastruktur investiert werden. Letztlich gehört die Fernwärmeversorgung als Teil der Daseinsfürsorge in öffentliche Hand.
Frage 2: Eine finanz- und verbraucherrechtliche Allgemeinbildung ist für Schülerinnen und Schüler von großer Wichtigkeit und lebenspraktischer Relevanz, fristen in Hamburger Schulen in der Breite aber ein Nischendasein. Befürworten Sie die Ausweitung dieser Inhalte im Hamburger Lehrplan?
Wir wollen, dass Schulbildung mehr Kompetenzen lehrt, statt bloß trockenem Fachwissen. Dazu gehört für uns auch die Ermächtigung der Schüler*innen selbstständig und kritisch gesellschaftlich teilzuhaben. Lehrpläne sollten also auch um die Kenntnis der eigenen Rechte und lebenspraktischer Fähigkeiten erweitert werden.
Frage 3: Verbraucher werden seit vielen Jahren aufgefordert, neben der gesetzlichen Rente private Altersvorsorge zu betreiben – was vor große Herausforderungen stellt. Befürworten Sie die Einführung eines einfachen Standardprodukts unter öffentlich-rechtlicher Organisation für die private Altersvorsorge?
Nein, wir wollen die gesetzliche Rentenversicherung stärken, statt die private Versicherungswirtschaft. Deshalb treten wir ein für eine solidarische Rentenversicherung, die ein würdevolles Leben im Alter für alle ermöglicht. In diese Beschäftigtenversicherung zahlen alle ein – auch Beamte, Selbstständige und Politiker*innen. Die Beitragsbemessungsgrenze wird angehoben und die Rentenansprüche, die mehr das Doppelte der Durchschnittsrente betragen, werden abgeflacht. Die staatliche Riesterförderung soll umgewandelt werden in einen Bundeszuschuss für die gesetzliche Rentenversicherung. Riesterversicherte, die dies wünschen, sollen ihre erworbenen Ansprüche in die gesetzliche Rentenversicherung übertragen können.
Frage 4: Die Verbraucherzentrale Hamburg hat in den letzten Jahren projektfinanziert ihre Digitalisierungsstrategie erfolgreich umgesetzt und den aufsuchenden Verbraucherschutz in benachteiligten Quartieren ausgebaut. Befürworten Sie die finanzielle Verstetigung und den weiteren Ausbau dieser Maßnahmen?
Ja, eine Verstetigung der Mittel für die Digitalisierung der Beratungsangebote der Verbraucherzentrale befürworten wir. Die Beratungsangebote der Verbraucherzentrale - nicht nur die digitalen Angebote - sind ein zentraler Eckpfeiler für die Stärkung der Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher und damit eine wichtige Leistung die die Verbraucherzentrale für die Stadt erbringt.
Frage 5: In Hamburg gibt es derzeit keine offene niedrigschwellige Pflegerechtsberatung, welche bei juristischen Problemen berät. Befürworten Sie die Ausweitung des Beratungsangebots der Verbraucherzentrale Hamburg um eine Pflegerechtsberatung?
Ja. Pflegebedürftige bzw. ihre Angehörigen stehen den stark fragmentierten und komplizierten Regelungen von Kranken- und Pflegeversicherung und den vertraglichen Regelungen mit Anbietern von ambulanter oder stationärer Pflege gegenüber. Das ist für die meisten eine sehr starke Belastung, gerade in einer Lebenssituation, die durch die eingetretene Pflegebedürftigkeit ohnehin schon belastend ist. Hinzu kommt, dass die Pflegesituation insgesamt in Hamburg sehr angespannt ist, so dass es schwierig ist, überhaupt einen ambulanten oder stationären Pflegeplatz zu finden. Eine offene Pflegerechtsberatung kann die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen unterstützen und dabei stärken, ihre Rechte z.B. im Konfliktfall wahrzunehmen. Deshalb befürworten wir solch eine Rechtsberatung.
Frage 6: Viele Verbraucherinnen und Verbraucher vermissen eine einfache und verlässliche Nährwertkennzeichnung auf Lebensmitteln und ausreichende Kontrollen der Händler. Werden Sie sich für eine verpflichtende Aufführung des Nutri-Scores einsetzen? Wollen Sie städtische Kontrollen stärken?
DIE LINKE setzt sich schon lange für eine Vereinfachung der Lebensmittelkennzeichnung ein. Kund*innen sollten im Supermarkt auf den ersten Blick erkennen können, ob es sich um ein gesundes Produkt oder etwa eine Zuckerbombe handelt. Dabei sollte es nicht den Unternehmen überlassen werden, ob sie den ‚Nutri-Score‘ auf ihre Produkte drucken. Die Konzerne müssen zur Verwendung verpflichtet werden.
Außerdem fordert Die Linke eine Neuaufstellung der staatlichen Lebensmittelaufsicht. Die angeblich lückenlos sichere Lebensmittelkette ist ein Märchen von Herstellern und Handel. Die globalisierte Produktion und Vermarktung von Lebensmitteln wird zunehmend zum Risiko in der gesamten Lebensmittelkette. Wir wollen deshalb das Kontrollsystem stärken und die Überwachungsbehörden moderner und besser ausstatten.
Frage 7: Langlebige Konsumgüter schonen Umwelt und die Haushaltskasse. Setzen Sie sich für einen Reparaturbonus etwa wie in Thüringen oder ein Reparaturregister ein? Welche anderen Ansatzpunkte wollen Sie verfolgen?
Ja, wir setzen uns für einen Reparaturbonus ein und haben diesen bereits in der Bürgerschaft mit einem Antrag im September 2024 gefordert (Drucksache 22/16286). Leider wurde dieser Antrag von allen anderen Fraktionen, u.a. mit Verweis auf die Bundesregierung, abgelehnt. Unsere Überzeugung ist, dass die stattdessen von der Regierungskoalition favorisierten Repair-Cafes ein Baustein seien können. Eine breite flächendeckende Unterstützung von Reparaturen und eine Förderung des lokalen Handwerks kann aber nur durch einen Reparaturbonus gewährleistet werden. Das eine dringende Handlungsnotwendigkeit besteht, machen z.B. die Zahlen über die in Umlauf gebrachten Elektroartikel einerseits und die Recycling- bzw. Rücknahmequote andererseits deutlich. Die Lücke zwischen beidem wird immer größer.
Frage 8: Derzeit ist festgelegt, dass der Rundfunkbeitrag quartalsweise gezahlt werden muss, was verletzliche Haushalte vor Herausforderungen stellt. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass im Rundfunkstaatsvertrag die Möglichkeit geregelt wird, den Rundfunkbeitrag monatlich zu bezahlen?
Der Rundfunkbeitrag sollte monatlich bezahlt werden können und neben Empfänger*innen von Grundsicherung und Bürgergeld sollten auch andere Haushalte mit wenig Einkommen Anspruch auf eine Befreiung und Ermäßigung haben.
Frage 1: Die Feuerwehr Hamburg nimmt immer mehr Aufgaben wahr. Dieses passt nicht zu der Anzahl der Stellen, die in den letzten Jahren nicht wesentlich angewachsen sind. Die Belastung der Beschäftigten ist somit enorm gestiegen. Wie geht Ihre Fraktion damit um?
Die Aufgaben der Feuerwehr sind in den letzten Jahren stetig gewachsen und werden in den kommenden Jahren durch die Herausforderungen des Klimawandels (u.a. extreme Wetterereignisse) weiter zunehmen. Das Personal muss mit diesen Aufgaben mitwachsen, um unzumutbare Belastungen für die Beschäftigten zu vermeiden und die Qualität ihrer Arbeit und damit die öffentliche Sicherheit nicht zu gefährden. Besonders kritisch sehen wir die Praxis der Behörde, Verwaltungspositionen mit Feuerwehrleuten aus dem Einsatzdienst zu besetzen, ohne die dadurch fehlenden personellen Ressourcen im Einsatzdienst zu ersetzen. Es ist daher unabdingbar, die Personalsituation an die gestiegene Aufgabenvielfalt durch Personalaufstockung anzupassen, um Überstunden und Arbeitsüberlastung abzubauen. Die dafür notwendigen finanziellen Mittel müssen bereitgestellt werden. Klar ist: Die Sicherheit der Bevölkerung und der Schutz der Feuerwehrleute sind keine verhandelbaren Haushaltsposten. Sparzwänge dürfen hier nicht länger auf dem Rücken derer ausgetragen werden, die tagtäglich ihr Leben für die Allgemeinheit riskieren. Ein starkes und gesundes Feuerwehrwesen ist keine Option, sondern eine Notwendigkeit.
Frage 2: Der Rettungsdienst ist aufgrund der Vielzahl von unnötigen Einsätzen hoch belastet. Was wollen Sie tun, um die Belastung im Rettungsdienst zu reduzieren?
Zur Entlastung des Rettungsdienstes braucht es sowohl präventive, als auch strukturelle Maßnahmen. Durch eine Stärkung der Gesundheitsversorgung vor Ort und den Ausbau der Kassenärztlichen Notfalldienstes außerhalb der regulären (haus-)ärztlichen Versorgung, soll der Bedarf an Notfallrettungen und Behandlungen in den Notaufnahmen vermieden und die Notrufe besser gesteuert werden. Daneben braucht es aber auch mehr öffentliche Kampagnen zur Gesundheitsaufklärung und -prävention und zur Sensibilisierung für den Notruf, um den Rettungsdienst nur im tatsächlichen Notfall zu nutzen und die Bekanntheit des kassenärztlichen Notdienstes und dessen Notfallpraxen zu erhöhen. Auch die Förderung von sozialen Diensten, die Menschen in prekären Situationen frühzeitig unterstützen, kann Notfälle verhindern.
Frage 3: Die Gewalt gegen Beschäftigte der Feuerwehr ist sehr hoch. Nach unserer Einschätzung werden nicht genug Maßnahmen getroffen. Wie möchte Ihre Fraktion die Beschäftigten der Feuerwehr im Einsatzdienst vor Gewalt schützen?
Gewalt gegen Einsatzkräfte der Feuerwehr ist inakzeptabel und gefährdet nicht nur die Sicherheit der Betroffenen, sondern auch die Qualität der öffentlichen Daseinsvorsorge. Es müssen allerdings nicht nur die Symptome von Gewalt, sondern auch deren Ursachen bekämpft werden. Zunächst sind daher verlässliche Zahlen über die Häufigkeit und Art von Gewalt gegen Beschäftigte der Feuerwehr nötig, um die Dimension und Ausprägung des Phänomens beurteilen zu können. Die Beschäftigten sollten regelmäßige Schulungen und Deeskalationstrainings erhalten, um auf gefährliche Situationen besser vorbereitet zu sein. Gewalt gegen Rettungskräfte ist oftmals auch ein Ausdruck tiefer sozialer Spannungen. Wir fordern daher ebenso präventive Maßnahmen, wie den Ausbau von Jugend- und Sozialarbeit, die Förderung von Gemeinwesenprojekten und die Stärkung des sozialen Zusammenhalts in belasteten Stadtteilen. Für die von Gewalt betroffenen Einsatzkräfte muss im Bedarfsfall ein niedrigschwelliger Zugang zu psychosozialer Unterstützung gewährleistet werden. Um diese Maßnahmen finanzieren zu können, braucht es eine auskömmliche Finanzierung der Feuerwehr.
Frage 4: Die Dienstgebäude entsprechen nicht den Vorgaben zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Was wollen Sie unternehmen, um den Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gerecht zu werden?
Die baulichen Defizite in den Dienstgebäuden sind umfangreich: Nicht eingehaltene Vorgaben zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, beengte und zu kleine Räumlichkeiten, fehlende Sanitäreinrichtungen für Frauen, nicht ausreichende Parkflächen für die Einsatzfahrzeuge – die Liste ließe sich lange fortsetzen. Für die DIE LINKE ist klar: Die Einhaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes muss Priorität haben, damit Retter*innen davor geschützt werden, durch ihre Arbeit krank zu werden. Mit Symptombekämpfung ist hier aber wenig getan: Hamburg braucht eine umfassende Sanierungsstrategie und zwar sofort! Der Sanierungs- und Neubaupläne des Senates gehen viel zu langsam voran.
Frage 5: Die Feuerwehr Hamburg bedient zwei Schutzziele. Das AGBF Schutzziel im Brandschutz und die Hilfsfrist des Rettungsdienstes. Sieht ihre Fraktion beide Ziele als gleichwertig an oder hat eines der beiden Schutzziele eine höhere Bedeutung? Hält Ihre Fraktion an den Schutzzielen der AGBF fest?
Für DIE LINKE sind beide Schutzziele – der Brandschutz sowie die Hilfsfrist des Rettungsdienstes – von zentraler Bedeutung und müssen gleichwertig betrachtet werden. Beide Bereiche erfüllen grundlegende Aufgaben im Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung. Eine Priorisierung eines Schutzziels über das andere wäre aus unserer Sicht problematisch, da sowohl die schnelle Brandbekämpfung als auch die rechtzeitige medizinische Versorgung im Notfall essenziell sind und nicht gegeneinander ausgespielt werden dürfen. DIE LINKE hält an den AGBF-Schutzzielen fest und sehen es kritisch, dass der Senat durch die Absenkung der Schutzziele die Qualität der Feuerwehr und des Rettungsdienstes untergräbt. Deswegen sehen wir Handlungsbedarf: Es braucht eine stärkere personelle und finanzielle Unterstützung der Feuerwehr, damit sie die Schutzziele überhaupt erreichen kann.
Frage 6: Wie stehen Sie zu einer Sonderlaufbahn Feuerwehr?
DIE LINKE begrüßt die Forderung nach einer höheren Durchlässigkeit der Laufbahngruppen 1.2. in die Laufbahngruppe 2.1. bis einschließlich des Statusamtes A 11 durch die Einführung einer Sonderlaufbahn Feuerwehr.
Frage 7: Derzeit liegt das Pensionierungseintrittsalter der Beamt*innen der Fachrichtung Feuerwehr bei 60 Jahren. Ist Ihre Fraktion für den Erhalt des besonderen Pensionseintrittsalters bei der Feuerwehr?
Die Arbeit der Feuerwehrleute ist enorm kräftezerrend und physisch wie psychisch belastend. DIE LINKE setzt sich daher für die Beibehaltung des Pensionseintrittsalters von 60 Jahren ein.
Frage 8: Was wird Ihre Fraktion unternehmen, um die Feuerwehr als Dienstherr/Arbeitgeber attraktiver zu machen?
Der öffentliche Dienst und auch die Feuerwehr steht angesichts des massiven Arbeits- und Fachkräftemangels vor großen Herausforderungen und muss sich – angesichts der Konkurrenz mit der Privatwirtschaft – deutlich attraktiver werden. Angesichts der enormen gesellschaftlichen Bedeutung der Arbeit der Feuerwehr, müssen die Gehälter insgesamt angehoben werden. Dazu gehört auch die Schaffung der Hamburgzulage. Zudem müssen die Arbeitsbedingungen vor allem durch eine Arbeitsentlastung verbessert werden. Hierfür braucht es mehr Personal, die Reduzierung der Wochenarbeitszeit, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sowie und die Modernisierung von Arbeitsmitteln. Auch für die Nachwuchsgewinnung braucht es mehr als warme Worte und bunte Kampagnen, nämlich eine bessere Vergütung, Übernahmegarantien und die gezielte Förderung der Auszubildenden.
Frage 9: Wohnraum in Hamburg ist sehr teuer. Für junge Familien ist das ein wichtiges Kriterium bei der Wahl des Wohnortes und des Dienstortes. Was unternimmt Ihre Fraktion, um den hohen finanziellen Ansprüchen gerecht zu werden? So, dass die Beschäftigten auch dort wohnen können, wo sie arbeiten (in der FHH).
Wer in Hamburg arbeitet, muss sich Hamburg auch leisten können: DIE LINKE setzt sich daher für eine Hamburgzulage für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst und den landeseigenen Betrieben in Höhe von 400 € (Brutto je Vollzeitstelle) ein. Die Zulage soll dazu beitragen, die erhöhten Lebenserhaltungskosten, vor allem durch deutlich höhere Wohnungskosten in der Metropolregion gegenüber ländlichen Räumen, abzufedern. Auch die Hamburgzulage kann aber die Wohnungsmisere allein nicht auflösen. DIE LINKE setzt auf bezahlbaren Wohnraum und fordert einen bundesweiten Mietenstopp sowie die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen. Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen, Leerstand und übermäßige Ferienwohnungen sollen unterbunden werden. Die SAGA soll Mieterhöhungen bei Milliardenüberschüssen vermeiden und sich stärker im Wohnungsneubau engagieren. Zudem fordert DIE LINKE jährlich mindestens 5000 neue Sozialwohnungen.
Frage 1: Wie beabsichtigen Sie, der aktuell stetig steigenden Prävalenz von Essstörungserkrankungen zu begegnen?
Um dem aktuellen Beratungsbedarf bei Essstörungen besser begegnen zu können und so Chronifizierungen und langfristige Folgekosten für das Behandlungssystem zu verringern, hat sich die Linksfraktion bereits im März 2023 im Rahmen eines Antrags in der Bürgerschaft für die Aufstockung der personellen Kapazitäten der niedrigschwelligen Beratungsangebote für Menschen mit Essstörungen sowie die entsprechende Erhöhung der Zuwendungen an die in diesem Bereich aktiven Träger eingesetzt.
Frage 2: Wie begegnen Sie dem Problem, dass für Männern in Hamburg kein niedrigschwelliges persönliches Beratungsangebot zum Thema Essstörung vorhanden ist?
Mit einer besseren Finanzierung der Suchthilfe und der niedrigschwelligen Beratungsangebote könnten auch neue Angebote für weitere Zielgruppen, wie beispielsweise essgestörte (junge) Männer geschaffen werden. Dafür setzen wir uns beispielsweise aktuell im Rahmen der Haushaltsberatungen selbstverständlich ein.
Frage 3: Wie begegnen Sie der aktuell mangelhaften hausärztlichen Versorgung?
Als LINKE setzen wir uns seit Langem für die kleinräumige Bedarfsplanung ein. Dass Hamburg immer noch als ein Planungsgebiet und dadurch als ärztlich überversorgt gilt, ist nicht nachvollziehbar. Eine kleinräumigere Bedarfsplanung würde die ungleiche ärztliche Versorgung der Stadtteile besser abbilden und eine gezielte Steuerung der ärztlichen Versorgung erst ermöglichen.
DIE LINKE hat als erste Fraktion in Hamburg die Einrichtung von städtischen Gesundheitszentren in Stadtteilen mit angespannter Versorgungslage gefordert. Die Gesundheitszentren würden interdisziplinär arbeiten mit haus- und kinderärztlicher Versorgung sowie sozialer und psychologischer Beratung. Freiwerdende Sitze, die nicht nachbesetzt werden können, könnten so durch die Stadt übernommen und das Versorgungsangebot auch zukünftig sichergestellt werden. Zudem könnten zusätzliche Sitze in unterversorgten Quartieren geschaffen werden. Die Finanzierung der Gesundheitszentren läge dann bei der Stadt.
Frage 4: Was tun Sie, um die derzeit unzumutbaren Wartezeiten auf einen ambulanten Psychotherapieplatz zu verkürzen?
In der psychotherapeutischen Versorgung wird besonders deutlich, dass die heutige Bedarfsplanung wenig mit dem realen Bedarf zu tun hat. Wir lehnen insbesondere ab, dass die Versicherten bei der Genehmigung von Therapien nach dem Kostenerstattungsverfahren de facto vom guten Willen der Krankenkassen abhängen. Deswegen fordert DIE LINKE eine grundlegende Neugestaltung der Bedarfsplanung mit erheblich mehr Psychotherapiesitzen, insbesondere in einkommensärmeren Stadtteilen. Das Kostenerstattungsverfahren wollen wir kurzfristig zu einem rechtssicheren Anspruch für die Versicherten erweitern und langfristig durch die höhere Zahl an zugelassenen Therapeut*innen überflüssig machen.
Und auch im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung könnte die Etablierung von Gesundheitszentren, die eine interdisziplinäre und intersektorale Behandlung ermöglichen, Abhilfe schaffen.