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Redebeitrag der "unkürzbar"-Demonstration vom 06. Juni 2026

Hamburg traut sich was

„Hamburg traut sich was“ arbeitet als sozialpolitische Gruppe zum Thema Armut und Sozialleistungen.
Von Armut betroffene Menschen haben keine große Lobby. Gerade Menschen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, werden besonders in Krisenzeiten von Parteien des rechten und bürgerlichen Spektrums gern mit der Unterstellung von Faulheit und Leistungsmissbrauch diffamiert. 
So auch jetzt. Aber soziale Sicherheit geht uns alle an. 

Nach Hartz IV und Bürgergeld heißt das Arbeitslosengeld II nun Neue Grundsicherung. Ab 1.7. werden geringfügige Verbesserungen, die im Bürgergeld von 2023 umgesetzt wurden, wieder rückgängig gemacht und die Sanktionsmöglichkeiten radikal verschärft. Der repressive Charakter der Arbeitsverwaltungen gegen Erwerbslose, die angeblich zur Arbeit gezwungen werden müssen, kommt wieder voll zur Geltung. Vermittlung in Arbeit hat Vorrang vor Weiterbildung. Wer sich qualifizieren, weiterbilden und dafür weiter Deutsch lernen will, kommt damit immer häufiger beim Jobcenter nicht durch, trotz Fachkräftemangel wird die Weiterbildung heruntergefahren. Gering qualifizierte Jobs im Niedriglohnsektor tun es auch. Erwerbslose sollen Arbeit um jeden Preis aufnehmen, wenn die Bedingungen auch noch so schlecht sind.
Der Regelsatz von 563,- € pro erwachsener Person wurde nicht erhöht, die Ärmsten der Gesellschaft bekommen nur eine Nullrunde, auch wenn das Geld am Ende des Monats oft nicht einmal mehr für Lebensmittel reicht. 

Um es klar zu sagen, die neue Grundsicherung verletzt Grundrechte.
Nach dem zweiten Meldeversäumnis werden 30 % des Regelsatzes für einen Monat gekürzt. Nach drei Meldeversäumnissen, die unterschiedliche Gründe haben können, wird der gesamte Regelsatz für einen Monat gestrichen. 
Wer sich dann immer noch nicht zurückmeldet, gilt als sog. unerreichbar und verliert auch noch die Kosten der Unterkunft.
Die Kürzung auf Null, die nun durch angebliche Unerreichbarkeit gerechtfertigt wird, ist laut Bundesverfassungsgericht grundrechtswidrig.
Andere Pflichtverletzungen wie mangelnde Mitwirkung werden mit einer Kürzung von 30 % des Regelsatzes für drei Monate geahndet.
Zu befürchten ist, dass von den Sanktionen v.a. Menschen mit psychischen oder sozialen Problemen betroffen sind, die durch die Kürzungen in noch größere Not und sogar in die Obdachlosigkeit getrieben werden. 
Sanktionen haben deswegen im Sozialgesetzbuch nichts zu suchen, Armut ist ein strukturelles gesellschaftliches Problem und keine Folge individueller Faulheit oder Nachlässigkeit. 

Die Kosten der Unterkunft, die von den Jobcentern anerkannt werden, sind auf unrealistischem Niveau gedeckelt. Die Pauschalierung der Mieten ist nicht bedarfsgerecht bei den ständig steigenden Wohnkosten. Dadurch werden die Leistungsberechtigten unter weiteren finanziellen Druck gesetzt. Denn sehr viele auf Sozialleistungen angewiesene Haushalte müssen einen Teil der Miete aus dem Regelsatz bestreiten, weil das Jobcenter die faktische Miete nicht übernimmt. Die Stromkosten müssen sowieso aus dem Regelsatz gezahlt werden. Sehr viele Menschen leben also deutlich unter dem Existenzminimum, das ihnen keinen Spielraum für soziokulturelle Teilhabe lässt. So tragen die gesetzlichen Regelungen zur Verschärfung von Armut und Ausgrenzung bei.

Wer sich einer zumutbaren Arbeit ohne trifftigen Grund verweigert, - und was zumutbar ist, bestimmt das Jobcenter -, riskiert die Streichung des gesamten Regelsatzes. Die Arbeitsaufnahme bei Kindererziehung ist jetzt zumutbar, wenn das Kind 14 Monate alt ist, nicht mehr ab der Vollendung des dritten Lebensjahres. Eltern, auch alleinerziehende Mütter oder Väter geraten unter Druck, in Vollzeit arbeiten zu müssen. Die Regierung offenbart auch durch die Diffamierung von Teilzeitarbeitenden eine bodenlose Ignoranz gegenüber der Care-Arbeit, die anscheinend gar keine Rolle im Leben spielt.

Die Arbeitsverwaltung begegnet den Leistungsberechtigten als autoritäre Institution, die zwar von Kooperationsplänen spricht, aber Unterwerfung einfordert. Nicht Beratung und Förderung im Sinne einer kunden- und menschenfreundlichen Dienstleistung zur Überwindung von Armut und Arbeitslosigkeit ist mit der Neuen Grundsicherung beabsichtigt, sondern ein Regime, das das bedingungslose Recht auf soziale Sicherung durch Sanktionen zur Disposition stellen darf. Leistungsberechtigte haben im Zweifelsfall nichts mitzureden und nicht darüber zu entscheiden, was sie wollen und können, sondern haben sich unter Androhung von Kürzungen den disziplinierenden Maßgaben von Sachbearbeiter*innen zu beugen. 

In der neuen Grundsicherung zeigt sich der autoritäre Sozialstaat wieder in deutlicher Form, wie er mit Hartz IV 2005 im Bereich der Arbeitsverwaltung eingeführt wurde. Das Versagen des Staates, sozial gerechte Lebensverhältnisse herzustellen, wird zum Versagen der Einzelnen umgemünzt. Mit falschen Erzählungen, dass wir uns den Sozialstaat nicht mehr leisten können und gerade die Ärmsten den Gürtel nun mal enger schnallen müssen, formiert sich eine politische Rechte mit erschreckendem Erfolg.

Sondergesetze gegen Minderheiten wie das Asylbewerberleistungsgesetz, die Geflüchtete diskriminieren und entrechten, die Einführung der Sozialkarte und die Einrichtung des Dublin-Zentrums in Hamburg, wo es grundrechtswidrig nur noch Bett, Brot und Seife gibt, tun ihr Übriges, um die soziale und menschenrechtliche Verfassung einer Gesellschaft auszuhöhlen und Bevölkerungsgruppen rassistisch gegeneinander auszuspielen.

Das lassen wir uns nicht gefallen. Wir alle ohne Unterschied haben ein Recht auf ein gutes Leben. Wir wollen eine Umverteilung des gesellschaftlichen Reichtums von oben nach unten. Das heißt auch soziale Leistungen in existenzsichernder und armutsfester Höhe. Gespart werden muss bei den Reichen. Dieser Kampf geht weiter.

Hamburg traut sich was

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