IStGH Entscheidung - Ungarn
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) verurteilt Ungarn, weil es Israels Premierminister Netanjahu trotz Haftbefehls nicht verhaftet hat. Ungarn, noch Rom-Statut-Unterzeichner, verletzte damit seine Pflichten. Die Vertragsstaatenkonferenz wird Ungarn im Dezember rügen.
Am 24. Juli hat der Internationale Strafgerichtshof (IStGH, ICC) entschieden, dass Ungarn gegen seine Pflichten aus dem Rom-Statut verstoßen hat, indem es Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu nicht verhaftet und zum ICC nach Den Haag überstellt hat, obwohl der ICC ein Haftersuchen gestellt hatte.
Der ICC ist ein internationaler Gerichtshof mit dem Auftrag Individuen zu verfolgen, die schwere Kriegs- und Menschheitsverbrechen begangen haben. Er kann nur aktiv werden, wenn es sich bei diesen Individuen entweder um Staatsangehörige eines Unterzeichnerstaats des Rom-Status handelt oder die Taten auf dem Gebiet eines Unterzeichnerstaats begangen wurden und wenn der entsprechende Vertragsstaat nicht gewillt oder in der Lage ist, die Tat selbst zu verfolgen.
Israel ist kein Unterzeichnerstaat, Palästina allerdings schon. Auf Grundlage der in Gaza stattfinden Handlungen hat der ICC insgesamt drei Haftbefehle erlassen, unter anderem gegen Benjamin Netanjahu, dem Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen vorgeworfen werden.
Ungarn hat zwar angekündigt, das Rom-Statut verlassen zu wollen, ist aber gegenwärtig noch Unterzeichnerstaat, und wäre deshalb bei Benjamin Netanjahus Besuch im April verpflichtet gewesen, ihn zu verhaften.
Da das nicht passiert ist, hat der ICC festgestellt, dass Ungarn gegen seine Pflichten aus dem Rom-Statut verstoßen hat. Als nächstes wird sich jetzt die Vertragsstaatenkonferenz des Rom-Status im Dezember mit der Angelegenheit befassen. Es ist absehbar, dass die Konferenz Ungarn rügen wird. Darüber hinausgehende Sanktionsmöglichkeiten hat die Konferenz nicht.
