Geschäftsordnung

Beschluss der 1. Tagung des 8. Landesparteitages

0 Konstituierung

Der Parteitag konstituiert sich auf seiner ersten Tagung durch:

  • Die Bestimmung eines Präsidiums, deren Mitglieder abwechselnd als Versammlungsleitung den Parteitag leiten
  • Die Bestimmung der Protokollierenden
  • Ggf. die Übertragung von Mitgliederrechten auf Delegierte, die als Gastmitglieder delegiert wurden.
  • Die Beschlussfassung einer Geschäftsordnung
  • Die Bestimmung der Mandatsprüfungskommission
  • Die Bestimmung der Wahlkommission, die zusammen mit der Versammlungsleitung Wahlen durchführt
  • ggf. die Beschlussfassung zu Konkretisierung der gültigen Wahlordnung der Partei DIE LINKE.
  • Die Bestimmung einer Antragskommission, die an den Parteitag gestellte Anträge bearbeitet. Das Nähere zu Antragsbehandlung, Abstimmungsverfahren und Antragskommission regeln die Ziffern 11. bis 16.
  • Die Beschlussfassung der Tagesordnung und des Zeitplans

Die Bestimmung des Präsidiums, der Protokollierenden sowie der Kommissionen umfasst die Beschlussfassung über die Anzahl deren Mitglieder und deren Wahl.

Alle weiteren Tagungen konstituieren sich durch die Übertragung von Mitgliederrechten auf Delegierte, die als Gastmitglieder delegiert wurden, und die Beschlussfassung der jeweiligen Tagesordnung und des jeweiligen Zeitplans, sowie die Bestimmung der Protokollierenden.

Alle Tagungen beschließen im Rahmen ihrer Konstituierung für die Dauer der Tagung, ob gemäß Ziffer 16 Absatz 3 und Ziffer 17 dieser Geschäftsordnung elektronische Abstimmungsgeräte verwendet werden.

1 Leitung des Parteitages

Das vom Parteitag gewählte Präsidium leitet den Parteitag demokratisch.

2 Redeliste und Protokoll

Durch die Versammlungsleitung ist eine quotierte Redeliste zu führen. Das Präsidium beauftragt die Erstellung eines Beschlussprotokolls. Die Tagungen des Parteitags werden bei Bedarf mit Tonträgern aufgezeichnet.  Der Parteitag wird im Fall einer Aufzeichnung hierüber informiert.

3 Wortmeldungen

Wortmeldungen sind grundsätzlich schriftlich bei der Versammlungsleitung einzureichen. Hiervon kann in der Antragsberatung abgewichen werden. Die Versammlungsleitung teilt dem Parteitag mit, ab wann schriftliche Wortmeldungen eingereicht werden können.

4 Worterteilung

Die Redner und Rednerinnen erhalten außer bei Generaldebatten das Wort in der Reihenfolge ihrer Meldung. Erstredner*innen erhalten Vorrang. Nach jedem Redebeitrag, bei dem keine Frau gesprochen hat, ist Frauen – unter der Voraussetzung entsprechender Wortmeldungen – das Wort zu erteilen. Kurze Verständnisfragen an die Rednerinnen bzw. die Redner und deren Beantwortung sind möglich.

Bei Generaldebatten entscheidet über die Reihenfolge der Redner*innen ein Losverfahren mit allen vor Beginn der Generaldebatte beim Präsidium schriftlich eingereichten Wortmeldungen. Die Quotierungsregeln werden bei der Erstellung der ausgelosten Redeliste beachtet. Schriftliche Wortmeldungen nach Beginn der Generaldebatte werden in der Reihenfolge ihrer Einreichung unter Beachtung der Quotierungsregeln an die Redeliste angefügt.

5 Rederecht

Rederecht haben alle Delegierte, Antragsteller und -stellerinnen im Rahmen ihrer Antragsberatung; Alle weiteren Mitglieder und Gäste auf Antrag eines Delegierten bei der Versammlungsleitung und einem entsprechenden Beschluss des Parteitages.

6 Redezeit

6.1 Aussprache

Die Redezeit in der Aussprache und der Antragsberatung beträgt drei Minuten für jeden Redner bzw. jede Rednerin. Der Parteitag kann beschließen, die Redezeit zu ändern.

6.2 KandidatInnendebatte

Die Redezeit im Rahmen der KandidatInnendebatte gemäß § 7 (5) der Wahlordnung der Partei DIE LINKE beträgt drei Minuten für jede KandidatIn zur Vorstellung und fünf Minuten zur Beantwortung von Anfragen. Die Zeit für Anfragen und Stellungnahmen beträgt pro Wortmeldung eine Minute und zehn Minuten pro Wahlgang in Summe.

Diese Zeiten können durch Versammlungsbeschluss geändert werden.

7 Wortentzug

Die Versammlungsleitung kann die Rednerinnen und Redner bei Bedarf darauf hinweisen, zur Sache zu sprechen und ggf. das Wort entziehen.

8 Unterbrechung der Versammlung durch die Versammlungsleitung

Die Versammlungsleitung kann die Versammlung, wenn es nötig und sinnvoll erscheint, zum Zwecke der Verständigung unterbrechen.

9 Bemerkungen der Versammlungsleitung

Der Versammlungsleitung sind kurze Bemerkungen, die der Richtigstellung und Förderung der Aussprache dienen, jederzeit gestattet. Zu diesem Zweck darf der Redner bzw. die Rednerin unterbrochen werden.

10 Persönliche Bemerkungen und Richtigstellungen

Das Wort zu ausschließlich persönlichen Bemerkungen ist nach Schluss der Aussprache und der Abstimmung zu erteilen.

11 Anträge und Entschließungen

Anträge sind gemäß den Regelungen der Landessatzung zu stellen. Initiativanträge sind Anträge, deren Anlass sich unmittelbar aus dem Ablauf des Parteitages ergibt. Dringlichkeitsanträge sind Anträge, deren Anlass nach Antragsschluss, also innerhalb der letzten vier Wochen vor Beginn des Parteitages, eingetreten ist. Dringlichkeits- und Initiativanträge können mit Unterstützung von mindestens 15 beschließenden Delegierten auch unmittelbar auf dem Landesparteitag eingebracht werden. Dinglichkeitsanträge können bis zu zwei Stunden nach Beginn der Tagung bei der Versammlungsleitung eingereicht werden. Über die Dringlichkeit und den Initiativcharakter sowie über die Reihenfolge der zu behandelnden Dringlichkeits-, Initiativ- und sonstigen Anträge beschließt der Parteitag auf Vorschlag der Antragskommission mit einfacher Mehrheit.

12 Resolutionen

Zu aktuellen gesellschaftspolitischen Fragen können Resolutionen vom Landesparteitag befasst werden. Resolutionen werden im Konsensprinzip, in offener Abstimmung und ohne Aussprache beschlossen. Sie müssen bis zwei Stunden nach Beginn der Tagung schriftlich eingereicht werden. Antragsteller*innen wird empfohlen, den Resolutionsentwurf eine Woche vor der Tagung schriftlich im Landesverband bekanntzugeben, damit der Konsens erarbeitet werden kann.

13 Anträge zur Geschäftsordnung

Das Wort zur Geschäftsordnung wird außerhalb der Reihe sofort nach Beendigung des laufenden Wortbeitrages gegeben.

Anträge zur Geschäftsordnung sind insbesondere:

  • Antrag zur Tagesordnung und zum Zeitplan
  • Antrag auf Nichtbefassung eines Antrages oder Tagesordnungspunktes (darf nur vor Eröffnung der Debatte gestellt werden)
  • Antrag auf Vertagung
  • Antrag auf Überweisung
  • Antrag auf Änderung der Redezeit
  • Antrag, Anfrage bzw. Hinweis zum Antrags- und Beratungsverfahren
  • Antrag auf Unterbrechung der Versammlung
  • Antrag auf Schluss der Redeliste
  • Antrag auf Schluss der Debatte (dürfen nur Delegierte stellen, die noch nicht zur Sache gesprochen haben)

Anträge zur Geschäftsordnung können nur von Delegierten und Mitgliedern von Arbeitsgremien des Landesparteitages sowie von Delegierten und TeilnehmerInnen mit beratender Stimme gestellt werden.

Die Redezeit beträgt eine Minute. Wird einem GO-Antrag widersprochen, ist vor der Abstimmung eine Gegenrede zu hören. Wird ihm nicht widersprochen, gilt der GO-Antrag als angenommen.

14 Grundsätze zur Behandlung von Anträgen

Als Antragsbehandlung wird die Befassung durch Abstimmung im Plenum des Landesparteitages, die Überweisung an den Landesvorstand sowie die Nichtbefassung redaktioneller Änderungen verstanden. Der Landesparteitag kann beschließen, zu einem eingebrachten Antrag keine Entscheidung in der Sache herbeizuführen. Anträge werden auch als behandelt verstanden, wenn sie sich durch Abstimmung anderer Anträge erledigt haben.

Änderungsanträge sind stets vor dem Hauptantrag zur Abstimmung zu stellen. Werden Änderungsanträge vom Hauptantragsteller übernommen, entfällt die gesonderte Abstimmung.

Weiter- oder weitestgehende Anträge zu einem Sachkomplex sind immer zuerst zur Abstimmung zu bringen. Das gilt für Anträge wie Änderungsanträge.

Änderungsanträge müssen von den Antragsberechtigten mindestens sieben Tage vor der Tagung des Parteitages schriftlich bei der Antragskommission oder in der Landesgeschäftsstelle eingereicht werden. Änderungsanträge, die sich auf erst beim Landesparteitag eingereichte Anträge beziehen oder sich aus dem Verlauf der Beratung ergeben, können von einzelnen Delegierten gestellt werden. Sie müssen schriftlich am Arbeitstisch der Antragskommission eingereicht werden. Über ihre Behandlung beschließt der Parteitag auf nach Votum der Antragskommission mit einfacher Mehrheit.

Anträge, die den Sinn des Hauptantrages umkehren, stellen keine Änderungsanträge dar und sind insoweit als Änderungsanträge nicht zulässig. Sie werden als Anträge behandelt, soweit die Voraussetzungen gemäß Ziffer11 dieser Geschäftsordnung vorliegen.

15 Aufgaben der Antragskommission

Die Antragskommission prüft, ob die Voraussetzungen für eine Antragsbehandlung auf dem Landesparteitag vorliegen. Über die Behandlung von Anträgen, Änderungsanträgen und Resolutionen, die die Voraussetzungen einer Antragsbehandlung nach den Ziffern 11, 12 und 14 dieser Geschäftsordnung nicht erfüllen, entscheidet der Landesparteitag, nach Prüfung der Voraussetzungen und dem Bericht der Antragskommission dazu. Nicht fristgerecht eingegangene Anträge und Änderungsanträge weist die Antragskommission zurück.

Sie stellt die Anträge und Änderungsanträge unabhängig von der Reihenfolge ihres Eingangs zu Sachkomplexen zusammen und darf sie erforderlichenfalls im Einvernehmen mit den Antragstellerinnen bzw. Antragstellern redaktionell überarbeiten oder verschiedene Anträge zu einem zusammenfassen.

Die Antragskommission kann Änderungsanträge mit ausschließlich redaktionellem Charakter zur Nichtbefassung im Plenum vorschlagen.

Die Antragskommission hat die Aufgabe, hinsichtlich der Behandlung von Anträgen und Änderungsanträgen den Antragsstellern und Antragstellerinnen und dem Plenum Empfehlungen zu geben.

Die Reihenfolge, in der Änderungsanträge behandelt werden, wird von der Antragskommission vorgeschlagen und vom Plenum des Landesparteitages beschlossen.

16 Antragsbefassung, Abstimmungen und Beschlussfassung

Anträge werden zu Beginn der Antragsberatung durch die Antragstellerinnen bzw. Antragsteller begründet. Die anschließende Debatte kann mit Mehrheit jederzeit durch GO-Anträge nach Ziffer 13 beendet oder verkürzt werden. Ein solcher Antrag kann innerhalb der Debatte nur einmal gestellt werden. Die Debatte kann auf Vorschlag der Versammlungsleitung, der Antragskommission oder aus der Mitte der Versammlung mit einfacher Mehrheit begrenzt werden.

Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit der Anwesenden gefasst. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt.

Anträge, zu denen das Votum des Landesparteitages durch offene Abstimmung nicht eindeutig ist oder bei denen geheime Abstimmung beantragt wird, können elektronisch mit abgesicherten Abstimmungsgeräten durchgeführt werden.

17 elektronisches Wahlverfahren

Wahlen, die laut Wahlordnung oder auf Beschluss des Parteitages als geheime Wahl durchzuführen sind, können elektronisch mit abgesicherten Abstimmungsgeräten durchgeführt werden.

18 Awareness beim Landesparteitag

Diskriminierendes oder grenzüberschreitendes Verhalten ist mit den Prinzipien der Partei DIE LINKE nicht vereinbar. Gleichwohl hat es in der Vergangenheit solche Fälle gegeben. Deshalb wird bei den Tagungen des Landesparteitags ein Awareness-Team eingesetzt, das für alle von Diskriminierung Betroffenen ansprechbar ist. Es hat die Aufgabe, von Diskriminierung und persönlichen Grenzüberschreitungen Betroffenen beizustehen und in ihrem Interesse zu handeln.

Das Awareness-Team wird aktiv, wenn

  • von grenzüberschreitenden oder diskriminierenden Verhalten Betroffene sich an das Awareness-Team wenden
  • solches Verhalten beobachtet wird oder
  • von anderen darauf hingewiesen wird.

Das Awareness-Team handelt prinzipiell in Absprache mit den Betroffenen. Gibt es eine große Zahl Betroffener, kann es eigenständig handeln.

Jede von Diskriminierung, Gewalt und Grenzverletzungen betroffene Person kann für sich selbst sagen, was sie wann als solches wahrnimmt. Aufgrund der persönlichen Geschichte, Gegenwart und Erfahrung von Betroffenen werden Vorfälle unterschiedlich erlebt, eingeordnet und eingeschätzt. Nach diesem Grundsatz nimmt das Awareness-Team des Hamburger Landesverbands der Partei DIE LINKE die Perspektive von Betroffenen ein und bietet Schutz und Unterstützung. Das Awareness-Team hat nicht die Aufgabe Vorfälle aufzuklären oder zu schlichten, sondern es stellt einen Rückzugsraum und Gesprächspartner*innen zur Verfügung und bespricht Handlungsmöglichkeiten.