Möglicher V-Mann bei Gruppe S.: Schützt der Verfassungsschutz die Hamburger Naziszene?

Deniz Celik

Im Stuttgarter Strafverfahren gegen die rechtsterroristische „Gruppe S.“ wegen des Verdachts der Mitgliedschaft bzw. Unterstützung einer terroristischen Vereinigung hat sich nun der Verdacht ergeben, dass es sich bei Thorsten K. aus Bad Bramstedt um einen V-Mann des Verfassungsschutzes handeln könnte.

Bereits zu Beginn des Prozesses wurde öffentlich, dass die rechte „Gruppe S.“, die Anschläge auf Moscheen, Politiker:innen und Antifaschist:innen geplant haben soll, Verbindungen zu drei Hamburger Personen haben soll. Unter anderem gab es Treffen mit Mitgliedern der „Gruppe S.“ und die drei Hamburger waren auch in der maßgeblichen Chatgruppe der „Gruppe S.“ Sie nahmen aber bei einem für die Anklage gegen die „Gruppe S.“ entscheidenden Treffen in Minden spontan nicht teil, obwohl sie ihre Teilnahme eigentlich zugesagt hatten. Alle Teilnehmer des Treffens wurden kurz darauf verhaftet und angeklagt. Warum die in Hamburg aktiven Nazis nicht an dem Treffen teilgenommen haben, ist unklar. Die Zeugenaussage eines Polizisten im Stuttgarter Prozess am 31.05.2022 deutet nun daraufhin, dass es sich bei einem der Hamburger – Thorsten K. – um einen V-Mann handeln könnte. Der Zeuge hatte bestätigt, dass er einen entsprechenden Verdacht gehört habe und nicht wisse, ob er sich aufgrund seiner Aussagegenehmigung dazu äußern dürfe. Zudem gebe es laut dem Prozessbericht einer Beobachtungsgruppe eine Aktennotiz des Senats, in der der Verdacht der SOKO Valenz (der für die „Gruppe S.“ zuständigen Sonderkommission) erwähnt wird, dass es sich bei Thorsten K. um einen V-Mann handeln könnte.

Dazu Deniz Celik, innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Es stehen folgende Fragen im Raum: Hat der Hamburger Verfassungsschutz einen V-Mann geführt, der sich in rechtsterroristischen Kreisen bewegt hat und durch V-Mann-Sold indirekt die Hamburger Naziszene finanziert? Und noch schlimmer: Hat der Verfassungsschutz möglicherweise Thorsten K. vor einer Teilnahme an dem entscheidenden Treffen der ‚Gruppe S.‘ gewarnt? Allein der Gedanke daran ist unerträglich und der Verfassungsschutz steht in der Pflicht, diesen Verdacht öffentlich und vollumfänglich aufzuklären. Gerade nach den verheerenden Verfehlungen des Verfassungsschutzes bei den rassistischen Morden des NSU, hat die Öffentlichkeit ein Recht darauf zu erfahren, ob und inwieweit staatliche Institutionen in rechte und rechtsterroristische Strukturen verwoben sind.“

Die Linksfraktion reicht heute eine Schriftliche Kleine Anfrage ein, um die Vorgänge aufzuklären. Die Anfrage finden Sie im Anhang.

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