Anfrage der Linksfraktion zeigt: Hamburg seit Jahren ohne Psychiatrie-Berichterstattung

In Hamburg gibt es 26 Einrichtungen, in denen Menschen mit psychischen Erkrankungen untergebracht werden. Sie werden mindestens einmal jährlich von der Aufsichtskommission besucht - so steht es im Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (§23, HmbPsychKG). Es sieht außerdem vor, dass die Kommission einen Bericht zu jeder besuchten Einrichtung erstellt und für den Zeitraum von zwei Jahren einen Gesamtbericht und dass es alle zwei Jahre eine parlamentarische Berichterstattung geben soll, in der eine Zusammenfassung aus den vorgelegten Berichten gegeben wird. Sie soll die Lage der Menschen in den psychiatrischen Einrichtungen transparent machen. Wie eine Anfrage der Linksfraktion nun zeigt, ist der Senat dieser Pflicht aber schon seit Jahren nicht mehr nachgekommen: Zuletzt wurde über die Jahre 2016/17 berichtet.

Olga Fritzsche, gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Die Kontrollfunktion von Parlament und Aufsichtskommission wird nahezu komplett ausgehebelt. Das darf nicht sein! Die  Berichte der Aufsichtskommission haben gleich mehrere wichtige Funktionen. Sie dienen nicht nur der Information des Parlaments, sondern der Öffentlichkeit insgesamt. Sie bieten die Möglichkeit, Missstände zu erfahren und gegebenenfalls dagegen vorgehen zu können.“

Dass der Senat die Verzögerung mit Corona begründet und angekündigt hat, die fehlenden Berichte nachzureichen, lässt Fritzsche nicht gelten: „Die Veröffentlichung alle zwei Jahre ist eine gesetzliche Pflicht. Dass der Senat eigenmächtig entscheidet, ob er sie einhalten will oder nicht, ist nicht in Ordnung. Ich frage mich, ob der Senat überhaupt ein Interesse daran hat, transparent zu den Missständen und Problemen in der Psychiatrie zu berichten. Wir werden an dem Thema dranbleiben und die nachgereichten Berichte sorgfältig prüfen.“

Unsere Anfrage (Drs. 22/14233) hängt dieser PM an.

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