Hygienekonzept

Die wichtigsten Regeln sind diese:

  • 3G: Einlass nur nach Vorlage eines negativen Coronavirus-Testnachweises bzw. nach Vorlage eines Impfnachweises oder eines Genesenennachweises nach §10h HmbSARSCoV-2-EindämmungsVO!
  • Gäste mit Erkältungssymptomen sind vom Besuch des Bürgerhauses leider ausgeschlossen.
  • Im Bürgerhaus gilt zu jeder Zeit die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Diese darf nur bei Ansprachen und Vorträgen durch die sprechende Person abgelegt werden.

Auf der Website des Bürgerhauses findet ihr das vollständige Hygienekonzept.

Kosten für einen Schnelltest könnt ihr so notwendig gegen eine Quittung direkt erstattet bekommen.