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Landesvertreter:innenversammlung zur Wahl der Landesliste der LINKEN zur Bundestagswahl zum 20. Deutschen Bundestag.

Am Freitag, den 26. März 2021, ab 18:30 Uhr und am Samstag, 27.03.2020 ab 10:00 Uhr findet im Bürgerhaus Wilhelmsburg die Landesvertreter:innenversammlung (LVV) zur Wahl der Landesliste der LINKEN zur Bundestagswahl zum 20. Deutschen Bundestag statt.

Einziger Gegenstand ist die Wahl der Landesliste durch die 100 Delegierten, die in den sieben Hamburger Bezirken gewählt wurden. Aufgrund der Corona-Pandemie findet die LVV mit einem strengen Hygienekonzept statt. Die Teilnahme als Gast ist nicht möglich, die LVV wird aber über unsere Website gestreamt.

Download Einladung und Material zur LVV
(Stand 25.03.2021, 18.00)

 

Infos zur LVV im Detail

Freitag, 26.03.2020

18:30 Uhr bis 19:30 Uhr Mandatsprüfung für Tag 1

Begrüßung: Keyvan Taheri, Landesprecher DIE LINKE Hamburg

0. Konstituierung (19:30 bis 20:00 Uhr)

a) Wahl einer Versammlungsleiterin / eines Versammlungsleiters und des Präsidiums
b) Wahl der Mandatsprüfungskommission
c) Wahl einer Protokollführerin / eines Protokollführers
d) Bestimmung einer Geschäftsordnung
e) Wahl einer Wahlkommission
f) ggf. Beschlüsse zur Wahlordnung
g) Beschluss zur Tagesordnung

1. Wahl der Landesliste zur Bundestagswahl  ab 20:00 Uhr

a) Wahl der Listenplätze eins bis vier in Einzelwahl
b) Wahl der folgenden Listenplätze in Gruppenwahl

  • Wahlgang zur Sicherung der Mindestquotierung
  • Wahlgang für Männer und Frauen

Ende 1. Tag gegen 22:00 Uhr


Samstag, 27.03.2020

10:00 Uhr bis 10:30 Uhr Mandatsprüfung für Tag 2

gegen 10:30 Uhr: Rede Fabio De Masi

2. Fortsetzung Wahl der Landesliste zur Bundestagswahl ab 11:00 Uhr

Mittagspause 13:00 bis 14:00 Uhr

3. Wahl von zwei Vertrauenspersonen für den Wahlvorschlag

4. Bestimmung von zwei TeilnehmerInnen, die die Versicherung an Eides statt zum Ablauf der Versammlung abgeben.

5. Verschiedenes

geplantes Ende: ab 16:00 Uhr.

Schutzmaßnahmen zur Pandemie-Hygiene
für die Landesvertreter:innenversammlung
im Bürgerhaus Wilhelmsburg am 26. und 27. März 2021

  1. Delegierte und weitere Teilnehmer*innen mit den Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung bzw. einem positiven Corona-Schnelltest sind vom Besuch der Landesvertreter:innenversammlung ausgeschlossen.
  2. Allen Teilnehmer:innen wird ein kostenloser Corona-Schnelltest vor Beginn der Tagung angeboten und alle Teilnehmer:innen werden herzlich gebeten, sich vor der Teilnahme an der Versammlung vor Ort oder bei einem der Testzentren in der Stadt auf COVID-19 testen zu lassen.
  3. Der Eingangs- und Ausgangsbereich wird räumlich voneinander getrennt, d.h. es werden unterschiedliche Wege und Türen verwendet.
  4. Auf die Abstandsregelung von mind. 1,5 m, Betretungsverbote (z.B. bei Symptomen oder Kontakt zu bestätigten Infizierten) und Hygienetipps wird mit Plakaten und Aushängen gut sichtbar hingewiesen.
  5. Es wird für die Landesvertreter:innenversammlung eine max. gleichzeitige Teilnehmer*innenzahl von 115 für den Tagungssaal festgelegt und kontrolliert. Für diese 115 gleichzeitigen Teilnehmer*innen werden namentliche Sitzplätze fest vergeben und zugewiesen.
    Für Kandidierende, werden solche Plätze zeitweise reserviert und zugewiesen.
  6. Handdesinfektionsstationen werden im Eingangsbereich zur Verfügung gestellt.
  7. Außer bei Redebeiträgen, die von der Versammlungsleitung aufgerufen wurden, also im Foyer, im Saal und in den Sanitärbereichen ist das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung verpflichtend.
  8. Grundsätzlich ist der Abstand von 1,5 m – wo immer möglich – einzuhalten, insbesondere bei der Schlangenbildung im Rahmen der Mandatsprüfung. Die Delegierten werden ab 1 Stunde vor Beginn der Beratungen im Saal nach Delegationen in Zehn-Minuten-Abständen zur Mandatsprüfung eingeladen.
  9. Die Beratung im Plenum wird in der Regel nach 90 Minuten für mindestens zehn Minuten unterbrochen. Es wird durch Offenhalten der Türen zum Gebäude im Frontbereich und der Flügeltüren zum Saal auf eine möglichst gute Durchlüftung des Saals herbeigeführt.
  10. Delegierte, die nicht teilnehmen können oder dürfen, sind gebeten so früh wie möglich den Vorstand und die Landesgeschäftsstelle zu informieren, damit möglichst ohne Unterbrechung das Stimmrecht der Delegationen wahrgenommen werden kann. Die Landesgeschäftsstelle informiert die gewählten Ersatzdelegierten, dass ggf. auch eine kurzfristige Anreise nötig werden kann.
  11. Der Parteitag wird gebeten im Rahmen der Festlegung der Zeiten für die Kandidierenden-Debatte möglichst kurze Zeiten anzusetzen.
  12. Auf Catering über die Ausgabe von Tagungsgetränken (Wasser und Selter) in verschlossenen Gebinden und den Ausschank von Kaffee und Tee hinaus wird verzichtet. Die Delegierten werden gebeten sich für die verkürzte Versammlungszeit mit einer privaten Brotdose zu versorgen. Die Bezirksverbände sind gebeten gem. Vereinbarung im Landesfinanzrat für ihre Delegierten auf Antrag eine Tagespauschale auszuzahlen um zusätzlichen Aufwand zu erstatten, der Landesvorstand stellt dies für Kandidat:innen sicher.
  13. Die Sanitärräume dürfen von nur von einer begrenzten Personenanzahl betreten werden, die durch Aushänge an den jeweiligen Anlagen deutlich gemacht werden.
  14. Ausreichend Papierhandtücher und Flüssigseife werden zur Verfügung gestellt. Alle Lufttrocknungsgeräte sind deaktiviert und dürfen nicht verwendet werden.
  15. Es erfolgt eine regelmäßige Kontrolle (z.B. Seifenspender, Papierhandtücher, Mülleimer) und Reinigung von Kontaktflächen (z.B. Türklinken, Wasserhähne, sonstige Kontaktflächen) der Sanitäranlagen.
  16. An den Waschbecken wird eine Information zum richtigen Händewaschen gut sichtbar ausgehängt.

Beschluss des Landesvorstands vom 17.03.2021

0 Konstituierung

Die Landesvertreter:innenversammlung konstituiert sich durch:

  • die Bestimmung eines Präsidiums sowie eine:r Versammlungsleiter:in aus deren Mitte
  • die Bestimmung der Protokollierenden, sowie der Schriftführer:in
  • die Beschlussfassung einer Geschäftsordnung
  • die Bestimmung der Mandatsprüfungskommission
  • die Bestimmung der Wahlkommission, die zusammen mit dem Präsidium die Wahlen durchführt
  • ggf. die Beschlussfassung zu Konkretisierung der gültigen Wahlordnung der Partei DIE LINKE.
  • die Beschlussfassung der Tagesordnung und des Zeitplans
1 Leitung des Parteitages

Das vom Parteitag gewählte Präsidium leitet den Parteitag demokratisch.

2 Redeliste und Protokoll

Durch die Versammlungsleitung ist eine quotierte Redeliste zu führen. Das Präsidium beauftragt die Erstellung eines Beschlussprotokolls. Die Landesvertreter:innenversammlung wird bei Bedarf mit Tonträgern aufgezeichnet.  Die Versammlung wird im Fall einer Aufzeichnung hierüber informiert.

3 Wortmeldung und -erteilung

Die Wortmeldung erfolgt durch Anzeigen mit der Stimm- und Wahlkarte. Die Redner und Rednerinnen erhalten das Wort in der Reihenfolge ihrer Meldung. Dabei ist darauf zu achten, dass Männern und Frauen jeweils wechselseitig das Wort erteilt wird. Erstredner:innen erhalten Vorrang.

4 Rederecht

Rederecht haben alle Delegierten sowie die Kandidierenden im Rahmen ihrer Kandidat:innendebatte.

5 Redezeit

Die Redezeit beträgt grundsätzlich zwei Minuten für jede:n Redner:in. Die Versammlung kann beschließen, die Redezeit zu ändern.

6 Kandidat:innendebatte

Die Redezeit im Rahmen der Kandidat:innendebatte gemäß § 7 (5) der Wahlordnung der Partei DIE LINKE beträgt drei Minuten für jede KandidatIn zur Vorstellung und drei Minuten zur Beantwortung von Anfragen. Die Zeit für Anfragen und Stellungnahmen beträgt pro Wortmeldung eine Minute und zehn Minuten pro Wahlgang in Summe.

Diese Zeiten können durch Versammlungsbeschluss geändert werden.

7 Wortentzug

Die Versammlungsleitung kann die Redner:innen bei Bedarf darauf hinweisen, zur Sache zu sprechen und ggf. das Wort entziehen.

8 Unterbrechung der Versammlung durch die Versammlungsleitung

Die Versammlungsleitung kann die Versammlung, wenn es nötig und sinnvoll erscheint, zum Zwecke der Verständigung unterbrechen.

9 Bemerkungen der Versammlungsleitung

Der Versammlungsleitung sind kurze Bemerkungen, die der Richtigstellung und Förderung der Aussprache dienen, jederzeit gestattet. Zu diesem Zweck darf die Redner:in unterbrochen werden.

10 Persönliche Bemerkungen und Richtigstellungen

Das Wort zu persönlichen Bemerkungen ist nur nach Schluss eines Tagesordnungspunktes bzw. nach Abschluss eines Wahlganges zu erteilen.

11 Anträge zur Geschäftsordnung

Das Wort zur Geschäftsordnung wird außerhalb der Reihe sofort nach Beendigung des laufenden Wortbeitrages gegeben.

Anträge zur Geschäftsordnung sind insbesondere:

  • Antrag zur Tagesordnung und zum Zeitplan
  • Antrag auf Nichtbefassung eines Tagesordnungspunktes
  • Antrag auf Vertagung
  • Antrag auf Änderung der Redezeit
  • Antrag auf Unterbrechung der Versammlung
  • Antrag auf Schluss der Redeliste
  • Antrag auf Schluss der Debatte
    (dürfen nur Delegierte stellen, die noch nicht zur Sache gesprochen haben)

Anträge zur Geschäftsordnung können nur von Delegierten und Mitgliedern von Arbeitsgremien der Landesvertreter:innenversammlung sowie von Delegierten und Teilnehmer:innen mit beratender Stimme gestellt werden.

Die Redezeit beträgt eine Minute. Wird einem GO-Antrag widersprochen, ist vor der Abstimmung eine Gegenrede zu hören. Wird ihm nicht widersprochen, gilt der GO-Antrag als angenommen.

12 Antragsbefassung, Abstimmungen und Beschlussfassung

Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit der Anwesenden gefasst. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt.

13 Hygienekonzept

Das vom Landesvorstand am 17.03.2021 beschlossene Hygienekonzept gilt als Teil dieser Geschäftsordnung.

Beschluss des Landesvorstands vom 17.03.2021 zur Vorlage auf der LVV am 26.03.2021

Präsidium:

  • Sabine Boeddinghaus (BV Harburg),
  • Simon Dhemija (BV Harburg),
  • Franziska Hildebrandt (BV HH-Mitte),
  • Olga Fritzsche (BV Eimsbüttel),
  • Wiebke Hasselbusch (BV HH-Nord),
  • Thomas Iwan (BV Wandsbek),
  • Antoine Schneider (BV HH-Nord),
  • Heike Sudmann (BV Altona),
  • Maria Westberg (BV Bergedorf),
  • Martin Wittmaack (LGF)

Versammlungsleiter:in: Martin Wittmaack (LGF)

Schriftführer:in: Margret Geitner (BV Altona)

Mandatsprüfungskommission:

  • Hassan Burgucuoglu (BV Altona),
  • Till Petersen (BV HH-Nord),
  • Verena Brachvogel (BV HH-Mitte)

Wahlkommission:

  • Michelle Affolter (BV Hamburg-Mitte),
  • Paula Herschel (BV Altona),
  • Rüdiger Kolmann (BV Hamburg-Nord für Freitag),
  • David Stoop (BV Hamburg-Mitte, für Samstag),

sowie:

  • Daniela Ahrens-Bötel (BV Bergedorf),
  • Xenija Melnik (BV Harburg),
  • Brigitte Basler, Klaus-Peter Berndt (BV Altona),
  • Sabine Ritter und Jan Libbertz (BV Eimsbüttel),
  • Kerstin Fremder Sauerbeck und Jürgen Olschok (BV HH-Mitte)
  • Sabine Heimfeld, Victoria Mader (BV HH-Nord),
  • Pierre Endries, Julian Georg (BV Wandsbek)

Vertrauens-Personen:

  • Keyvan Taheri (Hauptvertreter, LSP),
  • Moritz Thalmann (Stellvertreter Eimsbüttel)

Versicherung an Eides statt:

  • Gerald Kemski (Eimsbüttel),
  • Suzana Kamperidis (Altona)