Wohngeld Plus – jetzt Anspruch prüfen und einfach beantragen

Viele Menschen haben Anspruch aufs neue Wohngeld Plus. Lies hier bei uns, ob du dabei bist. Und wenn das so ist, helfen wir dir mit einfachen „So wird’s gemacht“-Videos und allen Formularen durch den Wohngeldantrag. Damit du dein Recht auch bekommst. Denn der Staat erstellt Formulare gern so, dass wir abgeschreckt werden, unsere Rechte wahrzunehmen. Lass du dich nicht entmutigen. Wir helfen dir da durch. Und klar: Alle Unterlagen, die wir hier verlinken, sind neutral. Keiner wird merken, dass du die von der LINKEN Hamburg hast. Aber erzähl es gern weiter und hilf anderen, ihre Ansprüche wahrzunehmen. Damit fürmöglichst viele Menschen gilt: Weniger Miete, mehr Leben.

Wohngeld – was ist das eigentlich?

Wohngeld ist keine Sozialhilfe. Wohngeld ist kein Bürgergeld, früher Hartz IV. Wohngeld ist ein Zuschuss vom Staat, der allen mit geringen und mittleren Einkommen hilft, die Wohnkosten zu bezahlen. Wohngeld hilft also Mieterinnen und Mietern. Aber auch Leute, die im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung oder sogar im Heim leben, können Wohngeld beantragen. Wir listen hier exemplarisch Beispiele auf, bei denen sich ein Wohngeldantrag in Hamburg auf jeden Fall lohnt. Und: Hamburg hat auf einer Skala von 1 bis 7 die Mietstufe 6 bekommen. Das macht das mögliche Wohngeld besonders hoch. Aber auch, wenn du in einer weniger teuren Stadt wohnst, wird sich der Antrag in vielen Fällen lohnen.

Wohngeld für Rentner und Rentnerinnen und Wohngeld für Singles und Paare:

Du wohnst allein und hast im Monat weniger als 1.600 Euro Einkommen? Deine Warm-Miete sind mehr als nur 100 Euro? Wir raten dir zum Wohngeldantrag.

Ihr lebt zu zweit und habt im Monat weniger als 2.200 Euro Einkommen? Eure Warm-Miete sind mehr als nur 100 Euro? Wir raten euch zum Wohngeldantrag.

Wohngeld für Familien:

Ihr seid zu zweit, habt 1 Kind und im Monat weniger als 3.600 Euro Einkommen? Eure Warm-Miete sind mehr als nur 100 Euro? Wir raten euch zum Wohngeldantrag.

Ihr seid zu zweit, habt 2 Kinder und im Monat weniger als 4.800 Euro Einkommen? Eure Warm-Miete sind mehr als nur 100 Euro? Wir raten euch zum Wohngeldantrag.

Du bist alleinerziehend mit Kind und hast im Monat maximal 2.900 Euro Einkommen? Deine Warm-Miete sind mehr als nur 100 Euro? Wir raten dir zum Wohngeldantrag.

Wohngeld für Student:innen:

Du studierst und bekommst BAFöG oder Geld von deinen Eltern? Auch wenn das sehr wenig oder nicht genug Geld sein kann, zeigt der Staat Student:innen in Sachen Wohngeld die Ar...karte. Mit ein paar Ausnahmen:

- Alleinerziehende Studierende: Hier leitet sich der Wohngeldanspruch vom Kind ab.
- Studierende mit (Ehe-)Partner:in: Hier leitet sich der Wohngeldanspruch vom Partner bzw.
der Partnerin ab, auch wenn dieser oder diese Leistungen vom Jobcenter bezieht. Nur zu gut
verdienen darf der/die Partner:in nicht.
- Studierende, die keinen BAFöG Anspruch haben: Gründe dafür können beispielsweise sein:
Die Ausbildung ist nicht förderfähig oder die Förderungshöchstdauer = Regelstudienzeit ist
erreicht.

Wohngeld für Azubis bzw. Auszubildende

Du bist in der Ausbildung, wohnst nicht mehr zu Hause und die Vergütung reicht nicht für Miete und Leben?
Da greift vielleicht die BAB, die Berufsausbildungsbeihilfe. Wir raten dir trotzdem zum Wohngeldantrag. Warum? Stellst du den fristwahrenden Wohngeldantrag, (siehe Punkt 1. weiter unten) bekommst du, wenn die BAB nichts für dich ist, ab dem Antragstermin dein Wohngeld in der Ausbildung. Und ist die BAB genau das Richtige für dich, weist dich die Wohngeldstelle darauf hin. Und dann stellst du den BAB Antrag. 

Wohngeld für Bürgergeld-Empfänger:innen:

Du bekommst Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter? Wer Bürgergeld (vorher Hartz 4) oder Grundsicherung im Alter bekommt, erhält bereits Geld vom Staat. In diesen Geldern sind auch die Kosten der Wohnung berücksichtigt. Für diese Menschen ist der Wohngeldantrag deshalb meistens nicht geeignet.

Und – bist du dabei? Hast du dich in unseren Beispielen wiedergefunden?

Dann erfahr jetzt mehr darüber, wie du zu deinem Wohngeld kommst.

1. Frist wahren

Fülle zuerst einen formlosen, fristwahrenden Antrag aus. Der sichert ab, dass du später ab diesem Datum auch rückwirkend Wohngeld bekommst – wenn dein Antrag erfolgreich ist. Hier findest du einen Vordruck. Die Adresse der Wohngeldstelle in Hamburg lautet:

Freie und Hansestadt Hamburg
Wohngeldstelle
Billstraße 80
20539 Hamburg

Du kannst den Antrag in Hamburg auch per E-Mail einsenden:
wohngeld@soziales.hamburg.de

Und wenn du doch vergisst, den ausführlichen Antrag später fristgerecht einzusenden – kein Problem: Du kannst den Wohngeldantrag jederzeit wieder stellen.

2. Antrag ausfüllen

Nach deinem formlosen Antrag schickt dir die Wohngeldstelle per Post das Antragsformular. Wenn du darauf nicht warten willst, findest du hier den Wohngeldantrag zum Download. Der lässt sich auf vielen Geräten bequem digital ausfüllen und dann ausdrucken. Oder er wird leer ausgedruckt und dann mit dem Stift ausgefüllt.

Zum einfachen Ausfüllen des Antrags haben wir zwei „So wird’s gemacht“-Videos oder How-to-Videos erstellt. Eins hilft Rentnerinnen und Rentnern beim Ausfüllen. Das andere zeigt exemplarisch für eine Familie mit Kindern, wie es geht. Den ausgefüllten Antrag druckst du dann am besten aus und schickst ihn zusammen mit den weiteren Unterlagen (siehe 3. / Checkliste) an die Wohngeldstelle deiner Stadt. Wir empfehlen dringend, eine Kopie zu machen oder – wenn du digital ausgefüllt hast – das PDF auf deinem Rechner zu speichern. So weißt du selbst auch später noch, welche Angaben du gemacht hast.

Alle Infos sind bestmöglich geprüft. Ein Hinweis aber muss sein: Die Nutzung der Erläuterungen im Video/auf der Webseite erfolgt auf eigene Gefahr. Die darin enthaltenen Informationen ersetzen keine Rechtsberatung.

3. Checkliste prüfen

Zusammen mit dem Antrag müssen einige Unterlagen eingesandt werden. Hier findest du eine Checkliste, welche das sind. Soweit möglich haben wir alle Formulare auch verlinkt. Und keine Sorge, wenn du doch etwas vergisst, erinnert dich die Wohngeldstelle daran. Dann sendest du die Unterlagen einfach hinterher. Und denke immer daran:

Der Aufwand lohnt: 1.788 Euro Wohngeld pro Jahr für Erika Mustermann

Erika Mustermann, die Rentnerin aus unserem Video, hätte mit ihrem Einkommen und ihrer Miete einen monatlichen Wohngeld-Anspruch von 149 Euro – das sind 1.788 Euro im Jahr. Nicht schlecht, oder?

Zwei weitere Beispiele: Eine Alleinerziehende mit einem Kind: Sie verdient monatlich 2200 Euro brutto. Ihre Warmmiete kostet 780 Euro. Ihr Anspruch auf Wohngeld liegt bei 382 Euro – Monat für Monat.

Eine Familie mit zwei Kindern: Die Eltern verdienen zusammen 4800 Euro brutto pro Monat. Die Warmmiete liegt bei 1100 Euro. Sie haben Anspruch auf 170 Euro Wohngeld – Monat für Monat.

DIE LINKE hilft – unsere Sozialberatungen

Digital ist nichts für dich? Oder du hast noch Fragen zum Antrag? Dann komm in Hamburg in unsere Sozialberatungen. Die finden regelmäßig in allen Hamburger Bezirken statt. Hier findest du die aktuellen Termine und Adressen.

Diese Beratungen gibt es von der LINKEN in vielen Bundesländern. Frag ruhig mal in deinem Orts-, Kreis- oder Bundesverband nach.

In Hamburg haben wir außerdem eine Telefon-Hotline bei der LINKEN: 0157 339 84 110.