Unsere Mitglieder sind gefragt

Vom 13. bis 26. September 2022 sind alle Mitglieder der Partei DIE LINKE aufgerufen, über die Aufnahme eines »Bedingungslosen Grundeinkommens« (BGE) in die Programmatik der Partei DIE LINKE zu entscheiden. 

In unserem Grundsatzprogramm, dem »Erfurter Programm«, haben wir uns klar gegen Sozialabbau und für einen Sozialstaat, der vor Armut schützt und Aufstiegsperspektiven schafft, positioniert. Unser Modell eines Sozialstaats ist zugleich für alle da, unabhängig von Herkunft, Alter, Geschlecht oder Staatsangehörigkeit. Er soll immer vor Armut schützen und umfassende Teilhabe sichern. Diese Teilhabe ist Teil einer demokratischen Gesellschaft.

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Hamburger Stimmen zur Debatte über das BGE

Autor: Michèl Pauly

BGE: Einfach. Gerecht. Armutsfest.

Das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE) wäre die größte Umverteilung von Einkommen von oben nach unten, die es je gab. Es gewährleistet ein soziokulturelles Existenzminimum für alle Menschen und erhöht das verfügbare Einkommen vor allem bei Menschen und Haushalten mit geringen Einkommen. Das Lohnabstandsgebot wird endlich gewahrt – denn auch die ersten Arbeitsstunden mit geringem Lohn wirken sich stärker und immer positiv auf das verfügbare Netto aus. Wer wenig Einkommen hat, arbeite nicht gegen den eigenen Transferleistungsanspruch an. Dennoch wird von Grundeinkommensgegnern meist eine Frage gestellt: 
„Warum sollten auch Menschen mit hohen Einkommen ein Grundeinkommen erhalten?“
Vereinfachend könnte man sagen: Das tun sie nicht. Wenn man die Finanzierung des Grundeinkommens durch Steuern und Abgaben vom Grundeinkommen abzieht, wird man schnell feststellen: Hohe Einkommen zahlen drauf statt etwas aus diesem System zu erhalten. Und genau darum geht es!

Dass die Einkommenssteuerlast um Pauschalbeträge reduziert wird, ist nicht neu. Auch heute gibt es den „Arbeitnehmerpauschbetrag“ in Höhe von 1000 Euro. Dabei wird allerdings nicht ein pauschaler Betrag zurückerstattet, sondern dieser Betrag wird steuerfrei gestellt. Wer auf ein geringes Einkommen 15% Steuern zahlt, erhält 150 Euro zurück, wohingegen Spitzenverdienende 420 Euro zurückerhalten. Das Grundeinkommen erhöht nun diesen Betrag und zahlt auch Geringverdienenden die maximale Höhe zurück. Und: es erhalten auch Menschen ganz ohne Einkommen – statt der bisherigen verschiedenen Transferleistungen.

Das Linke Modell für ein „Emanzipatorisches Grundeinkommen“ würde für alle Menschen über 16 Jahre in Deutschland monatlich 1180 Euro betragen, 590 für Kinder. Finanziert würde dies – neben dem Entfall der anderen Transferleistungssysteme – durch eine Abgabe auf alle Einkommen in Höhe von 35%. Gleichzeitig würden die Eingangssteuersätze sinken. Geringe Einkommen werden so unterm Strich entlastet. Bei einem Bruttoeinkommen von ca. 2400 Euro je Person würde man genau so viel Grundeinkommen erhalten wie man an Steuern und Abgaben zahlt. Wer weniger verdient, bekommt aus dem System mehr ausbezahlt als er an Steuern und Abgaben bezahlt. Man spricht daher auch von einer „negativen Einkommenssteuer“ für Geringverdienende. Dies ist in der Regel nur eine andere Beschreibung für den exakt gleichen Sachverhalt – ein Bedingungsloses Grundeinkommen. Bei über 2400 Euro Bruttoeinkommen je Person und Monat steigt die Abgabenlast von 0% sukzessive aber nicht sprunghaft an. Gegenüber dem heutigen Einkommenssteuertarif würden alle Monatseinkommen unterhalb von ca. 6500 Euro entlastet (Singlehaushalt). Ein (Ehe-)Paar mit zwei Kindern wäre bis zu einem monatlichen Bruttoeinkommen von 15.000 Euro entlastet. Siehe dazu die beigefügte Grafik.
Quelle: Stefan Wolf, Ronald Blasche: „Unser Grundeinkommen: Das emanzipatorische Grundeinkommen der BAG Grundeinkommen in und bei der Partei DIE LINKE, 2022“

Der Nettoeinkommenszuwachs bei einer Familie mit zwei Kindern ist für Menschen mit geringen Einkommen am größten. Dadurch, dass – anders als bisher – das Einkommen nicht auf die Transferleistung angerechnet wird, verbleibt von jedem hinzuverdienten Euro mehr im eigenen Haushalt – das Lohnabstandsgebot wird besser gewahrt als in jedem anderen System.

Und diese gerechte Umverteilung ist weitaus einfacher als bisher und ohne jede Zugangshürde, denn an die Stelle von Beantragungen, Formalien und Bürokratie träte ein allgemeiner Anspruch der, weil in ein allgemeines System von Steuern und Abgaben integriert wird, jede Person diskriminierungsfrei erreicht. Damit würde eine der größten Ungerechtigkeiten bei Transferleistungssystemen entfallen: Die Nichtbeantragung oder die (oft falsche) Nichtbewilligung einer Leistung für die eigentlich ein Anspruch bestünde. Dies ist heute traurige Realität und hat verschiedene Ursachen, etwa, weil der Anspruch in einem Missverhältnis zum bürokratischen Aufwand steht -gerade bei AufstockerInnen mit geringem Anspruch - oder weil jemand wegen eines Wechsels seiner Lebenssituation (Elternschaft, Studium, Verlust der Arbeitsfähigkeit) in ein anderes Transferleistungssystem wechselt und viele bürokratische Hürden neu überwinden muss. Denn viele steuerfinanzierte Transferleistungen stehen heute nebeneinander: Kindergeld, Kinderzuschlag, SGB II, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungsgesetz, BAfÖG, Grundsicherung im Alter, usw. Oft weiß man um seine Ansprüche gar nicht oder erhält fehlerhafte Bescheide. Ein Beispiel: Wer aus einer Arbeitslosigkeit heraus studieren will, wechselt aus dem Bereich SGB II ins BAfÖG, erhält dies aber nur, wenn er über weniger Schonvermögen verfügt und die eigene Familie nicht unterstützen kann. Der BAFöG-Satz könnte höher ausfallen, beinhaltet dafür weder Miete noch Heizkosten. Oder das BAfÖG ist niedriger, wenn die Familie zu viel verdient. Bekomme ich von meinen Eltern keine Auskunft, müsste ich Vorschuss beantragen und ein Amt treibt das Geld bei meinen Eltern ein – viel Spaß auf der nächsten Familienfeier. Gleichzeitig bleibt mir der Anspruch verwehrt, wenn ich schon einmal studiert habe oder meine Eltern ein zu hohes Einkommen habe. Der Wechsel von einem ins andere Transferleistungssystem bedeutet oft Schikane und verzweifelte Antragsstellende. Doch warum? Ob ich studiere oder nicht, mein Leben kostet doch vergleichbar viel, denn ich will essen, wohnen, mobil sein und am kulturellen Leben teilhaben. Nur ein Beispiel unter vielen. Die verschiedenen Transferleistungssysteme je nach Lebenssituation sind in sich oft ungerecht, widersprüchlich und nicht gerechtfertigt. Davon abgesehen ist der bürokratische Aufwand immer wieder enorm.

Ebenfalls häufig und ungerecht: Man zahlt in die Rentenversicherung, landet aber trotzdem auf Grundsicherung. Für Geringverdienende bedeutet dies: Ob ich einige Jahre vor Rentenbeginn zusätzlich in die Rentenversicherung einbezahlt habe oder nicht, spielt für mich beim Rentenbezug oft keine Rolle. Das BGE bricht mit alledem. Es sagt: Jeder Mensch, ob alleine oder in einer Gruppe, erhält ein soziokulturelles Existenzminimum und von allen Einkommen die dieser Mensch erzielt, fließt ein Teil dem Gemeinwohl zu und dient der Finanzierung des BGE. Eine Anrechnung von z.B. Rentenanwartschaften oder anderen Einkommen auf das Grundeinkommen findet nicht statt.

Ein weiteres Argument gegen das BGE lautet, es würde die Macht der ArbeitnehmerInnen beschränken. Weiter fundiert wird dieses Argument oft nicht. Das wäre auch schwierig, denn das Gegenteil würde passieren: Wenn ich gegenüber meinem Arbeitgeber stets die Möglichkeit habe, zu sagen „unter diesen Bedingungen höre ich auf“, ist meine und damit auch die kollektive Verhandlungsposition von ArbeitnehmerInnen höher. Bisher muss ich in Erwägung ziehen, wegen entweder Schonvermögen, wegen des Einkommens meiner „Bedarfsgemeinschaft“ oder „selbst verschuldeter Arbeitslosigkeit“, keine Ansprüche zu erhalten. Auch damit würde das BGE brechen. Mein Auskommen ist gesichert und ich müsste weder Haus noch Auto verkaufen um über die Runden zu kommen (auch wenn ich weniger hätte als mit Job, aber ich hätte nie nichts). Die Angst vor Arbeitslosigkeit wäre kein so großer Hemmschuh mehr bei Lohnverhandlungen und Arbeitskämpfen aller Art. Stattdessen würde die Angst der Arbeitgeber, qualifiziertes Personal hört einfach auf oder verringert seine Stunden, für einen Zuwachs an ArbeitnehmerInnenmacht führen. Wer „nein“ sagen kann, ist weniger gezwungen zu schlechten Arbeitsbedingungen „ja“ sagen zu müssen.

Das vielleicht gewichtigste Argument lässt sich aber nicht in Geld bemessen: Es ist das Ende des Stigmas „Leistungsbezug“. Denn viele Menschen, die von ihren Erwerbseinkommen nicht leben können, leisten doch wichtige gesellschaftliche Arbeit, sei es im Ehrenamt, in der Erziehungs- oder Care-Arbeit. Diese Menschen haben es nicht verdient, dass sie, nur um in Würde leben zu können, ihre gesamten Lebensumstände, das Einkommen und das Vermögen von einem selbst sowie der Menschen um einen herum – z.B. der „Bedarfsgemeinschaft“ offenbaren müssen. Das Bedingungslose Grundeinkommen, das man auch als „negative Einkommenssteuer“ berechnen kann, ist ein allgemeines Transferleistungssystem bei dem ein auskömmliches Leben in Würde für alle Menschen, auch ohne oder mit geringen Einkommen, möglich ist, das Einkommen massiv von oben nach unten umverteilt und das ohne bürokratische Hürden Armut verhindern kann.

Näheres zum Linken Grundeinkommensmodell gibt es hier:
 BGE_Konzept.pdf (die-linke-grundeinkommen.de)

https://www.die-linke-grundeinkommen.de/fileadmin/lcmsbaggrundeinkommen/user/upload/BGE_Konzept.pdf

Autorin: Olga Fritzsche

Die LINKE vertritt bisher zwei Konzepte, wie Transfereinkommen gerecht und solidarisch gestaltet werden können, die sanktionsfreie Mindestsicherung und das linke BGE. Beide haben sehr viel gemeinsam. Einig sind wir uns darin, dass jedem Menschen ein Leben ohne Armut und frei von Demütigungen durch Sanktionen, Stigmatisierung und bürokratische Hürden möglich sein soll. Auch in der derzeit vorgeschlagenen Höhe unterscheiden sich die Konzepten kaum. In der solidarischen Mindestsicherung gehen wir von einem Einkommen nicht unter 1250 Euro für jede erwachsene Person aus und je nach Haushaltsgrösse und tatsächlichen Ausgaben sollen Zusatzleistungen möglich sein. Einen Dissens gibt es vor allem in der Frage, ob die Leistungen jeder Person zustehen soll, also auch Menschen, die sie eigentlich nicht brauchen und in der Frage, wie die Arbeit und die produzierten Werte in die jeweilige Finanzierung einzubeziehen sind. Beide Konzepte können nur durchgesetzt werden mit einer linken politischen Mehrheit, sind also noch „Zukunftsmusik“.

Ein langer Weg liegt hinter dem bundesdeutschen Sozialstaat: Ausgehend von Kämpfen der Arbeiterbewegung wurden in den 1880er Jahren Sozialversicherungen, wie die Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung eingeführt; 1927 folgte die Arbeitslosenversicherung. Arbeiter:innen haben auch das Recht erkämpft, sich für Ihre Interessen frei zusammenzuschließen, so wie es mit Artikel 9 im Grundgesetz mit dem Grundrecht auf Koalitionsfreiheit verankert ist. Auch das in Artikel 20 GG festgehaltene sogenannte Sozialstaatsprinzip ist ein Ergebnis dieser Kämpfe. Aber auch jüngere Errungenschaften, wie die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes (der bisher viel zu niedrig ist), wären ohne Kämpfe organisierter Arbeiter:innen nicht möglich gewesen. Diese Errungenschaften wurden und werden fortlaufend angegriffen; um diesen Rückschritten nicht zu viel Aufmerksamkeit zu schenken, sei an dieser Stelle lediglich an die neoliberale Agenda 2010 von Rot/Grün Anfang der 2000er Jahre erinnert.

In diese Errungenschaften soll sich nun das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE) einreihen – das zumindest hoffen die Befürworter:innen. Spannender Weise ist diese Gruppe der Befürworter:innen äußerst heterogen zusammengesetzt. Von progressiven Kräften, die sich durch das BGE einen Schritt zum Sozialismus erhoffen, bis hin zu marktgläubigen Neoliberalen: So gab es bereits im Jahr 2006 einen Vorschlag der CDU zum „solidarischen Bürgergeld“, das „jede Form von Sozialbürokratie“ beseitigen sollte und „keine Formulare mehr, keine Bedürftigkeitsprüfung“ bedeuten sollte. Auch die FDP zeigte sich in Teilen angetan vom Gedanken eines BGEs, das „liberales Bürgergeld“ heißen sollte und sich stark an der Idee einer negativen Einkommenssteuer à la Milton Friedman orientierte. Aber auch bekannte Unternehmer, wie beispielsweise der DM-Chef Götz Werner machten sich stark für ein BGE.

Und so fragt man sich wie es sein kann, dass eine vermeintliche, potenzielle sozialpolitische Errungenschaft, das BGE, auch von neoliberalen Kreisen gefordert werden kann, denen sozialpolitischen Errungenschaften der Arbeiterbewegung doch meist ein Dorn im Auge waren und sind. Die Antwort ist einfach: Das BGE ist kein ergänzendes Instrument im Hinblick auf die Gestaltung eines guten Sozialstaats, sondern ein Instrument, das mit den bisherigen Errungenschaften konkurriert. Würde ein BGE eingeführt, könnte relativ einfach argumentiert werden, dass damit Mindestlöhne obsolet geworden sind – das Existenzminimum ist ja durch das BGE abgedeckt. Staatliche Sozialversicherungen würden nicht mehr gebraucht werden – es hätte ja jede/r genug Geld sich seine Privatversicherung auszusuchen. Gewerkschaften würden unnütz werden – wenn dir deine Arbeitsstelle nicht passt, kündige und leb‘ doch einfach vom BGE. Natürlich ist das nicht die Linke Vorstellung für das BGE, jedoch ist es unter den aktuellen Verhältnissen sehr viel wahrscheinlicher, dass nicht unser Konzept als Grundlage für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens herhalten würde.

Ohne dass ich von diesen exemplarischen Argumenten gegen Mindestlöhne, Sozialversicherungen und gewerkschaftliche Organisierung überzeugt bin, zeigt sich dennoch, wie einfach über Jahrhunderte erkämpfte Errungenschaften durch die Einführung dieses einen Mittels in gesellschaftlichen Debatten in Frage gestellt werden könnten. Das BGE ist deshalb mit äußerster Vorsicht zu genießen. Die Vorstellung dass wir mit einem BGE den Universalschlüssel zur Bekämpfung aller sozialen Probleme in der Hand halten ist problematisch und spielt denjenigen in die Hände, die mit diesem Schlüssel die Tür zur endgültigen Abschaffung des Sozialstaates öffnen möchten.

Allen bisherigen Konzepten für Soziale Sicherung liegt die Frage zugrunde, wer Werte produziert und wie diese erarbeiteten Werte abgeschöpft, beziehungsweise verteilt werden. Die Grundidee des BGEs, das Einkommen von der Erwerbsarbeit abzutrennen, mag innovativ klingen, ist aber im Kern konservativ. Sie erklärt die Möglichkeit eines leistungslosen Einkommens, das im Kapitalismus nur wenigen vorbehalten ist, zum Normalfall und streut den Menschen damit Sand in die Augen. Die Verteilungsschieflage bleibt weiterhin unangetastet. Stattdessen wird suggeriert, dass jeder die freie Entscheidung hat, mit 1.200 Euro Grundeinkommen auszukommen oder zusätzlich einer Erwerbsarbeit nachzugehen. Dass sich aber für den Immobilienbesitzer, der aus der Vermietung von Wohneigentum Einkommen generiert, die Notwendigkeit eines Zuverdienstes weit weniger dringlich stellt als für die Fachverkäuferin bleibt als grundsätzliche Ungerechtigkeit unberücksichtigt.

Die zugrundeliegende Wertschöpfung wäre weiterhin nötig, um eine Finanzierung des BGE zu gewährleisten, dies müsste vor allem aus den Erwerbseinkommen finanziert werden. Der Kuchen bliebe also der Gleiche. Nur das dann die paritätischen Finanzierung der Sozialsysteme von Unternehmern und Beschäftigten nicht mehr die Basis bildet.

Auch die Befürworter:innen der solidarischen sanktionslosen Mindestsicherung wollen natürlich Finanzerträge und Vermögen zur Finanzierung des Sozialstaates mit heranziehen, jedoch Grundlage bliebe die   Verteilung der durch Arbeit geschöpften Werte. Auch in sozialistischen Gesellschaftsentwürfen ist dieser Zusammenhang wichtig. Hier sollen aber Produktionsmittel überwiegend im Eigentum der Allgemeinheit stehen und die erarbeiteten Werte nicht als Profit an einzelne sondern allen zugute kommen. Trotzdem bleibt eine gesellschaftliche Notwendigkeit, die Werte in Abhängigkeit von der Arbeit zu sehen.

Was wieder beide Konzepte eint, ist die Notwendigkeit, dass auch gesellschaftlich notwendige Arbeit, die bisher nicht oder nicht ausreichend entlohnt wird. Sorgearbeit, ehrenamtliches Engagement und Kulturarbeit sozial abgesichert werden und bedarfsgerecht finanziert. Diese wichtigen Arbeiten, die oft nicht als Erwerbsarbeit geleistet werden (können) dürfen kein Armutsrisiko bleiben. Sie müssen Teil der sozialen Sicherung sein und ohne Zwang, Sanktionen und Stigmatisierung in einem unbürokratischen Verfahren jedem/jeder gewährt werden, der/ die sie braucht.

Ich sehe im Moment eigentlich keinerlei Notwendigkeit für DIE LINKE, die Frage dieser beiden zukunftsweisenden Konzepte endgültig zu entscheiden, im Gegenteil wird es eine knappe Entscheidung, für welches der beiden Konzepte auch immer, die sehr viel Mitglieder zurück lässt. Insofern hätte ich gern eine weiter Diskussion anhand der tatsächlichen Verhältnisse geführt und eine Entscheidung getroffen, wenn wir die gesellschaftliche Mehrheit für eines der Konzepte erreicht haben. Dies sehen aber einige Genoss:innen anders, so dass wir uns zumindest konzeptionell in dem Mitgliederentscheid für eines der beiden Konzepte entscheiden müssen. Meine Entscheidung ist aus ökonomischen und logischen Gründen eindeutig die solidarische sanktionsfreie Mindestsicherung.

Debatte

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