Hamburg muss Vollsanktionen beim Bürgergeld verhindern!

Die Bundesregierung will durch die Einführung von 100-Prozent-Sanktionen im Bürgergeld 150 Millionen Euro im Bund und 20 Millionen Euro bei den Ländern sparen. Die Linksfraktion fordert in einem Antrag in der heutigen Bürgerschaftssitzung, dass Hamburg auf das Verhängen von Vollsanktionen verzichtet.

Dazu Olga Fritzsche, sozial- und arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft:  “Sanktionen bringen nicht einen einzigen Menschen in Arbeit – das wissen wir seit Jahren, bestätigt durch Studien und Statistiken. Zudem sind sie nach Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nicht zulässig. Solche Sanktionen bewirken nur eins: die Diskriminierung armer Menschen. Aber offenbar gibt’s ja in der politischen Debatte überhaupt keine Hemmungen mehr beim Treten nach unten.”

Nach dem Urteil aus Karlsruhe verlieren selbst Personen, denen „unwürdiges“ Verhalten oder schwerste Verfehlungen vorzuwerfen sind, nicht den Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum (BVerfG a.a.O. Rn. 120). Und laut Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 05. November 2019 - 1BvL 7/16 sind nur verhältnismäßige Sanktionen zulässig. Zudem sollen diese zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt geeignet sein. Doch das Gegenteil ist der Fall: Die finanziellen und existenziellen Nöte erzeugen bei den Betroffenen massiven Druck und fördern psychische Erkrankungen. Dazu kommt: Rund 50 Prozent der Bürgergeldempfänger*innen sind aufgrund von Krankheit nicht arbeitsfähig und fast 60 Prozent der erwerbsfähigen Bürgergeldempfänger*innen arbeiten bereits - müssen aber ergänzende Leistungen beantragen, da die Löhne zu gering sind oder sie aufgrund von Care-Arbeit – etwa der Pflege von Angehörigen oder Kindern – gar nicht Vollzeit arbeiten können.

Olga Fritzsche: “Hamburg hatte im bundesweiten Vergleich eine unterdurchschnittliche Sanktionsquote, aber – etwa im Bereich der Geflüchteten - eine überdurchschnittliche hohe Integrationsquote in den Arbeitsmarkt. Auch in der Vermittlung von Langzeiterwerbslosen wurden durch neue arbeitsmarktmarktpolitische Instrumente vor der Pandemie endlich Erfolge erzielt. An die müssen wir anknüpfen. Wir fordern daher den Senat auf, keine hundertprozentigen Sanktionen gegen Bürger*innen zu verhängen und dies auch offensiv zu kommunizieren.”

 

Unser Antrag  (Drs.22/14805) hängt dieser PM an. 

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