Elbtower: Kaufvertrag täuscht nur Sicherheiten vor

Der Haushaltsausschuss ist heute auf Antrag der Linksfraktion zu einer Sondersitzung zum Elbtower zusammengekommen. Anlass war die Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Käufergesellschaft.

„Die Aussagen des Senats über den ‚vorteilhaften‘ Kaufvertrag, der ‚ein höchstes Maß an Realisierungssicherheit gewährleistet‘, entpuppen sich immer mehr als Täuschung der Öffentlichkeit und der Bürgerschaft. Das Wiederkaufsrecht greift nicht jetzt, sondern erst bei einer Insolvenz nach Fertigstellung des Elbtowers. Auch ein Weiterverkauf des Elbtowers ist laut Vertrag erst ein Jahr nach Fertigstellung möglich. Bei möglichen Verhandlungen vorher müssen auch die vielen beteiligten Gesellschaften von SIGNA zustimmen - und natürlich auch die Bürgerschaft“, sagt Heike Sudmann, stadtentwicklungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. Offen bleibt weiterhin, wie der laut Kaufvertrag geforderte „verbindliche und rechtlich wirksame Kreditvertrag“ im Februar 2023 von der Kreditgeberin einfach aufgekündigt werden konnte. Heike Sudmann„Keinen Cent von der Stadt für den ‚Kurzen Olaf‘, eine Neuausschreibung über die Nutzung, wenn der Bau nicht weitergeht und eine umfassende Beteiligung von Öffentlichkeit und Bürgerschaft – das sind aus Sicht der Linksfraktion die Mindestforderungen an den Senat. Es gibt keinen Grund, den ‚Kurzen Olaf‘ unter schlechten Bedingungen weiterwachsen zu lassen.“

Zur Frage der notwendigen Zustimmung aller beteiligten SIGNA-Gesellschaften siehe Frage 4 unserer Anfrage (Drs. 22/14160)