Corona-Soforthilfe: Ein Bumerang für Soloselbstständige

43 000 Hamburger:innen, die die Hamburger Corona Soforthilfe (HCS) in Anspruch genommen hatten, wurden im Zuge des Rückmeldeverfahrens aufgefordert, Auskünfte über tatsächlich angefallene Liquiditätsengpässe abzugeben. 30 000 Solo-Selbstständige, kleine- und mittlere Unternehmen sind dem schon nachgekommen. Aus der Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion geht hervor, dass von diesen 30 000 Hilfe-Suchenden mehr als 18 000 Geld zurückzahlen müssen, also gut 2/3. Wie viele von ihnen sogar den Gesamtbetrag zurückzahlen müssen, bleibt offen. In einem Antrag in der Bürgerschaftssitzung am 17. November beantragt die Linksfraktion, dass die Abrechnungsfristen verlängert, Verfahrensfehler korrigiert und das Verfahren für die Betroffenen vereinfacht werden.

Dazu Olga Fritzsche, wirtschaftspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: "Dass  2/3 der HCS-BezieherInnen im Nachhinein zur Kasse gebeten werden, wirft doch ernste Fragen auf: Waren die HCS-Hilfen wirklich ein angemessenes Mittel, um Menschen in der Krise zu helfen? Denn jetzt bleiben viele der Soloselbständigen und Kleinunternehmen eben doch auf ihren Coronaschäden einfach sitzen. Für sie kommt die damalige schnelle Hilfe jetzt als Bumerang zurück."

Olga Fritzsche kritisiert aber auch einen formalen Punkt: "Die Rückmeldefrist beträgt lediglich 14 Tage, das geht gar nicht. Die Antragsstellung lief damals online, den HCS-Bezieher:innen wurden keine Unterlagen zur Verfügung gestellt. Jetzt sollen sie aber ihre Liquiditätsengpässe sehr schnell und sehr präzise belegen. In welcher Welt leben die Entscheider:innen in den Behörden? Gerade Soloselbständige erledigen ihre Steuererklärung oft ohne Steuerberater:innen - und sollen nun innerhalb von 14 Tagen den vor anderthalb Jahren angefallenen Liquiditätsbedarf genau belegen? Dazu kommt: Die IFB gewährt nach unserem Kenntnisstand keine Einsicht in die jeweiligen Antragsunterlagen. Viele Antragsteller:innen haben aber auch keinen ordnungsgemäßen Bewilligungsbescheid bekommen. Das Chaos im damaligen Antragsverfahren darf jetzt nicht zu Lasten der Antragsteller:innen gehen."

 

Die Anfrage (Drs. 22/6193) und unser Antrag für die Bürgerschaft (Drs. 22/6244) hängen dieser PM an.

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