Corona darf nicht ausgenutzt werden, um Protest zu verhindern!
Der Innensenator hat gestern in der Landespressekonferenz behauptet, bis vergangenen Donnerstag seien Ausnahmen vom allgemeinen, Corona-bedingten Versammlungsverbot nicht möglich gewesen. Mit der Rechtsverordnung vom 2. April habe der Senat nun aber die Möglichkeit zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen geschaffen. „Das ist eine dreiste Falschbehauptung“, erklärt Deniz Celik, innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. „Auch vor Erlass der Rechtsverordnung gab es die Möglichkeit, Ausnahmegenehmigungen für Versammlungen zu erteilen – die Behörde hat das aber in der Praxis durchgängig verweigert. Grotes Behauptung ist Augenwischerei und soll verschleiern, dass sich Hamburg in der Krise bisher äußerst versammlungsfeindlich verhalten hat.“
Tatsächlich hieß es bereits in der Allgemeinverfügung vom 15. März – mit der das allgemeine Versammlungsverbot erlassen wurde – unter Nummer 1 wörtlich: „Für Versammlungen unter freiem Himmel kann auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung der Versammlungsbehörde erteilt werden. Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz ist fachlich zu beteiligen.“ Diese Allgemeinverfügung ist durch die nachfolgenden nicht aufgehoben oder in diesem Punkt verändert, sondern erst mit der Rechtsverordnung vom 2. April aufgehoben worden. Es bestand also seit Erlass des Versammlungsverbots durchgängig die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen – wovon mehrere Initiativen auch Gebrauch gemacht haben. Leider erfolglos.
„Die Versammlungsfreiheit ist unerlässlich für ein demokratisches Miteinander“, so Celik. „Die Corona-Pandemie darf nicht dafür ausgenutzt werden, unliebsamen Protest zu verhindern. Soweit die Teilnehmer_innen Infektionsschutzregeln wie das Abstandsgebot einhalten, muss die Stadt Versammlungen auch ermöglichen.“
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