Benachteiligung bei Hilfsgeldern: Auch Geflüchtete brauchen Masken und Teilnahme am Distanzunterricht
Nach mittlerweile elf Monaten in der Corona-Pandemie sollen Hartz-IV-Beziehende nun endlich die dringend benötigten medizinischen Masken und auch Zuschüsse für digitale Endgeräte für Kinder und Jugendliche bekommen. Es gibt aber noch mehr Personengruppen, die sich diese Dinge nicht leisten können. Dazu gehören auch Geflüchtete und Migrant:innen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten – zumal diese Leistungen noch niedriger sind als Hartz IV.
Dazu Carola Ensslen, flüchtlingspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Diese Ungleichbehandlung ist eine höchst ungerechte Entscheidung des Bundesarbeitsministers Heil. Gerade Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften sind einem besonderen Infektionsrisiko ausgesetzt. Sie benötigen also ganz dringend finanzielle Unterstützung für den Maskenkauf. Und es fehlt an digitalen Endgeräten für den Distanzunterricht der Kinder. Hamburgs Senat hatte die Masken immerhin bei der Auszahlung des einmaligen 20 Euro-Zuschusses im Blick. Nun muss er nachlegen und die Versäumnisse der Bundesebene ausgleichen. Ich fordere den Senat auf, zumindest die Bundesleistungen für Hartz-IV-Beziehende auch als Zuschuss zu den Leistungen für Geflüchtete nach AsylbLG zu zahlen. Und bei den Masken darf dies nicht erst ab 18 Jahren gelten. Auch Kinder brauchen Infektionsschutz.“