Wahlprüfsteine Hamburger Stadttauben e.V. vom 23.01.2020

Frage 1.

In der Koalitionsvereinbarung Bremen wurde festgeschrieben:

„Zur Verbesserung der Sauberkeit in der Stadt und zur Vermeidung von Kosten für Vergrämungsmaßnahmen und Reinigung errichten wir Taubenschläge nach dem Vorbild des Augsburger Modells und gewährleisten Betreuung, Fütterung und Populationskontrolle.“

In Berlin wurde eine Tierschutzbeauftragte hauptamtlich eingesetzt, die sich des Taubenthemas bereits sehr erfolgreich angenommen hat.

Nur durch ein Taubenmanagement mit Geburtenkotrolle (Eieraustausch) ließe sich die Taubenpopulation kontrollieren.

Frage: Wird Ihre Partei sich dafür einsetzen, im Rahmen etwaiger Koalitionsverhandlungen für Hamburg eine derartige Vereinbarung zur Errichtung, Betreuung und Fütterung von/in Taubenschlägen zu treffen? Wir als Hamburger Stadttauben e.V. würden der Stadt dann selbstverständlich  gern beratend zu Seite stehen.

Wir werden, auch wenn wir eine Koalition ausgeschlossen haben, auch in der nächsten Legislaturperiode erneut Anträge stellen, mit denen eine Finanzierung für den Aufbau eines flächendeckenden Netzes von Taubenschlägen und deren veterinärärztlicher Betreuung möglich sein soll. Dies wurde in der laufenden Legislaturperiode im März 2019 allerdings von SPD, Grünen und AfD, bei Enthaltung von CDU und FDP, abgelehnt. Wir hatten, auf Basis der Schätzung, dass in Hamburg 30 bis 100 Taubenschläge fehlen, beantragt, jedes Jahr zwei Taubenschläge zu errichten und mit den Bezirken eine Umsetzungsplanung zu erarbeiten (Drs. 21/16510).

Falls nein: warum nicht?

 ./.

Frage 2.

In Hamburg herrscht ein Fütterungsverbot für Stadttauben, das dazu führt, dass diese Tiere, die kein artgerechtes Futter (Körner) finden, elend verhungern bzw. von falscher Ernährung (menschlicher Abfall) krank werden.

Derzeit werden gegen Menschen, die sich über das Fütterungsverbot hinwegsetzen, empfindliche Bußgelder verhängt. 1.000€ sind keine Seltenheit.

In anderen Städten wie z.B. Frankfurt, werden maximal 200,-€ verhängt, in Berlin gibt es KEIN Fütterungsverbot.

Frage:  Laut aktuellem Bußgeldkatalog wird für die Benutzung eines Handys am Steuer ein Bußgeld in Höhe von 100,-€ verhängt. Was ist daran so viel schlimmer, Tieren (verbotenerweise) zu helfen im Vergleich dazu, Menschenleben im Straßenverkehr zu gefährden? Finden Sie, dass dies verhältnismäßig ist?

Wir halten das Fütterungsverbot für Tauben auf öffentlichem Grund für falsch. Zumindest fachkundigen Personen mit Kenntnissen über Ernährungsbedürfnisse von Tauben muss im Sinne des Tierschutzes das Füttern der Tauben mit taubengerechtem Futter ermöglicht werden. Das Füttern mit Brot oder anderen Essensresten ist, genauso wie der untaugliche Versuch die Tauben auszuhungern, abzulehnen. Wie genau eine solche Regelung aussehen kann müsste das Ergebnis von Verhandlungen sein. Jedoch ist der Strafrahmen für das Füttern von Tauben auf öffentlichem Grund auch nach unserem Verständnis völlig überzogen.

Frage 3:

Welche Pläne hat Ihre Partei, den Stadttauben tierschutzgerecht und nachhaltig zu helfen?

Wie schon im Vorspann des Fragenkatalogs angeführt, setzen wir uns ebenfalls für die Schaffung einer oder eines unabhängigen Tierschutzbeauftragten in Hamburg ein. Das haben wir in dieser Legislaturperiode als Antrag in die Haushaltsberatungen im November 2018 (Drs. 21/15207) und als eigenständigen Antrag im Februar 2017 (Drs. 21/7977) in der Bürgerschaft beantragt.

Zu den Maßnahmen gehören auch die von uns (s. Frage 1) geforderten Taubenschläge und eine Planung zum kontinuierlichen Ausbau derselben. Dazu gehört die Betreuung der Schläge durch bezirkliche Veterinäre und die Übernahme der laufenden Kosten durch die Stadt.

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