Wahlprüfsteine Deutsche Kinderhilfe vom 13.12.2019

 

Thema 1: Umsetzung der Kinderrechte in Hamburg

1. Wie stehen Sie zu einer möglichen Aufnahme von Kinderrechten in Ihrer Landesverfassung?

Die Partei DIE LINKE unterstützt die Aufnahme der Kinderrechte in die Landesverfassung. Diese Forderung war einer der Gründe, warum die Partei schon im Wahlprogramm 2015 für die Bürgerschaft die Einsetzung einer Enquete-Kommission Kinder- und Jugendhilfe gefordert, ein zivilgesellschaftliches Bündnis in der Stadt aufgebaut und mit dem Einsetzungsbeschluss (Drs. 21/5948) durchgesetzt hat. Die 70 Empfehlungen der Enquete-Kommission wurden einstimmig beschlossen, so dass inzwischen alle in der Hamburgischen Bürgerschaft vertretenen Parteien die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz unterstützen. (siehe z.B. Empfehlung Nr. 13 der Drucksache 21/16000, Seite 28) In einem Minderheitenbericht hat die Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft die Vorstellungen zu den 70 Empfehlungen konkretisiert. (siehe Broschüre der Fraktion DIE LINKE Kinderrechte stärken! Konsequenzen aus dem Bericht der Hamburger Enquete-Kommission)

Die Einsetzung einer Enquete-Kommission hatte die Fraktion schon in der vorherigen Legislaturperiode verfolgt und der Bürgerschaft einen Antrag 21/3754 vorgelegt.

2. Wie positionieren Sie sich zu den Forderungen nach einer/m  Landeskinderbeauftragten, die/der sich als übergeordnete Stelle Hamburgs für die Rechte der Kinder einsetzt?

Die Fraktion DIE LINKE fordert vor dem Hintergrund der Empfehlungen der Enquete-Kommission die Einsetzung von Kinderschutzkoordinator_innen. (siehe Seite 18 der Broschüre „Kinderrechte stärken!“) Die Koordinator_innen sollten über eigene Büros und ein eigenes Budget verfügen, damit unabhängige wissenschaftliche Stellungnahmen möglich sind.

3. Welchen Nachholbedarf sehen Sie für Hamburg im Beschwerde- und Ombudswesen für Kinder und Jugendliche und wie gedenken Sie diesen Bedarfen zu begegnen?

Die Partei DIE LINKE fordert die Einrichtung mindestens einer solchen landesweiten Beschwerdestelle in Hamburg für alle Bezirke. Die Beschwerdestelle sollte unabhängig und mit ausreichenden Mitteln ausgestattet sein. (siehe Seite 52 Wahlprogramm 2020) Die Beschwerdestelle sollte in ihrer Ausrichtung auch ein Büro für Kinderrechte sein und so mit Mitteln ausgestattet werden, dass eine städtische Vernetzung und die Erstellung von fachpolitischen Stellungnahmen möglich sind.

Thema 2: Gewalt gegen Kinder

4. Wie schätzen Sie die Umsetzung der Empfehlungen der Enquete Kommission ein?

Die Umsetzung der Empfehlungen durch den derzeitigen Hamburger Senat wird kritisch eingeschätzt. Auf das Jugendhilfesystem Pflaster aufzusetzen, wird nicht reichen. DIE LINKE will weniger Kontroll- und Dokumentationspflichten in der Jugendhilfe und dafür mehr Fachlichkeit. Wir wollen die Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte von Kindern, Jugendlichen und Eltern stärken, uns für wirkungsvolle Maßnahmen zur Armutsbekämpfung stark machen und die Beziehungs- und Bindungsarbeit mit Kindern und Jugendlichen in den Vordergrund des pädagogischen und jugendamtlichen Handelns stellen. Dazu bedarf es weiter außerparlamentarischen Druck unter die Beteiligung der Kinder, Jugendlichen und Eltern.

5. Sind Sie dafür, die bagatellisierenden Begriffe „sexueller Missbrauch“ in „Sexuelle Gewalt“ sowie „Kindesmisshandlung“ in „Schwere Gewalt gegen Kinder“ zu ändern?

Die Partei DIE LINKE sieht diese Forderung kritisch, da das Strafrecht eine bestimmte Terminologie verwendet, die systematisch im Gesetz einheitlich verwendet wird. Im Bereich des sexuellen Missbrauchs würde diese Systematik durchbrochen werden, wenn bei Kindern als Opfer eine andere Terminologie verwendet wird.

6. Sind Sie dafür, die Mindeststrafen hierfür auf ein Jahr zu erhöhen, sodass die Taten als Verbrechen eingestuft würden?

Die Einteilung in Verbrechen und Vergehen ist eine juristische Kategorie. Auch hier folgt das StGB einer Gesetzessystematik, bei der in der Regel der Grundtatbestand ein Vergehen, der Qualifikationstatbestand hingegen ein Verbrechen ist (z.B. so ist der sexuelle Missbrauch von Kindern und Erwachsenen ein Vergehen, der schwere sexuelle Missbrauch bei beiden Gruppen hingegen ein Verbrechen). Eine Anpassung der Mindeststrafe muss daher konsistent erfolgen und nicht einseitig lediglich bestimmte Straftatbestände verändern. Bereits jetzt stellt das Strafrecht allerdings abgestufte Strafandrohungen je nach Schwere des Delikts zur Verfügung, so dass es keinen Bedarf für eine Erhöhung der Straftatbestände gibt.

7. Sind Sie dafür, den bagatellisierenden Begriff „Kinderpornografisches Material“ in „Auf Bild- und Tonträger aufgezeichnete und im Netz verbreitete sexuelle Gewalt gegen Kinder“ zu ändern und die Höchststrafe dafür an die des Ladendiebstahls auf fünf Jahre anzupassen?

Der Begriff der Pornographie bringt nicht zum Ausdruck, dass bei der Herstellung des Materials sexuelle Gewalt angewandt wurde, insofern wäre eine Anpassung des Begriffs eine Maßnahme, um die Gewalt, die mit solchen Aufnahmen verbunden sind, zum Ausdruck zu bringen. Ob und welcher Begriff dafür ein adäquater Ersatz ist, sollte in Zusammenarbeit mit Betroffenenverbänden mit fachlich-juristischer Begleitung entwickelt werden. 

Der Straftatbestand des § 184b StGB (Verbreitung, Erwerb und Besitz von kinderpornographischen Schriften) sieht bereits eine Höchststrafe von fünf Jahren vor, so dass eine Erhöhung gegenwärtig nicht angezeigt ist.

8. Wären Sie bereit, sich für o.g. Aspekte auf der Justizministerkonferenz und im Bundesrat einzusetzen?

Wir werden uns auch weiterhin auf allen Ebenen gegen sexuelle Gewalt an Kindern engagieren.

Thema 3: Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe

9. Wie positionieren Sie sich hinsichtlich der Reform des Kinder- und Jugendhilferechts?

Die Fraktion DIE LINKE im Bundestag begleitet den Reformprozess des KJHG bereits seit 2011. Die Reformversuche der Bundesregierung zielen seit jeher auf eine kostenneutrale Reform ab, da die Kostenaufwüchse im Ressort des Familienministeriums durch den Kita-Ausbau und den noch entstehenden Anspruch Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder irgendwie „abgefedert“ werden sollen. Das ist mit der Fraktion und der Partei DIE LINKE nicht zu machen. Versuche einen weitweichenden Rechteabbau so durchzuwinken, konnte bereits verhindert werden. Das Aufwachsen, die Erziehung und Bildung von Kindern, darf nicht unter einem vermeintlichen Kostendruck „kleingerechnet“ werden. Wer die Umsetzung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe will, sich eine ernsthafte Wahrnehmung der Belange von Kindern, Jugendlichen und Familien wünscht und darauf hofft, dass die Jugendhilfe der Zukunft auf der Basis von Fachlichkeit und einer verlässlichen Ausstattung aufgebaut wird, ist mit den Schmalspuransätzen dieser Großen Koalition schlecht beraten. Gemeinsam mit Verbänden, Gewerkschaften und Trägern streitet DIE LINKE im Bündnis für eine Kinder- und Jugendhilfe, die mehr ist, als große Namen wie das Kinder und Jugend Stärkungsgesetz, das den „Ausverkauf der Kinder- und Jugendhilfe zu verschleiern versucht.

Wir haben den gesamten Dialogprozess begleitet und sehen den Abschlussbericht äußerst kritisch. Das Teilnehmer_innenfeld am Dialogprozess war dominiert von fachfremden Disziplinen, was sich in den Berichten in Teilen auch wiederspiegelt. Die Arbeitsweise des Instituts für Kinder und Jugendhilfe (IKJ) haben wir insbesondere bzgl. der Aufarbeitung von hochkonflikthaften Fallverläufen in der Kinder- und Jugendhilfe kritisiert.  Die Onlinebeteiligung war zu oberflächlich angelegt und wurde nur bedingt genutzt (vgl. S. 56). Im Abschlussbericht finden sich keine abschließenden Ergebnisse des IKJ und insbesondere deren Begleitforschungsvorhaben. In Folge des Bundestagbeschlusses aus dem Februar 2019. Auch die Erkenntnisse der UnterAG Quantifizierung und Statistik fehlen im Abschlussbericht. Ebenso bleibt offen, wie die Ergebnisse weiterer Beteiligungsvorhaben noch in den Bericht einfließen (z.B. die Ergebnisse der zahlreichen Veranstaltung des Deutschen Institut für Urbanistik). Stattdessen liegt nun ein halbgarer Bericht vor, der umfangreichen Beteiligung suggeriert aber insgesamt an der Oberfläche verhaften bleibt.

Thema 4: Kindgerechte Justiz

10. Wie wollen Sie die Umsetzung von Kinderrechten in der Justiz verbessern?

Die LINKE will das Recht auf Anhörung von Kindern und Jugendlichen in familiengerichtlichen Verfahren stärken. Dazu gehören auch Fortbildungen der Richterinnen und Richter.

11. Wie positionieren Sie sich hinsichtlich einer Fortbildungspflicht für Richter*innen zu Themen wie Traumatologie, (Sexual-)Entwicklung von Kindern, Befragung von Kindern, Kinderrechten etc.?

Eine Fortbildungspflicht wird von der Partei die LINKE unterstützt. Diese ist auch Teil der 70 Empfehlungen der Hamburger Enquete-Kommission.

Thema 5: Kinderarmut

12. Welche konkreten Maßnahmen werden Sie ergreifen, um Kinderarmut in Hamburg wirksam zu bekämpfen?

Die Fraktion DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode bereits einen Antrag zur Bekämpfung der Armut von Kindern, Jugendlichen und Jungerwachsenen vorgelegt (21/10221) Der Senat wird darin aufgefordert, ein integriertes Konzept für die Handlungsfelder frühkindliche Bildung, Schule, Freizeit, Kultur, Sport, Wohnen und Sozialraum, Familie und Gesundheit vorzulegen. In den Eckpunkten wird der Senat u.a. aufgefordert, ein beitragsfreies Frühstück in den Kitas anzubieten die Rahmenzuweisungen für die offene Arbeit und die Familienförderung zu erhöhen, Inflation und Tarifsteigerung regelhaft auszugleichen, die Hamburger BUT-Zuschüsse anzuheben und eine systematische Armutsberichterstattung vorzulegen. Der Senat wird ebenfalls aufgefordert sich auf Bundesebene für weitere Verbesserungen wie eine eigenständige Kindergrundsicherung einzusetzen und in Zusammenarbeit mit Wohlfahrtsverbänden und Gewerkschaften zu gestalten. Als ersten Schritt fordert die LINKE die Erhöhung der Kinderregelsätze.

13. Familien, die von Armut betroffen sind, finden nur sehr schwer einen bedarfsgerechten Wohnraum. Kinder leiden besonders unter der räumlichen Konzentration von Armut in bestimmten Stadtteilen, sprich der „GhettoBildung“. Wie wollen Sie diesem Problem entgegentreten?

Die Fraktion DIE LINKE hat in der laufenden Wahlperiode begonnen, dieses Thema systematisch anzugehen. Ausgangspunkt für die Fraktion sind die Betroffenen und ihre Familien. Vor diesem Hintergrund hat die Fraktion eine Große Anfrage Daten und Fakten zusammengetragen und auf dieser Grundlage eine Anhörung zur Armut von Kindern, Jugendlichen und Jungerwachsenen am 20. Mai 2017 durchgeführt und das Wortprotokoll der Hamburger Enquete-Kommission zur Verfügung gestellt. Im weiteren Verlauf wurde unter Beteiligung des Stadtteils Steilshoop eine Veranstaltung durchgeführt, die in diesem Viertel mit rund 50% von Armut betroffenen Kindern deren Lage zum Ausgangspunkt der Diskussion nahm. Es hat sich gezeigt, dass nur ein breiter Ansatz von Armutsbekämpfung, der auch die Lage der Familien und das Wohn- und Arbeitsumfeld mit in den Blick nimmt geeignet ist, zu Lösungen zu kommen. Aus Sicht der Partei DIE LINKE geht es darum, die jeweilige soziale Infrastruktur des Viertels zu stärken. (Seite 21 des WP 2020) So fordert die Partei, dass bei Neubaugebieten mit mehr als 500 Wohneinheiten die offene Arbeit und Familienförderung wie die gesamte soziale Infrastruktur regelhaft mitgedacht werden muss. Die Beteiligung der Einwohnerinnen der jeweiligen Viertel und ihrer Ressourcen ist eine wichtige Grundlage für die Armutsbekämpfung von Kindern und Jugendlichen. (siehe auch Wahlprogramm Seite 52 zum Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz)

Thema 6: Qualität in der Kindertagesbetreuung

14. Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Kita-Qualität gedenken Sie zu ergreifen?

Die Partei DIE LINKE hat die Volksinitiative des Kita-Netzwerkes mit Unterschriftensammlungen unterstützen. Die Volksinitiative forderte eine Fachkraft-Kind-Relation von 1:4 in der Krippe und 1:7,5 im Elementarbereich. Der Personalschlüssel soll gesetzlich verbindlich festgelegt werden und dabei die Personalausfallzeiten berücksichtigen. Die Verbesserungen für die 83.000 Kita-Kinder und ihrer Eltern in der Stadt sind dringend geboten. Gleichzeitig würden die Arbeitsbedingungen der rund 13.000 Beschäftigten endlich verbessert. Die Initiative will mit dem oben dargestellten Personalschlüssel sicherstellen, dass selbst in Krankheits-, Urlaubs-, Fortbildungs- und sonstigen Ausfallzeiten eine pädagogische Betreuung im Verhältnis 1:4 mit Kindern unter drei Jahre und 1:7,5 mit Kindern ab drei Jahre bis sechs Lebensjahre durch Fachkräfte gewährleistet sein würde. Das zielt in die richtige Richtung.

Leider konnte dieses Ziel trotz einer erfolgreich verlaufenen 1. Stufe mit über 30 000 Unterschriften nur in Teilen erreicht werden. Vor diesem Hintergrund setzt sich die LINKE allerdings weiterhin dafür ein, zumindest einen Teil der Gelder aus dem Gute Kita-Gesetz für die Verbesserung der Personalschlüssel einzusetzen. Die Stadt Hamburg hat nämlich vor dem Hintergrund von Vereinbarungen mit den Kita-Trägern die Bundesmittel zur Haushaltskonsolidierung verwendet. Die LINKE hält es auch weiterhin für notwendig, Schritte in Richtung der Finanzierung von „mittelbarer Pädagogik“ wie Elterngespräche, die Begleitung von Auszubildenden, Vor- und Nachbereitungszeiten oder Supervision zu finanzieren.

Langfristig fordert DIE LINKE gebührenfreie, aus Steuern finanzierte Ganztagsplätze für alle Kinder. Als ersten Schritt setzen wir uns für ein kostenloses Frühstück in allen Kindertagesstätten ein.

Der Fachkräftemangel darf nicht zur Absenkung der Qualität der Ausbildung führen. Erweiterte Zugänge müssen zu verbesserten Ausbildungsbedingungen an den Fachschulen führen. In der Ausbildung soll ein steuerlich finanziertes und bedarfsgerechtes Ausbildungsgehalt gezahlt werden, welches auch die örtlich erhobenen Mietkosten berücksichtigt. So kann vermieden werden, dass die Auszubildenden sich verschulden oder die Ausbildung abbrechen müssen.

Grundsätzlich fordern wir ein einheitliches und transparentes Tarifsystem für die Erzieher_innen, Sozialarbeiter_innen und Sozialpädagog_innen und eine Aufwertung der Arbeit im Sozial- und Erziehungsdienst, um den Beruf attraktiver zu machen. Tariferhöhungen müssen verbindlich und sofort bei der Aufstellung des Landeshaushalts berücksichtigt und eingestellt werden. Bisher erreichen Tariferhöhungen die im Sozial- und Erziehungsdienst beschäftigten Menschen erst mit großer Verzögerung. Bei Arbeitsplatzwechsel sind die Arbeits- bzw. Dienstzeiten anzuerkennen!

Thema 7: Einführung eines Hundeführerscheins

15. Wie stehen Sie zur Abschaffung der Rasseliste und zur Einführung eines verbindlichen Hundeführerscheins zur Reduzierung von Hundebissunfällen?

Auch die Partei die LINKE sieht das Problem am anderen Ende der Leine und fordert eine Haltereignungsprüfung bzw. einen verbindlichen Hundeführerschein. DIE LINKE setzt sich für die Novellierung des Hamburgischen Hundegesetzes ein, des derzeit repressivsten Hundegesetzes in Deutschland. (mehr dazu siehe auch Drs. 21/18691) Die Rasseliste will die Partei abschaffen, stattdessen sollen die Halter*innen einen Eignungsnachweis erbringen. Um die Erreichbarkeit auch in dichter besiedelten Stadtgebieten sicherzustellen, sollen Hundeauslaufflächen über ganz Hamburg ausgebaut werden. (siehe Wahlprogramm Seite 17)

Thema 8: Frühförderung von Kindern mit Hörschädigung

16. Wie beurteilen Sie die Fachkräftesituation in der hörgeschädigtenpädagogischen Frühförderung in Hamburg?

17. Welche Maßnahmen wollen Sie ergreifen, um dem etwaigen Fachkräftemangel in der hörgeschädigtenpädagogischen Frühförderung entgegenzutreten?

Zu Frage 16 und 17: Die Partei DIE LINKE hat zu dieser speziellen Frage keine Positionierung im Wahlprogramm. Vor diesem Hintergrunderfolgt der Verweis auf die Ausführungen zu den Ausführungen zu Frage 14. (genauere Ausführungen finden sich auch in den Wahlprüfsteinen des Landeselternausschusses zu den Fachkräftebedarfen und dem Fachkräftemangel)

Thema 9: Digitalpakt

18. Durch welche konkreten Maßnahmen wollen Sie eine zukunftsorientierte, digitale Umrüstung der Schulen in Hamburg erreichen?

Wenn Digitalisierung wirklich in dem Maße bei der Steigerung der pädagogischen Qualität und bei den Lernprozessen der Schüler_innen hilfreich sein kann, dann sollten alle Schüler_innen und auch alle Schulen Zugang zu geeigneten Unterrichtsmaterialien haben. Vor allem halten wir es für nötig, allen Schüler_innen gleichermaßen Zugang zu schuleigenen mobilen Endgeräten zu gewähren. Zurückhaltung sehen wir angesichts der Anfälligkeit dieses Modells für Korruption und eindimensionale Lehrmethoden aber angezeigt. Selbstverständlich ist, dass jede Schule und jeder Klassenraum internetfähig sein müssen. Wir würden in jeder Schule ein_n IT-Beauftragte_n einsetzen.

19. Wie wollen Sie die Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften für den digitalen Hamburg Unterricht sicherstellen?

Wir sehen kein Problem darin, digitalen Unterricht in den Ausbildungs- und Lehrplan für angehende Lehrer_innen aufzunehmen und durch eine enge Vernetzung mit der pädagogischen Wissenschaft geeignete Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen anzubieten.

Thema 10: Inklusive Bildung

20. Für welche Maßnahmen werden Sie sich einsetzen, damit ALLEN Kindern das Recht auf gemeinsame Beschulung mit und ohne Behinderungen ermöglicht werden kann?

Wir haben einen Entwurf für ein inklusives Schulgesetz vorgelegt. Dieses orientiert sich eng an den UN-Konventionen über die Rechte behinderter Menschen und die Rechte von Kindern. Zentral ist dabei, dass sich die Schulen als System und ganz konkret auf die jeweiligen individuellen Förderbedarfe ihrer Schüler_innen eingehen. Unser Schulgesetzentwurf sieht nicht vor, zwischen Kindern mit und ohne Behinderung zu unterscheiden, da jedes Kind individuelle Förderbedarfe hat. Schule hat dem Recht der Kinder und Jugendlichen auf Bildung zur Geltung zu verhelfen. Zudem sehen wir in unserem Schulgesetzentwurf einen rhythmisierten Ganztag vor, der zum einen besser geeignet ist, den Lernprozessen der Kinder und Jugendlichen zu begegnen. Zum anderen hilft ein gut ausgestatteter Ganztag, die in Deutschland besonders enge Koppelung von sozialer Herkunft und dem individuellen Bildungserfolg zu lösen.

21. Wie beabsichtigen Sie, dem Fachkräftemangel zu begegnen?

Wir wollen dem Fachkräftemangel in der Schule durch bessere Arbeits- und Rahmenbedingungen begegnen. Für Hamburg bedeutet dies mindestens eine Anpassung der Lehrer_innenarbeitszeitverordnung an die gewachsene Zahl an sozialen Aufgaben, die sie in ihrem Beruf erfüllen müssen und für die keine Zeit vorgesehen ist. Zur Verbesserung gehören auch regelhafte Doppelbesetzungen in den Klassen und die Arbeit in multiprofessionellen Teams. Konkret müssen auch Entlastungen für Lehrer_innen an Schulen in fordernden sozialen Lagen her. Auch fordern wir die Einführung von einer Schulgesundheitsfachkraft pro Schule, die innerhalb des schulischen Alltags unterstützend, aufklärend und beratend zur Seite stehen kann.

22. Wie stehen sie zu der Forderung, den Nachteilsausgleich bei der Dyskalkulie in Hamburg bis zum Ende der Sekundarschule II zu gewähren, so wie es auch den von Legasthenie betroffenen Kindern ermöglicht wird?

Wir stehen diesem Vorstoß positiv gegenüber und sehen keinen Grund, den Nachteilsausgleich bei Dyskalkulie nicht auch bei zum Ende der Sekundarstufe II zu gewähren. Sowieso sieht unser inklusives Schulgesetz individuelle Lern- und Förderpläne vor, um die Kinder und Jugendlichen in ihrem Tempo bestmöglich zu fördern.

Thema 11: Ernährung

23. Wie beurteilen Sie diesbezüglich die Situation der Schulverpflegung in Hamburg?

Die Situation der Schulverpflegung in Hamburg sehen wir kritisch. Oftmals sind die Speisesäle zu klein für die Menge an Schüler_innen, die binnen kurzer Zeit essen müssen. Wir fordern die Einrichtung von schuleigenen Produktionsküchen, auch weil dort Kinder und Jugendliche an der Zubereitung des Essens als Teil ihrer schulischen Bildung beteiligt werden können. Das Essensangebot soll sich an den DGE-Empfehlungen orientieren. Die Schulbehörde muss dahingehend das Angebot der ausgelagerten Caterer überprüfen und kontrollieren.

24. Welche Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung sollten in Hamburg ergriffen werden?

Speisesäle in Schulen sollten ausreichend groß, hell und ansprechend gestaltet werden, damit Schulkinder und Jugendliche gerne sich dort aufhalten. Die Rahmenbedingungen für die Caterer müssen seitens der Behörde förderlich ausgestaltet werden. Sie brauchen gute Bedingungen, um gutes Essen liefern zu können. Doch ist dahingehend die Kontrolle der Caterer ebenso nötig wie die Eingliederung des Mittagessensangebots in die Schulen selbst. Das Speiseangebot soll sich an den Empfehlungen der DGE orientieren und die Einhaltung von der Schulbehörde überwacht werden.

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