Wahlprüfsteine Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrenern e.V. vom 17.02.2020

Die Bundesregierung strebt auf Druck der Berufsbetreuer in einer Novellierung des Betreuungsrechts eine Professionalisierung bzw. ein Berufsbild und Lizenzierung von deren Tätigkeit an. Damit versucht sie eine völlige Kehrtwende zum Abschlussbericht der Interdisziplinäre Arbeitsgruppe der Justizministerien der Länder und des Bundes zum Betreuungsrecht vom 20. Oktober 2011 durchzusetzen, siehe: tinyurl.com/yx99kg78

In diesem Bericht hieß es damals noch (fett von uns):

Seite 9: Die Arbeitsgruppe spricht sich gegen eine gesetzliche Festlegung von Eignungskriterien sowie gegen eine abstrakt-generelle Regelung zum Berufsbild für Berufsbetreuer aus.

Seite 33: Die Arbeitsgruppe spricht sich gegen eine gesetzliche Festlegung von Eignungskriterien sowie gegen eine abstrakt-generelle Regelung zum Berufsbild für Berufsbetreuer aus.

Seite 34: Die Arbeitsgruppe ist der Auffassung, dass sich die Eignung des Betreuers nicht anhand abstrakter, allgemeinverbindlicher Eignungskriterien oder – bei Berufsbetreuern – anhand eines bestimmten Berufsbilds festlegen lässt.

Seite 60: Ehrenamtliche Betreuer sind ohne formelle Qualifikationen grundsätzlich zur Führung von Betreuungen in der Lage. Eine Mindestqualifikation würde hingegen den Eindruck vermitteln, ein ehrenamtlich Betreuter erhalte eine Betreuung zweiter Klasse, und so den Vorrang der ehrenamtlichen Betreuung aushöhlen.

Das Gleiche gilt genauso für den Vorrang einer Vorsorgevollmacht. Richter könnten sonst einen Vorwand bekommen, Bevollmächtigte aufgrund angeblich "mangelnder Ausbildung" zu disqualifizieren. Auch die Justizministerkonferenz hat mit ihrem Beschluss vom 6. und 7. Juni 2018 zumindest vorerst diesen Plänen einen Riegel vorgeschoben, siehe hier.

Damit das so bleibt, unterstellen wir, dass Sie die durch eine Vorsorgevollmacht mögliche Selbstbestimmung unter keinen Umständen gefährden bzw. schmälern wollen. Deshalb bitten wir Sie um eine Antwort auf den folgenden

Wahlprüfstein:

Können Sie verbindlich zusagen, dass DIE LINKE Hamburg im weiteren Meinungsbildungsprozess allen verhängnisvollen Plänen für Gesetzentwürfe so widerspricht, dass alle Vorschläge für Betreuer-Qualifikationen von vornherein außer Betracht liegen, und falls unsere Partei im Senat und Bundesrat vertreten ist, die Justizbehörde entsprechend angewiesen wird?

Die Vorschläge bei den Gesetzesentwürfen müssen sich mit der UN-BRK und der Selbstbestimmung und Autonomie der Bertreuten decken, sonst wird DIE LINKE solchen Gesetzesentwürfen nicht zustimmen

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