Wahlprüfsteine Bund Deutscher Rechtspfleger, Landesverband Hamburg e.V. vom 9.01.2020

Zuständigkeit des Rechtspflegers

Mit dem Ersten und Zweiten Justizmodernisierungsgesetz von 2004 bzw. 2006 ist es den Bundesländern ermöglicht worden, richterliche Aufgaben auf den Rechtspfleger zu übertragen. Davon haben die Bundesländer unterschiedlich oder überhaupt nicht Gebrauch gemacht. In Hamburg könnten durch Verordnung der Justizbehörde noch von den Öffnungsklauseln in Familien-, Betreuungs- und Registersachen umfangreiche Aufgabenbereiche übertragen und Gerichtsverfahren somit bürgerfreundlicher, transparenter und teilweise auch schneller gestaltet werden, da unnötige Parallelzuständigkeiten von Richtern und Rechtspflegern wegfielen. Somit hätte der Bürger zumeist nur noch einen Ansprechpartner und auch die Arbeitsbelastung der Servicekräfte auf den Geschäftsstellen ließe sich durch die Kompetenzbündelung mit weniger

Aktenumlauf reduzieren.

  • Wird Ihre Partei in der nächsten Wahlperiode dafür Sorge tragen, die betroffenen Aufgabenbereiche unter Aufhebung der Richtervorbehalte dauerhaft dem Rechtspfleger zuzuweisen? Falls nein, aus welchen Gründen nicht?

Wir halten die Übertragung von einigen Aufgabenbereichen in Familien-, Betreuung-, und Registersachen an Rechtspfleger durchaus für sinnvoll. Diese müssen allerdings genau definiert werden. Neben dem genannten Aspekt der Büger_innenfreundlichkeit würde die Aufgabenübertragung zudem zu einer Aufwertung der Laufbahnen der Rechtspfleger_innen führen.

DIE LINKE hält es allerdings für problematisch, dass aufgrund unterschiedlicher Kompetenzzuweisungen in den einzelnen Bundesländern keine bundeseinheitliche Praxis bei der Aufgabenverteilung zwischen Richter_innen, Rechtspfleger_innen und Urkundsbeamt_innen in den Geschäftsstellen mehr besteht.

Ausbildung des Rechtspflegers

Seit 2017 werden im Rahmen der Ausbildungsoffensive zwar wieder vermehrt Rechtspflegeranwärter eingestellt und ausgebildet, jedoch ist festzustellen, dass hiervon - gemessen an den geplanten und unvorhergesehen Abgängen - die erforderlichen Nachwuchskräfte in der Praxis aus unterschiedlichen Gründen (u.a. Abbruch des Studiums, Nichtbestehen der Prüfung) nicht ankommen werden.

  • Welche Maßnahmen hält Ihre Partei für erforderlich, um diesen Zustand für künftige Einstellungen zu ändern?
  • Wie kann aus Sicht Ihrer Partei der Beruf des Rechtspflegers so attraktiv gestaltet
  • werden, dass sich mehr gut qualifizierte junge Menschen hierfür interessieren.
  • Was ist erforderlich, dass das Berufsbild des Rechtspflegers in der Öffentlichkeit bekannter wird?

Eine qualitative Verbesserung des Berufsbildes ist in den nächsten Jahren anzustreben, um den Beruf des Rechtspflegers auch für die Zukunft attraktiv zu gestalten. Künftige Studiengänge sollten mit zusätzlichen Fachgebieten angereichert werden. Bestehende Einstellungsvoraussetzungen sind zu überprüfen und entsprechend der Evaluation zu verändern.

Besoldung des Rechtspflegers

Für die Besoldung sind seit der Föderalismusreform in 2006 die Länder zuständig. Mittlerweile haben sich zwischen den einzelnen Bundesländern erhebliche Unterschiede in der Höhe der Besoldung herauskristallisiert. Die Besoldung in Hamburg liegt aktuell ca. 1,5% unter dem Bundesdurchschnitt.

Die sachliche Unabhängigkeit des Rechtspflegers unterscheidet ihn von allen übrigen Beamten, sodass die analytische Dienstpostenbewertung vielfach an ihre objektiven Bemessungsgrenzen stößt. Dies hat zur Folge, dass entsprechend höhere Einstufungen an Formalien scheitern. Sachgerechter wäre eine eigene zweistufige Besoldung der Rechtspfleger, strukturell vergleichbar mit der R-Besoldung, z.B. Re1 und Re2.

  • Welche Maßnahmen hält Ihre Partei für erforderlich, um diesen Zustand zu ändern?
  • Ist ggf. die Zuständigkeit für die Regelung der Besoldung auf den Bund zurück zu übertragen?
  • Wie steht Ihre Partei einer eigenen Besoldung der Rechtspfleger gegenüber?

Das Hauptaugenmerk sollte aus unserer Sicht auf einer vor allem quantitativ ausreichenden und gut qualifizierten personellen Ausstattung in jeder der o. g. Berufsgruppen liegen. Das ist die entscheidende Voraussetzung dafür, dass sich die Justiz leistungsfähig und bürger_innennah entwickeln kann und wird. Zudem sollten die Rechtspfleger_innen besser besoldet werden. Dies sollte nicht an Formalien scheitern. Für genauere Details dazu sind wir derzeit mit Rechtspflger_innen und Gewerkschaftsvertreter_innen im Gespräch. Eine gute Bezahlung ist eine wesentliche Voraussetzung für gute Arbeit.

Öffentlicher Dienst und Klimaschutz

Seit dem 1. Januar 2018 gilt für die Beschäftigten des Landes Hessen freie Fahrt im öffentlichen Personennahverkehr und das nicht nur für den Arbeitsweg.

  • Beabsichtigt Ihre Partei, dem vorbildlichen Beispiel von Hessen zu folgen und den Beschäftigten des Landes Hamburg die Nutzung des ÖPNV kostenlos zu  ermöglichen?
  • Wird darüber hinaus das kostenlose Angebot von StadtRAD für die Beschäftigten des Landes Hamburg erwogen?

DIE LINKE möchte allen Bürgerinnen und Bürgern die kostenlose Nutzung des ÖPNV ermöglichen. Als ersten Schritt sehen wir die Einführung eines 365 €-Jahrestickets nach Wiener Vorbild für alle an. Ferner wollen wir kurzfristig die Zuschüsse des Arbeitgebers Stadt zum Profiticket der eignen Beschäftigten erhöhen.

Tarifforderungen, wie in Hessen, nach einem kostenfreien Jobticket würden wir aus vollem Herzen unterstützen.

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