Wahlprüfsteine Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) vom 24.01.2020

1. Wenn Pflegende zu viele Patienten gleichzeitig versorgen müssen, kann dies die Behandlungsqualität beeinträchtigen. Daher sieht es der Verband der Ersatzkassen mit Sorge, dass die Kliniken in Hamburg die Personalvorgaben nicht immer erfüllen. Wie soll dies geändert werden?

Die Linke setzt sich seit vielen Jahren für eine gesetzliche Personalbemessung im Krankenhaus ein, die den realen Pflegebedarf abbildet. Die neue eingeführten Pflegepersonaluntergrenzen bilden diesen Bedarf überhaupt nicht ab, stattdessen orientieren sie sich daran, dass die Personalausstattung nicht schlechter ist, als bei den schlechtesten 25% der Krankenhäuser. Also durchschnittlich Note 4- statt Note 5 oder 6. Hamburg sollte hier aktiv werden: zum einen sollten Vereinbarungen über eine bedarfsgerechte Personalbemessung in den Kliniken auch Teil der Allianz für Pflege werden. In der Hamburger Allianz für Pflege wird alles Mögliche behandelt von den Fortbildungsmöglichkeiten bis zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie, bloß die wichtigste Frage mit der die Behandlungsqualität steht und fällt wird ausgespart: Wie viele Menschen muss eine Pflegekraft im Krankenhaus gleichzeitig versorgen? Das muss sich ändern! Wie gut oder wie schlecht die Pflegepersonalausstattung in einem Krankenhaus ist, wie viele Patient*innen auf eine Pflegekraft in einer Schicht kommen, wie oft es wegen Personalmangel und Engpässen zu Bettensperrungen kommt – all das sind bisher weitgehend die Betriebsgeheimnisse der Kliniken. Hier brauchen wir weitergehende Transparenzregelungen. Patient*innen sollten sich umfassend informieren können, bevor sie sich und ihre Gesundheit einem Krankenhaus anvertrauen und auch Pflegekräfte sollten sich umfassend über die Personalbemessung in einem Krankenhaus informieren können bevor sie sich für einen Arbeitgeber entscheiden. Nicht zuletzt sollte die Stadt Hamburg als Arbeitgeberin der Uniklinik Eppendorf mit gutem Beispiel vorangehen und eine bedarfsgerechte Personalausstattung tarifvertraglich vereinbaren.

2. Die Kosten für Pflegebedürftige in Heimen sollten begrenzt werden. In der Debatte wird oft vergessen, dass die Belastungen massiv sinken könnten, wenn die Bundesländer ihrer Pflicht zur Übernahme der Investitionskosten nachkämen. Was soll Hamburg tun?

Für viel zu viele Menschen bedeutet der Umzug in eine stationäre Pflegeinrichtung zum Sozialfall zu werden. Hamburg sollte als ersten Schritt der Soforthilfe ein Pflegewohngeld (wieder) einführen. Dazu werden wir in die nächste Bürgerschaftssitzung einen entsprechenden Antrag einbringen. Pflegewohngeld bedeutet, dass die Stadt die Investitionskosten für die Bewohner*innen übernimmt im Rahmen bestimmter Einkommensgrenzen und bis zu einer bestimmten Höhe. Es reicht nicht, wenn sich Hamburg ausschließlich im Rahmen von Bundesratsinitiativen dafür einsetzt, die Eigenanteile der Pflegebedürftigen zu begrenzen. Hamburg sollte sich auch da für die Entlastung von Pflegebedürftigen einsetzen, wo eigene Handlungsmöglichkeiten bestehen.

3. Die Notfallaufnahmen leiden darunter, dass sie zu oft in Anspruch genommen werden, wenn kein echter „Notfall“ vorliegt. Eine gemeinsame Leitstelle von Rettungsdienst und ärztlichem Bereitschaftsdienst könnte hier Abhilfe schaffen. Unterstützen Sie das?

Wir unterstützen diese Idee. Aus Sicht der Linken, ist eine sektorenübergreifende Gesundheitsversorgung wünschenswert. Eine gemeinsame Leitstelle ist hier ein Schritt in die richtige Richtung, auch die Einrichtung von Portalpraxen schafft Entlastung für die Notaufnahmen der Krankenhäuser, denn oftmals weichen Patient*innen auch aus der Not heraus auf die Notfallaufnahmen aus, da sie im ambulanten Bereich mit überlangen Wartezeiten oder sogar Aufnahmestopps in den Praxen konfrontiert sind.

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