Wahlprüfsteine Peta Deutschland e.V. vom 23.01.2020

1. Tierversuche bei LPT

Medienberichte über Tierquälereien sowie über verfälschte Untersuchungsergebnisse beim „LPT Laboratory of Pharmacology and Toxicology GmbH & Co. KG“ (Geschäftssitz in Hamburg) erschütterten in den vergangenen Wochen die Öffentlichkeit.

a) Wird sich Ihre Partei konkret dafür einsetzen, dass das Unternehmen unverzüglich und dauerhaft keine Tierversuche mehr durchführen darf?

Ja, natürlich! Wir haben in dieser Legislaturperiode seit 2015 bereits die Kampagne „LPT schließen“ unterstützt. Im Januar 2020 fand ein Workshop der beteiligten LINKEN Kreis- und Bezirksverbände mit LPT-Laboren (Harburg Land, Bezirk Harburg, Kreisverband Plön) und der Bürgerschaftsfraktion Hamburg statt, um mit einer Bestandsaufnahme einen erneuten Vorstoß zur Untersagung des Geschäftsbetriebs zu unternehmen. Durch die Einbeziehung aller beteiligten Regionen mit LPT-Laboren möchten wir diesmal verhindern, dass erneut die Länder- und Zuständigkeitsgrenzen als Verhinderung für behördliches Handeln angeführt werden können. Weiterhin wird so auch der Informationsaustausch auf Ebene der Partei weiter intensiviert.

2. Tierversuche am UKE

In Hamburg soll mit Steuergeldern ein neues Gebäude für die Laborhaltung von Tieren am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) gebaut werden, obwohl die Übertragbarkeit der Ergebnisse von Tierversuchen auf den Menschen und die wissenschaftliche Aussagekraft umstritten sind.

a) Wird sich Ihre Partei in der kommenden Legislaturperiode dafür einsetzen, dass die vom Land dafür bereit gestellten Mittel in Höhe von 32 Millionen Euro ausschließlich in die Entwicklung von innovativen tierfreien Testmethoden investiert werden?

Ja, wir werden uns dafür einsetzen, dass noch nicht verausgabte Mittel für den Ausbau der Tierversuchsunterbringung am UKE für tierversuchsfreie Forschung genutzt werden, zumindest aber tierversuchsfreie Forschung im gleichen Maß unterstützt wird. Die 32 Millionen Euro für die Tierversuchsunterbringung am UKE wurden über mehrere Jahre, gegen unsere Stimmen, von der Bürgerschaft genehmigt. Ein Teil der Mittel dürfte allerdings bereits für Bau- oder Planungsmaßnahmen verbraucht worden sein.

Wir haben bereits zu den Haushaltsberatungen 2018 mit einem Antrag (Drs. 21/15199) gefordert, dass ein gleich großer Betrag in gleicher zeitlicher Verteilung (30 Millionen über fünf Jahre) für die tierversuchsfreie Forschung aufgewendet wird. Für den Doppelhaushalt 2019/20 waren das je 6 Millionen Euro pro Jahr.

Im Mai 2019 haben wir dann im Rahmen unseres Antrags "Studium, Forschung und Lehre tierversuchsfrei gestalten" beantragt, einen Haushaltsstopp über die Mittel zum Ausbau am UKE zu verhängen.

3. Tierversuche/Tierverbrauch in der Lehre

Auch im Rahmen der Lehre an Universitäten, insbesondere für Sezierkurse, werden viele tausend Tiere „verbraucht“ – obwohl einige Universitäten in Deutschland bereits jetzt moderne Biologie- oder Medizin-Studiengänge anbieten, ohne dass Tiere dafür getötet werden. Die Bremer Landesregierung vereinbarte 2019 in ihrer Koalitionsvereinbarung, dass sie „Tierverbrauch in der Lehre beenden und durch Alternativmethoden ersetzen“ werde.

a) Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass der Tierverbrauch für die Lehre in den Hamburger Bildungseinrichtungen beendet und durch moderne Methoden ersetzt wird?

Ja, das werden wir weiterhin machen. Wir haben im Mai 2019 mit einem Änderungsantrag (Drs. 21/17094) "Studium, Forschung und Lehre tierversuchsfrei gestalten" in der Bürgerschaft beantragt, dass mit allen betroffenen Einrichtungen öffentlicher Hochschulen in Hamburg die vorgebliche Unverzichtbarkeit von Tierversuchen diskutiert und eine Klärung über Alternativmethoden herbeigeführt werden soll. Dabei sollten auch notwendige Weiterentwicklungen von Forschungsformaten und Versuchsaufbauten definiert werden. Bis zur Vorlage von belastbaren Ergebnissen sollte nach unserem Antrag eine Haushaltssperre über die Mittel zum Ausbau der Tierversuchsunterbringung am UKE verhängt werden.

4. Tierschutzkontrollen bei Agrarbetrieben

Eine Antwort der Bundesregierung vom 3.7.2018 (BT-DS 19/3195) ergab, dass die 467 tierhaltenden Agrarbetriebe in Hamburg im Durchschnitt alle 7,3 Jahre durch Amtstierärzte kontrolliert werden.

  1. Befürwortet Ihre Partei mindestens jährliche Kontrollen von tierhaltenden Agrarbetrieben durch Amtsveterinäre sowie eine entsprechende Ausstattung der Behörden?

Ja, wir setzen uns bereits seit vielen Jahren immer wieder dafür ein, dass die Bezirksämter personell in die Lage versetzt werden, ihren Aufgaben nachzukommen. Der Veterinärbereich gehört hierbei mit anderen Personalbereichen zu den besonders schlecht ausgestatteten Aufgabenbereichen der Bezirksämter.

5. Landesjagdgesetz Hamburg

Einige der gemäß Hamburgs Landesjagdgesetz erlaubten Jagdpraktiken sowie die weitgefasste Liste der jagdbaren Arten sind aus Sicht des Tierschutzes hochproblematisch. So stehen beispielsweise Totschlagfallen in der Kritik, auch artgeschützte Tiere zu fangen sowie die Tiere teilweise nicht sofort zu töten. In fünf Bundesländern ist die Jagd mit Totschlagfallen bereits verboten. In Hamburg töteten Jäger im vergangenen Jagdjahr zudem über 300 Füchse. Ökologische, gesundheitsrelevante oder wildbiologische Gründe oder ein „vernünftiger Grund“ im Sinne des Tierschutzgesetzes sind für die Tötungen nicht ersichtlich. Vielmehr werden Füchse als Jagdkonkurrenten angesehen oder im Rahmen der Hobbyjagd als Freizeitbeschäftigung getötet. Luxemburg führte 2015 ein Verbot der Fuchsjagd für zunächst ein Jahr ein, das aufgrund der positiven Erfahrungen verlängert wurde und Bestand hat.

a)         Wird sich Ihre Partei für eine Novellierung des Landesjagdgesetzes einsetzen, die die Aspekte des Tierschutzes und der Ökologie berücksichtigt? 

Grundsätzlich spielt das Landesjagdgesetz in Hamburg eine gegenüber dem Umland sehr untergeordnete Rolle. Wir haben in der letzten Legislaturperiode beantragt, die Gatterjagd, wie bereits in Schleswig-Holstein geschehen, im Landesjagdgesetz zu verbieten. Gleichzeitig wollen wir uns dafür einsetzen, dass in Hamburger Wildgehegen der Tierbestand so begrenzt wird, dass eine „Jagd“ innerhalb der Einzäunung nicht mehr stattfindet.

b)         Wird sich Ihre Partei in der kommenden Legislaturperiode dafür einsetzen, dass heimische Beutegreifer wie Füchse nicht mehr ohne vernünftigen Grund getötet werden dürfen?

Wir werden das Thema aufnehmen, um auf Basis konkreter Zahlen in der nächsten Legislaturperiode mit Anträgen aktiv zu werden.

c)         Wie steht Ihre Partei zu der Forderung von Tier- und Naturschutz-organisationen, Totschlagfallen zu verbieten?

Wir begrüßen diese Forderung grundsätzlich. Leider war es, als das Thema 2010 zum letzten Mal von uns aufgegriffen wurde, nicht möglich, konkrete Zahlen über den Einsatz der Totschlagfallen zu erhalten. Wir werden uns hier erneut um aktuelle Zahlen und eine Initiative zum Verbot dieser Fallen einsetzen.

6. Wildtiere im Zirkus

Durch Flächenumwidmungen haben in jüngster Vergangenheit Städte wie Berlin und Trier die Vermietung von bestimmten kommunalen Flächen an Zirkusbetriebe, die Wildtiere wie Tiger, Löwen oder Elefanten zur Schau stellen, ausgeschlossen. Diese Praxis ist bereits in zweiter Instanz gerichtlich bestätigt (OVG Berlin-Brandenburg Az. 1 S 73.19 v. 4.11.2019).

a)         Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass in Hamburg konkrete behördliche Vorgaben erarbeitet werden, wonach keine öffentlichen Flächen mehr an Zirkusbetriebe, die Wildtiere mitführen, vergeben werden?

Ja, das werden wir auch weiterhin tun. Bereits in dieser Legislaturperiode haben wir mehrfach mit Anfragen in der Bürgerschaft, aber auch in den Bezirksversammlungen, darauf hingewirkt, dass der im Koalitionsvertrag von SPD und Grünen vereinbarte Verzicht auf Wildtierpräsentationen bei Zirkus-Gastspielen in Hamburg endlich umgesetzt wird. Den „Einsatz“ von Wildtieren lehnen wir ab und haben dies auch in unserem Bürgerschaftswahlprogramm als Forderung erneut aufgenommen.

7. Angel-AGs und Fischereilehrgänge an Schulen

Im Bundesland Hamburg bieten manche Schulen oder Jugendeinrichtungen Angeln für Kinder und Jugendliche an, zum Beispiel als Fischereilehrgang oder als Ferien-Aktivität. Mit solchen Angeboten werden Kinder und Jugendliche an das Töten von empfindungsfähigen Wirbeltieren herangeführt.

a) Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass in Hamburg keine Angelkurse oder Angelausflüge für Kinder und Jugendliche durch öffentliche Einrichtungen mehr angeboten werden?

Nach unserem Kenntnisstand gibt es keine Angelkurse durch öffentliche Einrichtungen in Hamburg. In Einzelfällen wurden aber Räume öffentlicher Einrichtungen dazu genutzt, da es in einigen Bereichen der Stadt zu wenig Veranstaltungsräume gibt. Wir sehen hier keinen Handlungsbedarf. Da die vorgeschriebene Prüfung für die Erlangung eines Angelscheins nur vom Landesangelverband abgenommen werden kann, ist eine Ausrichtung von Kursen durch Schulen oder andere öffentliche Einrichtungen eher unwahrscheinlich, so dass wir hier keinen Handlungsbedarf sehen.

8. Sachkundenachweis für Hundehalter

Niedersachsen hat 2013 den „Hundeführerschein“ als verpflichtenden Sachkundenachweis für angehende Hundehalter eingeführt. Durch das vermittelte Wissen werden eine tiergerechte Haltung gefördert, Spontankäufe und damit einhergehende Abgaben an Tierheime reduziert sowie vor allem die Anzahl an Beißvorfällen gesenkt.

a)         Wird sich Ihre Partei für die Einführung eines verpflichtenden Sachkundenachweises für angehende Hundehalter einsetzen?

Der Erkenntnis folgend, dass das größte Problem bei der Hundehaltung „am oberen Ende“ der Leine liegt, setzen wir uns für eine möglichst umfangreiche Erlangung eines Sachkundenachweises aus. Allerdings wollen wir dies nicht als verbindliche Regelung über alle Hunderassen umsetzen.

9. Umwelt/Gesundheit: Vegane Angebote in öffentlichen Kantinen

Neben der Tierschutzproblematik ist die landwirtschafte Tierhaltung mit mindestens 14,5 Prozent aller Treibhausgasemissionen auch einer der Hauptverursacher des Klimawandels – noch vor dem gesamten Transportsektor. Der hohe Konsum tierischer Produkte wird Studien zufolge zudem mit zahlreichen Erkrankungen in Verbindung gebracht.

a) Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass in öffentlichen/kommunalen Kantinen und Einrichtungen täglich zumindest eine vegane Speiseoption angeboten wird?

Wir setzen uns im Rahmen einer systemischen Betrachtung der Ernährung für ein breites und fleischreduziertes Angebot in öffentlichen Kantinen ein. Allerdings wollen wir keine Vorschriften dafür machen, dass vegane Gerichte regelhaft täglich auf die Speisekarten der öffentlichen Kantinen aufgenommen werden. Da, wo seitens der Nutzerinnen und Nutzer keine Ausweichmöglichkeiten bestehen, vor allem an Krankenhäusern, halten wir das regelhafte tägliche Angebot allerdings für notwendig und werden uns in diesem Sinn dafür engagieren.

b)         Plant Ihre Partei weitere Maßnahmen, um den hohen Konsum tierischer Nahrungsmittel zu begrenzen (etwa durch Ernährungsbildung an Schulen oder Ähnliches)?

Die Ernährungsbildung ist nach unserer Einschätzung bereits gut aufgestellt. Hier kann im Rahmen einer Evaluierung der bisherigen Maßnahmen nach Verbesserungspotenzial gesucht werden.

10. Textilkennzeichnung

Stichproben ergaben, dass im Einzelhandel häufig Echtpelzbekleidung ohne den gesetzlich vorgeschriebenen Hinweis „Enthält nichttextile Teile tierischen Ursprungs“ verkauft und Kunden damit fehlinformiert werden.

a)         Wird sich Ihre Partei – etwa in Form von zusätzlichen Kontrollen – dafür einsetzen, die Durchsetzung des Textilkennzeichnungsgesetzes, das bereits seit dem 24.02.2016 in Kraft ist, in Hamburg zu verbessern?

Wir setzen uns für eine personelle Stärkung der Bezirksämter ein, in deren Rahmen solche Kontrollen durchgeführt werden. Die personell unzureichende Ausstattung führt in mehreren Bereichen der Kontrollaufgaben zu einer unzureichenden Wahrnehmung der Kontrollaufgaben. In diesem Rahmen würden wir auch die Verstärkung der Prüfung der Textilkennzeichnungspflicht sehen und uns dafür einsetzen.

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