Wahlprüfsteine Mieter Helfen Mieter e.V. vom 27.09.2019

Die Berliner Landesregierung möchte die Mietpreise für fünf Jahre einfrieren. Um die Investitionen beim Neubau nicht zu gefährden, gilt dieser Mietendeckel für Wohnungen, die bis  zum 31.12.2013 errichtet wurden. 

Frage: Befürworten Sie einen  Mietendeckel nach dem Berliner Vorbild auch für Hamburg?

Antwort DIE LINKE. Hamburg:Ja, unbedingt! Viele Mieter*innen fürchten, sich bei weiteren Mieterhöhungen ihre Wohnung bzw. eine Wohnung in Hamburg nicht mehr leisten zu können.

Allein seit Beginn der SPD-Regierung im Jahr 2011 sind die Mieten in Hamburg um fast 20 Prozent gestiegen (Stand vor der Veröffentlichung des Mietenspiegels 2019). Der rot-grüne Wohnungsneubau hat nicht zu einem Ende des Mietenwahnsinns oder zu mehr günstigen Wohnungen geführt. Kein Wunder, denn mehr als zwei Drittel des Neubaus sind teure (Eigentums-)Wohnungen. Deshalb müssen die Bestandsmieten gedeckelt und die Mieter*innen geschützt werden. Leider wurden bisher alle unsere Initiativen für einen Hamburger Mietendeckel abgelehnt.

Private Vermieter*innen können das Mietverhältnis ihrer Mieter*innen wegen Eigenbedarfs beenden. Selbst ein Jahrzehnte währendes  Mietverhältnis und ein hohes Alter schützen davor nicht. Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass von dieser Kündigungsmöglichkeit insbesondere Vermieter*innen, die die Wohnungen erst während der Mietzeit gekauft haben, Gebrauch machen. Anschließend stellt sich nicht selten heraus, dass der Eigenbedarf vorgeschoben war, um einen höheren Mietpreis zu erzielen oder die Wohnung ohne Mieter*in profitabler verkaufen zu können.

Frage: Werden Sie sich für eine Gesetzesinitiative einsetzen, die diese Kündigungsmöglichkeit einschränkt, zumindest bei „gekauftem“ Eigenbedarf?

Antwort DIE LINKE. Hamburg:Das hat DIE LINKE bereits getan, zuletzt in einem Bundestagsantrag vom 24. September 2019 (Drucksache 19/13502). Darin wird ein generelles Verbot der Eigenbedarfskündigungen nach erfolgter Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung gefordert. Für Hamburg  ebenfalls wichtig: die Forderung nach einem Umwandlungsverbot in Gebieten der Sozialen Erhaltungsverordnung.

Frage: Welche Maßnahmen wollen Sie ergreifen, um  vorgeschobenen Eigenbedarf zu unterbinden? 

Antwort DIE LINKE. Hamburg:Der vorgeschobene Eigenbedarf lässt sich erst feststellen, wenn die bisherigen Mieter*innen schon aus der Wohnung raus sind. Deshalb nützt es ihnen wenig, wenn im Nachhinein der Eigenbedarf als Lüge enttarnt und vielleicht sogar mit einer Bußgeldzahlung bestraft wird. Deshalb fordert DIE LINKE ein generelles Verbot der Eigenbedarfskündigung (s.o.).

Mietwohnungen in Neubauten z.B. in der Neuen Mitte Altona werden zu Quadratmeterpreisen von 18 €- und mehr angeboten.  Die meisten Hamburger*innen  können sich diese Mietpreise nicht leisten. Bei Bebauung städtischer Grundstücke könnte die Stadt Einfluss auf die Miethöhe nehmen. 

Frage: Sollte der Hamburger Senat diese Möglichkeiten wahrnehmen und z.B. die Grundstücke nur noch im Erbbaurecht mit langfristiger Mietbindung vergeben?

Antwort DIE LINKE. Hamburg:Ja. Kein Verkauf von städtischen Grundstücken! Diese Position vertritt DIE LINKE vehement seit sie in der Hamburgischen Bürgerschaft ist.  Die Vergabe im Erbbaurecht stoppt die Spekulation mit ehemals städtischen Grundstücken und erhält der Stadt auch langfristig Steuerungs- und Gestaltungsmöglichkeiten. Die Koppelung der Erbbaurechtsvergabe mit dauerhaften günstigen Mieten ist wohnungspolitisch ein wichtiger Schritt.

Frage: Welche Eingangsmiete halten Sie für angemessen? 

Antwort DIE LINKE. Hamburg:Auf keinen Fall mehr als die derzeitige Höchstgrenze im sozialen Wohnungsbau von 6,60 €/qm nettokalt. Angesichts der hohen Kosten im Neubau ist das nur über eine entsprechend günstige Vergabe städtischer Grundstücke im Erbbaurecht und über städtische Förderprogramme zu erreichen. Für DIE LINKE ist Wohnen ein Grundrecht und gehört zur Daseinsvorsorge.  Deshalb können und müssen dafür auch (mehr) öffentliche Mittel eingesetzt werden.

Die Grundsteuer gehört zu den Kosten, die Vermieter*innen auf ihre Mieter*innen im Rahmen der Betriebskostenabrechnung umlegen können. Die Neuregelung zur Festsetzung der Grundsteuer lässt befürchten, dass sich diese Kosten für die Mieter*innen in Hamburg drastisch erhöhen werden.

Frage: Sind Sie dafür, dass die Position Grundsteuer in Zukunft nicht mehr auf die Mieter*innen umgelegt werden darf? 

Antwort DIE LINKE. Hamburg:Ja. Die Grundsteuer bezieht sich auf den Wert eines Grundstücks oder Immobilie. Von den steigenden Haus- und Grundstückspreisen in Hamburg profitieren die Eigentümer_innen, nicht die Mieter_innen.  Deshalb darf die Grundsteuer nicht auf die Mieter_innen abgewälzt werden. Leider haben alle anderen Fraktionen in der Bürgerschaft unseren Antrag dazu (Drucksache 21/18546) im Oktober 2019 abgelehnt.

as Interesse des Denkmalschutzes zu beziehen.

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