Wahlprüfsteine Notgemeinschaft der Flughafenanlieger Hamburg e.V. vom 24.01.2020

1. Werden Sie sich ganz persönlich für eine Verbesserung der aktuellen Belastungen durch Fluglärm und Emissionen des Luftverkehrs und für seine Stadtverträglichkeit in Hamburg einsetzen? Wenn ja, wie?

Ja. Abhängig davon, ob ich auch in der nächsten Bürgerschaft sitze, werde ich mich, genauso wie die Fraktion DIE LINKE, selbstverständlich dafür einsetzen, dass die Situation für die durch Fluglärm Betroffenen deutlich verbessert wird. Außerdem werde ich dafür eintreten, dass eine Verringerung der Emissionen des Luftverkehrs endlich auch ihren Beitrag zum Erreichen der Klima- und Luftreinhalteziele der Stadt leistet. Die nach dem katastrophalen Jahr 2018 inzwischen erreichten Werte bei der Lärmbelastung sind dabei für mich und die Fraktion kein Maßstab, sondern müssen weiter und noch viel deutlicher verbessert werden.

Wir werden uns dazu im Rahmen von Anfragen und da, wo es für Hamburg rechtlich möglich ist, mit Anträgen in der Bürgerschaft zur Erreichung dieser Ziele engagieren. Für bundespolitische Aspekte werden wir die enge Abstimmung mit der Bundestagsfraktion dazu suchen.

2. Werden Sie sich für eine stufenweise, aber deutliche Reduzierung der Flüge zur Nachtzeit (22 - 6 Uhr) und in den Tagesrandzeiten (18 – 22 Uhr und 6 – 7 Uhr) einsetzen wie es in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vorgegeben ist? Wenn ja, wie?

Ja, wir werden vor allem im Sinne der Petition ‚Nachts ist Ruhe‘ dafür einsetzen, dass der Beginn der Nachtflugbeschränkung werktags auf 22 Uhr vorgezogen wird, um eine nachhaltige Reduzierung des Fluglärms zu gewährleisten. Zusätzlich soll der Flugverkehr in der nächtlichen Randzeit abschwellend und in den Morgenstunden langsam aufbauend strukturiert werden.

Wir werden dieses Thema in Form von Anfragen und öffentlichen Auswertungen der Antworten versuchen zu befördern.

3. Setzen Sie sich für die Durchsetzung der EU-Regeln und Richtlinien (EUUmgebungslärm-Richtlinie bzw. Lärmaktionsplan und Art. 5 EUBetriebsbeschränkungsVO) bei dem Hamburger Luftverkehr ein? Wie?

Ja, wir setzen uns für die Verwirklichung der EU-Regelungen, insbesondere der Richtlinie für den Umgebungslärm ein und wollen mit Hilfe der Betriebsbeschränkungs-VO weiter auf eine stärkere finanzielle Belastung von lautem Fluggerät in Hamburg hinwirken. Die Umsetzung der Lärmaktionsplanung in Hamburg hinkt seit längerer Zeit hinterher: Hier werden wir uns für eine Überarbeitung und konkrete Maßnahmen einsetzen, deren Wirksamkeit auch überprüft wird. Dazu zählen, neben der bereits erwähnten Verschärfung der Nachtflugbeschränkungen hin zu einem echten Nachtflugverbot, auch eine deutliche Verschärfung des völlig veralteten ‚Lärmkontingents‘ für den Flugbetrieb in Hamburg, eine höhere Abgabenbelastung für Flugzeuge, die nicht mehr dem neuesten Standard entsprechen, und die Einhaltung der auch im Lärmaktionsplan beschriebenen Bahnbenutzungsregeln. Zu Letzteren werden wir, nach einem negativen Urteil über deren Einklagbarkeit, dafür eintreten, dass die Bahnbenutzungsregeln zukünftig wieder Wirksamkeit entfalten.

4. Werden Sie sich für die strikte Einhaltung der Bahnbenutzungsregeln einsetzen, so dass diesbezügliche Klagen überflüssig werden?

Ja, das werden wir. Die Bahnbenutzungsregeln sind schließlich auch Teil des Lärmaktionsplans und daher einzuhalten. Wir wollen, nach einem negativen Urteil über deren Einklagbarkeit, dafür eintreten, dass die Bahnbenutzungsregeln zukünftig auch von den Lärmbetroffenen einklagbar sind.

5. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass der Flugbetrieb auf dem Hamburger Flughafen nicht weiter ausgeweitet wird? Wenn ja, wie?

Ja, das werden wir. Zum einen treten wir dafür ein, dass es keine Flugverbindungen unter 600 Kilometern mehr gibt und stattdessen das Netz der Hochgeschwindigkeitsbahnstrecken ausgebaut wird, zum anderen möchten wir den Verzicht auf Programme des Flughafens zur finanziellen Förderungen neuer Flugstrecken erreichen. Das Norddeutsche Luftverkehrskonzept soll, wie von uns beantragt, um klimapolitische Zielsetzungen erweitert werden, indem die beiden vorgenannten Punkte darin als Ziele festgeschrieben werden. Von Hamburg ausgehend muss es Initiativen für einen schnellen Ausbau der ICE-Strecken geben, um z. B. auch nach Kopenhagen oder Amsterdam die Bahn als schnelle Verbindungen zu etablieren.

6. Ist Ihnen bekannt, dass bei der Einhaltung der Pariser Klimaziele und lt. Hamburgischem KlimaschutzG §§ 4, 29 eine Reduktion der Hamburger Verkehrs-CO2-Emissionen um 55 % seit 1990 bis zu Jahr 2030 durch geeignete verkehrsberuhigende und verkehrsreduzierende Maßnahmen zu erreichen ist. Der Hamburger Luftverkehr ist an diesen Emissionen mit ca. 38 % wesentlich und als besonders Klima schädigend beteiligt. Setzen Sie sich für die international festgelegten Klimaziele ein und was beabsichtigen Sie zu tun, damit auch der hiesige Luftverkehr in die dringend notwendigen Maßnahmen einbezogen wird?

Die CO2-Emissionen des gesamten Verkehrsbereichs (ohne Schifffahrt) lagen 2016 laut Verursacherbilanz bei über 4 Millionen Tonnen. Laut meiner Anfrage „Wie entwickeln sich die Emissionen des Luftverkehrs in und über Hamburg (Drs. 21/15981) entfallen darauf 872.000 Tonnen auf den Luftverkehr. Das wären zwar ‚nur‘ 21 Prozent, aber bekannt ist auch, dass die Messverfahren nicht alle Luftverkehrsemissionen entsprechend der Wirksamkeit in großen Höhen berücksichtigen. Hinzu kommt, dass der Anteil des Luftverkehrs aufgrund unwirksamer Klimaziele weiter steigen wird, wenn hier nicht gegengesteuert wird. Große Handlungsspielräume sind hier für eine Hamburgische Politik leider nicht gegeben, allerdings wollen wir, dass auch die Klimaauswirkungen der Flugzeuge in der Gebührenordnung des Flughafens berücksichtigt werden. Die Emissionsziele der CORSIA-Vereinbarung der internationalen Luftverkehrsorganisation widersprechen den Pariser Klimazielen und müssen dringend verschärft und gesetzgeberisch unterfüttert werden. Dafür werden wir uns auf Bundesebene einsetzen. Der jetzige Stand und die genannten Vereinbarungen jedenfalls würden Hamburgs Klimaneutralität weder 2025 noch 2050 ermöglichen.

7. Setzen Sie sich dafür ein, dass sämtliche Emissionen des hier fliegenden Fluggeräts jeweils pro Flugzeug veröffentlicht werden?

Wir sind dafür, dass Emissionsdaten pro Flugzeug, unter Angabe der zu Grunde gelegten Berechnungsgrundlage, öffentlich zugänglich sind. Die zuständige Behörde sollte ein entsprechendes kontinuierliches Monitoring aller Flüge über Hamburg durchführen. Darüber hinaus halten wir es für wichtig, dass Flugreisende mit ihrem Ticket über die Klimagas- und Lärmemissionen ihres Fluges informiert werden.

8. Setzen Sie sich ein für ein Verbot von besonders lautem Fluggerät am Hamburger Flughafen bzw. über den von ihm betroffenen Wohngebieten?

Ja, denn anscheinend kommt der Flottenwechsel zu neueren, leiseren Flugzeugen nicht so schnell voran, wie die Aussagen der Politik versprochen hatten. Dies ist umso wichtiger, als die Gesamtbelastung durch den immer noch zunehmenden Luftverkehr weiter zunimmt.

9. Setzen Sie sich für eine zeitweise Beschränkung des Luftverkehrs am Wochenende ein (z. B. wie in Stockholm oder London City)?

Nicht direkt. Die EU-Regelung, die diesen beiden Flughäfen zu Grunde liegt, ist auf Hamburg wegen der zu langen Start- und Landebahn nicht anwendbar. Hinzu kommt, dass beide Städte auch internationale Flughäfen haben für die z.B. das Landeverbot zwischen Sonnabends 13:00 Uhr und Sonntags 12:30 Uhr (wie in London) nicht gilt. Wir setzen vielmehr darauf, mit einer Vielzahl einzelner Maßnahmen eine Wirkung zu entfalten, die groß genug für einen stadtverträglichen Flughafen ist.

Bitte nennen Sie uns weitere Maßnahmen, die Sie ergreifen werden

Wir möchten perspektivisch den Flughafen wieder zu 100 Prozent im Eigentum Hamburgs haben, um jenseits reiner Profitinteressen eine steuernde Wirkung zur Umsetzung einer verantwortungsvollen Klima- und Umweltpolitik realisieren zu können.

Wir setzen uns dafür ein, dass der Flughafen einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen wird. Dies ist nach unserer Auffassung grundsätzlich und erst recht nach den verschleierten Ausbaumaßnahmen rechtlich geboten.

Wir setzen uns dafür ein, dass die zuständige Behörde, im Sinne der Transparenz und der juristischen Klarheit, eine lesbare Fassung der Betriebsgenehmigung des Flughafens vorlegt und nicht eine fortlaufende Fortschreibung.

Wir wollen, dass der Flughafen im Handeln der Stadt zu einem integralen und gleichbehandelten Teil der Infrastruktur wird. Das heißt, Klimaplan, Luftreinhalteplan und Lärmaktionsplan müssen auf den Flughafen genauso wie auf alle anderen Emissionsquellen angewendet werden und Hamburgs Klima-, Luftreinhalte- und Lärmziele müssen entsprechend die Emissionen des Flughafens berücksichtigen.

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