Wahlprüfsteine Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e.V. vom 7.02.2020

1. Barrierefreiheit im öffentlichen Raum

a) Werden Sie sich dafür einsetzen, dass das Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg bei allen relevanten Baumaßnahmen von Anfang an einbezogen wird?

Ja, DIE LINKE hat dies immer wieder gefordert, zuletzt in ihrem Antrag Drucksache 21/19081 zum Hamburgischen Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen. Link zum Antrag: gleft.de/3vw. Leider haben alle anderen Fraktionen den Antrag abgelehnt. DIE LINKE wird sich dafür weiterhin parlamentarisch stark machen.

b) Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Programme aufgelegt werden, die die Barrierefreiheit im Privatwirtschaftlichen Bereich fördert?

Ja, das hat DIE LINKE bisher immer wieder und wird sie auch weiterhin tun. In einem Antrag (Drucksache 21/19081) zum Hamburger Gleichstellungsgesetz von Menschen mit Behinderungen an die Hamburgische Bürgerschaft hat DIE LINKE gefordert, dass der Geltungsbereich dieses Gesetz auf private Bereiche des Rechts wie Medizin und Gesundheitsversorgung, Gastronomie, Herbergen, Kulturangebote, Sportbelange und Handel ausgeweitet wird. Hier geht es zum Antrag: gleft.de/3vw.

DIE LINKE hat auch auf Bundesebene einen Antrag in den Bundestag eingereicht, Bundestagsdrucksache 19/1342, der die Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit verpflichtet. Sie fordert hier die Bundesregierung auf einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der verbindliche Regelungen zur Barrierefreiheit für private Anbieter_innen öffentlich zugänglicher Güter und Dienstleistungen einfordert. Zuwiderhandlungen der Einhaltung der Barrierefreiheit muss sanktioniert werden. In einem Entschließungsantrag Bundestagsdrucksache 18/8433, forderte DIE LINKE auf Bundesebene im Bundestag, in das BGG angemessene, wirksame und verbindliche Regelungen aufzunehmen, mit denen gewährleistet ist, dass auch im neuen BGG und im weiterzuentwickelnden AGG die Verpflichtung zur Berücksichtigung angemessener Vorkehrungen für private Anbieter_innen von Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, sowie die Versagung angemessener Vorkehrungen als Benachteiligungsverbot festgeschrieben werden.

2. Elektrofahrzeug im Straßenverkehr

a) Werden Sie dafür Sorge tragen, dass alle Elektrofahrzeuge, wie Busse des ÖPNV oder Dienstfahrzeuge etc. mit einem AVAS ausgestattet werden?

Damit blinde und seheingeschränkte Menschen weiterhin sicher am Straßenverkehr teilnehmen können und nicht durch geräuscharme Fahrzeuge gefährdet werden, muss bei der Förderung der Elektromobilität und bei der Anschaffung von öffentlichen Verkehrsmitteln schon heute der Einbau von akustischen Warnsystemen (AVAS) Pflicht werden.

In einem Antrag an die Bundesregierung, Bundestagsdrucksache 19/14752, hat die DIE LINKE-Bundestagsfraktion gefordert „einen Gesetzentwurf vorzulegen, nach dessen Vorgaben die Automobilhersteller den sofortigen serienmäßigen Einbau eines Warngeräusches („Acoustic Vehicle Alerting System“ – AVAS) in alle Elektrofahrzeuge vornehmen müssen. Alle Hybrid-und Elektrofahrzeuge müssen bereits jetzt serienmäßig mit einem AVAS-System ohne Pausenschalter ausgestattet werden. Das Nachrüsten aller Hybrid-und Elektrofahrzeuge, die ohne ein AVAS zugelassen wurden, ist tech¬nisch zu ermöglichen. Auch muss das Verbot von E-Scootern auf Gehwegen durchgesetzt werden. Dafür sind Kontrollen und Sanktionen notwendig. Das un¬rechtmäßige Abstellen auf Gehwegen muss verhindert werden. Ebenfalls ist bei der Zulassung verbindlich eine Glocke/Klingel mit einer minimalen Lautstärke festzulegen“.

In der Schriftlichen Kleinen Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir vom 26.3.2019, Ducksache 21/16577, haben wir auf Hamburgebene nach dem Stand der Umsetzung des Acoustic Vehicle Alert System (AVAS) in Hamburg gefragt. Die Verordnung (EU) Nummer 540/2014 vom 16. April 2014 über den Geräuschpegel von Kraftfahrzeugen und von Austauschschalldämpferanlagen sowie zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG und zur Aufhebung der Richtlinie 70/157/EWG geändert durch die delegierte Verordnung (EU) 2017/1576 vom 26. Juni 2017 verpflichtet die Hersteller_innen bis spätestens 1. Juli 2019, in neuen Typen von Hybridelektro- und reinen Elektrofahrzeugen und bis spätestens 1. Juli 2021 in allen neuen Hybridelektro- und reinen Elektrofahrzeugen ein akustisches Fahrzeug- Warnsystem (Acoustic Vehicle Alerting System — AVAS) einzubauen, das die Anforderungen des Anhangs VIII der Verordnung erfüllt. Zu beschaffende Fahrzeuge müssen grundsätzlich diesen Vorgaben entsprechen. Da werden wir kontinuierlich nachhaken wie der Stand ist und ggf. einen Antrag einreichen, wenn dies unzureichend umgesetzt wird.

b) Achten Sie darauf, dass bereits angeschaffte Fahrzeuge nachgerüstet werden?

c) Werden Sie sich dafür einsetzen, dass ein AVAS zwingendes Zuschlagskriterium bei der Vergabe von Aufträgen, zum Beispiel beim Abschluss von Leasingverträgen, sein wird?

d) Werden Sie sich, z.B. mit einer Bundesratsinitiative dafür einsetzen, dass bundesweit die Sicherheit im Straßenverkehr durch verbindliche Ausstattung von Elektrofahrzeugen mit einem AVAS sichergestellt wird?

Ja. Siehe die Antwort zu 2a).

3. Sicherheit im öffentlichen Raum

a) Mit welchen Maßnahmen möchten Sie verhindern, dass auf Hamburgs Straßen Gefahren für blinde und sehbehinderte Menschen lauern?

In Bezug auf die Elektro-Mobilität ist selbstverständlich Sicherheit für Menschen mit Behinderungen – insbesondere für blinde und sehbehinderte Menschen - zu garantieren. Dafür will die DIE LINKE-Bundestagsfraktion auf Bundesebene ein Investitionsprogramm von jährlich einer Milliarde Euro auf einen Zeitraum von fünf Jahren auflegen. 

In einem Antrag an die Bundesregierung, Bundestagsdrucksache 19/14752, hat die DIE LINKE-Bundestagsfraktion auf Bundesebene gefordert, „in Zusammenarbeit mit den Ländern einen flächendeckenden, qualitativ hochwertigen, barrierefreien öffentlichen Personenverkehr (Nah-und Fernverkehr) zu errichten und zu sichern. Dabei ist das Recht auf angemessene Vorkehrungen gemäß der UN-BRK zu garantieren und die gesetzlich vorgeschriebene Schaffung eines barrierefreien öffentlichen Personennahverkehrs bis 01.01.2022 abzusichern und (…) ausreichende finanzielle Vorsorgen zu treffen; Dabei müssen Bahnhöfe, Bahnsteighöhen und andere Haltestellen des öffentlichen Personenverkehrs (Nah-und Fernverkehr) barrierefrei gestaltet werden (...) Die bestehende Förderinitiative zur Attraktivitätssteigerung und Barrierefreiheit von Bahnhöfen ist dafür erheblich auszuweiten, damit spätestens 2030 alle Bahnhöfe und Verkehrsstationen barrierefrei sind. Dazu zählen auch barrierefreie Beschilderungen und Anzeigetafeln, Internetangebote und gut verständliche An-/Durchsageanlagen. Diese barrierefreien Angebote und eine barrierefreie Beförderung müssen auch Fernbusanbieter garantieren. Dabei sind ausreichend Stellplätze für Nutzerinnen und Nutzer von Rollstühlen bereitzustellen und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten.“ Zudem müsste ein Gesetzesentwurf vorgelegt werden, „der die problemlose Beförderung aller Menschen mit Behinderungen, die auf einen Rollstuhl, E-Rollstuhl-Scooter oder einen Assistenz-/Blindenführhund angewiesen sind, durch alle Busse und Züge des öffentlichen Personenverkehrs (Nah- und Fernverkehr) und privater Anbieter garantiert.“ Zudem müsste das „telefonische Angebot der Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ) der Deutschen Bahn künftig kostenfrei [angeboten werden]. Auch sind Einsteige- und Umsteigeunterstützungen auf allen Bahnhöfen bei Bedarf kurzfristig, sieben Tage in der Woche und auch in der Nacht oder sehr früh vormittags zu garantieren. Dafür ist ausreichend Personal einzustellen. Die MSZ muss zentrale Kontaktstelle für die Gewährleistung von Unterstützungsangeboten bei der Nutzung aller Angebote auch für nicht bundeseigene Eisenbahnverkehrsunternehmen bleiben.“ Außerdem muss „für das im gesamten öffentlichen Personenverkehr beschäftigte Personal Schulungen bei Fragen zur Barrierefreiheit und für die Sensibilisierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gemäß der UN-BRK zu entwickeln und zu fördern“.

In der Schriftlichen Kleinen Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir vom 26.3.2019, Drucksache 21/16577, siehe Antwort zu 2a) hatten wir zum Thema Gefahren für blinde und seheingeschränkte Menschen eine Anfrage an den Senat gestellt um dies kritisch zu überprüfen. DIE LINKE in Hamburg möchte sich und auch auf Hamburg ebene für die Sicherheit von blinden und seheingeschränkten Menschen mit parlamentarischen Initiativen einsetzen.

b) Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Gehwege in Hamburg ausreichend beleuchtet sind?

Bisher wird die Gehwegbeleuchtung oft nur als ein Nebenprodukt der Straßenbeleuchtung gesehen. Wir wollen Mindeststandards für die Beleuchtung von Fußwegen einführen und dann konsequent umsetzen.

c) Werden Sie sich dafür stark machen, dass in Hamburg keine Mischverkehrsflächen entstehen?

Die meisten Konflikte zwischen Fußgänger*innen und Radfahrer*innen entstehen durch zu enge Wege für beide während selbst Umplanungen von Straßen die Anzahl der Autofahrspuren als unantastbar angesehen wird. Durch eine klare, auch bauliche, Trennung der beiden Verkehrsarten kann die Zahl der Konflikte wesentlich entschärft werden. Die in Hamburg häufig anzutreffenden Autoparkplätze „zwischen 2 Bäumen“ müssen abgebaut werden, denn hier kommt es oft zum Parken oder Überfahren auf der Fußwegfläche.

4. Elektroroller auf Gehwegen Micha/Nico

a) Werden Sie sich für einheitlich Vorgaben für das Parken von E-Scootern einsetzen?

Ja, allerdings lässt die Straßenverkehrsordnung (Bundesrecht) das Abstellen der Scooter zu, solange dies nicht verkehrsbehindernd ist.

An den U- und S-Bahn-Stationen sind ausgewiesene Abstellplätze sinnvoll, DIE LINKE hat sich in der Bürgerschaft (http://gleft.de/3vr) dafür eingesetzt, dass diese auf bisherigen Autoparkplätzen entstehen. Dieser Antrag wurde von allen anderen Fraktionen abgelehnt.

b) Werden Sie sicherstellen, dass die Erlaubnis für die Verleihfirmen zukünftig an umfangreiche Auflagen geknüpft wird, die die Sicherheit aller Fußgängerinnen und Fußgänger besonders berücksichtigen?

Unter den derzeitigen Voraussetzungen benötigen die Verleihfirmen keine Genehmigung (siehe gleft.de/3vs). Wir haben jedoch für Hamburg gefordert, die Bezirksämter ausreichend auszustatten, um Verkehrsbehinderungen durch regelwidrig abgestellte Roller schnellstmöglich zu beseitigen. Dieses wurde von allen Fraktionen (bei Enthaltung der CDU) abgelehnt.

c) Werden Sie Maßnahmen ergreifen, die das unzulässige Fahren auf Gehwegen verhindern?

In einem Antrag an die Bundesregierung, Bundestagsdrucksache 19/14752, hat die DIE LINKE-Bundestagsfraktion gefordert „einen Gesetzentwurf vorzulegen, nach dessen Vorgaben (…) das Verbot von E-Scootern auf Gehwegen durchgesetzt werden. Dafür sind Kontrollen und Sanktionen notwendig. Das unrechtmäßige Abstellen auf Gehwegen muss verhindert werden. Ebenfalls ist bei der Zulassung verbindlich eine Glocke/Klingel mit einer minimalen Lautstärke festzulegen“.

5. Orientierung und Sicherheit im ÖPNV

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass der Senat ein Programm [zum Abbau von Barrieren im ÖPNV] zur Förderung des barrierefreien Ausbaus des ÖPNV und des Öffentlichen Raumes auflegt?

In einem Antrag an die Bundesregierung, Bundestagsdrucksache 19/14752, hat die DIE LINKE-Bundestagsfraktion auf Bundesebene gefordert, „in Zusammenarbeit mit den Ländern einen flächendeckenden, qualitativ hochwertigen, barrierefreien öffentlichen Personenverkehr (Nah- und Fernverkehr) zu errichten und zu sichern. Dabei ist das Recht auf angemessene Vorkehrungen gemäß der UN-BRK zu garantieren und die gesetzlich vorgeschriebene Schaffung eines barrierefreien öffentlichen Personennahverkehrs bis 01.01.2022 abzusichern und (…) ausreichende finanzielle Vorsorgen zu treffen; Dabei müssen Bahnhöfe, Bahnsteighöhen und andere Haltestellen des öffentlichen Personenverkehrs (Nah- und Fernverkehr) barrierefrei gestaltet werden (...) Die bestehende Förderinitiative zur Attraktivitätssteigerung und Barrierefreiheit von Bahnhöfen ist dafür erheblich auszuweiten, damit spätestens 2030 alle Bahnhöfe und Verkehrsstationen barrierefrei sind. Dazu zählen auch barrierefreie Beschilderungen und Anzeigetafeln, Internetangebote und gut verständliche An-/Durchsageanlagen. Diese barrierefreien Angebote und eine barrierefreie Beförderung müssen auch Fernbusanbieter garantieren. Dabei sind ausreichend Stellplätze für Nutzerinnen und Nutzer von Rollstühlen bereitzustellen und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten“. Auf Landesebene wird DIE LINKE sich für ein Senatsprogramm zur Umsetzung des barrierefreien Ausbaus des ÖPNVs und öffentlichen Raums einsetzen.

6. Nachteilsausgleich

a) Bekennen Sie sich zum vollständigen Erhalt des Landesblindengeldes in HH?

Ja. In unserem Antrag Drucksache 20/4145 an die Hamburgische Bürgerschaft hatten wir gefordert, dass das Landesblindengeld als einkommensunabhängiger Nachteilsausgleich erhalten wird und die monatlichen Leistungen an diejenigen der Bundesländer mit den höchsten Leistungssätzen angepasst werden. Zuvor hatten wir dazu eine Schriftliche Kleine Anfrage 20/3707 an den Senat eingereicht, wo wir nach dem Stand der Anpassung des Hamburger Landesblindengelds an moderne Standards gefragt haben.

b) Planen Sie einen Nachteilsausgleich für hochgradig sehbehinderte Menschen?

Ja, das haben wir als einkommensunabhängigen Nachteilsausgleich  bereits gefordert, siehe die Antwort zu 6a). Es muss ein angemessener Nachteilsausgleich für hochgradig sehbehinderte und taubblinde Menschen geschaffen werden.

c) Machen Sie sich für ein Taubblindengeld nach bayrischem Vorbild stark?

Ja, das hatten wir in unserem Antrag Drucksache 20/4145 an die Bürgerschaft bereits gefordert. Hier haben wir ein besonderes Taubblindengeld als einkommensunabhängiger Nachteilsausgleich gefordert, dass monatlichen Leistungen, die jeweils dem doppelten Landesblindengeld beziehungsweise dem noch einzurichtenden doppelten Sehbehindertengeld entsprechen sollten. Die DIE LINKE-Bundestagsfraktion DIE LINKE forderte zudem in einem ihrer Anträge, Bundestagsdrucksache 19/14760 dass im Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes ein Rechtsanspruch auf angemessene barrierefreie Kommunikationsformen für taubblinde Menschen festgelegt wird. In einem weiteren Antrag Drucksache 21/8896 haben wir erneut zum frühestmöglichen Zeitpunkt ein Taubblindengeld in Höhe von nicht weniger als dem Doppelten des derzeitigen Betrags des Blindengeldes in Höhe von 519 Euro gefordert.

d) Werden Sie sich für ein bundeseinheitliches Leistungsgesetz einsetzen?

Ja. Es muss ein bundeseinheitliches gerechtes, einkommens- und vermögensunabhängiges Leistungsgesetz eingeführt werden.

7. Rehabilitation und Hilfsmittel

a) Was werden Sie nach der Wahl tun, um diese Situation [prekäre Versorgung mit Rehabilitationsangeboten von blinden und sehbehinderten Menschen] zu verbessern?

Rehabilitationsangebote müssen zeitnah und vollumfänglich ermöglicht werden. Es braucht in den Jobcentern und bei den Krankenkassen mehr Sensibilisierung für die Belange von und die Barrieren für Menschen mit Behinderungen. Das wäre denkbar dadurch, dass blinde und sehbehinderte Menschen und Menschen mit weiteren Behinderungen in beiden gezielt eingestellt werden, im ersten Schritt.

b) Werden Sie sich, z.B. durch eine Bundesratsinitiative, für eine bessere Hilfsmittelversorgung blinder und sehbehinderter Menschen in Deutschland stark machen?                    Ja.

c) Werden Sie Pilotprojekte in Hamburg unterstützen?                 Ja, das werden wir.

8. Inklusive Schule und Erwachsenenbildung

a) Was werden Sie nach der Wahl für das Erreichen des Zieles der Inklusion an den Hamburger Schulen tun?

b) Welche Rolle hat Ihrer Meinung nach zukünftig eine Förderschule wie das Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte am Borgweg?

c) Werden Sie sich dafür einsetzen, dass betroffene Erwachsene Bildungsangebote in Hamburg gleichberechtigt in Anspruch nehmen können?

DIE LINKE hat den Entwurf für ein neues, inklusives Schulgesetz vorgelegt. Dieses orientiert sich eng an den Vorgaben und Implikationen der UN-Kinderrechts- und UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. In unserem Entwurf legen wir unter anderem fest, dass alle Schulen der Inklusion verpflichtet sind und sich nach den jeweiligen Bedürfnissen ihrer Schüler_innen richten müssen. Inklusion wird abgekoppelt von der Diagnostik des sonderpädagogischen Förderbedarfs nach den Erfordernissen eine jeden Kindes und Jugendlichen umgesetzt werden. Gleichberechtigte Teilhaben und Förderung steht jedem Kind zu, jede Schule übernimmt die Verantwortung für den Bildungsweg ihrer Schüler_innen. Förderung steht dabei jedem_r Schüler_in individuell zu, ohne diagnostische Beurteilung.

Schulen können im Rahmen ihrer Eigenverantwortung eigene Schwerpunkte ausbilden und Angebotsprofile bilden. Daher wird auch in einer inklusiven Schullandschaft Platz geben für Schulen wie das Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte am Borgweg. Da alle Schulen für alle Kinder geöffnet sind – können dann auch Kinder und Jugendliche ohne diagnostizierte Einschränkung im Sehen eine solche Schwerpunktschule besuchen.

Für diese Aufgaben müssen die Schulen selbstverständlich umfassend mit den nötigen Ressourcen ausgestattet werden.

Da Gleichberechtigung und Teilhabe in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen festgeschrieben ist, sollen auch Erwachsene mit Einschränkungen bzw. Behinderungen Bildungsangebote in Hamburg gleichberechtigt in Anspruch nehmen können.

Unsere DIE LINKE-Bundestagsfraktion hat zudem mit der Bundestagsdrucksache 19/14902 die Bundesregierung aufgefordert, „in Zusammenarbeit mit den Ländern die UN-BRK auch in allen Bildungsetappen (von Kitas über Schulen bis Fach-/Hochschulen sowie Volkshochschulen usw.) konsequent umzusetzen. Dafür ist ein Investitionsprogramm „Inklusive Bildung“ aufzulegen, um alle Bildungseinrichtungen umfassend barrierefrei zu gestalten, umzubauen und auszustatten. Dazu gehören auch barrierefreie Kommunikationsformen und Lehrmaterialien sowie -methoden. Dabei ist das Recht auf angemessene Vorkehrungen gemäß der UN-BRK zu garantieren; einen Gesetzentwurf vorzulegen, um das Kooperationsverbot vollständig aufzuheben und a) gemeinsam mit den Ländern die inklusive Pädagogik in der Lehrerinnen und Lehrerausbildung sowie der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern und den Ausbau der Studienplätze für Lehramtsstudierende voranzutreiben; b) gemeinsam mit den Ländern für vorhandene Lehrkräfte Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zu entwickeln, damit diese barrierefreie Kommunikations- und Lehrformen für alle Menschen mit den unterschiedlichsten Behinderungen erlernen“.

9. Kulturelle Teilhabe

a) Werden Sie sich für den Ausbau an Theateraufführungen mit Audiodeskription stark machen?

b) Planen Sie eine Erweiterung dieses Angebots an Audiodeskription für die attraktiven Musicals, die Staatsoper sowie weitere Veranstaltungen in Hamburg?

Ja. Je mehr Audiodeskription es gibt desto besser. Barrierefreiheit ist auch in der Kultur ein Muss. Unsere DIE LINKE-Bundestagsfraktion hat in ihrem Antrag Bundestagsdrucksache 19/14756 auf Bundesebene gefordert, dass „für sportliche und kulturelle Zwecke genutzte Gebäude, Einrichtungen und Veranstaltungen in ihrem Zuständigkeitsbereich barrierefrei auszugestalten und umzubauen [sind]. Ebenso sind angemessene Vorkehrungen gemäß der UN-BRK zu garantieren. Dies betrifft nicht nur die baulichen Barrieren, sondern auch die kommunikativen Barrieren“.

c) Werden Sie sich für den Ausbau barrierefreier Angebote in Museen einsetzen?

Ja. Leichte Sprache, Braille-Schrift, haptische Gehwegmarkierungen, und Gebärdensprachverdolmetschung und je nach Format auch Schriftübersetzung sollten Standards in den Museen werden.

10. NDR

a) Werden Sie sich dafür stark machen, dass insbesondere der NDR sein Hörfilm-Angebot verbindlich ausbauen muss?

Unsere DIE LINKE-Bundestagsfraktion hat sich in ihrem Antrag in der Bundestagsdrucksache 19/14755 auf Bundesebene dafür eingesetzt, dass in Zusammenarbeit mit Ländern, Kommunen und Selbstvertretungsorganisationen, Vereinen und Verbänden von Menschen mit Behinderungen darauf hingewirkt wird, dass gemäß der UN-BRK die barrierefreie Zugänglichkeit und die barrierefreie Nutzbarkeit aller Medienangebote für alle Menschen mit den unterschiedlichsten Beeinträchtigungen ermöglicht wird. Dazu gehören Untertitelung, Gebärdensprachverdolmetschung und Audiodeskription sowie Beiträge in Leichter Sprache im Fernsehen, Radio und im Internet. Dabei ist auch das Recht auf angemessene Vorkehrungen gemäß der UN-BRK zu garantieren. Und sie hat die Bundesregierung aufgefordert einen Gesetzentwurf vorzulegen, um Filmförderungen an den Grundsatz umfassender Barrierefreiheit zu binden und schrittweise alle Filme für Menschen mit den unterschiedlichsten Behinderungen zugänglich und nutzbar zu gestalten und dabei alle Beeinträchtigungen zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind hierfür langfristig ausreichend finanzielle Mittel für Förderungen bereitzustellen.

b) Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste in Bezug auf die Anforderungen an die Barrierefreiheit umgesetzt wird?

DIE LINKE-Bundestagsfraktion hat sich in ihrem Antrag in der Bundestagsdrucksache 19/14755 auf Bundesebene dafür eingesetzt, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegt, um die EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste bezüglich der Anforderungen an die Barrierefreiheit aus dem Jahr 2018 korrekt und konsequent umsetzt. Wir werden uns auch weiterhin dafür einsetzen.

c) Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Vertreter der Organisationen der Menschen mit Behinderung in den Rundfunkrat des NDR aufgenommen werden? 

Unsere DIE LINKE-Bundestagsfraktion hat sich in ihrem Antrag in der Bundestagsdrucksache 19/14755 auf Bundesebene dafür eingesetzt, dass Vertreterinnen und Vertreter der Verbände und Organisationen der Menschen mit Behinderungen auch in allen Gremien der Rundfunkanstalten eine Mitgliedschaft, Rede- und Stimmrecht zu garantieren. Auf Landesebene werden wir auch darauf hinwirken, dass dies für den NDR ermöglicht wird.

11. Arbeitsmarkt

a) Wie gedenken Sie, eine individuelle Eingliederung durch die Arbeitsagenturen zu ermöglichen?

Die Bundesagentur für Arbeit muss die einheitliche Anlaufstelle für die Beratung und Vermittlung von Menschen mit Behinderungen sowohl für den Rechtskreis des SGB III als auch des SGB II sein. Die bestehende Schnittstellenproblematik und wechselnde Zuständigkeiten für Empfänger_innen der Grundsicherung für Arbeitsuchende mit Behinderungen müssen überwunden werden. Assistenzleistungen sind für alle Lebensbereiche aus Steuermitteln zu finanzieren und bedarfsgerecht zu garantieren. Der gesetzliche Mindestlohn ist auch für Assistenzkräfte einzuführen.

b) Was werden Sie nach der Wahl für die berufliche Teilhabe blinder und sehbehinderter Menschen tun?

Uns mit dem BSVH in Hamburg treffen und besprechen, was hierzu die wichtigsten Punkte sind und das im Anschluss umsetzen. Unternehmen und Arbeitgeber_innen müssen sensibilisiert werden damit Barrieren für blinde und sehbehinderte Menschen abgebaut werden.

c) Wie stellen Sie sicher, dass für behinderte Menschen, die bei der Stadt Hamburg beschäftigt sind, die Zugänglichkeit von IT-Anwendungen gewährleistet ist?

DIE LINKE hat dies in ihrem Antrag Drucksache 21/19081 zum Hamburgischen Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen gefordert. Link zum Antrag: http://gleft.de/3vw.

d) Werden Sie sich dafür einsetzen, dass mehr Menschen mit Behinderungen bei Stadt und Behörden eingestellt werden?

In unserem Antrag an die Bürgerschaft 21/55531 hat sich DIE LINKE dafür eingesetzt dass elf Vollzeitäquivalente (mit der Summe von 770.000 Euro) mit Menschen mit Behinderungen eingerichtet werden, die jede Behörde in Hamburg bei der Einstellung und der Förderung von Menschen mit Behinderungen in ganz Hamburg beraten.

DIE LINKE-Bundestagsfraktion hat sich in ihrem Antrag in der Bundestagsdrucksache 18/5227 auf Bundesebene unter anderem dafür eingesetzt, dass es eine Schaffung von Rahmenbedingungen für einen inklusiven Arbeitsmarkt gibt – so wenig Sonderarbeitswelten wie möglich; langfristige und bedarfsgerechte Förderprogramme zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen; die Erhöhung der Beschäftigungsquote auf sechs Prozent sowie die Anhebung der Ausgleichsabgabe; die Änderung der Arbeitsstättenverordnung zur Schaffung einer barrierefreien Arbeitsumwelt; den Ausbau von Inklusionsunternehmen und –abteilungen; die Verbesserung von Beratung und Vermittlung von Menschen mit Behinderungen durch die Bundesagentur für Arbeit; das Recht auf reguläre Arbeitsverhältnisse und eine tarifliche Entlohnung für Beschäftigte in den Werkstätten für behinderte Menschen sowie wirksamere Mitbestimmungsrechte für deren Werkstatträte und weitergehende Stärkung der Schwerbehindertenvertretungen. Im Detail fordert sie darin Gesetzentwürfe, Verordnungen und Regelungen auf den Weg gebracht werden, Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben auch durch eigene existenzsichernde Berufstätigkeit ermöglichen. Versicherungspflichtige Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen ist durch dauerhafte Nachteilsausgleiche und Kompensationszahlungen zu fördern. Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ist ein Anreizsystem zu schaffen, einen möglichst hohen Anteil der Arbeitsplätze mit Menschen mit Behinderungen zu besetzen. Der öffentliche Dienst sollte bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen eine Vorbildfunktion einnehmen und damit seiner besonderen Verantwortung gerecht werden.

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