Wahlprüfsteine Allianz Pflegende Angehörige vom 31.01.2020

1. Welche Maßnahmen schlägt Ihre Partei vor, um den Informations- und Beratungsmangel in Hamburg zu beheben?

Nach Einschätzung der LINKE fehlt eine Gesamtvision zur Unterstützung und Entlastung pflegender Angehöriger auf Bundesebene ebenso, wie auf Landesebene. Bundeseinheitliche Beratungsstandards sind seit langem überfällig. Beratungsleistungen sollen unabhängig von den Kostenträgern erbracht werden. Aufsuchende Beratung darf nicht die Ausnahme sein. Pflegende Angehörige brauchen Beratung als eigenständige Bedarfsgruppe unter Einbeziehung ihrer psychosozialen Bedürfnisse. Dafür sollte sich Hamburg auch im Bundesrat einsetzen. Aus unserer Sicht sind die Gründungszuschüsse für neue Pflegeselbsthilfegruppen anzuheben und das Antragsverfahren bei den Pflegekassen einfacher zu gestalten.

In Hamburg selbst wollen wir nicht nur eine umfassende Übersicht über regionale Hilfs- und Entlastungsmöglichkeiten, sondern eine reale Bedarfserfassung und den Ausbau von regionalen Unterstützungsangeboten. Diese sollten auch in Quartierszentren angesiedelt werden, wie sie der SoVD vorgeschlagen hat.

2. Entlastung

Für welche Maßnahmen zur weitergehenden Unterstützung und Entlastung pflegender Angehöriger wird sich Ihre Partei einsetzen?

DIE LINKE sieht in wohnortnahen, bedarfsdeckenden professionellen Leistungsangeboten allgemein die größte Entlastung für pflegende Angehörige. Für Kurzzeit- und Tagespflegeplätze sowie Nachtpflegeangebote fordern wir öffentliche Hamburger Investitionen. Die höheren Vorhaltekosten für teilstationäre Angebote müssen außerdem refinanziert werden. Das geht nur auf Basis einer differenzierten Bedarfsermittlung auf Landesebene. Ein landesweites digitales Kurzzeit- und Entlastungspflegeportal soll es Familien erleichtern, schnell und unbürokratisch Angebote zu finden. Eingestreute Kurzzeitpflegeplätze in Kliniken sehen wir kritisch. Eher wollen wir neben der besseren Finanzierung der Kurzzeitpflege über eine verbindliche Quote für Kurzzeitpflegeplätze in Pflegeeinrichtungen diskutieren.

www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw51-de-kurzzeitpflege-673048

3. Zeitgemäße Ausgestaltung der Hamburgischen Pflege-Engagement Verordnung (HmbPEVO)

Wir sehen nicht die fehlende Motivation potentieller Leistungserbringer, sondern vor allem unzureichende Bedingungen als Problem. Die bundesweit einmalige Servicestelle Nachbarschaftshilfe in Hamburg soll eine wichtige Plattform bleiben. Eine Aufwandsentschädigung von 5 Euro ist jedoch nicht angemessen. Auch für Nachbarschaftshelfer*innen muss der Aufwand mindestens in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns entschädigt werden. Im §2 der HmbPEVO sollten auch Angebote zur Unterstützung Pflegender im nichterwerbsfähigen Alter anerkennungsfähig werden. §2 Absatz 3 halten wir für nicht mehr zeitgemäß.

www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml

4. Wirtschaftlicher Ausgleich für die Arbeit pflegender Angehöriger

Für welche gesetzlichen Anpassungen, die pflegenden An- und Zugehörigen eine angemessene finanzielle Kompensation für ihre Arbeit ermöglichen, wird sich Ihre Partei stark machen?

DIE LINKE will Pflege- und Altersarmut vermeiden. Deshalb wollen wir pflegenden Angehörigen Einkommens- und Rentenverluste ausgleichen, unabhängig davon, ob sie noch beschäftigt sind oder nicht. Besonders wichtig ist aus unserer Sicht, Rentenverluste abzubauen. Die gegenwärtigen Rentenbeiträge für pflegende Angehörige sind zu gering und müssen deutlich angehoben werden. Die LINKE Mindestrente beträgt 1.050 Euro. Unter diese Rentenhöhe darf auch kein pflegender Angehöriger fallen. Um das zu finanzieren, muss die Einnahmebasis der Renten- und Pflegeversicherung breiter werden. Dafür will DIE LINKE sowohl die solidarische Renten- als auch die Solidarische Pflegeversicherung umsetzen. Alle zahlen ein, mit allen Einnahmen und höherer Beitragsbemessungsgrenze. Zu prüfen wäre zudem aus unserer Sicht, dass pflegende Angehörige auch dann zusätzliche Rentenansprüche aus Pflegetätigkeit erwerben können, wenn sie selbst schon die Regelaltersrente beziehen. Allerdings sind gesetzliche Initiativen in diese Richtung auf Bundesebene nötig. Hamburg muss sich dafür im Bundesrat einsetzen.

5. Prävention

Wie will Ihre Partei dafür sorgen, dass pflegende Angehörige bei guter Gesundheit bleiben und ausreichend Zeit für Regeneration haben?

Grundsätzlich geht DIE LINKE vom Verständnis der Ottawa-Charta der Weltgesundheitsorganisation WHO zur Gesundheitsförderung aus. Darin werden die Regierungen aufgefordert, „bestehende soziale Unterschiede des Gesundheitszustandes zu verringern sowie gleiche Möglichkeiten und Voraussetzungen zu schaffen, damit alle Menschen befähigt werden, ihr größtmögliches Gesundheitspotential zu verwirklichen.“ Präventionsmaßnahmen für pflegende Angehörige müssen also in erster Linie deren Lebensbedingungen in den Blick nehmen – etwa angemessene Wohnbedingungen, Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, ein gutes Einkommen, Bildungsangebote und Umweltfragen – und nicht allein das individuelle Gesundheitsverhalten. Bund und Länder, alle Sozialversicherungszweige sowie die private und gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung müssen die erforderlichen Mittel aufbringen. Diese sollen überwiegend in Projekte und Programme der lebensweltbezogenen Prävention fließen, darunter auch in spezialisierte Maßnahmen für pflegende Angehörige. In diesem Sinne setzen wir uns für eigenständige Maßnahmen für pflegende Angehörige im „Pakt für Prävention-Gemeinsam für ein gesundes Hamburg!“ ein. Diese Projekte sollen repräsentative Zusammenschlüsse pflegender Angehöriger entscheidend mitbestimmen.

www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/frueherkennung-vorsorge/praevention-in-der-pflege.html

6. Vereinbarkeit von Pflege und Beruf/Ausbildung

Was schlägt Ihre Partei vor, um die Arbeit pflegender Angehöriger angemessen zu würdigen und die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf/Ausbildung zu verbessern?

DIE LINKE will seit 2016 eine sechswöchige bezahlte Freistellung analog dem Krankheitsfall für jede und jeden Beschäftigten beim erstmaligen Eintreten einer Pflegesituation und zwar unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten.

Auch das Bekenntnis des Unabhängigen Beirates zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf für eine Lohnersatzleistung befürworten wir. Ob diese Leistung analog dem Elterngeld ausgestaltet werden soll, diskutieren wir noch. Denn wir wollen eine Balance zwischen bedarfsdeckenden professionellen Pflegeleistungen und der Anerkennung der Arbeit für pflegende Angehörige. Pflegende Angehörige können den Fachkraftmangel nicht kompensieren – und dürfen dazu auch nicht „benutzt“ werden. Eine Lohnersatzleistung muss zudem ausreichend lange ausgestaltet sein, eventuell an den Pflegegrad gebunden. Sie soll auf mehrere Personen übertragen werden können und jedem Beschäftigten – unabhängig von der Betriebsgröße - zustehen. Es sollen jedoch keine Anreize geschaffen werden, aus Beruf und Beschäftigung auszusteigen.

Der Hamburger Senat sollte die Erfahrungen von Pflegebeauftragten in Unternehmen erfassen und wissenschaftlich evaluieren, um die Implementierung dieser Ansprechpartner für pflegende Angehörige in allen Unternehmen zu befördern.

Pflegende Angehörige sind jedoch in ihrer häuslichen Pflege keine Beschäftigten. Sie leisten im Kern informelle Pflege. Notwendig sind mehr hochwertige professionelle Pflegeangebote für die Menschen mit Pflegebedarf  - wohnortnah, verfügbar und bezahlbar.

7. Junge Menschen mit Pflegeverantwortung

Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass den jungen Pflegenden eine individuell angemessene Balance zwischen altersgerechter Entwicklung (u.a. Freizeit, Schule, Ausbildung, Studium) und gewünschter Unterstützung im Pflegehaushalt ermöglicht werden? Für welche konkreten politischen Maßnahmen werden Sie sich einsetzen?

DIE LINKE setzt sich für eine individuelle Balance ein, indem sie den dringenden Ausbau professioneller Pflege- und Betreuungsangebote und mehr öffentliche Investitionen ins Zentrum rückt. Grundlage dafür ist unser Konzept der Pflegevollversicherung, die alle pflegerisch notwendigen Leistungen übernimmt. Finanziert wird diese Vollversorgung konsequent solidarisch: Alle zahlen in die Pflegeversicherung ein, aus allen Einnahmen und mit höherer Beitragsbemessungsgrenze, die perspektivisch aufgehoben wird. Die Private Pflegeversicherung wird in die Solidarische Pflegeversicherung integriert.

Auf diesem Boden verbleiben in Pflegehaushalten gerade für junge Pflegende immer noch viele Aufgaben und Belastungen. Die jungen Menschen brauchen alltagstaugliche Unterstützungsangebote in der Häuslichkeit und in der Schule, sozialpsychologische Begleitung eingeschlossen. Diese Unterstützung sollte zentral organisiert und öffentlich aus Landesmitteln finanziert werden.

8. Mitsprache und Mitbestimmung

Welche Maßnahmen stellt sich Ihre Partei vor, um pflegenden Angehörigen eine angemessene Mitbestimmung zu ermöglichen?

Wir schlagen vor, alle Landesgesetze und Verordnungen auf bestehende Mitwirkungsmöglichkeiten pflegender Angehöriger hin zu prüfen. Auf dieser Grundlage sollten Wissenschaftler*innen und pflegende Angehörige gemeinsam Vorschläge für eine gesetzliche Verankerung und für Gremien der Mitwirkung pflegender Angehöriger erarbeiten. Insbesondere bedarf es klarer Festlegungen, in welchen Fragen pflegende Angehörige zwingend Stimmrechte und nicht nur Beratungs- oder Anhörungsrechte erhalten. Selbstverständlich gehören repräsentative Zusammenschlüsse von pflegenden Angehörigen in den Landespflegeausschuss. Auch für ein Verbandsklagerecht im Pflegebereich auf Landesebene werden wir uns einsetzen.

www.pflege.de/pflegegesetz-pflegerecht/


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