Stoppt das Union-Busting: LINKE fordert Schwerpunktstaatsanwaltschaft

Arbeitgeber:innen, die Betriebsräte mobben, Beschäftigte bedrohen oder Gewerkschafter:innen unter Druck setzen, machen sich nach Betriebsverfassungsgesetz strafbar. Bisher wird dies allerdings nur auf Anzeige der Betroffenen hin verfolgt und nicht als „Offizialdelikt“ von Amts wegen. Es kommt daher kaum zu Verurteilungen. Dabei ist die betriebliche Mitbestimmung ist ein hohes Gut und integraler Teil der demokratischen Verfasstheit unserer Gesellschaft. Die Bundesregierung hat sich vorgenommen, die Behinderung von Mitbestimmung zum Offizialdelikt zu erklären. In der heutigen Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft beantragt die Fraktion DIE LINKE: Hamburg  soll mit einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft die Voraussetzungen für eine wirksame Strafverfolgung demokratiefeindlicher Arbeitgeber schaffen.

Hierzu David Stoop, gewerkschaftspolitischer Sprecher der Linksfraktion: „Es ist die bittere Realität in vielen Unternehmen in Hamburg: Beschäftigte, die einen Betriebsrat einrichten wollen, werden von Vorgesetzten bedroht. Privatdetektive werden eingesetzt, um möglichen Kandidat:innen für einen Betriebsrat bis in ihre private Wohnung hinterherzuschnüffeln. Gewerkschafter:innen werden mit aggressiven Methoden behindert. Allzu oft bleibt dies leider ohne Konsequenz für die jeweiligen Arbeitgeber:innen. Die Behinderung betrieblicher Mitbestimmung ist kein Kavaliersdelikt, sondern gefährdet eine der Grundsäulen unserer Demokratie. Es handelt sich um antidemokratisches Verhalten, das auch als solches von Amts wegen verfolgt werden sollte. Bisher stehen die Betroffenen allzu oft alleine da. Mit der Einrichtung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft wollen wir in Hamburg die Voraussetzung dafür schaffen, dass Behinderung von Mitbestimmung als Offizialdelikt wirksam verfolgt wird.“

Den Antrag (Drs. 22/12020) finden Sie im Anhang an diese Mitteilung.

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