Rot-grüne Regierungsbildung: Behinderung bleibt Armutsgefahr
Anlässlich der Wahl des neuen Senats in der Bürgerschafssitzung am Mittwoch kritisiert die Fraktion DIE LINKE, dass im Koalitionsvertrag zwischen Grünen und SPD zu wenig für Menschen mit Behinderung geplant werde. „Erfreulich finde ich, dass Inklusion an der einen oder anderen Stelle als Querschnitt im Koalitionsvertrag mitgedacht wird. Es gibt jedoch keine Strategie, wie Hamburg inklusiver werden kann und wie verhindert wird, dass eine Behinderung ein Armutsrisiko ist“, erklärt Cansu Özdemir, inklusionspolitische Sprecherin der Fraktion.
Die Grünen hätten in ihrem Wahlprogramm versprochen, den Mindestlohn auch für arbeitnehmer_innenähnliche Beschäftigte einzuführen – das betrifft zum Beispiel die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Im Koalitionsvertrag stehe davon nichts mehr. Menschen mit seelischen Behinderungen hätten immer noch keine Rechtssicherheit über ihr Beschäftigungsverhältnis in den ehemals Sonstigen Beschäftigungsstätten, da diese noch nicht in andere Leistungsanbieter_innen umgewandelt wurden – obgleich das Bundesteilhabegesetz das zum 1.1.2018 vorsah. Die Beschäftigten würden nur einen Bruchteil ihrer Motivationszuwendung erhalten, und müssten zu den Tafeln gehen.
„Davon zu sprechen, das Bundesteilhabegesetz werde konsequent umgesetzt, ist schlicht falsch“, so Özdemir. „Insgesamt liest sich der Koalitionsvertrag zu Inklusion wie ein Flickenteppich, zwar mit guten Punkten drin, aber eine Antiarmuts-Strategie für Menschen mit Behinderungen fehlt. Hier müssen SPD und Grüne nachsitzen.“