Notsituation erklären, Schuldenbremse aussetzen: Krisenbewältigung darf nicht am Geld scheitern!

David Stoop

Dass Deutschland durch den Energiepreisschock und die Folgen des Angriffskriegs auf die Ukraine mitten in einer schweren Wirtschaftskrise steckt, ist offensichtlich. Der Haushalt der Stadt steht vor großen Herausforderungen. In der Hamburgischen Bürgerschaft beantragt die Fraktion DIE LINKE deshalb, gemäß Artikel 72 der Landesverfassung eine "außergewöhnliche Notsituation" festzustellen. Das wäre Voraussetzung, um die Schuldenbremse auszusetzen und langfristige Kredite aufnehmen zu können, um so der Krise besser begegnen zu können.

"Die Krise sozial abzufedern und schnell unabhängiger von Öl- und Gasimporten zu werden, darf nicht am Geld scheitern. Wir fordern daher, in den kommenden zwei Haushaltsjahren je 1,5 Milliarden Euro Kredite aufzunehmen, um der Krise zu begegnen. Solange die falsche Schuldenbremse in der Verfassung steht, müssen wir zumindest die möglichen Ausnahmen nutzen. Und an einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zweifelt doch niemand ernstlich. Ähnlich wie Nordrhein-Westfalen in der Corona-Krise sollten die Notsituationskredite in den folgenden 50 Jahren zurückgeführt werden, um die kommenden Haushaltsjahre nicht über Gebühr zu belasten", sagt David Stoop, haushaltspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. Selbst liberale Wirtschaftsforscher wie Prof. Hüther vom Institut für Wirtschaftsforschung (IW) kritisieren die Schuldenbremse in ihrer jetzigen Form und fordern in der aktuellen Situation, mindestens die Ausnahmeregelungen zu nutzen. Doch auch grundsätzlich sollte die Schuldenbremse fallen. Stoop:"Die Schuldenbremse ist ökonomischer Unfug. Sie verhindert nachhaltige und sich langfristig auszahlende Investitionen, sie sorgt dafür, dass durch Sondervermögen und Gesellschaften des Privatrechts Nebenhaushalte entstehen und untergräbt genau dadurch die demokratische Steuerung des Haushalts.“

Unser Antrag (Drs.22/9965) hängt dieser PM an.

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