Verrückt: Wurstbetriebe gehören laut Finanzgericht nicht (mehr) zur Fleischwirtschaft – Arbeitsschutz wird ausgehebelt

Olga Fritzsche

In einem Beschluss des Finanzgerichts Hamburg (Az. 4 V 33/21) wurde dem Eilantrag eines niedersächsischen Wurstherstellers stattgegeben. Das Gericht stellt in dem sogenannten Piloturteil fest, dass es sich bei dem Wursthersteller nicht um einen Betrieb der Fleischwirtschaft handele. Olga Fritzsche, wirtschaftspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Hier wird eine juristische Hintertür geöffnet, um die gerade erst zum Jahresbeginn eingeführten Arbeitsschutzvorschriften in der Fleischindustrie zu umgehen.“

Im zum 1.Januar 2021 in Kraft getretenen Arbeitsschutzkontrollgesetz und der daraufhin ebenfalls zum 1.4.2021 geänderten GSA Fleisch wurde der Einsatz von Werkverträgen und Leiharbeit in großen Bereichen der Fleischindustrie verboten, Arbeitsschutzvorschriften wurden stärker reguliert. Dazu sah sich der Gesetzgeber gezwungen, weil durch mehrere schwere Corona-Ausbrüche in Betrieben der Fleischindustrie die katastrophalen Arbeits- und Wohnbedingungen der sehr häufig eingesetzen Werkvertragsarbeiter öffentlich geworden waren. Aus der Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion geht nun hervor, dass es sich bei über 82 Prozent der in Hamburg ansässigen Betriebe der Fleischwirtschaft um reine Fleischverarbeitungsbetriebe handelt – und die fallen nach diesem Urteil nun nicht mehr unter die gerade erst verbesserten Arbeitsschutzgesetze. Und: Es hat seit Jahresbeginn erst eine einzige Überprüfung im Bereich der Fleischwirtschaft in Hamburg gegeben. Das Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit wird durch diesen Beschluss also nicht nur ausgehebelt - die betroffenen Betriebe wurden (bis auf eine Ausnahme) in diesem Kalenderjahr auch überhaupt nicht auf die Einhaltung der GSA Fleisch kontrolliert. 
 

Olga Fritzsche„Wenn sich der Tenor des Urteils durchsetzen sollte, ist das Arbeitsschutzkontrollgesetz nahezu komplett ausgehebelt. Wenn dann noch dazu kommt, dass Missbrauch kaum kontrolliert wird, haben wir einen zahnlosen Papiertiger. Es gibt jede Menge gute Gründe, dem Missbrauch einen Riegel vorzuschieben. Ich  finde es empörend, dass findige Juristen nach nicht mal zwei Monaten ein Hintertürchen entdecken und damit vor Gericht durchkommen. “

Die Antwort auf unsere Anfrage (Drs. 22/4958) hängt dieser PM an.

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