Verfahrensdauer an den Sozialgerichten völlig inakzeptabel

Grundsicherungsempfänger_innen, die in Hamburg vor einem Sozialgericht auf Leistungen klagen, können nicht mit einer zeitnahen Gerichtsentscheidung rechnen. Das ergibt eine Anfrage (Drs.22/1023) der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. Die durchschnittliche Verfahrensdauer im Bereich der Grundsicherung nach dem SGB II liegt nach dem vorläufigen Stand bei 17,2 Monaten. Im Bereich der Leistungen nach dem SGB XII liegt sie sogar bei 21,3 Monaten.

„Effektiver Rechtsschutz ist nicht nur ein Gebot des Rechtsstaats, sondern im Bereich der Grundsicherung leider viel zu oft eine existenzielle Frage für die Betroffenen“, erklärt Cansu Özdemir, justizpolitische Sprecherin der Fraktion. „Grundsicherungsempfänger_innen kann nicht zugemutet werden, durchschnittlich 17,2 Monate auf eine gerichtliche Entscheidung warten zu müssen. Hier muss der Senat dringend nachbessern.“

Der Senat begründet die lange durchschnittliche Verfahrensdauer mit „Altverfahren“, die abgearbeitet werden müssten. Zudem seien in den vergangenen Jahren bereits neue Stellen geschaffen worden. Für Özdemir ist diese Erklärung nicht überzeugend: „Was zählt, ist das Ergebnis und die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Es besteht ein dringender Handlungsbedarf, um den Zugang zu effektivem Rechtsschutz für Grundsicherungsempfänger_innen zu gewährleisten. Ausreden helfen dabei nicht weiter.“ so Özdemir.