Steigende Mieten und Energiekosten: Einkommensgrenzen für §-5-Schein erhöhen!

In der heutigen Bürgerschaftssitzung beantragt die Linksfraktion die Anhebung der Einkommensgrenzen für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung. Die Wohn- und Lebenshaltungskosten sind in den vergangenen Jahren erheblich stärker gestiegen als die Einkommen. In den vergangenen 14 Jahren wurden die Einkommensgrenzen hingegen nur einmal erhöht, nämlich im Jahr 2018. 

Dazu Heike Sudmann, wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Es ist nach vier Jahren bitter nötig, die Einkommensgrenzen endlich an die stark gestiegenen Kosten anzupassen. 7,3 Prozent Mietensteigerung von 2019 zu 2021 laut Mietenspiegel, 6,3 Prozent Steigerung bei den Angebotsmieten von 2021 auf 2022 laut neuer Ohmoor-Studie bringen viele Haushalte an die Grenzen ihrer finanziellen Möglichkeiten. Die zusätzlich steigenden Energiekosten kann der Senat zwar nicht beeinflussen - mit der Erhöhung der Einkommensgrenzen gibt er den Betroffenen aber wenigstens die kleine Chance auf eine günstigere Wohnung. Und ohne Frage muss der Senat wesentlich mehr geförderte Wohnungen schaffen!"