Regionale Bildungskonferenzen stärken

Sabine Boeddinghaus

Seit 2011 sollen in Hamburgs Stadtteilen Regionale Bildungskonferenzen (RBK) Empfehlungen für schulische Angebote und fachliche Profile von Schulen entwickeln. So sieht es zumindest das Schulgesetz vor. Doch in der Realität spielen sie bislang kaum eine Rolle. Das will DIE LINKE jetzt mit einem Antrag ändern.

„Wir wollen, dass die Regionalen Bildungskonferenzen endlich Orte der demokratischen Beteiligung und Mitsprache werden. In dieser Funktion werden sie bisher weder eingesetzt noch durch die Behörde bestärkt“, sagt Sabine Boeddinghaus, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. „Wenn es um die Weiterentwicklung der schulischen Bildung in Hamburg geht, kracht es an allen Ecken und Kanten, Eltern- und Schulgemeinschaften melden Protest an, die Schulbehörde trifft aller Orten auf Widerstand – und regiert mit harter Hand. Das muss sich dringend ändern.“

Die Entscheidungsfindung finde ohne Berücksichtigung der Bedürfnisse der Familien und der Schulgremien vor Ort statt, kritisiert Boeddinghaus. Nach dem Konzept der LINKEN sollen die Bildungskonferenzen künftig regionale Schulentwicklungspläne entwickeln, die als verbindliche Grundlage für einen hamburgweiten Schulentwicklungsplan dienen. Boeddinghaus: „Die Schulentwicklung steht vor großen Herausforderungen. Es darf nicht sein, dass sie ohne die schulischen Akteure vor Ort betrieben wird.“

Boeddinghaus fordert, sofort nach den Sommerferien den regionalen Beteiligungsprozess zu beginnen und neben Schulen auch Kinder- und Jugendhilfeträger, Kultur- und Sportvereine in die Schulentwicklungsplanung einzubinden: „Schule ist mehr als Unterricht. Sie ist für Kinder und Jugendliche die zentrale und umfassende Bildungseinrichtung. Sie existiert in einem sozialen Raum, in dem verschiedene Institutionen die Bedingungen für positive Bildung schaffen“, sagt Boeddinghaus.

Anstatt – wie die Schulbehörde – allein die Anzahl der Kinder in den Blick zu nehmen, gehe es darum, sich an den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen zu orientieren. Boeddinghaus: „Die haben laut den UN-Konventionen über die Rechte von Kindern und die Rechte von Behinderten nämlich Vorrang. Für ihre schulische Bildung nach bestmöglichen Bedingungen sollen die Schulgemeinschaften und auch die Behörde gemeinsame Verantwortung übernehmen.“

Den Antrag der Fraktion DIE LINKE und eine Anfrage zum Thema (Drs. 22/455) finden Sie im Anhang an diese Mitteilung.

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