NDR-Staatsvertrag: Rundfunkrat muss gesellschaftliche Vielfalt abbilden

Carola EnsslenNorbert Hackbusch

Am heutigen Mittwoch beschließt die Bürgerschaft die Neufassung des NDR-Staatsvertrages (Drs. 22/4034). Dabei haben es die den NDR tragenden Länder jedoch versäumt, die 2014 vom Bundesverfassungsgericht geforderte Sicherung der Vielfalt hinreichend umzusetzen. So sind wichtige gesellschaftliche Gruppierungen im NDR-Rundfunkrat nach wie vor nicht repräsentiert. Die Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft fordert deshalb mit einem Zusatzantrag (Drs. 22/4905), einen Prozess in Gang zu setzen, der zu einer zügigen Reform des NDR-Rundfunkrates führt.

Carola Ensslen, queerpolitische Sprecherin der Fraktion: „Der Lesben- und Schwulenverband hat Anfang des Jahres dafür gesorgt, dass die fehlende Vertretung von LSBTI im NDR-Rundfunkrat nicht klammheimlich durchgestimmt wird. Auch wenn sich das im jetzigen Staatsvertrag nicht mehr ändern ließ, sorgt DIE LINKE mit ihrem Zusatzantrag nun dafür, dass SPD und Grüne sich in Bewegung setzen müssen. Ein Sachstandsbericht zu Bemühungen des Senats bis Ende 2022 wird der Dringlichkeit des Anliegens allerdings nicht gerecht.“ 

Norbert Hackbusch, medienpolitischer Sprecher der Fraktion: „Der NDR muss die Diversität dieser Gesellschaft abbilden. Doch selbst Gerichtsentscheidungen werden erst mit Zeitverzögerung zur Kenntnis genommen und sind im NDR längst noch nicht umgesetzt. Erst auf unseren Druck hin fällt Rot-Grün ein, dass der Staatsvertrag mit den muslimischen Verbänden sie verpflichtet, sich für eine Repräsentation im NDR-Rundfunkrat einzusetzen, die Verbände der Sinti und Roma übergeht er jedoch. Der Senat muss unverzüglich in den Dialog mit den Gruppen treten, die nicht repräsentiert sind.“

Unseren Zusatzantrag (Drs. 22/4905) finden Sie im Anhang an diese Mitteilung.

 

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