Mehr Suizide in Haftanstalten: Leben der Gefangenen besser schützen!

Cansu Özdemir

Die Suizide in den Hamburger Justizvollzugsanstalten haben sich in 2020 und 2021 erheblich erhöht. Seit Beginn von 2020 gab es insgesamt zehn Suizide im Hamburger Vollzug, davon allein acht in der Untersuchungshaftanstalt. Wie eine Anfrage der Linksfraktion nun ergeben hat, ist eine intensivere Suizidprophylaxe dringend notwendig.

Dazu Cansu Özdemir, justizpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Obwohl sich die Lebensumstände der Gefangenen aufgrund der Pandemie dramatisch verändert haben, hat die Justizbehörde keine spezifischen Maßnahmen zur Suizidprävention ergriffen. Wesentliche Pfeiler der Suizidprophylaxe sind weggefallen - etwa Freizeitangebote und Kontaktmöglichkeiten. Dennoch gab es keine ausgleichenden Angebote. Insbesondere die psychischen Belastungen, die mit der Aufnahmequarantäne – also der 14-tägigen Isolation zu Haftbeginn – einhergehen, wurden offensichtlich verkannt. Zumindest blieb die einzige Antwort auf diese Situation die Ausstattung der Hafträume mit Radios.“

Die Linksfraktion begrüßt, dass das aktuelle Konzept zur Suizidprophylaxe überarbeitet wird, sieht aber auch an anderen Stellen dringenden Handlungsbedarf. Cansu Özdemir„Auch die besten Konzepte zur Suizidprävention lassen sich nicht umsetzen, wenn es an qualifiziertem Personal fehlt. Die Aufgabe der Suizidprophylaxe und der psychischen Versorgung der Gefangenen gehört in die Hände von Expert:innen und kann nicht von den Vollzugsbediensteten gestemmt werden. Die Haftanstalten – allen voran die Untersuchungshaftanstalt - müssen dringend mit mehr Psycholog:innen ausgestattet werden. Es dürfen keine Kosten und Mühen gescheut werden, wenn es um den Schutz des Lebens der Gefangenen geht.“

Die Linksfraktion fordert zeitnah den von ihr gestellten Antrag zur Erhöhung der Stellen an Psycholog:innen im Vollzug (Drs.22/5335) im Justizausschuss zu beraten, um eine bessere psychologische Betreuung zu ermöglichen.

Die Antwort auf unsere Anfrage (Drs. 22/5932) ist dieser PM beigefügt.

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