Heimatschutz mit dem Sturmgewehr: Senat findet, er sei nicht zuständig

Mehmet Yidiz

Seit Wochen hängen an vielen U- und S-Bahn-Stationen und an weiteren Orten in Hamburg Werbeplakate der Bundeswehr mit dem Titel: „Freiwilliger Wehrdienst im Heimatschutz“. Auf den Plakaten zu sehen sind eine Soldatin und zwei Soldaten in Uniform mit Rucksack und einem Sturmgewehr in einem Wald – alle haben die Hand am Abzug. Auf eine Anfrage der Linksfraktion verweist der Senat nur auf seine fehlende Zuständigkeit und bezeichnet rechtliche Verantwortung als "Zensur".

Dazu Mehmet Yildiz, friedenspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Der Senat übt sich in orwellschem Neusprech, anstatt sich ernsthaft mit der verfassungsrechtlich bedenklichen Werbung der Bundeswehr für den Heimatschutz auf landeseigenen Flächen der Hochbahn zu beschäftigen. Die Werbung spielt offensichtlich damit, zu suggerieren, dass dieser Heimatschutz an bewaffneten Einsätzen im Inneren teilnimmt. Doch Artikel 35 des Grundgesetzes bestimmt, dass die Bundeswehr im Inneren lediglich zur Katastrophenhilfe oder zur Amtshilfe eingesetzt werden darf. Hier auf die alleinige Verantwortung der Unternehmen zu verweisen und eine Verantwortungsübernahme für diese Werbung als 'staatliche Zensur' zu werten, ist eine dreiste Verkehrung des Begriffes Zensur. Wir fordern, dass der Senat seiner Verantwortung nachkommt und die Entfernung der Werbung von Flächen im Eigentum der Hochbahn veranlasst. Wer laut Hamburger Verfassung 'Mittlerin des Friedens' sein soll, sollte auch seine eigene Verantwortung wahrnehmen, anstatt sich immer wieder hinter vermeintlicher Bundeskompetenz oder in diesem Fall sogar vorgeschobener Unternehmenskompetenz zu verstecken.“

Yildiz kritisiert außerdem, dass die Antwort auf die Schriftliche kleine Anfrage derart ungenau und undifferenziert ausgefallen sei, dass sie das Fragerecht der Abgeordneten nicht respektiert. 

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