Elbtower: Schlechter Kaufvertrag fällt dem Senat auf die Füße

Der Kaufvertrag der Stadt mit der SIGNA von René Benko weist Regelungen auf, die gravierende Nachteile für die Stadt bedeuten. Das zeigt eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. So werden Strafzahlungen erst fällig, wenn der Rohbau insgesamt bis Anfang 2028 noch nicht fertiggestellt ist (s. Nr. 11 und 12 der skA). Auch ein Wiederkauf des Grundstücks durch die Stadt wäre nur möglich, wenn die SIGNA die langen Fristen für die Fertigstellung des Rohbaus nicht einhält. Der Fall der „wirtschaftlichen Verschlechterung“ des Käufers kann erst nach Fertigstellung des Gebäudes geltend gemacht werden. (s. Nr. 13 und 14 sowie § 19.1.3 des Grundstückskaufvertrages). 

„Dieser angeblich so gut ausgehandelte Kaufvertrag fällt dem Senat jetzt auf die Füße. Frühestens in vier Jahren kann der Senat das Druckmittel von Strafzahlungen für die Fertigstellung des Rohbaus nutzen. Vier Jahre lang eine Bauruine als Zeichen der kapitalistischen Stadtentwicklung und der Großmannssucht von Olaf Scholz zu sehen, hat natürlich seinen Charme. Doch ich vermute stark, dass der Senat genau das verhindern wollte,“ sagt Heike Sudmann, stadtentwicklungspolitische Sprecherin der Linksfraktion.

Fragen werfe auch der Nachtrag zum Kaufvertrag auf, der den Tauglichen Finanzierer von jeder Haftung für die von ihm gemachten Zusagen befreit. „Weshalb wurde dieser Passus nachträglich aufgenommen? Der Senat selbst hat null Einblick in die Vorvermietungsverträge und die Finanzierungsunterlagen nehmen können ­­– er musste sich voll und ganz auf den Tauglichen Finanzierer verlassen. Und jetzt soll der noch nicht mal dafür geradestehen?“  

Auch in der aktuellen Krise habe offenbar weder der Senat noch die HafenCity Hamburg GmbH Kontakt zu den Banken aufgenommen, die für den Elbtower 2022 dessen „Durchfinanzierung" zugesagt hatten. Wie der SPIEGEL Ende vergangenen Jahres berichtet hat, handelt es sich dabei um die Landesbank Hessen-Thüringen HELABA. Involviert soll auch die SIGNAL IDUNA Gruppe sein.

 

Die Schriftliche Kleine Anfrage (Drs. 22/13364) und eine heute eingereichte weitere SKA finden Sie im Anhang an diese Mitteilung.