Corona-Bußgelder: “Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen”
Aufgrund von Verstößen gegen die Corona-Verordnungen des Senats wurden in Hamburg bislang insgesamt 6.653 Bußgeldbescheide erlassen (Stand: 26. Mai). Die dadurch erzielten Einnahmen belaufen sich auf 320.272,25 Euro. Dies geht aus einer Antwort des Senats auf eine Schriftliche Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft hervor.
Den größten Anteil der Bußgelder machten demnach Verstöße gegen das Kontaktverbot (208.742,25 Euro bei 5.084 Fällen), das Abstandsgebot (27.703,50 Euro bei 887 Fällen) sowie die verbotswidrige Nutzung von Spielplätzen (16.736,00 Euro bei 224 Fällen) sowie aufgrund des Verzehrs von Speisen im öffentlichen Raum aus. Fast die gesamte Summe wurde von Einzelpersonen eingetrieben.
Im gewerblichen Bereich hingegen wurden nur wenige Bußgelder ausgesprochen. Hier liegt die Höhe der Einnahmen zudem weit unter den festgelegten Regelsätzen. Beispielsweise wurden aus 23 Bußgeldern wegen des verbotswidrigen Betriebs von Gaststätten überhaupt keine Einnahmen generiert.
“Die zum Pandemieschutz verhängten Bußgelder sind sozial ungerecht”, sagt David Stoop, haushaltspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. “Sie folgen dem Prinzip ‘die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen’. Die Strafzahlungen treffen vor allem Privatpersonen und sind nicht sozial gestaffelt. Für einen Minijobber entspricht ein Bußgeld von 150 Euro für einen Verstoß gegen das Abstandsgebot einem Viertel des Lohneinkommens, während ein Einkommensmillionär das Bußgeld finanziell gar nicht spürt.”
Dass im gewerblichen Bereich trotz verzeichneter Verstöße teilweise überhaupt keine Einnahmen durch Bußgelder erzielt wurden, sei nicht nachvollziehbar, kritisiert Stoop. “Die Fraktion DIE LINKE wird da weiter nachhaken.”