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Am 5.03.2010 sollte Dr. Emde von der Freshfields-Sozietät vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss angehört werden. Dr. Peiner erklärte, dass er zur Erteilung einer Aussagegenehmigung für Freshfields nicht berechtigt sei. Die HSH Nordbank hat Dr. Emde eine beschränkte Aussagegenehmigung erteilt.
Dazu erklärt Dr. Joachim Bischoff, Mitglied im parlamentarischen Untersuchungsausschuss für DIE LINKE:
"Die Auseinandersetzung um die eingeschränkte Aussagegenehmigung für Freshfields Anwalt Emde ist ein weiterer Beleg für das nichtkooperative und auf Verschleierung angelegte Verhalten der Täter in der Führungsetage der HSH Nordbank. In trauter Freundschaft haben sie Milliarden Euro im internationalen Finanzcasino versenkt, keiner will es gewesen sein, für die katastrophalen Zustände in der Bank will keiner verantwortlich sein. Alles wird auf die Wucht der Finanzmarktkrise geschoben."
Dr. Peiner, langjähriger Aufsichtsratsvorsitzender der HSH Nordbank (CDU) hat im April 2009 der Anwaltssozietät Freshfields den Auftrag erteilt, zu prüfen, ob Mitglieder des Vorstands der Bank ihre Pflicht zur ordnungsgemäßen Führung der Bank verletzt haben und ob hieraus Ersatzansprüche abgeleitet werden können. Der Prüfungsauftrag sollte sich auch auf die Mitglieder des Aufsichtsrates sowie den früheren Abschlußprüfer der Bank BDO erstrecken. Allerdings vereinbarte Dr. Peiner, dass die Frage von möglichen Pflichtverstößen erst zu entscheiden wäre, wenn der Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit das Gutachten von Freshfields erörtert hätte.
Dr. Peiner erklärte vor dem PUA am 4. Dezember 2009:
"Im Hinblick auf die von der KPMG kritisch gesehene Risikokultur habe ich als Aufsichtsratsvorsitzender in Abstimmung mit den Eigentümern die Anwaltssozietät Freshfields beauftragt, zu prüfen, ob sich aus der Arbeit des Vorstands Schadenersatzansprüche herleiten, dass heißt die Frage zu prüfen, ob der Vorstand insgesamt oder einzelne Mitglieder sich pflichtwidrig verhalten haben. Das Prüfungsergebnis liegt mir nicht vor. Es sollte ursprünglich bis Ende Juni, das war mein Wunsch, vorliegen, hat sich aber dann verzögert, es liegt wohl jetzt vor, aber es steht mir nicht zur Verfügung."
Freshfields kommt zu der gleichen Einschätzung wie die KPMG-Wirtschaftsprüfer, dass die zahlreichen und unleugbaren Schwächen der Organisation der HSH Nordbank und insbesondere ihres Risikomanagements das Finanzinstitut in der schweren Finanzkrise im Herbst 2008 an den Rand der Handlungsfähigkeit gebracht haben. Die Massivität der Finanzmarktkrise hat aufgedeckt, dass die HSH Nordbank ihre eigene Vermögens- und Ertragslage allenfalls überschlägig einschätzen konnte. Sie war erst im nachfolgenden Jahr wieder handlungsfähig. Diese Einschätzung steht vordergründig im Widerspruch zu der Bewertung der Wirtschaftsprüfer vom BDO, die der Geschäftsorganisation der Bank im Jahr 2007 volle Leistungsfähigkeit attestiert haben.
Freshfields hält dem Vorstand und Aufsichtsrat zugute, dass die Schwächen der Geschäftsorganisation erst durch die Krise selbst in Erscheinung traten. Andere stellen sich auf den Standpunkt, dass die Geschäftsorganisation und Risikokultur der Bank so konfiguriert sein muss, dass die Handlungsfähigkeit auch in kritischen gesamtwirtschaftlichen Situationen gewährleistet sein muss.
Freshfields führt in seinem Gutachten selbst drei Vorgänge an, die belegen, dass Vorstand und Aufsichtsrat schon vor dem Ausbruch der Wirtschaftskrise in den Verdacht möglicher Pflichtverstöße gerückt werden.
Die Schlussfolgerung für Freshfields war, die damals verantwortlichen vier Vorstandsmitglieder sind für diese Fehlentwicklungen mitverantwortlich und müssen für diese Pflichtverstöße haftbar gemacht werden. Der Verdacht der Pflichtverletzung erstreckt sich logischerweise auch auf andere Vorstandsmitglieder (Nonnenmacher) und den Aufsichtsrat (Peiner).