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DIE LINKE fordert Justizsenator Till Steffen auf, unverzüglich die Hintergründe des Polizeiskandals zu ermitteln und von seinem Weisungsrecht gegenüber dem Generalstaatsanwalt nach § 147 Nr. 2 GVG Gebrauch zu machen. Die Hamburger Morgenpost und die tageszeitung berichten heute ausführlich über den Polizeiübergriff gegen Daniel Z., der am 20.8.2008 an einem Stadtteilspaziergang in St. Pauli teilgenommen hatte.
Eine Kleine Anfrage der innenpolitischen Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Christiane Schneider, brachte den Skandal ans Licht: obwohl Innensenator Ahlhaus die Aufklärung des Falles durch das Dezernat Interne Ermittlungen der Polizei öffentlich zugesichert hatte und die Staatsanwaltschaft seit dem 19. Mai 2009 gegen einen Polizeibeamten ermittelt, sind von beiden Strafverfolgungsorganen bis heute noch nicht einmal die Personalien des beim Prügeln gefilmten Polizeibeamten ermittelt worden.
Christiane Schneider: "Die Staatsanwaltschaft darf die Aufklärung der offensichtlich rechtswidrigen Polizeigewalt nicht länger verschleppen. Jetzt ist der Justizsenator gefordert, gegebenenfalls von seinem Weisungsrecht gegenüber dem Generalstaatsanwalt Gebrauch zu machen. Hamburg hat einen handfesten Polizeiskandal. Ich erinnere daran, dass kurz vor dem unverhältnismäßigen Polizeieinsatz gegen den Stadtteilrundgang und vor dem Polizeiübergriff auf einen am Boden fixierten Teilnehmer Innensenator Ahlhaus die Parole ausgegeben hat, dass es in Hamburg "für Chaoten kein Pardon" gibt. Er trägt deshalb politische Verantwortung. Rechtswidrige Polizeigewalt ist keine Kavaliersdelikt, sondern ein handfester Skandal, der in einem demokratischen Rechtsstaat aufgeklärt und angeklagt werden muss."
Der Polizeiübergriff mit den beteiligten Polizeibeamten ist auf einem Videofilm detailliert dokumentiert: drei Polizeibeamte halten eine Person auf dem Boden fest, während ein vierter Polizeibeamter um die Personengruppe herum geht, sich niederkniet und mit seiner Faust zweimal gezielt gegen den Oberkörper des Jugendlichen schlägt, der seitlich auf dem Bauch liegt. Dabei fixiert ein Polizeibeamter die Füße des Jugendlichen, während ein zweiter Polizeibeamter am Kopfende sitzt; der dritte Polizeibeamte zieht den Arm des Jugendlichen so in die Höhe, dass der vierte Polizeibeamte gezielt in die Magengegend des Jugendlichen schlagen kann. (www.grundrechte-kampagne.de/aktuelles)
Seit Jahren stellen sowohl das Dezernat Interne Ermittlungen als auch die Abteilung 71 der Staatsanwaltschaft fast alle Strafverfahren gegen Polizeibeamte ein.
Die Staatsanwaltschaft hat seit 2003 zwischen 543 und 366 Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte wegen Körperverletzung im Amt pro Jahr geführt. Insgesamt wurden seit 2003 bis Juli 2008 gegen 2.461 Beschuldigte Polizeibeamte ermittelt. Von diesen 2.461 Beschuldigten wurde im Zeitraum von 2003 bis 2005 nur gegen 17 Polizeibeamte Anklage erhoben. Seit 2006 bis Juli 2008 wurde keine einzige Anklage erhoben.
Die Zahlen verdeutlichen, dass sowohl die Dienststelle Interne Ermittlungen als auch die Abteilung 73 der Staatsanwaltschaft Körperverletzungsdelikte von Polizeibeamten als Kavaliersdelikte auffassen.
DIE LINKE fordert deshalb gemeinsam mit amnesty international und anderen Bürgerrechtsorganisationen die individuelle Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamten sowie die Einrichtung eines unabhängigen Polizeibeauftragten, damit polizeiliches Handeln individuell zurechenbar wird und der Corpsgeist innerhalb der Polizei durchbrochen werden kann.
DIE LINKE hat mehrere Kleine Anfragen an den Senat zum Thema Disziplinar- und Strafverfahren gegen Polizeibeamte wegen Körperverletzung im Amt gestellt. Die Antworten des CDU-GAL-Senats haben folgendes offenbart: