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“Ein-Euro-Jobber” sind keine “Zwangsarbeiter” ? – BlattGRÜN wird zum PlattGRÜN !

von Wolfgang Joithe
Sozialpolitischer Sprecher DER LINKEN in der Hamburgischen Bürgerschaft


Franz-Josef Peine, Abgeordneter DER LINKEN in der Bezirksversammlung Hamburg-Nord, nannte “Ein-Euro-Jobs” im Zusammenhang mit dem Begriff “Zwangsarbeit”. Dies führte zu einem Ordnungsruf. Als ich in meiner Rede vor der Bürgerschaft am 09. Juli 2009 die „Ein-Euro-Jobs“ ebenfalls als „Zwangsarbeit“ bezeichnete, blieb eine übertrieben aufgeregte Reaktion jedoch aus. Es erfolgte auch kein Ordnungsruf. Über die Gründe kann man spekulieren.

Es liegt auf der Hand, dass die GAL in Hamburg und Bündnis 90/Die Grünen auf Bundesebene, die politisch maßgeblich an dem Hartz IV-Projekt beteiligt waren und sind, nicht gern im Zusammenhang mit dem Begriff „Zwangsarbeit“ genannt sein wollen.

In Hamburg-Nord hat sich die GAL in ihrem Info-Blatt (BlattGRÜN Nr. 3, Juli 2009) über die Wortwahl von Franz-Josef Peine empört. Sie sei „historisch verfehlt“ und es wird sogar eine Verhöhnung der Zwangsarbeiter und ihrer Nachfahren unterstellt. Neben dem Artikel von Ulrike Sparr befinden sich ein Bildausschnitt vom Berliner Holocaust-Mahnmal und darunter die Schilderung eines jüdischen Zeitzeugen, der von Nationalsozialisten bei der Firma Berckholtz unter grausamen Bedingungen zur Arbeit gezwungen wurde. Im Lichte unserer belasteten Geschichte werden dann die „Ein-Euro-Jobs“ von Frau Sparr vorgestellt. Wenn jemand historische Vergleiche aufstellt, dann ist dies Frau Sparr und man kann sich fragen, in welcher Absicht sie das tut.

Die Absicht dieses Artikels im Grünen Info-Blättchen ist es, mit einer irrlichternden „Geschichtskeule“ die öffentliche Diskussion über das politische Projekt Hartz IV im Allgemeinen und über die „Ein-Euro-Jobs“ im Besonderen als illegitime Zwangsinstrumente zu unterdrücken.

Sehen wir uns die völkerrechtliche Definition des Begriffs „Zwangsarbeit“ einmal an:

Als “Zwangs- und Pflichtarbeit” nach dem Wortlaut des „Übereinkommens 29 über Zwangs- und Pflichtarbeit der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO)“gilt jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat.” Die Bundesrepublik Deutschland hat dieses Übereinkommen 1956 ratifiziert und ist seither völkerrechtlich zu seiner Einhaltung verpflichtet. Zu sagen, dass „Ein-Euro-Jobs“ Zwangsarbeit sind, markiert als solches zunächst einen Rechtsstandpunkt. Ein historischer Vergleich wird nicht angestellt.

Ein Blick auf die Entstehung und Weiterentwicklung des Übereinkommens 29 mag einigen Missverständnissen vorbeugen:

Das Übereinkommen aus dem Jahre 1930 trat am 01. Mai 1932 in Kraft. Das Deutsche Reich trat am 26. Oktober 1933 aus der Internationalen Arbeitsorganisation aus. Die Bundesrepublik Deutschland trat im Jahre 1951 wieder in die IAO ein. Das Verbot der Zwangs- und Pflichtarbeit zählt zu den wichtigen acht Kernarbeitsnormen der IAO und wird in der Spruchpraxis der Aufsichtsorgane der IAO durchgängig bis in unsere Tage angewendet, interpretiert und präzisiert.

Die Heranziehung von Asylbegehrenden ohne Arbeitserlaubnis zu gemeinnütziger Arbeit in der Bundesrepublik unter der Regierung Kohl fiel genauso in den Anwendungsbereich des Übereinkommens, wie etwa ein Arbeitslosenhilfeprogramm unter der Militärdiktatur von General Pinochet in Chile.

Es ist keinesfalls so – wie Frau Sparr zu suggerieren versucht -, dass Zwangsarbeit deckungsgleich sei mit der „Vernichtung durch Arbeit“, wie sie z. B. die Nationalsozialisten verbrecherisch planten und durchführten. Der Schutzbereich des Übereinkommens setzt weitaus niedrigschwelliger ein und erstreckt sich auf “jede Arbeit oder Dienstleistung”, wenn sie “von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat.”

Wichtig ist darüber hinaus der Hinweis, dass “irgendeine Strafe” nicht nur Strafen nach dem Strafgesetzbuch meint. Auch hier setzt der Schutzbereich des Übereinkommens niedrigschwelliger ein. Die 93. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz 2005 in Genf stellte fest: “Bei der Strafe braucht es sich nicht um strafrechtliche Maßnahmen zu handeln, sondern sie kann auch die Form eines Verlusts von Rechten und Privilegien annehmen.”

Wenn Frau Sparr feststellt, dass für “Ein-Euro-Jobber” sämtliche sozialen Schutzrechte Geltung hätten und keine Einschränkung der persönlichen Freiheit gegeben sei, dann zeigt dies zunächst die Unkenntnis der Bezirksabgeordneten über Recht und Praxis der „Ein-Euro-Jobs“. Betroffene unterliegen nicht dem arbeitsrechtlichen Schutz und es wird ihnen auch nicht im Krankheitsfall oder wenn sie Urlaub haben ihre Entschädigung weiter entrichtet. Das sind erhebliche Einbußen sozialer Schutzrechte. Teilnahme und Verbleib in einer Arbeitsgelegenheit sind nicht freiwillig, sondern unterliegen dem Sanktionsparagraphen 31 SGB II.

Die deutschen Gewerkschaften schließen sich inzwischen der Rechtsauffassung an, dass die „Ein-Euro-Jobs“ im Zusammenhang mit Arbeitszwang gesehen werden müssen und erklären: “Die bisherige Praxis der Arbeitsgelegenheiten steht aus Sicht des DGB im Konflikt mit dem völkerrechtlichen Übereinkommen Nr. 29 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO).” Ein beachtliches, im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung erstelltes Gutachten kommt zu dem Schluss, dass “die Heranziehung zu Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante des § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II i.V.m. § 31 SGB zumindest in zahlreichen Fällen zu einem Verstoß gegen das von Deutschland ratifizierte Übereinkommen (Nr. 29) über Zwangsarbeit” führt.

Wir haben uns dazu in unserem Wahlprogramm für die Bürgerschaftswahl 2008 ganz eindeutig verhalten, wo zu lesen ist: „DIE LINKE fordert die sofortige Abschaffung der Ein-Euro-Jobs. (…) Darüber hinaus müssen die historisch erkämpften arbeits- und sozialrechtlichen Standards im »Landesprogramm Arbeit « gewährleistet werden. Dies verlangt die Rücknahme der gegenwärtigen Disziplinierungs- und Repressionsmaßnahmen, die sich aus den Strukturen der Agenda-2010- bzw. Hartz-IV-Politik ergeben. Staatlich organisierten Arbeitszwang durch Sperrzeiten, Kürzungen des ALG II oder ähnliche Repressionen lehnen wir ab.

Wir waren als politische Partei die Ersten, die diesen Standpunkt öffentlich vertraten, als die Gewerkschaften dies noch anders sahen. Dass sie sich inzwischen unserer Position annähern, werte ich als einen Erfolg unserer politischen Arbeit.

Richtig ist, dass zahlreiche Betroffene, wenn man sie fragt, antworten, dass sie den „Ein-Euro-Job“ subjektiv „freiwillig“ machen würden. Unterhält man sich dann weiter mit ihnen, stellt sich häufig sehr schnell heraus, dass sie nicht etwa diese Art der Beschäftigung an sich für gut befinden, sondern dass sie aus materieller Not handeln. Der „Markt“ gibt einen angemessen bezahlten Arbeitsplatz nicht her, daher sind sie auf die „Mehraufwandsentschädigung“ von rd. 140 Euro/Monat angewiesen. Das ist nicht zu verurteilen. Wir greifen daher auch nicht die Betroffenen an, sondern die von Rot/Grün geschaffenen und politisch veränderbaren sozialrechtlichen Strukturen.

Sozial-, Grund- und Menschenrechte dürfen nicht zur individuellen Disposition stehen. Menschen, angewiesen auf abhängige Arbeit, sind unter dem Druck materieller Not nicht selten bereit, ihre Rechte der reinen Existenz willen abzutreten. Deshalb kämpft DIE LINKE für rechtliche Standards (10 Euro/Stunde gesetzlicher Mindestlohn und eine repressions- und sanktionsfreie Mindestsicherung von mindestens 500 Euro/Monat), die den Vertragsparteien nicht mehr individuell zur Disposition stehen, die aber für jeden ein individuell einklagbares Recht darstellen.

Keinesfalls bin ich daher bereit, mir von den Hartz IV-Parteien im Allgemeinen und von Frau Sparr im Besonderen verbieten zu lassen, die „Ein-Euro-Jobs“ als das zu bezeichnen, was sie nach völkerrechtlicher Definition sind: nämlich „Zwangs- oder Pflichtarbeit“ – oder wie es im englischen Original des Übereinkommens heißt: „forced or compulsory labour – die inzwischen durch die bloße Zahl der „Maßnahmen“ wesentlich zu der rückläufigen Lohnentwicklung und zu der „Akzeptanz“ eines breiten Niedriglohnsektors in der Gesellschaft beitrug und weiterhin beiträgt. Die an der Rot/Grünen Koalition beteiligten Parteien SPD und GRÜNE haben dies politisch so gewollt. Mit HartzIV haben sie „Armut per Gesetz“ geschaffen. Dieser Verantwortung können sie sich nicht entziehen. Auch die Grünen in Hamburg-Nord nicht – und auch nicht Frau Sparr.