Was der Vorsitzende der Arbeits- und Sozialministerkonferenz, der Hamburger Sozialsenator Dietrich Wersich (CDU), als “Durchbruch, mit dem wir die notwendigen Voraussetzungen geschaffen haben, um die künftige Organisation des SGB II auf ein zukunftssicheres Fundament zu stellen” bezeichnet, ist aus rechtskultureller Perspektive die größte anzunehmende Katastrophe.
von Thomas Meese
Wie Wersich heuer verlautbarte, haben sich die 16 LänderministerInnen einstimmig auf eine Grundgesetzänderung zur Beibehaltung des noch im Dezember 2007 vom Bundesverfassungsgericht für Verfassungs-widrig erklärten Status quo der Mischverwaltung geeinigt. Auch Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) zeigt sich begeistert und spricht von einem “wirklichen Fortschritt”. Die Berliner Sozialsenatorin Heidi Knake-Werner (DIE LINKE) meint, ansonsten hätten die bisherigen Strukturen “auf den Kopf” gestellt werden müssen und die Grüne Arbeitsexpertin Brigitte Pothmer spricht von einem “Sieg der Vernunft”.
Bei einer solchen Einmütigkeit über politische Grenzen hinweg sollte die für eine Grundgesetzänderung notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat dann bloß noch reine Formsache sein und für die rd. 7 Millionen Leistungsberechtigten ändert sich nichts. “Die bewährte gemeinsame Aufgabenwahrnehmung von Kommunen und Bundesagentur” könnte nun fortgesetzt werden, so Wersich. Näher an der Wahrheit liegt dies’mal der Chef der BA, Frank-Jürgen Weise, der noch am Wochenende im Deutschlandradio von eben dieser gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung als von einer “Katastrophe” gesprochen hatte.
Was von den LänderministerInnen und von Seiten der Bundesregierung als die Fortführung eines Erfolgsmodells deklariert wird, eben jene im Rahmen der Mischverwaltung erbrachten “Leistungen aus einer Hand”, das bedeutet freilich für Hartz IV-Geschädigte die Fortsetzung eines repressiven Verwaltungshandelns unter dramatisch unzureichendem Aufsichts- und Weisungsrecht. Diese Verwaltungsstrukturen existieren seit Anfang 2005, sie haben seither nie bürgerfreundlich funktioniert und sind am 20. Dezember 2007 vom Bundesverfassungsgericht als mit der Verfassung nicht vereinbar erklärt worden.
Es mag sich verlohnen, einige der Gründe in Erinnerung zu rufen, die die Karlsruher Richter seinerzeit angeführt haben: eine klare Zurechenbarkeit staatlichen Handelns ist nicht gegeben; Gefahr besteht, dass auf notwendige Steuerungs- und Kontrollmaßnahmen verzichtet wird; Rechtsunsicherheiten bei der Anwendung des sozialrechtlichen Datenschutzes; Gefahr der Verselbständigung kontrolllosen Verwaltungshandelns. Durch die Verwaltungsstruktur der ArGen, argumentierten die Verfassungsrichter, sei ein akzeptables demokratisches Legitimationsniveau überhaupt unterlaufen und führten hierzu aus:
Eine hinreichend klare Zuordnung von Verwaltungszuständigkeiten ist vor allem im Hinblick auf das Demokratieprinzip erforderlich, das eine ununterbrochene Legitimationskette vom Volk zu den mit staatlichen Aufgaben betrauten Organen und Amtswaltern fordert und auf diese Weise demokratische Verantwortlichkeit ermöglicht (…). Demokratische Legitimation kann in einem föderal verfassten Staat grundsätzlich nur durch das Bundes- oder Landesvolk für seinen jeweiligen Bereich vermittelt werden (…). (…) Daran fehlt es aber, wenn die Aufgaben durch Organe oder Amtswalter unter Bedingungen wahrgenommen werden, die eine klare Verantwortungszuordnung nicht ermöglichen. Der Bürger muss wissen können, wen er wofür - auch durch Vergabe oder Entzug seiner Wählerstimme - verantwortlich machen kann. (vgl.: klick! S. 53f.)
Eben jenes höchstrichterlich erkannte Demokratie-Defizit soll nunmehr per Grundgesetzänderung zum Verfassungsrang erhoben werden. Das ist politische Willkür aus Prinzip und - insofern die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat zu Stande kommt - eine rechtsstaatliche Katastrophe. Es zeigt überdies, wie tief unsere politische Klasse über alle Parteigrenzen hinweg die Ideologie vom Unwert der Langzeitarbeitslosen inzwischen verinnerlicht hat: Wo das Verfassungsgericht einmal - was selten genug ist - zu ihren Gunsten entscheidet, wird eben die Verfassung geändert und werden die erheblichen rechtsstaatlichen Bedenken damit vom Tisch gewischt.
Dass die Berliner Sozialsenatorin Knake-Werner zu diesem Handel die Hand gereicht hat und offensichtlich lieber das Grundgesetzt “auf den Kopf” gestellt sieht, als die bisherigen Strukturen der Mischverwaltung, ist eine weitere schwere politische Hypothek, die die Regierungskoalitionäre im Berliner Abgeordnetenhaus der Partei DIE LINKE aufgebürdet haben. Die Umsicht, die der Zweite Karlsruher Senat zeigte, als er dem Gesetzgeber eine Frist für die ArGe-Verwaltungsreform einräumte, muss aus heutiger Sicht als ein nicht gerechtfertigtes Zutrauen in deutsche politische und Rechtskultur erscheinen: Sie hätten eben ohne Übergangsfrist für verfassungswidrig erklären sollen.